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Monday, September 16, 2013

EuG: französisches Projekt zur Breitbandversorgung (THD 92) erfüllte die Altmark-Kriterien

Mit dem Projekt "THD 92" wollten die französichen Behörden den flächendeckenden Ausbau und Betrieb eines Breitbandnetzes im Département des Hauts-de-Seine erreichen ("THD 92" steht für "très haut débit", sehr hohe Bandbreite, und die Postleitzahl des Bezirks). Dazu wurden - nach Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession - einem Unternehmen gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen auferlegt (délégation de service public, DSP) und dafür Ausgleichszahlungen von 59 Mio € geleistet. Das Projekt wurde der Kommission notifiziert; diese entschied am 30.09.2009, dass es sich um keine staatliche Beihilfe handle (Case N 331/2008; Pressemitteilung). Entscheidend war, dass der betraute Betreiber durch eine Ausschreibung ermittelt wurde und keine Überkompensation erfolgte; zudem bietet der Betreiber technologieneutral an (Vermietung von dark fibre, also unbeschalteter Glasfaser) und steht nur mit anderen Betreibern, nicht aber direkt mit Endkunden in Verbindung.

Diese Entscheidung der Kommission wurde von drei Telekommunikationsunternehmen beim EuG angefochten. Mit seinen heutigen Urteilen in den Rechtssachen T-79/10 Colt Télécommunications France / Kommission, T-258/10 Orange / Kommission und T-325/10 Iliad ua / Kommission hat das EuG alle Klagen abgewiesen und die Rechtsansicht der Kommission bestätigt (siehe auch die Pressemitteilung des EuG).
[Update 09.02.2014: gegen die Urteile in den Rechtssachen T-258/10 und T-325/10 wurden Rechtsmittel erhoben, die beim EuGH unter C-621/13 P Orange / Kommission bzw C-624/13 P Iliad ua / Kommission anhängig sind.
Update 01.05.2015: Der EuGH hat die Rechtsmittel mit Beschlüssen vom 11.02.2015 (Orange, Iliad) zurückgewiesen.]

Nach prozeduralen Fragen (insbesondere zur Frist für die Eröffnung des förmlichen Prüfverfahrens) prüft das EuG vor allem das Vorliegen der "Altmark-Kriterien", nach denen eine Ausgleichszahlung für die Übernahme gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen dann nicht als staatliche Beihilfe eingestuft wird, wenn vier kumulative Kriterien erfüllt sind (1. Beauftragung mit klar definierten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen; 2. Im vorhinein aufgestellte objektive und transparente Parameter zur Berechnung des Ausgleichs; 3. Der Ausgleich darf nicht über das hinausgehen, was zur Deckung der Kosten der Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen erforderlich ist; 4. Wenn das Unternehmenen nicht in einem Vergabeverfahren ausgewählt wurde, muss der Ausgleich auf Grundlage der Kosten eines durchschnittlichen, gut geführten Unternehmens berechnet werden).

Zum ersten Kriterium kommt das EuG zum Ergebnis, dass es um eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse geht. Es liegt Marktversagen vor, weil kein anderer Betreiber ein derartiges Hochleistungsnetz errichtet habe; der Zugang zu Hochleistungsdiensten deckt einen allegemeinen Bedarf, der besonders dem Gemeinwohl dient. Die Mitgliedstaaten haben zudem einen weiten Wertungsspielraum bei der Feststellung, was sie als Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse ansehen, solange diese gewissen Mindestkriterien entsprechen müsse, darunter dem Kriterium, dass diese Aufgabe universal und obligatorisch sein muss, was im Fall des "THD 92"-Projekts gegeben war.

Das Gericht kann auch keine Überkompensation entdecken; es hält fest, dass der Mitgliedstaat über Ermessen zur Einschätzung der Mehrkosten verfügt. Da diese Einschätzung von komplexen wirtschaftlichen Umständen abhängt, beschränkt sich die von der Kommission ausgeübte Kontrolle betreffend das Vorliegen einer Überkompensation darauf, ob ein offenkundiger Fehler vorliegt.

Das EuG zitiert mehrfach die "Leitlinien für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau" aus 2009, auch wenn diese zum Zeitpunkt der Notifikation noch nicht veröffentlicht waren; dabei geht es aber nicht um die Heranziehung als Rechtsquelle, sondern weil die Leitlinien die Praxis der Kommission bei der Anwendung insbesondere auch der Altmark-Kriterien auf diesem Gebiet darlegen (mittlerweile gibt es dazu übrigens neuere Leitlinien aus dem Jahr 2013).

Natürlich betreffen diese Urteile das konkrete französische Projekt, aber es lässt sich doch zusammenfassen, dass das EuG dem von der Kommission in ihren Leitlinien dargelegten Zugang hinsichtlich der Förderung von Breitbandprojekten folgt. Das EuG zweifelt insbesondere nicht daran, dass es sich bei einem derartigen Projekt zum Ausbau und Betrieb von Hochleistungsnetzen um eine Dienstleistung im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse handelt, und dies auch in einer Region wie dem Département des Hauts-de-Seine, die ja keineswegs ein vernachlässigtes ländliches Randgebiet Frankreichs ist, sondern direkt an die Hauptstadt angrenzt. Wenn selbst dort die Feststellung von Marktversagen so problemlos akzeptiert wird, dann sollte dies jedenfalls bei Breitbandausbau-Projekte in ländlichen Gegenden - wenn sie entsprechend neutral ausgestaltet sind und ordnungsgemäß ausgeschrieben werden - noch weniger Schwierigkeiten machen.

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Das EuG traf heute noch eine weitere Entscheidung in einer Beihilfenstreitigkeit: Mit seinem Urteil in den verbundenen Rechtssachen T-226/09, British Telecommunications plc, und T-230/09, BT Pension Scheme Trustees Ltd, bestätigte das EuG die Entscheidung der Kommission, dass die teilweise Ausnahme von der Verpflichtung zur Leistung eines Beitrags zum Pension Protection Fund eine mit dem Binnenmarkt unvereinbare Beihilfe darstellt.

Tuesday, September 10, 2013

Vernetzter Kontinent: Vorschlag der Kommission zur Vollendung des Binnenmarkts für elektronische Kommunikation steht bevor

Update11.09.2013: Der Kommissionsvorschlag wurde nun offiziell veröffentlicht, meine erste Übersicht dazu ist hier zu lesen.

