Sunday, February 01, 2009

"Sein Reich ein Schlachthaus, sein Schatz vergeudet"

"St. Marx: Live vom Schlachthof?" übertitelt die Presse einen Bericht zu der von ORF-Generaldirektor Wrabetz geplanten Übersiedlung des ORF auf das ehemalige Schlachthofgelände in St. Marx im dritten Wiener Gemeindebezirk. Eugen Freund - laut Zeitschrift "Der Journalist" bester außenpolitischer Journalist des Jahres 2008 - sieht (laut Bericht im Standard) den Umzug positiv, hofft aber, "dass sich die Vornutzung des Areals als Schlachthof 'nicht negativ auf uns auswirkt'."

Das wird wohl auch Generaldirektor Wrabetz hoffen - auf dass über ihn nicht so berichtet werden möge wie über Englands König Heinrich VI (Zitat aus Shakespeare, King Henry VI, part III, act V, scene 4):
"His realm a slaughter-house, his subjects slain,
His statutes cancell'd and his treasure spent;"

Oder, in der Schlegel-Übersetzung:
"Sein Reich ein Schlachthaus, seine Bürger Opfer,
Sein Schatz vergeudet, sein Gebot vernichtet."

Entbündelung und Mobilterminierung: Auf dem Weg zu europäischen Einheitspreisen?

Kommissarin Reding hat schon mehrfach (zB hier) deutlich gemacht, dass sie keinen Grund für die teils beträchtlichen Unterschiede in den jeweiligen nationalen Regulierungsmaßnahmen auf den Märkten für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste sieht. Besonders kritisch beurteilt die Kommission die unterschiedlichen Mobilterminierungsentgelte, die sich in einer Bandbreite von derzeit 2,01 Cent (Zypern) bis 15,08 Cent (Bulgarien) bewegen. Für diesen - europaweit heiß umstrittenen - Markt soll es demnächst auch eine Empfehlung geben (angekündigt war sie schon für Ende letzten Jahres); bis dahin ist die Kommission auf "Comments"-Letters im Verfahren nach Artikel 7 der Rahmenrichtlinie angewiesen, um ihre Position mitzuteilen. Von diesem Instrument macht sie auch reichlich Gebrauch, zuletzt wieder gegenüber der bulgarischen Regulierungsbehörde (siehe den Comments-Letter und die dazu ergangene Pressemitteilung):

"In view of the need to reduce termination rates to the cost which would be faced by an efficient operator as soon as possible, the Commission urges the CRC to re-consider its glide path and, in applying the principle of forward-looking efficiency, to implement a steeper reduction resulting in rates which are lower than those currently proposed and which more closely approximate the average values which CRC itself has forecasted for the reference countries for the corresponding period."
Aber die Kommission kritisiert nicht nur, sie findet gelegentlich auch ausdrücklich lobende Worte, wie zB hier für die französische Regulierungsbehörde, die ab 1. Juli 2010 ein Mobilterminierungsentgelt von 3 Cent und ab 2011 einen Zielwert von 1 bis 2 Cent notifiziert hat. Auch die italienische Regulierungsbehörde - mit etwas höheren Zielwerten - wurde mit einer freundlichen Presseaussendung bedacht. Gar nicht freundlich hingegen ist die Kommission in dieser Sache gegenüber der deutschen Bundesnetzagentur, die sich grundsätzlich weigert, die Terminierungsentgelte überhaupt zu notifizieren (siehe hier): "Deshalb wird die Kommission die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland erwägen, falls sich die BNetzA weiterhin weigern sollte, die deutschen Zustellungsentgelte mitzuteilen."

Überhaupt betont die Kommission in letzter Zeit recht häufig die Schwierigkeit, auf die konkret von den nationalen Regulierungsbehörden auferlegten spezifischen Verpflichtungen ("remedies") Einfluss zu nehmen - ein Vetorecht kommt der Kommission ja nach dem gegenwärtigen Artikel 7-Verfahren nur bezüglich der Marktdefinition und der Marktanalyse, nicht aber bei den remedies zu. Wie man als nationale Regulierungsbehörde mehr oder weniger elegant mit dieser Situation umgeht, hat die spanische Regulierungsbehörde vorgezeigt: im Entwurf der Marktdefinition für den Mietleitungsmarkt waren Mietleitungen mit mehr als 30 Mb/s nicht im zu regulierenden Markt enthalten. Die Kommission erhob Einwendungen (siehe "serious doubts"-letter und die Presseaussendung dazu), woraufhin die Regulierungsbehörde diese Mietleitungen zwar in den Markt einbezog, sie aber schließlich nicht regulierte. Die Kommission konnte das im Ergebnis nur zur Kenntnis nehmen (siehe den Comments-Letter zur geänderten Maßnahme und die Presseaussendung dazu, mit dem mehrdeutigen Hinweis: "Commission ... maintains concerns on lack of high-speed remedies").

