Monday, September 29, 2008

Die Kommission teilt mit: Das Internet der Dinge

Im September ist die Europäische Kommission wieder recht aktiv geworden - und zwar so aktiv, dass sie sich schon selbst überholt: in ihrer heute veröffentlichten Mitteilung über künftige Netze und das Internet wird etwa angekündigt, dass die Kommission demnächst eine Mitteilung zum Universaldienst vorlegen werde - diese Mitteilung wurde allerdings schon vor ein paar Tagen von der Kommission veröffentlicht (siehe dazu auch hier).

Aber auch sonst gibt es offenbar eine steile Lernkurve: vor drei Tagen hat Kommissarin Reding noch stolz verkündet, erstmalig öffentlich etwas zu Social Networking zu sagen (Presseaussendung; Rede), und nun geht es gleich um die "Führungsrolle Europas beim Übergang zum Web 3.0".

Die Mitteilung versteht sich als "erster vorbereitender Schritt auf dem Weg zum Internet der Zukunft, bei dem es zunächst darum geht, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, damit das Internet dynamisch und offen bleibt und gleichzeitig sicherer wird." Auf den folgenden zwölf Seiten wird in sehr allgemeiner Form dargestellt, was aus der Sicht der Kommission die wichtigsten Herausforderungen und damit verbundenen politischen Fragen sind.
Die Entwicklung sozialer Netze, das "Internet der Dinge", ortsunabhängige Nutzung und die sprunghafte Zunahme des Datenverkehrs sind in dieser Sicht die wesentlichsten "challenges", auf die policy-seitig unter anderem mit der Förderung von Investitionen in den Hochgeschwindigkeits-Breitbandzugang ("Breitbandzugang für alle") und einem konsequenten Einsatz des Wettbewerbsrechts zur Verhindung wettbewerbsfeindlicher Praktiken reagiert werden soll. In diesem politisch-strategischen Teil des Mitteilung wird umfassend auf alle möglichen anderen Politiken und Initiativen der Kommission verwiesen, vom Vorschlag zur Änderung der Universaldienstrichtlinie über die Mitteilung über kreative Online-Inhalte und Maßnahmen im Bereich der IKT-Normung bis zu den Leitlinien für die Breitbandförderung. Neu ist ein "Breitbandleistungsindex", der nicht mehr nur die Durchdringung misst (hier ist Österreich schon unterdurchschnittlich), sondern auch Faktoren wie Übertragungsgeschwindigkeit, Preise, Wettbewerb und den "soziökonomischen Kontext" mit berücksichtigt (wie das berechnet wird, steht in einem Staff Working Paper); Österreich ist hier am achten Platz.

Die Mitteilung betont besonders die Bedeutung des Zugangs zu Kabelkanälen und die Möglichkeiten von "Behörden vor allem auf kommunaler Ebene", Investitionskosten in neue Netze zu fördern und Baukosten zu verringern, etwa durch Gewährung von Zugang zu eigenen Kabelkanälen, aber auch durch Beihilfen, wobei diese "auf die Errichtung passiver Infrastrukturen (z. B. Kabelkanäle, Einstiegsschächte oder unbeschaltete Glasfaserkabel) zu beschränken" sind offenen, gleichberechtigen Zugang für alle Betreiber gewährleisten müssen. Die Kommission will dazu auch die Beihilfeleitlinien für Breitbandvorhaben und Zugangsnetze der nächsten Generation "unter Berücksichtigung der sich entwickelnden Rechtsprechung" überarbeiten. [Als Beispiel für die Kommissionspraxis instruktiv ist die jüngst veröffentlichte Entscheidung über eine Beihilfe der Stadt Amsterdam in ein Glasfasernetz].

Die Netzneutralität wird in der Mitteilung nur recht vorsichtig angesprochen. Die Kommission akzeptiert ausdrücklich, dass Betreiber "Netzverwaltungstechniken" (network management) einsetzen, "um in einer Zeit der rasant steigenden Nachfrage und der zunehmenden Verstopfung der Netze zu den Hauptzeiten den Verkehrsfluss zu optimieren und eine gute Dienstqualität zu garantieren." Gegen einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die darauf abzielen, andere Dienste oder alternative Betreiber vom Markt fernzuhalten, sollen nach Ansicht der Kommission die zur Änderung der Universaldienst-Richtlinie gemachten Vorschläge (die allerdings nur Informationspflichten vorsehen) sowie das allgemeine Wettbewerbsrecht ausreichen. Vielleicht sagt Reding mehr bei einer Konferenz am 30. Spetember in Dänemark (mehr dazu hier).

Im Zusammenhang mit der Mitteilung steht auch eine Konsultation zum "Internet der Dinge" (mit einem entsprechenden Staff Working Paper).

Saturday, September 27, 2008

Europäisches Parlament zu "Bürgermedien", Medienpluralismus und Blogs

Am Tag nach der Abstimmung über das Telekom-Paket (dazu hier) hat das Europäische Parlament zwei Entschließungen zu Medienthemen angenommen. In der Entschließung zu gemeinnützigen Bürger- und Alternativmedien in Europa (in der englischen Sprachfassung ist einfach von "community media" die Rede), wird die Bedeutung solcher nicht kommerzieller Alternativmedien betont, etwa für den Medienpluralismus, aber auch für Medienkompetenz, Integration, Vielfalt etc. Die Entschließung enthält auch den Aufruf an die Mitgliedstaaten und die Kommission, "Bürger- und Alternativmedien als Medien zu definieren, die:
  • nicht-kommerziell und – sowohl von staatlicher als auch von lokaler Macht – unabhängig sind, sich hauptsächlich Aktivitäten widmen, die für die Allgemeinheit und die Bürgergesellschaft von Interesse sind, klar definierte Ziele verfolgen, die immer auf einen sozialen Zugewinn ausgerichtet sind, und zum Dialog zwischen den Kulturen beitragen;
  • gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, an die sie sich richten, verantwortlich sind, was bedeutet, dass sie über ihre Aktionen und Entscheidungen informieren, sie rechtfertigen und bei möglichem Fehlverhalten dafür sanktioniert werden müssen, so dass die Dienste immer im Sinne der jeweiligen Gemeinde erbracht werden und die Entstehung von Netzwerken vermieden wird, die 'von oben' kontrolliert werden;
  • den Mitgliedern der jeweiligen Interessengruppen zur Beteiligung an der Schaffung von Inhalten und auch an allen Aspekten der Betreibung und des Managements offen stehen, wobei allerdings die redaktionelle Arbeit Fachleuten auf diesem Gebiet vorbehalten bleiben muss"
Das ist vielleicht mehr Wunschvorstellung der Abgeordneten oder mögliches Leitbild als eine brauchbare Definiton - aber es ist ohnehin unklar, wozu die Definition überhaupt gut sein soll.

Ähnlich unscharf ist auch die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. September 2008 zu Medienkonzentration und -pluralismus in der Europäischen Union. Wer sich da klare Positionen zur Medienkonzentration erwartet, wird enttäuscht, statt dessen gibt es vor allem hochfliegende Bekenntnisse zur Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und gegen Beschränkungen der "Beteiligung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an technologischen Entwicklungen". Das Parlament "fordert die Kommission nachdrücklich auf, den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ... großzügig aufzufassen, und zwar insbesondere im Hinblick auf eine unbeschränkte Beteiligung ... an technologischen Entwicklungen"; zur Erfüllung des Auftrags der öffentlich-rechtlichen audiovisuellen Medien hält es das Parlament "für notwendig, dass diese über die traditionellen Programme hinaus neue Informationsdienste und Medien entwickeln und in der Lage sind, sich an jedem digitalen Netzwerk und jeder digitalen Plattform zu beteiligen."

Ansonsten dominiert das Wortgeklingel (daher habe ich oben auch ein wordle-Bild eingefügt, das aus der Entschließung abgeleitet ist); und auch Blogs kommen in der Entschließung vor (allerdings nicht wie von manchen befürchtet), und zwar so:
"Das Europäische Parlament, ...
in der Erwägung, dass Weblogs einen wichtigen neuen Beitrag zur Freiheit der Meinungsäußerung darstellen und immer mehr von Angehörigen der Medienberufe sowie von Privatpersonen genutzt werden, ...
ermutigt zu einer offenen Diskussion über alle den Status von Weblogs betreffenden Themen"
Nicht wirklich spektakulär, oder?

PS: In Sachen Public Service Broadcasting im Vereinigten Königreich gibt es auch wieder Neues: Ofcom hat nun die zweite Phase der zweiten "Public Service Broadcasting Review" in Angriff genommen; Näheres dazu hier (bzw hier das gesamte Konsultationsdokument).

Friday, September 26, 2008

Verdrängungspreise und Verlustausgleich: France Télécom / Kommission:

In der Rechtssache C-202/07 P France Télécom SA / Kommission hat der Generalanwalt am 24. 9.2008 die Schlussanträge erstattet. Zu entscheiden ist über ein Rechtsmittel der France Télécom gegen das Urteil des EuG vom 30.1.2007, T-340/03 (siehe dazu hier). In der Sache geht es um den Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung auf dem Markt für den Breitband-Internetzugang für Privatkunden (im Wesentlichen in den Jahren 2001 und 2002), der von der Europäischen Kommission in ihrer Entscheidung vom 16.7.2003, COMP/38.233 — Wanadoo Interactive, festgestellt worden war.

