1. Verwirklicht: TKG-Novelle im ORF-Gesetz
Mit dem "neuen ORF-Gesetz" - wie die am 19.7.2010 kundgemachte Novelle zu insgesamt 8 Gesetzen in den Medien meist kurz genannt wird - wurde auch das Telekommunikationsgesetz (TKG) geändert. Entgegen dem Regierungsabkommen kommt es freilich nicht zur Integration auch der Telekomangelegenheiten in die neue KommAustria (aber einen Menschen, der ernsthaft an diese Ankündigung geglaubt hat, muss ich erst einmal finden); die Änderungen betreffen im Wesentlichen verfahrenstechnische Details, insbesondere auch zur leichteren Abwicklung von Verfahren mit vielen Parteien. Gegenüber der Regierungsvorlage (siehe dazu schon meinen früheren einschlägigen Beitrag) wurde die TKG-Novellierung - abgesehen von der Korrektur eines Redaktionsversehens - nicht geändert. Auch die TKG-Änderungen treten erst am 1. Oktober 2010 in Kraft.
2. Geplant: Maßnahmen gegen unerbetene Werbeanrufe
Kaum war diese Novelle beschlossen, hat das BMVIT schon einen Entwurf für eine weitere Änderung des TKG in Begutachtung geschickt: das "Bundesgesetz über Maßnahmen gegen Unerbetene Werbeanrufe" soll den Schutz gegen "cold calling" in § 107 TKG 2003 weiter ausbauen. Werbeanrufe sollen demnach nur mehr nach ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Teilnehmers erfolgen dürfen (bisher wurde auch eine mündliche oder schlüssige Einwilligung akzeptiert). Bemerkenswert ist das im Entwurf vorgesehene automatische Erlöschen einer Zustimmung nach Ablauf von drei Jahren. Ist Gefahr im Verzug und die Forsetzung der cold calls wahrschehinlich, kann das Fernmeldebüro auch eine vorläufige Rufnummernsperre aussprechen; bei Verurteilung ist die Nummer endgültig zu sperren, was demnach einer Art "Nebenstrafe" nahekommt. Das scheint mir insofern ein wenig unsystematisch, als die Rufnummernverwaltung im Übrigen von der RTR gemacht wird, aber die Entwurfsverfasser sahen die größere Sachnähe wohl bei den Fernmeldebüors als Strafbehörden.
Neben der TKG-Novelle sind - vom Justizministerium - auch im Konsumentenschutzgesetz (KSchG) Änderungen im Zusammenhang mit unerbetener Werbung geplant (zum Begutachtungsentwurf). Kommt ein Vertrag "während eines gemäß § 107 Abs. 1 TKG 2003 unzulässigen Anrufs zustande", so soll generell ein Rücktrittsrecht bestehen; die Rücktrittsfrist soll jedenfalls erst mit Erhalt einer Vertragsurkunde samt Informationen über die Zahlungspflichten (schriftlich oder auf dauerhaftem Datenträger) beginnen
Was von diesen beiden Entwürfen umgesetzt wird, ist - schon angesichts der Sommertheater-reifen innerkoalitionären Streitigkeiten darüber (zB hier, hier, hier, hier, hier und hier) - noch nicht abzusehen. Ich würde darauf wetten, dass zumindest das automatische Erlöschen einer Zustimmung nach drei Jahren nicht Gesetz wird.
Als kleines PS zu den Werbeanrufen: ob unerbetene Anrufe von Politikern (in automatisierter Form) als Werbeanrufe gelten, wurde in Österreich noch nicht ausjudiziert: die nach einer entsprechenden "Umfrage"-Aktion im Jahr 2008 über "die Wiener SPÖ" (richtig wohl: über einen Verantwortlichen der Wiener SPÖ) verhängte Geldstrafe wurde nach Berufung vom UVS Wien "kassiert" und das Verfahren eingestellt (die Entscheidung ist nicht veröffentlicht, die Medienberichte sind ungenau; in der Wiener Zeitung heißt es: "Nähere Gründe werden in dem Bescheid keine genannt"). Im UK werden Anrufe von Politikern als unerbetene Werbeanrufe beurteilt: der dafür zuständige Information Commissioner hat jüngst "ordered Labour to ensure that no further automated direct marketing calls are made without consent, warning that failure to comply would be a criminal offence which could lead to prosecution." (siehe zB hier und hier)
3. Vorratsdaten: zwei Entwürfe, noch immer keine Regierungsvorlage - und kommende Woche die Verurteilung durch den EuGH
Österreich ist mit der Umsetzung der Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten (RL 2006/24) säumig. Zwar gab es im vergangenen September einen neuen (zweiten) Entwurf, der auch in Begutachtung gegangen ist (Übersichtsseite, Gesetzestext, Vorblatt, Erläuterungen). Eine Regierungsvorlage gibt es allerdings noch immer nicht - offensichtlich wollte man zunächst einmal die Verurteilung durch den EuGH abwarten. Diese steht in der kommenden Woche bevor (C-189/09 Kommission / Österreich, Urteilsverkündung am 29. Juli 2010).
