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Monday, December 22, 2008

Weihnachtsfrieden zwischen Kommission und Deutschland zum 3 Stufen-Test

Kurz vor Weihnachten ist Zeit für den Friedensschluss: nachdem die Ministerpräsidenten der deutschen Bundesländer letzte Woche den "12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag" (eigentlich: "Zwölfter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge") unterzeichnet haben, gibt es nun auch eine gemeinsame Presseerklärung von Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes einerseits und den Ministerpräsidenten Kurt Beck (Rheinland-Pfalz) und Günther H. Oettinger (Baden-Württemberg) andererseits.

Das Wording der Aussendung ist, wie bei solchen Waffenstillstandserklärungen üblich, fein abgestimmt. Die Rede ist von den nun erfolgreich zum Abschluss gebrachten "Bemühungen der 16 Länder ..., die Aktivitäten von ARD und ZDF unter Einbeziehung der Interessen kommerzieller Medien auf eine gemeinschaftsrechtlich verlässliche Grundlage zu stellen" (Was ist eigentlich mit den Interessen der Zuschauer/Gebührenzahler/Pay-TV-Abonnenten etc.?)

Für das laufende österreichische Beihilfeverfahren ist sicher von Interesse, dass das deutsche Modell des Drei-Stufen-Tests von Kroes als "ein wichtiges Beispiel für die Art von Verfahren, die zur Sicherstellung effektiver Kontrolle auf nationaler Ebene erforderlich sind", bezeichnet wird; mit anderen Worten: wenn es so wie in Deutschland gemacht wird (unter der Verantwortung der Rundfunkräte, also von Organen der Rundfunkanstalten) wäre die Kommission schon zufrieden; auch die Modelle in Belgien, in Irland und im UK sind aus der Sicht der Wettbewerbskommissarin in Ordnung. Ausdrücklich betont Kroes zudem, dass auch eine neue Rundfunkmitteilung (zum Entwurf siehe hier) keine weiteren Anpassungen der Rechtslage in Deutschland notwendig machen werde (nachdem sich die deutschen öffentlich-rechtlichen Anstalten (zB WDR) und in alter Tradition der Staatsferne auch die Vertreter der Staatskanzleien und sonstige Politiker schon präventiv einmal ordentlich über den Entwurf aufgeregt haben).

[update 23.12.2008: die richtigen Links zu der auf der Website der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei eher versteckten aktuellen Fassung des 12. RFÄStV und zur Begründung fand ich bei Alexander Svensson, der die wesentlichen Punkte auch übersichtlich zusammenfasst)]

Tuesday, September 09, 2008

Männer an Leuchttürmen: der ORF, Österreichs ZDF?

ZDF-Intendant Markus Schächter war wohl erster: im ZDF-Jahrbuch 2005 schrieb er: "Orientierung ist in dieser immer komplexeren Lebenswelt der Zuschauer die oberste Aufgabe des gemeinwohlorientierten Qualitätsfernsehens. Leuchtturm oder Kompass zu sein in einer immer schwerer überschaubaren Welt, ist seine oberste Funktion."

Das Bild vom Leuchtturm dürfte ihm gut gefallen haben, denn es kehrt wieder, insbesondere in der Vorlage an den Fernsehrat 21.2.2006: "Für das ZDF wird es wichtiger denn je sein, eine 'Leuchtturm'-Funktion in dieser elektronischen Medienflut ausfüllen zu können und die Werthaltigkeit des ZDF-Programms zu verdeutlichen."

Im ZDF-Jahrbuch 2006 heißt es: "Die Überlebensmaxime der Zukunft ... wie ein Leuchtturm herauszuragen aus der Flut von Angeboten ..." ;

Inzwischen schlägt sich das im Programm nieder: gemeinsam mit dem ORF, an dessen Spitze damals eine Frau stand, produzierte das ZDF im Jahr 2006 "Die Frau am Leuchtturm", zuletzt wieder gezeigt am 24. August 2008. Der Film berichtet allerdings nicht wirklich von den Schalthebeln der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten; von dort gibt es aber auch weiterhin regelmäßige "Leuchtturm"-Sager:
Soviel Leuchtkraft strahlt offenbar auch nach Österreich aus: nachdem ORF-Generaldirektor Wrabetz schon im Juli bei der Ökumenischen Sommerakademie die Bedeutung von öffentlich-rechtlichen Rundfunkunternehmen betont hatte, die "Leuchttürme" in der digitalen Überflussgesellschaft seien, sagte er im heutigen Kurier-Interview: "In der unüberschaubarer werdenden digitalen TV-Welt muss der ORF eine Leuchtturmfunktion wahrnehmen." (Konsequenz daraus für Wrabetz: die zwei bestehenden Vollprogramme sollten mit "bis zu vier Spartenkanälen" ergänzt werden). Ähnliches - samt Leuchtturmfunktion - sagte Wrabetz auch dem Standard.

