Thursday, June 05, 2008

Der hypothetische Eier-Regulator: ein Gleichnis in der Mobilfunk-Regulierung

Adam Scott ist Ingenieur, Jurist und Richter am britischen Competition Appeals Tribunal (CAT). Außerdem war er bis vor kurzem auch noch als anglikanischer Priester tätig (und das war ihm keineswegs nebensächlich, sondern durchaus Berufung, wie sich im Gespäch mit ihm stets zeigte). Vielleicht hat die British Telecom daher in einem jüngst entschiedenen Verfahren betreffend Mobilterminierungsentgelte (MTRs) mit Bedacht eine zentrale Argumentationskette in ein Gleichnis vom hypothetischen Eier-Regulator verpackt. Das Gleichnis (nachzulesen in Nr. 128 des Urteils) wurde vom CAT nämlich gut aufgenommen: "Mr Budd’s white and brown egg analogy usefully illustrates the mistake that OFCOM made." (Nr. 135)

In der Sache ging es um die sogenannten "blended rates", also gemischte Terminierungsentgelte. Während die Terminierung in 2G-Netze preisreguliert war, hatte der britische Regulator Ofcom zunächst keine Preisregelung für die Terminierung in 3G-Netze getroffen. Als die 2G-Mobilnetzbetreiber ihre 3G-Netze aufbauten, gingen sie dazu über, von BT (und anderen) für die Terminierung in ihren Netzen einen einheitlichen Satz zu verlangen, egal ob ins 2G- oder 3G-Netz terminiert wurde. Da diese blended rate höher lag als die 2G-Terminierung, kam es zu einem Streitbeilegungsverfahren vor der Ofcom. Liest man das Urteil des CAT vom 20.5.2008, [2008] CAT 12, so hat Ofcom dabei so ziemlich alles falsch gemacht, was man falsch machen konnte. Eine knappe Zusammenfassung wesentlicher Punkte:
  • Der Streitbeilegungsmechanismus ist, anders als von Ofcom gesehen, eine weitere regulatorische Beschränkung für die betroffenen Unternehmen neben der ex-ante Regulierung und dem ex post-Wettbewerbsrecht. Auch wenn keine SMP-Feststellung und Auferlegung von spezifischen Verpflichtungen erfolgte, kann im Streitbeilegungsverfahren nach Art 20 der RahmenRL und Art 5 Abs 4 der ZugangsRL ein Eingriff erfolgen. "OFCOM failed to recognise that dispute resolution is itself a third potential regulatory restraint that operates in addition to other ex ante obligations and ex post competition law. ... The fact that dispute resolution is intended to be an additional form of regulation exercised in parallel with SMP regulation and general competition law is clear from the Common Regulatory Framework." (Nr. 88 und 89 des Urteils)
  • Die Regulierungsziele nach Art 8 der RahmenRL sind umfassend zu berücksichtigen. Allein der Hinweis auf die Konsistenz (nach der Art: "das haben wir immer schon so gemacht") reicht nicht aus. "As it is, there is insufficient reasoning in the Disputes Determinations as to which objectives – other than the need for the regulator to be consistent – OFCOM considered." (Nr. 95)
  • Zwei oder drei Jahren nach der ersten Regulierungsfestlegung wäre es notwendig gewesen, sich die Marktdaten auch im Rahmen der Streitbeilegung neu anzuschauen. "... given the length of time that had elapsed since the publication of the 2004 Statement and the important changes that had occurred in the market OFCOM should have looked afresh at whether approval of the rates proposed was consistent with its wider duties." (Nr. 99)
  • Die Festlegung angemessener Entgelte erfordert neben dem fairen Ausgleich zwischen den Streitbeteiligten auch die Berücksichtigung der weiteren Regulierungsziele und regulatorischen Aufgaben (erinnert im Ergebnis durchaus an VwGH 18.3.2004, 2002/03/0124 und 31.1.2005, 2004/03/0151). "The word 'reasonable' in this context means two things. First it requires a fair balance to be struck between the interests of the parties to the connectivity agreement. ... But secondly, because OFCOM is a regulator bound by its statutory duties and the Community requirements it also means reasonable for the purposes of ensuring that those objectives and requirements are achieved." (Nr. 101)
  • Auch bei der Entscheidung über angemessene Entgelte sind die Kosten nicht irrelevant (vgl dazu für Österreich VwGH 18.10.2005, 2001/03/0170). "The costs are not only relevant when setting a 'strictly cost based price' but are likely to be a factor to a greater or lesser extent in most cases where the dispute between the parties concerns price." (Nr. 104)
  • Vergleiche mit MTRs im Ausland sind zwar schwierig, könnten aber hilfreich sein. "... there was an error of methodology in simply dismissing the value of any comparison." (Nr. 144)
  • Auch Konsumenteninteressen sind zu berücksichtigen. "OFCOM should have had regard to the fact that if higher mobile call termination charges are passed on to BT’s customers ..., consumers might be adversely affected." (Nr. 125)
  • Der "gains from trade test", der letztlich darauf abstellte, ob BT mit den von den Mobilnetzbetreibern verlangten Terminierungsentgelten noch einen Gewinn erzielen konnte, wurde vom CAT ganz generell als ungeeignet beurteilt ("misconceived"[Nr. 124], "serious error" [Nr. 170]).
  • Eine "rückwirkende" Festlegung der strittigen Terminierungsentgelte ist möglich (auf den Zeitpunkt, zu dem die erhöhten Entgelte erstmals verlangt und damit strittig wurden); ob die Beträge von den Konsumenten verlangt werden könnten, ist dafür irrelevant (Nr. 169-173).
  • Eine Streitbeilegungsenstscheidung muss sich nicht im Rahmen des von den Parteien abgesteckten Rahmens halten (vgl dazu für Österreich VwGH 8.9.2004, 2000/03/0330): "The legislation clearly thus envisages that the reference of a dispute to OFCOM could lead ultimately to a result which is not that contended for by either of the parties to the dispute." (Nr. 181)
Das CAT hat damit ein weiteres Stück aus dem regulatorischen Puzzle ("another piece in the regulatory jigsaw" [Nr. 34]) herausgenommen und neu gelegt. Für zukünftige Streitfälle äußert das Tribunal auch einen bemerkenswerten Wunsch: "The Tribunal expects parties to future disputes to behave responsibly and be realistic in their expectations." (Nr. 105)