Eigentlich war der Vorschlag der Kommission für die nächste größere Reform des europäischen Telekommunikationsrechts schon für Juli 2013 erwartet worden. Nun wird es wohl der 12.09.2013, an dem Kommissarin Kroes den von der Kommission - nach einigen internen Auseinandersetzungen - angenommenen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend Maßnahmen zur Vollendung des europäischen Binnenmarkts für elektronische Kommunikation und zur Erreichung eines vernetzten Kontinents (kurz: "Connected Continent"-Verordnung) vorstellen kann. Was dann von den bereits geleakten Vorentwürfen (erste Version, überarbeitete Fassung) übrig sein wird, bleibt abzuwarten; die Stoßrichtung des Vorschlags ist aber klar:

1. Verordnung statt Richtlinie
Richtlinien sind von den Mitgliedstaaten erst umzusetzen, was aus der Sicht der Kommission zumindest zwei Nachteile hat: erstens vergeht mindestes ein Jahr, bis die Vorschriften wirksam werden können (beim letzten Reformpaket betrug die Umsetzungsfrist 18 Monate), zweitens können die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung nicht nur (zu) zögerlich, sondern auch (zu) kreativ sein, was erst mit langwierigen Vertragsverletzungsverfahren wieder eingefangen werden kann. Da ist es nur naheliegend, dass die Kommission auf die Idee gekommen ist, die Harmonisierung mittels Verordnung voranzutreiben, die ohne weitere Umsetzungsmaßnahmen unmittelbar in den Mitgliedstaaten gilt.

Als Vorbild gibt es ja mittlerweile insbesondere die Roaming-Verordnung, und ein weiterer Testballon für das Rechtsinstrument der Verordnung ist die derzeit von Parlament und Rat verhandelte Breitband-Verordnung (Vorschlag der Kommission vom 26. März 2013). Der Rat wird mit einer Verordnung vielleicht nicht uneingeschränkt glücklich sein, das Europäische Parlament schon eher. Denn die Verordnung hat aus der Sicht der Kommission wie auch des Parlaments noch einen wesentlichen Vorteil: sie ist viel unmittelbarer der europäischen Ebene zuzurechnen. Wenn man - wie etwa beim Roaming - ein Zuckerl für Konsumenten darin verpackt, dann wird als "candyman"/"candywoman" nicht die mitgliedstaatliche Politik, sondern "Brüssel" wahrgenommen. Besonders gut verkauft das meist das zuständige Kommissionsmitglied: die bis heute ungebrochene Popularität Viviane Redings stützt sich zu einem nicht geringen Teil auf "ihre" Roaming-Verordnung. Aber auch Parlamentarier können im Wahlkampf damit viel deutlicher auf konkrete Vorteile der EU verweisen.

2. Herkunftslandkontrolle: "single authorisation"
Telekom-Unternehmen sollen nach der Vorstellung der Kommission nicht mehr in jedem Mitgliedstaat, in dem sie tätig werden wollen, auch eine "Allgemeingenehmigung" brauchen (gesonderte Einzelbewilligungen sind ja schon derzeit nicht zulässig, die Mitgliedstaaten können höchstens eine Art "Meldepflicht" vorsehen). Auch die Aufsicht über solche Unternehmen soll dann im Wesentlichen vom Heimatstaat aus geführt werden. Diese Herkunftslandkontrolle soll sich nicht nur auf das "Mutterunternehmen" beziehen, sondern auch auf Tochtergesellschaften: damit wäre etwa die deutsche Bundesnetzagentur zuständige Regulierungsbehörde für die in Österreich aktive T-Mobile Austria.

Bei der Herkunftslandkontrolle bzw "single authorisation" (ursprünglich als "EU Passport" bezeichnet) dürften gegenüber dem geleakten Entwurf noch deutliche Änderungen vorgenommen worden sein, auf Details gehe ich daher vorerst einmal nicht ein. Es werden sich dabei aber jedenfalls spannende Fragen auftun, vor allem auch in der Verfahrensführung und Koordination zwischen den nationalen Regulierungsbehörden.

3. Weitere Vereinheitlichung der Regulierung und Frequenzverwaltung
Die Kommission will eine weitere Vereinheitlichung nicht nur bei klassischen Regulierungsmaßnahmen, sondern nun auch bei Maßnahmen der Frequenzverwaltung, wo ein Verfahren eingeführt werden soll, das jenem nach Art 7/Art 7a- der Rahmenrichtlinie ähnlich ist.

4. Abschaffung der Roamingentgelte?
Mit Blick auf die im Frühling 2014 ins Haus stehenden Wahlen zum Europäischen Parlament ist die Ankündigung des Endes für teure Roamingentgelte natürlich ein wichtiger Schachzug der Kommission, vor allem auch um das Parlament zur Eile anzutreiben und dieses "Goodie" für die Konsumenten möglichst noch vor den Wahlen zu beschließen. Da aber die aktuelle Roamingverordnung gerade für die Zeit ab 01.07.2014 ein komplexes neues Regime ("separater Verkauf regulierter Roamingdienste auf Endkundenebene") vorgesehen hat, auf das sich die Betreiber jetzt mühsam eingestellt haben bzw noch einstellen müssen, scheint mir dieser neuerliche Schwenk der Kommission in der Roaming-Frage nicht auf allzu sicherem Boden zu stehen. Natürlich gibt es auf der anderen Seite "Gegenfinanzierungen": so hat Kommissarin Kroes etwa schon mehrfach klar signalisiert, dass sie einer Konsolidierung auf Anbieterseite nicht im Wege stehen möchte - sie träumt offen von wenigen paneuropäischen Telekom-Anbietern. Die "Connected Continent"-Verordnung soll zB auch mit der "single authorisation" dazu beitragen, dass größere Unternehmen eher begünstigt werden.

Neben dem Ende für Roaming-Entgelte sollen auch Differenzierungen zwischen nationalen und internationalen Tarifen (innerhalb der EU) nur mehr zulässig sein, wenn höhere Kosten für grenzüberschreitende Dienste durch tatsächliche zusätzliche Kosten gerechtfertigt sind.