Die Kommission hatte dem betroffenen marktbeherrschenden Unternehmen vorgeworfen, Verdrängungspreise ("predatory pricing") angewendet zu haben, um seine Marktmacht noch zu stärken; das EuG hatte die Entscheidung bestätigt. Der Generalanwalt schlägt nun vor, das Urteil des EuG aufzuheben. Zum einen meint er, dass der Einwand der Anpassung (alignment) der Preise an jene anderer Marktteilnehmer nur allgemein und nicht anhand des konkreten Sachverhalts geprüft worden sei. Zum anderen aber geht es um den Verlustausgleich: ein Unternehmen, das Verdrängungspreise anwendet, muss zumindest annehmen können, dass es die dadurch entstehenden Verluste wieder ausgleichen kann (zB wenn die Konkurrenten aufgrund der Verdrängungspreise aus dem Markt aussteigen). Kommission und EuG hatten hingegen angenommen, dass es zur Annahme eines Marktmachtmissbrauchs durch Verdrängungspreise nicht notwendig sei, die Möglichkeit des Verlustausgleichs ausdrücklich festzustellen.

Thursday, September 25, 2008

Universaldienst-Bericht / NGA-Konsultation

Die Kommission hat heute eine Mitteilung über die zweite regelmäßige Überprüfung des Umfangs des Universaldienstes in elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten gemäß Artikel 15 der Richtlinie 2002/22/EG veröffentlicht (erste kritische Anmerkungen dazu bereits hier). Aus österreichischer Sicht ist interessant, dass die Kommission festhält, dass Ausgleichszahlungen für die Erbringung des Universaldienstes bisher nur in Frankreich, Italien und Rumänien erfolgten (Seite 4 der Mitteilung). Doch auch in Österreich ist Geld geflossen, wenngleich nicht im dafür vorgesehenen Verfahren. Im Kommunikationsbericht 2007 der RTR heißt es dazu (S. 95):

"Telekom Austria hatte sich für die Jahre, in denen sie den Universaldienst erbracht hat, bis inklusive 2004 auf privatrechtlicher Basis mit den alternativen Telekom-Betreibern über den Ausgleichsbetrag geeinigt. Für das Jahr 2005 hatte Telekom Austria gegen Ende des Jahres 2006 einen Antrag auf Abgeltung der Kosten des Universaldienstes bei der TKK eingebracht. Parallel zum Verfahren vor der TKK liefen allerdings im ersten Quartal 2007 weiterhin Gespräche zwischen der Telekom Austria und ANB. Als Ergebnis dieser Gespräche konnte im Mai 2007 eine privatrechtliche Einigung erzielt werden. Telekom Austria erhielt von mehreren ANB in Summe EUR 1,9 Mio. Diese Einigung wurde auch für das Jahr 2006 übernommen, Telekom Austria erhielt ebenfalls eine Abgeltung in Höhe von EUR 1,9 Mio."

Nur in einem sehr indirekten Zusammenhang mit dem Universaldienst stehen Fragen der Zugangsregulierung zu Next Generation Networks. Da aber auch die Kommission in ihrer Pressemitteilung zum Universaldienst-Bericht darauf Bezug genommen hat, kann ich auch gleich an dieser Stele auf die aktuelle Konsultation der Kommission im Hinblick auf eine geplante Empfehlung für NGA (Next Generation Access) hinweisen (Presseaussendung, Empfehlungsentwurf, Explanatory Note).

Empfehlenswert ist auch ein Bericht des WIK zu NGA (sowie die dazugehörende Präsentation).

Telekom-Paket im Europäischen Parlament

Das Europäische Parlament hat am 24. September 2008 über das von der Kommission im November letzten Jahres vorgelegte "Telekom-Paket" in erster Lesung abgestimmt; bis zuletzt war unklar, welche der Abänderungsanträge eine Mehrheit finden würden. Nun gibt es eine erste (vorläufige) Ausgabe der angenommenen Texte (der gesamten Plenarsitzung) auf der Parlamentswebsite; zwecks besserer Übersicht habe ich hier nur die Telekom-Sachen bereitgestellt (und hier die englische Version).

PS: Zum kürzlich vorgestellten Entwurf für eine Änderung der Roaming-Verordnung verweise ich auf mein Blog-Post auf www.contentandcarrier.eu.

Wednesday, September 24, 2008

Reise, Wetter, Freizeit, Parlament? TW1 im Wandel

TW1 ist ein "gebührenfreies Spezialprogramm für Reise, Wetter und Freizeit", so steht es auf der ORF-Website, und so entspricht es etwa auch dem, was anlässlich der gänzlichen Übernahme von TW1 duch den ORF kommuniziert wurde. Auf der Website von TW1 aber findet sich mittlerweile eine etwas andere Umschreibung: demnach handelt es sich bei TW1 um ein "gebührenfreies Spartenprogramm für Information, Kultur, Freizeit und Wetter". Von einem Stiftungsratsbeschluss, der diesem neuen Spartenprogramm zugestimmt hätte (§ 9 Abs 2 ORF-G), habe ich zwar nichts gehört, aber das muss nichts heißen, denn solche Beschlüsse werden ja nicht veröffentlicht.

Und heute habe ich soeben mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass es möglich ist, auf diesem gebührenfreien Spartenprogramm TW1 sogar umfangreiche Berichterstattung aus dem Parlament - stundenlange (auch kommentierte) Live-Übertragung - zu bieten. Das passiert zwar unter Einsatz von ORF-Personal (oder ist "ORF-Star" Dr. Robert Stoppacher gerade zu TW1 gewechselt?), aber da für TW1 kein Gebührengeld fließen darf, wird dies sicher genauestens mit dem ORF abgerechnet. Der ORF als Subauftragnehmer für TW1 - eine bemerkenswerte Situation, die auch dem Kommentator noch neu ist, denn er spricht gelegentlich noch - irrtümlich - von einer ORF-Übertragung.

Interessant wäre freilich auch, wie eigentlich die Entscheidung fällt, wenn das kommerzielle ("gebührenfreie") TW1 plötzlich seine Sendezeit zu Lasten des öffentlich-rechtlichen, gebührenfinanzierten Programms Sport Plus ausweiten möchte. Immerhin musste ja heute dieses öffentlich-rechtliche Sportprogramm (angekündigt waren alte Fußballaufzeichnungen) dem kommerziellen Programm - der ausschließlich aus Werbeeinnahmen finanzierten Parlamentsübertragung - weichen. Was, wenn das nächste Mal vielleicht die "gesunde halbe Stunde" ausgeweitet werden soll (zB in Form einer "Langen Nacht der Nahrungsergänzungsmittel")?

Eigentümerwillen ohne Eigentum?

ORF-Stiftungsratsvorsitzender Pekarek überlegt, "bestimmte Unternehmensteile und Sparten des ORF" auszugliedern, denn "mangels Eigentümerwillen kann man die derzeit nicht professionell führen". Die Diskussion um Auslagerungen ist ebensowenig neu wie die von Pekarek ebenfalls angesprochene Überlegung zur (Teil-)Privatisierung. Interessant ist aber die Begründung: denn der ORF ist ja eine Stiftung des öffentlichen Rechts, die sich dadurch auszeichnet, dass sie keinen Eigentümer hat. Die Erläuterungen zur Novelle 2001, mit der diese Rechtsform geschaffen wurde, bringen es auf den Punkt: "Die Stiftung hat keinen Eigentümer – begünstigt ist die Allgemeinheit."

Der ORF hat gesetzlich festgelegte Aufgaben, die - für die begünstigte Allgemeinheit! - zu erbringen sind; und der Stiftungsrat sollte sicherstellen, dass dies geschieht. Einen "Eigentümerwillen" kann es daher per gesetzlicher Definition schon mangels Eigentümer nicht geben, und nach der Intention des Gesetzgebers sollte es ihn auch nicht geben: "Es werden bei dieser Stiftung im Gegensatz zu anderen gesellschaftsrechtlich möglichen Unternehmensformen keinerlei Anteile von Bund oder Ländern gehalten, wodurch die Unabhängigkeit garantiert bleibt."

Da Pekarek als Vorbild für eine Beteiligung Privater am ORF selbst die (indirekte) Raiffeisen-Beteiligung an der ORF-Sendertochter ORS erwähnt, klingt das natürlich ein wenig nach "Fernsehen unter dem Giebelkreuz". Frei nach einem alten Raiffeisen-Motto ("Der Bauer schafft mit Gottes Kraft - sein Helfer die Genossenschaft") könnte man das Angebot vielleicht so formulieren: "Wenn's der ORF nicht schafft mit Gottes Kraft, dann hilft ihm die Genossenschaft."

Tuesday, September 23, 2008

Überkompensation durch Fernsehgebühren? EuG entscheidet am 22.10.2008

Seit 2004 sind beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (EuG) vier Klagen anhängig, die sich gegen die Entscheidung der Kommission in der Beihilfensache C 2/2003 (TV2 Dänemark, ABl L 85 v. 26.3.2006, S. 20), richten (T-309/04 TV2/Kommission, T-317/04 Dänemark/Kommission, T-329/04 Viasat Broadcasting UK/Kommission und T-336/04 SBS und SBS Danish Television/Kommission). Mit dieser Entscheidung hatte die Kommission festgestellt, dass die dem (damals) aus Gebühren und Werbeeinnahmen finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter TV2 im Zeitraum 1995 bis 2002 zugeflossenen Fernsehgebühren (und einige weitere Maßnahmen wie Steuerbefreiungen, zinslsoe Darlehen, "zu billige" Frequenzen) staatliche Beihilfen darstellen.

Die Kommission ging von einem ordnungsgemäßen (gesetzlichen) öffentlich-rechtlichen Auftrag für TV2 aus, bemängelte aber, dass der dänische Rechnungshof keine Befugnis hatte, eine Überkompensierung der Kosten der öffentlichen Dienstleistungen von TV2 zu verhindern. Die Kommission stellte eine Überkompensation in der Höhe von 84,3 Mio Euro (in den untersuchten Jahren 1995 bis 2002) fest. Dieser Betrag muss nach der Kommissionsentscheidung daher zurückgefordert werden; im Übrigen aber wurde die Beihilfe als mit dem gemeinsamen Markt vereinbar beurteilt. Gegen die Entscheidung der Kommission haben nicht nur TV2 und die Republik Dänemark Klage erhoben, sondern auch private Wettbewerber von TV2.