Sunday, June 01, 2008

Amateurtruppe oder Profis? ERG, BERT, EECMA

Dr. Iris Henseler-Unger, Vizepräsidentin der deutschen Bundesnetzagentur sprach sich am Freitag mit deutlichen Worten gegen einen Bürokratieaufbau in der Telekommunikationsregulierung aus. Ihre Bedenken - geäußert beim 4. Österreichisch-Deutschen Regulierungssymposium von Juconomy in Wien - betrafen freilich nicht ihre eigene Behörde, die mit 2500 MitarbeiterInnen und deutlich über 100 Mio Euro Personalausgaben (laut Jahresbericht 2007) vielleicht auch nicht mehr zwingend als besonders schlanke Organisation angesehen werden könnte (siehe auch das Organigramm). Ziel der Kritik war vielmehr - keine wirkliche Überraschung - der Vorschlag der Europäischen Kommission für die Einrichtung einer Art Euro-Regulator (EECMA). Henseler-Unger lehnt diesen Vorschlag genauso ab wie den Vorstoß des Parlaments, mit einem "Body of European Regulators in Telecom" (BERT) eine Art "ERG+" zu schaffen (zu EECMA und BERT siehe auch meinen Blogeintrag auf Content and Carrier).

Anstelle dieser Vorstöße möchte Henseler-Unger lieber eine Professionalisierung der ERG - und sie lobte auch die Fortschritte, die die ERG auf dem Weg zur Professionalisierung schon gemacht hat. Ich persönlich hätte die ERG allerdings auch bisher schon nicht für eine bloße Amateurtruppe gehalten, ganz im Gegenteil: diese Gruppe (und schon vor ihr, und dann neben ihr, die IRG) hat meines Erachtens gerade zu Beginn wertvolle Arbeit geleistet - und die zunehmende Professionalisierung zeigt sich leider öfter auch in einer zunehmenden Beschäftigung mit sich selbst.

