Friday, May 23, 2008

"Vorgefasste Resultate" bei Studien zu DNA-Schäden wegen Mobilfunk-Strahlung

Die Frage, wie sich "Handy-Strahlen" gesundheitlich auswirken, scheint manchmal mehr eine Angelegenheit des Glaubens zu sein als der Wissenschaft. Kritisch wird die Sache, wenn man der Wissenschaft nicht mehr glauben kann.

In einem bemerkenswerten Schritt hat heute die Medizinische Universität Wien offiziell bekannt gegeben, dass gegen zwei Studien, in denen an bestimmten Zelltypen DNA-Schäden auf Grund hochfrequenter elektromagnetischer Felder (GSM- und UMTS-Signale) gemessen wurden, schwere Verdachtsmomente bestehen. Eine Mitarbeiterin sei überführt worden, "dass ihre gesamte Vorgehensweise auf die Erzeugung vorgefasster Resultate angelegt" gewesen sei. Die Mitarbeiterin habe ihr Verhalten eingestanden und ihr Arbeitsverhältnis gekündigt. Die unter anderem von Alexander Lerchl zu den Studien geäußerten Bedenken (siehe dazu hier) hätten sich demnach bestätigt.

Vor wenigen Monaten hat schon eine andere Studie, die sich mit gesundheitlichen Auswirkungen von Mobilfunk-Strahlung befasst, für Aufsehen gesorgt: Die von Gerd Oberfeld im Auftrag der Steiermärkischen Landessanitätsdirektion erstellte "Umweltepidemiologische Untersuchung der Krebsinzidenz in den Gemeinden Hausmannstätten & Vasoldsberg" stellte eine signifikante Häufung von Krebsarten, insbesondere von Brustkrebs und Hirntumoren, im Umkreis des Wählamtes Hausmannstätten und einen Zusammenhang mit dem dort 1984 bis 1997 betriebenen Sender des alten Mobiltelefonnetzes C fest. Das Problem: nach offiziellen Aufzeichnungen gab es gar keinen Sender. Die mobilkom austria AG (als Nachfolgerin der Post- und Telegraphenverwaltung) klagte den Studienautor, dieser hält an seiner Studie fest - auf den Ausgang des gerichtlichen Verfahrens kann man neugierig sein.

Die Angelegenheit war auch schon Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage im Hinblick auf die Datenarchivierung. In der Anfragebeantwortung bleibt der Verkehrsminister unverbindlich: archiviert wird, was für die Vollziehung des TKG 2003 relevant ist, alles andere fällt nicht in seinen Aufgabenbereich.

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