Das nun für den 22. Oktober 2008 angekündigte EuG-Urteil wird auch für das laufende österreichische Beihilfenverfahren (dazu zB hier) von Interesse sein. Wie auch immer aber das EuG entscheidet, es wird damit wohl kaum das letzte Wort gesprochen sein, denn zumindest eine Seite wird wohl ein Rechtsmittel an den EuGH erheben.

Monday, September 22, 2008

One Web Day

”OneWebDay” Susan Crawford, Professorin an der University of Michigan Law School und ICANN-Board-Mitglied, hat den 22. September zum "OneWebDay" ausgerufen, um einmal im Jahr die Aufmerksamkeit auf "key internet values" zu richten. Dieses Jahr ist "online political participation" das Hauptthema; rund um die Welt sollen dazu Veranstaltungen stattfinden. Wie es beim "Earth Day", dem Vorbild von OneWebDay, um den Schutz und die Rettung der Erde geht, so soll auch OneWebDay zum Schutz des Internet aufrufen - und Crawford ist mit ähnlich missionarischem Eifer bei der Sache wie manche Earth Day-Aktivisten; hier etwa bei einem Interview mit Rocketboom zum OWD 2007:

Ein besonderes Anliegen ist Crawford auch das Thema net neutrality, wie bei einem ihrer Statements (hier zu hören) zum OWD 2008 zum Ausdruck kommt: sie sieht einen Titanenkampf zwischen der "telephone side of the world", die das Internet zurück in eine "managed box" stecken will (den "controlled network people"), auf der einen Seite, und auf der anderen Seite "the people who have fallen in love, became enraptured over the internet in the last ten years, and understand the great social change it can bring about and the empowerment it creates for everybody around the world." Große amerikanische Dramatik.

4. Österreichisches Rundfunkforum - Roundup

Noch ein kurzes Roundup zum zweiten Tag des 4. Österreichischen Rundfunkforums (zum ersten Tag siehe hier): OGH-Präsidentin Irmgard Griss beleuchtete in ihrem Beitrag den Persönlichkeitsschutz in Online-Medien, wobei sie nicht nur die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs darlegte (etwa die Online-Gästebuch-Entscheidung), sondern sich auch mit Fragen auseinandersetzte, die in Österreich noch nicht ausjudiziert sind (etwa Fragen der Bewertung von Unterrichtenden, anhand des Urteils des OLG Köln zu spickmich.de). Abschließend betonte sie, dass die Gerichte nicht nur rasch handeln müssen, sondern dass sie - angesichts des regelmäßig bestehenden Spannungsfeldes zwischen den Grundrechten der Meinungsäußerungsfreiheit und des Schutzes der Persönlichkeitsrechte - die widerstreitenden Interessen sorgfältig und nachvollziehbar gegeneinander abwägen müssen, um auch die Akzeptanz gerichtlicher Entscheidungen zu erhöhen.

Professor Walter Berka befasste sich mit der Frage, wie die Integrität von Informationen im Internet gesichert werden könnte - und legte dar, dass der Beitrag des Rechts dazu recht bescheiden ist: Kommerziell orientierte Internetkonzerne kontrollieren die über das Netz verbreiteten Informationen nach Maßstäben, die sich öffentlich nicht zu legitimieren brauchen. Besonders fatal wird die Situation, so Berka, wenn sich eine kommerziell motivierte Selbstregulierung wie im Falle Chinas mit staatlicher Zensur verbindet.

Beim Vortrag von Rechtsanwalt Albrecht Haller zum Urheber- und Verwertungsgesellschaftenrecht für Onlinemedien konnte ich leider nicht dabei sein, umso mehr freue ich mich daher auf den Tagungsband, der Anfang des kommenden Jahres bei Manz erscheinen wird. Der Vollständigkeit halber ist noch zu erwähnen, dass auch ich bei diesem Rundfunkforum referiert habe - auch diesen Beitrag zum Themenkreis "Net Neutrality" wird man im Tagungsband nachlesen können. Das 5. Österreichische Rundfunkforum wird übrigens am 17. und 18. September 2009 stattfinden - den Termin sollte man sich schon vormerken!

Hier noch Links zu Berichten in den Medien: Standard, nochmals Standard, Die Presse, nochmals Die Presse, futurezone, Wiener Zeitung, nochmals Wiener Zeitung; im Standard auch ein Interview mit Prof. Dörr.

PS - disclosure: offenzulegen habe ich, dass ich Vorstandsmitglied des REM (Forschungsinstitut für das Recht der elektronischen Massenmedien) bin, das in Kooperation mit dem Bundeskanzleramt und der RTR das Rundfunkforum veranstaltet.

Thursday, September 18, 2008

Rundfunkforum: Internet als Betriebssystem der Demokratie

Das Österreichische Rundfunkforum des Forschungsinstituts für das Recht der elektronischen Massenmedien (REM) befasst sich diesmal mit "Medien im Web" - am heutigen ersten Tag brachte zunächst Wolfgang Blau, Chefredakteur von Zeit Online, einen Überblick über die aktuellen Herausforderungen für Online-Medien (siehe einen ersten Pressebericht dazu hier).
Kritisch äußerte sich Blau unter anderem zu Regulatoren, die "neue Flaschenhälse schaffen, wo keine sind" (wobei er ausdrücklich die Lizenzierung von Internet-Fernseh-Angeboten in Deutschland ansprach - siehe dazu auch hier) - sehr deutlich sprach er sich auch für ein offenes Internet aus, das er wörtlich auch als "Betriebssystem unserer Demokratie" bezeichnete.

Rechtsanwalt Thomas Höhne erläuterte die medienrechtlichen Ordnungsvorschriften für Onlinemedien - und auch wenn er die Materie als "dull but important" beurteilte, sorgten schon die Einblicke in die umfassenden Praxiserfahrungen des Referenten für einen spannenden Vortrag. Michael Kogler vom Bundeskanzleramt skizzierte erste Überlegungen zur Umsetzung der Mediendienste-Richtlinie in Österreich, soweit Online-Medien davon betroffen sind. Eine Lizenzpflicht von Webcast/Streaming-Angeboten soll es demnach in Österreich auch weiterhin nicht geben, ein Anzeigesystem reiche vollkommen aus. Auf Beamtenebene werde ein erster Entwurf für die Umsetzung der Richtline jedenfalls bis Ende des Jahres vorliegen - wie es politisch weitergeht, ist natürlich derzeit nicht abzusehen.
Professor Dieter Dörr von der Universität Mainz, der früher auch selbst bei einem öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter tätig war, setzte sich in seinem Vortrag differenziert mit der Frage der Online-Tätigkeit öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten auseinander. Bekannt kritisch steht er den Bemühungen der Kommission gegenüber, über das Beihilfeverfahren Einfluss auf die Definition des öffentlich-rechtlichen Auftrags in den Mitgliedstaaten zu gewinnen. Zugleich aber sieht er die im Zuge des deutschen Beihilfeverfahrens gegebenen Zusagen (Stichwort: "Drei-Stufen-Test") auch als große Chance für die Rundfunkanstalten, ihr öffentlich-rechtliches Profil zu schärfen- wenn man den Test denn ernsthaft durchführt. Wenn man aber, wie derzeit im Gespräch, die Marktauswirkungen durch Sachverständige beurteilen lasse, die von den Gremien der Anstalten selbst beigezogen werden, können man wohl vorhersehen, was herauskommen werde. Durchaus kritisch äußerte sich Dörr über so manche Programmleistung der öffentlich-rechtlichen Anstalten; und dass man ihnen Sponsoring erlaubt habe, sei überhaupt ein Danaergeschenk gewesen: die Einnahmen daraus seien gering, der Imageschaden aber riesig.

Update: SPG vor VfGH / Vertragsverletzungsverfahren

In der am kommenden Montag beginnenden Herbstsession wird sich der Verfassungsgerichtshof, wie er heute in einer Presseaussendung bekanntgab, auch mit "Individualanträgen von Telekommunikationsbetreibern beschäftigen, die sich gegen Neuerungen im Sicherheitspolizeigesetz wenden." Dabei geht es um die "Kommunikationsüberwachung", die Antragsteller hätten vorgebracht, dass die neu eingeführten Regelungen (BGBl I 2007/114) aus vielen Gründen verfassungswidrig seien:

"So ergebe sich z.B. die Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen zu einer bestimmten Nachricht (mit Zeitpunkt, Name und Anschrift), obwohl es keine Rechtsgrundlage für diese 'Vorratsdatenspeicherung' gebe. Dass die Sicherheitsbehörden Auskünfte ohne richterliche Genehmigung anfordern können, ist für die Antragsteller ebenfalls verfassungswidrig. Zahlreiche Begriffe im Gesetz (z.B. die Formulierung, dass 'bestimmte Tatsachen' eine Annahme einer Gefahrensituation rechtfertigen) seien unklar definiert. Und schließlich seien nun neue Kommunikationsüberwachungstechniken (IMSI-Catching) erlaubt, die flächendeckend in den Datenschutz völlig Unbeteiligter eingreifen würden."

Der VfGH muss zuerst entscheiden, ob die Anträge zulässig sind, erst dann kann gegebenenfalls auf den Inhalt eingegangen werden.

Das mit der fehlenden gesetzlichen Grundlage für eine Vorratsdatenspeicherung stört auch die Europäische Kommission - sie will (laut Pressemeldung, eine offizielle Aussendung habe ich jetzt nicht gefunden) daher Österreich und acht anderen Mitgliedstaaten ein "zweites Mahnschreiben" (formal: "eine mit Gründen versehene Stellungnahme") wegen bislang nicht erfolgter Umsaetzung der RL über die Vorratsspeicherung von Daten schicken. Da tatsächlich noch keinerlei Umsetzungsmaßnahmen gesetzt wurden, würde die Kommission wohl kein allzu schweres Spiel haben, wenn sie die Sache dann vor den EuGH bringen möchte (dass Österreich eine Umsetzungsmaßnahme innerhalb der nächsten zwei Monate zustandebringt, würde ich eher nicht erwarten). Spannend wird freilich, wie der EuGH über die Nichtigkeitsklage Irlands gegen die Richtlinie entscheidet. Eine erste Orientierung in der Sache kann man am 14. Oktober erwarten, wenn die Schlussanträge in diesem Verfahren (C-301/06 Irland/Rat und Parlament) gestellt werden.

