Tuesday, May 11, 2010

"Bill Shock": FCC auf den Spuren der Roaming-Verordnung?

Dass eine US-amerikanische Behörde eine europäische Regelung zum Vorbild nimmt, ist durchaus ungewöhnlich - aber es kommt vor: Die FCC startete heute eine öffentliche Konsultation über Maßnahmen zur Unterstützung von Mobilfunkkunden in den USA  zur Vermeidung von "bill shock" (also überraschend hohen Mobilfunkrechnungen; der Begriff ist lautmalerisch dem aus dem ersten Weltkrieg stamemnden Begriff "shell shock" nachempfunden). Nach einer Darstellung der Grundzüge der Regelungen in der EU nach Art 6 und 6a der Roaming-Verordnung fragt die FCC in ihrer "Public Notice" (siehe dazu auch die Presseaussendung) ausdrücklich, ob in den USA ähnliche Warnmeldungen und Betragslimits eingeführt werden sollten:
"In this public notice we seek to gather information on the feasibility of instituting usage alerts andcut-off mechanisms similar to those required under the EU regulations that would provide wireless voice, text, and data consumers in the United States a way to monitor, on a real-time basis, their usage of a wireless communications service, as well as the various charges they may incur in connection with such usage (e.g., roaming services, voice service “minute plans,” text message plans). Specifically, we seek comment on whether technological or other differences exist that would prevent wireless providers in this country from employing similar usage controls as those now required by the EU."
Und während man in den USA über die Roaming-Verordnung als Vorbild nachdenkt, ist in Europa die Frage der Gültigkeit einer Kernbestimmung dieser Verordnung noch nicht endgültig geklärt: Ob nämlich die Preisregulierung für Endkundentarife, wie sie in Art 4 der Roaming-Verordnung vorgesehen ist, gültig ist, wird der EuGH am 8. Juni 2010 mit seinem Urteil in der Rs C-58/08 Vodafone ua entscheiden (zu den Schlussanträgen hier),

No comments :