EGMR: ausgewählte "Communicated Cases" zu Art. 10 EMRK

Übersicht über ausgewählte anhängige "Communicated Cases" (den Konventionsstaaten mitgeteilte Fälle) zu Art. 10 EMRK

Diese Liste enthält derzeit vor dem EGMR anhängige Fälle, in denen eine Verletzung des Art. 10 EMRK geltend gemacht wurde und in denen eine veröffentlichte Mitteilung des Sachverhalts ("statement of facts"/"exposé des faits") an den betroffenen Staat ergangen ist. Die Liste ist chronologisch gereiht nach dem Datum des statement of facts.

Wichtig: die Liste ist - bei weitem - nicht vollständig; ich habe die statements of facts nicht systematisch und lückenlos geprüft und ich habe auch bewusst Fälle, die mir im Hinblick auf meine Interessen nicht wesentlich schienen, nicht aufgenommen; das betrifft insbesondere - aber nicht nur - zahlreiche Beschwerden gegen die Türkei (vor allem im Zusammenhang mit Maßnahmen gegen kurdische Politiker, Aktivisten oder Medien) sowie Fälle zu Russland und Aserbaidschan, in denen häufig zwar Art. 10 angesprochen ist, aber zu erwarten ist, dass der EGMR die Angelegenheit (vorrangig) unter Art. 11 EMRK (Versammlungsfreiheit) beurteilen wird. Bei der Liste handelt es sich um eine interne Arbeitsunterlage von mir, die ich "as is", ohne jegliche Gewähr, hier zugänglich mache.

Ich habe diese Liste zu meiner eigenen Erinnerung gemacht, und daher zu den einzelnen Fällen auch stichwortartig notiert, worum es im Wesentlichen geht (bzw. was mich an dem jeweiligen Fall interessiert) - dies ist aber nur als eine sehr grobe Orientierung zu sehen; für eine verlässliche Information ist in jedem Fall das Lesen des verlinkten statements of facts notwendig.

2024
  • 09.01.2024, Anar Mammadov gegen Aserbaidschan (Appl. no. 1166/19); Verurteilung eines Journalisten zu einer Entschädigung und zum Widerruf wegen der Veröffentlichung eines Artikels über eine Lehrerin, die angeblich von einem Schüler ein Kind erwartete; der Journalist stützte sich darauf, dass er nach nationalem Recht auf eine nicht zurückgezogene Veröffentlichung in einem anderen Medium habe vertrauen dürfen.
2023
2022
2021
2020
2019
  • 10.12.2019, Jehovan Todistajat gegen Finnland (Appl. no. 31172/19); der Fall betrifft das Aufzeichnen nach dem Urteil des EuGH vom 10.7.2018, C-25/17, bestätigte der finnische Verwaltungsgerichtshof die Entscheidung der Datenschutzbehörde, der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas persönliche Aufzeichnungen über ihre Tür-zu-Tür Missionierungsarbeit zu führen; die Religionsgemeinschaft wendet sich nun mit ihrer auf Art. 9 und 10 EMRK gestützten Beschwerde an den EMRK mit dem Argument, dass für journalistische oder literarische Tätigkeit und für die beiden staatlichen Religionsgemeinschaften kein vergleichbares Verbot gelte.
  • 25.11.2019, Anastasiya Mikhaylovna Sheveleva ua gegen Russland (Appl. no. 13140/16); Amateurfilmer, hatten isch in einer verlassenen Ecke eines öffentlichen Parks eingefunden, um "in Form eines satirischen Flashmobs" einen Film zu drehen; dabei war ein Schauspieler als Präsident Putin verkleidet; Bestrafung wegen Teilnahme an einer (nicht bewilligten) öffentlichen Veranstaltung.
  • 08.11.2019, Zöldi gegen Ungarn (Appl. no. 49049/18); Zugang zu Informationen; Journalistin erhielt keine Informationen über zwei von der Nationalbank gegründete Stiftungen.
  • 11.10.2019, Duff und BBC Scotland gegen Vereinigtes Königreich (Appl. no. 8562/19); Journalist der BBC; beschwert sich gegen den Ausschluss der Öffentlichkeit bei einem Gerichtsverfahren über den Entzug der Zulassung für ein Pflegeheim.
