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Wednesday, February 18, 2009

ORF: Konzept-Recycling

Ohne sofortige und kompromißlose Maßnahmen in fast allen Teilen des Unternehmens droht dem ORF ein ähnliches Schicksal wie anderen großen österreichischen Unternehmen (Stichwort: 'Konsum-Pleite'). Es gilt zu verhindern, daß aus einem Paradeunternehmen in kürzester Zeit ein Sanierungsfall wird. "
In den Unterlagen, die den Mitgliedern des Finanzausschusses des ORF-Stiftungsrates von der ORF-Geschäftsführung zur Vorbereitung für die nächste Sitzung übermittelt wurden, finden sich klare und dramatische Worte. Allein: sie stammen aus einem Text Gerhard Zeilers aus dessen Zeit als ORF-Generalintendant, Titel: "Von der Sendeanstalt zum Multimedia-Unternehmen" (online offenbar nicht verfügbar). Wäre da nicht die alte Rechtschreibung (zB "daß") und der Hinweis auf den Konsum (statt wie derzeit üblich AUA) - wer weiß, ob es den Ausschussmitgliedern überhaupt aufgefallen wäre.

Das Konzept Zeilers wirkt jedenfalls im Vergleich zu dem, was man aktuell so vom ORF hört, gar nicht so antiquarisch: neben den Standards wie "Absicherung der Marktführerschaft", "Sparen in allen Unternehmensbereichen" oder "Existenzsicherung des ORF als eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks in einer neuen Konkurrenzlandschaft" hat Zeiler in diesem Text aus den 90er-Jahren des letzten Jahrhunderts immerhin auch das Thema interaktive Breitbandkommunikation und Internetdienste aufgegriffen (dem aktuellen Programmdirektor des ORF war es dagegen vorbehalten, sich vor kurzem zum Thema Internet etwas skeptischer zu äußern).

Manches kommt einem auch aus einem aktuelleren Dokument bekannt vor, das dem Stiftungsrat laut Zeitungsberichten ebenfalls übermittelt wurde: der Bewerbung des derzeitigen ORF-Generaldirektors um gerade diesen Job. Daher ein kleines Ratespiel zwischendurch: welcher der beiden folgenden Absätze stammt von Wrabetz, welcher von Zeiler? (Auflösung ganz unten)
a) "Die Organisationsstruktur des ORF muss mittel- und langfristig den Notwendigkeiten eines voll im Wettbewerb stehenden Unternehmens entsprechen. Klare Zielsetzungen, schnelle Entscheidungsabläufe, eindeutige Verantwortlichkeiten und eine effizientes Kontrollsystem - so lauten die künftigen Anforderungen an die Organisation."
b) "Um den Erfolg des Unternehmens sicherzustellen, ist die Entwicklung neuer Arbeits- und Organisationsformen erforderlich. Flache Hierarchien, schnelle Entscheidungen, bereichsübergreifendes projektbezogenes Denken und Handeln sind die Grundlage für den machbaren Erfolg des Unternehmens."


Ansonsten hat der Generaldirektor den Finanzausschussmitgliedern (laut APA) noch das Medienkapitel aus dem Regierungsprogramm, die Stellungnahme des ORF zum Rechnungshofbericht und den "neuen deutschen Rundfunkstaatsvertrag" übermittelt (alles Dinge, die man übrigens hier auf diesem Blog schon lange verlinkt fand: zum Regierungsprogramm, zum Rechnungshof, zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag).

Die Vorgangsweise, dem Finanzausschuss nur Unterlagen zu übermitteln, die ohnehin schon veröffentlicht sind, steht im völligen Einklang mit der Kommunikationspolitik der ORF-Geschäftsführung gegenüber dem Stiftungsrat, die sogar gegenüber dem Rechnungshof verteidigt wurde. Der Rechnungshof hatte die mangelhaften Finanzvorschauen gerügt, die jeweils nur wenige Seiten umfassten und einen geringen Detaillierungsgrad aufwiesen ("Zum Teil wurden die gesamten Betriebsaufwendungen ohne Unterteilung oder nur in zwei Unterpositionen gegliedert dargestellt."); die Unterlagen für die Sitzungen des Stiftungsrates waren, so der Rechnungshof, oft nicht aussagekräftig und für eine Beschlussfassung nicht geeignet.

