- nicht-kommerziell und – sowohl von staatlicher als auch von lokaler Macht – unabhängig sind, sich hauptsächlich Aktivitäten widmen, die für die Allgemeinheit und die Bürgergesellschaft von Interesse sind, klar definierte Ziele verfolgen, die immer auf einen sozialen Zugewinn ausgerichtet sind, und zum Dialog zwischen den Kulturen beitragen;
- gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, an die sie sich richten, verantwortlich sind, was bedeutet, dass sie über ihre Aktionen und Entscheidungen informieren, sie rechtfertigen und bei möglichem Fehlverhalten dafür sanktioniert werden müssen, so dass die Dienste immer im Sinne der jeweiligen Gemeinde erbracht werden und die Entstehung von Netzwerken vermieden wird, die 'von oben' kontrolliert werden;
- den Mitgliedern der jeweiligen Interessengruppen zur Beteiligung an der Schaffung von Inhalten und auch an allen Aspekten der Betreibung und des Managements offen stehen, wobei allerdings die redaktionelle Arbeit Fachleuten auf diesem Gebiet vorbehalten bleiben muss"
Ähnlich unscharf ist auch die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. September 2008 zu Medienkonzentration und -pluralismus in der Europäischen Union. Wer sich da klare Positionen zur Medienkonzentration erwartet, wird enttäuscht, statt dessen gibt es vor allem hochfliegende Bekenntnisse zur Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und gegen Beschränkungen der "Beteiligung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an technologischen Entwicklungen". Das Parlament "fordert die Kommission nachdrücklich auf, den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ... großzügig aufzufassen, und zwar insbesondere im Hinblick auf eine unbeschränkte Beteiligung ... an technologischen Entwicklungen"; zur Erfüllung des Auftrags der öffentlich-rechtlichen audiovisuellen Medien hält es das Parlament "für notwendig, dass diese über die traditionellen Programme hinaus neue Informationsdienste und Medien entwickeln und in der Lage sind, sich an jedem digitalen Netzwerk und jeder digitalen Plattform zu beteiligen."
Ansonsten dominiert das Wortgeklingel (daher habe ich oben auch ein wordle-Bild eingefügt, das aus der Entschließung abgeleitet ist); und auch Blogs kommen in der Entschließung vor (allerdings nicht wie von manchen befürchtet), und zwar so:
"Das Europäische Parlament, ...Nicht wirklich spektakulär, oder?
in der Erwägung, dass Weblogs einen wichtigen neuen Beitrag zur Freiheit der Meinungsäußerung darstellen und immer mehr von Angehörigen der Medienberufe sowie von Privatpersonen genutzt werden, ...
ermutigt zu einer offenen Diskussion über alle den Status von Weblogs betreffenden Themen"
PS: In Sachen Public Service Broadcasting im Vereinigten Königreich gibt es auch wieder Neues: Ofcom hat nun die zweite Phase der zweiten "Public Service Broadcasting Review" in Angriff genommen; Näheres dazu hier (bzw hier das gesamte Konsultationsdokument).
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