  • 09.10.2019, Csikós gegen Ungarn (Appl. no. 31091/16); Journalistin, wurde von einem Polizisten telefonisch über Entwicklungen in einem Mordfall informiert; der Polizist wurde versetzt und dann wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses angeklagt; dabei wurden Aufzeichnungen der Telefonate verwendet, sodass die Journalistin davon erfuhr, dass Gespräche mit ihr abgehört wurden.
  • 20.09.2019, azadlig.info u.a. gegen Aserbaidschan (Appl. no. 36589/17); Blockieren von Websites und Aufnahme in eine Liste von Ressourcen mit verbotenen Informationen.
  • 17.09.2019, Pisanski gegen Kroatien (Appl. no. 28794/18); Strafe für Rechtsanwalt wegen Missachtung des Gerichts.
  • 12.09.2019, Vinokur gegen Russland (Appl. no. 31261/19); der Beschwerdeführer hatte mit 13 Jahren ein dreiminütiges Rock-Video in seinem Feed auf einer Social-Media-Plattform gepostet; mehrere Jahre später wurde der Song als extremistisches Material beurteilt und der Beschwerdeführer wegen Verbreitung extremistischen Materials verurteilt.
  • 10.09.2019, Stołowski gegen Polen (Appl. no. 46296/17); Verurteilung eines Journalisten wegen eines Artikels über eine zweifelhafte Geschäftsbeziehung eines Bürgermeisters mit einer Fensterfirma, die seien Wahlkampf finanziert habe.
  • 06.09.2019, Vladimir Šplajt gegen Kroatien (Appl. no. 963/18); Entlassung eines Unternehmensjuristen, der für die Behandlung von Arbeitnehmerbeschwerden zuständig war, wegen der Weitergabe vertraulicher Informationen über die schlechte Behandlung von Arbeitnehmern in diesem Unternehmen.
  • 02.07.2019, Wikimedia Foundation gegen Türkei (Appl. no. 25479/19); die Beschwerde betrifft die von der türkischen Telekom-Regulierungsbehörde verhängte volltsändige Sperrung des Zugangs zu Wikipedia.
  • 05.06.2019, Zayidov gegen Aserbaidschan (Appl. no. 5386/10); der Opposition nahestehender Journalist schrieb während eines Haftaufenthalts ein Buch u.a. mit Kritik an verschiedenen Politikern; das Manuskript wurde wegen Verstoß gegen die Regeln der Haftanstalt konfisziert und zerstört.
  • 29.05.2019, Sellami gegen Frankreich (Appl. no. 61470/15); Journalist einer Tageszeitung schrieb Artikel über eine Serie von Vergewaltigungen und veröffentlichte dazu das von der Polizei erstellte, aber nicht zur Publikation bestimmte Phantombild des vermuteten Täters; die Polizei ging dagegen vor, weil das Phantombild nur auf den Angaben einer Zeugin beruhte und die Veröffentlichung wegen einer Vielzahl von irrelevanten Hinweisen aus der Öffentlichkeit die Ermittlungen erschwerte; schließlich wurde der Journalist, der zur Quelle des Bildes keine Angaben machte, verurteilt, wegen "Hehlerei" (frz: recel) zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er das aus einer Verletzung des Amtsgeheimnisses stammende Bild nicht herausgab.
  • 28.05.2019, Kochkin gegen Russland (Appl. no. 2171/18); der Beschwerdeführer wurde gerichtlich zu einer Geldstrafe wegen Zurschaustellung extremistischer Symbole verurteilt, weil er auf seiner VKontakte-Seite die russische Fassung eines satirischen Videos der "Daily Show" hochgeladen hatte, in der im Hintergrund Menschen mit Waffen und schwarzen Fahnen mit arabischen Schriftzeichen gezeigt wurden.
