Wenn ich im Titel dieses Blogposts in diesem Sinn ein wenig großzügig mit den Anführungszeichen war, dann soll das keine persönliche Kritik an Günter Struve sein, der auch für 2010 und 2011 wieder Sachverständiger für das ORF-Qualitätssicherungssystem sein soll; vielmehr greife ich einfach auf, was in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage der letzten ORF-Gesetz-Novelle dazu geschrieben wurde. Wie im Blog schon berichtet, wurden mit dieser Novelle neue Bestimmungen über die Qualitässsicherung eingeführt, insbesondere heißt es in § 4a ORF-G unter anderem:
Zur Beurteilung der Gesamtleistungen des Qualitätssicherungssystems auf Basis des vorgelegten Jahresberichts, insbesondere ob den Qualitätskriterien in den wesentlichen Belangen entsprochen wurde, ist ein vom Generaldirektor mit Zustimmung des Stiftungsrates beauftragter Sachverständiger heranzuziehen. Der Sachverständige hat eine außerhalb des Unternehmens stehende Person zu sein, muss über die entsprechende berufliche Qualifikation und Erfahrung verfügen und ist in Ausübung der Funktion an keine Weisungen und Aufträge gebunden.In den Erläuterungen steht (unter anderem):
Zusätzlich sollen Eignung und Leistungen des Qualitätssicherungssystems auch einer externen „Überprüfung“ durch einen unabhängigen Gutachter unterzogen werden. (Seite 6)Allzu viel Vertrauen scheint da von den Autoren der Regierungsvorlage (wir Juristen sehen die Erläuterungen, wenn es zu einem gleichlautenden Gesetzesbeschluss kommt, gern als Willen des Gesetzgebers!) nicht in die "Überprüfung" und die "Gutachten" gelegt worden zu sein. Ob sie dabei vielleicht an den schon für 2008 und 2009 bestellten Sachverständigen (oder: "Sachverständigen"?) gedacht haben?
Abs. 7 normiert im Sinne der Transparenz des Entscheidungsprozesses die Veröffentlichung der Grundlagen des Qualitätssicherungssystems und sämtlicher dazu ergangenen begründeten Entscheidungen der Organe des ORF aber auch der externen „Gutachten“. (Seite 30)
Meine einschlägigen Beiträge kann man jedenfalls im Blog hier, hier, hier, hier und hier nachlesen, vielleicht sollte ich aber nochmals wiederholen, was mich schon länger interessiert: Was hat Günter Struve bis jetzt konkret für den ORF gemacht? Was hat das gekostet? Wo kann man das Ergebnis nachlesen?
Zumindest für den Zeitraum ab dem 1. Oktober 2010 ist nach § 4 Abs 7 ORF-G immerhin das "Qualitätssicherungssystem sowie die dazu erstellten Studien und Teilnehmerbefragungen und die diesbezüglichen Beschlüsse des Stiftungsrates und des Publikumsrates [...] auf der Website des Österreichischen Rundfunks leicht, unmittelbar und ständig zugänglich zu machen, soweit dies rechtlich möglich ist und damit nicht berechtigte Unternehmensinteressen des Österreichischen Rundfunks beeinträchtigt werden."
Damit wäre freilich nicht ausgeschlossen, auch die "Gutachten" zu den Jahren 2008 und 2009 zu veröffentlichen. Auf der Website des ORF habe ich bislang aber weder eine freiwillige Veröffentlichung der alten "Gutachten" noch die seit 1. Oktober des Vorjahres vorgeschriebene Veröffentlichung des Qualitätssicherungssystems gefunden - dabei wird wohl nicht schon das System an sich die "berechtigten Unternehmensinteressen" des ORF beeinträchtigen können. Gespannt bin ich jedenfalls, ob die Beschreibung des aktuellen Systems mehr als die berühmten 3 Seiten umfasst, für die im Jahr 2002 immerhin Bonifikationen von rund € 63.600 ausgezahlt wurden.
PS: ein älteres Post mit ORF-Bezug habe ich aus aktuellem Anlass mit kleinem update versehen: Die Welt ist ein D-ORF, oder: Erinnerungen an Meischberger
Update (04.04.2012): Durch Zufall habe ich in den Untiefen der ORF-Website nun das "Gutachten" von Günter Struve zum Qualitätssicherungssystem 2009 gefunden; zu 2010 ist noch immer nichts zu finden; für 2011 wird das Gutachten bsi Ende Juni 2012 vorgelegt (und dann veröffentlicht) werden. Das "Qualitätssicherungssystem" selbst ist hier zu finden.