Saturday, October 17, 2009

"unimpressed by the current approach": Britische Allparteien-Parlamentariergruppe zum Thema "hands off the net"

"Can we keep our hands off the net?" fragte sich ApComms ("an independent group of MPs and Lords, from all political parties") in einer aktuellen Untersuchung. Die Ergebnisse und Empfehlungen sind im Abschlussbericht zusammengestellt (mehr dazu auch bei TJ McIntyre) und Scott Vine). Interessant sind aus meiner Sicht vor allem zwei Punkte:

Zu network neutrality:
"From the evidence we have received we are persuaded that in the UK, at present, 'network neutrality' is being delivered by market mechanisms. However, we also believe that the evidence shows that this situation could change. Therefore, we recommend that Ofcom keep the issue of 'network neutrality' under review and include a section in each annual report that indicates whether there are any signs of change."

Zur Werbung für Breitbanddienste:
"We are unimpressed by the current approach of advertising a maximum speed, which few if any customers will actually achieve. Although we recognise that speeds can be affected by many different variables, we do not consider the current method of advertising broadband speeds to be acceptable. ... Hence we recommend that Ofcom regulate to require ISPs to advertise a minimum guaranteed speed for broadband connections."

2 comments :

Georg Holzer said...

Wie sieht es eigentlich in Österreich mit Netzneutralität aus? Ist die irgendwo vorgeschrieben oder einfach nur Usus?

Den Mobilfunken eine Mindestbandbreite in der Werbung vorzuschreiben, ist eine sehr gute Idee. Sollte man auch hier übernehmen.

hplehofer said...

@Georg: Netzneutralität ist in Österreich nicht gesetzlich vorgeschrieben. Ich habe mir Anfang des Jahres einmal die AGB der größeren Provider angesehen: bei der Telekom Austria wird etwa "Zugang zum weltweiten Internet" angeboten, in anderen AGB klingt das oft ähnlich - jedenfalls habe ich keine Klauseln gefunden, die eine Einschränkung des Zugangs vorsehen würden. Meines Erachtens kann man daher den nicht (bzw nur nach echter malware) gefilterten "neutralen" und gleichmäßigen Zugang zu allen Internetdiensten als "gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaft" eines Vertrags mit einem Internet-Provider ansehen, für den dieser auch vertragsrechtlich einstehen muss. Allerdings wäre kein Provider gehindert, Differenzierungen in seinen Verträgen vorzunehmen.

Auf gemeinschaftsrechtlicher Ebene wird derzeit im Zusammenhang mit dem "Telekom-Paket" über den "Abänderungsantrag 138" gestritten; es wird wohl dazu kommen, dass irgendeine weiche Absichtserklärung in Richtung Netzneutralität als "policy objective" erfolgt (also nur als Zielfestlegung und ohne verbindliche Vorgaben für die Mitgliedstaaten).