Univ.Prof. Dr. Heinrich Otruba, früherer österreichischer Telekom-Regulator, danach Berater der Kommission und nunmehr Vorstand des Institus für Regulierungsökonomie an der Wirtschaftuniversität Wien, hielt in seinem Vortrag die EECMA für eine Totgeburt - und meinte, dass die Kommission letztlich darauf verzichten werde, wenn sie dafür das Veto bei den Remedies erhält. Die Ergebnisse der ERG hielt er für enttäuschend, und bei den nationalen Regulierungsbehörden diagnostizierte er einen Schrumpfungsbedarf: diese würden derzeit oft mit einem "Bauchladen an Aktivitäten" beschäftigt sein, die mit den Kernaufgaben eines Regulators nichts mehr zu tun haben.

Roland Honekamp als Vertreter der Europäischen Kommission (er war früher Koordinator von Creative Commons International!) verteidigte pflichtgemäß den Kommissionsvorschlag zur EECMA und räumte nur ein, dass die Kommission "einige akademische Argumente" (soll wohl heißen: keine praktisch relevanten) sehe, die dagegen vorgebracht würden. Deutlich wurde er im Hinblick auf Regulierungsinstrumente der Kommission: "hard law statt soft law" sei angesagt, bloße Empfehlungen, wie sie jetzt etwa auch von der ERG gegeben würden, reichten nicht aus, um die gewünschte Harmonisierung herbeizuführen.

Und während in Wien (unter anderem) über die ERG diskutiert wurde, tagte diese in Vilnius. Als Veröffentlichungen nach dieser Sitzung sind zu erwarten (update 9.6.2008: links auf die inzwischen veröffentlichten Dokumente hinzugefügt)

Berichtssaison Rundfunk, follow up

Wie angekündigt, wurden im Verfassungsausschuss des Nationalrats am vergangenen Donnerstag mehrere Berichte aus dem Rundfunkbereich diskutiert; die Pressemitteilung des Parlaments fasst die Beratungen zusammen. Medienministerin Bures bestätigte, dass gemäß dem Arbeitsplan der Bundesregierung im November dieses Jahres Einigung über eine unabhängige Medienbehörde im Ministerrat erzielt werden soll (das würde wohl voraussetzen, dass spätestens Anfang September ein Begutachtungsentwurf verschickt wird). Dass tatsächlich die im Regierungsprogramm vorgesehene "konvergente Medien- und Telekommunikationsbehörde" geschaffen wird, ist aber realpolitisch wohl auszuschließen (zur bisherigen Geschichte siehe zuletzt diesen Beitrag).

Die Diskussion über die Einrichtung einer unabhängigen Regulierungsbehörde im Rundfunkbereich gibt auch Anlass, auf die Deklaration des Ministerkomitees des Europarats vom 26. März 2008 hinzuweisen, mit der auch wieder einmal zur Umsetzung der einschlägigen Europaratsempfehlung Recommendation Rec(2000)23 aufgefordert wurde. Außerdem sollte die Deklaration entsprechend bekannt gemacht werden ("disseminate widely the present declaration and, in particular, bring it to the attention of the relevant authorities, the media and of broadcasting regulatory authorities in particular, as well as to that of other interested professional and business players"). In den österreichischen Medien habe ich bisher dazu nichts gelesen, also trage ich mit diesem Hinweis meinen bescheidenen Teil zur Informationsverbreitung bei.

Der Tätigkeitsbericht der RTR wurde übrigens - erstmals - nicht im Ausschuss enderledigt, sondern wird auch im Plenum diskutiert werden (wohl am 5. oder 6. Juni). Schon zur Diskussion des Berichts im Ausschuss hat die Parlamentsaussendung festgehalten: "Im Mittelpunkt der Debatte stand der ORF." Die Vorhersage, dass es bei der Diskussion im Plenum genauso sein wird, ist nicht allzu riskant (auch wenn die RTR nur zu einem vergleichsweise geringen Teil mit dem ORF befasst ist und der Schwerpunkt eindeutig bei Telekommunikationsangelegenheiten liegt).

