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Thursday, April 01, 2021

20 Jahre RTR (oder: als mich Wolfgang Schüssel kurzfristig und ohne Ausschreibung zum Geschäftsführer einer Bundesgesellschaft bestellte)

Heute vor zwanzig Jahren trat das "Bundesgesetz über die Einrichtung einer Kommunikationsbehörde Austria („KommAustria“) und eines Bundeskommunikationssenates (KommAustria-Gesetz – KOG)", BGBl I 2001/32, in Kraft. Damit wurden nicht nur die zwei im Titel des Gesetzes genannten Behörden eingerichtet, sondern auch eine neue, nicht gewinnorientierte Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet. Diese führt die Firma „Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH“ (RTR-GmbH); ihre Anteile sind zu hundert Prozent dem Bund vorbehalten. Die RTR-GmbH gibt es - in ihrer Struktur weitgehend unverändert, aber mit einigen Veränderungen im Aufgabenbereich - heute noch. Auch die KommAustria besteht nun schon 20 Jahre, wobei deren Struktur allerdings mit der Novelle BGBl I 2010/50 ab 1.10.2010 gründlich verändert wurde; insbesondere wurde sie von einer dem Bundeskanzler weisungsgebundenen monokratischen Behörde zu einer unabhängigen Kollegialbehörde umgestaltet. Der Bundeskommunikationssenat - eine "Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag" alter Schule - hatte ein kürzeres Leben: er wurde als eine von vielen derartigen Behörden mit Einführung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit zum 1.1.2014 aufgelöst. 

Das KommAustria-Gesetz war - darüber wurde schon viel geschrieben - eher eine Verlegenheitslösung, weil der zunächst in Koalitionsverhandlungen zwischen SPÖ und ÖVP, dann auch von der Koalition aus ÖVP und FPÖ angepeilte große Wurf (siehe die Regierungsvorlage 400 BlgNR 21. GP) eine Verfassungsmehrheit gebraucht hätte, die schließlich nicht erzielt werden konnte (ich habe die in der Regierungsvorlage vorgesehene Konstruktion als "eher hypertroph" angesehen und diese Ansicht auch nie verheimlicht; in einem späteren Vortrag habe ich die dort geplante KommAustria als "pseudo-konvergente Behörde mit kompliziertem Zusammenspiel mehrerer Kommissionen plus einer Art Frühstücksdirektor" bezeichnet). 

Das Gesetz war aber auch dringlich: denn der VfGH hatte mit Erkenntnis vom 29.6.2000, G 175-266/99, § 13 des Regionalradiogesetzes aufgehoben und damit der bisherigen Behördenkonstruktion im Rundfunkbereich den Boden entzogen. In der Folge wurden zahlreiche Zulassungsbescheide von Privatradioveranstaltern aufgehoben. Weitersenden war nur aufgrund einer schnell geschaffenen Behelfskonstruktion bis Ende Juni 2001 möglich, und die nächste Aufhebung durch den VfGH stand auch schon bevor (erfolgte dann mit 21.6.2001, G 141/00 ua). 

Eile war also geboten, und so trat das KommAustria-Gesetz nur zwei Tage nach Kundmachung am 1. April 2001 in Kraft. Die damit geschaffenen Funktionen waren erst auszuschreiben, mussten aber umgehend provisorisch besetzt werden, denn so eine neue GmbH muss schließlich auch handlungsfähig sein. Zudem wurde die Gesellschaft zwar juristisch aus dem Nichts erschaffen, aber unmittelbar mit ihrer Einrichtung wurde die Telekom-Control GmbH kraft Gesetzes auf sie verschmolzen - die schon bestehende Telekom-Regulierungsbehörde musste ja weiter tätig sein können. Auch die Verschmelzung war natürlich beim Firmenbuch anzuzeigen, und auch dazu brauchte man Geschäftsführer für die neue GmbH (je einen für den Bereich Telekommunikation, zu bestellen von der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, und für den Bereich Rundfunk, zu bestellen vom Bundeskanzler). 

Ich war damals Leiter der Rechtsabteilung der Telekom-Control GmbH (TKC) und als solcher im Vorfeld häufig mit den Legisten im BKA und BMVIT in Kontakt gestanden, weil es schließlich auch um die möglichst reibungsfreie Integration der TKC in die neue RTR und die dazu notwendigen Anpassungen im TKG (und im KommAustria-Gesetz) ging. Als sich dann die Frage stellte, wer die provisorische Geschäftsführung für die neue GmbH für den Rundfunkbereich übernehmen sollte (für den Bereich Telekommunikation war klar, dass der bisherige TKC-Geschäftsführer bleiben sollte), kam man im BKA auf mich. Ich konnte glaubhaft versichern, das wirklich nur übergangsweise machen zu wollen, und man traute mir offenbar auch zu, die neue GmbH halbwegs unfallfrei über die ersten paar Monate zu bringen, bis nach der Ausschreibung der definitive Geschäftsführer bestellt werden sollte. 

Und so kam es, dass ich vom damaligen Bundeskanzler kurzfristig zum Geschäftsführer einer neu geschaffenen Bundesgesellschaft bestellt wurde, an deren gesetzlicher Ausgestaltung ich zuvor (ein wenig) mitbeteiligt war. 

Im Unterschied zu anderen Organbestellungen in bundeseigenen Unternehmen, die derzeit diskutiert werden, gingen dieser Bestellung freilich keine Chats mit dem Bundeskanzler oder seinem Kabinett voraus (ganz abgesehen davon, dass das mit den Emojis damals noch nicht gebräuchlich war). Andererseits: bei der RTR ging es auch nicht um Milliarden.

Sunday, February 06, 2011

Funkstille? Wie sich profil die österreichische Telekomregulierung vorstellt

Das aktuelle profil berichtet über diverse angebliche "Ideenkonzepte" der PR-Agentur HocheggerCom -  früher (jetzt nicht mehr) für die Telekom Austria tätig -, die unter anderem für zwei FPÖ-Infrastrukturminister und für "den unabhängigen Telekom-Regulator Georg Serentschy" erstellt worden seien (etwa um das Jahr 2002). Zur Position der RTR und von Dr. Georg Serentschy dazu siehe deren heutige Aussendung, in der sie sich "alle möglichen rechtlichen Schritte in alle Richtungen gegen das Aufstellen und Verbreiten rufschädigender Unterstellungen" vorbehalten. Zu den alten Sachen will ich hier nichts anmerken (für ein kleines Stimmungsbild von damals illustrativ zB das, das, das und das), ich möchte nur die profil-Missverständnisse zur Organisation der Telekom-Regulierung in Österreich kurz aufklären - dazu zunächst ein Zitat aus dem profil-Bericht:
"Seit 2002 sitzt Georg Serentschy für die Republik Österreich an der Spitze der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, kurz RTR.. Er erfüllt damit eine wichtige Funktion. Die von der Papierform her unabhängige RTR wacht unter anderem darüber, dass Kundentarife wie Geschäftsbedingungen klar kalkuliert und formuliert werden und kein Anbieter eine allfällige marktbeherrschende Stellung zu seinen Gunsten missbraucht. Und wenn doch, kann die RTR scharfe Sanktionen verhängen. Kurzum: Ohne Georg Serentschy herrschte auf dem österreichischen Telekommunikationsmarkt Funkstille."
1. Von der Papierform her unabhängige RTR?
Unabhängig ist die RTR von den Betreibern (zB von der Telekom Austria), nicht aber von der Politik: die RTR unterliegt - im Fachbereich Telekommunikation und Post - der Aufsicht und den Weisungen der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, bzw in fachlicher Hinsicht in der Tätigkeit für die Telekom-Control-Kommission den Weisungen der Vorsitzenden dieser Kommission (siehe näher dazu § 18 KOG).

2. RTR wacht über Kalkulation von Kundentarifen etc.?
Die von profil hier genannten Aufgaben, soweit sie überhaupt von einer Regulierungsbehörde wahrgenommen werden, sind nicht Aufgaben der RTR, sondern der Telekom-Control-Kommission, zu deren Unterstützung die RTR dient (§ 16 KOG; § 17 Abs 2 KOG).