5. Netzneutralität light
Kommissarin Kroes ist alles anderes als glücklich damit, dass einzelne Mitgliedstaaten (Slowenien, Niederlande) Alleingänge zum Schutz der Netzneutralität unternommen haben. An sich vertritt Kroes nach wie vor einen laissez faire-Ansatz zur Netzneutralität: Anbieter sollen, sofern sie entsprechend darüber informieren und dies gegebenenfalls auch vereinbaren, die Netzneutralität nach Wunsch einschränken können. Kroes sieht darin Möglichkeiten zur Produktdifferenzierung (sie vergleicht das gern mit Champagner vs. Schaumwein: wer für Champagner zahlt, soll auch Champagner - uneingeschränkten Internetzugang - bekommen, wer sich mit Schaumwein - eingeschränktem Internetzugang - zufrieden gibt, soll auch nicht für Champagner bezahlen müssen).

Die nationalen Alleingänge kann Kroes aber nur dann wirksam verhindern, wenn Regelungen zur Netzneutralität auf europäischer Ebene harmonisiert sind. Daher wird die Verordnung harmonisierte Bestimmungen zu den Rechten der Nutzer enthalten, so etwa das eher zynisch wirkende Recht von Endnutzern, frei Verträge über Datenvolumsbeschränkungen, Geschwindigkeiten und allgemeine Qualitätsmerkmale eingehen zu können - mit anderen Worten: Anbieter dürfen qualitätsdifferenzierte Produkte anbieten. Die Regulierungsbehörden sollen dann die Qualität überwachen und können allenfalls Mindestqualitätskriterien festlegen. Sogar die Generaldirektion Justiz hat in einer Stellungnahme im Zuge der kommissionsinternen Konsultation die im (Vor-)Entwurf enthaltenen Beschränkungen der Netzneutralität kritisiert.

Der Vorschlag der Kommission ist erst der Anfang
Wenn die Kommission am 12.09.2013 ihren Vorschlag vorlegt, beginnt erst die Arbeit des Rates (zunächst in Ratsarbeitsgruppen) und des Parlaments. Die Kommission drängt auf Geschwindigkeit und hofft, dass sich eine Beschlussfassung noch vor der Europawahl im Mai 2014 ausgeht. Das ist, vorsichtig ausgedrückt, ziemlich ambitioniert - aber wenn es um Roamingentgelte geht, wollen gerade Parlamentarier nicht gern als Bremser dastehen.

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Exkurs: Kroes' 10 Punkte für Breitband
In der futurezone war heute ein Beitrag, in dem der "10 Punkte"-Breitband-Plan von Kroes mit der kommenden "Connected Continent"-Verordnung ein wenig durcheinander gebracht wurde. Aus diesem Anlass hier auch eine knappe Übersicht, welche Projekte Kroes mit ihren "10 Punkten" angesprochen hat. Ausgangspunkt ist ihre Rede vom 30.01.2013 über die "10 steps to deliver broadband". Die zehn Punkte waren:
  1. Empfehlung zur Nichtdiskriminierung und Kostenrechnungsmethoden für den Zugang zu NGA- und Kupfernetzen ("Recommendation on consistent non-discrimination obligations and costing methodologies to promote competition and enhance the broadband investment environment"). Kroes kündigte dazu die endgültige Empfehlung für Juli 2013 an: "I [...] hope the final recommendation will be ready in July [2013]." (aktueller Status 10.09.2013: noch gibt es - auch nach massiver Kritik von BEREC - keine Endfassung).
  2. Fortsetzung der Umsetzung des Funkfrequenzprogramms: die angekündigte "Bestandsaufnahme der Funkfrequenzen" ("spectrum inventory") - nach Maßgabe des Mehrjahresprogramms für die Funkfrequenzpolitik aus dem Jahr 2012 - wurde mit Durchführungsbeschluss 2013/195/EU vom 23. April 2013 in die Wege geleitet (vieles davon baut auf dem im Rahmen der CEPT entwickelten EFIS auf). Weiters kündigte Kroes an, gegen jene Mitgliedstaaten, die nicht - wie im Mehrjahresprogramm - vorgesehen, die Frequenzbereiche 3,4-3,8 GHz, 2,5-2,69 GHz und 900-1800 MHz für drahtloses Breitband verfügbar machen, mit Vertragsverletzungsverfahren vorzugehen ("we will use our full Treaty powers"). Österreich, schon etwas im Verzug, bekam eine Ausnahmeregelung bis 30. September 2013 - bis dahin dürfte die aktuelle Multiband-Auktion der TKK wohl abgeschlossen sein (der Beschluss über die Ausnahmeregelung ist derzeit nur im Entwurf online).
  3. Ein "wireless action plan" (Mitteilung der Kommission) war für das erste Quartal 2013 angekündigt; zu rechnen ist damit wohl eher erst im Oktober, falls überhaupt.
  4. Zur Unterstützung des Breitband-Rollouts sollten auch Mittel der Union aus der "digital Connecting Europe Facility" für die Jahre 2014 bis 2020 dienen. Diese Pläne wurden von den Mitgliedstaaten im Rat vorerst ziemlich zurechtgestutzt, für den Breitbandausbau dürfte nach Kürzungen von 8 Mrd € nicht mehr viel übrig sein (siehe dazu zB die Rede von Kroes vom 19.03.2013); das Gesetzgebungsverfahren für die "CEF-Verordnung" ist noch im Gang, eine erste Lesung im Plenum des Europaparlaments ist im Oktober vorgesehen (siehe den CEF-Verordnungsentwurf, eine Zusammenfassung der Ratsdiskussion vom 06.06.2013, sowie den geänderten Verordnungsentwurf der Kommission für Leitlinien für transeuropäische Telekommunikationsnetze, der mit der CEF-Verordnung zusammenhängt).
  5. Breitband-Verordnung: diese soll laut Kroes vor allem dazu dienen, die Projektkosten (Grabungskosten, Bewilligungen, Planung,...) für den Breitbandausbau zu reduzieren . Der Vorschlag der Kommission für diese Verordnung wurde am 26. März 2013 beschlossen.
  6. Leitlinien für Breitband-Beihilfen ("Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau").
  7. Eine Studie über tatsächliche Internet-Geschwindigkeiten: veröffentlicht am 26.06.2013 (Studie, Pressemitteilung).
  8. "Guidance on net neutrality": hier blieb Kroes eher vage: einerseits gebe es (wie eine BEREC-Erhebung gezeigt hat) aktuell keine Netzneutralität, andererseits wolle sie aber das Internet nicht zu stark regulieren. Da sie aber auch keine länderspezifischen Regelungen möchte, bleibt ihr nicht viel anderes übrig, als einen Legislativvorschlag einzubringen, der im Ergebnis eine Diskriminierung (oder "Differenzierung") zulässt, aber vielleicht Vorkehrungen trifft, dass es zumindest ein paar "neutrale" Internetangebote gibt. (Mehr dazu schon oben bzw werden wir ab 12.09.2013 mehr wissen).
  9. Eine Empfehlung über den Universaldienst in einer digitalen Gesellschaft wurde für spätestens Juli 2013 angekündigt, aber beim Universaldienst (der ohnehin stets ein Stiefkind der Kommission war, siehe dazu zB schon hier) sieht die Kommission wohl keine Eile; die angekündigte Empfehlung liegt jedenfalls noch nicht vor.
  10. Punkt 10 auf Kroes' Liste ist mehr oder weniger ein Auffangbecken für ein paar andere Ideen, die irgendwie mit Breitband zu tun haben könnten ("a host of actions to stimulate demand for broadband"). Urheberechtsmodernisierung, Grünbuch zu "Connected TV" (Grünbuch über die Vorbereitung auf die vollständige Konvergenz der audiovisuellen Welt: Wachstum, Schöpfung und Werte), Cyber-Security.
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PS: Beim 14. Salzburger Telekom-Forum am 22. und 23. August - wie immer eine Art Klassentreffen der österreichischen Telekom-Regulierungsszene - waren die Kommissionsvorschläge, auch wenn sie noch nicht offiziell vorlagen, natürlich ein zentrales Diskussionsthema. Ich sollte diesmal - vor dem Hintergrund der Kommissionsvorschläge - einige Überlegungen zur Europäisierung des Verwaltungsrechts beisteuern, wofür ich, da der offizielle Vorschlag der Kommission auf sich warten ließ, nur auf den von EDRI geleakten Vor-Entwurf zurückgreifen konnte. Wer sich für das nicht weiter redigierte oder ergänzte Manuskript meines Vortrags interessiert, kann es hier nachlesen. 