Nicht nur bei der Mobilterminierung, auch bei der Entbündelung drängt die Kommission auf eine europaweit einheitliche Vorgangsweise und im Ergebnis einheitlichere Entgelte. Zuletzt ist in diesem Bereich ja eher eine steigende Preistendenz wahrzunehmen, zumindest bemühen sich einige Anbieter wie die Deutsche Telekom in Deutschland oder OpenReach im UK um die Zustimmung der Regulierungsbehörden zu einer Preiserhöhung. Während Ofcom im UK der Erhöhung nicht abgeneigt zu sein scheint (siehe die Konsultation dazu hier), scheint die Sache in Deutschland noch offen, die Alternativen Betreiber wollen, dass die letzte Meile billiger wird (siehe auch hier).

Die italienische Regulierungsbehörde AGCOM wollte der Telecom Italia erlauben, die monatliche Miete für die Teilnehmeranschlussleitung von 7,64 € auf 8,55 € zu erhöhen - der Kommission ging das ein wenig zu schnell. Insbesondere kritisierte die Kommission in ihrem Comments-Letter, dass die Entscheidung auf einer Schätzung der Kosten des Jahres 2008 (unter Zugrundelegung von Kostenrechnungsdaten des Jahres 2006) aufbaute. Da geprüfte Kostendaten für 2008 angeblich bald vorliegen sollten, forderte die Kommission AGCOM auf, mit der Entscheidung noch zuzuwarten: "Using the most recent audited data is essential to ensure legal certainty for all market players." In einer Presseaussendung zu diesem Verfahren ruft Kommissarin Reding

"... die Regulierungsbehörden aller EU-Mitgliedstaaten auf, eng mit der Kommission zusammenzuarbeiten, um einheitlichere Methoden zur Berechnung der Kosten solcher Vorleistungsdienste zu entwickeln; ansonsten besteht das Risiko, dass abweichende Regulierungsmethoden den Wettbewerb zwischen Anbietern aus verschiedenen Mitgliedstaaten verzerren."

Friday, January 30, 2009

Digitales (terrestrisches) Radio ist doch nicht tot - im UK

In Österreich wurde vor wenigen Wochen der DAB-Versuchsbetrieb eingestellt, und in Deutschland war DAB bislang auch noch keine Erfolgsstory. Auch wenn die Fachwelt sich damit weiter beschäftigt - zum Beispiel auf der Vollversammlung der Digitalen Plattform Austria letzten Sommer -, ist die Einschätzung der Erfolgsaussichten für Österreich kurz- und mittelfristig eher von großer Skepsis getragen. Die Überschrift dre Presseaussendung zu dieser DPA-Veranstaltung lautete denn auch: "Ja zum digitalen Hörfunk, aber erst in einigen Jahren"

Im UK scheint man diesbezüglich mutiger zu sein: der "Digital Britain"-Bericht (siehe dazu schon hier) enthält jedenfalls auch ein deutliches Bekenntnis zu DAB als primärem Weg der Radioversorgung. Ein Migrationsszenario oder ein Datum für den analogue turn-off enthält allerdings auch dieser Bericht nicht. Erst wenn 50% des Radioempfangs digital sind und die DAB-coverage der analogen vergleichbar ist, soll ein Migrationsplan in Kraft treten (siehe auch diesen Bericht im Guardian).

Thursday, January 29, 2009

Digital Britain: Breitband in jedes Haus - außer für Filesharer?


Faszination USB-Stick? Die sogenannte "Internetoffensive Österreich" verwendet den USB-Stick genauso (völlig unpassend) als Symbol wie nunmehr der lange erwartete Bericht des neuen britischen Kommunikationsministers (und Ex-Ofcom-Chefs) Stephen Lord Carter mit dem Titel "Digital Britain" (siehe dazu auch die Presseaussendung des DCMS). Eigentlich ist es noch ein Zwischenbericht (der Endbericht soll "in early summer" folgen), aber er enthält schon 22 mehr oder weniger konkrete Empfehlungen, die nach Ansicht der Autoren dem UK einen Platz an der Spitze der globalen digitalen Wirtschaft sichern sollen. Interessant ist die Mischung von Infrastruktur und Content-Fragen; es geht nicht nur um den Ausbau der Breitbandversorgung, sondern zum Beispiel auch um Fragen des Public Service Broadcasting - bis hin zur Erwartung, dass die BBC durch Marketing, "Cross-Promotion" und Bereitstellung von Inhalten eine führende Rolle bei der Steigerung des Interesses an der Breitbandversorgung übernehmen soll.