3. RTR kann scharfe Sanktionen bei Marktmachtmissbrauch verhängen?
Unsinn: beim Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung kann die RTR keinerlei Sanktionen (oder gar "scharfe Sanktionen") verhängen; über die theoretisch mögliche Abschöpfung der Bereicherung nach § 111 TKG 2003 wäre auf Antrag der Telekom-Control-Kommission durch das Kartellgericht zu entscheiden; einzige Aufgabe der RTR in diesem Zusammenhang wäre es, den abgeschöpften Betrag zu ihrer Finanzierung entgegenzunehmen (§ 111 Abs 2 TKG 2003).

4. Funkstille?
Ohne Aufgaben und Bedeutung des Geschäftsführers für den Fachbereich Telekommunikation und Post der RTR gering achten zu wollen: auch ohne ihn - egal, wer diese Funktion gerade ausübt - würde auf dem österreichischen Telekommunikationsmarkt wohl kaum Funkstille herrschen. Bei aller Liebe zur journalistischen Zuspitzung und Übertreibung sollte der Tatsachenbezug nicht ganz verloren gehen.

Saturday, May 29, 2010

Vermischte Lesehinweise (12): 15. Umsetzungsbericht, RTR-Schriftenreihe

  • 15. Umsetzungsbericht: neben dem eigentlichen "Bericht über den Stand des europäischen Binnenmarkts der elektronischen Kommunikation 2009 (15. Bericht)", KOM(2010)253 endgültig, hat die Kommission wie üblich auch die etwas aussagekräftigeren Staff Working Documents dazu veröffentlicht: Part 1 enthält die allgemeinen Ausführungen und die Länderberichte, Part 2 die Marktdaten, die überwiegend von den nationalen Regulierungsbehörden stammen und deren Qualität daher auch eher uneinheitlich ist. Der Unsinn mit den Rundfunkdaten aus den beiden vorangegangenen Berichten (siehe dazu hier) geht zwar weiter, wurde aber etwas entschärft, sodass nun die "number of TV connections as % of households" zwar immer noch wenig aussagt, aber immerhin nicht mehr so haarsträubend daneben liegt wie letztes Jahr (dass sich etwa die Anzahl der Fernsehhaushalte in Deutschland innerhalb eines Jahres von bloß etwas über vierzig Prozent im Jahr 2008 auf über 90 Prozent im Jahr 2009 mehr als verdoppelt hat, wie die Daten zeigen, dürfte ja doch eher unrealistisch sein).
    Aus dem Länderbericht für Österreich ist nicht allzu viel hervorzuheben: kritisch sieht die Kommission nach wie vor die verfahrensmäßige Trennung von Marktdefinition und Marktanalyse, und wie schon im vergangenen Jahr betont die Kommission, dass sie die Neuorganisation der Regulierungsbehörde - insbesondere die erwartete Eirnichtung einer unabhängigen Rundfunkregulierungsbehörde - "verfolgt" ("The Commission services will follow this matter").
    Überraschend kritisch - aber das ist wohl auch eine Nachwirkung der Regulierungsferien-Diskussion - wird die Kommission im deutschen Länderbericht, in dessen Einleitung sie schon anmerkt, dass die Bundesnetzagentur im Hinblick auf Next Generation Access sehr zurückhaltend scheint ("The BNetzA appears to be very reluctant to intervene in the evolving NGA market").
    Alle Länderberichte und auch die Pressemitteilung der Kommission findet man hier.
  • Band 2/2010 der RTR-Schriftenreihe bringt die TV-Programmanalyse - Fernsehvollprogramme in Österreich 2009 (pdf, Anhang B [längerfristige Programmentwicklungen], Anhang E [Codebuch])
  • Band 3/2010 der RTR-Schriftenreihe befasst sich mit TV-Marken in Österreich - Eine Erhebung des ökonomischen und psychologischen Markenwertes

Tuesday, March 09, 2010

REM-Forschungspreis und REM (und andere) Veranstaltungen

Das Forschungsinstitut für das Recht der elektronischen Massenmedien (REM)* hat heuer erstmals einen mit € 3.000 dotierten Forschungspreis für "hervorragende rechtswissenschaftliche Leistungen auf den Gebieten des österreichischen Rechts der elektronischen Massenmedien einschließlich der verfassungsrechtlichen und europäischen Bezüge" ausgeschrieben, um den einschlägigen wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern. Nähere Informationen dazu hier, Bewerbungsschluss ist der 31.5.2010.

Der Preis wird im Rahmen des 6. Österreichischen Rundfunkforums verliehen, das am 9. und 10. September 2010 in Wien stattfinden wird. Generalthema des Rundfunkforums wird in diesem Jahr die Unabhängigkeit des Rundfunks sein. Der Termin sollte schon einmal vorgemerkt werden, nähere Informationen werden dann auf der REM-Website zu finden sein.

Nicht mehr so lang dauert es bis zum nächsten REM-Workshop, der schon am 14. April 2010 stattfindet. Bei diesem Workshop wird Matthias Traimer einen Überblick über die wesentlichen Regelungen der Rundfunkrechtsreform 2010 geben. Ich bin jedenfalls gespannt, ob man zum Zeitpunkt des Workshops schon genauer abschätzen kann, ob (und gegebenenfalls mit welchen Bedingungen bzw Änderungswünschen) im Parlament die notwendige Verfassungsmehrheit für den Entwurf der Regierung (611 BlgNR 24. GP) erreicht werden kann. Der REM-Workshop findet am 14.4.2010 um 14 Uhr in Wien in den Räumen der RTR statt, auf Grund des beschränkten Platzangebots ist Anmeldung unbedingt erforderlich (per E-Mail an brigitte.hohenecker@rtr.at).

Weitere Veranstaltungen:
  • Das "ORF-Dialogforum Qualitätsjournalismus" lädt gemeinsam mit dem Institut für Journalismus und Medienmanagement der Fachhochschule Wien zu einer Diskussion unter dem Titel "Macht Journalismus Angst?", am Mittwoch, 17. März 2010, 19.00 Uhr, in der FH Wien, Hörsaal B001, Währinger Gürtel 97, 1180 Wien (mehr Informationen und Anmeldung hier bzw hier)
  • Wer sich nach dieser Diskussion noch nicht fürchtet, kann am nächsten Tag gleich über die Zukunft des Journalismus diskutieren, bei einer Veranstaltung des Medienhaus Wien, gemeinsam mit dem Bundespresedienst: "The Future of Journalism" mit Alan Rusbridger (Chefredakteur Guardian News & Media, ich habe ihn jüngst hier zitiert) und Wolfgang Blau (Chefredakteur von Zeit Online, vor eineinhalb Jahren sprach er auch beim REM-Rundfunkforum, s dazu hier): am 18. März 2010, 18:00 Uhr, Kongress-Saal des Bundeskanzleramt, Ballhausplatz 2, 1014 Wien; nähere Informationen und Anmeldung hier
  • Wer aber am 17. März nicht in Wien, sondern in Berlin ist, könnte bei der Präsentation einer Studie der Bayerischen (!) Landeszentrale für Neue Medien (BLM) über Medien- und Meinungsmacht dabei sein: Mittwoch, 17. März 2010, 18.00 Uhr, Behrenstraße 21/22, 10117 Berlin (mehr Information hier)
Ein empfehlenswertes Event ganz anderer Art schließlich ist Jägerstraße, "Wiens erste Grätzl-Soap" im Kabarett Vindobona, die mittlerweile bei Folge drei angelangt ist. Der Rundfunkbezug ergibt sich hier nicht nur aus den Kritiken, die (zB hier und hier) "Mitten im Zwanzigsten" als positiven Gegenpol zu "Mitten im Achten" sahen, sondern in der aktuellen dritten Folge (noch bis 1.4. zu sehen) noch viel plastischer: der GIS-Kontrollor - schon running gag der Serie - rettet ein Leben. Dennoch. "Im ORF würden sie das nie zeigen!" (auch das wird in jeder Folge erwähnt).
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*) full disclosure: ich bin dort Vorstandsmitglied

Monday, March 08, 2010

RegulatorTube: RTR-Videos auf YouTube


Ein Hinweis ohne weiteren Kommentar: die österreichische Telekom-Regulierungsbehörde (RTR-GmbH  Fachbereich Telekom) hat Videos mit Informationen für Konsumenten auf ihre Website und auf YouTube gestellt, auch zu Themen wie zB: "Worauf Sie bei Veröffentlichungen im Internet achten sollen" oder "Gefahren bei der Nutzung von Sozialen Netzwerken".