Wie sagte aber der Mann am anderen Leuchtturm? ZDF-Intendant Markus Schächter im März 2006: "Zum medialen Leuchtturm wird man erst dann, wenn man strahlt"

PS: Wenn man auf der ORF-Website den Begriff Leuchtturm sucht, findet man (noch) keine Strategiepapiere oder Positionen des Generaldirektors, sondern zB eine "Schöner-Leben-Reise" zu einem "der ältesten Leuchttürme Europas", präsentiert im Lifestylemagazin "Schöner leben" des ORF, mit direkter Verlinkung gleich zu einer Website von Gulliver's Reisen Reisebuero und Handels GmbH. Dort wird man empfangen mit den Worten: "Es freut uns, dass wir Ihnen mit den Reiseberichten im Lifestyle-Magazin 'Schöner leben' Gusto aufs Reisen machen!"

Und auf der Website von Gulliver's Reisen steht dazu: "Gemeinsam mit dem TV-Magazin 'Schöner leben' des ORF präsentiert Gulliver's Reisen auf www.schoener-leben-reisen.at ein attraktives Reiseprogramm, das für jeden Urlaubstyp und jedes Reisebudget die passende Urlaubsfahrt bietet." Das sicherlich in voller redaktioneller Unabhängigkeit produzierte Lifestylemagazin erfüllt damit wohl auch seinen Teil der Leuchtturmfunktion: es ermöglicht den Menschen - im Sinne der Ausführungen von GD Wrabetz -, "an sozialen Prozessen besser teilzunehmen".

Friday, August 08, 2008

Täglich ein Blog dazu ...

Ein Viertel der Österreicher bloggt - so wurde vor nicht einmal drei Monaten über die "erste umfassende Studie zum Thema Blogs in Österreich" berichtet (siehe dazu hier). Glaubwürdig war das natürlich nicht, und spätestens die ARD-ZDF-Online-Studie 2008, mit etwas soliderer Methodik, rückt die Dimensionen wieder zurecht: nur 6% aller Onlinenutzer (!) nutzen demnach Blogs (das Jahr vorher waren es noch 11%). Und auch wenn das natürlich deutsche Daten sind, so ganz gravierend anders, wie das die österreichische "Blog-Studie" impliziert, wird es in Österreich wohl nicht ausschauen (mehr Infos zur ARD-ZDF-Online-Studie zB bei Jan Schmidt).

Dass Blogs aber nicht ganz irrelevant sind, hat zuletzt der Kabinettschef von EU-Kommissarin Viviane Reding, Rudolf Strohmeier, bei einer Diskussion in Salzburg betont: Im Zusammenhang mit der Frage nach der Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, auch als Korrektiv zu Fehlentwicklungen in der Presse, sagte Strohmeier dort:

„Die schärfste Opposition gegen das, wenn ich das so sagen darf, deutsche Pendant zur Krone, die steht im Internet, auch nicht bei den Öffentlich-Rechtlichen. Täglich ein Blog dazu, zu den größten Dummheiten oder Idiotien, die in der Bild-Zeitung stehen. Das heißt die Kontrolle, oder der Pluralismus, der muss heute weiter gesehen werden, als nur zwischen hier Öffentlich-Rechtliche und dort Private.
Was wir zunehmend feststellen können, dank der neuen Medien, ist auch, dass sich die Zivilgesellschaft sehr viel stärker einbringt, das ist natürlich eine Herausforderung für beide, sowohl für die öffentlich-rechtlichen als auch die klassischen Medien, sowohl im Printmedien- wie im Rundfunkbereich, dass die neuen Medien ganz andere Möglichkeiten geben.“

Mit der Terminologie („täglich ein Blog dazu“) klappt's noch nicht wirklich, aber inhaltlich ist das wohl nicht ganz daneben (gemeint ist natürlich Bildblog).