Wednesday, July 21, 2010
Studie (in progress) zu unabhängigen Regulatoren
Unter der Führung des Hans Bredow-Instituts unter Direktor Wolfgang Schulz ist derzeit ein internationales Team damit beschäftigt, im Auftrag der EU-Kommission Indikatoren für die Unabhängigkeit von Regulierungsbehörden für audiovisuelle Mediendienste herauszufinden (Studie: "Indicators for independence and efficient functioning of audiovisual media services regulatory bodies for the purpose of enforcing the rules in the AVMS Directive"; Projekt-Website). Gerade wurde ich per Mail ersucht, an einer "stakeholder"-Umfrage mitzumachen - was ich allerdings gleich wieder abbrechen musste, da ich in keine der fix vorgegebenen "stakeholder"-Kategorien passte.
Dennoch habe ich einmal weitergeklickt und konnte schon bei der ersten Frage schmunzeln: ob mir allfällige Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen zur KommAustria in den letzten 10 Jahren bekannt wären, wurde ich da gefragt. Nun: vor zehn Jahren gab es die KommAustria noch nicht; das 2001 beschlossene KommAustria-Gesetz wurde seit seinem Inkrafttreten bislang immerhin 13 mal geändert. Die jüngste Änderung erfolgte soeben mit der Novelle unter anderem zum ORF-Gesetz, BGBl I 2010/50.
Zum "neuen ORF-Gesetz" habe ich übrigens noch immer nicht mehr geschrieben (ungeachtet neuerlicher Kritik), aber ich zitiere hier einfach einmal ein aktuelles Interview:
Dennoch habe ich einmal weitergeklickt und konnte schon bei der ersten Frage schmunzeln: ob mir allfällige Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen zur KommAustria in den letzten 10 Jahren bekannt wären, wurde ich da gefragt. Nun: vor zehn Jahren gab es die KommAustria noch nicht; das 2001 beschlossene KommAustria-Gesetz wurde seit seinem Inkrafttreten bislang immerhin 13 mal geändert. Die jüngste Änderung erfolgte soeben mit der Novelle unter anderem zum ORF-Gesetz, BGBl I 2010/50.
Zum "neuen ORF-Gesetz" habe ich übrigens noch immer nicht mehr geschrieben (ungeachtet neuerlicher Kritik), aber ich zitiere hier einfach einmal ein aktuelles Interview:
"Frage: Ist es unrealistisch zu erwarten, dass das Gesetz die Probleme des öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalters löst und seinen Ruf wiederherstellt?Nein, es geht hier nicht um Österreich - das Interview wurde geführt mit einer slowenischen Professorin (die vor einigen Jahren auch Vorsitzende des slowenischen Rundfunkrats war); erschienen ist es auf Mladina.si (in slowenischer Sprache). Andere Länder, andere Sorgen?
Antwort: Sieht das Gesetz in den einschlägigen Bestimmungen vor, dass die Leitungsorgane des Rundfunks durch die fähigsten und professionellsten Menschen besetzt werden? Das kann man im Gesetz nicht regeln, weil es eine Frage der politischen Kultur ist. Und wir sind einfach ein politisch kulturloses Land, das keine Selbst-Reflexion kennt."
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Tuesday, July 13, 2010
Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als positive Verpflichtung des Staates nach Art 10 EMRK
Es war Politik des öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalters, für die Regierung unangenehme Themen zu vermeiden und die Vertreter der Regierung wesentlich öfter zu Wort kommen zu lassen als Oppositionspolitiker - die Rede ist natürlich nicht von Österreich (hier hatten zB im ersten Halbjahr 2010 die Regierungsparteien in der Zeit im Bild rund drei Viertel der gesamten Politikerredezeit), sondern von der Republik Moldau. Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil vom 17.9.2009, Manole ua gegen Republik Moldau (Appl. no. 13936/02) feststellte, bevorzugte Teleradio Moldova (TRM) systematisch die herrschende Partei und es gab auch keinen Schutz gegen politische Einmischung in redaktionellen Entscheidungen. Dadurch wurden die klagenden (ehemaligen) JournalistInnen von TMR in ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt; mit dem heute veröffentlichten weiteren Urteil in dieser Sache wurde den klagenden JournalistInnen jeweils ein Betrag von € 2.000 "just satisfaction" für immaterielle Schäden zugesprochen.