Der ORF hielt dem entgegen, es sei darauf Bedacht zu nehmen, "dass zu detaillierte Festlegungen bei der lückenhaften Vertraulichkeit im ORF zu nachteiligen Folgen bei Mitbewerbern, Lieferanten, Öffentlichkeit, Politik, in den Beziehungen zu den betrieblichen Sozialpartnern führen können." Mit anderen Worten: die Geschäftsführung vertraut dem Stiftungsrat nicht, also informiert sie ihn auch nicht genauer. Der Rechnungshof mochte sich mit solcher Argumentation, die auch schon in der Stellungnahme zum Rohbericht vorgebracht wurde, nicht anzufreunden; wörtlich heißt es im Bericht:
"Der RH wiederholte seine Empfehlung, dem Stiftungsrat nachvollziehbare Grundlagen sowie Konzepte für die inhaltliche und zeitliche Umsetzung der konkret definierten Einsparungsmaßnahmen vorzulegen; insbesondere deshalb, weil fast die Hälfte der Erlöse des ORF aus Programmentgelten stammt und daher ein berechtigtes öffentliches Interesse an der Gebarung des ORF besteht."
Dass der Stiftungsrat mangelhaft informiert ist, hat der Rechnungshof nicht nur der Geschäftsführung vorgeworfen - es muss ja auch jemanden geben, der sich die mangelnde Information gefallen lässt. Wörtlich aus dem Bericht: "Der RH erachtete die Information des Stiftungsrates als unzureichend. Der RH empfahl der Geschäftsführung, den Stiftungsrat umfassend zu informieren, und dem Stiftungsrat, die Überwachung der Geschäftsführung in ausreichendem Maße wahrzunehmen."

PS - Auflösung zum obigen Ratespiel: a) Zeiler (ß-Schreibung angepasst), b) Wrabetz

PPS: in einer ersten Version dieses Beitrags, die ein paar Stunden online war, habe ich das Konzept Zeilers auf Grund eines Versehens auf 1994 datiert, jedenfalls die mir vorliegende Fassung dürfte aber tatsächlich aus 1996 stammen - das habe ich hier nachträglich korrigiert und außerdem den letzten Absatz hinzugefügt.

Monday, February 09, 2009

Solange wir die Zukunft nicht kennen, können wir nicht planen

"ORF sucht Zukunft in zwölf Kommissionen", lese ich gerade auf derStandard.at; zwölf Arbeitsgruppen sollen offenbar Sparmaßnahmen planen. Diese Planungsaktivitäten bringen mich noch einmal zurück zum Rechnungshofbericht über den ORF (bisher hier und hier). Wie bekannt, hat der Rechnungshof seinen Bericht mit dem Satz eingeleitet: "Dem Österreichischen Rundfunk (ORF) fehlte nach wie vor eine umfassende Gesamtstrategie." Dementsprechend hob er auch in seinen Schlussbemerkungen an erster Stelle folgende Empfehlung hervor: "Eine vom Stiftungsrat zu genehmigende Gesamtstrategie sollte die Grundlage für eine Strukturreform im ORF bilden und die Rahmenbedingungen für die langfristigen Planungen schaffen."