Vieles im Bericht ist natürlich typischer Ofcom-Consulter-Jargon, der selbst dort, wo er von "messbaren Zielen" spricht, höchst allgemein und unverbindlich bleibt. Auf Ofcomwatch heißt es: "It is quite a spectacularly boring read only lightened by surprise attempts at humour" (wobei eher unfreiwilliger Humor gemeint ist). Wie "konkret" die Ziele sind, zeigt sich etwa in den Schlussfolgerungen:
"For Digital Britain, the measurable goals are that by 2012 we should aspire to have:
● Universal Participation in the broadband world.
● Highly capable and robust networks.
● A world leading position in the Communications and Creative Industries.
● High quality digital delivery of essential Public Services."
Eine interessante Vorstellung, dass allein schon das Anstreben von weiteren (nicht quantifizierten) Zielen (und das erst im Jahr 2012) ein messbarer Erfolg sein soll! Einem konkreten Ziel am nächsten kommt wohl die Ankündigung, bis 2012 eine flächendeckende Versorgung mit mindestens 2 Mbit/s anzustreben - aber nicht einmal das ist verbindlich formuliert, sondern lautet so:
"We will develop plans for a digital Universal Service Commitment to be effective by 2012, delivered by a mixture of fixed and mobile, wired and wireless means. Subject to further study of the costs and benefits, we will set out our plans for the level of service which we believe should be universal. We anticipate this consideration will include options up to 2Mb/s."
Kritische Reaktionen (zB hier) ausgelöst hat vor allem die Ankündigung gesetzlicher Regelungen, um Internet Service Provider dazu zu verpflichten, Daten über filesharer - und zwar über bloß angebliche Rechtsverletzer ("alleged infringers of rights [subject to reasonable levels of proof from rights-holders]") - zu sammeln und im Wiederholungsfall an Rechteinhaber herauszugeben, wenn auch erst nach Gerichtsbeschluss. Zudem ist Net Neutrality kein Anliegen der britischen Regierung (Reaktionen dazu zB hier und hier); Eingriffe von ISPs sollen nicht verhindert werden:
"the Government has yet to see a case for legislation in favour of net neutrality. In consequence, unless Ofcom find network operators or ISPs to have Significant Market Power and justify intervention on competition grounds, traffic management will not be prevented."
PS: den Platz an der Spitze der digitalen Welt, wie ihn das UK anstrebt, wollen auch andere erreichen: im aktuellen österreichischen Regierungsprogramm heißt es etwa: "Österreich soll sich in der Spitze der IKT-Nationen positionieren". Mich erinnert das übrigens an den legendären Best Practice Cartoon von Dilbert.

PPS: Immerhin haben die Briten einen Bericht - die sogenannte Internetoffensive Österreich hält ihre angeblich fertige Internetdeklaration noch immer geheim. Dafür wird auf der Website noch immer auf Ex-Bundeskanzler Gusenbauer und Ex-Vizekanzler Molterer hingewiesen, die die "Schirmherrschaft" übernommen haben, auch wenn sie von der Herrschaft mittlerweile eher abgeschirmt sind.

PPPS: Ebenfalls heute bekannt geworden: in Irland haben Eircom und die Musikindustrie ein Gerichtsverfahren durch Vergleich beigelegt - und sich darauf geeinigt, dass Eircom (der größte irische ISP) seine Breitbandkunden informieren wird, wenn ein Urheberrechtsverstoß entdeckt (von wem?) wird und diese Kunden dann warnt, dass sie abgesschaltet werden, wenn die Rechtsverletzungen nicht beendet werden. Nützt die Warnung nichts, werden die betreffenden Kunden tatsächlich abgeschaltet. "The worst of both worlds", nennt LexFerenda dieses Ergebnis (siehe auch hier, hier, hier oder hier).

Roaming: neuer ERG-Bericht

Die European Regulators Group ist ihrer aktuellen Hauptaufgabe - Monitoring - wieder einmal gerecht geworden und hat einen neuen Bericht über die Preisentwicklungen im Internationalen Roaming vorgelegt ("3rd Roaming Data Report"; zum ersten Bericht siehe hier). Rund eineinhalb Jahre nach dem Inkrafttreten der Roaming-Verordnung stellt die ERG darin fest, dass sich die Roamingentgelte für Sprachanrufe ziemlich genau bei den Höchstgrenzen eingependelt haben, allenfalls ganz wenig darunter. Zum wiederholten Mal wird auch auf die "Schlupf"-Problematik hingewiesen (auf Grund der Minuten- oder Halbminutentaktung, die von den meisten Anbietern angewendet wird, sind die tatsächlichen Kosten für die Anrufer etwa 25% höher als der nominelle Minutentarif). Eine klare Position der ERG dazu gibt es allerdings nicht. Einerseits wird die Taktung zumindest implizit stark kritisiert (die Hervorhebung der tatsächlich 25% höheren Entgelte kann wohl nur als kritische Anmerkung verstanden werden), andererseits hat die ERG in ihren "Guidelines" selbst gemeint, dass die Anbieter sich ein bequemes "charging interval" (Abrechnungseinheit) aussuchen sollten.

Interessant sind die Informationen zum Datenroaming. Hier liegt Österreich übrigens preismäßig unter den günstigsten Ländern, sowohl auf der Endkunden- als auch auf der Vorleistungsebene.