In anderen Telekomsachen hat die Kommission heute ebenfalls die Einleitung oder Fortsetzung von Vertragsverletzungsverfahren (siehe auch die Übersicht hier) beschlossen:
  • betreffend die Notrufnummer "112" wurde Italien gemahnt, da dort die Anrufe zur Notrufnummer "112" nicht an andere Notdienste weitergeleitet werden kann; gegen Bulgarien und Rumänien soll wegen nicht vollständiger Funktionalität der Notrufnummer "112" Klage vor dem EuGH erhoben werden, allerdings gewährt die Kommission noch gnädig eine Nachfrist von drei Monaten, bevor die Klage eingebracht werden soll (ist das eine neue Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens - nach erstens Mahnschreiben und zweitens mit Gründen versehener Stellungnahmen dann drittens die aufschiebend beschlossene Klage?) - (Link zur Presseaussendung der Kommission)
  • Spanien erhält eine mit Gründen versehene Stellungnahme betreffend die Universaldienstfinanzierung; Polen wird vor dem EuGH geklagt weil dort die Regulierungsbehörde den Breitbandmarkt regulierte, ohne vorher eine Marktanalyse vorgenommen zu haben; Zypern kommt ebenfalls vor den EuGH wegen der nicht ordnungsgemäßen Einräumung von Wegerechten betreffend Mobilfunkunternehmen (Link zur Presseaussendung)
  • drei neue Vertragsverletzungsverfahren wurden eingeleitet "zur Unabhängigkeit und Effizienz der Telekom-Regulierungsbehörden in Lettland, Litauen und Schweden"; bei Lettland und Litauen, weil dort der als Regulierungsbehörde in Teilbereichen zuständige Minister gleichzeitig noch "Tätigkeiten im Zusammenhang mit Eigentum und Kontrolle ('operative Tätigkeiten') bei einigen staatlichen Telekommunikationsunternehmen" ausüben; in Schweden hat die Regulierungsbehörde aufgrund der Rechtsprechung nur eine eingeschränkte Zuständigkeit in Zusammenschaltungsstreitigkeiten zwischen Telekombetreibern (Link zur Presseaussendung).

Wednesday, September 17, 2008

Rechnungshof empfiehlt mehr "Internetüberwachungsgeräte"

"Die Nutzung des Mediums Internet konnte aufgrund des Fehlens technischer Voraussetzungen in zunehmendem Maße nicht überwacht werden." Zu diesem Ergebnis kommt der Rechnungshof in einem aktuellen Bericht, der sich mit "ausgewählten Ermittlungsmaßnahmen" ("kleiner" bzw. "großer Späh- und Lauschangriff", "Videofalle" und "Überwachung einer Telekommunikation") beschäftigt.

Entsprechend der Aufgabe des Rechnungshofs, die staatliche Gebarung zu überprüfen, liegt der Schwerpunkt des Berichts natürlich bei der wirtschaftlichen Beurteilung, doch er enthält auch einige überraschend deutliche rechtliche Beurteilungen, so etwa wenn von - nach Auffassung des Rechnungshofs - "gesetzwidrigen Handlungen der Gerichte" berichtet wird, nach denen Mitarbeiter von Telekommunikationsbetreibern Kenntnis von sensiblen Daten erlangt hätten, die nicht für sie bestimmt gewesen seien (so sei zB in mehreren Fällen die "Preisgabe von Vertrauensleuten" erfolgt).

Im Hinblick auf die technische Ausstattung bemängelt der Rechungshof unter anderem, dass die Ausstattung der 1998 eingerichteten "Sondereinheit Observation" zwar damals dem Stand der Technik entsprochen habe, dass sie aber seither mit der technischen Entwicklung nicht mehr Schritt halten habe können. Die Qualität der Aufgabenerfüllung sei durch die mangelhafte Ausrüstung noch nicht beeinträchtigt gewesen, sie sei jedoch "im zunehmenden Ausmaß von Improvisationsgeschick, technischen Eigenentwicklungen und Leihgaben anderer Dienststellen abhängig". Den technischen Aufrüstungswünschen der Überwacher steht der Rechnungshof also recht positiv gegenüber, auch im Hinblick auf die "Internetüberwachung":
"Infolge des Fehlens entsprechender technischer Voraussetzungen war die Anzahl an Internetüberwachungsmaßnahmen zur Zeit der Gebarungsüberprüfung gering. ... Der RH stellte fest, dass hinsichtlich der Einrichtung der technischen Voraussetzungen zur Internetüberwachung dringender Handlungsbedarf bestand, weil die Nutzung dieses Mediums in zunehmendem Maße nicht überwacht werden konnte. ...
Das BMI teilte in seiner Stellungnahme mit, dass die Möglichkeiten zur Überwachung des Internetverkehrs durch den Ankauf eines Gerätes für die SEO [Sonderheinheit Observation] geschaffen worden seien. Seither führe die SEO diese Überwachung zentral im gesamten Bundesgebiet für alle Organisationseinheiten durch.
Aus Sicht des RH kann angesichts der wachsenden Bedeutung der Internetkommunikation mit der Anschaffung lediglich eines Internetüberwachungsgeräts sowie den begrenzten Personalressourcen der SEO schon mittelfristig nicht das Auslangen gefunden werden."
Zur Telekomüberwachung stellte der Rechnungshof ein vielleicht typisch österreichisches Phänomen fest - dass nämlich "kein Telekommunikationsbetreiber außerhalb der Bürozeiten mit Überwachungsmaßnahmen begonnen hatte." Das habe nicht nur zu verspäteten Überwachungsmaßnahmen geführt, sondern in einigen Fällen auch dazu, dass trotz einer vom Gericht am Freitag angeordneten Beendigung einer Inhaltsüberwachung mit sofortiger Wirkung die tatsächliche Beendigung erst am darauffolgenden Montag erfolgt sei.

Tuesday, September 16, 2008

(Beschränkter) Investitionskostenersatz für Überwachungseinrichtungen

Noch ein update zum Telekommunikationsrecht (siehe auch die aktualisierte Übersicht hier): mit BGBl II 2008/320 wurde die Verordnung der Bundesministerin für Justiz über den Ersatz der Investitionskosten der Betreiber für die Bereitstellung aller Einrichtungen, die zur Auskunft von Daten und zur Überwachung des Inhalts einer Telekommunikation erforderlich sind (Investitionskostenverordnung – IKVO), kundgemacht. Demnach werden 90% jener Investitionskosten ersetzt, die Betreiber aufwenden mussten, um die "gemäß den Bestimmungen der Überwachungskostenverordnung für die Überwachung erforderlichen Funktionen" in ihren Anlagen einzurichten. Insgesamt ist der Ersatz aber auf maximal 17 Mio Euro beschränkt. Nach Berichten in der ORF futurezone (hier und hier) beruht die Verordnung offenbar auf einem zwischen Betreibern und Ministerien ausgehandelten Kompromiss.

Monday, September 15, 2008

Vorabentscheidungsverfahren zur obligatorischen Streitschlichtung in Telekomsachen

Zwei Neuigkeiten vom EuGH: die Schlussanträge des Generalanwalts in Sachen Vorratsdatenspeicherung (Rechtssache C-301/06 Irland/Rat und Parlament) wurden für den 14. Oktober 2008 angekündigt, und vier neue Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung unter anderem der UniversaldienstRL wurden anhängig gemacht.

Die neuen Vorabentscheidungsverfahren (C-317 /08, C-318/08, C-319/08 und C-320/08) sind in der (jeweils gleichen) Fragestellung nicht wirklich präzise, insbesondere wird sehr pauschal auf "Vorschriften des Gemeinschaftsrechts" verwiesen, die - sollte ihnen "zwingende Wirkung" zukommen - einem Beschluss (in unserer Terminologie wohl eher einer Verordnung) der italienischen Regulierungsbehörde vorgehen könnten. Unter diesen Vorschriften des Gemeinschaftsrechts finden sich (ohne nähere Spezifizierung zB bestimmter Artikel dieser Normen)
Inhaltlich geht es um die Frage, ob ein obligatorisches Streitschlichtungsverfahren, das vor Anrufung des ordentlichen Gerichts absolviert werden muss, zulässig ist. Geregelt ist dies in Italien in der Verfahrensordnung für das Streitbeilegungsverfahren, die mit "Delibera n. 173/07/CONS" der AGCOM festgelegt wurde (konkret im Anhang A zu diesem Beschluss). Dort heißt es in Art. 3 Abs 1 im Wesentlichen, dass die Anrufung des Gerichts unzulässig ist, bevor das Streitbeilegungsverfahren vor den regionalen Kommunikationskomitees (oder ein Schlichtungsverfahren vor einer Einrichtung für die Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten iSd Empfehlung 2001/310/EG) nicht erschöpft ist.* Welchen konkreten gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen das obligatorische Streitschlichtungsverfahren widersprechen sollte, ist nach der Vorlagefrage nicht ganz klar:
  • die beiden Empfehlungen scheiden von vornherein aus, da sie keinen verpflichtenden Inhalt haben (auch nicht, wie etwa die Empfehlungen nach Art 15 der RahmenRL, aufgrund besonderer Richtlinienbestimmungen in verfahrensmäßiger Hinsicht);
  • auch wenn man Art 6 EMRK als "Gemeinschaftsgrundrecht" heranzieht, wird man die Vorschaltung eines Streitschlichtunsgverfahrens in diesen Fällen wohl kaum als unverhältnismäßige Einschränkung des Zugangs zu einem unabhängigen Gericht ansehen können (jedenfalls nicht per se: anders könnte es vielleicht sein, wenn das Verfahren besonders lange dauert und man als Betroffener nicht wirksam darauf hinwirken kann, dass es zu einem Abschluss kommt);
  • wie ein Verstoß gegen die VerbrauchsgüterkaufRL vorliegen könnte, bleibt schon nach deren Anwendungsbereich (im Kern: "bewegliche körperliche Gegenstände") dunkel,
  • und Art 34 der UniversaldienstRL - der die außergerichtliche Streitbeilegung ja gerade fördern möchte - schiene mir nur insofern für die Vorlagefrage interessant, als er von den Mitgliedstaaten auch verlangt, Maßnahmen zu ergreifen, "um sicherzustellen, dass diese [Streitbeilegungs-]Verfahren eine gerechte und zügige Beilegung von Streitfällen ermöglichen".
* Im Original: "Per le controversie di cui all’articolo 2 comma 1, il ricorso in sede giurisdizionale è improcedibile fino a che non sia stato esperito il tentativo obbligatorio di conciliazione dinanzi al Co.re.com competente per territorio munito di delega a svolgere la funzione conciliativa, ovvero dinanzi agli organi di risoluzione extragiudiziale delle controversie di cui all’articolo 13."