Das interessante Detail in diesem Zusammenhang ist die Reaktion des ORF in seiner Stellungnahme des ORF vom 19. Jänner 2009; wörtlich heißt es dort:
"Die Erstellung eines sinnvollen Gesamtstrategiekonzepts ist nun auch möglich, da wesentliche Voraussetzungen wie
-- voraussichtlicher Ausgang des EU-Verfahrens
-- Auswirkungen der Digitalisierung
-- Empfehlungen des Rechnungshofs
-- Regierungsprogramm der Bundesregierung
-- Auswirkungen der größten Wirtschaftskrise der letzten Jahrzehnte
bekannt sind und eindeutige Festlegungen durch den Stiftungsrat im Hinblick auf die Erhaltung des Gesamtportfolios der Produkte des ORF in der Sitzung vom 8. Oktober 2008 beschlossen wurden. Ein umfassendes Strategiedokument ohne Einbeziehung dieser Faktoren wäre sinnvoll nicht erstellbar gewesen. Nun wird ein Gesamtstrategiekonzept, das auf den oben genannten Grundlagen aufbaut, im Frühjahr vorbereitet und für die Sitzung am 2. April 2009 dem Stiftungsrat vorgelegt." (Hervorhebung hinzugefügt)
Abgesehen davon, dass man die Kenntnis des voraussichtlichen Ausgangs des EU-Verfahrens genauso wie der Auswirkungen der Digitalisierung bei den Verantwortlichen im ORF schon deutlich früher als zu Beginn des Jahres 2009 voraussetzen könnte, ist jedenfalls der Fatalismus dieser Stellungnahme bemerkenswert. Das Motto "solange wir die Zukunft nicht kennen, ist eine sinnvolle Planung nicht möglich" hilft natürlich sehr beim Vermeiden von Fehlplanungen - aber dann stellt sich doch die Frage, was heute wirklich anders ist: kennt der ORF tatsächlich schon die Auswirkungen dieser Wirtschaftskrise? Oder der nächsten? Kann man vernünftig planen, wenn man das Regierungsprogramm der nächsten Bundesregierung nicht kennt? Oder sollte der ORF vielleicht mit dem Strategiekonzept einfach noch ein wenig warten, bis klar ist, ob er überhaupt noch eines braucht? Und dann ist da noch die Frage, wie umfangreich ein "umfassendes Strategiedokument" sein muss: reichen eigentlich drei Seiten wie beim Qualitätssicherungssystem?

Und damit zu etwas ganz anderem (und doch auch wieder nicht): einer Presseaussendung des ORF vom heutigen Tag war zu entnehmen, dass die Gratiszeitung "Heute" etwas schrecklich Falsches geschrieben haben muss. Glücklicherweise ist dieser "Artikel", der zum Verständnis der ORF-Aussendung notwendig ist, auch tatsächlich noch online zu finden. "Heute" nennt dort Zahlen über die angebliche Gage eines Opernball-Moderators, der ORF weist diese als falsch (zu hoch) zurück und betont auch, dass das Honorar natürlich nicht nur für die Moderation des einen Abends, sondern auch für die Vorbereitung ("wochenlange intensive Vorbereitungs- und Recherche-Arbeit") und weitere Termine bezahlt wird.

Interessant ist daran aus meiner Sicht nur, dass laut ORF-Aussendung noch Verhandlungen mit den Moderatorinnen und Moderatoren geführt werden und keine ausverhandelten Verträge existieren. Wenn man jetzt berücksichtigt, dass wochenlange intensive Vorbereitungszeit notwendig ist und auch mit dem (noch nicht existierenden) ModeratorInnen-Vertrag honoriert wird, dann ginge sich das ab Vertragsschluss, wann immer der sein wird, nicht mehr aus, denn der Opernball findet schon in zehn Tagen statt. Also haben die - schon Mitte Dezember des Vorjahres präsentierten - ModeratorInnen wohl bislang ohne Vertrag gearbeitet und befinden sich nun in einer verhandlungstaktisch zumindest interessanten Position gegenüber dem ORF: denn dieser wird ja wohl kaum noch andere ModeratorInnen engagieren können, wenn es zu keiner Einigung mehr kommt - sehr viele Menschen, die sich wochenlang intensiv recherchierend auf den Opernball vorbereitet haben (und nicht bei einem anderen Sender arbeiten), dürfte es kaum geben.

