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Wednesday, December 06, 2006

Gesetzesprüfungsantrag zum TKG 2003

Wie die Oberösterreichischen Nachrichten schon vor zwei Wochen berichteten, haben Abgeordnete der Grünen und der SPÖ einen Gesetzesprüfungsantrag an den Verfassungsgerichtshof gestellt: einzelne Bestimmungen des TKG 2003 im Zusammenhang mit der Bewilligung von Funkanlagen (Stichwort: "Handymasten"), die den AnrainerInnen keine Parteistellung einräumen, seien nach Ansicht der AntragstellerInnen verfassungswidrig.
Mittlerweile ist der Antrag auch im Internet zu finden.

Die Hauptanträge zielen darauf ab,
  • § 2 Abs 3 TKG 2003,
  • in § 73 Abs 1 den Ausdruck "und den nach den internationalen Vorschriften zu fordernden Voraussetzungen",
  • § 73 Abs 3 und
  • § 74 Abs 1 und 3 TKG 2003
als verfassungswidrig aus dem Rechtsbestand zu beseitigen.

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