Über die Jahre hinweg fand das Blog dennoch eine größere Leserschaft: soweit ich das beurteilen kann, dürfte es das bekannteste juristische Blog Österreichs sein. Verantwortlich dafür waren natürlich nicht die sperrigen Beiträge über Feinheiten des Telekomrechts, sondern vor allem der zweite Themenfokus: Rundfunk- und Medienrecht, Medienfreiheit und Medienpolitik. Gerade in diesem Bereich wurden Blog-Beiträge immer wieder auch von anderen Medien zitiert.
Ein erfolgreiches Blog schafft auch Erwartungen: als in den letzten zwei, drei Jahren die Beitragsfrequenz deutlich zurückging, wurde ich häufiger gefragt, warum ich zB über bestimmte Entscheidungen oder Rechtsentwicklungen nicht geschrieben habe. Meist war es schlicht eine Zeit- und Prioritätenfrage, denn das Blog ist ein Freizeit-Projekt, und bei knapper Freizeit ist anderes wichtiger. Aber auch meine eigenen - ohnehin recht zurückgenommenen - Erwartungen an das Blog erfüllte ich immer weniger. Ein optischer Relaunch wäre angebracht, für den ich mir letztlich nie Zeit genommen habe. Nicht verwendete Unterlagen stapeln sich im Schrank, angefangene Blogposts dümpeln im Entwürfe-Ordner. Wenn ich nicht ausreichend Zeit dafür finde, so dachte ich immer öfter, ist vielleicht der Zeitpunkt gekommen, das Blog-Projekt zu beenden.
Auch für meine akademische Rolle als Honorar-Professor an der Wirtschaftsuniversität Wien ist das Bloggen eher Luxus. In der universitären Welt der Rechtswissenschaft ist das gedruckte Papier (und seine Erfassung in Datenbanken) die Leitwährung. Jede Notiz in einer Fachzeitschrift, auch wenn darin gerade einmal Erläuterungen zu einer Regierungsvorlage nacherzählt werden, bringt auf einer Publikationsliste mehr Renommee als ein paar Dutzend Blogposts. Gerade noch für die "Wissensbilanz" könnte das Blog nützlich sein, wenn auch indirekt: denn in der verqueren Welt der Wissenschaftsevaluierung zählen (an manchen Universitäten, hier ein Beispiel aus Graz) auch "Nennungen in den Medien" als wissenschaftliche Leistung (Blogposts selbst könnte man allenfalls an letzter Stelle des performance records unter "Andere Leistung für ein nichtfachwiss. Publikum - science to public" unterbringen). Ich bin froh, dass ich auf solche Nachweise meiner Bedeutung für die Welt nicht angewiesen bin.
Aber es stimmt jedenfalls, dass Bloggen die Bekanntheit steigert: in der österreichischen juristischen Community habe ich damit ein gewisses Alleinstellungsmerkmal, auf das mich viele ansprechen (auch wenn ich unsicher bin, ob das nicht eher als Skurrilität gewertet wird). Doch auch dieser Vorteil eines Blogs - als Experte auf einem bestimmten Gebiet sichtbarer zu werden - schlägt in meiner besonderen Situation fast in einen Nachteil um. Zu den im Blog behandelten Themen bekomme ich nämlich häufig Einladungen zu Vorträgen oder Lehrveranstaltungen, Interviewanfragen oder Bitten um weitere Informationen oder Fachbeiträge; manchmal werden mir auch sonstige Funktionen angetragen. Das ist zwar schön, weil - und soweit - es mit Anerkennung verbunden ist, aber es ist auch unangenehm, auf diese Anfragen immer öfter ablehnend reagieren zu müssen. So versuche ich zB in letzter Zeit, die Zahl der Vorträge pro Jahr mit zwei zu begrenzen (in der Regel werden es dann ohnehin noch drei oder vier, weil ich jemandem aus besonderen Gründen einen Wunsch nicht abschlagen kann).
Für mich ist also eher Rückzug angesagt als Eigenmarketing - ein gewisses Dilemma, wenn man ein öffentliches Blog betreibt.
Zudem hat das Blog doch einen ganz wesentlichen Vorteil: es ist vollkommen selbstbestimmt. Ich kann, aber ich muss nicht schreiben; ich alleine entscheide über Thema, Inhalt, Umfang und Form meiner Beiträge. Ich bin nicht von AbonnentInnen abhängig, deren Interessen ich treffen sollte, und es gibt keine Werbung, für die ich ein beständiges "Umfeld" schaffen müsste.