Friday, November 11, 2011

Biomasse und Breitband: der Telekom-Bauer bringt die Welt ins Dorf

Was man dem als Bauernbund-Obmann kürzlich zurückgetretenen Nationalratsabgeordneten Fritz Grillitsch sicher nicht vorwerfen kann, ist mangelndes Engagement für den Breitbandausbau im ländlichen Raum. Hier einmal ein paar Zitate aus seinen Parlamentsreden (Hervorhebungen hinzugefügt):
"Gerade für den ländlichen Raum, für den ländlichen Raum als Wirtschaftsstandort, sind [im sogenannten 'Wachstumspaket'] zwei ganz entscheidende Punkte enthalten. Das ist zum einen die Forcierung von Biomasse [...], das ist zum anderen die Breitbandtechnologie. Da bin ich insbesondere unserem Infrastrukturminister Gorbach und dieser Bundesregierung wirklich sehr, sehr dankbar, weil diese Technologie die Möglichkeit bietet, die Welt ins Dorf zu bringen und umgekehrt das Dorf in die Welt zu bringen." (Quelle: stenographisches Protokoll des Nationalrates, 37. Sitzung der 22. Gesetzgebungsperiode, 12.11.2003, Seite 86-87)
"Ich glaube tatsächlich, dass sich die Zahlen dieser Bundesregierung sehen lassen können. [...] Ich verweise in diesem Zusammenhang etwa auf die Breitbandförderung. Für diese sehr positive Maßnahme sollten bis zum Jahr 2007 100 Millionen € vorgesehen werden, damit der ländliche Raum ein attraktiver Wirtschaftsstandort wird, damit die Welt ins Dorf kommt, damit rasch Informationen und Wissen ausgetauscht werden können." (Quelle: stenProtNR, 103. Sitzung, 22. GP, 6.4.2005, S. 124-125)
"Der Herr Bundeskanzler hat es bereits angeschnitten: Breitbandtechnologie, Infor­mationstechnologie. Auch da wurde in den Wachstumspaketen, und zwar mit 60 Millionen €, sichergestellt, dass man auf der einen Seite sozusagen die Welt ins Dorf bekommt und auf der anderen Seite die Produkte, die Landschaft, die Ideen in Sekundenschnelle in die Welt hinausstellen kann." (Quelle stenProtNR, 161. Sitzung, 22. GP, 28.10.2008, 14.7.2006,  S. 104)
"Was mich besonders für die Menschen im ländlichen Raum freut, ist die Technologie­offensive, die Breitbandoffensive mit 500 Millionen €, wo der ländliche Raum ein attraktiver Wirtschaftsraum werden kann, wo wir sozusagen die Welt in das Dorf bekommen und wo wir umgekehrt in Sekundenschnelle unsere Leistungen, unsere Ideen, unsere Produkte in die Welt hinausstellen können" (Quelle: stenProtNR 9. Sitzung, 23. GP, 16.-17.1.2007, S. 188)
"Insgesamt für den ländlichen Raum besonders wichtig ist auch der Ansatz der Breitbandtechnologie. Das ist das Schlüsselinstrument dafür, dass dieser unser ländlicher Raum in Zukunft ein attraktiver Wirtschaftsraum ist, in dem wir wieder eine Trendum­kehr schaffen können, in dem die Menschen wieder Arbeit vor Ort finden und wieder Einkommen vor Ort verdienen, in dem die Menschen wieder Investitionen tätigen, in dem die Wertschöpfung letztlich in der Region bleibt." (Quelle: stenProtNR 18. Sitzung, 23. GP, 30.3.2007, S. 42)
"Ich bin froh, dass Sie [der damalige Bundesminister Werner Faymann] sich mit Willi Molterer sowohl über die Breitbandinitiative, die gerade für den ländlichen Raum als attraktiven Wirtschaftsstandort wichtig ist, als auch über den [...] Klima- und Energiefonds [...] geeinigt haben." (Quelle: stenProtNR, 21. Sitzung, 23. GP, 25.4.-3-5.2007, S. 345)
"Ich bin auch froh darüber, dass es entsprechende infrastrukturelle Maßnahmen gibt, wenngleich 'nur' – unter Anführungszeichen – mit 10 Millionen € beispielsweise für den Ausbau der Breitbandtechnologie und der Glasfasertechnologie. Aber gerade diese Technologie bringt Arbeitsplätze in periphere Räume, insbesondere auch in den ländlichen Raum." (Quelle: stenProtNR, 3. Sitzung  24. GP, 28.10.2008, S. 66)
Da solches Engagement für den Breitbandausbau offenbar gleich verdächtig macht, gab es nach Grillitschs Rücktritt umgehend Gerüchte über mögliche Zahlungen der Telekom Austria an den Bauernbund. Stimmt nicht, sagt der neue Bauernbund-Obmann Jakob Auer laut Kleiner Zeitung: "Gesponsert worden sei lediglich das dem Bauernbund zugeordnete 'Forum Land', da habe es aber immer eine Gegenleistung gegeben." Mittlerweile gibt es auch erste Berichte zur Höhe der Zahlungen: laut profil sollen seit 2005 Beträge von zusammen über einer Million Euro von der Telekom an das Forum Land geflossen sein, die - da freut man sich heute ja schon - immerhin "ordnungsgemäß verbucht" worden seien und für die es jeweils Gegenleistungen gegeben habe.