Thursday, October 29, 2009

"und mach dann noch 'nen zweiten Plan": nationaler Breitbandplan für Österreich?

"Gegen das Fehlschlagen eines Plans gibt es keinen besseren Trost, als auf der Stelle einen neuen zu machen" (Jean Paul) - und manchmal hilft es vielleicht auch schon, einen neuen Plan vorzuschlagen.

Ziel des IKT-Masterplans (2005) war es, "in drei Jahren unter die Top 10 IKT-Länder der Welt und die Top 5 der Europäischen Union zu kommen". Das Ergebnis wird im heute veröffentlichten Band 2/2009 der Schriftenreihe der RTR "Breitbandanschlussnetze in Österreich" etwas euphemistisch so beschrieben: "Dieses Ziel wurde je nach Messmethode und Indikator unterschiedlich gut erreicht" (statt "unterschiedlich gut" könnte man wohl auch schreiben: "nicht"). Was liegt da näher, als einen neuen Plan zu machen vorzuschlagen: den "nationalen Breitbandplan".
"Mit einem nationalen Breitbandplan könnte man mittelfristig konsistente Ziele setzen, die einschlägigen Zielsetzungen des aktuellen Regierungsübereinkommens operationalisieren und in zeitlicher und finanzieller Hinsicht ein gewisses Momentum entwickeln."
Die Veröffentlichung der RTR bringt aber nicht nur Schlagworte, sondern geht durchaus ernsthaft auf die Themenstellung "Kooperationsmodelle und Finanzierung für Infrastruktur für Next Generation Access" ein und bietet eine gute Übersicht über die Bestandssituation in Österreich, über mögliche Kooperationsmodelle (auch im internationalen Vergleich), über Finanzierungsvarianten, aber auch über die zu berücksichtigenden regulatorischen Rahmenbedingungen.

Update 30.10.2009: Weitere Unterlagen dazu: Präsentation der RTR zur Pressekonferenz, Präsentationen "Perspektiven 2010" und "Breitbandanschlussnetze in Österreich" beim Regulierungsworkshop am 29.10.2009

Sunday, October 18, 2009

Ernsthafte Zweifel: Kommission leitet "Phase II" zur Breitbandmarktdefinition der RTR ein

Schon mit Presseaussendung vom 5. 10.2009 hat die Kommission bekanntgegeben, dass sie "ernsthafte Zweifel" an der Marktabgrenzung der RTR für den Breitbandzugang hatte (Entwurf für eine Novelle zur Telekommunikationsmärkteverordnung 2008; Erläuterungen; Begleittext; Stellungnahmen in der Konsultation). Erst am 16.10.2009 wurde aber der offizielle "serious doubts-letter" (ergänzt um eine Berichtigung vom 15.10.2009) auch online zugänglich gemacht.

Die Kommission zweifelt vor allem an der "Austauschbarkeit von Mobilfunk- und Festnetz-Produkten", von der die RTR hinsichtlich des von ihr abgegrenzten Marktes für den Breitbandzugang für Privatkunden ausgeht. Auch auf der Vorleistungsebene ist nach Ansicht der Kommission die Austauschbarkeit detaillierter zu analysieren. In den kommenden zwei Monaten darf der Maßnahmenentwurf gemäß Artikel 7 Abs 4 der RahmenRL nun nicht angenommen werden.

PS: Dass man sich auf europäischer Ebene mit der merkwürdigen Struktur der österreichischen Regulierungsbehörden schwer tut (siehe für den EuGH schon hier) merkt man auch im aktuellen serious doubts-letter, der von der "Auferlegung von Verpflichtungen durch RTR" spricht, wo selbstverständlich Bescheide der Telekom-Control-Kommission gemeint sind.

Wednesday, July 08, 2009

Neue "Nummerierungs-Verordnung": KEM-V 2009 kundgemacht

Die Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, mit der Bestimmungen für Kommunikationsparameter, Entgelte und Mehrwertdienste festgelegt werden (Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009 – KEM V 2009) wurde gestern im Bundesgesetzblatt kundgemacht (Direktlink zum Text, die umfangreichen Anlagen betreffen nur die geografische Abgrenzung der Ortsnetze). Mit 129 Paragraphen ist die KEM-V wiederum etwas länger geworden und nur mehr knapp unter der Paragraphenanzahl des TKG 2003.

Die KEM-V 2009 stellt eine völlige Neuerlassung der bisherigen KEM-V dar; laut RTR gibt es folgende wesentliche inhaltliche Änderungen:
  • "befristete Erweiterung der Ausnahme der Mehrwertdienste-Definition neben der Nachrichtendienste auch für Sprachdienste,
  • Anpassung der Nutzungsfristen zum Zwecke einer vereinfachten Administration auf Seiten der Betreiber und der Regulierungsbehörde,
  • Anpassungen in den Bestimmungen zu den Mehrwertdiensten zum besseren Schutz der Nutzer und einer erhöhten Transparenz und
  • allgemein kleinere Änderungen als Beitrag zur Verbesserung sowie der leichteren Verständlichkeit der Bestimmungen."
Ich habe mir die Details noch nicht angeschaut; zur Unterstützung des Vergleichs hat die RTR auf ihrer KEM-V-Seite dankenswerterweise nicht nur Erläuterungen, sondern auch eine Hilfsdatei mit Änderungsmarkierungen zur Verfügung gestellt. Und für die wahren Fans gibt es nun auch eine kml-Datei, um sich die Ortsnetzabgrenzung in Google Earth anzuschauen: hier der Link zur gezippten kml-Datei.

PS: besonders hervorheben muss ich noch, dass die RTR nun endlich auch einen RSS-Feed für ihre aktuellen Meldungen bereitstellt. Das Service wäre freilich noch ausbaubar: Feeds wären insbesondere auch für alle Entscheidungsveröffentlichungen (differenziert nach den Sachmaterien) wünschenswert.

Thursday, June 25, 2009

Kommunikationsbericht 2008

Schon wieder ein Lesetipp: die Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) hat ihren jährlichen Kommunikationsbericht vorgelegt (Volltext). In der Medienberichterstattung konzentrierte man sich "telekomseitig" auf einen Klassiker: "Immer mehr telefonieren – und immer weniger bezahlen"; für die Rundfunkseite war die zentrale Message, dass im Jahr 2008 die Werbeausgaben noch einmal gestiegen sind.

Auch der Kommunikationsbericht 2008 bietet wieder eine übersichtliche Darstellung der zentralen Marktdaten wie auch der wesentlichen Aktivitäten der Regulierungsbehörden und ist daher Pflichtlektüre für alle, die mit den betroffenen Branchen zu tun haben.

Zwei Detailanmerkungen:
1. Im Bericht wird - auf den Seiten 188/189 - dargestellt, dass im Rahmen des Kompetenzzentrums auf Telekomseite auch die hier schon mehrfach erwähnte "Internetoffensive Österreich" betreut wurde:
"Die RTR-GmbH stellte das Redaktionsteam für die Internetoffensive Österreich und damit ihr fachliches Know-how zur Verfügung. Inhaltlich übernahm sie die Verantwortung für die Initiative. ... Das Redaktionsteam der RTR-GmbH hat als sichtbares Ergebnis dieser Offensive eine Internetdeklaration verfasst, die erstens das Bewusstsein für diesen bedeutenden Sektor schärfen, zweitens konkrete Maßnahmen vorschlagen und drittens als Grundlage für eine nationale Strategie dienen soll." [Hervorhebung hinzugefügt]
Sehr sichtbar ist diese Internetdeklaration bislang jedenfalls nicht: bis heute wird sie nämlich unter Verschluss gehalten.
(Update 26.6.: irgendwie ist das schon eine interessante Konstruktion: die RTR, eine bundeseigene GmbH, redigiert ein Policy Paper, das "als Grundlage für eine nationale Strategie dienen soll", und dann wird dieses Dokument von der Lobbyingagentur "Public Interest" - Partner sind Wolfgang Rosam, Dieter Ecker und Maria Rauch-Kallat - unter Verschluss gehalten, bevor es dann schließlich vielleicht doch der Regierung präsentiert wird.)

2. Eine (für mich) neue Wortschöpfung werde ich in meinen Wortschatz aufnehmen: "Rundfunkbasiertes Digitalfernsehen für mobile Kleinempfänger" (aka: Handy-TV oder DVB-H)

Tuesday, May 12, 2009

Lesestoff: RTR- und BNetzA-Studien, eYou, etc.

