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Wie die
Oberösterreichischen Nachrichten schon vor zwei Wochen berichteten, haben Abgeordnete der Grünen und der SPÖ einen Gesetzesprüfungsantrag an den Verfassungsgerichtshof gestellt: einzelne Bestimmungen des TKG 2003 im Zusammenhang mit der Bewilligung von Funkanlagen (Stichwort: "Handymasten"), die den AnrainerInnen keine Parteistellung einräumen, seien nach Ansicht der AntragstellerInnen verfassungswidrig.
Mittlerweile ist der Antrag
auch im Internet zu finden.Die Hauptanträge zielen darauf ab,
- § 2 Abs 3 TKG 2003,
- in § 73 Abs 1 den Ausdruck "und den nach den internationalen Vorschriften zu fordernden Voraussetzungen",
- § 73 Abs 3 und
- § 74 Abs 1 und 3 TKG 2003
als verfassungswidrig aus dem Rechtsbestand zu beseitigen.
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