Das "Forum Land" ist laut laut seiner Website ein Verein, der "dem ländlichen Raum eine Stimme" verleihen soll. Sitz des Vereines ist an der Anschrift des Bauernbunds, er ist auch unter der selben Telefonnummer erreichbar, (Ex-)Bauernbund-Obmann Grillitsch war Präsident und Bauernbund-Direktor Abentung war Geschäftsführer (die Funktionsperiode endete laut Zentralem Vereinsregister am 24. März 2011, offenbar hat der Verein übersehen, die aktuellen Vorstandsmitglieder der Vereinsbehörde ordnungsgemäß anzuzeigen).

Die Domain des Vereins "Forum Land" gehört übrigens der vereinseigenen Forum Land GmbH, die sonst eher wenig in Erscheinung tritt (aber etwa das Erntedankfest des Bauernbunds veranstaltet haben dürfte). Wenn, wie jetzt vom neuen Bauernbund-Obmann angekündigt, "alle relevanten Unterlagen von Forum Land Österreich selbstverständlich gegenüber dem Untersuchungsausschuss" offen gelegt werden sollen, müsste man wohl darauf achten, dass es nicht nur den Verein "Forum Land"  gibt (ein Verein "Forum Land Österreich" existiert nicht), sondern eben auch die GmbH, die vielleicht eher für Gegenleistungen in Betracht käme. (Allerdings übt der neue Bauernbund-Obmann derzeit weder eine Organfunktion im Verein "Forum Land" noch in der Forum Land GmbH aus, aber das wird schon noch werden).

Wie genau (oder ob) zwischen "Forum Land" und Bauernbund unterschieden wurde, lässt sich freilich nicht immer eindeutig nachvollziehen. So wurde Grillitsch etwa in einer Aussendung des Agrarischen Informationszentrums (auch das ist übrigens ein eigener Verein, der seinen Sitz allerdings in der Zentrale der Landwirtschaftskammern hat, Obmann-Stv. ist ein gewisser Fritz Grillitsch) am 29.1.2007 so zitiert: "Es war nicht zuletzt der Österreichische Bauernbund, der sich in den letzten beiden Jahren über die Initiative 'Forum Land' und mit Unterstützung durch die Telekom massiv dafür eingesetzt hat, dass auch immer mehr entlegene Regionen mit Breitband-Zugang versorgt wurden."

Der Bauernbund wurde also, nach den eigenen Worten seines Obmanns, über die Initiative Forum Land durch die Telekom unterstützt. Und das Forum Land hat wohl tatsächlich auch Gegenleistungen für die Unterstützung geboten. Etwa bei der Positionierung von Ex-Telekom Austria-Vorstandsdirektor Rudolf Fischer (wir erinnern uns: laut Hochegger-Konzept sollten "diverse Breitbandinitiativen [...] untrennbar und aktiv mit dem Innovator Rudolf Fischer öffentlich" positioniert werden). Zumindest auf der Website des Forums Land und im "Murtal extra" gab es da einiges zu lesen: "Das FORUM LAND setzt Zukunfts-Initiativen. Gemeinsam mit der Telekom Austria wird der Breitband-Internetausbau in der Obersteiermark beschleunigt", heißt es zB hier (Seite 33; mit Fotos von Grillitsch und Fischer, umrahmt von Telekom Austria Fähnchen).

Für Grillitschs Heimatregion scheint sich der Einsatz gelohnt haben; in der "Steirischen Wirtschaft" vom 7.1.2005 (Seite 5) etwa wurde groß von der Breitbandinitiative im Oberen Murtal berichtet, denn immerhin gab es "anlässlich des Breitband-Internetausbaus in Möderbrugg und St. Lorenzen bei Knittelfeld (bereits angeschlossen) sowie Stadl a.d. Mur, Frojach-Katsch a.d. Mur und Oberwölz" eine "hochrangig besetzte Pressekonferenz" (mit - erraten - unter anderem Grillitsch und Fischer): "Aufgrund einer Initiative von FORUM LAND (Obmann NRAbg Fritz Grillitsch, Präsident des Österr. Bauernbundes) und Telekom Austria (Vorstandsdirektor Rudolf Fischer) wurden diese Gemeinden für den ADSL-Ausbau vorgezogen."

Zwischendurch forderte Grillitsch unter anderem bessere Infrastruktur im ländlichen Raum ("Investitionen in die Breitbandtechnologie sind das Fundament für eine moderne Informationsgesellschaft"), betonte die Wichtigkeit neuer Kommunikationstechnologien ("Breitband ist eine Riesenchance"), organisierte einen "Infrastrukturgipfel" ("Telekom-Vorstand Rudolf Fischer beleuchtete die Entwicklung der Obersteiermark in Sachen Internetversorgung. [...] Nicht zuletzt auf Grund der Initiativen von Forum Land nähert sich die Obersteiermark heute der Vollversorgung."), und noch einen "Infrastrukturgipfel" ("Zu den Grundvoraussetzungen gehören ein Zugang zu Breitbandinternetanschlüssen ..."), organisierte auch eine Veranstaltung zum Thema "Neue Bandbreiten bekommt das Land", verfasste Presseaussendungen ("FORUM LAND und Telekom Austria beschleunigen Breitband-Internetausbau in der Obersteiermark", oder: "Kreativität und moderne Technologien schaffen Zukunftschancen für bäuerliche Unternehmen", jeweils gleich mit Downloadmöglichkeit für die dazugehörende TA-Aussendung), gründete ein "Proponentenkomitee mit zahlreichen prominenten Mitgliedern" für eine Zukunftsregion oberes Murtal", unter anderem mit "Heinz Sundt und Mag. Rudolf Fischer (Generaldirektor und Vorstand Telekom Austria)", und tat vielleicht so manches mehr, was nicht in den Zeitungen stand.