Ein Risiko möchte auch Josef Cap, Klubvorsitzender der SPÖ im Nationalrat, nicht eingehen: nämlich "das Riskio [...], dass der ORF als 'elektronische Wiener Zeitung' ende." Das ist zwar in Kenntnis der Wiener Zeitung verständlich, aber insofern bemerkenswert, als die Wiener Zeitung im Verantwortungsbereich von Caps Parteivorsitzendem (und Bundeskanzler) Gusenbauer von der Republik Österreich herausgegeben wird.

Und als letzte Anmerkung: der Bericht nach § 8 ORF-G konnte zwar nach der Geschäftsordnung nicht behandelt werden, wurde aber immerhin vom Abgeordneten Dieter Brosz angesprochen. Dass man für die parlamentarische Behandlung eine Gesetzesänderung bräuchte, wie dies Abgeordnete Elisabeth Hlavac anmerkte, ist formal zutreffend; bei gutem Willen wäre es aber wohl denkbar, dass der Bericht zB einem Bericht der Medienministerin angeschlossen würde und auf diesem Weg zu einem Verhandlungsgegenstand des Nationalrats werden könnte.

Saturday, May 31, 2008

Deutsche Telekom-Spitzelaffäre: Verfassungsgeltung per "opting in"?

"Die Post- und Telegraphenverwaltung wird dafür Sorge tragen, daß das Telephongeheimniß nach jeder Richtung thunlichst gewahrt werde", hieß es schon in einer Verordnung des k.k. Handelsministeriums aus dem Jahr 1887. Und die Telephonordnung 1910 (siehe nebenan) versprach: "Das Telephongeheimnis wird strenge gewahrt." Heute wird das Fernmeldegeheimnis auf Verfassungsebene (Art 10a StGG, aber auch Art 8 EMRK und § 1 DSG) ebenso wie auf einfachgesetzlicher Ebene geschützt (Kommunikationsgeheimnis: § 93 TKG 2003, Telekommunikationsgeheimnis: § 119 StGB).

Auch in Deutschland ist der Schutz des Fernmeldegeheimnisses schon auf Verfassungsebene garantiert (Art 10 GG; zu den Unterschieden zwischen D und Ö vgl im Detail Himberger, Fernmeldegeheimnis und Überwachung). Umso bemerkenswerter ist daher der Vorstoß von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble im Gefolge der Spitzelaffäre bei der Deutschen Telekom: "Die Bundesregierung will die Branche zu einer Selbstverpflichtung zur Einhaltung des Datenschutzes bewegen." (Bericht der ARD). Nicht einmal die "Einhaltung des Datenschutzes" wird verlangt, sondern die bloße Selbst(!)verpflichtung dazu, als ob die (verfassungs-)gesetzlichen Vorschriften ohne Zustimmung der Adressaten keine Gültigkeit hätten.

Das kann man natürlich kritisch kommentieren, aber man kann es auch als Zukunftsmodell verstehen: die Verfassung gilt per "opting in", das Strafgesetzbuch wird zum "code of conduct", statt Staatsanwälten gibt es "compliance officers", statt Anklagen "compliance reports", und wer gegen die Selbstverpflichtungserklärung verstößt, zahlt eine Konventionalstrafe, die - "private enforcment!" - beim Zivilgericht eingeklagt wird.

Thursday, May 29, 2008

Neues im Archiv: Kommentar zu den Österreichischen Rundfunkgesetzen

Das Haus-, Hof- und Staatsarchiv am Wiener Minoritenplatz beherbergt nicht nur die Bestände der obersten Verwaltung und Rechtsprechung im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, sondern wird am 9. Juni auch Ort für die Präsentation von Neuem sein: vorgestellt wird der Kommentar von Kogler/Traimer/Truppe zu den Österreichischen Rundfunkgesetzen, der soeben in zweiter Auflage im Verlag Medien und Recht erschienen ist.

Allzuviel Werbung hat das Werk nicht notwendig: wer sich in Österreich mit Rundfunkrecht befasst, kommt an diesem Buch ohnehin nicht vorbei. Gegenüber der ersten Auflage (damals mit Thomas Kramler anstelle von Michael Truppe als drittem Autor) ist der Band um rund 250 Seiten dicker geworden; zu einem guten Teil ist dies auf die umfassende Rechtsprechung (Bundeskommunikationssenat, Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof) zurückzuführen, die von den Autoren gründlich aufgearbeitet und übersichtlich zusammengestellt wurde. Damit ist das Referenzwerk zum österreichischen Rundfunkrecht wieder auf dem neuesten Stand (der aktuelle Begutachtungsentwurf [hier die Erläuterungen] für eine Novelle zum Privatfernsehgesetz wird daran nichts Wesentliches ändern: erstens wird es wohl noch ein wenig dauern, bis er ins Parlament kommt, und zweitens bringt er in den kritischen Rechtsfragen keine tiefgreifenden Änderungen).