Tuesday, January 27, 2009

Medienkonzentration: irischer Bericht, mit rechtsvergleichendem Anhang

Zu Jahresbeginn wurde ein bereits Mitte 2008 von der irischen Advisory Group on Media Mergers erstellter Bericht über Medienpluralität in Irland veröffentlicht (download [12 MB!] hier, Bericht bei lexferenda). In einem Anhang wird auch eine Zusammenfassung der Rechtslage für Medienfusionen in den USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Südafrika und zahlreichen europäischen Staaten, darunter Österreich, geboten - sehr praktisch für eine schnelle Erstinformation.
Österreich kommt sonst nur einmal vor: als jenes Land, in dem - neben der Schweiz - viele, vor allem osteuropäische, Medienunternehmen im Schutz des Bankgeheimnisses bevorzugt ihre Bankgeschäfte abwickeln, wodurch ein Monitoring der Eigentumsstrukturen erschwert wird.

Monday, January 26, 2009

ORF: Geheimnisvoll gesicherte Qualität

Qualitätssicherung ist ein spannendes Feld, überhaupt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Im Juni 2006 sagte die damalige Generaldirektorin des ORF:
"Das zweite Indiz [dafür, dass der ORF seinen Auftrag ganz gut erfülle] ist das so genannte 'Qualitätssicherungssystem', das der ORF für seine TV-Programme eingerichtet hat. Im Rahmen dieses von Wissenschaftern und dem ORF erarbeiteten Messsystems zur Qualitätssicherung von TV-Programmen überprüfen externe, weisungsungebundene Sachverständige die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags durch den ORF. Bisher konnte die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben durch den ORF bestätigt werden."
Ich habe daraufhin nachgefragt, ob Methodik und Ergebnisse dieser Qualitätssicherung bzw des Qualitätsmonitorings zugänglich sind, und folgende Antwort erhalten:
"Das gesetzlich vorgesehene Qualitätssicherungssystem, das mit Zustimmung des Stiftungsrats eingerichtet wurde, besteht aus den Komponenten Programmstrukturanalyse, Analyse anspruchsvoller Programme, Qualitätsmonitoring (das sich im jährlichen Wechsel auf einzelne Programmkategorien bezieht) und den Bericht des Jugendschutzbeauftragten. Aufgrund dieser Komponenten erstellt der Sachverständige ein Gutachten darüber, ob im jeweiligen Geschäftsjahr den Qualitätskriterien im Wesentlichen entsprochen wurde. Sachverständiger ist derzeit Prof. Dr. Rudolf Bretschneider. ... Veröffentlicht werden die Detailfeststellungen des Qualitätsicherungssystems nicht, weil es sich um wettbewerbsrelevante Angaben handelt."
Und damit komme ich nun zum aktuellen Rechnungshofbericht zum ORF (siehe eine erste Detailanmerkung dazu hier), der auch vom Qualitätssicherungssystem berichtet - wörtliches Zitat:
"Die vom Stiftungsrat genehmigten Dienstverträge für die Generaldirektorin und die sechs Direktoren sahen die Auszahlung von je einem Viertel der Bonifikation von höchstens 15 % des Jahresgehaltes bei Erreichung oder Überschreitung der folgenden vier Ziele vor: ...
2002 die Erarbeitung eines nach den Bestimmungen des ORF–G vom Stiftungsrat zu beschließenden Qualitätssicherungssystems, danach die Erfüllung der gesetzlichen Auflagen in qualitativer Hinsicht. ...
2002 legte die Generaldirektorin dem Stiftungsrat einen drei Seiten umfassenden Vorschlag zur Einführung eines Qualitätssicherungssystems für Programme vor. Dieser Vorschlag basierte auf einem seit mehreren Jahren im ORF bestehenden Qualitätsmonitoring, das nunmehr auf das gesamte Programmangebot ausgeweitet und um Maßnahmen zum Jugendschutz erweitert wurde. Für diesen Vorschlag wurden der Generaldirektorin und den sechs Direktoren Bonifikationen von insgesamt rd. 63.600 EUR ausgezahlt.
Ab 2003 stellte ein Gutachter jährlich fest, dass den Qualitätskriterien insgesamt in den wesentlichen Belangen entsprochen wurde. Das Gutachten kostete jährlich zwischen 225.000 EUR und 279.000 EUR. Die Bonifikation für die Erfüllung der gesetzlichen Auflagen in qualitativer Hinsicht betrug für die Generaldirektorin und die sechs Direktoren insgesamt jährlich zwischen rd. 63.600 EUR und rd. 67.700 EUR. ...
Die Gewährung einer Bonifikation für die Ausarbeitung eines drei Seiten umfassenden Vorschlages zur Einführung eines Qualitätssicherungssystems sowie die Gewährung einer Bonifikation für das qualitative Ziel Qualitätssicherung, dessen Erreichung mit hohen Aufwendungen für den ORF von einem externen Gutachter lediglich als in wesentlichen Belangen bestätigt wurde, waren äußerst großzügig."
Ich fasse zusammen:
  1. es gibt ein Qualitätssicherungssystem im ORF;
  2. es ist so genial, dass es auf drei Seiten beschrieben werden kann, und zwar so umfassend, dass es für eine Beschlussfassung im Stiftungsrat ausreicht (für eine derartige Leistung sind 63.600 Euro Bonifikation meines Erachtens nicht zu großzügig - jedenfalls kenne ich bislang kein - unternehmensweites! - Qualitätssicherungssystem, das derart knapp dargestellt worden wäre);
  3. Beschreibung und Ergebnisse der Qualitätssicherung bleiben aber geheim; die Programmentgelt zahlenden Kunden dürfen sich auf das Wort der (damaligen) Generaldirektorin verlassen, dass alles "im Wesentlichen" den Qualitätskriterien entsprach (was hat Prof. Bretschneider eigentlich zum "Quiz Express" gesagt? Zu "Bachelor" oder "Dismissed"? - und wie wäre das "wettbewerbsrelevant"?).