Dieser Vorteil der selbstbestimmten Plattform ist mir in letzter Zeit etwas verschütt gegangen: zu oft habe ich daran gedacht, was ich eigentlich noch schreiben wollte oder sollte, und zu selten kam ich wirklich zum Schreiben. Diese Diskrepanz zwischen (vor allem: eigenem) Anspruch und Wirklichkeit ließ mich zunehmend unzufriedener werden mit dem Blog - bis hin zu der oben schon angesprochenen Frage, ob es nicht an der Zeit wäre, das Blog-Projekt zu beenden.
Also habe ich heute einmal meine Optionen durchgedacht.
Die Option, das Blog ganz vom Netz zu nehmen, habe ich gleich ausgeschieden, das wäre unfair gegenüber allen, die darauf verlinken und das Blog auch als Referenzquelle nutzen, um rasch Zugang zur einschlägigen EuGH- und EGMR-Rechtsprechung zu finden. Es steckt auch einige Arbeit in den bisher weit über 1.000 Blog-Beiträgen (exakt 1.112, falls die Blogger-Software das richtig zählt). Und vor allem die Rechtsprechungsübersichten nutze ich auch selbst regelmäßig.
Das Blog wieder heranführen zu wollen an die "Blütezeit" etwa zwischen 2008 und 2011, als die thematisch relevanten Entwicklungen ziemlich durchgängig in drei bis vier Beiträgen pro Woche dokumentiert wurden, wäre auch keine realistische Option. Dazu fehlen mir die zeitlichen Ressourcen bzw. will ich meine Freizeit einfach anders verbringen.
Überlegenswert wäre auch, das Blog einzubetten/einzubringen in ein anderes, vielleicht größeres Projekt - ein Gemeinschaftsblog etwa. Auch das würde aber zunächst einen Mehraufwand bedeuten, den ich mir derzeit schlicht nicht antun möchte.
Also bleibt mir letztlich nur die Wahl zwischen schlichtem Aufhören (und "Einfrieren" des Status quo) einerseits oder einem Weiterführen des Blogs - mehr oder weniger wie bisher - andererseits.
Ganz möchte ich dieses Blog derzeit nicht einstellen. Auch wenn der heutige "Jahrestag" - vor genau zehn Jahren habe ich mit diesem Blog begonnen - ein guter, weil markanter Zeitpunkt wäre, um mit dem Blog auch wieder aufzuhören, kann ich mich doch noch nicht ganz dazu durchringen.
Zum einen sollen die bisherigen Beiträge verfügbar bleiben, und natürlich auch die beiden Übersichten über einschlägige Entscheidungen des EuGH und des EGMR (obwohl gerade diese bei Gelegenheit neu gestaltet werden müssten). Zum anderen möchte ich es mir einfach offen halten, bei Lust und Laune weiterhin den einen oder anderen Beitrag hier zu schreiben. Die Blogposts werden wohl nicht häufiger werden als in den letzten zwei Jahren, aber ich lege mich bewusst nicht auf einen bestimmten Rhythmus fest (ich empfehle übrigens, das Blog per RSS-feed zu abonnieren oder per E-Mail-Abo).
Vielleicht schreibe ich bei Gelegenheit auch ein paar "Meta-Posts": zB über das juristische Bloggen im Allgemeinen, über Geschichten von tausendundeinem Blogpost vielleicht (oder eben aus 1.112 Blogposts) oder über Blogposts, die ich aus guten Gründen nie geschrieben habe (und vielleicht auch über solche, die ich gern geschrieben hätte, zu denen ich aber aber nicht gekommen bin).
Damit aber jetzt einmal genug von diesem "Meta"-Post - ich sitze gerade im Zug nach München, morgen werde ich dort auf den Medientagen auf einem Panel über die bevorstehende Reform der Richtlinie über audiovisuellen Mediendienste diskutieren - auch das ein Termin, der wohl auf dieses Blog zurückzuführen ist. Und auch das zeigt die Ambivalenz: so spannend es ist, morgen unter anderem mit der Berichterstatterin im Europäischen Parlament zur AVMD-Richtlinie zu diskutieren, so fein wäre es auch gewesen, den Feiertag heute noch etwas länger zur Gartenarbeit nutzen zu können. Aber, eh klar: selbst schuld! Auf ein paar weitere Monate, vielleicht auch Jahre mit diesem Blog!