Ob die Leistungen des Forums Land in diesen paar Jahren für die Telekom Austria mehr als eine Million Euro wert waren, das muss dieses Unternehmen für sich beurteilen.* Schade finde ich, dass zumindest der Eindruck entsteht, der politische Einsatz des zurückgetretenen Bauernbund-Obmanns für den Breitbandausbau könnte in einem Zusammenhang gestanden sein mit der beträchtlichen finanziellen Unterstützung eines von ihm geleiteten Vereins durch ein an der Förderung dieses Ausbaus interessiertes Unternehmen.

Wäre es nicht schön, wenn man bei den ohnehin wenigen PolitikerInnen, die sich für Telekom- oder IKT-Themen interessieren, nicht immer überlegen müsste, ob (und welche) Sponsoren die aktuell vertretenen Positionen mitbestimmt haben könnten?

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*) Jedenfalls dürfte die Telekom Austria beim Forum Land einen nachhaltig guten Eindruck hinterlassen haben, denn die Forum Land Zeitung vom November 2010 widmete zB fast eine ganze ihrer insgesamt bloß vier Seiten der Werbung für einem sehr freundlichen Bericht über den Breitbandausbau der Telekom Austria (da nichts von Entgeltlichkeit dabei steht, kann das - Einhaltung des Mediengesetzes vorausgesetzt -  schließlich keine "Gegenleistung" gewesen sein).

Tuesday, October 18, 2011

Ehrgeizige Ziele (für später): 100 Mbit/s oder mehr für alle bis 2020

Gestern hat die A1 Telekom Austria AG einen (oder laut Presseaussendung eigentlich: "den") "Breitbandplan für Österreich" präsentiert (bemerkenswerter Weise kann ich diesen Plan im Internet nicht finden, im sogenannten "newsroom" von A1 ist nicht einmal die Presseaussendung, geschweige denn eine weiterführende Information, zu finden; update 18.10.2011, 18 Uhr: nun gibt es die Meldung; siehe Kommentar, nun gibt es die Meldung auch im A1 newsroom). Bei dieser Veranstaltung hat auch Bundesministerin Bures gesprochen und dabei, wieder laut Presseaussendung (diesmal des Ministeriums), die "österreichischen Zielsetzungen für den Breitbandausbau" bekräftigt. Zitat aus dieser Presseaussendung:
"Wir wollen Österreich in die Spitze der IKT-Nationen bringen. Ich stehe dabei für die Chancengleichheit aller Österreicherinnen und Österreicher, der Zugang zu Breitband ist eine der Voraussetzungen. Die österreichische Breitbandstrategie sieht vor, dass bis 2020 ultraschnelle Breitbandzugänge für alle ÖsterreicherInnen Realität sein sollen" [...] Dabei legt Bures das EU-Ziel, wonach bis 2020 für 50 Prozent aller Haushalte ultraschnelles Internet verfügbar sein soll, für Österreich sehr viel ehrgeiziger aus: "Ich stehe für die Überwindung der Digitalen Kluft, für Chancengleichheit ein und habe deshalb diese Zielsetzung aufgedoppelt: Bis 2020 sollen alle Haushalte ultraschnellen Breitband-Zugang zum Internet haben."
Was heißt das konkret? A1 Telekom bleibt in der aktuellen Presseaussendung recht vage und spricht von "Gigaspeed". Wenn man ein paar frühere Presseaussendungen (zB diese) durchsieht, dürfte damit eine Geschwindigkeit von "bis zu[!] 30 Mbit/s" verstanden werden. Mich interessieren hier aber nicht die Vorhaben einzelner Unternehmen (auch wenn ich übrigens nicht unzufrieden wäre, gäbe es an meinem Wohnsitz [in Wien!] die Möglichkeit eines Zugangs mit mehr als "bis zu 8 Mbit/s" [= in der Regel rund 4 Mbit/s]), sondern die politische Zielsetzung für die Breitbandversorgung in Österreich.

Im Regierungsprogramm (S. 65) heißt es dazu - abgesehen vom Stehsatz, dass sich Österreich "in der Spitze der IKT-Nationen positionieren" solle - lediglich, dass bis 2013 "die Versorgung der Bevölkerung mit Zugängen von zumindest 25 Mb/s erreicht sein" soll (ich würde annehmen, dass damit eine flächendeckende Versorgung mit zumindest - also nicht: "bis zu"! - 25 Mbit/s gemeint ist). Dass dieses Ziel erreicht werden könnte, dafür kann ich derzeit allerdings keinerlei Anhaltspunkt erkennen.

Umso leichter ist es daher, noch ehrgeizigere Ziele für später - 2020 - ins Auge zu fassen. Ultraschneller Breitband-Zugang im Sinne der digitalen Agenda ist nämlich mit "100 Mbit/s oder mehr" definiert (siehe S. 47 der Digitale Agenda-Mitteilung) Die Aussage von Bundesministerin Bures, bis 2020 sollten 100 % aller Haushalte ultraschnellen Breitband-Zugang haben, heißt daher übersetzt: 2020 soll für alle Haushalte ein Internet-Zugang mit "100 Mbit/s oder mehr" verfügbar sein. Nicht "bis zu", sondern mindestens 100 Mbit/s (oder mehr)! 

PS: Die TKG-Novelle zur Umsetzung des geänderten Rechtsrahmens soll - spät, aber doch - morgen im Plenum des Nationalrats beschlossen werden. Im Ausschuss gab es keine Änderung zur Regierungsvorlage, also werden die zu erwartenden Abänderungen wohl noch in zweiter Lesung im Plenum eingebracht werden.