Leseempfehlungen

  • "Using more, paying less" - das ist kein weiterer Wahlkampfslogan gegen die Teuerung, sondern eine Kernbotschaft aus dem exakt 365 (!) Seiten starken Jahresbericht der britischen Regulierungsbehörde Ofcom: The Communications Market 2008 (press release, part 1, part 2, key points). Erstmals gibt es auch "interactive key points", bei denen eine Kommentierung möglich ist (nach einem Monat sind aber gerade einmal zehn Kommentare online).
  • Die österreichische Regulierungsbehörde hat ebenfalls ihren Jahresbericht (Kommunikationsbericht 2007) vorgelegt, der wie immer die wesentlichsten Informationen übersichtlich zusammenstellt und Pflichtlektüre für alle ist, die sich mit Telekom- und Rundfunkregulierung befassen. In der Schriftenreihe der RTR ist auch der Band Chancen und Risken des digitalen Hörfunks für Österreich erschienen.
  • Die deutsche Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich hat in ihrem 11. Jahresbericht für den Zeitraum vom 1.7.2007 bis 30.6.2008 wieder eine Menge Daten zu den Eigentumsverhältnissen in der deutschen Medienlandschaft zusammengetragen. Seither wurde übrigens die Zusammensetzung der Kommission geändert und es gehören ihr nun auch sechs Vertreter der Landesmedienanstalten an, die wahrscheinlich bisher noch nicht in genügend Gremien, Räten oder Kommissionen gesessen sind. Immerhin hat man aber auch die GSPWM und die GSDZ mit Wirkung vom 1. September 2008 abgeschafft und als Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten unter einer diesmal tatsächlich medientauglichen Abkürzung (ZAK!) neu aufgestellt.
  • Der Jahresbericht 2007 der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten ist übrigens hier zu finden.
  • Noch eine Leseempfehlung abseits der Jahresberichte: rebooting america: ein (online kostenlos verfügbares) Buch mit 44 sehr knappen Essays mit Ideen für ein Redesign der Demokratie im Internet-Zeitalter - natürlich spezifisch auf die USA abgestellt, aber als Denkanstöße auch für Europa eignen sich die teilweise auch recht exotischen Ideen allemal; unter den AutorInnen ist etwa Newt Gingrich genauso wie Scott Heiferman, Beth Noveck oder Susan Crawford.

Sunday, September 14, 2008

Zurufe von gestern: Online-Direktion ausbauen!

"Zurufpolitik an Geschäftsführung und Aufsichtsgremium - von wem auch immer - [ist] überflüssig und wenig beeindruckend." So formulierte - zwingend und beeindruckend wie immer - ORF-Kommunikator Pius Strobl letzte Woche in einer Presseaussendung in Sachen Online-Direktor/Direktion des ORF.
Nun hat - einer ORF-Aussendung zufolge - der Rechnungshof "die Sinnhaftigkeit der Einrichtung der Onlinedirektion" bezweifelt. Dazu die Reaktion des ORF im Wortlaut:
"Die vom RH geäußerte Kritik an der Einrichtung der Onlinedirektion durch Frau Generaldirektorin Dr. Lindner wird nicht geteilt, da die Einrichtung zum damaligen Zeitpunkt sinnvoll erschien und eine Abschaffung am Beginn der Periode Wrabetz als falsches Signal an den Onlinemarkt gewertet worden wäre."
Was heißt "zum damaligen Zeitpunkt sinnvoll erschien"? Es erschien damals zwar sinnvoll, war es aber im Ergebnis nicht? Heute würde es nicht nur nicht mehr sinnvoll sein, sondern nicht einmal mehr so erscheinen? Und die "Abschaffung am Beginn der Ära Periode Wrabetz" wäre zwar inhaltlich richtig gewesen, aber als falsches Signal gewertet worden und ist deshalb unterblieben? Und jetzt wäre es richtig? Oder auch nur ein richtiges Signal?

Welche Organisationsmaßnahmen wann wirklich sinnvoll wären, kann man als Außenstehender wohl kaum beurteilen. Daher aus gegebenem Anlaß ein - wahrscheinlich auch überflüssiger und wenig beeindruckender - Zuruf von innen, immerhin vom Generaldirektor selbst (aus seiner Bewerbung um eben diesen Job):
"Die Online-Direktion ist ein wesentlicher Träger der multimedialen Innovation des gesamten Unternehmens ... weswegen die Online-Direktion ausgebaut und alle textbasierenden Medien des ORF dort konzentriert werden sollen."

Saturday, September 13, 2008

"Tatsachennah": Medienfreiheit, Medienmacht und Persönlichkeitsschutz

Im Juni letzten Jahres fand am Österreichischen Institut für Menschenrechte ein internationales Symposion zu Medienfreiheit, Medienmacht und Persönlichkeitsschutz statt (das Foto links, damals aufgenommen, zeigt einen Blick aus dem Fenster des Instituts - in der Ferne, über den Spitzen des Doms, der Sender Gaisberg). Der Tagungsband zum Symposion, herausgegeben von Wolfram Karl und Walter Berka, ist im N.P. Engel Verlag erschienen.

Jochen Abr. Frowein (in Österreich auch Nichtjuristen bekannt als einer der drei Weisen aus dem Jahr 2000), befasste sich mit Grundsatzfragen von "Meinungsfreiheit und Demokratie", unter anderem mit der besonderen Problematik von Beleidigungsverfahren im Rahmen der politischen Auseinandersetzung, die er auch als Mitverfasser des Weisenberichts aus erster Hand kennt. Die Fachdiskussionen und Konfliktlinien zwischen Praxis und Rechtsprechung, und auch zwischen nationaler und EGMR-Rechtsprechung spiegeln sich in den Referaten von Elisabeth Steiner (österreichische Richterin am EGMR), Medienanwalt Michael Rami, OGH-Präsidentin Irmgard Griss und Senatspräsident des OGH Eckart Ratz, aber auch in der im Buch ebenfalls dokumentierten Diskussion.

Nichts an Aktualität verloren hat auch Walter Berkas Beitrag zu Medienrecht und Medienverantwortung in der Informationsgesellschaft, in dem er unter anderem auch nachdrücklich darauf hinweist, "dass die Funktion der Medien als public watchdog ... ausreichende Distanz zu den Kräften und Mächten voraussetzt, welche dieser Kontrolle unterworfen sein sollen." (Wie es tatsächlich ausschaut, sieht man zB hier.) Recht behalten hat Berka auch mit seiner Skepsis zur damals gerade etablierten sogenannten "Leseranwaltschaft", die ja mittlerweile sogar von ihrem "Ehrenvorsitzenden" als "zahnlos" und "sinnlos" angesehen wird.

Ich habe bei diesem Symposion auch ein neues Wort gelernt, das bei einer Google-Suche derzeit noch auf weniger als 50 Einträge kommt: "tatsachennah" (das Wort "zeitnah" findet Google schon 2,8 Mio mal). "Tatsachennah", so ORF-TV-Chefredakteur Karl Amon im Podiumsgespräch über "Medienmacht und Kontrolle", sollte ein Journalist auch über Dinge berichten, "die ihm persönlich unangenehm sind." Auch das kann man im Buch nachlesen, ich frage mich seither allerdings: ab welcher Entfernung von den Tatsachen ist eine Berichterstattung nicht mehr "tatsachennah"?

Thursday, September 11, 2008

"wir wollen das Geld unter die Leute bringen": gebührenfinanziertes Call In-TV?

"Es geht um eine saublöde Frage, es geht echt um a Fråg’, wo ma sich denkt, spinnen die jetzt, aber es is ja Wurscht, es geht um 500,- Euro und die Frage is einfach, des is des Wichtigste!" - Der Bundeskommunikationssenat (BKS) gibt in seinem Bescheid vom 1. 9. 2008 betreffend die - mittlerweile eingestellte - Sendung "Quiz-Express" des ORF ausführlich wieder, wie die konkret geprüfte Sendung so abgelaufen ist, einschließlich wörtlicher Zitate der bemerkenswerten Ausführungen des Moderators (auch das Zitat in der Überschrift zu diesem Blogeintrag - "wir wollen das Geld unter die Leute bringen" - stammt aus diesem Transkript).

Mit dem nun veröffentlichten Bescheid hat der BKS die Sache Quiz-Express abgeschlossen, nachdem seine Vorlagefragen an den EuGH mit dessen Urteil vom 18.10.2007, C-195/06, KommAustria / Österreichischer Rundfunk, beantwortet worden waren (siehe dazu auch hier und hier). Der BKS kam dabei - wenig überraschend - zum Ergebnis, dass es sich bei dieser Sendung um Teleshopping handelte, was dem ORF aber nach § 13 Abs 2 ORF-G untersagt ist.