  • 24.05.2019, Aleksey Vladimirovich Glukhov gegen Russland (Appl. no. 42633/18); Rechtsanwalt und Verteidiger von Dmitriy Semenov, der wegen der Veröffentlichung des Satzes "Orthodoxie oder Tod" verurteilt wurde (s. dazu den anhängigen Fall Appl. no. 478710/17); er hatte auf seiner Facebook-Seite Informationen zu diesem Fall veröffentlicht und wurde wegen eines Kommentars, den ein anonymer Leser dort hinterlassen hatte, zu einer Geldstrafe wegen Veröffentlichung extremistischen Materials verurteilt.
  • 13.05.2019, Łukasz Kasprowicz gegen Polen (Appl. no. 58400/14); Blogger, wurde von der Bürgermeisterin seiner Gemeinde wegen übler Nachrede - in den Kommentaren auf seinem Blog - geklagt und verurteilt.
  • 03.05.2019, Ishkhan Aghajanyan gegen Armenien (Appl. no. 41675/12); Chemiker in einem zu 10% staatlich kontrollierten Unternehmen wies in einem Interview in einer Zeitung auf mögliche Gefahren aufgrund unsachgemäßer Lagerung von Chemikalien in der Fabrik hin (nachdem er zuvor das Management zweimal darauf aufmerksam gemacht hatte); er wurde daraufhin gekündigt, weil er im Interview - entgegen einer vertraglichen Verschwiegenheitsverpflichtung - auch Angaben über die Höhe der Gehälter in der Fabrik gemacht hatte.
  • 05.04.2019, Haschke gegen Deutschland (Appl. no. 58853/18); Aktivist, der bei einer von einem privaten Unternehmen organisierten, aber unter öffentlichem Ehrenschutz stehenden Karrieremesse ("Nacht der Unternehmen") in einem in öffentlichem Eigentum stehenden Konferenzzentrum (Liederhalle Stuttgart) gegen den dortigen Rekrutierungsstand der Bundeswehr protestiert hatte und von der Veranstalterin zum Verlassen der Halle aufgefordert wurde, was er erst einige Minuten später getan hat, wurde deshalb wegen Hausfriedensbruch verurteilt (siehe zu diesem Fall - aus parteilicher Sicht - etwa diesen Bericht).
  • 29.03.2019, Taner Kılıç gegen Türkei (Appl. no. 208/18); Anwalt und Präsident von Amnesty International in der Türkei, wurde im Juni 2017 unter dem Verdacht, Mitglied einer gülenistischen Terrororganisation zu sein, festgenommen, ua wurde ihm vorgeworfen, die Messenger-App "ByLock" zur verschlüsselten Kommunikation heruntergeladen und verwendet zu haben; nach mehrfacher Verlängerung der Untersuchungshaft wurde er schließlich im August 2018 freigelassen; eine von ihm beantragte Entschädigung wurde verweigert; die Fragen betreffen vor allem Art. 5 EMRK im Hinblick auf die Haft, aber auch Art. 10 und 11 EMRK.
  • 06.03.2019, The Association of Investigative Reporters and Editorial Security of Moldova udn Iurie Sanduta gegen Republik Moldau (Appl. no. 4358/19); Verurteilung wegen eins Artikels mit dem Titel "The Bahamas money pipeline of Dodon’s socialists", in dem über Geldflüsse von einem Konto einer Off-shore-Gesellschaft in den Bahamas (mit Verbindungen zu Russland) an die Partei des derzeitigen Präsidenten der Republik Moldau berichtet wurde.
  • 05.02.2019, Di Caprio u.a. gegen Italien (Appl. no. 39742/14); der Fall betrifft die "Terra dei Fucochi" (ein Gebiet in Kampanien, das durch zahlreiche illegale Deponien, insbesondere auch Sondermülldeponien, und die dort entstandenen Feuer, schwer verseucht ist, wobei Studien Zusammenhänge zu dort gehäuft auftretenden schweren Erkrankungen und Todesfällen aufzeigen); die BeschwerdeführerInnen stützen sich vor allem auf Art. 2 und Art. 8 im Hinblick auf das von ihnen behauptete Versagen des Staates beim Schutz ihres Lebens und ihrer Gesundheit, aber auch auf Art. 10 EMRK, da der Staat seinen positiven Verpflichtungen zur Information über dei Gesundheitsgefahren nicht nachgekommen sei.