Sunday, January 25, 2009

Bedauernswerter ORF: zum Kauf von TW1 gezwungen

Über den aktuellen Rechnungshofbericht zum ORF wurde in den Medien breit berichtet (zB 1, 2, 3, 4, 5 usw). Der Bericht ist - ebenso wie eine Stellungnahme des ORF dazu - online leicht verfügbar (zB auch hier) und hat natürlich zahlreiche mehr oder weniger qualifizierte Reaktionen ausgelöst (und wird dies auch noch weiter tun). Ich habe nicht die Absicht, hier eine weitere allgemeine Stellungnahme dazu abzugeben, sondern - eher gegenläufig - in zwei oder drei Raten ein paar Details herausnehmen, die sonst eher untergehen.

Heute eine Anmerkung zu TW1, einem "Prestigeobjekt des ORF", in dem zB Bankhofers bezahlte Beiträge laufen. Im September 2005 vereinbarten ORF-Generaldirektorin Dr. Monika Lindner und Prof. Peter Schröcksnadel, Eigentümer der Sitour Management GmbH, die vollständige Übernahme des Spartenkanals TW1 durch den ORF (siehe diese ORF-Presseaussendung). Zu 50% gehörte die Gesellschaft damals bereits dem ORF, über den Kaufpreis für die weiteren 50% wurde, so die ORF-Aussendung, Stillschweigen vereinbart. Auch über die Motive für den Erwerb und die Ziele, die man mit damit verfolgen wollte, wurde nicht gerade offensiv kommuniziert ("Der ORF strebt an, langfristig die Zukunft für den Spartenkanal TW1 abzusichern", hieß es - aber warum das dem ORF ein Anliegen war, erschließt sich mir bis heute nicht). Der Rechnungshofbericht bringt nun ein klein wenig Aufklärung:
"Im Oktober 2005 genehmigte der Stiftungsrat den Erwerb von 50 % der Gesellschaftsanteile an der Tourismusfernsehen Gesellschaft mbH durch das neu gegründete 100%–Tochterunternehmen des ORF, TW1 Betriebsführungsgesellschaft mbH, zu einem Kaufpreis von 3,2 Mill. EUR. ...
Der RH bemängelte die nur wenig aussagekräftigen Anträge an den Stiftungsrat über den Erwerb von Beteiligungen. Der RH empfahl, mit den Anträgen an den Stiftungsrat eine fundierte Unternehmensprognose vorzulegen ... Weiters empfahl der RH, vor jedem Beteiligungserwerb eine Unternehmensbewertung durchzuführen."
Warum also hat der ORF das Unternehmen zur Gänze gekauft (und zwar ohne dass zuvor der Unternehmenswert ermittelt worden wäre)? Noch ein Zitat aus dem Bericht:
"Der ORF erwiderte, faktisch gezwungen gewesen zu sein, die Anteile an TW1 zu übernehmen, weil der gesetzliche Auftrag zum Teil mit dieser Gesellschaft erfüllt werde."
Eine mutige Behauptung - aber falsch. Denn erstens erklärt der "weil"-Halbsatz gar nichts: dass der gesetzliche Auftrag zum Teil mit TW1 erfüllt wird, begründet in keiner Weise, weshalb es im Jahr 2005 plötzlich nicht mehr ausreichend war, "bloß" 50% der Anteile und beherrschenden Einfluss auf diese Gesellschaft - gesichert zB durch gesellschaftsvertragliche Regelungen oder Syndikatsvertrag - zu haben (wie dies § 9 Abs 1 Z 1 ORF-G seit 2001 verlangt hat - und ich will ja nicht annehmen, dass der ORF Jahre hindurch einfach das ORF-G ignoriert hätte).