PS: offenlegen sollte ich, dass ich bei der Buchpräsentation auch ein paar Worte sagen werde - was freilich nicht heißt, dass ich mit den Autoren in jedem einzelnen Punkt ihres Kommentars einer Meinung sein muss. Einen Detailpunkt habe ich bei der Durchsicht des Kommentars auch schon gefunden, in dem ich einer "aM" zuneige (dass Kogler/Traimer/Truppe die "hM" ausmachen, würde ich als gegeben hinnehmen).

Wednesday, May 28, 2008

Selektive Wahrheiten: 25% der ÖsterreicherInnen bloggen?

Die "erste umfassende Studie zum Thema Blogs in Österreich" wird in einer Presseaussendung des Marktforschers meinungsraum.at und des Beratungsunternehmens kier communication consulting angekündigt. Tatsächlich liegen der Studie genau 311 "Computer Assisted Web Interviews" zugrunde, auf folgender Basis:
"Sampling: selbstselektiv; Ansprache von Internetnutzern auf verschiedenen
Plattformen, die keinen Bezug zu Blogs haben"
Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht, dass 77% der Befragten Blogs kennen und 23,7% der Befragten selbst schreiben. Den VerfasserInnen muss man zugutehalten, dass Sie an keiner Stelle behaupten, dass die Studie repräsentativ wäre. Fehlinterpretationen - wie im obigen Screenshot eines auf eine APA-Meldung zurückgehenden Beitrags auf derstandard.at - liegen freilich nahe, wenn man auf der anderen Seite von einer "ersten umfassenden Studie" spricht.

Ein "Ergebnisabriss" der Umfrage ist hier veröffentlicht. Der letzte Satz im Summary lautet:

"Im Vergleich zu anderen Medien stehen 'Blogs' in Punkto Objektivität, Glaubwürdigkeit und Vertrauenswürdigkeit an letzter Stelle"

Tuesday, May 27, 2008

Wetten, dass.. es Werbung ist?

Dass Thomas Gottschalk Werbung macht, ist an sich weder neu noch verboten. Dass die Werbung aber gleich direkt in der Sendung "Wetten, dass ..?" gemacht wird, ohne jegliche Trennung, das ist jedenfalls nach dem ORF-Gesetz unzulässig - wie nun erstmals der Bundeskommunikationssenat in einem heute veröffentlichten Bescheid vom 19. Mai 2008 festgestellt hat. An einem der nächsten drei Samstage wird man daher diesen Text irgendwann zwischen 20:15 und 23:00 im Programm ORF 1 zu hören bekommen:
"Der Bundeskommunikationssenat hat Folgendes festgestellt: Der ORF hat am 10. November 2007 im Programm ORF 1 zwischen 20:15 und 23:00 Uhr durch die Mitgestaltung der Sendung 'Wetten, Dass ...' und hierbei insbesondere durch die bildliche und textliche Darstellung eines Autos gegen das im ORF-Gesetz vorgesehene Gebot der Trennung von Werbung vom sonstigen Programm verstoßen."
Schleichwerbung oder unzulässiges Product Placement hat man der Sendung "Wetten, dass ..?" schon öfter vorgeworfen. Christian Fuchs etwa hat sich in seiner im Jahr 2005 erschienen Magisterarbeit detailliert mit diesen Fragen beschäftigt - sein Buch trägt einen Titel mit einem gewissen understatement: "Leise schleicht's durch mein TV". Besonders leise war es allerdings nicht, wie Thomas Gottschalk - mit Unterstützung eines Rennfahrers - in der vom BKS beanstandeten Sendung einen Audi A4 - "frisch mit dem 'Goldenen Lenkrad' ausgezeichnet" - angepriesen hat.