  • 21.01.2019, Nikolay Sergeyevich Gostev gegen Russland (Appl. no. 51427/18); Vorsitzender einer Gewerkschaft von Metro-Bediensteten, nahm in einem TV-Interview zu technischen Problemen der Metro Stellung und wurde deshalb entlassen, weil Mitarbeitern kein direkter Kontakt zu Medien erlaubt ist.
  • 21.01.2019, Tatyana Leonidovna Turi gegen Russland (Appl. no. 64140/17); Mitarbeiterin der Moskauer Metro, wurde wegen eines TV-Interviews verwarnt.
  • 10.01.2019, Ingeborg Godenau gegen Deutschland (Appl. no. 80450/17); ehemalige Lehrerin, deren Vertrag wegen ihrer Tätigkeit für eine rechtsextreme Partei (Republikaner) nicht verlängert worden war, verlangte von den Schulbehörden die Streichung von einer Liste ungeeigneter Lehrpersonen.
2018
  • 20.12.2018, Mustafa Ünal gegen Türkei (Appl. no. 20973/18); Journalist, der vor dem Putschversuch für die Zeitung Yarına Bakış, die danach im Ausnahmezustand geschlossen wurde, gearbeitet hatte, und der nach dem Putschversuch in Untersuchungshaft genommen wurde.
  • 20.12.2018, Hanım Büşra Erdal gegen Türkei (Appl. no. 6306/18); Journalistin, die vor dem Putschversuch für die Zeitungen Zamen und Yeni Hayat gearbeitet hat, die danach im Ausnahmezustand geschlossen wurden, und die nach dem Putschversuch in Untersuchungshaft genommen wurde.
  • 04.12.2018, Azadliq Newspapers und Zayidov gegen Aserbaidschan (Appl. no. 9028/09); Verurteilung eines Zeitungsherausgebers und der Medieninhaberin& wegen eines Artikels über "Das Billigfleisch-Mysterium im Verteidigungsministerium).
  • 04.12.2018, Zeynalov und Khural Newspapers gegen Aserbaidschan (Appl. no. 43946/14); Verurteilung eines Zeitungsherausgebers und der Medieninhaberin wegen eines Berichts über angeblich ungesetzliche Aktivitäten einer Brauerei und deren Manager.
  • 20.11.2018, Fatullayev gegen Russland (Appl. no. 81080/12); Chefredakteur einer Zeitung, der wegen eines Berichts über einen Anti-Terroreinsatz in Dagestan, den er als Rache des dortigen Präsidenten beurteilte, zu einer Verwaltungsstrafe verurteilt wurde.
  • 20.11.2018, Bodalev gegen Russland (Appl. no. 67200/12); Aktivist, hatte u.a. an einer "performance" zur Wiederbelebung der russischen Verfassung teilgenommen, bei der ein Sarg, gefüllt mit Broschüren des Verfassungstextes verwendet und eine Rede gehalten wurde; er wurde danach festgenommen.
  • 07.09.2018 Rudomakha und North Caucasus Environmental Watch gegen Russland (Appl. no. 7995/18); die beschwerdeführende NGO wurde als "foreign agent" eingestuft, ihr Vorsitzender (und Erstbeschwerdeführer) wurde bestraft, weil er auf der Website der NGO einen Nachruf auf einen prominenten Vertreter der russischen Umweltbewegung veröffentlicht hatte und dabei nicht angab, dass es sich um die Veröffentlichung eines "foreign agent" handelte.
  • 04.09.2018, Gatt gegen Malta (Appl. no. 46466/16); Polizistin (in Zeilzeitbeschäftigung), arbeitete auch als Privatdetektivin (ohne Lizenz, wofür sie auch verurteilt wurde) und gab in dieser Funktion mehrere Zeitungs- und TV-Interviews; im Disziplinarverfahren wurde sie als Polizistin entlassen, dabei wurde ihr auch vorgeworfen, dass sie entgegen den internen Regeln keine Genehmigung für die Interviews eingeholt hatte.