"Eindeutig ergibt sich bereits aus dem Sachverhalt, dass der Hauptzweck der Sendung 'Quiz Express' sowohl qualitativ als auch quantitativ im Wesentlichen darin besteht, das fragliche Gewinnspiel zu veranstalten, an dem sich Zuseher der Sendung durch Anwählen einer Mehrwertnummer beteiligen können: ...

Soweit der ORF behauptet, dass er durch die Sendung Quiz Express auch andere Ziele verfolgt habe (etwa Ausbildung von Moderatoren in Live-Sendungen, probeweises interaktives Angebot für die Zuseher), ist festzuhalten, dass diese Ziele nach Auffassung des Bundeskommunikationssenates gegenüber dem wirtschaftlich motivierten Gewinnspiel und der dadurch ermöglichten Lukrierung von Einnahmen deutlich in den Hintergrund treten. Es handelt sich daher jedenfalls um ein entgeltliches Angebot einer Dienstleistung iSd § 13 Abs. 2 ORF-G (vgl. EuGH 18.10.2007, C-195/06, KommAustria gegen ORF, Rz 32 mwN)."

Das mit der Moderatorenausbildung ist ein interessantes Argument: der BKS führte dazu nicht nur aus, dass die Moderation "beinahe ausschließlich auf Aufforderungen beschränkt [sei], die Erbringung der Dienstleistung – nämlich die Benützung der Mehrwertnummer um an einem Gewinnspiel teilzunehmen – zu fördern", sondern setzte dabei demonstrativ auch den Begriff "Moderation" unter Anführungszeichen (ebenso wie - auf Seite 3 und 4 des Bescheids - auch das Wort "Fragen", die im Quiz gestellt wurden).

Soweit, so unspektakulär. Der BKS hatte den ORF - auf Grund des Urteils des EuGH - aber auch aufgefordert, Zahlen zur Sendung vorzulegen. Wörtlich heißt es dazu im Bescheid:

"Der ORF war jedoch nicht bereit, der Aufforderung des Bundeskommunikationssenates nachzukommen, aussagekräftige Unterlagen über die Zahl der während der Sendung eingegangenen Anrufe sowie die dadurch erzielten Einnahmen vorzulegen. ...

Weiters brachte der ORF vor, dass ... die Erträge letztlich nicht ins Gewicht fielen. Vielmehr seien aufgrund der verursachten Mehraufwendungen keine Erträge durch die Sendung 'Quiz Express' abgeworfen wurden."
Dass aus der Sendung "– wie auch der ORF in seiner Stellungnahme grundsätzlich einräumt –" insgesamt kein Gewinn erzielt wurde, ist zwar für die Qualifikation als Teleshopping irrelevant - aber das kann man doch wohl nicht anders verstehen, als dass auch Einnahmen aus dem Programmentgelt zur Finanzierung dieser (mittlerweile eingestellten) Call In-Sendung herangezogen werden mussten. Abzockfernsehen zu machen, ohne wirklich abzuzocken, ist tatsächlich eine innovative Programmleistung. Und wahrscheinlich kann man das Ganze auch als besonderes Beispiel für die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Programmauftrags darstellen: vielleicht nach § 4 Abs 1 Z 17 ORF-G ("Förderung des Verständnisses für wirtschaftliche Zusammenhänge").

Wednesday, September 10, 2008

Nachlese zur parlamentarischen Medienenquete

Unter dem Titel "Medienrecht und Opferschutz" fand am 3. Juli 2008 eine parlamentarische Enquete des Nationalrats statt (siehe dazu schon hier, eine knappe Zusammenfassung in der Parlamentskorrespondenz hier). An diesem Tag standen vor dem Parlamentsgebäude immer noch die Gitter, die für die Käfighaltung von Fußballfans während der Fußball-EM aufgebaut worden waren (siehe Bild links), und zumindest Teile der Regierung waren damals noch guten Mutes, dass die Koalition auch nach der EM weiterbestehen könnte - die Ministerinnen Berger und Fekter sprachen durchaus ambitioniert von gesetzlichen Verbesserungen, auf die sie sich im Gefolge der Enquete noch einigen wollten. Daraus wurde zwar vorläufig nichts, aber es bleibt zu hoffen, dass sich auch der im Herbst neu gewählte Nationalrat damit befassen wird.

Das Protokoll der Enquete ist nun auf der Parlamentswebsite verfügbar (pdf, html). Auf fast 100 Seiten kann man Wort für Wort nachlesen; ich empfehle neben dem Plädoyer von Walter Berka für eine verbesserte media accountability (ab S. 11) vor allem die Ausführungen von Rechtsanwältin Eva Plaz (ab S. 67), die als Anwältin von Elisabeth F., Opfer des bekannten Verbrechens in Amstetten, präzis und eindrücklich die Situation ihrer Mandantin darlegt. Bezeichnend schon zu Beginn ihrer Ausführungen:
"Im Protokoll der Einvernah­me meiner Mandantin bei der Polizei steht fast nichts, was nicht auch in den Medien zu hören und zu lesen war, so oder so ähnlich, wie sie es ausgesagt hatte. Es fehlt nur ein bemerkenswerter Satz, der letzte in diesem Protokoll, und den lese ich Ihnen vor: Ich verlange, dass keinerlei Daten oder Gesprächsinhalte, die mich und meine Familie be­treffen, an irgendwelche Medien weitergegeben werden. – Ende der Vernehmung."
Angesichts des Berichts von Eva Plaz, aber auch des Impulsreferats von Holger Eich vom Kinderschutzzentrum Wien ("Die Opfer wollen das Interesse der Umwelt – aber diese will, bei allem Sensationshun­ger, nicht hören, wie es wirklich ist, ein Opfer zu sein.") relativiert sich die Bedeutung der üblichen juristischen Auseinandersetzungen. Dennoch lassen sich auch aus den weiteren Beiträgen interessante Einblicke vor allem auch in die Welt der PraktikerInnen sowohl in den Rechtsberufen als auch in den Medien gewinnen. Der frühere Sprecher von Bundespräsident Dr. Thomas Klestil, Prof. Heinz Nußbaumer, erzählte zB folgende Geschichte:
"Als Bundespräsident Thomas Klestil ... lange zwischen Tod und Leben kämpfend im Krankenhaus war, ein Polizist vor seiner Tür stand, Medienvertreter auch mit Hilfe einer Verkleidung als Krankenschwes­ter zu ihm ins Zimmer zu kommen, versucht haben und als alle entsprechenden Er­pressungsversuche einschlägiger Medien nicht gelungen sind, hat sich – das möchte ich der Wahrheit zuliebe dazu erzählen – ein österreichischer Spitzenpolitiker bei mir gemeldet, der gesagt hat, er muss den Bundespräsidenten unbedingt besuchen. Und als ich mit ihm ins Zimmer gegangen bin, hat er einen Fotoapparat aus der Tasche ge­zogen und gesagt, er braucht für ein bestimmtes Wochenmagazin – das habe er ver­sprochen – ein Foto."
Den Namen des Politikers hat Prof. Nußbaumer leider nicht genannt.

Ein breites Spektrum strengerer Maßnahmen: Generalanwältin zur Fernsehrichtlinie

In der Rechtssache C-222/07 UTECA hat Generalanwältin Kokott am 4. September 2008 ihre Schlussanträge erstattet. Streitgegenständlich ist ein spanisches System zur Filmförderung, nach dem private wie öffentlich-rechtliche Fernsehveranstalter 5% ihrer jährlichen Einkünfte in die Vorfinanzierung europäischer Spiel- oder Fernsehfilme stecken müssen (und davon wieder 60% in Produktionen in einer in Spanien als Amtssprache anerkannten Sprache). Die Generalanwältin erachtet das System als grundsätzlich mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar (einige Detailfragen sind vom vorlegenden nationalen Gericht noch abzuwägen). Die Ausführungen der Generalanwältin berühren durchaus grundsätzliche Fragen, sowohl zur Fernsehrichtlinie als auch zur zulässigen Beschränkung der Grundfreiheiten aus Gründen des Allgemeininteresses zur Förderung der Kultur - was vor allem für immer wieder diskutierte "Quotenregelungen" interessant ist.

Erstens betont die Generalanwältin den Charakter der Fernsehrichtlinie als "Mindestrichtlinie", die strengere nationale Bestimmungen zulässt (daran hat sich auch durch die Novelle der FernsehRL, nunmehr Audiovisuelle Mediendienste-RL, nichts geändert). Das Konzept der "strengeren oder ausführlicheren Bestimmungen", die die Mitgliedstaaten nach Art 3 Abs 1 der FernsehRL erlassen dürfen, umfasst demnach "ein denkbar weites Spektrum möglicher innerstaatlicher Maßnahmen." (RNr 38). Die Verpflichtung, zur Vorfinanzierung bestimmter europäischer Spiel- und Fernsehfilme beizutragen, fördert die Herstellung europäischer Fernsehprogramme und audiovisueller Werke und steht demzufolge im Einklang mit der Zielsetzung der RL; sie ist nach Ansicht der Generalanwältin auch durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt (RNr 46). Das gilt nicht nur nach der im Verfahren gegenständlichen (alten) FernsehRL, sondern auch für die Neufassung als Audiovisuelle Mediendienste-RL (s zB FN 27).

Im Hinblick auf eine mögliche Unverhältnismäßigkeit der Verpflichtung auch von Fernsehveranstaltern, die überhaupt nur wenige Spiel- und Fernsehfilme bringen, betont die Generalanwältin, dass die Belastung "mit 5% der Einkünfte nur einen vergleichsweise geringen Anteil des Gesamtbudgets des jeweiligen Fernsehveranstalters betrifft" - das sehen die Betroffenen wohl etwas anders, zumal die absolute Höhe natürlich beträchtlich sein kann (beim ORF etwa wären das gut 47 Mio Euro pro Jahr).