Interessant wäre, ob die deutschen Länder, die nach § 31 des ZDF-Staatsvertrages die Rechtsaufsicht über den ZDF ausüben, auch einmal die Gelegenheit finden, sich näher damit zu beschäftigen - die Rechtsvorschriften über die Werbetrennung sind ja keine österreichische Erfindung, sondern finden sich auch in der Fernsehrichtlinie.

Auf der ZDF-Unternehmenswebsite lacht übrigens gerade heute Thomas Gottschalk neben dem Slogan "Vielfalt ist unser Auftrag" (siehe Screenshot unten).
Update (1.6.2008): Wer die schönsten Bilder der beanstandeten Sendung sehen will, findet sie in der ZDF-Mediathek (auch der Audi wird natürlich gezeigt, Bild Nummer 12), das Audi-Foto kann man auch von AutoChef.de downloaden. Und wieviel Audi für die "Kooperation" (siehe zB auch in den Audi news) vermutlich gezahlt hat, kann man in einem Artikel nachlesen, der den bezeichnenden Titel trägt: Audi: "Wetten dass..?"-Werbung kostet neun Millionen Euro.
Wer nachlesen will, wie wesentlich Wetten dass für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist, kann das zB in einem 1999 von Bernd Holznagel erstellten Gutachten nachlesen, das sich mit dem "spezifischen Funktionsauftrag" des ZDF und dessen Unverzichtbarkeit befasste, und in dem auch die "Leitbildfunktion" von "Wetten dass" hervorgehoben wird.

Warnung der Regulierungsbehörde: Das Verlassen auf Engelenergien kann Ihre Gesundheit gefährden

"No Angels" ist eine beim Eurovision Song Contest letzte Woche eher mäßig erfolgreiche Popband. "No Angels!" könnte aber auch als Motto über einer aktuellen Entscheidung des Bundeskommunikationssenates (BKS) zum Privatfernsehgesetz stehen. In der Sache ging es um das Programm „Kanal Telemedial", vom BKS beschrieben als "ein 24h-Teleshopping-Programm, in dem telefonische Beratungsdienstleistungen (Astrologie, Kartenlegen usw.) sowie Waren mit Schwerpunkt im Esoterikbereich angeboten werden." Geschäftsführer des Programmveranstalters ist Thomas Hornauer, der in Deutschland schon einschlägig bekannt ist (auch auf YouTube).

Der BKS hatte auf Grund einer Berufung gegen einen Bescheid der KommAustria über eine konkrete Sendung zu entscheiden, die von einem Berater "unter Verweis auf drei bei ihm auf dem Schreibtisch stehende Engelsfiguren" mit folgenden Worten eingeleitet wurde: "Ich würde Ihnen gerne mit Hilfe meiner drei Freunde, [...] Erzengel Michael [...], einem Holzengel, der noch keinen Namen hat, und meinem Lieblingsengel mit seiner Laute bei Ihren Problemen und Ihren Wünschen, Sorgen und Vorstellungen zur Seite stehen."

Die KommAustria hatte festgestellt, dass die Kanal Telemedial Privatrundfunk GmbH "die Bestimmung des § 37 Z 4 PrTV-G dadurch verletzt hat, indem sie durch Ausstrahlung einer Teleshoppingsendung mit dem Berater Walter von Berg den Eindruck erweckt hat, dass eine telefonische Beratung und Behandlung mithilfe von 'Engelenergien' eine schulmedizinische Behandlung durch einen ausgebildeten Arzt ersetzen kann, und damit Verhaltensweisen gefördert hat, die die Gesundheit gefährden."

Der BKS hat die dagegen erhobene Berufung abgewiesen und damit die Rechtsverletzung bestätigt. Die Entscheidung ist schon deshalb lesenswert, weil sie einen Einblick in eine Welt bietet, in der ein "hellsichtiges Engelmedium" angeblich "sehr gerne, sehr wirkungsvoll mit Engelenergien" arbeitet, zum Beispiel um geklemmte Nerven zu lösen oder einen "zerfaserten" Darm einfach auszutauschen.