Wieder einmal ein paar Lesetipps:
  • Breitband-NASE: die RTR veröffentlichte letzte Woche ihre nachfrageseitige Erhebung (NASE) "Der österreichische Breitbandmarkt aus Sicht der Nachfrager" (Presseaussendung, NASE 2007 und 2005);
  • Die deutsche Bundesnetzagentur ließ ebenfalls zum Thema Nachfrage forschen, allerdings auf dem Postmarkt: WIK-Studie Nachfrage nach Postdienstleistungen durch Geschäftskunden, Anhang 1, Anhang 2) (Pressemitteilung);
  • Die schon einmal hier vorgestellte Studie von Prof. Vogelsang zu Regulierungsoptionen bei Leerkapazitäten auf Vorleistungs- und Endkundenmärkten des Festnetzes ist nun auch als Band 1/2009 der Schriftenreihe der RTR-GmbH erschienen (zu dieser Studie hat auch eine Konsultation der RTR stattgefunden, allerdings sind bislang, rund sechs Wochen nach dem Ende der Konsultation, noch keine Stellungnahmen auf der Website veröffentlicht);
  • Der Jahresbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten für das Jahr 2008 (hier eine knappe Übersicht) ist auch verfügbar; auf Seite 54 heißt es: "In case 2681/2007/PB, the Ombudsman criticised the Commission for denying the existence of a certain document during an earlier inquiry. It subsequently acknowledged the document's existence after the complainant received a copy from another source. The Ombudsman pointed out that the presumption of truthfulness of the administration's factual statement that a certain requested document does not exist implies a particularly strict duty of care to ensure the accuracy of such statements." Wer contentandcarrier liest, kennt den Fall.
  • "Verbraucherrechte: Kommission will Verbrauchern grenzenloses Web ermöglichen", lautet die Überschrift der Presseaussendung, mit der die Kommissarinen Reding und Kuneva letzte Woche den "eYouGuide" ("Ihre Rechte online") vorstellten. Wieviel der Guide zu Verbraucherrechten in der digitalen Welt bringen kann, vermag ich nicht wirklich einzuschätzen. Gezwungenermaßen sind die Antworten natürlich oft sehr allgemein oder offen. Die Antwort auf die Frage "Darf ich Video- und Audioinhalte von Streamingdiensten aufzeichnen?" lautet etwa: "Normalerweise ja, wenn die Aufzeichnung für Ihre private Verwendung bestimmt ist und wenn die Gesetze Ihres Landes das erlauben." Das hat geradezu Shakespeare-Qualität: "What do you think of the trade, Pompey? is it a lawful trade? -- If the law would allow it, sir. -- But the law will not allow it, Pompey; nor it shall not be allowed in Vienna." (Measure for Measure, Act II Scene 1)
  • Und wenn wir schon beim Konsumentenschutz sind: zum Thema Collective Redress gibt es auch ein neues Collective Redress Consultation Paper; von kollektiven Rechtsdurchsetzungsinstrumenten können natürlich auch Telekomunternehmen betroffen sein, wie etwa das im Konsultationsdokument genannte Beispiel eines portugiesischen Telekomunternehmens zeigt, das gleich 3 Mio. Kunden eine unzulässige "start up-fee" verrechnet hatte und von einem Gericht zur Rückzahlung von immerhin 70 Mio. Euro verurteilt wurde (das Konsultations-Dokument vermeidet jegliche Namensnennung - wer den Fall nicht kennt, es war DECO gegen Portugal Telecom, ein kurzer Überblick zu diesem Fall in diesem Dokument, Appendix C [S. 77], oder in dieser Präsentation).
  • Und in einem Fall, in dem eine österreichische Verbraucherschutzorganisation gegen ein Mobilfunkunternehmen wegen einer Änderungskündigungsklausel vorging, ist nun auch die zweitinstanzliche Entscheidung des OLG Wien (noch nicht rechtskräftig) zugunsten des VKI ausgefallen (Urteil, Pressemitteilung des VKI) zur erstinstanzlichen Entscheidung des HG Wien in dieser Sache siehe schon hier; update 30.10.2009: der VKI hat auch in dritter und letzter Instanz gewonnen, siehe dazu hier;
  • update: die neue Empfehlung der Europäischen Kommission zum Schutz der Privatsphäre und Datenschutz bei RFID-Anwendungen samt Impact Assessment.

Sunday, April 26, 2009

Lesestoff: TKG-Evaluierung, Schlichtung, EMV, Handy-Kinder-Kodex

Evaluierungsbericht zum TKG:
§ 113 Abs 6 TKG 2003
sieht vor, dass der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie regelmäßig eine Evaluierung der gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmen und im Abstand von zwei Jahren dem Nationalrat einen diesbezüglichen Bericht vorzulegen hat. Der erste Bericht wurde im Februar 2006 vorgelegt und im März 2006 im Verkehrsausschuss "enderledigt" (zur Kenntnis genommen); er umfasste den Zeitraum vom Inkrafttreten bis zum 20. August 2005.
Nun wurde - mit einem guten Jahr Verspätung - der 2. Evaluierungsbericht gemäß § 113 Abs 6 TKG 2003 dem Nationalrat vorgelegt (und dem Verkehrsausschuss zur Enderledigung zugewiesen). Der Bericht umfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2005 bis 30. Juni 2007.
Nach Ansicht des BMVIT hat sich das TKG 2003 bewährt, es wird jedoch vorgeschlagen, die Regelung zur "Genehmigung" von AGB abzuschaffen (eigentlich sieht § 25 Abs 6 TKG 2003 keine Genehmigung, sondern ein Widerspruchsrecht der Regulierungsbehörde vor) und der Regulierungsbehörde die Mitwirkung in Fusionskontrollverfahren zu ermöglichen. Ein kritischer Hinweis findet sich auch zur restriktiven Personalpolitik des Bundes, die die Vollziehung des Telekommunikationsrechts durch die Fernmeldebehörden erschwert.

Streitschlichtungsbericht der RTR:
Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) hat am Freitag den jährlichen Streitschlichtungsbericht veröffentlicht, der diesmal ein "all time high" ausweist: r226 eingebrachte Schlichtungsanträge bedeuten die höchste Fallzahl seit Einrichtung der Schlichtungsstelle im Jahr 1998. Wie jedes Jahr werden die Betreiber mit den jeweils auf sie entfallenden Schlichtungsfällen namentlich genannt und auch illustrative Beispiele geschildert. Besonders bemerkenswert war im vergangenen Jahr etwa der Verbindungsnetzbetreiber MyPhone; er ist zwar erst Ende 2007 in den Markt eingestiegen, aber: "Trotzdem belegte MyPhone auf Anhieb im Berichtsjahr den dritten Platz bei den sie betreffenden Beschwerden und es wurden bei der Schlichtungsstelle 791 neue Fälle aktenkundig."

Mobilfunk-Grenzwerte: "Expertenkonsens 2009":
Der Wissenschaftliche Beirat Funk, ein Beratungsgremium des BMVIT, hat in der vergangeenn Woche ebenfalls seinen jährlichen Bericht - den "Expertenkonsens 2009" - abgeliefert. Die - wenig überraschende - Schlussfolgerung: "Nach heutigem Stand der Wissenschaft kommt es bei Einhaltung der Grenzwerte zu keiner gesundheitlichen Gefährdung im Umgang mit dem Mobilfunk."

Umsetzungsbericht Kinder- und Jugendschutz im Mobilfunk:
Und schließlich weise ich noch auf den neuen Umsetzungsbericht zur Selbstregulierungsaktion der Mobilfunker in Sachen Kinder- und Jugendschutz hin. Diese "Selbstregulierung" (von mir schon bei der Einführung als Placebo Policy bezeichnet) bewirkt immerhin, dass ein paar versteckte Websites entstanden sind (etwa in Österreich: www.handykinderkodex.at) und PricewaterhaouseCoopers einen schönen bunten Bericht abliefern kann, der wiederum Kommissarin Reding Anlass für ein paar mahnende Worte bietet.