Dass der freie Dienstleistungsverkehr, die Niederlassungsfreiheit, der freie Kapitalverkehr und die Freizügigkeit der Arbeitnehmer durch das Förderungssystem beeinträchtigt sein könnten, ist für die Generalanwältin klar. Entscheidend ist daher, ob die Maßnahme einem legitimen Ziel dient und verhältnismäßig ist. Die beabsichtigte Förderung der Kultur - auch durch "die kulturelle Dimension von Sprache" (RNr 97) - ist aber nach Ansicht der Generalanwältin jedenfalls ein legitimes Ziel (RNr 102). Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit - im Rahmen der Beschränkung der Grundfreiheiten - betont die Generalanwältin zunächst, dass "durch solche Maßnahmen zur Bewahrung und Förderung der Sprache und der Kultur eines Mitgliedstaats oder einer Region der Europäischen Union immer auch ein Beitrag zur Förderung der europäischen Kultur in ihrer Gesamtheit geleistet wird."

Da es nicht einfach um "spanische Filme" geht (wie in der Rs C-17/92, Distribuidores Cinematográficos), sondern an einem Sprachenkriterium angeknüpft wird, sei die Maßnahme auch nicht protektionistisch (RNr 110). Bemerkenswert ist die Position der Generalanwältin zu der im Fall Distribuidores Cinematográficos angesprochenen (fehlenden) Qualitätskontrolle:
"Ganz unabhängig von der Vergleichbarkeit des vorliegenden Falls mit der Rechtssache Distribuidores Cinematográficos sollten darüber hinaus die negativen Folgen einer – über das Kriterium der Sprache hinausgehenden – Inhalts- und Qualitätskontrolle im Bereich der Kultur und der Medien bedacht werden. Der Begriff der Kultur ist in einer offenen und pluralistischen Gesellschaft denkbar weit. Entsprechend zahlreich sind die Ausdrucksformen von Kultur, auch im audiovisuellen Bereich. Abgesehen von einigen wenigen, hier nicht streitigen Extremfällen erscheint es mir praktisch unmöglich, objektive und vor allem gerechte Kriterien dafür aufzustellen, was Kultur ist, und noch viel weniger, was förderungswürdige 'kulturelle Produkte' sein sollen. ... Selbst wenn man es wagen wollte, objektive Kriterien dafür aufzustellen, ob ein Spiel- oder Fernsehfilm als 'kulturelles Produkt' oder als 'Qualitätsfilm' angesehen werden kann, dürfte die praktische Umsetzung dieser Kriterien zu erheblichem bürokratischem Aufwand führen. Um ein Mindestmaß an Rechtssicherheit zu gewährleisten, könnte es notwendig werden, dass letztlich ein vom Staat eingesetztes Expertengremium oder eine vom Staat betraute Einrichtung begutachtet, ob Filmvorhaben für die Vorfinanzierung durch die Fernsehveranstalter in Frage kommen oder nicht. Damit könnte bei den betroffenen Produzenten und Künstlern der Eindruck entstehen, dass ihre Filmvorhaben einer staatlichen Vorzensur unterzogen werden."
Dies schließe zwar ein Qualitätskriterium nicht aus, es bestehe aber keine Verpflichtung für die Mitgliedstaaten, sich bei der Förderung von Kultur notwendigerweise auf inhaltliche Kriterien oder Qualitätskriterien zu stützen: "Nichts hindert die Mitgliedstaaten daran, außerhalb des Bereichs der staatlichen Beihilfen auf zusätzliche inhaltliche oder qualitative Kriterien zu verzichten und eine möglichst breit angelegte Förderung der Kultur zu betreiben." (RNr 114-115)

Sollte der EuGH den Schlussanträgen folgen, wäre damit der Spielraum der Mitgliedstaaten für Maßnahmen zur Förderung nationaler Kultur - auch durch kreative Quotenregelungen im Rundfunk - durchaus weit abgesteckt; man darf es sich nur nicht zu einfach machen und nur auf das Kriterium der Produktion im jeweiligen Mitgliedstaat abstellen.

Tuesday, September 09, 2008

Männer an Leuchttürmen: der ORF, Österreichs ZDF?

ZDF-Intendant Markus Schächter war wohl erster: im ZDF-Jahrbuch 2005 schrieb er: "Orientierung ist in dieser immer komplexeren Lebenswelt der Zuschauer die oberste Aufgabe des gemeinwohlorientierten Qualitätsfernsehens. Leuchtturm oder Kompass zu sein in einer immer schwerer überschaubaren Welt, ist seine oberste Funktion."

Das Bild vom Leuchtturm dürfte ihm gut gefallen haben, denn es kehrt wieder, insbesondere in der Vorlage an den Fernsehrat 21.2.2006: "Für das ZDF wird es wichtiger denn je sein, eine 'Leuchtturm'-Funktion in dieser elektronischen Medienflut ausfüllen zu können und die Werthaltigkeit des ZDF-Programms zu verdeutlichen."

Im ZDF-Jahrbuch 2006 heißt es: "Die Überlebensmaxime der Zukunft ... wie ein Leuchtturm herauszuragen aus der Flut von Angeboten ..." ;

Inzwischen schlägt sich das im Programm nieder: gemeinsam mit dem ORF, an dessen Spitze damals eine Frau stand, produzierte das ZDF im Jahr 2006 "Die Frau am Leuchtturm", zuletzt wieder gezeigt am 24. August 2008. Der Film berichtet allerdings nicht wirklich von den Schalthebeln der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten; von dort gibt es aber auch weiterhin regelmäßige "Leuchtturm"-Sager:
Soviel Leuchtkraft strahlt offenbar auch nach Österreich aus: nachdem ORF-Generaldirektor Wrabetz schon im Juli bei der Ökumenischen Sommerakademie die Bedeutung von öffentlich-rechtlichen Rundfunkunternehmen betont hatte, die "Leuchttürme" in der digitalen Überflussgesellschaft seien, sagte er im heutigen Kurier-Interview: "In der unüberschaubarer werdenden digitalen TV-Welt muss der ORF eine Leuchtturmfunktion wahrnehmen." (Konsequenz daraus für Wrabetz: die zwei bestehenden Vollprogramme sollten mit "bis zu vier Spartenkanälen" ergänzt werden). Ähnliches - samt Leuchtturmfunktion - sagte Wrabetz auch dem Standard.

Wie sagte aber der Mann am anderen Leuchtturm? ZDF-Intendant Markus Schächter im März 2006: "Zum medialen Leuchtturm wird man erst dann, wenn man strahlt"

PS: Wenn man auf der ORF-Website den Begriff Leuchtturm sucht, findet man (noch) keine Strategiepapiere oder Positionen des Generaldirektors, sondern zB eine "Schöner-Leben-Reise" zu einem "der ältesten Leuchttürme Europas", präsentiert im Lifestylemagazin "Schöner leben" des ORF, mit direkter Verlinkung gleich zu einer Website von Gulliver's Reisen Reisebuero und Handels GmbH. Dort wird man empfangen mit den Worten: "Es freut uns, dass wir Ihnen mit den Reiseberichten im Lifestyle-Magazin 'Schöner leben' Gusto aufs Reisen machen!"

Und auf der Website von Gulliver's Reisen steht dazu: "Gemeinsam mit dem TV-Magazin 'Schöner leben' des ORF präsentiert Gulliver's Reisen auf www.schoener-leben-reisen.at ein attraktives Reiseprogramm, das für jeden Urlaubstyp und jedes Reisebudget die passende Urlaubsfahrt bietet." Das sicherlich in voller redaktioneller Unabhängigkeit produzierte Lifestylemagazin erfüllt damit wohl auch seinen Teil der Leuchtturmfunktion: es ermöglicht den Menschen - im Sinne der Ausführungen von GD Wrabetz -, "an sozialen Prozessen besser teilzunehmen".

VoIP und Notrufe: Skype out im Out?

Die Entziehung des Rechts, Kommunikationsdienste bereitzustellen, ist so ziemlich das schärfste Mittel, das die Regulierungsbehörde gegen einen Diensteanbieter in der Hand hat (s § 91 TKG 2003 bzw Art 10 der GenehmigungsRL). Vor nunmehr etwa zweieinhalb Monaten hat die Telekom-Control-Kommission erstmals davon Gebrauch gemacht und mit Bescheid vom 23. 6.2008
"das Recht der Skype Communications S.a.r.l., Kommunikationsdienste, die eine Verbindung in das PSTN herstellen, insbesondere den Dienst 'Skype Out', in Österreich öffentlich bereitzustellen, bis zur Befolgung der gesetzlichen Vorschriften der §§ 15, 20, 22 und 25 Abs. 1 TKG 2003 ausgesetzt."
Hintergrund der Entscheidung ist, dass der Dienst Skype Out, bei dem Verbindungen ins "traditionelle" Festnetz hergestellt werden, von der Regulierungsbehörde als elektronischer Kommunikationsdienst bzw noch spezifischer als öffentlicher Telefondienst eingestuft wird - und daher die Erreichbarkeit von Notrufen gewährleisten müsste (s dazu auch die Richtlinien der Regulierungsbehörde für Anbieter von VoIP-Diensten).

Die Entscheidung ist noch nicht allzu lange im Web verfügbar, damals habe ich dazu auf content and carrier berichtet. Nun ist sie mir wieder untergekommen, weil die britische Regulierungsbehörde mit Presseaussendung vom 8.9.2008 ankündigte, nun ebenfalls genauer zu prüfen, ob die VoIP-Anbieter die Verplichtung zur Erreichbarkeit von Notrufnummern gewährleisten.