Und zweitens ist der "weil"-Halbsatz auch für sich allein falsch: der gesetzliche Auftrag des ORF wird nicht, auch nicht zum Teil, mit TW1 erfüllt. Der gesetzliche Auftrag des ORF ist in den §§ 3 bis 5 ORF-G (und seit 2006, also nach dem Erwerb der restlichen TW1-Anteile, auch in § 9a ORF-G) geregelt, und der Betrieb des Spartenprogramms TW1 durch eine Tochtergesellschaft geht "über die Aufträge nach den §§ 3 bis 5 hinaus", wie § 9 Abs 1 ORF-G ausdrücklich festhält.

Es wäre interessant zu wissen, wodurch oder durch wen der ORF wirklich "faktisch gezwungen" wurde, die restlichen TW1-Anteile zu übernehmen. Ein erzwungener Vertrag im Sinne des § 870 ABGB, der also "durch ungerechte und gegründete Furcht" veranlasst wurde, wäre übrigens nicht verbindlich ("Ob die Furcht gegründet war, muß aus der Größe und Wahrscheinlichkeit der Gefahr, und aus der Leibes- und Gemüthsbeschaffenheit der bedrohten Person beurtheilet werden."). Auch wenn jemand die Zwangslage eines anderen "dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten für eine Leistung eine Gegenleistung versprechen oder gewähren läßt, deren Vermögenswert zu dem Werte der Leistung in auffallendem Mißverhältnisse steht", wäre der Vertrag nichtig (§ 879 Abs 2 Z 4 ABGB; das gilt auch, wenn der Leichtsinn, die Verstandesschwäche, Unerfahrenheit oder Gemütsaufregung ausgenützt wurde - aber das sollte man im gegebenen Fall doch nicht annehmen). Zur Frage des Missverhältnisses würde die Antwort freilich - mangels Unternehmensbewertung - eher schwierig.

Der Rechnungshof hält jedenfalls "beim Erwerb von Beteiligungen eine Unternehmensbewertung zur Beurteilung der Angemessenheit des Kaufpreises für erforderlich. Dies auch deshalb, weil der ORF laut dem Antrag an den Stiftungsrat neben strategischen auch wirtschaftliche Interessen an der Übernahme der Gesellschaftsanteile an der Tourismusfernsehen Gesellschaft mbH verfolgte." (Hervorhebung hinzugefügt).

Was wurde aus diesen wirtschaftlichen Interessen? Hier die Werte aus den Jahresabschlüssen: rechnet man die Ergebnisse der TW1 Betriebsführungs GmbH und der TW1 Tourismus Fernsehen GmbH jeweils zusammen, so ergibt sich aus dem Abschluss 2005 ein Minus von 8,9 TEUR, 2006 ein Plus von 12 TEUR und 2007 ein Plus von 18,3 TEUR. Unter Zugrundelegung des Kaufpreises von 3,2 Mio EUR für den 50% Anteil hat das Investment also in den Jahren 2006 und 2007 (zusammengerechnet!) nicht einmal ein halbes Prozent Rendite gebracht (der im Rumpfjahr 2005 erwirtschaftete Verlust trübt das Bild noch zusätzlich). Sollten vielleicht andere wirtschaftliche Interessen maßgeblich gewesen sein?

Nun, vielleicht entwickelt sich TW1 ja noch. Derzeit hat man allerdings eher den Eindruck, dass TW1 teilweise die Funktion einer ORF-Version der ÖIAG-Personalagentur (oder des Post-JobCenters) übernimmt: um Menschen zu beschäftigen, die man im angestammten Betrieb nicht mehr braucht, aber auch nicht kündigen kann. Im Kurier heißt es etwa: "Keine Diskussion beginnen will Wrabetz derzeit über die vom RH empfohlene Reduzierung der Direktoren-Posten. Die vom RH als nicht notwendig eingestufte Online-Direktion habe mit der Neuordnung von TW1 neue Aufgaben." Blöd nur, dass damit der wirtschaftliche "Erfolg" von TW1 gefährdet werden könnte: Geht man nämlich - entsprechend den gesetzlichen Vorgaben - davon aus, dass die Tätigkeit von TW1 kostenrechnerisch sauber getrennt ist, dann müssen natürlich die Aktivitäten von (zB) Online-Direktor Thomas Prantner für TW1 auch dort in Rechnung gestellt werden. Und legt man einen jährlichen Überschuss von TW1 in der Größenordnung von 20.000 Euro (nach 18.300 Euro 2007) zu Grunde, dann dürfte Direktor Prantner bei seinem Gehalt von - laut RH-Bericht - zumindest 240.000 Euro jedenfalls nicht länger als ein Monat für TW1 arbeiten, soll das Ergebnis nicht ins Minus drehen.