Sunday, March 08, 2009

Kommission zur "anscheinend ineffizienten Regulierung der Vorleistungsebene" in Österreich

Die Kommission, die sich ja als eigentliche europäische Regulierungsbehörde sieht (jedenfalls in den Worten der Kommissarin Reding, die gerne von "my approach as a regulator" spricht), nutzt ihre "Comments-Letters" im Verfahren nach Art 7 der Rahmenrichtlinie immer wieder für oft recht heftige Kritik an nationalen Regulierungsbehörden.

Nun hat es die österreichische Regulierungsbehörde erwischt: in einem am 6. März veröffentlichten Brief zur Konsultation betreffend die mittlerweile "dritte Runde" der Marktdefinition leitet die Kommission zwar kein "Phase II"-Verfahren ein, äußert sich aber inhaltlich recht skeptisch zum Vorhaben der RTR, den Markt für Inlands- und Auslandstelefonverbindungen im öffentlichen Telefonnetz für Nichtprivatkunden an festen Standorte als relevanten Markt in einer Novelle zur TKMVO festzulegen. Hier die zentralen Ausführungen der Kommission in den "Comments":
"In diesem Zusammenhang nimmt die Kommission Kenntnis von der anscheinend ineffizienten Regulierung der Vorleistungsebene im Nichtprivatkunden- Gesprächsmarkt in Österreich. Die Nutzung von CS/CPS [Carrier Selection/Carrier PreSelection] geht zurück, WLR [wholesale line rental] wurde vom Markt nie angenommen und die VoB-Nutzung [Voice over Broadband] erfolgt auf relativ niedrigem Niveau. Die RTR-Analyse zeigt, dass obschon CS/CPS, VoB und die Substitution der Festnetztelefonie durch die Mobilfunktelefonie im Privatkundenmarkt an Bedeutung gewonnen haben, sie immer noch einen lediglich begrenzten Wettbewerbsdruck im Nichtprivatkundenmarkt bewirken. ...
Darüber hinaus teilt die Kommission der NRB mit, dass auf der Grundlage der übermittelten Informationen zur Marktabgrenzung allein die Kommission nicht in der Lage ist zu entscheiden, ob beide notwendigen Prüfungen für die Vorabregulierung, also der Drei-Kriterien-Test und die Prüfung der beträchtlichen Marktmacht, erfüllt sind. Die Kommission kann folglich nicht ausschließen, dass sie sich zum Zeitpunkt der Notifizierung der notwendigen Prüfung der beträchtlichen Marktmacht und der vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen durch die NRB gegen die Vorabregulierung in dem betreffenden Markt aussprechen wird.
In jedem Fall ersucht die Kommission die NRB, sich um die Verbesserung der Effizienz der bestehenden Abhilfemaßnahmen auf Vorleistungsebene im Zusammenhang mit der Marktanalyse des notifizierten Markts oder der relevanten Vorleistungsmärkte zu bemühen und die Abhilfemaßnahmen in geeigneter Weise zu ändern, um den Wettbewerb im Endkundenmarkt zu stärken, bevor in Betracht gezogen wird, einem Betreiber im Endkundenmarkt Abhilfemaßnahmen aufzuerlegen.
Wenngleich die Kommission die vorgeschlagene Abgrenzung des relevanten Markts nicht in Abrede stellt, ersucht sie die NRB, dem obigen Rat bei ihrer Bewertung der beträchtlichen Marktmacht strikt zu folgen."
Ein interessanter Zugang: bei den "remedies" (Abhilfemaßnahmen) hat die Kommission derzeit kein Vetorecht (das will sie mit der Reform des Rechtsrahmens ändern) - aber über den Umweg ihrer Vetomöglichkeiten bei der Marktdefinition und Marktanalyse in einem Endkundenmarkt versucht sie doch Einfluss auf die remedies im Vorleistungsmarkt zu gewinnen.

PS: Für die Einleitung des Phase II-Verfahrens dürfte es allerdings auch zu spät gewesen sein: die Stellungnahme der Kommission ist mit 2. März 2009 datiert, die Notifikation ist aber, so wird in der Stellungnahme festgehalten, schon am 30. Jänner eingelangt und an diesem Tag wirksam geworden.

Monday, February 02, 2009

Digitale Dividende - für wen?

Wenn es um die Verteilung von Dividenden geht, ist das Interesse groß - und wie der volle Saal bei der Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Digitale Plattform Austria letzten Dienstag gezeigt hat, gilt dies auch für die digitale Dividende (siehe dazu schon hier), selbst wenn noch keineswegs feststeht, wie viel es letztlich zu verteilen geben wird.

Die Veranstaltung unter dem schlichten Titel "Die digitale Dividende" bot einen informativen Überblick über die tatsächliche Situation in Österreich und über die maßgebenden Interessenpositionen, von den Rundfunknetzbetreibern über die Mobilfunker bis zu den Kulturveranstaltern, die um die Einsetzbarkeit ihrer drahtlosen Mikrofone bangen. Interessant waren auch die ersten zaghaften Ansätze für eine österreichische frequenzpolitische Position, die sich aus dem Einleitungsstatement von Univ.-Prof. Georg Lienbacher, Leiter des Verfassungdienstes im Bundeskanzleramt, ableiten lassen (da Lienbacher in Vertretung des kurzfristig verhinderten Medien-Staatssekretärs Josef Ostermayer sprach, darf man wohl annehmen, dass es sich dabei um eine "offiziöse" Position handelt). Lienbacher betonte den Interessenausgleich, den es zwischen Rundfunkveranstaltern, Mobilfunkbetreibern und Konsumenten bei der DVB-H-Vergabe gegeben habe, und wünschte sich darauf aufbauend auch in Zukunft eine pragmatische Vorgangsweise. Der Bedarf an zusätzlichen "Muxen" (Multiplex-Plattformen) für DVB-T in Österreich sei "überschaubar", meinte Lienbacher und betonte, dass weder ein gänzliches Aufbrauchen der digitalen Dividende für Rundfunkdienste, noch eine "Vorausreservierung für nicht umsetzungsreife Konzepte" angebracht sei. Deutliche Kritik gab es an der Europäischen Kommission; Österreich spreche sich gegen den Versuch aus, den politischen Gestaltungsspielraum der Mitgliedstaaten in der Rundfunk- und Frequenzpolitik zurückzudrängen; Rundfunk-Frequenzen seien auch kein beliebig handelsbares Wirtschaftsgut.