Die heute veröffentlichte Entscheidung über die Entschädigung bietet Anlass, auf die im Urteil vom 17.9.2009 enthaltenen wesentlichen Aussagen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Kontext des Art 10 EMRK hinzuweisen. Bemerkenswert an diesem Urteil ist, dass der EGMR dabei sehr ausführlich die einschlägigen Resolutionen und Empfehlungen des Europarat-Ministerkomitees - insbesondere die Empfehlungen R(96)10 und Rec(2000)23 - zitiert und diese auch als Richtschnur für die Auslegung des Art 10 EMRK im Zusammenhang mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk heranzieht. Dabei bezieht sich der EGMR zB ausdrücklich auch darauf, dass es die Europarats-Mitgliedsstaaten unternommen haben, die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter gegenüber politischer und wirtschaftlicher Einflussnahme zu garantieren (RNr 102 des Urteils). Daraus ergibt sich auch eine positive Verpflichtung des Staates. In RNr 107 fasst der EGMR das wesentliche Ergebnis folgendermaßen zusammen:
Die heute veröffentlichte Entscheidung über die Entschädigung bietet Anlass, auf die im Urteil vom 17.9.2009 enthaltenen wesentlichen Aussagen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Kontext des Art 10 EMRK hinzuweisen. Bemerkenswert an diesem Urteil ist, dass der EGMR dabei sehr ausführlich die einschlägigen Resolutionen und Empfehlungen des Europarat-Ministerkomitees - insbesondere die Empfehlungen R(96)10 und Rec(2000)23 - zitiert und diese auch als Richtschnur für die Auslegung des Art 10 EMRK im Zusammenhang mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk heranzieht. Dabei bezieht sich der EGMR zB ausdrücklich auch darauf, dass es die Europarats-Mitgliedsstaaten unternommen haben, die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter gegenüber politischer und wirtschaftlicher Einflussnahme zu garantieren (RNr 102 des Urteils). Daraus ergibt sich auch eine positive Verpflichtung des Staates. In RNr 107 fasst der EGMR das wesentliche Ergebnis folgendermaßen zusammen:
"a positive obligation arises under Article 10. The State, as the ultimate guarantor of pluralism, must ensure, through its law and practice, that the public has access through television and radio to impartial and accurate information and a range of opinion and comment, reflecting inter alia the diversity of political outlook within the country and that journalists and other professionals working in the audiovisual media are not prevented from imparting this information and comment. Where the State decides to create a public broadcasting system, the domestic law and practice must guarantee that the system provides a pluralistic audiovisual service. In this connection, the standards relating to public service broadcasting which have been agreed by the Contracting States through the Committee of Ministers of the Council of Europe provide guidance as to the approach which should be taken to interpreting Article 10 in this field."PS: ich habe auf meiner Übersichtsseite die jüngsten Urteile des EGMR zu Art 10 EMRK (Juni/Juli 2010) ergänzt.
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Rundfunkrecht
Monday, July 12, 2010
Veranstaltungsvorschau: Rundfunkforum, Telekom Forum, Internet Summit Austria
Rundfunkforum
Unabhängigkeit der Medien ist Generalthema des 6. Österreichischen Rundfunkforums, das heuer am 9. und 10. September 2010 in Wien stattfinden wird (Programm / Anmeldeformular). Kurz vor dem Inkrafttreten der aktuellen Novellen zu den Rundfunkgesetzen ist Zeit nicht nru für die Beschäftigung mit Grundsätzlichem (zB Manfred Prisching, Was heißt "Unabhängigkeit"?; Christoph Bezemek, Die Unabhängigkeit der Medien vom Staat; Roland Winkler, Die Unabhängigkeit der Medien in der Gesellschaft), sondern auch für derzeit ganz aktuell diskutierte Fragen wie etwa die Organisation der Rundfunkregulierung als Unabhängigkeitssicherung (Barbara Leitl-Staudinger) und Innere Rundfunkfreiheit (Michael Holoubek, der damit 20 Jahre nach seinem Buch zur Rundfunkfreiheit einen neuen Blick auf ein fast zeitloses Thema wirft).
Und einer schon liebgewordenen Tradition des Österreichischen Runfunkforums folgend, ist auch ein Vortrag eines führenden deutschen Rundfunkrechtlers vorgesehen: dieses Jahr wird Wolfgang Hoffmann-Riem, der als Professor und als Richter des Bundesverfassungsgerichts wie kaum ein anderer die deutsche rundfunkrechtliche Diskussion - und Wirklichkeit - der letzten Jahrzehnte geprägt hat, zum Thema "Die Unabhängigkeit des Rundfunks" sprechen.
Telekom-Forum
Zwei Wochen vor dem Rundfunkforum, am 26. und 27. August 2010, findet das 11. Salzburger Telekom Forum statt (Programm / Anmeldung). Der Ausbau von Hochgeschwindigkeits-Infrastruktur ist Thema des ersten Tages, hier sprechen Bernd Langeheine zur Digitalen Agenda, Georg Serentschy zu Rahmenbedingungen für den Breitbandausbau und Hannes Ametsreiter zum Ausbau von Glasfasernetzen sowie ein noch nicht namentlich bekannter Repräsentant der FCC zum Thema "Connecting America – The National Broadband Plan". Am Freitag, 27.8.2010, geht es um das Thema "Telekommunikationsrecht unter dem Einfluss des allgemeinen Wettbewerbsrechts"; Referate dazu kommen von Thomas Eilmansberger, Gerald Braun, Franz Zehetner und mir.
Internet Summit Austria
"Internet: Chance und Gefahr für unsere Grundrechte" ist Thema des Internet Summit Austria 2010 am 21.9.2010 in Wien, veranstaltet von der ISPA. Die Keynote hält Martin Selmayr, Kabinettchef von Viviane Reding auch in ihrer neuen Rolle als Justiz und Grundrechte-Kommissarin. An der darauffolgenden Podiumsdiskussion werden Waltraud Kotschy, Annette Kroeber-Riel, Ritchie Blogfried Pettauer, Martin Selmayr und ich teilnehmen.
