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Thursday, October 13, 2011

Aus aktuellem Anlass: zur Finanzierung der Regulierungsbehörde

Die politischen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit vermuteten Korruptionsfällen, die sich auch im politischen Umfeld der Telekommunikationsgesetzgebung abgespielt haben sollen, gehen weiter. Aktuell hat Peter Pilz, Nationalratsabgeordneter der Grünen, laut Bericht im Standard einen neuen Verdacht geäußert. Er habe, ich zitiere jetzt den Standard, ein Vernehmungsprotokoll von Walter Meischberger aus dem Jahr 2009 präsentiert, "in dem sich der Ex-FPÖ-Politiker schwertut, seine Leistung für zwei Rechnungen an die Kommunikationsberatung des Lobbyisten Peter Hochegger darzulegen: 'Um welches Lobbying-Projekt es im Konkreten ging, kann ich nicht sagen.' Nur so viel: Seine Aufgabe ('es ging um Regulatoren' beim Festnetz) wäre es gewesen, 'in den Parlamentsklubs von BZÖ und FPÖ' zu lobbyieren. Einen ÖVP-FPÖ-Antrag von 2005 (damals eingebracht von Uwe Scheuch und Ulrike Baumgartner-Gabitzer) hält Pilz jetzt für ein mögliches Ergebnis von Meischbergers Lobbying."

Ich will diese Behauptungen nicht kommentieren, sondern gebe bloß wieder, was NRAbg. Dr. Pilz laut Standard gesagt haben soll, ohne mich damit zu identifizieren. Ich möchte nur aus rechtlicher Sicht kurz die damals erfolgten Änderungen darlegen.

Die knappe Vorgeschichte: die Telekom-Regulierungsbehörde (damals: Telekom Control GmbH) wurde seit ihrer Einrichtung im Jahr 1997 durch Finanzierungsbeiträge der Telekom-Branche (im Wesentlichen anteilig nach ihren Umsätzen - und damit überwiegend von der Telekom Austria/Mobilkom) finanziert. Dieses Finanzierungsbeitragsmodell wurde auch bei der Schaffung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH im Jahr 2001 beibehalten und damit auf die Rundfunkbranche ausgedehnt. Der ORF war allerdings der Auffassung, dass er, falls überhaupt, nur weniger beitragen müsste und bekämpfte einen Bescheid, mit dem er zur Leistung von Finanzierungsbeiträgen verpflichtet worden war, beim Verfassungsgerichtshof - mit Erfolg: Mit Erkenntnis vom 7.10.2004, G 3/04, hob der VfGH Teile des KommAustria-Gesetzes auf.

Der VfGH hatte zwar keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Mitfinanzierung der Regulierungsbehörde durch die regulierten Unternehmen, sah die konkreten Finanzierungsregeln jedoch insoweit als unsachlich und daher verfassungswidrig an, als sie dazu führten, "dass die Beitragspflichtigen auch Aufgaben finanzieren müssen, die unter keinem erdenklichen Gesichtspunkt in ihrem Interesse liegen (können), bzw die nicht grundsätzlich alle in Betracht kommenden Interessenten nach dem Maßstab des (objektiven) Interesses erfassen." Vereinfacht: die regulierten Unternehmen sollten die Behörde nicht auch noch dafür bezahlen müssen, dass sie von ihr zB bestraft werden.

Damit war klar, dass die Finanzierung der RTR und KommAustria auf eine neue gesetzliche Grundlage zu stellen war, und dass auch der Bund einen Anteil der Finanzierung beitragen musste (beschlossen wurde schließlich ein Bundesanteil von 25%). Formal waren zwar nur die Rundfunkveranstalter betroffen, aber natürlich wären die Telekomunternehmen, hätte man die Regeln für sie nicht auch entsprechend modifiziert, umgehend zum VfGH gegangen und hätten ebenso Recht bekommen. Allerdings waren bis dahin die Beiträge jeweils gezahlt worden, sodass eine rückwirkende Änderung jedenfalls nicht zwingend erforderlich schien. Freilich wurden im Hintergrund auch Überlegungen angestellt, mit welchen rechtlichen Winkelzügen allenfalls doch noch eine Bekämpfung auch früherer und laufender Beitragszahlungen möglich gewesen wäre, sodass durchaus auch für den Gesetzgeber bzw die Regulierungsbehörde eine gewisse Unsicherheit verblieb und dementsprechend eine Kompromisslösung angestrebt wurde, die Rechtsfrieden und Rechtssicherheit bieten würde.