Wesentliche Aussagen der weiteren Referenten sind der Presseinformation der RTR zu entnehmen; daher hier nur ergänzend ein paar aus meiner Sicht interessante Details, die in der Presseinfo nicht erwähnt werden:
  • Hans Hege, Direktor der MABB, betonte die Bedeutung der terrestrischen TV-Verbreitung für Zweitgeräte und mobile Geräte, sodass die Reichweite von DVB-T über die bundesweit 11% der Haushalte, für die DVB-T die einzige TV-Versorgung ist, hinausgehe. Für die öffentlich-rechtlichen Anstalten haben sich nach seinen Angaben durch die Digitalisierung die Senderkosten halbiert. Die Terrestrik sei auch notwendig, um unerwünschten Entwicklungen (Verschlüsselung bisher frei empfangbarer Programme) in der Kabel- und Satellitenverbreitung entgegenzuwirken. Hege sprach sich für die Harmonisierung des (bisherigen) Rundfunk-Spektrums oberhalb von 790 MHz aus, auch um Breitband-Internet zu ermöglichen (durch Rundfunkgebühren würden ja zB auch die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Anstalten finanziert werden, sie sollten daher auch von jedermann genutzt werden können, was eine entsprechend Internetanbindung voraussetzt). Dennoch zeigte sich Hege skeptisch zur Nutzung der digitalen Dividende durch Mobilfunker: für mobiles Telefonieren sei die digitale Dividende nicht notwendig, die bisher mangelnde Versorgung der ländlichen Bevölkerung mit Breitband-Internet sei auch "kein Problem der Physik", sondern eine wirtschaftliche Frage. Auch Rundfunkfrequenzen seien dafür kein Allheilmittel. Schließlich sei "die bisherige Geschichte der Durchsetzung von (Versorgungs-)Auflagen keine Erfolgsgeschichte". Frequenzbedarf für Rundfunkdienste werde es bei einer späteren Umstellung auf DVB-T2 geben; dass HDTV über DVB-T verbreitet werde, hält Hege hingegen auf absehbare Zeit nicht für realistisch.
  • Michael Truppe vom Bundeskanzleramt berichtete über den Diskussionsstand in Brüssel (sieh dazu die Vortragsfolien).
  • Franz Prull (im Bild oben links zu sehen), stv. Leiter der KommAustria und oberster Rundfunk-Frequenzplaner, zeigte auf, was von der theoretisch möglichen digitalen Dividende in der frequenzplanerischen Praxis überbleibt (siehe seine Folien). In Österreich mit seinen (für die Frequenzplanung) neun bis zehn Nachbarstaaten ist die Situation natürlich einigermaßen komplexer als auf einer Insel wie etwa dem UK. Von sechs bis sieben "Layers" (Bedeckungen) bleibt da manchmal gar nicht mehr viel übrig, zumal die Vergabe der digitalen Dividende ja schon mit Mux B (zweites bundesweites DVB-T), Mux C (regionales DVB-T) und Mux D (bundesweites DVB-H) begonnen hat.
  • Auch Franz Ziegelwanger, Frequenzmanager des BMVIT, ging auf die technischen Gegebenheiten ein und erläuterte insbesondere die schwierige Situation von PMSE (Funkanwendungen für "Programme Making and Special Events", also vor allem drahtlose Mikrofone in Theatern, Opernhäusern, bei Veranstaltungen und der TV-Programmproduktion), die derzeit in lokal nicht genutzten Bereichen des Rundfunkspektrums verwendet werden, durch die Ausnützung der digitalen Dividende aber "vertrieben" werden könnten. Allenfalls könnte für diese Anwendungen Ersatz im L-Band gefunden werden (siehe seine Vortragsfolien).
  • Michael Wagenhofer, kaufmännischer Geschäftsführer der ORS, betonte - im Gegensatz zu Hege - dass auch HDTV digital terrestrsich verbreitet werden müsse. In einer digitalen Zukunft müssten "zumindest 2 HDTV-MUXe" in der Startphase, danach bis zu 7 HD-MUXe angeboten werden, für einen weichen Umstieg (auch auf DVB-T2) seien daher Frequenzreserven erforderlich - für andere Anwendungen blieb in seinem Szenario kein Raum (siehe auch seine Vortragsfolien).
  • Iris Henseler-Unger, Vizepräsidentin der deutschen Bundesnetzagentur, berichtete von Grabenkämpfen um die digitale Dividende und verwendete mehrfach das Bild von Schützengräben - insgesamt eine recht martialische Darstellung. Und auch wenn sie sich eher in der Rolle einer Vermittlerin sehen wollte, war doch ziemlich klar, wo ihre Präferenzen lagen - jedenfalls nicht bei den Rundfunkveranstaltern und den sie unterstützenden Ländern. In einigen Punkten aber deckte sich ihre Meinung durchaus mit Hans Hege, etwa dass HDTV über terrestrische Verbreitunsgwege "keinen Sinn" macht, aber auch bei der Einschätzung, dass DVB-T als "Hebel" nützlich ist, um Verschlüsselungsbestrebungen im Kabel- und Sat-Bereich im Zaum zu halten. Henseler-Unger machte klar, dass sie jedenfalls von einer Zuweisung des Frequenzbereichs 790-862 MHz für Mobilfunkanwendungen (IMT) ausgeht und auch im Bereich 470 bis 790 MHz andere Anwendungen als Rundfunkdienste zulassen möchte (neben PMSE auch Cognitive Radio und drahtlosen festen Breitbandzugang). Die Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung, in der dies geregelt werden soll, könnte im Februar im Kabinett beschlossen werden, bedarf aber dann noch der Zustimmung durch den Bundesrat (siehe auch ihre Vortragsfolien).
  • Tobias Schmidt von RTL verteidigte eloquent die Position der Rundfunkveranstalter. Das Kompromissangebot aus dieser Sicht war, die Kanäle 61 bis 69 (also 790 bis 862 MHz) für andere Anwendungen freizugeben, dafür aber für den Frequenzbereich unter 790 MHz einen "Bestandsschutz" für Rundfunkdienste festzuschreiben; außerdem müssten die Kosten für notwendige Umzugsmaßnahmen aus dem Bereich 790 bis 862 MHz von den "neuen Mietern" bezahlt werden. Für Schmidt ist das Argument, die digitale Dividende werde von Telekomanbietern zur Breitbandversorgung im ländlichen Raum genützt werden, nicht glaubwürdig; wörtlich sagte er: "Ich möchte das den Kollegen von der Telekomseite raten, das nicht allzu sehr nach vorne zu tragen, sonst werden sie es am Ende noch tun müssen."
  • Stephan Korehnke von Vodafone D2 bezog die Gegenposition (siehe auch seine Vortragsfolien) - er will, dass zusätzlich zu den aus seiner Sicht ohnehin klaren 72 MHz (790 bis 862 MHz) noch weitere 90 MHz für Telekomanwendungen freigemacht werden. Auflagen zur Flächenversorgung sollen nur "mit Augenmaß" erteilt werden (soll wohl heißen: gerade nicht für die wirklich ländlichen Gebiete). Bei der "Förderung kultur- und medienpolitischer Zielsetzungen wie zB kulturelle Vielfalt und Medienpluralismus" setzte Korehnke in seinen Vortragsfolien ein Fragezeichen: die Liberalisierung der Frequenzverwaltung soll nach Ansicht von Vodafone D2 offenbar ohne Berücksichtigung dieser Kriterien erfolgen.
Man kann nun gespannt sein, wie sich der österreichische "pragmatische Ansatz" entwickeln wird und ob sich daraus gar einmal so etwas wie eine nationale Frequenzpolitik und -strategie (siehe Art 3 Abs 1 lit b der Entscheidung über die einheitliche Bereitstellung von Informationen über die Frequenznutzung in der Gemeinschaft) entwickeln könnte (siehe dazu auch hier)

PS: Die britische Regulierungsbehörde Ofcom, in ihrer Eigenwahrnehmung immer schon "leader within Europe in planning for the release of a digital dividend", hat übrigens heute ein Konsultationsdokument (Kurzfassung, Presseinfo) veröffentlicht, in dem sie eine Änderung des bisherigen Planes zur Diskussion stellt. Im Hinblick auf die - nach dem Ergebnis der Weltfunkkonferenz eigentlich wenig überraschende - Entscheidung anderer EU-Staaten, vorrangig das Spektrum von 790 bis 862 MHz (auch) dem Mobilfunk zur Verfügung zu stellen, will sich Ofcom nun dieser Entwicklung anschließen und den alten Plan entsprechend abändern. Und es wäre nicht Ofcom, würde nicht selbst dieser Rückzieher, der einiges an früheren Planungen und auch Frequenzzuteilungen obsolet macht, noch mit Milliardengewinnen für die Volkswirtschaft angepriesen: "We estimate these net benefits, conservatively, at £2-3 billion in net present value (NPV)." Dagegen nehmen sich die Kosten für den Rückzieher bescheiden aus: "We believe the costs of clearing channels 61, 62 and 69 will be modest compared to the benefits. Our estimate is that these costs lie in the range of about £90-200m."

PPS: In den USA ist der geplante Umstieg auf digitale terrestrische Verbreitung am 17. Februar noch immer nicht ganz klar (siehe zB hier oder hier). Bemerkenswert ist die Drastik, mit der der derzeit amtierende interimistische Vorsitzende der FCC, Mcihael J. Copps, die Situation in einer Ansprache am vergangenen Freitag beschrieben hat: "... we never really dug deep enough to understand all the consequences that would attend the DTV transition ... we didn’t have a well thought-out and coherent and coordinated plan to ease the transition ... we didn’t have a sense of real urgency until it was too late. ... Unfortunately, things don’t look any better now ... If anything, they look worse. At this point, we will not have — we cannot have — a seamless DTV transition." Und vier Tage zuvor hatte Copps noch in einer Ansprache vor den Mitarbeitern der FCC dringend dazu aufgerufen, sich für das "DTV volunteer team" zu melden. [update 5.2.2009: der Umstellungszeitpunkt wurde nun doch auf 12. Juni 2009 verschoben - Fernsehsender können aber auch wie geplant schon am 17. Februar umstellen; siehe die Public Notice der FCC]

Monday, November 10, 2008

Wolkige Facts: die RTR präsentierte das IKT Factbook

Zur Vorstellung des IKT Factbooks, des neuen Bandes der Schriftenreihe der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, hatte die RTR am 10. November auf "Wolke 19" geladen - der Blick war wunderschön (siehe auch das Bild nebenan), aber die Diskussion zum Thema "Informationsgesellschaft für alle?" blieb tatsächlich etwas wolkig. Das "Factbook" selbst (download hier) stellt im Wesentlichen Zahlenmaterial im Zusammenhang mit Informationstechnologien aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen zusammen, geht also ein wenig über die Aufzählung von Handy-Penetrationsraten oder Statistiken zur Computernutzung hinaus. Nicht zufällig orientiert sich die Gliederung wohl an den Bereichen, die auch in der sogenannten Internetoffensive thematisiert werden (die "Internetdeklaration", die bis Anfang Oktober 2008 hätte ausgearbeitet werden sollen, steht übrigens laut Aussendung von heute angeblich "planmäßig kurz vor der Fertigstellung").