PS: noch ein Tipp für Schnellentschlossene, die am kommenden Freitag einen Abstecher ins nahe Ausland machen können: an der Universität Passau findet am 16.7.2010 ein Symposium zum Thema "Medienkonzentrationskontrolle – quo vadis?" statt, u.a. mit Referaten von Ralf Müller-Terpitz, Matthias Cornils, Horst Röper, Bernd Holznagel und Gernot Gehrke.
Unabhängigkeit der Medien ist Generalthema des 6. Österreichischen Rundfunkforums, das heuer am 9. und 10. September 2010 in Wien stattfinden wird (Programm / Anmeldeformular). Kurz vor dem Inkrafttreten der aktuellen Novellen zu den Rundfunkgesetzen ist Zeit nicht nru für die Beschäftigung mit Grundsätzlichem (zB Manfred Prisching, Was heißt "Unabhängigkeit"?; Christoph Bezemek, Die Unabhängigkeit der Medien vom Staat; Roland Winkler, Die Unabhängigkeit der Medien in der Gesellschaft), sondern auch für derzeit ganz aktuell diskutierte Fragen wie etwa die Organisation der Rundfunkregulierung als Unabhängigkeitssicherung (Barbara Leitl-Staudinger) und Innere Rundfunkfreiheit (Michael Holoubek, der damit 20 Jahre nach seinem Buch zur Rundfunkfreiheit einen neuen Blick auf ein fast zeitloses Thema wirft).
Und einer schon liebgewordenen Tradition des Österreichischen Runfunkforums folgend, ist auch ein Vortrag eines führenden deutschen Rundfunkrechtlers vorgesehen: dieses Jahr wird Wolfgang Hoffmann-Riem, der als Professor und als Richter des Bundesverfassungsgerichts wie kaum ein anderer die deutsche rundfunkrechtliche Diskussion - und Wirklichkeit - der letzten Jahrzehnte geprägt hat, zum Thema "Die Unabhängigkeit des Rundfunks" sprechen.
Telekom-Forum
Zwei Wochen vor dem Rundfunkforum, am 26. und 27. August 2010, findet das 11. Salzburger Telekom Forum statt (Programm / Anmeldung). Der Ausbau von Hochgeschwindigkeits-Infrastruktur ist Thema des ersten Tages, hier sprechen Bernd Langeheine zur Digitalen Agenda, Georg Serentschy zu Rahmenbedingungen für den Breitbandausbau und Hannes Ametsreiter zum Ausbau von Glasfasernetzen sowie ein noch nicht namentlich bekannter Repräsentant der FCC zum Thema "Connecting America – The National Broadband Plan". Am Freitag, 27.8.2010, geht es um das Thema "Telekommunikationsrecht unter dem Einfluss des allgemeinen Wettbewerbsrechts"; Referate dazu kommen von Thomas Eilmansberger, Gerald Braun, Franz Zehetner und mir.
Internet Summit Austria
"Internet: Chance und Gefahr für unsere Grundrechte" ist Thema des Internet Summit Austria 2010 am 21.9.2010 in Wien, veranstaltet von der ISPA. Die Keynote hält Martin Selmayr, Kabinettchef von Viviane Reding auch in ihrer neuen Rolle als Justiz und Grundrechte-Kommissarin. An der darauffolgenden Podiumsdiskussion werden Waltraud Kotschy, Annette Kroeber-Riel, Ritchie Blogfried Pettauer, Martin Selmayr und ich teilnehmen.
PS: noch ein Tipp für Schnellentschlossene, die am kommenden Freitag einen Abstecher ins nahe Ausland machen können: an der Universität Passau findet am 16.7.2010 ein Symposium zum Thema "Medienkonzentrationskontrolle – quo vadis?" statt, u.a. mit Referaten von Ralf Müller-Terpitz, Matthias Cornils, Horst Röper, Bernd Holznagel und Gernot Gehrke.
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Thursday, July 08, 2010
EuGH: "Golden Shares" an der Portugal Telecom verstoßen gegen Kapitalverkehrsfreiheit
Das heutige Urteil des EuGH in der Rechtssache C-171/08 Kommission/Portugal dürfte sich recht unmittelbar auswirken, und zwar nicht zuletzt in Brasilien. Denn der EuGH hat erwartungsgemäß die der Portugiesischen Republik nach der Satzung von Portugal Telcom (PT) eingeräumten Sonderrechte ("golden shares") als mit der Kapitalverkehrsfreiheit nach Art 56 EG (nunmehr Art 63 AEUV) unvereinbar beurteilt. Diese Sonderrechte ermöglichten es der Portugiesischen Republik, trotz geringer Kapitalbeteiligung bestimmenden Einfluss an der PT beizubehalten.
Jüngstes Beispiel für die Geltendmachung dieses Einflusses war die Ablehnung eines von Telefonica gelegten Übernahmeangebots für den PT-Anteil am größten brasilianischen Mobilfunkbetreiber Vivo - diese Entscheidung dürfte nun wohl revidiert werden (siehe dazu zB hier und hier).