Die ganze Diskussion ist als Video im Internet verfügbar (das Zitat ist bei etwa 1:24:30); wirklich spannend ist sie aber nicht, vielleicht mit Ausnahme eines kurzen Aufblitzens bei etwa Minute 45:00: Lutz Köhler vom ZDF zeigt, wie man sich mit einem Literaturhinweis (Dörr/Holznagel/Hildebrand, Elektronische Medien) als Sympathieträger des ZDF positioniert ;-)

Saturday, June 07, 2008

Andere Gesetze der Alpenrepublik? Deutsche Medien zur "Wetten dass..?"-Entscheidung des BKS

Die "Wetten dass ..?"-Entscheidung des Bundeskommunikationssenates hat nun - eineinhalb Wochen nach der Veröffentlichung - auch die deutschen Medien erreicht (online zB Spiegel, Welt, Netzeitung, DerWesten (WAZ-Portal), Kölnische Rundschau, Frankfurter Rundschau, Sächsische Zeitung). Der Unterschied zwischen Werbung und Schleichwerbung ist dabei gelegentlich verlorengegangen; hinzugekommen ist, dass in der "Alpenrepublik" (gemeint: Österreich) angeblich "andere Gesetze" gelten würden.

Ausgangspunkt der meisten Berichte ist eine Agenturmeldung (im Wortlaut zB hier), an der gar nicht viel falsch ist (ein nicht existentes "Bundeskommunikationsamt" sollte allerdings auch die dpa besser nicht zitieren). Und dann kommen Schlagzeilen-Redakteure, die einmal eine "Strafe für Werbe-Verstoß" (focus) erfinden (das wäre zwar denkbar, war aber nicht der Fall), und ein andermal "unerlaubte Schleichwerbung" (Welt Online) oder einen "Schleichwerbungsvorwurf" (SpiegelOnline) behaupten. Nett ist auch, dass SpiegelOnline von "Schleichwerbung für einen guten Zweck" schreibt, also offensichtlich den Autohersteller Audi für einen guten Zweck hält (was aber in Deutschland vielleicht gar nicht so absurd scheinen mag).

Schleichwerbung hat allerdings der Bundeskommunikationssenat nicht festgestellt, sondern Werbung, die unzulässiger Weise nicht ausreichend von anderen Programmteilen getrennt war. Nun sollte man zwar als Journalist den Unterschied zwischen Schleichwerbung und anderer Werbung kennen; da aber "Wetten dass" bisher eher mit Schleichwerbung in Verbindung gebracht wurde, mag man diesen Fehler vielleicht nachsehen. Schon weniger Verständnis habe ich allerdings für Behauptungen, die weder auf Recherche noch auf eigener Sachkenntnis beruhen.

Wenn Spiegel Online über die Gottschalk'sche Autowerbung schreibt "In Deutschland ist das rechtens, in Österreich nicht", dann ist das natürlich Nonsens. Die Bestimmungen über die Trennung zwischen Werbung und anderen Programmteilen gehen auf die Richtlinie Fernsehen ohne Grenzen (nun: Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) zurück, in deren Artikel 10 es heißt:

"Fernsehwerbung und Teleshopping müssen als solche klar erkennbar und durch optische und/oder akustische Mittel eindeutig von anderen Programmteilen getrennt sein." [Neufassung in der AVMD-RL: "Fernsehwerbung und Teleshopping müssen als solche leicht erkennbar und vom redaktionellen Inhalt unterscheidbar sein."]

Diese Richtlinienbestimmung wurde praktisch wörtlich sowohl in Deutschland (§ 7 Abs 3 Rundfunkstaatsvertrag) als auch in Österreich (§ 13 Abs 3 ORF-Gesetz) umgesetzt. Die materielle Rechtslage zur Trennung von Werbung und anderem Programm ist daher in Österreich und Deutschland gleich (für Deutschland wäre noch zu beachten, dass Werbung für den ZDF nach 20.00 Uhr überhaupt unzulässig ist). Auch Schleichwerbung ist übrigens in Österreich und Deutschland gleich definiert (§ 14 Abs 2 ORF-G, § 2 Abs 2 Z 6 RfStV) und gleichermaßen unzulässig (§ 14 Abs 2 ORF-G, § 7 Abs 6 RfStV).

