Tuesday, March 03, 2009

Medienrecht für Anfänger und Verweigerer: Tatsachen, die auf Werturteilen beruhen

Die Republik Österreich hält sich eine - überwiegend aus den Erlösen von Pflichtveröffentlichungen finanzierte - Tageszeitung, deren aktueller Chefredakteur das bestehende Medienrecht unter anderem als degeneriert, verkommen, schikanös, formalistisch, hilflos, kleinlich oder schlicht als übel bezeichnet (siehe dazu schon hier).

In der Wiener Zeitung vom 3. März 2009 hat Chefredakteur Unterberger wieder einmal seiner Meinung über Richter Ausdruck gegeben: ein bestimmter Vorfall zeige, so meint Unterberger, "wie sehr sich die krampfhafte Political Correctness mancher Richter von Bürgern und wirtschaftlichen Realitäten entfernt hat." Außerdem werde das Leben von Arbeitgebern "durch kündigungsgeschützte Richter im gutmenschlichen Elfenbeinturm erschwert". Das Problem dabei: der Vorfall, der nach Ansicht Unterbergers dies alles zeigt, wurde von ihm selbst erfunden. Unterberger behauptet nämlich, ein Gericht habe "eine Wellness-Therme verurteilt", weil sie eine Ärztin, die auf dem Tragen eines Kopftuchs beharrt, nicht angestellt habe. Tatsächlich - wie aus den sonstigen Medienberichten und insbesondere der Aussendung des in dieser Sache aktiv gewordenen Klagsverbands hervorgeht - gab es zwar ein Klage, aber gerade kein Urteil, da das beklagte Unternehmen die begehrte Entschädigung gezahlt hat.

Angesichts dieses Beitrags ist es schon leichter zu verstehen, wenn der Chefredakteur der Wiener Zeitung das Medienrecht übel findet, denn die Differenzierung zwischen Werturteil und Tatsachen muss sich aus seiner Sicht als etwas kleinlich oder formalistisch darstellen. Dennoch ein kleiner Belehrungsversuch, gewissermaßen eine erste Lektion im Medienrecht für Anfänger und Verweigerer:
Werturteile können auf Tatsachen beruhen.
Umgekehrt funktioniert das eher nicht.


Laut Ehrenkodex der österreichischen Presse, dem sich die Wiener Zeitung (nach eigenen Angaben) verpflichtet fühlt, würde es dem "journalistischen Selbstverständnis und Anstand" entsprechen, eine Richtigstellung vorzunehmen. Zumindest auf die Anständigkeit des Herrn Chefredakteurs wird man doch hoffen können, wenn es schon mit der (wieder laut "Ehrenkodex") obersten Verpflichtung von Journalisten ("Gewissenhaftigkeit und Korrektheit in Recherche und Wiedergabe von Nachrichten und Kommentaren") nicht so ganz geklappt hat.

Update 04.03.2009: "Penible Juristen erregen sich über einen Fehler im Tagebuch", schreibt Andreas Unterberger in der morgigen Printausgabe der Wiener Zeitung. "Die Entschädigungszahlung für eine ob ihres Kopftuchs nicht angestellte Thermenärztin beruht formal nämlich nicht auf einem Urteil, sondern auf einem Vergleich. Aber selbstverständlich ist der Vergleich die direkte Folge der progressiv-blauäugigen Judikatur der Arbeitsgerichte."
So kann man also auch richtigstellen, nach dem Motto: "na gut, die Fakten waren halt falsch, aber von den daraus gezogenen Schlüssen bin ich so überzeugt, dass ich mir eben andere 'Fakten' dazu suche" - auch wenn diese wiederum nicht stimmen: zum "Kopftuchverbot" gibt es noch keine einschlägige Rechtsprechung (siehe auch hier), weder progressiv-blauäugige noch konservativ-grünäugige oder wie auch immer der offenbar weniger kleinliche penible Dr. iur. Andreas Unterberger die nicht existierende Rechtsprechung sonst einteilt.

1 comment :

Anonymous said...

Ich frage mich, wie ein Schreiberling wie Herr Unterberger überhaupt Chefredakteur werden konnte. Meines Erachtens hat er gar kein Talent zum Schreiben. Es ist auch nicht ersichtlich, welche Werte er vertritt. Für mich vertritt er nur das absolut verabscheuenswürdige Böse.