Update 18.07.2010: offenbar hat es sich Telefonica nun doch wieder anders überlegt: BBC: Telefonica pulls out of Vivo bid (18 July 2010)
Jüngstes Beispiel für die Geltendmachung dieses Einflusses war die Ablehnung eines von Telefonica gelegten Übernahmeangebots für den PT-Anteil am größten brasilianischen Mobilfunkbetreiber Vivo - diese Entscheidung dürfte nun wohl revidiert werden (siehe dazu zB hier und hier).
Update 18.07.2010: offenbar hat es sich Telefonica nun doch wieder anders überlegt: BBC: Telefonica pulls out of Vivo bid (18 July 2010)
EuG bestätigt Zulässigkeit der Kapitalzufuhr an France Télévisions im Jahr 2008
Die Änderungen in der Finanzierungsstruktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Spanien und Frankreich - weg von der (teilweisen) Werbefinanzierung hin zu ganz überwiegend gebühren- bzw steuerfinanzierten Modellen - führen natürlich auch beihilfenrechtlich zu neuen Problemstellungen (ganz abgesehen von den telekommunikationsrechtlichen Problemen, die sich in beiden Fällen zudem wegen der Sondersteuer auf Telekomunternehmen ergeben, siehe dazu zB hier). Eine erste Kapitalspritze von € 150 Mio an France Télévisions in diesem Zusammenhang war von der Europäischen Kommission im Jahr 2008 genehmigt worden. Gegen diese Kommissionsentscheidung brachten die privaten Rundfunkveranstalter M6 und TF1 Nichtigkeitsklage beim EuG ein.
Mit Urteil vom 1.7.2010, T-568/08 M6/Kommission und T-573/08 TF1/Kommission, wurden diese Klagen nun abgewiesen. Das Gericht legte der Entscheidung zugrunde, dass die von Frankreich notifizierte Kapitalausstattung in Höhe von € 150 Mio deutlich unter den Kosten der von France Télévisions gesicherten Gemeinwohldienstleistung der Rundfunk- und Fernsehausstrahlung lag und nicht dazu diente, den kommerziellen Verkauf von Werbezeiten durch France Télévisions zu finanzieren. Die Lage wäre jedoch ganz anders zu beurteilen gewesen, wenn ernste Zweifel an der tatsächlichen Bestimmung der notifizierten Kapitalausstattung bestanden hätten und insbesondere ihre zweckwidrige Verwendung zur Subventionierung der kommerziellen Tätigkeit von France Télévisions zu befürchten gewesen wäre.
Es bleibt abzuwarten, ob M6 und TF1 in dieser Cause noch den EuGH befassen werden (update 24.10.2011: das Rechtsmittel von TF1 wurde mit Beschluss des EuGH vom 9.6.2011, C-451/10 P, zurückgewiesen) - aber die gerichtlichen Auseinandersetzungen sind so oder so nicht vorbei: beim EuG ist zu T-520/09 bereits eine weitere Klage von M6 und TF1 anhängig, und zwar gegen die Genehmigung der zweiten "Tranche" des Staatszuschusses an France Télévisions aus dem Jahr 2009. Und wie bereits erwähnt, geht die Kommission gegen die auch zur Finanzierung der Werbefreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dienende "Telekomsteuer" mit Vertragsverletzungsverfahren vor (siehe hier).
Mit Urteil vom 1.7.2010, T-568/08 M6/Kommission und T-573/08 TF1/Kommission, wurden diese Klagen nun abgewiesen. Das Gericht legte der Entscheidung zugrunde, dass die von Frankreich notifizierte Kapitalausstattung in Höhe von € 150 Mio deutlich unter den Kosten der von France Télévisions gesicherten Gemeinwohldienstleistung der Rundfunk- und Fernsehausstrahlung lag und nicht dazu diente, den kommerziellen Verkauf von Werbezeiten durch France Télévisions zu finanzieren. Die Lage wäre jedoch ganz anders zu beurteilen gewesen, wenn ernste Zweifel an der tatsächlichen Bestimmung der notifizierten Kapitalausstattung bestanden hätten und insbesondere ihre zweckwidrige Verwendung zur Subventionierung der kommerziellen Tätigkeit von France Télévisions zu befürchten gewesen wäre.
Es bleibt abzuwarten, ob M6 und TF1 in dieser Cause noch den EuGH befassen werden (update 24.10.2011: das Rechtsmittel von TF1 wurde mit Beschluss des EuGH vom 9.6.2011, C-451/10 P, zurückgewiesen) - aber die gerichtlichen Auseinandersetzungen sind so oder so nicht vorbei: beim EuG ist zu T-520/09 bereits eine weitere Klage von M6 und TF1 anhängig, und zwar gegen die Genehmigung der zweiten "Tranche" des Staatszuschusses an France Télévisions aus dem Jahr 2009. Und wie bereits erwähnt, geht die Kommission gegen die auch zur Finanzierung der Werbefreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dienende "Telekomsteuer" mit Vertragsverletzungsverfahren vor (siehe hier).