Dass in Deutschland daher andere Gesetze gelten würden als in der "Alpenrepublik", wie dies SpiegelOnline behauptet, stimmt daher zwar formal, nicht aber materiell (die Kölnische Rundschau hat ordentlich recherchiert und ist auch zu diesem Ergebnis gekommen).

Wie effektiv die EU-Mitgliedstaaten die Einhaltung der Werbebestimmungen der AVMD-RL sicherstellen, wird übrigens bald im Auftrag der Europäischen Kommission näher evaluiert werden. Bei dem vor kurzem ausgeschriebenen Auftrag (siehe auch hier) für ein entsprechendes compliance monitoring geht es immerhin um ein geschätztes Auftragsvolumen von 2,5 Mio Euro (exkl MwSt).

Tuesday, May 27, 2008

Wetten, dass.. es Werbung ist?

Dass Thomas Gottschalk Werbung macht, ist an sich weder neu noch verboten. Dass die Werbung aber gleich direkt in der Sendung "Wetten, dass ..?" gemacht wird, ohne jegliche Trennung, das ist jedenfalls nach dem ORF-Gesetz unzulässig - wie nun erstmals der Bundeskommunikationssenat in einem heute veröffentlichten Bescheid vom 19. Mai 2008 festgestellt hat. An einem der nächsten drei Samstage wird man daher diesen Text irgendwann zwischen 20:15 und 23:00 im Programm ORF 1 zu hören bekommen:
"Der Bundeskommunikationssenat hat Folgendes festgestellt: Der ORF hat am 10. November 2007 im Programm ORF 1 zwischen 20:15 und 23:00 Uhr durch die Mitgestaltung der Sendung 'Wetten, Dass ...' und hierbei insbesondere durch die bildliche und textliche Darstellung eines Autos gegen das im ORF-Gesetz vorgesehene Gebot der Trennung von Werbung vom sonstigen Programm verstoßen."
Schleichwerbung oder unzulässiges Product Placement hat man der Sendung "Wetten, dass ..?" schon öfter vorgeworfen. Christian Fuchs etwa hat sich in seiner im Jahr 2005 erschienen Magisterarbeit detailliert mit diesen Fragen beschäftigt - sein Buch trägt einen Titel mit einem gewissen understatement: "Leise schleicht's durch mein TV". Besonders leise war es allerdings nicht, wie Thomas Gottschalk - mit Unterstützung eines Rennfahrers - in der vom BKS beanstandeten Sendung einen Audi A4 - "frisch mit dem 'Goldenen Lenkrad' ausgezeichnet" - angepriesen hat.

Interessant wäre, ob die deutschen Länder, die nach § 31 des ZDF-Staatsvertrages die Rechtsaufsicht über den ZDF ausüben, auch einmal die Gelegenheit finden, sich näher damit zu beschäftigen - die Rechtsvorschriften über die Werbetrennung sind ja keine österreichische Erfindung, sondern finden sich auch in der Fernsehrichtlinie.

Auf der ZDF-Unternehmenswebsite lacht übrigens gerade heute Thomas Gottschalk neben dem Slogan "Vielfalt ist unser Auftrag" (siehe Screenshot unten).
Update (1.6.2008): Wer die schönsten Bilder der beanstandeten Sendung sehen will, findet sie in der ZDF-Mediathek (auch der Audi wird natürlich gezeigt, Bild Nummer 12), das Audi-Foto kann man auch von AutoChef.de downloaden. Und wieviel Audi für die "Kooperation" (siehe zB auch in den Audi news) vermutlich gezahlt hat, kann man in einem Artikel nachlesen, der den bezeichnenden Titel trägt: Audi: "Wetten dass..?"-Werbung kostet neun Millionen Euro.
Wer nachlesen will, wie wesentlich Wetten dass für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist, kann das zB in einem 1999 von Bernd Holznagel erstellten Gutachten nachlesen, das sich mit dem "spezifischen Funktionsauftrag" des ZDF und dessen Unverzichtbarkeit befasste, und in dem auch die "Leitbildfunktion" von "Wetten dass" hervorgehoben wird.