Vor diesem Hintergrund ist der von NRAbg. Dr. Pilz angesprochene Initiativantrag (544/A 22. GP; pdf) zu sehen. Der Initiativantrag (anstelle einer Regierungsvorlage) war naheliegend, weil die Reparatur zur Sicherung der Finanzierung der Regulierungsbehörde natürlich möglichst rasch über die Bühne gehen sollte. Der Antrag sah - vereinfacht gesagt - vor, dass die neuen Regeln für den Rundfunkbereich rückwirkend mit 1. Jänner 2005 in Kraft treten sollten, die neuen Regeln für den Telekombereich mit 1. Jänner 2006 (siehe § 17 Abs 6 und 7 KOG im Antrag).

Im Zuge der Beratungen im zuständigen Ausschuss wurde dann von den Abgeordneten Dr. Baumgartner-Gabitzer und Dr. Bösch ein Änderungsantrag eingebracht, mit dem das Inkrafttreten auch der Regeln für den Telekombereich auf den 1. Jänner 2005 vorverlegt wurde (Ausschussbericht 837 BlgNR 22. GP, pdf Bericht, pdf Gesetzestext). In dieser Form wurde die Novelle - übrigens mit Zustimmung der Grünen - auch beschlossen (siehe dazu zB die Presseaussendung des Paralments) und am 27.04.2005 mit BGBl I 2005/21 kundgemacht, nur etwa dreieinhalb Monate nach Kundmachung des aufhebenden Erkenntnisses des VfGH (BGBl I 2005/3).

Dass die Regelung kommen musste, war nach dem Erkenntnis des VfGH klar, allfälliges Lobbying konnte daher wohl nur bei der Höhe des Bundesanteils und/oder dem Zeitpunkt des Inkrafttretens nützlich sein. Dass die schließlich - mit dem Abänderungsantrag zum Initiativantrag angestoßene - rückwirkende Inkraftsetzung nicht nur für den Rundfunk-, sondern auch für den Telekombereich eine Ersparnis auch für die Telekom Austria (wie für alle anderen Telekomunternehmen) brachte, ist klar und wurde von der Telekom Austria auch transparent in ihrem Geschäftsbericht für das Jahr 2005 auf Seite 34 ausgewiesen (siehe den kleinen Ausschnitt oben); für alle Telekombetreiber ging es dabei um einen Betrag von zusammen unter 2 Mio Euro, anteilig nach Umsatz verteilt auf alle Unternehmen. Wie es im Hintergrund zu dieser Änderung gekommen ist, dazu lässt sich natürlich allein mit den Gesetzesmaterialien nichts sagen.

Saturday, September 06, 2008

Die Welt ist ein D-ORF, oder: Erinnerungen an Meischberger

Vielleicht wollte sich Ing. Walter Meischberger einfach nur in Erinnerung rufen: immerhin hatte ihm ja der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte vor etwa eineinhalb Jahren bescheinigt, dass sich kaum jemand an ihn erinnere ("Mr Meischberger ... is hardly remembered by the public at all"). Und so produzierte Meischberger mit seiner Werbeagentur, deren Website noch under construction ist, gleich ein "Web 2.0-Konzept" - und zwar ausgerechnet für den ORF.

Nun dürfte es angesichts des laufenden Beihilfenverfahren strategisch vielleicht nicht der günstigste Zeitpunkt für den öffentlich-rechtlichen ORF sein, Online-"Einkaufsstraßen", Auktionen, Kontaktbörsen und Ähnliches (so der Inhalt des Konzepts laut Standard) zu planen, und insofern ist es vielleicht nicht ganz falsch, wenn Meischberger (laut ORF-Aussendung) der Meinung war, dass das Konzept "... für die Unternehmenszukunft von Bedeutung sein könnte."

Dass der ORF nach Prüfung des Konzepts durch die Rechtsabteilung zum Ergebnis gekommen ist, das Projekt nicht umzusetzen, ist wenig verwunderlich. Bemerkenswerter ist schon, dass es überhaupt so weit gekommen ist: nach der eigenen Darstellung des ORF gab es ja mindestens drei Termine, davon zwei mit dem Generaldirektor, bei denen dieses Projekt erörtert wurde, und erst nach der endgültigen Projektpräsentation (16. Juli 2008) kam nach einer Stellungnahme der Rechtsabteilung vom 21. August 2008 das Aus. Vorher noch sicherte sich der ORF die von Meischberger vorgeschlagene Domain d-orf.at (die Seite ist nicht aktiv), der Personenname im Eintrag bei der Nic lautet auf "Online Direktion-Thomas Prantner". Vielleicht hat Meischberger gemeint, wenn es schon eine Ö3-Gemeinde ("mit exklusiven Gewinnspielen") gibt, warum dann nicht auch ein ORF-Dorf?