Noch zwei letzte Anmerkungen:
1. Bei einzelnen Tochtergesellschaften des ORF beziehen laut Angaben des ORF, die der Rechnungshof in seinem Bericht wiedergibt, die Geschäftsführer "aus alten ORF–Verträgen so hohe Einkommen ..., dass eine zusätzliche Zielvereinbarung nicht sinnvoll war"(!). Ob TW1 dazu gehört, geht aus dem Bericht nicht hervor; TW1-Geschäftsführer Mück war jedenfalls zuvor TV-Chefredakteur im ORF.
2. Wenn man sich das Programmschema von TW1 ansieht, fällt auf, dass die großen Werbeblocks (zehn Minuten) jeweils unmittelbar vor dem Wechsel zum - gebührenfinanzierten - Programm ORF Sport plus vorgesehen sind. Wie hier im Sinne der kostenrechnerischen Trennung die Einnahmen zugerechnet werden, hat der Rechnungshof offenbar nicht geprüft, jedenfalls steht dazu nichts im Bericht.

Saturday, January 24, 2009

Steilerer Gleitpfad - eine unsanfte Landung für Ofcom

Ein kurzer Hinweis für den harten Kern der Telekomrechtler: die britische Competition Commission hat am vergangenen Donnerstag eine Entscheidung über die Höhe der Mobilterminierungsentgelte veröffentlicht. Ofcom hatte 2007 entschieden, dass die Entgelte für die Terminierung in einem Gleitpfad bis 2010/2011 auf 5,1 Pence/Minute fallen sollten (in den Netzen von O2, Orange, T-Mobile und Vodafone, bzw. 5,9 Pence/Min im H3G-Netz). Die Competition Commission (CC) reduzierte diese Entgelte (Zielwerte 2010/2011) nun auf 4,0 bzw. 4,4 Pence/Min. Sie berücksichtigte dabei vor allem die UMTS-Lizenzen/Frequenzen nicht zum Anschaffungspreis, sondern zum aktuellen Wert, und nahm auch einen geringeren Aufschlag für Netwerkexternalitäten an. Auch wenn einige besonders spanennde Daten in der Veröffentlichung herausgenommen wurden, bleiben noch gut 350 interessante Seiten zu lesen.

Die Fragen waren der Competition Commisison gemäß Sec. 193 des Communications Act 2003 vom Competition Appeals Tribunal (CAT) - der ersten Gerichtsinstanz für Rechtsmittel gegen Entscheidungen von Ofcom - vorgelegt worden. Die nicht unmittelbar mit der Preisfestsetzung zusammenhängenden Fragen sind vom CAT selbst zu entscheiden. In einem (Zwischen-)Urteil vom 22. Jänner 2009 hat das CAT nun - ebenfalls gegen die Ansicht von Ofcom - entschieden, dass die Preisfestsetzung nach der gerichtlichen Entscheidung den gesamten Zeitraum umfassen muss, für den die Festlegung durch die Regulierungsbehörde erfolgte (und nicht bloß die Zukunft, ab der Entscheidung des CAT). Im Detail geht es dabei um komplexe Fragen des anzuwendenden spezifischen Prozessrechts und materiellen Rechts, die auf andere Staaten nicht übertragen werden können, im Hintergrund - und vom CAT ausdrücklich angesprochen - ist freilich stets die Frage des wirksamen Rechtsbehelfs nach Art 4 der RahmenRL.

Dass das ganze Verfahren (siehe im Detail die Case Site) nicht gerade einfach und übersichtlich ist, zeigt sich zB auch in dieser Bemerkung des CAT: "We have in several previous rulings in this appeal stressed the need to keep the appeal within manageable bounds and on track to reach a conclusion before the whole of the price control expires."

Friday, January 23, 2009

Wieder einmal: "Rat auf Draht" am häufigsten gewählter Notruf

Das Forum Mobilkommunikation - ein Interessenverband der Mobilfunkbranche - veröffentlicht Jahr für Jahr eine Notrufstatistik mit der genauen Anzahl aller über österreichische Mobilfunknetze abgesetzten Notrufe, aufgeschlüsselt nach den Notrufnummern. Und Jahr für Jahr aufs Neue überraschen die Zahlen für die Notrufnummer 147 (die vom ORF unter der Bezeichnung "Rat auf Draht" betriebene "Telefonhilfe für Kinder, Jugendliche und deren Bezugspersonen"). Interessanterweise scheinen sich die Anrufzahlen in letzter Zeit jährlich etwa zu halbieren: rund 4,9 Mio Anrufe im Jahr 2006, 2,7 Mio im Jahr 2007, und nun 1,23 Mio Anrufe im Jahr 2008 (damit noch immer klare Nummer 1 aller Notrufnummern).