Zusätzlich gibt es im Factbook auch kurze Beiträge von ExpertInnen aus den angesprochenen Bereichen - hier [fast] ohne Kommentar die Eröffnungssätze einiger dieser Beiträge:
  • "Informations- und Kommunikationstechnologien sind heute aus unserer Alltagswelt nicht mehr wegzudenken."
  • "Die Informationstechnologie bleibt spannend."
  • "Wie kaum ein anderer Bereich sind Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) nicht nur bereits heute ein zentraler Bestandteil der Gesamtwirtschaft, ...." [der längste Satz - es kommen noch 20 weitere wolkige Worte - kommt natürlich von einer Vertreterin der Wissenschaft; JuristInnen, die da leicht hätten mithalten können, wurden offenbar nicht gefragt]
  • "Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind für wirtschaftliches Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung von außerordentlicher Bedeutung."
  • "Das Internet ist aus unser aller Alltag nicht mehr wegzudenken." [Wolfgang Lorenz würde sagen: sch...ade]

Monday, October 13, 2008

Studien zum nichtkommerziellen Rundfunk

Unter dem Übertitel "Nichtkommerzieller Rundfunk in Österreich und Europa" enthält der soeben erschienene Band 3/2008 der RTR-Schriftenreihe (kostenloser Download) zwei aktuelle Studien, die sich eingehend mit dem "dritten Sektor" - neben öffentlich-rechtlichem und kommerziellem Rundfunk - auseinandersetzen.

Offener Zugang, Meinungsvielfalt und soziale Kohäsion stehen im Zentrum der von Brigitta Busch, Judith Purkarthofer und Petra Pfisterer verfassten explorativen Studie "10 Jahre Freies Radio in Österreich". Die Autorinnen kamen zum Ergebnis, dass der theoretische Anspruch (weitgehendes Zusammenfallen von ProduzentInnen und RezipientInnen, aktive Medienbeteiligung, offener Zugang zu Medien, Aushandeln öffentlich relevanter Themen) durchaus eingelöst wird. Schon die Zahl der regelmäßig Beteiligten ist beträchtlich: insgesamt umfasst demnach die österreichische freie Radioszene "sicher mehrere Tausend aktiv Beteiligte" (in der Präsentation wurde eine Zahl von rund 3000 aktiv Beteiligten genannt).

Die zweite heute vorgestellte Studie trägt den Titel "Community Medien in Europa". Helmut Peissl (Obmann des Verbandes Freier Radios Österreich) und Otto Tremetzberger vergleichen darin die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des dritten Rundfunksektors in Großbritannien, Irland, den Niederlanden, Niedersachsen und der Schweiz und leiten daraus Empfehlungen für Österreich ab.

Freie Radios (wie auch freie Fernsehprojekte) sind schon mangels Durchhörbarkeit sicher kein Mehrheitenprogramm, aber sie erfüllen eine wichtige Funktion für die Sicherung der Medien- und Meinungsvielfalt. Besondere Bedeutung kommt ihnen für Communities zu, die im kommerziellen wie auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu kurz kommen (wie etwa der Erfolg nicht deutschsprachiger Angebote in den freien Radios belegt). Wer in das Angebot hineinhören will, findet Livestreams fast aller freien Radios und auch ein Sendungsarchiv hier; auch das nichtkommerzielle Community-Fernsehprojekt okto bietet einen Webstream an.

Monday, September 15, 2008

Leseempfehlungen

  • "Using more, paying less" - das ist kein weiterer Wahlkampfslogan gegen die Teuerung, sondern eine Kernbotschaft aus dem exakt 365 (!) Seiten starken Jahresbericht der britischen Regulierungsbehörde Ofcom: The Communications Market 2008 (press release, part 1, part 2, key points). Erstmals gibt es auch "interactive key points", bei denen eine Kommentierung möglich ist (nach einem Monat sind aber gerade einmal zehn Kommentare online).
  • Die österreichische Regulierungsbehörde hat ebenfalls ihren Jahresbericht (Kommunikationsbericht 2007) vorgelegt, der wie immer die wesentlichsten Informationen übersichtlich zusammenstellt und Pflichtlektüre für alle ist, die sich mit Telekom- und Rundfunkregulierung befassen. In der Schriftenreihe der RTR ist auch der Band Chancen und Risken des digitalen Hörfunks für Österreich erschienen.
  • Die deutsche Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich hat in ihrem 11. Jahresbericht für den Zeitraum vom 1.7.2007 bis 30.6.2008 wieder eine Menge Daten zu den Eigentumsverhältnissen in der deutschen Medienlandschaft zusammengetragen. Seither wurde übrigens die Zusammensetzung der Kommission geändert und es gehören ihr nun auch sechs Vertreter der Landesmedienanstalten an, die wahrscheinlich bisher noch nicht in genügend Gremien, Räten oder Kommissionen gesessen sind. Immerhin hat man aber auch die GSPWM und die GSDZ mit Wirkung vom 1. September 2008 abgeschafft und als Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten unter einer diesmal tatsächlich medientauglichen Abkürzung (ZAK!) neu aufgestellt.
  • Der Jahresbericht 2007 der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten ist übrigens hier zu finden.
  • Noch eine Leseempfehlung abseits der Jahresberichte: rebooting america: ein (online kostenlos verfügbares) Buch mit 44 sehr knappen Essays mit Ideen für ein Redesign der Demokratie im Internet-Zeitalter - natürlich spezifisch auf die USA abgestellt, aber als Denkanstöße auch für Europa eignen sich die teilweise auch recht exotischen Ideen allemal; unter den AutorInnen ist etwa Newt Gingrich genauso wie Scott Heiferman, Beth Noveck oder Susan Crawford.

Sunday, June 01, 2008

Berichtssaison Rundfunk, follow up

Wie angekündigt, wurden im Verfassungsausschuss des Nationalrats am vergangenen Donnerstag mehrere Berichte aus dem Rundfunkbereich diskutiert; die Pressemitteilung des Parlaments fasst die Beratungen zusammen. Medienministerin Bures bestätigte, dass gemäß dem Arbeitsplan der Bundesregierung im November dieses Jahres Einigung über eine unabhängige Medienbehörde im Ministerrat erzielt werden soll (das würde wohl voraussetzen, dass spätestens Anfang September ein Begutachtungsentwurf verschickt wird). Dass tatsächlich die im Regierungsprogramm vorgesehene "konvergente Medien- und Telekommunikationsbehörde" geschaffen wird, ist aber realpolitisch wohl auszuschließen (zur bisherigen Geschichte siehe zuletzt diesen Beitrag).

Die Diskussion über die Einrichtung einer unabhängigen Regulierungsbehörde im Rundfunkbereich gibt auch Anlass, auf die Deklaration des Ministerkomitees des Europarats vom 26. März 2008 hinzuweisen, mit der auch wieder einmal zur Umsetzung der einschlägigen Europaratsempfehlung Recommendation Rec(2000)23 aufgefordert wurde. Außerdem sollte die Deklaration entsprechend bekannt gemacht werden ("disseminate widely the present declaration and, in particular, bring it to the attention of the relevant authorities, the media and of broadcasting regulatory authorities in particular, as well as to that of other interested professional and business players"). In den österreichischen Medien habe ich bisher dazu nichts gelesen, also trage ich mit diesem Hinweis meinen bescheidenen Teil zur Informationsverbreitung bei.

