Thursday, July 08, 2010

EuGH: "Golden Shares" an der Portugal Telecom verstoßen gegen Kapitalverkehrsfreiheit

Das heutige Urteil des EuGH in der Rechtssache C-171/08 Kommission/Portugal dürfte sich recht unmittelbar auswirken, und zwar nicht zuletzt in Brasilien. Denn der EuGH hat erwartungsgemäß die der Portugiesischen Republik nach der Satzung von Portugal Telcom (PT) eingeräumten Sonderrechte ("golden shares") als mit der Kapitalverkehrsfreiheit nach Art 56 EG (nunmehr Art 63 AEUV) unvereinbar beurteilt. Diese Sonderrechte ermöglichten es der Portugiesischen Republik, trotz geringer Kapitalbeteiligung bestimmenden Einfluss an der PT beizubehalten.

Jüngstes Beispiel für die Geltendmachung dieses Einflusses war die Ablehnung eines von Telefonica gelegten Übernahmeangebots für den PT-Anteil am größten brasilianischen Mobilfunkbetreiber Vivo - diese Entscheidung dürfte nun wohl revidiert werden (siehe dazu zB hier und hier).
Update 18.07.2010: offenbar hat es sich Telefonica nun doch wieder anders überlegt: BBC: Telefonica pulls out of Vivo bid (18 July 2010)

2 comments :

Anonymous said...

OT: Immer noch kein Kommentar zum ORF-Gesetz? Mich würde wirklich interessieren, wie ein professioneller liberaler Jurist darüber denkt. Es gibt in Österreich ja nicht so viele Lawblogger, die sich mit Fragen des Medienrechts befassen.

hplehofer said...

@Anonymous: zunächst einmal der Hinweis auf eine frühere einschlägige Antwort dazu: hier. Das gilt noch immer. Abgesehen davon: natürlich interessieren mich die Novellen unter anderem zum ORF-Gesetz, aber zu bedenken ist auch, dass es sich um sehr umfassende Änderungen handelt, die ich nicht gerne pauschal kommentieren möchte (abschreckende Beispiele für naive Pauschalbewertungen gibt es genug, zB auch die Einlassungen von Ex-ORF-Generalsekretär Kurt Bergmann). Für eine detaillierte Analyse wiederum fehlt mir die Zeit, und ob ein Blogpost dafür das geeignetet Medium wäre, da bin ich auch nicht ganz sicher. Vielleicht schreibe ich bei Gelegenheit noch etwas zu einzelnen Aspekten, aber ich ersuche nochmals um Verständnis für die beschränkten Möglichkeiten eines kleinen nicht-professionellen Nischenblogs.