Monday, May 26, 2008

Neuer Tätigkeitsbericht der RTR-Schlichtungsstelle

Dialer sind (fast) tot, Entgeltstreitigkeiten steigen deutlich und Mehrwert-SMS sowie mobile Datendienste sind die aktuell besonders kritischen Problembereiche. So lässt sich ganz knapp der Tätigkeitsbericht der Schlichtungsstelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH für das Jahr 2007 zusammenfassen, der am 20. Mai 2008 präsentiert wurde.

Der Bericht ist wie jedes Jahr nicht nur Leistungsnachweis der Schlichtungsstelle, sondern auch eine übersichtliche Bestandsaufnahme aktueller Probleme, mit denen die KundInnen von Telekommunikationsunternehmen konfrontiert sind, mit illustrativen Schilderungen auch einzelner exemplarischer Fälle. Und da die Regulierungsbehörde nicht nur berichtet, sondern vor allem im Bereich Mehrwertdienste/Nummerierung auch Eingriffsmöglichkeiten hat, kann man immer auch gespannt sein, ob und wie auf die aktuellen Trends reagiert wird. Was die SMS-Mehrwertdienste betrifft, wurde von der RTR dem Bericht zufolge einmal das Monitoring verstärkt, um auf Rechtsverstöße in diesem Bereich (Verstöße gegen die KEM-V) schneller reagieren zu können.

Sunday, May 25, 2008

Berichtssaison im Parlament: Rundfunk

Der Verfassungsausschuss des Nationalrates wird in seiner Sitzung am kommenden Donnerstag, dem 29. Mai 2008, eine ganze Reihe von Berichten zum Thema Rundfunk diskutieren, die von der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst vorgelegt wurden. Wer lesen will, was die Abgeordneten sicher alle gelesen haben, der findet hier die Links:
Auch das Thema Rundfunkgebühren/Programmentgelt wird zur Sprache kommen, auf Grund eines BZÖ-Antrags vom Juli letzten Jahres. Der Antrag zielt auf einen Entschließungsantrag des Nationalrats ab, nach dem bemerkenswerter Weise der Verkehrsminister aufgefordert werden soll, ein "Rundfunkgebühren-Reformpaket" vorzulegen (soweit tatsächlich die Rundfunkgebühren betroffen sind, läge das am Finanzminister, soweit sich der Antrag aber - überwiegend - eigentlich auf Fragen des ORF-Programmentgelts bezieht, wäre die Medienministerin zuständig).

Im Verfassungsausschuss nicht diskutiert wird - wie jedes Jahr - ein weiterer dem Parlament vorliegender Bericht: jener des ORF über die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags nach § 8 Abs 2 ORF-G. Dieser Bericht ist dem Nationalrat zwar vorzulegen, allerdings direkt durch den ORF, sodass er nach dem Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrats gar nicht Gegenstand der Verhandlung (§ 21 GOG) wird (dazu müsste er von der Bundesregierung oder einem Regierungsmitglied vorgelegt werden).

*Der Tätigkeitsbericht der RTR - der wie die anderen Berichte für das Jahr 2006 seit rund einem Jahr im Parlament liegt - umfasst auch die Tätigkeit der RTR im Bereich Telekom und wurde daher auch im Einvernehmen zwischen der Medienministerin und dem Verkehrsminister vorgelegt.

Friday, May 23, 2008

"Vorgefasste Resultate" bei Studien zu DNA-Schäden wegen Mobilfunk-Strahlung

Die Frage, wie sich "Handy-Strahlen" gesundheitlich auswirken, scheint manchmal mehr eine Angelegenheit des Glaubens zu sein als der Wissenschaft. Kritisch wird die Sache, wenn man der Wissenschaft nicht mehr glauben kann.

In einem bemerkenswerten Schritt hat heute die Medizinische Universität Wien offiziell bekannt gegeben, dass gegen zwei Studien, in denen an bestimmten Zelltypen DNA-Schäden auf Grund hochfrequenter elektromagnetischer Felder (GSM- und UMTS-Signale) gemessen wurden, schwere Verdachtsmomente bestehen. Eine Mitarbeiterin sei überführt worden, "dass ihre gesamte Vorgehensweise auf die Erzeugung vorgefasster Resultate angelegt" gewesen sei. Die Mitarbeiterin habe ihr Verhalten eingestanden und ihr Arbeitsverhältnis gekündigt. Die unter anderem von Alexander Lerchl zu den Studien geäußerten Bedenken (siehe dazu hier) hätten sich demnach bestätigt.