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EuGH zu Portierungsentgelten für Verbraucher: Kosten sind zu berücksichtigen, können aber auch unterschritten werden
Am 1.7.2010 hat der EuGH sein Urteil in der Rechtssache C-99/09 Polska Telefonia Cyfrowa / UKE zur Frage der "abschreckenden Gebühren" für Verbraucher im Zusammenhang mit der Rufnummernübertragung verkündet (mehr zum Gegenstand dieses Vorabentscheidungsverfahrens und zu den Schlussanträgen hier). Generalanwalt Bot hatte dazu weit ausgeholt und - für mich nicht in allen Punkten nachvollziehbar - auf verschiedenste, auch bereits außer Kraft getretene Rechtsvorschriften zurückgegriffen; sein Ergebnis war, dass die nationalen Regulierungsbehörden (NRB) die den Telekom-Unternehmen bei der Nummernübertragbarkeit entstehenden Kosten "als Indiz in der von ihnen für geeignet gehaltenen Weise zu berücksichtigen haben, wenn sie die abschreckende Wirkung der Gebühr beurteilen, die vom Teilnehmer insoweit erhoben werden kann".
Der EuGH hat sich diesem Ergebnis im Wesentlichen angeschlossen, leitet dies aber nicht wie der Generalanwalt eher weitwendig aus anderen Rechtsvorschriften her, sondern aus einer knappen systematischen Auslegung des Art 30 Abs 2 der UniversaldienstRL 2002/22/EG selbst. Dort wird ja zunächst festgehalten, dass die NRB dafür sorgen, "dass die Preise für die Zusammenschaltung im Zusammenhang mit der Nummernübertragbarkeit kostenorientiert sind" (was das Verhältnis der Telcos untereinander betrifft), und danach wird - für das Verhältnis gegenüber den Endkunden - verlangt, dass die NRB auch dafür sorgen, dass "etwaige direkte Gebühren für die Verbraucher diese nicht abschrecken, diese Dienstleistung in Anspruch zu nehmen." Der EuGH sagt dann (in RNr 25-27) wörtlich:
Der EuGH hat sich diesem Ergebnis im Wesentlichen angeschlossen, leitet dies aber nicht wie der Generalanwalt eher weitwendig aus anderen Rechtsvorschriften her, sondern aus einer knappen systematischen Auslegung des Art 30 Abs 2 der UniversaldienstRL 2002/22/EG selbst. Dort wird ja zunächst festgehalten, dass die NRB dafür sorgen, "dass die Preise für die Zusammenschaltung im Zusammenhang mit der Nummernübertragbarkeit kostenorientiert sind" (was das Verhältnis der Telcos untereinander betrifft), und danach wird - für das Verhältnis gegenüber den Endkunden - verlangt, dass die NRB auch dafür sorgen, dass "etwaige direkte Gebühren für die Verbraucher diese nicht abschrecken, diese Dienstleistung in Anspruch zu nehmen." Der EuGH sagt dann (in RNr 25-27) wörtlich:
"25 Aus der Systematik der Universaldienstrichtlinie ergibt sich somit, dass es Aufgabe der nationalen Regulierungsbehörde ist, mittels einer objektiven und verlässlichen Methode sowohl die den Betreibern im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung der Nummernübertragung entstehenden Kosten als auch die Gebührenschwelle zu ermitteln, ab der die Verbraucher möglicherweise auf diese Dienstleistung verzichten.Im Tenor der Entscheidung wird der EuGH dann deutlicher als der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen und macht klar, dass die Kosten zwar zu berücksichtigen sind, aber nicht den alleinigen Maßstab der Entscheidung bilden:
26 Im Anschluss an diese Prüfung muss die nationale Regulierungsbehörde gegebenenfalls der Anwendung einer direkten Gebühr widersprechen, die, obwohl sie im Verhältnis zu den genannten Kosten steht, unter Berücksichtigung aller der nationalen Regulierungsbehörde zur Verfügung stehenden Daten abschreckende Wirkung auf den Verbraucher hätte.
27 In diesem Fall kann die nationale Regulierungsbehörde zu dem Befund gelangen, dass die direkte Gebühr, die vom Verbraucher verlangt werden kann, niedriger sein muss, als sie es wäre, wenn sie allein anhand der mittels einer objektiven und verlässlichen Methode ermittelten Kosten bestimmt würde, die den Betreibern im Zusammenhang mit der Gewährleistung der Nummernübertragbarkeit entstehen."
"Art. 30 Abs. 2 der Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (Universaldienstrichtlinie) ist dahin auszulegen, dass die nationale Regulierungsbehörde die Kosten berücksichtigen muss, die den Betreibern von Mobilfunknetzen im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung der Nummernübertragung entstehen, wenn sie beurteilt, ob die von den Verbrauchern für die Inanspruchnahme dieser Dienstleistung zu zahlende direkte Gebühr abschreckend wirkt. Sie bleibt aber befugt, den Höchstbetrag der Gebühr, die die Betreiber verlangen können, unterhalb der diesen entstehenden Kosten festzusetzen, wenn eine allein anhand dieser Kosten berechnete Gebühr die Nutzer davon abschrecken könnte, von der Möglichkeit der Übertragung Gebrauch zu machen."