Der ORF betont auch, dass er "keine Vertragsdetails, also auch solche über die Höhe von Honoraren öffentlich macht." Der saarländische Ministerpräsident Peter Müller, der in typischer Verkörperung der deutschen Staatsferne des Rundfunks im Verwaltungsrat des ZDF sitzt, hat in einem FOCUS-Interview gerade das für das deutsche öffentlich-rechtliche Fernsehen gefordert. Außerdem regte Müller an, "eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus den Anstalten und der Politik einzusetzen, 'die die Dinge kritisch aufarbeitet und einen Verhaltenskodex entwickelt, vergleichbar mit den Good-Governance-Regeln in der Wirtschaft'."

Da fällt mir ein: letztes Jahr war laut Zeitungsmeldungen im ORF-Stiftungsrat wieder einmal "über die Fortschritte bei der Erarbeitung eines freiwilligen 'Corporate Governance" Kodex' berichtet worden; die Arbeitsgruppe dazu gibt es seit 2006. Aber vielleicht war auch dieser Kodex sinnvoll erst erstellbar, als das neue Regierungsprogramm (dazu hier, hier und hier) bekannt wurde, in dem es heißt: "Es soll ein Corporate Governance-Kodex für das Unternehmen [ORF] gelten, differenziert nach Organmitgliedern und MitarbeiterInnen."

Wenn man sich freilich auch mit Dingen wie einem Corporate Governance Kodex solange Zeit lässt, bis das Thema Inhalt eines Regierungsprogramms wird, dann darf man sich wahrscheinlich nicht wundern, wenn im schon zitierten "Heute"-Artikel der Medienstaatssekretär als "der eigentliche 'Ober-Boss' der ORF-Truppe" bezeichnet wird (auch wenn er das, wie ich hier vorsichtshalber anmerken muss, natürlich nicht ist).