  • 27.08.2017, Kılıç gegen Türkei (Appl. no. 43979/17); Journalist, der zuletzt für die Tageszeitung Meydan gearbeitet hatte, wurde nach dem Putschversuch 2016 festgenommen und schließlich wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation (FETÖ/PDY) angeklagt, aufgrund von sechs Artikeln in der Zeitung, sieben Tweets auf seinem Account und eines Tweets auf einem Account, der angeblich von der FETÖ/PDY kontrolliert werde, sowie wegen des Umstands, dass er bei der Bank Asya ein Konto hatte; das 25. Schwurgericht Istanbuls ordnete seine Freilassung an, noch vor der Freilassung wurde er neuerlich festgenommen und auf eine Polizeistation gebracht, dann annullierte das 26. Schwurgericht Istanbuls den Enthaftungsbeschluss; in der Folge wurden die Richter des 25. Schwurgerichts suspendiert, und andere Richter des 25. Schwurgerichts verurteilten den Beschwerdeführer wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation zu einer Haftstrafe von 6 Jahren und drei Monaten wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation (FETÖ/PDY).
  • 16.04.2018, Huseynov gegen Aserbaidschan (Appl. no. 1/16); Entzug der Staatsbürgerschaft des Beschwerdeführers (angeblich) wegen seiner journalistischen Tätigkeit.
  • 15.03.2018, Norman gegen Vereinigtes Königreich (Appl. no. 41387/17); Verurteilung eines Justizwachebeamten wegen Amtsmissbrauch (nach der Operation "Elveden"), weil er einer Daily Mirror- bzw. News of the World-Journalistin Informationen aus dem Gefängnis weitergegeben hatte.
  • 09.03.2018, Kazan gegen Türkei (Appl. no. 9909/13); Verurteilung eines Anwalts zu einer Entschädigung, weil er einen Staatsanwalt als "militant" bezeichnet hat, was - da dies an eine terroristische Organisation denken lasse - dessen Persönlichkeitsrechte verletzt habe.
  • 21.02.2018, Minasyan u.a. gegen Armenien (Appl. no. 59180/15); "Conchita Wurst"-Fall; nach Aussagen zweier armenischer Jurorinnen beim Eurovisions-Songcontest, wonach sie Conchita Wurst null Punkte gegeben hatten, weil solche "Phänomene" bei ihnen Ekel auslösten, wurde auf der Website einer (regierungsnahen) Zeitung zu einer "Null Toleranz-Politik" gegen die "Schwulenlobby" aufgerufen, wobei u.a. Conchita Wurst als "menschlicher Abfall" beschrieben wurde; im Anschluss daran wurden Links auf Facebook-Profile der BeschwerdeführerInnen gepostet, die gegen die Aussagen der Jurorinnen protestiert hatten; das Ganze stand unter der Überschrift (Die schwarze Liste der Feinde der Nation und des Staates"; die Klage der Beschwerdeführerinnen wegen Beleidigung und Aufstachelung zu Hass und Diskriminierung wurde von den nationalen Gerichten abgewiesen; vor dem EGMR manchen die BeschwerdeführerInnen eine Verletzung des Art. 8 EMRK geltend.
  • 20.02.2018, Navalny gegen Russland (Appl. no.1176/15); Verurteilung des Beschwerdeführers, nachdem er den Urheber einer gegen ihn gerichteten Fake News-Kampagne geoutet und als "con man" (аферист) bezeichnet hat.
  • 01.02.2018, Harutyunyan gegen Armenien (Appl. no. 15028/16); Mitarbeiter eines Energieversorgers, wandte sich an ein firmeninternes Whistleblower-System mit einem Bericht über einen möglichen Korruptionsfall im Unternehmen; der Bericht wurde dem Betroffenen gezeigt, worauf dieser ihn wegen Beleidigung/übler Nachrede klagte; der Beschwerdeführer wurde zu einer Entschuldigung und Entschädigung verurteilt.
  • 29.01.2018, Sankin gegen Russland (Appl. no. 32186/10); Verurteilung wegen Vertriebs von Pornografie wegen des Verkauf von DVDs mit "hentai"-Cartoons.
