Monday, October 11, 2010

Übersicht: Art 10 EMRK Fälle betreffend Österreich

"Österreich ist bei Verstößen gegen die Meinungs- und Pressefreiheit Spitze in Europa", berichtete die APA (bzw Standard, Presse, Wiener Zeitung) im vergangenen Jahr anlässlich der Präsentation des (vorläufigen) Jahresberichts 2008 des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Die "Spitzenstellung" beruhte auf den Gesamtzahlen für die zehn Jahre seit Einrichtung des EGMR in seiner heutigen Form (1.11.1998); in diesem Zeitraum wurde 24-mal eine Verletzung des Art 10 EMRK durch Österreich festgestellt; nur die Türkei wurde (wesentlich) öfter verurteilt (169-mal). Seither ist nur mehr eine Verurteilung für Österreich (am 14.11.2008) wegen einer Verletzung des Art 10 EMRK (in der Sache "Medienprofessor", siehe dazu hier) dazugekommen; im Jahr 2009 und bisher im Jahr 2010 gab es keine weiteren Verurteilungen.
Update 18.01.2012: im Jahr 2011 gab es keine Verurteilung,
Update 04.12.2012: im Jahr 2012 gab es bislang eine Verurteilung und sechs Urteile, in denen keine Verletzung festgestellt wurde sowie eine Entscheidung, mit der eine Beschwerde als unzulässig zurückgewiesen wurde.
Update 11.10.2013: im Jahr 2013 gab es bislang keine Verurteilung und ein Urteil, in dem keine Verletzung festgestellt wurde.

Update 15.10.2013: Achtung - diese Übersicht ist auf dem Stand 10.10.2013 und wird nicht mehr aktualisiert - eine neue, aktualisierte Übersicht ist hier zu finden!

Ich habe im Folgenden zur leichteren Übersicht die einschlägigen Urteile und Entscheidungen des EGMR seit der Neuorganisation am 1.11.1998 mit Links zu den Urteils- bzw. Entscheidungstexten zusammengestellt (Entscheidungen, mit denen Beschwerden für zulässig erklärt wurden, habe ich nicht aufgenommen). Zunächst die Urteile:
Dazu kommen noch zwei Urteile, mit denen nach "friendly settlements" die Beschwerden aus dem Register gestrichen wurden, und zwar in den Fällen INFORMATIONSVEREIN LENTIA v. AUSTRIA (Application no. 37093/97) und FREIHEITLICHE LANDESGRUPPE BURGENLAND v. AUSTRIA (Application no. 34320/96); weiters auch drei Entscheidungen, mit denen Beschwerden aus dem Register gestrichen wurden: 20.10.2009 VERLAGSGRUPPE NEWS GMBH v. AUSTRIA (NO. 3) (Application no. 43521/06; die Verurteilung wegen eines Artikels über Siegfried Kampl wurde nach einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes aufgehoben) und 28.01.2010. STANDARD VERLAGS GMBH v. AUSTRIA (Application no.17928/05; die Verurteilung des Standard wegen eines Artikels über Peter Westenthaler - "Ahnungslosigkeit wird zum Markenzeichen" - wurde nach Antrag der Generalprokuratur durch Beschluss des OGH vom 29.04.2008, 11 Os 124/07f, aufgehoben), sowie 01.07.2010, STANDARD VERLAGS GMBH und Rottenberg v. AUSTRIA (Application no. 36409/04; die Verurteilung des Standard wegen eines Artikels über einen Wahlkampfauftritt von Nikolaus Amhof wurde nach Antrag der Generalprokuratur durch Beschluss des OGH vom 21.01.2009, 15 Os 125/08h, aufgehoben).

Und schließlich ist noch auf die folgenden Entscheidungen ("decisions") hinzuweisen, in denen der EGMR die Beschwerden als unzulässig beurteilt hat:

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