Monday, January 26, 2009

ORF: Geheimnisvoll gesicherte Qualität

Qualitätssicherung ist ein spannendes Feld, überhaupt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Im Juni 2006 sagte die damalige Generaldirektorin des ORF:
"Das zweite Indiz [dafür, dass der ORF seinen Auftrag ganz gut erfülle] ist das so genannte 'Qualitätssicherungssystem', das der ORF für seine TV-Programme eingerichtet hat. Im Rahmen dieses von Wissenschaftern und dem ORF erarbeiteten Messsystems zur Qualitätssicherung von TV-Programmen überprüfen externe, weisungsungebundene Sachverständige die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags durch den ORF. Bisher konnte die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben durch den ORF bestätigt werden."
Ich habe daraufhin nachgefragt, ob Methodik und Ergebnisse dieser Qualitätssicherung bzw des Qualitätsmonitorings zugänglich sind, und folgende Antwort erhalten:
"Das gesetzlich vorgesehene Qualitätssicherungssystem, das mit Zustimmung des Stiftungsrats eingerichtet wurde, besteht aus den Komponenten Programmstrukturanalyse, Analyse anspruchsvoller Programme, Qualitätsmonitoring (das sich im jährlichen Wechsel auf einzelne Programmkategorien bezieht) und den Bericht des Jugendschutzbeauftragten. Aufgrund dieser Komponenten erstellt der Sachverständige ein Gutachten darüber, ob im jeweiligen Geschäftsjahr den Qualitätskriterien im Wesentlichen entsprochen wurde. Sachverständiger ist derzeit Prof. Dr. Rudolf Bretschneider. ... Veröffentlicht werden die Detailfeststellungen des Qualitätsicherungssystems nicht, weil es sich um wettbewerbsrelevante Angaben handelt."
Und damit komme ich nun zum aktuellen Rechnungshofbericht zum ORF (siehe eine erste Detailanmerkung dazu hier), der auch vom Qualitätssicherungssystem berichtet - wörtliches Zitat:
"Die vom Stiftungsrat genehmigten Dienstverträge für die Generaldirektorin und die sechs Direktoren sahen die Auszahlung von je einem Viertel der Bonifikation von höchstens 15 % des Jahresgehaltes bei Erreichung oder Überschreitung der folgenden vier Ziele vor: ...
2002 die Erarbeitung eines nach den Bestimmungen des ORF–G vom Stiftungsrat zu beschließenden Qualitätssicherungssystems, danach die Erfüllung der gesetzlichen Auflagen in qualitativer Hinsicht. ...
2002 legte die Generaldirektorin dem Stiftungsrat einen drei Seiten umfassenden Vorschlag zur Einführung eines Qualitätssicherungssystems für Programme vor. Dieser Vorschlag basierte auf einem seit mehreren Jahren im ORF bestehenden Qualitätsmonitoring, das nunmehr auf das gesamte Programmangebot ausgeweitet und um Maßnahmen zum Jugendschutz erweitert wurde. Für diesen Vorschlag wurden der Generaldirektorin und den sechs Direktoren Bonifikationen von insgesamt rd. 63.600 EUR ausgezahlt.
Ab 2003 stellte ein Gutachter jährlich fest, dass den Qualitätskriterien insgesamt in den wesentlichen Belangen entsprochen wurde. Das Gutachten kostete jährlich zwischen 225.000 EUR und 279.000 EUR. Die Bonifikation für die Erfüllung der gesetzlichen Auflagen in qualitativer Hinsicht betrug für die Generaldirektorin und die sechs Direktoren insgesamt jährlich zwischen rd. 63.600 EUR und rd. 67.700 EUR. ...
Die Gewährung einer Bonifikation für die Ausarbeitung eines drei Seiten umfassenden Vorschlages zur Einführung eines Qualitätssicherungssystems sowie die Gewährung einer Bonifikation für das qualitative Ziel Qualitätssicherung, dessen Erreichung mit hohen Aufwendungen für den ORF von einem externen Gutachter lediglich als in wesentlichen Belangen bestätigt wurde, waren äußerst großzügig."
Ich fasse zusammen:
  1. es gibt ein Qualitätssicherungssystem im ORF;
  2. es ist so genial, dass es auf drei Seiten beschrieben werden kann, und zwar so umfassend, dass es für eine Beschlussfassung im Stiftungsrat ausreicht (für eine derartige Leistung sind 63.600 Euro Bonifikation meines Erachtens nicht zu großzügig - jedenfalls kenne ich bislang kein - unternehmensweites! - Qualitätssicherungssystem, das derart knapp dargestellt worden wäre);
  3. Beschreibung und Ergebnisse der Qualitätssicherung bleiben aber geheim; die Programmentgelt zahlenden Kunden dürfen sich auf das Wort der (damaligen) Generaldirektorin verlassen, dass alles "im Wesentlichen" den Qualitätskriterien entsprach (was hat Prof. Bretschneider eigentlich zum "Quiz Express" gesagt? Zu "Bachelor" oder "Dismissed"? - und wie wäre das "wettbewerbsrelevant"?).

Sunday, January 25, 2009

Bedauernswerter ORF: zum Kauf von TW1 gezwungen

Über den aktuellen Rechnungshofbericht zum ORF wurde in den Medien breit berichtet (zB 1, 2, 3, 4, 5 usw). Der Bericht ist - ebenso wie eine Stellungnahme des ORF dazu - online leicht verfügbar (zB auch hier) und hat natürlich zahlreiche mehr oder weniger qualifizierte Reaktionen ausgelöst (und wird dies auch noch weiter tun). Ich habe nicht die Absicht, hier eine weitere allgemeine Stellungnahme dazu abzugeben, sondern - eher gegenläufig - in zwei oder drei Raten ein paar Details herausnehmen, die sonst eher untergehen.