Vor wenigen Monaten hat schon eine andere Studie, die sich mit gesundheitlichen Auswirkungen von Mobilfunk-Strahlung befasst, für Aufsehen gesorgt: Die von Gerd Oberfeld im Auftrag der Steiermärkischen Landessanitätsdirektion erstellte "Umweltepidemiologische Untersuchung der Krebsinzidenz in den Gemeinden Hausmannstätten & Vasoldsberg" stellte eine signifikante Häufung von Krebsarten, insbesondere von Brustkrebs und Hirntumoren, im Umkreis des Wählamtes Hausmannstätten und einen Zusammenhang mit dem dort 1984 bis 1997 betriebenen Sender des alten Mobiltelefonnetzes C fest. Das Problem: nach offiziellen Aufzeichnungen gab es gar keinen Sender. Die mobilkom austria AG (als Nachfolgerin der Post- und Telegraphenverwaltung) klagte den Studienautor, dieser hält an seiner Studie fest - auf den Ausgang des gerichtlichen Verfahrens kann man neugierig sein.

Die Angelegenheit war auch schon Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage im Hinblick auf die Datenarchivierung. In der Anfragebeantwortung bleibt der Verkehrsminister unverbindlich: archiviert wird, was für die Vollziehung des TKG 2003 relevant ist, alles andere fällt nicht in seinen Aufgabenbereich.

Stets im Interesse der Republik: Wiener Zeitung gegen entartetes Recht

Die im Eigentum der Republik Österreich stehende und von ihr herausgegebene Wiener Zeitung rückt stets die Interessen der Republik Österreich in den Vordergrund. So steht es jedenfalls in der gemäß § 25 Abs 4 Mediengesetz veröffentlichten Blattlinie. Ein etwas merkwürdiges Verständnis vom Interesse der Republik dürfte der Chefredakteur dieser Zeitung haben, der nicht nur immer wieder bemerkenswerte Gastkommentare ermöglicht, sondern auch selbst recht interessante Auffassungen vertritt.
Besonders angetan hat es ihm offenbar das Medienrecht, und so hat er letzte Woche seine Kolumne auch gleich einmal mit der Überschrift "Degeneriertes Medienrecht" versehen. Der Beitrag macht nicht wirklich klar, weshalb für die darin geübte Kritik an bestimmten Aspekten des Medienrechts der besonders besetzte Begriff der Degeneration (wörtlich: "Entartung") verwendet wird, aber ein besonderes Sensorium bei der Begriffswahl darf man sich in den Unterberger-Kolumnen ohnehin nicht erwarten. (Wer übrigens Rüthers, Entartetes Recht. Rechtslehren und Kronjuristen im Dritten Reich [Beck, 2. Aufl. 1989, als Taschenbuch bei dtv 1994], gelesen hat, würde mit solchen Begriffen wohl sorgfältiger umgehen).

Unterberger hält in seinen Kolumnen das bestehende Medienrecht unter anderem für verkommen, schikanös, formalistisch, hilflos, kleinlich - oder schlicht übel. Seiner Ansicht nach schützt es die Opfer schwerster Verbrechen "kaum besser als Unterweltkönige auf Abkassiertour, die sich in ihrer "Ehre" verletzt fühlen" (so in einer Kolumne vom 19.4.2008). Ganz ähnlich hat er auch schon vor eineinhalb Jahren bedauert, dass die Mediengesetze die "Ehre von Verbrechern" (vielleicht meinte er: die Persönlichkeitsrechte von Tatverdächtigen) schützen. Konstruktive Kritik am Medienrecht, die sicher im Interesse der Republik gelegen wäre, stelle ich mir doch etwas anders vor.

PS: die im Internet angegebene Blattlinie der Wiener Zeitung ist anders als die in der Printversion abgedruckte - aber, so erklärte mir Herausgebervertreter Samo Kobenter (zur Erinnerung: EGMR-Urteil Kobenter und Standard Verlags GmbH gegen Österreich, siehe auch hier) - die beiden Versionen "unterscheiden sich wohl sprachlich, allerdings nicht inhaltlich"(!?).