  • 26.01.2018, Akinci und Kutlutürk gegen Türkei (Appl nos. 38758/09 und 38764/09); Chefredakteurin und Eigentümer einer Lokalzeitung, wurden wegen Veröffentlichung des Protokolls einer Zeugeneinvernahme in einem Ermittlungsverfahren verurteilt.
  • 23.01.2018, Borisova gegen Russland (Appl. no. 31662/17); Verurteilung wegen eines Postings im sozialen Netzwerk vk.com, in dem die Beschwerdeführerin eine private Nachricht eines Freunde zitierte, der sich in drastischer Weise über die intellektuellen und beruflichen Fähigkeiten eines namentlich genannten Polizeiangehörigen äußerte.
  • 23.01.2018, Ooo Redaktsiya Sem Na Sem und Yezhova gegen Russland (Appl. nos. 40050/17 und 50535/17); unabhängiges Online-Magazin und dessen Chefredakteurin; wurden von der Telekom-Regulierungsbehörde bestraft aufgrund der Verlinkung zweier satirischer YouTube-Videos mit profaner Sprache.
  • 22.01.2018, Shirokov gegen Russland (Appl. no. 41535/17); Bestrafung des Direktors einer NGO durch die Telekommunikationsbehörde, weil auf der Website der NGO Materialien veröffentlicht worden waren, ohne - wie vorgeschrieben - darauf hinzuweisen, dass sie von einer ausländischen Organisation stammen.
  • 19.01.2018, Makarov gegen Russland (Appl. no. 56105/17); Verurteilung zu 5 Tagen Arrest wegen des Postens eine Fotods von Präs. Putin mit Make-up.
  • 19.01.2018, Semenov gegen Russland (Appl. no. 478710/17); Verurteilung wegen Publikation extremistischen Materials in drei Fällen (jeweils nur der Satz "Orthodoxie oder Tod").
  • 15.01.2018, Girin und Novaya Gaeta gegen Russland (Appl. no. 56439/14); Verurteilung wegen eines Berichts über einen Plagiatsverdacht im Hinblick auf die Dissertation eines Richters (der von seinem Doktorvater - einem ehemaligen Richter) abgeschrieben habe.
  • 09.01.2018, Feldman und Savin gegen Russland (Appl. nos. 69854/14 und 12227/16); Festnahme wegen des Anbringens einer deutschen(!) Fahne auf dem Gebäude des Sicherheitsdiensts in Kaliningrad aus Protest gegen die Annexion der Krim.
  • 09.01.2018, Podrezov gegen Russland (Appl. no. 35581/16); Verurteilung, weil der Beschwerdeführer jemand anderem dabei geholfen hatte, den Turm auf einem Hochhaus zu erklettern und dort den Stern in den Farben der ukrainischen Fahne zu streichen.
  • 08.01.2018, Kashapov gegen Russland (Appl. no. 3973/16); Verurteilung eines Aktivisten aufgrund von Texten über den Ukraine-Konflikt auf seiner VKontakte-Seite.
2017
2016
  • 17.11.2016, Navalny gegen Russland (Appl. no. 62670/12); Blogger hatte Link zu einem YouTube-Video gepostet und die Leser seines Blogs aufgefordert, sich das Video anzusehen; wurde verurteilt, weil im verlinkten Video unrichtige Behauptungen aufgestellt wurden; weder das Blog noch YouTube wurden von den nationalen Gerichten als Medium im Sinne des russischen Gesetzes über Massenmedien angesehen.
  • 10.06.2016: Thomaidis gegen Griechenland (Appl. no. 28345/16); Urteil gegen einen Sportjournalisten wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines in einen Match-Fixing Skandal verwickelten Fußballclub-Präsidenten (nur objet de l'affaire).
  • 20.04.2016: Karaca gegen Türkei (Appl. no. 25285/15); Direktor der Samanyolu-Mediengruppe; Festnahme im Zuge des Vorgehens gegen Gülen-Anhänger
2015
2014 2013
  • 18.11.2013: Sukhov gegen Russland (Appl. no. 78116/12); orthodoxer Priester; musste eine von ihm angebrachte Plaque mit der Aufschrift "Orthodoxie oder Tod" entfernen, weil es sich um einen verbotenen extremistischen Slogan handle.
2012

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