jedem anderen) in der Kommission akzeptieren musste, zeigt schon, über welches politische Gewicht Oettinger - mit der vollen Rückendeckung Deutschlands - verfügt.
Zu den Aufgaben Oettingers zählen ua die "Vorbereitung ehrgeiziger Rechtsetzungsschritte zur Verwirklichung eines vernetzten digitalen Binnenmarkts durch Aufbruch der bestehenden nationalen Silostrukturen in den Telekommunikationsvorschriften, im Urheber- und Datenschutzrecht, bei der Verwaltung von Funkfrequenzen und in der Anwendung des Wettbewerbsrechts" und die
"Modernisierung des Urheberrechts" (Zitate, inklusive der Links, von Oettingers offizieller EU-Website; siehe auch den "mission letter" von Juncker an Oettinger).
Beim Roaming: nationale Grenzen weg! Bei Content: nationale Grenzen hoch!
Während Oettinger im Telekombereich das "Aufbrechen der nationalen Silostrukturen" jedenfalls beim Roaming zumindest verbal auch zu seinem Thema gemacht hat, klingt er beim Urheberrecht ganz anders: hier will er die nationalen Silos sogar stützen und traut sich zu, "mit Geoblocking zum Erfolg" zu kommen (so im gestern veröffentlichten Interview im Kurier/futurezone).
Oettinger misst hier ganz offen mit zweierlei Maß: denn wenn er zB beim Roaming auch darauf hören würde, was die jeweilige nationale Telekomwirtschaft sagt (wie er es im futurezone-Interview beim Geoblocking im Hinblick auf die nationale Contentindustrie empfiehlt: "Fragen sie die Filmwirtschaft ihres Landes"), dann hätte er schon gegen jede Reduzierung der Roamingentgelte eintreten müssen, und mehr noch gegen ihre gänzliche Abschaffung.
Selbstverständlich ist die Überwindung der nationalen Urheberrechts-Silos eine komplexe Aufgabe, und sie wird nicht ohne Verlierer (und nicht ohne Gewinner) abgehen - aber das unterscheidet sie nicht von der Überwindung der nationalen "Roaming-Silos". Auch das Ausphasen der Roaming-Entgelte ist technisch und rechtlich komplex, und auch hier gibt es Verlierer (das sind übrigens nicht nur die Telekom-Unternehmen, sondern vor allem auch jene ihrer Kunden, die wenig oder gar nicht ins Ausland fahren, und die daher die höheren nationalen Kosten tragen müssen, ohne von den gesenkten Roamingkosten zu profitieren). Das nimmt die Kommission (und mit ihr das Parlament und - bis jetzt zumindest ein Stück weit - auch der Rat) in Kauf, unter Hinweis auf das höhere Ziel eines digitalen Binnenmarktes ohne interne nationale Grenzen (mehr zum aktuellen Stand der Verhandlungen zum Roaming-Ende übrigens im Blog hier, am Ende).
Geoblocking ist aber wie das Roamingentgelt: ein nationales Hindernis im europäischen Binnenmarkt, das KonsumentInnen davon abhalten kann, in anderen Mitgliedstaaten Leistungen in Anspruch zu nehmen, wie sie es im Heimatstaat (oder schlicht: in anderen Mitgliedstaaten) problemlos tun können.
"Weg mit dem Geoblocking" hat meines Erachtens das Zeug dazu, das "Weg mit den Roamingentgelten" der aktuellen Kommissionsperiode zu werden. Ich bin schon neugierig, wie Oettinger - der beim Geoblocking auch innerhalb der Kommission mit Widerstand rechnen muss - in zwei oder drei Jahren darüber sprechen wird.
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PS: Oettinger fürchtet, dass es bei einem Ende des Geoblockings in der Union "nur noch Hollywood" gäbe und "Google und Co" (Mountainview ist das neue Hollywood?) den Markt beherrschen würden (das kann man mit gutem Grund auch anders sehen, siehe dazu jüngst etwa Cory Doctorow). Offenbar ist der Glaube an eine leistungsfähige europäische Filmwirtschaft bei Oettinger nicht sehr groß. Im Telekombereich sind der Kommission die Auswirkungen eines Endes nationaler Grenzen übrigens nicht so wichtig - im Gegenteil: der ursprüngliche Kommissionsvorschlag für die TSM-Verordnung sollte sogar darauf hinwirken, dass europaweit nur mehr wenige große Anbieter übrig bleiben.
PPS: In der für nächste Woche geplanten Mitteilung der Kommission über die "Strategie für den Digitalen Binnenmarkt" (der geleakte Entwurf dazu ist hier nachzulesen) wird der Begriff des Geoblocking übrigens in einem etwas anderen Sinn verwendet: er bezeichnet dort nicht nur die Verweigerung des Zugangs zu Inhalten einer Website für User aus bestimmten geografischen Regionen, sondern darüber hinausgehend auch die Weigerung von Unternehmern, die auf der Website zum Verkauf angebotenen Waren in bestimmte Länder auszuliefern. Dieses Geoblocking soll nach der Mitteilung beendet werden, freilich nur soweit es "unjustified" (nicht gerechtfertigt) ist. Beim klassischen urheberrechtlich motivierten Geoblocking ist die Kommission zurückhaltender: sie will hier nur volle Portabilität legal erworbenen Contents erreichen, den Zugang zu legal bezahltem Content für grenzüberschreitende Dienste "erleichtern", dies unter Wahrung des Schutzes der Rechteinhaber, und schließlich mehr Rechtssicherheit für die grenzüberschreitende Content-Nutzung (nur) für spezifische Zwecke schaffen, zB für "Forschung, Unterricht, Text- und Datamining"(!).