Verliert diese Notrufnummer also an Bedeutung? Gibt es weniger einschlägige Notfälle? Das lässt sich aus den FMK-Daten nicht ableiten: denn die Zahl der abgesetzten Notrufe sagt in diesem Fall offensichtlich nichts darüber aus, wieviele dieser Notrufe auch beim Notrufträger wirklich behandelt werden. Letztes Jahr habe ich schon darauf hingewiesen, dass nicht einmal ein Zehntel der allein über Mobiltelefone erfolgten Anrufe vom Notrufbetreiber als Kontakte gewertet wurden. Zurückzuführen ist das wohl darauf, dass - entgegen der für Notrufe bestehenden Verpflichtung nach § 19 der KEM-V - zahlreiche Anrufe auf einer Tonbandansage landen ("Probier dann einfach ein bisschen später noch einmal"), oder zumindest in einer längeren Warteschleife (nach eigenen Angaben des Notrufbetreibers!). Der am häufigsten gewählte Notruf ist - einigermaßen befremdlich - also nicht der auch am häufigsten beantwortete.

Bemerkenswerterweise führt das FMK den drastischen Rückgang der Anrufe bei der Notrufnummer 147 denn auch auf die verbesserte Serviceleistung, die verkürzten Wartezeiten (und das verbesserte Internetangebot) zurück (siehe Presseaussendung). Mit anderen Worten: wer diesen Notruf erreichen will, muss jetzt offenbar nicht mehr so oft vergeblich die Notrufnummer wählen. Wenn es so weitergeht, könnte vielleicht in zwei Jahren sogar bei der Notrufnummer 147 jener Zustand erreicht werden, der in den jeweiligen Rechtsvorschriften seit mehr als zehn Jahren vorgeschrieben ist.

Thursday, January 22, 2009

EuGH: "Teilnehmer" iSd RahmenRL auch ohne schriftlichen Vertrag

Der EuGH hat mit seinem heutigen Urteil in der Rs C-492/07, Kommission/Polen, (derzeit nur in französischer und polnischer Sprache verfügbar) festgestellt, dass Polen die Definition des "Teilnehmers" gemäß Art 2 lit k) der Rahmenrichtlinie 2002/21/EG nicht richtig umgesetzt hat. Diese Bestimmung definiert "Teilnehmer" als "jede natürliche oder juristische Person, die mit einem Anbieter öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste einen Vertrag über die Bereitstellung derartiger Dienste geschlossen hat". Die Definition gilt auch für die ZugangsRL 2002/19/EG, die GenehmigungsRL 2002/20/EG, die UniversaldienstRL 2002/22/EG und die e-DatenschutzRL 2002/58/EG.

Nach der Definition des "Teilnehmers" im polnischen Telekommunikationsgesetz sollten darunter Personen verstanden werden, die einen schriftlichen Vertrag mit einem Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste abgeschlossen haben. Die Kommission brachte vor, dass durch diese Definition Kunden ohne schriftlichen Vertrag um eine Reihe der ihnen nach den genannten RL zustehenden Rechte gebracht würden. Polen wandte vor allem ein, dass die Bestimmung der RL teleologisch einschränkend ausgelegt werden müsste, da sonst auch allen pre-paid-Kunden die in den RL vorgesehenen Rechte (etwa betreffend den Einzelgebührennachweis) eingeräumt werden müssten. Den Gerichtshof überzeugte das nicht, zumal damit auch pre-paid-Kunden, die auf ihre Anonymität verzichten (ohne einen schriftlichen Vertrag abzuschließen), von den in den RL gewährten Rechten ausgeschlossen würden.

Update 2.11.2009: Polen ist der Verpflichtung zur Umsetzung des EuGH-Urteils bislang nicht nachgekommen, die Europäische Kommission hat daher ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet (Presseaussendung der Kommission)

Wednesday, January 21, 2009

Ofcom: Second Public Service Broadcasting Review

Wer wissen will, wie es im Vereinigten Königreich mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk weitergehen soll (Kurzfassung im typischen Ofcom-Jargon: "greater choice, flexibility, and opportunities to enjoy public service content"), kann nun die Ergebnisse des Second Public Service Broadcasting Review der Ofcom lesen:

update: der Guardian "mediamonkey" bietet einen "idiot's guide" zu Ofcom's PSB-Review - Zitat (who wants what):

  • Lord Carter (communications minister)
    Would like: 'To be seen as the man who saved public service broadcasting'
    Offering: 'A very long, much-heralded report'
  • Ed Richards (Ofcom)
    Would like: 'To be seen as the man who actually saved public service broadcasting'
    Offering: 'A very long, much-heralded report'
  • Andy Duncan (Channel 4)
    Would like: 'Lots of other people’s money'
    Offering: 'To continue broadcasting Channel 4 News, Dispatches and, er... Big Brother'
  • Mark Thompson (BBC)
    Would like: 'To keep all his money – and Top Gear merchandising – to himself'
    Offering: 'To let other broadcasters use his iPlayer and maybe the odd satellite truck now and again' ...
  • Michael Grade (ITV)
    Would like: 'To be freed of all the costs of public service broadcasting while maintaining the fig leaf of being a public service broadcaster'
    Offering: 'To continue broadcasting a bit of fuddy duddy public service stuff – if we must'