Monday, October 01, 2007

Europäische und österreichische "Superagency"?

Letzte Woche beim 8. Salzburger Telekom-Forum war natürlich auch die "Superagency" wieder ein Thema: nach den Plänen von Viviane Reding soll in Hinkunft ja die European Electronic Communications Market Authority (EECMA - Details dazu hier) eine wesentliche Rolle zur Konsolidierung des Binnenmarkts im Telekombereich spielen.

Thomas Eilmansberger, Professor an der Uni Salzburg und Sonderberater der Kommission, stellte die gemeinschaftsrechtlichen Grundlagen für die EECMA dar und kam zum Ergebnis, dass die Einrichtung dieser Agency nicht nur zulässig ist - insbesondere auch im Hinblick auf die Kompetenzgrundlage (siehe die ENISA-Entscheidung des EuGH) -, sondern dass sie auch noch durchaus großzügiger mit Entscheidungsbefugnissen ausgestattet werden könnte, als das im aktuellen Entwurf vorgesehen ist. Denn, so Eilmansberger, als Superagency (wie sie von der NYT genannt wurde), könne man die EECMA nach dem derzeitigen Konzept eigentlich nicht bezeichnen.

Kritisch wurde die EECMA von Georg Serentschy, Geschäftsführer der RTR-GmbH, Fachbereich Telekom, beurteilt. Serentschy sieht in der EECMA eine Bürokratieausweitung, die zudem eine längere Anlaufzeit brauchen wird, und stellt dem die verstärkte Kooperation der nationalen Regulierungsbehörden in einer verbesserten ERG als zu bevorzugendes Modell gegenüber. Das Ziel - mehr Harmonisierung - sei dasselbe; mit einer Vertiefung der Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden lasse sich dieses Ziel aber leichter erreichen.
Auch in der Diskussion gab es skeptische Stimmen zur EECMA, nicht zuletzt etwa von Christian Singer, dem für das Telekommunikationsgesetz zuständigen Legisten im Verkehrsministerium. Ich habe ja ein wenig den Verdacht, dass die EECMA, jedenfalls in der für sie auch vorgesehenen Rolle, im Auftrag der Kommission Marktanalysen in jenen Mitgliedstaaten durchzuführen, die das selbst nicht rechtzeitig zuwege bringen, ein wenig wie ein verlängerter Arm der Ofcom auftreten könnte, noch dazu wo ein großer Teil der MitarbeiterInnen aus Leuten bestehen soll, die von nationalen Regulierungsbehörden "seconded" (abgeordnet) werden.

Die österreichische Version einer "Superagency" - die laut Regierungsprogramm vorgesehene "verfassungsrechtlich unabhängige, konvergente Medien- und Telekommuni­kationsbehörde" (siehe dazu etwa hier, hier, hier oder hier), wurde in Salzburg nur kurz angesprochen. Klar dürfte sein, dass eine Weisungsfreistellung für die KommAustria angedacht ist (die Telekom-Control-Kommission ist ohnehin bereits weisungsfrei), aber von der Schaffung einer "voll konvergenten" Behörde scheint man, falls das je wirklich beabsichtigt gewesen sein sollte, wieder abgerückt sein (zumindest ist in letzter Zeit dazu nichts zu hören).

Auch die neuen Richtlinien, wenn sie denn kommen, zwingen übrigens nicht zur vollständigen Unabhängigkeit - in Artikel 3 der Rahemnrichtlinie soll es heißen:

"Member States shall ensure that national regulatory authorities exercise their powers independently, impartially and transparently. National regulatory authorities shall not seek or take instructions from any other body in relation to the day-to-day performance of the tasks assigned to them under national law implementing Community law."

Ein Regulierer, der Tag für Tag Weisungen einholt, hätte aber meines Erachtens seinen Job ohnehin verfehlt, und selbst die bestehenden Weisungsbindungen (zB RTR-Geschäftsführer zu BKA bzw BMVIT, KommAustria-Behördenleiter zu BKA) würden von der gelebten Praxis her mit den neuen Anforderungen materiell allemal vereinbar sein.

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