Es ist noch nachvollziehbar, dass der Generaldirektor einem Ex-Stiftungsrat, der ihn auch zum GD wählte, die Möglichkeit gibt, Projekte vorzuschlagen, und da liegt es natürlich auch nahe, dass es um Projekte in der Online-Direktion unter Thomas Prantner geht, dessen Bestellung (zB laut Falter) ein Zugeständnis an das BZÖ (Meischbergers jedenfalls damalige Partei) gewesen sein soll; laut profil sei die Bestellung Prantners dem BZÖ "in die Hand versprochen" worden. Dass Prantner Meischberger zudem persönlich (auch im Wortsinne) nahe steht, kann man auch auf einem Foto von Andreas Tischler sehen, das beim ORF-Grillfest am 7. August 2008 (also zwischen Projektpräsentation und -ablehnung) aufgenommen wurde.

Wie soll man sich aber die Rolle Prantners vorstellen? Als Online-Direktor hätte er auch ohne Stellungnahme der Rechtsabteilung auf den ersten Blick erkennen müssen, dass die Sache für den ORF nicht in Betracht kommt - und dennoch hat er die Angelegenheit zumindest einige Zeit lang weiterverfolgt. Vor diesem Hintergrund ist die verärgerte Reaktion des ORF-Redakteurssprechers Fritz Wendl verständlich: er warf Prantner vor, "seine Geschäfte ganz im Sinn der Anti-ORF-Online-Agitation des VÖZ" zu betreiben.

Der ORF findet laut Presseaussendung solche Zurufe - wie immer - überflüssig; lieber sind ihm offenbar Präsentationstermine beim Generaldirektor, bei denen unrealistische Power Point-Präsentationen "dargeboten" werden.

Update 28.10.2009: Mit Präsentationen kennt sich Walter Meischberger offenbar gut aus: die Salzburger Nachrichten berichten, dass Meischberger im Frühjahr 2009 für eine Präsentation, die er für ORF Online-Direktor Prantner erstellt habe, mehr als 4000 Euro erhalten habe. Diesmal war die Präsentation offenbar etwas ganz anderes: es ging um "die konzeptionelle, strategische und technische Vorbereitung einer wichtigen multimedialen Keynotepräsentation". Übrigens: die Website der Agentur ist auch mehr als ein Jahr später immer noch "under construction".

Update 14.02.2011: Dass sich an Meischberger kaum mehr jemand erinnere, dürfte mittlerweile eher nicht mehr zutreffen; zu den ORF-Präsentationen (und mehr noch zu Projekten, die mit dem ORF nicht zustande gekommen sind) berichtet das Profil in der Nr. 7/2011, online verfügbar dazu ein Bericht im Standard.

Update 29.04.2011: Über ein Mail von Meischberger (von diesem nicht bestätigt) an Wrabetz in der Sache D-ORF vom 6. September 2008 berichten Standard und (in einer Aussendung) profil; (ausführliche APA-Wiedergabe - mit Reaktionen - in der Presse). Nach diesem Mail - wie gesagt: Echtheit nicht bestätigt! - sollte die Rechtsfrage "außer Haus, in Auftrag der Agentur Zehnvierzig einer Lösung zugeführt" und "erst ganz am Schluss des Entwicklungsprozesses der ORF Rechtsabteilung zur Prüfung vorgelegt werden". Meine - ganz abstrakte - Anmerkung dazu: Im Allgemeinen ist es keine gute Idee, gerade jene Juristen, die etwas von der Sache verstehen, möglichst spät einzubinden.

Update 08.06.2011: Mittlerweile wissen wir aus der medialen Berichterstattung über ein medienrechtliches Verfahren zwischen Walter Meischberger und "Österreich" (Standard, Presse), dass es "im Sommer 2008 über Walter Meischbergers Social-Media-Projekt D-ORF" eine Sitzung im ORF gegeben hat, an der Peter Dirnberger von DDFG, ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz, Onlinedirektor Thomas Prantner, Walter Meischberger und dessen Tochter teilgenommen haben. Dirnberger, so der Standard, habe angegeben, dass einige seiner Kunden "als Sponsoren infrage gekommen" wären. In erster Instanz blieb Meischberger gegen "Österreich" siegreich. Dafür kommen wir in den Genuss der bekannt zurückhaltenden und ausgewogenen Berichterstattung in "Österreich": "Skandal-Urteil zu ORF-Deal".
Auch der ORF-Generaldirektor konnte sich vor Gericht daran erinnern, dass es Überlegungen zu einem Fernsehprojekt gegeben habe. "Da wurde gesprächsweise geäußert, dass ein Magazin dieser Art ein Sendungsbudget in der Größenordnung von drei Millionen Euro hat. Es gab dazu aber keine Kalkulation", so der ORF-Generaldirektor laut Standard. Das Mail von Meischberger habe er, soweit er sich erinnern könne, nicht beantwortet, sagte der Generaldirektor laut Standard (Frage: wieweit ist soweit? Und hätte er, wenn er gewollt hätte, die Erinnerung nicht auffrischen können durch einen Blick in sein Mail-Programm?).