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Tuesday, July 06, 2010
L'esprit de Lorenz: "täglich ins Internet kotzen" - der ORF-Programmdirektor spricht über die Jugend (und das Gesetz)
Prof. Wolfgang Lorenz ist derzeit noch ORF-Programmdirektor Fernsehen. Dass ihm - seine Wortwahl - "scheißegal" ist, was die Jugend im - von ihm so genannten - "Scheißinternet" macht, hat er bekanntlich schon im Jahr 2008 mitgeteilt (siehe in diesem Blog dazu hier, weitere Links hier). Ganz so "scheißegal", wie er das damals auch behauptet hat, dürfte es ihm aber doch nicht sein, ob die Jugend [dem ORF] zuschaut oder nicht, sonst hätte er sich nicht vor kurzem - anlässlich der Eröffnung der Tage der deutschsprachigen Literatur (aka Bachmannpreis-Wettlesen) in Klagenfurt am 23. Juni 2010 - bitter über die dem ORF fernbleibende Jugend beklagt.
Die von Wolfgang Lorenz dargebrachten "Grußworte" - laut ORF eine "apokalyptisch zu nennende Rede" - sind ein gleichermaßen skurriles wie erschreckendes Zeitzeugnis, das glücklicherweise auf der Bachmannpreis-Website als Videodatei zugänglich ist ("Eröffnung der 34. Tage der deutschsprachigen Literatur", Wolfgang Lorenz spricht etwa ab Minute 28:00). Um dieses Zeitdokument auch im Text verfügbar zu machen, habe ich es transkribiert. Hier also die Rede von Wolfgang Lorenz im Wortlaut (ohne nachträgliche Redaktion; Satzzeichen und Absätze habe ich nach bestem Wissen und Gewissen eingefügt; die Hervorhebungen und Anmerkungen in eckiger Klammer sind von mir):
Ebendieser ORF-Programmdirektor kommt heute in einem Interview in der Tageszeitung Kurier zu Wort. Auch dazu könnte man so manches anmerken, wirklich signifikant scheint mir allerdings nur, was Lorenz im Gesetz verankert haben möchte:
Die von Wolfgang Lorenz dargebrachten "Grußworte" - laut ORF eine "apokalyptisch zu nennende Rede" - sind ein gleichermaßen skurriles wie erschreckendes Zeitzeugnis, das glücklicherweise auf der Bachmannpreis-Website als Videodatei zugänglich ist ("Eröffnung der 34. Tage der deutschsprachigen Literatur", Wolfgang Lorenz spricht etwa ab Minute 28:00). Um dieses Zeitdokument auch im Text verfügbar zu machen, habe ich es transkribiert. Hier also die Rede von Wolfgang Lorenz im Wortlaut (ohne nachträgliche Redaktion; Satzzeichen und Absätze habe ich nach bestem Wissen und Gewissen eingefügt; die Hervorhebungen und Anmerkungen in eckiger Klammer sind von mir):
Ja, ich soll auch Grußworte sprechen, ich weiß aber nicht genau, von wem ich Sie grüßen lassen soll, ich kann Sie ja nicht grüßen, weil ich bin ja da, also das wär ja sinnlos; ich kann mich nur von Ihnen verabschieden, was ich übrigens demnächst auch wieder tun werde. Also nehme ich an, ich bin eingeladen, Sie von der Anstalt zu grüßen, der Rundfunkanstalt selbstverständlich, die irgendwann auch einmal Rundfunkgesellschaft geheißen hat [Anm: der ORF heißt weder Anstalt, noch ist er eine; als Gesellschaft mbH hat der ORF mit 15.10.1974 zu existieren aufgehört], das ist irgendwie aus der Mode gekommen, weil da drin kommt Gesellschaft vor und Gesellschaft gibt's ja bekanntlich nicht mehr, die ist ja abgeschafft worden, seitdem sich nur jeder um sich selbst kümmert, und wir können heute bestenfalls von einer Überlebensgesellschaft reden, aber nicht mehr von einer Lebensgemeinschaft. Das ist bedauerlich, aber einfach festzustellen.Ich verzichte auf jedwede Kommentierung (schließlich bin ich auch nicht mehr jung genug, um - wie Lorenz meint - "ins Internet zu kotzen"), möchte aber betonen, dass es sich nicht um Satire handelt, sondern um öffentlich dargebrachte Grußworte des Programmdirektors Fernsehen des ORF, also einer Person mit Führungsfunktion im österreichischen öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Wir sind mit Politik konfrontiert, die sich Gesellschaft als die Summe der größtmöglichen Wählerschaft vorstellt, und ich bekenne auch, dass die Rundfunkgesellschaft eine gewisse Sehnsucht hat nach einer Masse an Gebührenzahlern und Werbeeinnahmen, das heißt beides sind eigentlich keine wirklich guten gesellschaftlichen Vorstellungen. Warum ist das so? Uns fehlt ein wichtiger Teil von Gesellschaft, nämlich die p.t. Jugend, die auch hier immer so angefleht wird, sie möge doch endlich Lesen lernen, durch Zuschauen zumindest oder irgendwie; die fällt nämlich total aus, weil sie offensichtlich einerseits die Schnauze voll hat - das haben die Jungen eh immer gehabt, ich glaube ich nicht, aber insgesamt, und ich kann mich gar nicht mehr erinnern, weil ich schon so alt bin - und zweitens, weil die Jungen beschlossen haben, an uns [gemeint wahrscheinlich: am ORF oder dem Fernsehen allgemein] gar nicht mehr teilzunehmen, sondern lieber täglich ins Internet zu kotzen, und das noch anonym, weil da kann relativ wenig passieren und man fühlt sich aber richtig gut, weil man's dem Internet gesagt hat, und insofern hat irgendjemand offensichtlich das mit der Second World [vielleicht meint er Second Life?] zu ernst genommen, in dieser ist nämlich die Jugend wie bei H.G. Wells [War of the Worlds? Ich glaube, er verwechselt das eher mit Brave New World von Aldous Huxley; update 7.7.2010: siehe aber diesen Kommentar] in einer Untergesellschaft untergetaucht und lässt auch gar nicht mehr grüßen, weil sie dazu auch zu schlecht aufgelegt ist.