Tuesday, July 19, 2011

Triple Play: Marktanalyse der belgische Regulierungsbehörden für Fernseh- und Breitbandmärkte

Das ist eher etwas für den harten Kern der Rundfunk- und Telekommunikationsrecht-Spezialisten: die belgische KRK (Konferenz der Regulierungsbehörden für den Bereich der elektronischen Kommunikation, bestehend aus dem Belgischen Institut für Postdienste und Telekommunikation, dem Vlaamse Regulator voor de Media, dem Conseil Supérieur de l’Audiovisuel und dem Medienrat [der deutschsprachigen Gemeinschaft in Belgien]) hat gestern ihre Entscheidungen zur Marktanalyse im Fernseh- und Breitbandmarkt veröffentlicht. Das ist zunächst schon deshalb bemerkenswert, weil es in der komplizierten föderalen Struktur Belgiens die Zusammenarbeit von vier teilweise sehr selbstbewussten Regulierungsbehörden mit recht unterschiedlicher Ausrichtung erforderte (der klassisch französisch orientierte "Inhaltsregulierer" CSA und der typische, eher wettbewerblich ausgerichtete "Telekomregulierer" BIPT sind nicht gerade durch eine gemeinsame "regulatorische Philosophie" verbunden). Spannend ist aber vor allem der inhaltliche Zugang: die Entscheidungen sollen die Fernsehkabelmärkte öffnen und Wettbewerb bei der Übermittlung von Fernsehsignalen an die Endkunden herstellen, dies auch über das Breitbandnetz der Belgacom.

In der Pressemitteilung der KRK werden die Maßnahmen so zusammengefasst: 
"Konkret bedeutet dies, dass die Kabelnetzbetreiber Brutélé, Numéricable, Tecteo, AIESH und Telenet ab sofort jedem Antragsteller, folgendes anbieten müssen:
  • den Zugang zu einem Angebot für den Weiterverkauf ihres analogen Fernsehangebotes;
  • den Zugang zu ihrer Digitalfernsehplattform, außer für die Kabelnetzbetreiber Belgacom, der schon digitale Dienste über sein eigenes Netz anbietet und AIESH, der noch keine digitale Plattform hat;
  • den Zugang zu einem Angebot für den Weiterverkauf von Breitband-Internet, wobei wiederum Belgacom und AIESH aus den gleichen Gründen ausgeschlossen bleiben.
Was den Kabelverteiler Belgacom angeht, so kann er auf Grund der Entscheidungen betreffend den Fernsehmarkt ab sofort das analoge Fernsehen in sein kommerzielles Angebot aufnehmen. Im Gegenzug ist er aber auch verpflichtet, sein eigenes Netz für ein alternatives Fernsehangebot auf Grund der Entscheidungen betreffend die Breitbandinternetmärkte zu öffnen."
Die Entscheidungen im Einzelnen sind:
Zum Hintergrund der Entscheidungen sind auch die Stellungnahmen der Europäischen Kommission im Verfahren nach Art 7 der Rahmenrichtlinie interessant zu lesen (BE/2011/1229 zum Fernsehmarkt; BE/2011/1227 und 1228 zum Vorleistungsmrkt für physischen Netzzugang an festen Standorten und zum Vorleistungsmarkt für Breitbandzugang).

Monday, September 20, 2010

Schnell und ultraschnell: der Kommissions-Breitband-Mix

Die Europäische Kommission hat heute "Maßnahmen zur Förderung schneller und ultraschneller Breitbanddienste in Europa" (Presseaussendung) vorgestellt. Im Detail handelt  es sich dabei zunächst einmal um eine auf Art 19 Abs 1 der RahmenRL gestützte Empfehlung über den regulierten Zugang zu Zugangsnetzen der nächsten Generation NGA), an der seit über zwei Jahren gearbeitet wurde; entsprechend abgeschliffen und streckenwesie wenig konkret sind nun die einzelnen Empfehlungspunkte (update 26.9.2010: die Empfehlung 2010/572/EU der Kommission vom 20. September 2010 über den regulierten Zugang zu Zugangsnetzen der nächsten Generation (NGA) wurde nun im Amtsblatt veröffentlicht: ABl L 251 vom 25.9.2010, S 35).


Die Empfehlung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet, die nach Art 19 der RahmenRL dafür zu sorgen haben, "dass die nationalen Regulierungsbehörden diesen Empfehlungen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben weitestgehend Rechnung tragen." Der Empfehlung kommt damit zwar eine wesentliche Bedeutung zu, sie ist aber gerade keine verbindliche Rechtsquelle, auch wenn eine nationale Regulierungsbehörde, die von der Empfehlung abweicht, dies unter Angabe ihrer Gründe der Kommission mitzuteilen hat. Nicht immer dürfte sich auch die Kommission ganz dessen bewusst sein, dass eine Empfehlung keine Anordnungen treffen kann, wird doch etwa in der begleitenden Presse-Hintergrundinformation (Memo/10/424) gleich die Frage beantwortet, warum "the Regulation" (richtig: "the Recommendation") denn nicht gleich einen EU-weit einheitlichen Riskoaufschlag festlegt.

Inhatllich bringt die Empfehlung natürlich nach der langen Erarbeitungszeit keine großen Überraschungen mehr. Manchmal scheinen mir die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen für die Regulierungsbehörden allerdings recht weit weg von den Grundlagen in der RahmenRL oder der ZugangsRL, etwa wenn den NRBs empfohlen wird, "zumindest dafür [zu] sorgen, das jene Personen, die an Tätigkeiten der nachgeordenten Sparte [des SMP-Betreibers] beteiligt sind, nicht auch in die Unternehmensstruktruren des direkt oder indirekt für die Verwaltung der baulichen Infrastruktur zuständigen [SMP-Betreibers] eingebunden sein dürfen."

Und was mich bei Empfehlungen der Kommission (insbesondere auch schon der Terminierungsempfehlung) immer wieder verblüfft, ist die die hartnäckige Behauptung, diese Empfehlungen würden "regulatory certainty" herstellen ("it provides regulatory certainty to telecom operators", heißt es etwa im Memo/10/424). Das ist nicht nur deshalb gewagt, weil die Regulierunsgbehörden - wenn auch unter Benachrichtigung der Kommission - von der Empfehlung abweichen können, sondern vor allem auch, weil die Empfehlung keineswegs so klar und eindeutig ist, dass sich aus ihr das Handeln der nationalen Regulierungsbehörden verlässlich erschließen ließe, selbst wenn diese der Empfehlung folgen wollen. Dies betrifft insbesondere die konkrete Berechnung der Entgelte, im Fall der NGA-Empfehlung speziell den Risikoaufschlag (siehe dazu zB die nicht gerade präzisen "Kriterien für die Festsetzung des Risikoaufschlags" in Punkt 6 des Anhangs I zur Empfehlung). In der alten Streitfrage, ob eine geografische Differenzierung der Remedies zulässig ist, wird die Empfehlung etwas konkreter: bei dauerhaft erheblichen Unterschieden in den Wettbewerbsbedingungen sollten geografische Teilmärkte abgegrenzt werden; sind die Unterschiede nicht so eindeutig über längere Zeit stabil, kämen auch (regional) differenzierte Remedies in Betracht.