Monday, September 08, 2008

Schützt und heilt:

"KANNE BROTTRUNK SCHÜTZT & HEILT" steht auf gesundheitswelten.com, "der einzigen Original-Homepage des TV-Gesundheitsexperten Prof. Hademar Bankhofer". Dort findet man auch zwei Werbevideos Ausschnitte aus Bankhofers Sendung "Die gesunde halbe Stunde" auf TW1 zum Download (Nr 1, Nr 2, beide offenbar vom Februar 2007), in denen Bankhofer und dessen Interviewpartner Vorzüge des "Brottrunks" anpreisen. Bankhofer zB wörtlich: "Am nächsten Tag sollten Sie einfach eine ganze Flasche Brottrunk konsumieren!" Beim "Brottrunk" handelt es sich um ein (markenrechtlich geschütztes) Nahrungsergänzungsmittel der Kanne Brottrunk GmbH & Co KG.

Mehr zu Brottrunk, Bankhofer und ARD im Gesundheitsblog Stationäre Aufnahme. Wie dort dargelegt, dürften auch die ARD-Rundfunkanstalten offenbar nicht mehr allzu initiativ sein, wenn es um den Verdacht von Schleichwerbung geht. Bloggerin lanu ist sogar in einen ARD-Info-Hungerstreik getreten, da Günter Struve - noch ARD-Chef, demnächst ORF-Berater, und seit kurzem ausgezeichnet mit der "Sauren Gurke" - auf entsprechende Anfragen nicht reagiert (siehe hier).

Zu seiner Sendung auf TW1 hat Bankhofer ja selbst einbekannt, dass es nur bezahlte Beiträge gäbe, aber irgendwie ist das dennoch alles fast öffentlich-rechtlicher Journalismus, genauso wie die aktuellen Beiträge zB zu "foreveryoung Hotels" (dazu zB hier oder die PR-Aussendung hier), oder zu gesunden Pommes frites (wieder einmal).
Aber auf dem wirklich öffentlich-rechtlichen Sportkanal des ORF, der sich mit TW1 die Frequenz teilt (Sport plus), ist natürlich alles anders, oder? Hier zB ein Zitat aus einem Forum des Österreichischen Squash Rackets Verbandes (es schreibt ein User, der sich als "President" bezeichnet):
"Zu deiner Information: Wenn man bezahlt bekommt man von ORF Sendeplatz auf Sport+ (vormals TW1). Wir haben sogar für den Beitrag über die EM € 1.500 für ein Kamerateam bezahlen müssen, obwohl das eigentlich ein öffentlich-rechtlicher Auftrag war. Bei einer Bundesligarunde würde es vermutlich € 3.000 kosten, da der Beitrag vom ORF auch editiert werden muss. Wenn du für eure BL-Heimrunde eínen Sponsor bringst, frage ich gerne an."
Damit nun aber auf einige Zeit genug von TW1, demnächst wieder einmal mehr zu ernsthaften Themen.

Saturday, September 06, 2008

Die Welt ist ein D-ORF, oder: Erinnerungen an Meischberger

Vielleicht wollte sich Ing. Walter Meischberger einfach nur in Erinnerung rufen: immerhin hatte ihm ja der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte vor etwa eineinhalb Jahren bescheinigt, dass sich kaum jemand an ihn erinnere ("Mr Meischberger ... is hardly remembered by the public at all"). Und so produzierte Meischberger mit seiner Werbeagentur, deren Website noch under construction ist, gleich ein "Web 2.0-Konzept" - und zwar ausgerechnet für den ORF.

Nun dürfte es angesichts des laufenden Beihilfenverfahren strategisch vielleicht nicht der günstigste Zeitpunkt für den öffentlich-rechtlichen ORF sein, Online-"Einkaufsstraßen", Auktionen, Kontaktbörsen und Ähnliches (so der Inhalt des Konzepts laut Standard) zu planen, und insofern ist es vielleicht nicht ganz falsch, wenn Meischberger (laut ORF-Aussendung) der Meinung war, dass das Konzept "... für die Unternehmenszukunft von Bedeutung sein könnte."

Dass der ORF nach Prüfung des Konzepts durch die Rechtsabteilung zum Ergebnis gekommen ist, das Projekt nicht umzusetzen, ist wenig verwunderlich. Bemerkenswerter ist schon, dass es überhaupt so weit gekommen ist: nach der eigenen Darstellung des ORF gab es ja mindestens drei Termine, davon zwei mit dem Generaldirektor, bei denen dieses Projekt erörtert wurde, und erst nach der endgültigen Projektpräsentation (16. Juli 2008) kam nach einer Stellungnahme der Rechtsabteilung vom 21. August 2008 das Aus. Vorher noch sicherte sich der ORF die von Meischberger vorgeschlagene Domain d-orf.at (die Seite ist nicht aktiv), der Personenname im Eintrag bei der Nic lautet auf "Online Direktion-Thomas Prantner". Vielleicht hat Meischberger gemeint, wenn es schon eine Ö3-Gemeinde ("mit exklusiven Gewinnspielen") gibt, warum dann nicht auch ein ORF-Dorf?

Es ist noch nachvollziehbar, dass der Generaldirektor einem Ex-Stiftungsrat, der ihn auch zum GD wählte, die Möglichkeit gibt, Projekte vorzuschlagen, und da liegt es natürlich auch nahe, dass es um Projekte in der Online-Direktion unter Thomas Prantner geht, dessen Bestellung (zB laut Falter) ein Zugeständnis an das BZÖ (Meischbergers jedenfalls damalige Partei) gewesen sein soll; laut profil sei die Bestellung Prantners dem BZÖ "in die Hand versprochen" worden. Dass Prantner Meischberger zudem persönlich (auch im Wortsinne) nahe steht, kann man auch auf einem Foto von Andreas Tischler sehen, das beim ORF-Grillfest am 7. August 2008 (also zwischen Projektpräsentation und -ablehnung) aufgenommen wurde.

Wie soll man sich aber die Rolle Prantners vorstellen? Als Online-Direktor hätte er auch ohne Stellungnahme der Rechtsabteilung auf den ersten Blick erkennen müssen, dass die Sache für den ORF nicht in Betracht kommt - und dennoch hat er die Angelegenheit zumindest einige Zeit lang weiterverfolgt. Vor diesem Hintergrund ist die verärgerte Reaktion des ORF-Redakteurssprechers Fritz Wendl verständlich: er warf Prantner vor, "seine Geschäfte ganz im Sinn der Anti-ORF-Online-Agitation des VÖZ" zu betreiben.

Der ORF findet laut Presseaussendung solche Zurufe - wie immer - überflüssig; lieber sind ihm offenbar Präsentationstermine beim Generaldirektor, bei denen unrealistische Power Point-Präsentationen "dargeboten" werden.

Update 28.10.2009: Mit Präsentationen kennt sich Walter Meischberger offenbar gut aus: die Salzburger Nachrichten berichten, dass Meischberger im Frühjahr 2009 für eine Präsentation, die er für ORF Online-Direktor Prantner erstellt habe, mehr als 4000 Euro erhalten habe. Diesmal war die Präsentation offenbar etwas ganz anderes: es ging um "die konzeptionelle, strategische und technische Vorbereitung einer wichtigen multimedialen Keynotepräsentation". Übrigens: die Website der Agentur ist auch mehr als ein Jahr später immer noch "under construction".

Update 14.02.2011: Dass sich an Meischberger kaum mehr jemand erinnere, dürfte mittlerweile eher nicht mehr zutreffen; zu den ORF-Präsentationen (und mehr noch zu Projekten, die mit dem ORF nicht zustande gekommen sind) berichtet das Profil in der Nr. 7/2011, online verfügbar dazu ein Bericht im Standard.

Update 29.04.2011: Über ein Mail von Meischberger (von diesem nicht bestätigt) an Wrabetz in der Sache D-ORF vom 6. September 2008 berichten Standard und (in einer Aussendung) profil; (ausführliche APA-Wiedergabe - mit Reaktionen - in der Presse). Nach diesem Mail - wie gesagt: Echtheit nicht bestätigt! - sollte die Rechtsfrage "außer Haus, in Auftrag der Agentur Zehnvierzig einer Lösung zugeführt" und "erst ganz am Schluss des Entwicklungsprozesses der ORF Rechtsabteilung zur Prüfung vorgelegt werden". Meine - ganz abstrakte - Anmerkung dazu: Im Allgemeinen ist es keine gute Idee, gerade jene Juristen, die etwas von der Sache verstehen, möglichst spät einzubinden.

Update 08.06.2011: Mittlerweile wissen wir aus der medialen Berichterstattung über ein medienrechtliches Verfahren zwischen Walter Meischberger und "Österreich" (Standard, Presse), dass es "im Sommer 2008 über Walter Meischbergers Social-Media-Projekt D-ORF" eine Sitzung im ORF gegeben hat, an der Peter Dirnberger von DDFG, ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz, Onlinedirektor Thomas Prantner, Walter Meischberger und dessen Tochter teilgenommen haben. Dirnberger, so der Standard, habe angegeben, dass einige seiner Kunden "als Sponsoren infrage gekommen" wären. In erster Instanz blieb Meischberger gegen "Österreich" siegreich. Dafür kommen wir in den Genuss der bekannt zurückhaltenden und ausgewogenen Berichterstattung in "Österreich": "Skandal-Urteil zu ORF-Deal".
Auch der ORF-Generaldirektor konnte sich vor Gericht daran erinnern, dass es Überlegungen zu einem Fernsehprojekt gegeben habe. "Da wurde gesprächsweise geäußert, dass ein Magazin dieser Art ein Sendungsbudget in der Größenordnung von drei Millionen Euro hat. Es gab dazu aber keine Kalkulation", so der ORF-Generaldirektor laut Standard. Das Mail von Meischberger habe er, soweit er sich erinnern könne, nicht beantwortet, sagte der Generaldirektor laut Standard (Frage: wieweit ist soweit? Und hätte er, wenn er gewollt hätte, die Erinnerung nicht auffrischen können durch einen Blick in sein Mail-Programm?).