Das heißt, es hetzt uns auch niemand mehr, wer beißt schon heute wen in die Wade - ich mein: welcher Jugendliche, sonst ist Wadlbeißen natürlich immer noch angesagt - und wer macht uns darüber im Klaren, dass wir uns eigentlich in einem Zustand der Auflösung befinden, und ob die Kunst hilft oder nicht, das weiß ich nicht, ich glaube dran, aber ich glaub immer weniger dran, weil, auch wenn ich mir vorstelle, der Peter Turrini zum Beispiel hat in einer Kultursendung am Montag, selbstverständlich im ORF, gesagt: "Sprache ist stärker als Realität" - möglicherweise gibt's uns gar nicht mehr, es hat uns nur keiner gesagt, wär ja auch ein möglicher Schluss, und insofern bitte ich die Tage [der deutschprachigen Literatur] möglichst lebendig zu gestalten und als Lebenszeichen, es gibt uns noch, auszusetzen.
Ich hätte auch einen Wunsch an die handelnden Personen, die Schriftsteller, die Juroren, alle miteinander: Fühlen Sie sich doch einmal richtig gut elitär, fühlen Sie sich doch richtig mal super als Rudelführer, man wird Sie brauchen, wenn Europa, wenn es so weitermacht, wieder in wilde Rudel zerfällt, dann werden die Alphatiere fehlen, und dann könnten die Künstler helfen, die Politiker mit Sicherheit nicht mehr, die haben schon bisher alles verschissen. Also insofern würde ich auch sagen, die 68er war'n wirklich leiwand, das war wunderbar, das war auch meine Generation, da war auch noch was los, es gibt Nachhaltigkeit, in mehrerer Hinsicht, aber etwas haben uns die 68er natürlich jetzt in der nächsten Generation beschert: Sie haben die Eliten mit abgeschafft, weil sie dem Irrtum unterlegen sind, dass Elite und Demokratie unverträglich seien. Jetzt haben wird den Salat und sehen was dabei herausgekommen ist, nämlich gar nix, die des gsogt hom san weg, und in der zweiten Welt untergetaucht, die Eliten sind weg, es herrscht ein ausgesprochen elitefeindliches Klima, in Österreich aber möglicherweise auch in Europa, und der Irrtum, dass Eliten und Demokratie unverschraubbar seien, ist ein fataler Zustand, den wir täglich erleben. Jede funktionierende Demokratie ist von Eliten angeführt worden, sonst müsste es ja auch keine Wahlen mehr geben und mir geht das Ganze schön langsam ziemlich auf die Nerven.
Zum Schluss erzähle ich Ihnen eine kleine Geschichte: Karl Löbl, der Kulturchef des ORF ist 80 geworden. Ich habe ihm dazu einen Brief geschrieben, wie sich das gehört, und eines Abends gehe ich auf der Straße und in eher ungewohnter Herzlichkeit stürzt Karl Löbl noch im rüstigen Schritt auf mich zu und umarmt mich herzlich undsoweiter und bedankt sich ganz wahnsinnig darüber. Daraufhin sog ich, wos hot er denn, so toll wor der Brief wieder a net, ehrlich gsogt. Und dann sogt er: "Wissen Sie, wos passiert is? Ich habe 102 Mails bekommen, ich habe 80 SMS bekommen, und einen Brief - und der is von Ihnen". Soviel zum Thema Sprache, Literatur und bemühen wir uns holt, das Schreiben und das Lesen nicht zu verlernen, es könnte uns möglicherweise für die Zukunft helfen. Danke schön."
Ebendieser ORF-Programmdirektor kommt heute in einem Interview in der Tageszeitung Kurier zu Wort. Auch dazu könnte man so manches anmerken, wirklich signifikant scheint mir allerdings nur, was Lorenz im Gesetz verankert haben möchte:
"noch besser wäre es, die Politik würde sich endlich damit beschäftigen, was die Werbefenster deutscher Privater anrichten, auch da geht es um 300 Millionen, die einfach abfließen. Aber von Ideen darüber ist das neue Gesetz völlig frei."Auch Wolfgang Lorenz sagt nicht, welche konkreten Ideen - Austritt aus der EU? Abschaffung der Dienstleistungsfreiheit in der EU? - das sein sollten (siehe zu ähnlichen Äußerungen Anderer schon hier). Vielleicht ist eben das von Wolfgang Lorenz geforderte Bemühen um die Erhaltung bestehender Fertigkeiten - Schreiben und Lesen - doch nicht immer ausreichend, um die moderne Welt zu verstehen.
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