Der Tätigkeitsbericht der RTR wurde übrigens - erstmals - nicht im Ausschuss enderledigt, sondern wird auch im Plenum diskutiert werden (wohl am 5. oder 6. Juni). Schon zur Diskussion des Berichts im Ausschuss hat die Parlamentsaussendung festgehalten: "Im Mittelpunkt der Debatte stand der ORF." Die Vorhersage, dass es bei der Diskussion im Plenum genauso sein wird, ist nicht allzu riskant (auch wenn die RTR nur zu einem vergleichsweise geringen Teil mit dem ORF befasst ist und der Schwerpunkt eindeutig bei Telekommunikationsangelegenheiten liegt).

Ein Risiko möchte auch Josef Cap, Klubvorsitzender der SPÖ im Nationalrat, nicht eingehen: nämlich "das Riskio [...], dass der ORF als 'elektronische Wiener Zeitung' ende." Das ist zwar in Kenntnis der Wiener Zeitung verständlich, aber insofern bemerkenswert, als die Wiener Zeitung im Verantwortungsbereich von Caps Parteivorsitzendem (und Bundeskanzler) Gusenbauer von der Republik Österreich herausgegeben wird.

Und als letzte Anmerkung: der Bericht nach § 8 ORF-G konnte zwar nach der Geschäftsordnung nicht behandelt werden, wurde aber immerhin vom Abgeordneten Dieter Brosz angesprochen. Dass man für die parlamentarische Behandlung eine Gesetzesänderung bräuchte, wie dies Abgeordnete Elisabeth Hlavac anmerkte, ist formal zutreffend; bei gutem Willen wäre es aber wohl denkbar, dass der Bericht zB einem Bericht der Medienministerin angeschlossen würde und auf diesem Weg zu einem Verhandlungsgegenstand des Nationalrats werden könnte.

Monday, May 26, 2008

Neuer Tätigkeitsbericht der RTR-Schlichtungsstelle

Dialer sind (fast) tot, Entgeltstreitigkeiten steigen deutlich und Mehrwert-SMS sowie mobile Datendienste sind die aktuell besonders kritischen Problembereiche. So lässt sich ganz knapp der Tätigkeitsbericht der Schlichtungsstelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH für das Jahr 2007 zusammenfassen, der am 20. Mai 2008 präsentiert wurde.

Der Bericht ist wie jedes Jahr nicht nur Leistungsnachweis der Schlichtungsstelle, sondern auch eine übersichtliche Bestandsaufnahme aktueller Probleme, mit denen die KundInnen von Telekommunikationsunternehmen konfrontiert sind, mit illustrativen Schilderungen auch einzelner exemplarischer Fälle. Und da die Regulierungsbehörde nicht nur berichtet, sondern vor allem im Bereich Mehrwertdienste/Nummerierung auch Eingriffsmöglichkeiten hat, kann man immer auch gespannt sein, ob und wie auf die aktuellen Trends reagiert wird. Was die SMS-Mehrwertdienste betrifft, wurde von der RTR dem Bericht zufolge einmal das Monitoring verstärkt, um auf Rechtsverstöße in diesem Bereich (Verstöße gegen die KEM-V) schneller reagieren zu können.

Sunday, May 25, 2008

Berichtssaison im Parlament: Rundfunk

Der Verfassungsausschuss des Nationalrates wird in seiner Sitzung am kommenden Donnerstag, dem 29. Mai 2008, eine ganze Reihe von Berichten zum Thema Rundfunk diskutieren, die von der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst vorgelegt wurden. Wer lesen will, was die Abgeordneten sicher alle gelesen haben, der findet hier die Links:
Auch das Thema Rundfunkgebühren/Programmentgelt wird zur Sprache kommen, auf Grund eines BZÖ-Antrags vom Juli letzten Jahres. Der Antrag zielt auf einen Entschließungsantrag des Nationalrats ab, nach dem bemerkenswerter Weise der Verkehrsminister aufgefordert werden soll, ein "Rundfunkgebühren-Reformpaket" vorzulegen (soweit tatsächlich die Rundfunkgebühren betroffen sind, läge das am Finanzminister, soweit sich der Antrag aber - überwiegend - eigentlich auf Fragen des ORF-Programmentgelts bezieht, wäre die Medienministerin zuständig).

Im Verfassungsausschuss nicht diskutiert wird - wie jedes Jahr - ein weiterer dem Parlament vorliegender Bericht: jener des ORF über die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags nach § 8 Abs 2 ORF-G. Dieser Bericht ist dem Nationalrat zwar vorzulegen, allerdings direkt durch den ORF, sodass er nach dem Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrats gar nicht Gegenstand der Verhandlung (§ 21 GOG) wird (dazu müsste er von der Bundesregierung oder einem Regierungsmitglied vorgelegt werden).

*Der Tätigkeitsbericht der RTR - der wie die anderen Berichte für das Jahr 2006 seit rund einem Jahr im Parlament liegt - umfasst auch die Tätigkeit der RTR im Bereich Telekom und wurde daher auch im Einvernehmen zwischen der Medienministerin und dem Verkehrsminister vorgelegt.

Tuesday, December 18, 2007

"Bring me no more reports"

... sagt Macbeth, als es ihm zuviel der (schlechten) Nachrichten wird. So schrecklich sind die diversen (Tätigkeits)Berichte, die in den letzten Tagen veröffentlicht wurden, zwar nicht, aber genug Lesestoff für lange Winterabende ist immerhin dabei. Hier ein paar aktuelle Hinweise:

Die deutsche Bundesnetzagentur hat ihre Tätigkeitsbereicht für die Bereiche Telekommunikation und Post heute vorgestellt (siehe dazu auch die Rede des Präsidenten der BNetzA). Darin enthalten ist auch ein Abschnitt mit "Auslegungsgrundsätzen zu § 9a TKG", in dem nicht einmal angedeutet wird, dass diese Bestimmung Gegenstand eines Vertragsverletzungsverfahrens beim EuGH ist.

Die englische Regulierungsbehörde Ofcom hat einerseits ihre Strategier für die Verwertung der "digitalen Dividende" bekanntgegeben (Ofcom Digital Dividend Review: full text, executive summary), andererseits aber auch einen Bericht über internationale Märkte erstellt:
Ofcom Report The International Communications Market 2007 (full text, key points).

Die österreichische Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH im Rahmen ihrer Schriftenreihe schon vor ein paar Wochen den Band Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) im Alltag (Gesamttext als pdf) veröffentlicht. Hinter dem etwas unspezifischen Titel verbergen sich vor allem für Endkunden sehr nützliche Beiträge zum Beispiel über Roaming, Mehrwertdienste, Rufnummernmitnahme und elektronische Signaturen.
Und auch die ERG hat wieder etwas publiziert: einerseits die ERG Common Position on VoIP und andererseits ein Konsultationspapier über symmetrische Terminierungsentgelte im Fest- und Mobilnetz: ERG public consultation on a draft Common Position on symmetry of mobile/fixed call termination rates; das ist zwar ausdrücklich erst ein Konsultationsdokument, aber nach den bisherigen Erfahrungen mit Konsultationsverfahren ist kaum zu erwarten, dass Stellungnahmen im Zuge der Konsultation zu einer nennenswerten Änderung der ERG-Position führen werden.

Dass Konsultationen oft tatsächlich zu wenig substantiellen Antworten führen, hat die RTR übrigens mit ihrem ambitionierten "10-Jahres-Projekt" erlebt:
Im Juni 2007 präsentierte die RTR nicht nur eine Bestandsaufnahme zu zehn Jahren Telekom-Liberalisierung, sondern wollte auch eine Diskussion zu den Herausforderungen für die nächsten Jahre in Gang bringen. Dazu stellte sie drei Diskussionspapiere - zu Separation, Next Generation Networks-Regulierung und NGN-Investitionsanreize und Kostenrechnung - ins Netz und forderte zu Stellungnahmen auf.

Die dazu eingelangten zwölf Stellungnahmen sind hier zu finden - und wenn man manche dieser Stellungnahmen durchsieht, dann stellt sich schon die Frage, ob die Diskussionspapiere überhaupt gelesen wurden. Besonders nett finde ich die Stellungnahme von "ICT Austria", einer Einrichtung, die sich - offenbar ohne beabsichtigte Ironie - als "Think Tank" bezeichnet. Die Stellungnahme ist ein Lehrbuchbeispiel, wie man eine allgemeine und nichtssagende Antwort geben kann, auch wenn viele konkrete Fragen gestellt wurden.