Heute eine Anmerkung zu TW1, einem "Prestigeobjekt des ORF", in dem zB Bankhofers bezahlte Beiträge laufen. Im September 2005 vereinbarten ORF-Generaldirektorin Dr. Monika Lindner und Prof. Peter Schröcksnadel, Eigentümer der Sitour Management GmbH, die vollständige Übernahme des Spartenkanals TW1 durch den ORF (siehe diese ORF-Presseaussendung). Zu 50% gehörte die Gesellschaft damals bereits dem ORF, über den Kaufpreis für die weiteren 50% wurde, so die ORF-Aussendung, Stillschweigen vereinbart. Auch über die Motive für den Erwerb und die Ziele, die man mit damit verfolgen wollte, wurde nicht gerade offensiv kommuniziert ("Der ORF strebt an, langfristig die Zukunft für den Spartenkanal TW1 abzusichern", hieß es - aber warum das dem ORF ein Anliegen war, erschließt sich mir bis heute nicht). Der Rechnungshofbericht bringt nun ein klein wenig Aufklärung:
"Im Oktober 2005 genehmigte der Stiftungsrat den Erwerb von 50 % der Gesellschaftsanteile an der Tourismusfernsehen Gesellschaft mbH durch das neu gegründete 100%–Tochterunternehmen des ORF, TW1 Betriebsführungsgesellschaft mbH, zu einem Kaufpreis von 3,2 Mill. EUR. ...
Der RH bemängelte die nur wenig aussagekräftigen Anträge an den Stiftungsrat über den Erwerb von Beteiligungen. Der RH empfahl, mit den Anträgen an den Stiftungsrat eine fundierte Unternehmensprognose vorzulegen ... Weiters empfahl der RH, vor jedem Beteiligungserwerb eine Unternehmensbewertung durchzuführen."
Warum also hat der ORF das Unternehmen zur Gänze gekauft (und zwar ohne dass zuvor der Unternehmenswert ermittelt worden wäre)? Noch ein Zitat aus dem Bericht:
"Der ORF erwiderte, faktisch gezwungen gewesen zu sein, die Anteile an TW1 zu übernehmen, weil der gesetzliche Auftrag zum Teil mit dieser Gesellschaft erfüllt werde."
Eine mutige Behauptung - aber falsch. Denn erstens erklärt der "weil"-Halbsatz gar nichts: dass der gesetzliche Auftrag zum Teil mit TW1 erfüllt wird, begründet in keiner Weise, weshalb es im Jahr 2005 plötzlich nicht mehr ausreichend war, "bloß" 50% der Anteile und beherrschenden Einfluss auf diese Gesellschaft - gesichert zB durch gesellschaftsvertragliche Regelungen oder Syndikatsvertrag - zu haben (wie dies § 9 Abs 1 Z 1 ORF-G seit 2001 verlangt hat - und ich will ja nicht annehmen, dass der ORF Jahre hindurch einfach das ORF-G ignoriert hätte).

Und zweitens ist der "weil"-Halbsatz auch für sich allein falsch: der gesetzliche Auftrag des ORF wird nicht, auch nicht zum Teil, mit TW1 erfüllt. Der gesetzliche Auftrag des ORF ist in den §§ 3 bis 5 ORF-G (und seit 2006, also nach dem Erwerb der restlichen TW1-Anteile, auch in § 9a ORF-G) geregelt, und der Betrieb des Spartenprogramms TW1 durch eine Tochtergesellschaft geht "über die Aufträge nach den §§ 3 bis 5 hinaus", wie § 9 Abs 1 ORF-G ausdrücklich festhält.

Es wäre interessant zu wissen, wodurch oder durch wen der ORF wirklich "faktisch gezwungen" wurde, die restlichen TW1-Anteile zu übernehmen. Ein erzwungener Vertrag im Sinne des § 870 ABGB, der also "durch ungerechte und gegründete Furcht" veranlasst wurde, wäre übrigens nicht verbindlich ("Ob die Furcht gegründet war, muß aus der Größe und Wahrscheinlichkeit der Gefahr, und aus der Leibes- und Gemüthsbeschaffenheit der bedrohten Person beurtheilet werden."). Auch wenn jemand die Zwangslage eines anderen "dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten für eine Leistung eine Gegenleistung versprechen oder gewähren läßt, deren Vermögenswert zu dem Werte der Leistung in auffallendem Mißverhältnisse steht", wäre der Vertrag nichtig (§ 879 Abs 2 Z 4 ABGB; das gilt auch, wenn der Leichtsinn, die Verstandesschwäche, Unerfahrenheit oder Gemütsaufregung ausgenützt wurde - aber das sollte man im gegebenen Fall doch nicht annehmen). Zur Frage des Missverhältnisses würde die Antwort freilich - mangels Unternehmensbewertung - eher schwierig.

