Sunday, April 26, 2009

Roaming-Verordnung: die geänderte Verordnung (und schon wieder ein falscher Rekord)

Kurz bevor der EuGH am 28.04.2009 über die Gültigkeit der Roaming-Verordnung in ihrer Stammfassung verhandelt (Rs C-58/08 Vodafone), hat das Europäische Parlament über die von der Kommission vorgeschlagene Novellierung abgestimmt. Das Ergebnis war eine große Mehrheit für einen schon mit der Ratspräsidentschaft informell ausgehandelten Kompromiss, sodass die weitere Beschlussfassung nur noch eine Formsache sein dürfte (siehe auch die Presseaussendung der Kommission). Neben einer Verlängerung der Geltungsdauer der Roaming-Verordnung (und einer weiteren Absenkung der Roaming-Entgelte für Sprachanrufe in den kommenden zwei Jahren) wurde nun auch eine Obergrenze für SMS eingeführt (den Endkunden dürfen maximal € 0,11 exkl. USt. pro "Roaming-SMS" in der EU verrechnet werden). Außerdem wird eine Preisregelung auf der Vorleistungsebene für das Datenroaming getroffen, wo höchstens €1,00 pro MB verrechnet werden darf (dieser Tarif sinkt ab 1. Juli 2010 auf höchstens €0,80 und ab 1.Juli 2011 auf höchstens € 0,50). Zur näheren Information hier der Link auf die konsolidierte Fassung der Roaming-Verordnung auf der Parlaments-Website.

Kommissarin Reding kommentiert das wie immer in blumiger Sprache: "Die heutige Abstimmung markiert das definitive Ende der Roaming-Abzocke in Europa", sagte sie laut Presseaussendung (Ähnliches sagte sie auch schon vor rund zwei Jahren zur Stammfassung der Verordnung; siehe dazu auch hier). Und schon wieder behauptet Reding unzutreffenderweise, dass die Verordnung in Rekordzeit beschlossen worden sei: doch die "Rekordzeit von nur sieben Monaten" stimmt schon deshalb nicht, weil der Rat noch nicht zugestimmt hat - also werden es wohl zumindest acht Monate sein, bis die Verordnung kundgemacht werden kann. Und die Zeit von nicht einmal sechs Monaten, die bei der Entbündelungsverordnung zwischen Präsentation des Vorschlags und Kundmachung der beschlossenen Verordnung im Amtsblatt lag, ist damit keinesfalls mehr einzuholen.

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