Der Rechnungshof hält jedenfalls "beim Erwerb von Beteiligungen eine Unternehmensbewertung zur Beurteilung der Angemessenheit des Kaufpreises für erforderlich. Dies auch deshalb, weil der ORF laut dem Antrag an den Stiftungsrat neben strategischen auch wirtschaftliche Interessen an der Übernahme der Gesellschaftsanteile an der Tourismusfernsehen Gesellschaft mbH verfolgte." (Hervorhebung hinzugefügt).

Was wurde aus diesen wirtschaftlichen Interessen? Hier die Werte aus den Jahresabschlüssen: rechnet man die Ergebnisse der TW1 Betriebsführungs GmbH und der TW1 Tourismus Fernsehen GmbH jeweils zusammen, so ergibt sich aus dem Abschluss 2005 ein Minus von 8,9 TEUR, 2006 ein Plus von 12 TEUR und 2007 ein Plus von 18,3 TEUR. Unter Zugrundelegung des Kaufpreises von 3,2 Mio EUR für den 50% Anteil hat das Investment also in den Jahren 2006 und 2007 (zusammengerechnet!) nicht einmal ein halbes Prozent Rendite gebracht (der im Rumpfjahr 2005 erwirtschaftete Verlust trübt das Bild noch zusätzlich). Sollten vielleicht andere wirtschaftliche Interessen maßgeblich gewesen sein?

Nun, vielleicht entwickelt sich TW1 ja noch. Derzeit hat man allerdings eher den Eindruck, dass TW1 teilweise die Funktion einer ORF-Version der ÖIAG-Personalagentur (oder des Post-JobCenters) übernimmt: um Menschen zu beschäftigen, die man im angestammten Betrieb nicht mehr braucht, aber auch nicht kündigen kann. Im Kurier heißt es etwa: "Keine Diskussion beginnen will Wrabetz derzeit über die vom RH empfohlene Reduzierung der Direktoren-Posten. Die vom RH als nicht notwendig eingestufte Online-Direktion habe mit der Neuordnung von TW1 neue Aufgaben." Blöd nur, dass damit der wirtschaftliche "Erfolg" von TW1 gefährdet werden könnte: Geht man nämlich - entsprechend den gesetzlichen Vorgaben - davon aus, dass die Tätigkeit von TW1 kostenrechnerisch sauber getrennt ist, dann müssen natürlich die Aktivitäten von (zB) Online-Direktor Thomas Prantner für TW1 auch dort in Rechnung gestellt werden. Und legt man einen jährlichen Überschuss von TW1 in der Größenordnung von 20.000 Euro (nach 18.300 Euro 2007) zu Grunde, dann dürfte Direktor Prantner bei seinem Gehalt von - laut RH-Bericht - zumindest 240.000 Euro jedenfalls nicht länger als ein Monat für TW1 arbeiten, soll das Ergebnis nicht ins Minus drehen.

Noch zwei letzte Anmerkungen:
1. Bei einzelnen Tochtergesellschaften des ORF beziehen laut Angaben des ORF, die der Rechnungshof in seinem Bericht wiedergibt, die Geschäftsführer "aus alten ORF–Verträgen so hohe Einkommen ..., dass eine zusätzliche Zielvereinbarung nicht sinnvoll war"(!). Ob TW1 dazu gehört, geht aus dem Bericht nicht hervor; TW1-Geschäftsführer Mück war jedenfalls zuvor TV-Chefredakteur im ORF.
2. Wenn man sich das Programmschema von TW1 ansieht, fällt auf, dass die großen Werbeblocks (zehn Minuten) jeweils unmittelbar vor dem Wechsel zum - gebührenfinanzierten - Programm ORF Sport plus vorgesehen sind. Wie hier im Sinne der kostenrechnerischen Trennung die Einnahmen zugerechnet werden, hat der Rechnungshof offenbar nicht geprüft, jedenfalls steht dazu nichts im Bericht.