Der zweite Teil der heute vorgestellten "Maßnahmen" ist ein Legislativvorschlag, und zwar für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das erste Programm für die Funkfrequenzpolitik. Gestützt auf Art 8a Abs 3 der RahmenRL in der neuen Fassung legt die Kommission damit einen ersten Vorschlag für ein mehrjähriges Programm vor, das neben allgemeinen politischen Zielen auch konkrete Vorgaben enthält, insbesondere etwa für die Vergabe der digitalen Dividende bis spätestens 1.1.2013 (mit Ausnahmemöglichkeiten bis 2015) und für die Festlegung neuer Genehmigungs- und Zuweisungsvorschriften für Frequenzen, die dem Ausbau der Breitbanddienste dienen (ebenfalls bis 1.1.2013). Die Mitgliedstaaten sollen auch gewährleisten, dass die Bereitstellung des Zugangs zu Breitbanddiensten (im 800 MHz-Band, der "digitalen Dividende") in schwach besiedelten Gebieten durch Versorgungsverpflichtungen gefördert wird. Dass die Mitgliedstaaten allen Vorgaben des Kommissionsvorschlags bedingungslos zustimmen werden, ist wohl nicht zu erwarten, hier wird es wohl noch zähe Verhandlungen geben (das Europäische Parlament dürfte erfahrungsgemäß in diesem Punkt eher bei der Kommission sein). Bemerkenswert ist auch wieder der Vorschlag der Kommission, dass die Union den Mitgliedstaten nach Aufforderung "politische und technische Unterstützung" bei bilateralen Verhandlungen mit Nachbarländern der EU leisten will - das klingt ein wenig nach "brüderlicher Hilfe" für die unzuverlässigen Grenzstaaten, denen die Kommission bei ihren Verhandlungen über die Schulter schauen will.

Der dritte Teil der heute vorgestellten Maßnahmen ist eine bloße Mitteilung über Breitband in Europa  (noch nicht in deutscher Sprache verfügbar), die sich vor allem auch mit Möglichkeiten zur Förderung des Breitbandausbaus - sowohl auf nationaler wie auf europäischer Ebene - befasst. Vorschreiben kann eine solche Mitteilung natürlich nichts, aber die Kommission fordert darin die Mitgliedstaaten doch auf, operative nationale Breitbandpläne mit konkreten Umsetzungsmaßnahmen, besonders auch hinsichtlich der notwendigen Finanzierung, zu beschließen. Alle Mitgliedstaaten, so die Kommission, hätten zwar eine Breitband-Strategie, aber wenige würden über konkrete Breitbandpläne verfügen. Gewissermaßen als Bestätigung ist der Mitteilung ein Anhang beigefügt, in dem die nationalen Breitbandstrategien überblicksweise angeführt sind. Für Österreich wird dabei eine 100%-Coverage mit einer Geschwindigkeit von "up to 25 Mbps" bis 2013 als Ziel angegeben (das "up to" erinnert ein wenig an die Werbung der Breitbandanbieter).

Allzu neu ist die Forderung nach einem Breitbandplan ja auch für Österreich nicht: Vor einem knappen Jahr ist in der Schriftenreihe der RTR der Band "Breitbandanschlussnetze in Österreich" erschienen (siehe dazu hier), der unter anderem folgenden Vorschlag enthielt: "Mit einem nationalen Breitbandplan könnte man mittelfristig konsistente Ziele setzen, die einschlägigen Zielsetzungen des aktuellen Regierungsübereinkommens operationalisieren und in zeitlicher und finanzieller Hinsicht ein gewisses Momentum entwickeln." Ob seither etwas geschehen ist?

Wednesday, March 17, 2010

Ex-FCC-Chef Hundt: Internet as Common Medium

Breitbandinternet ersetzt (terrestrisches und Kabel-)Fernsehen als "common medium" der USA. Auf diesen Punkt kann man den bemerkenswerten Vortrag von Reed Hundt, ex-Chairman der FCC (1993-1997), bringen, den er bei einer Veranstaltung am 11.03.2010 auf der Columbia Business School  gehalten hat (Video, zur Veranstaltung hier, ein Bericht darüber hier). Hundt postuliert, dass jede Gesellschaft ein gemeinsames Medium, ein "common medium" braucht - eine Funktion, die lange vom Fernsehen eingenommen wurde. Dessen Zeit ist nun vorbei, an seine Stelle tritt das Internet. Die Charakteristika eines gemeinsamen Mediums nach Hundt sind 
  1. it needs to reach 100% of the people
  2. it needs to be a customary medium for all 100%
  3. it needs to be very easy for them to use
  4. it has to be accessible culturally (it has to be in the common language or languages, it has to not create cultural barriers to its use)
  5. it needs to be open (open to participation)
  6. it needs to be good for business (economic growth is supposed to be fostered by the medium, not undercut by it)
  7. it has to provide access to the government and access for the government to the people
  8. it needs to be full of news in some way, shape, form or fashion
  9. it ought to be sufficiently local
  10. and lastly, at least in the United States, it needs to be private.
Das alles trifft nach Hundt auf das Internet weit mehr zu als auf klassisches Fernsehen, dessen Tage als common medium zu Ende gehen. In seinem Vortrag spricht Hundt recht offen über seine Zeit in der FCC (erzählt "some of the things that we really did think back in the 1990ies about the internet"), und wie damals die Weichen gestellt wurden um das Internet gegenüber dem Fernsehen aktiv zu bevorzugen, zB durch eine Verzögerung des Übergangs zu (terestrsicher) HDTV-Übertragung. Einer seiner Gründe dafür: "We also thought the Internet would fundamentally be pro-democracy and that broadcast had become a threat to democracy."

Ganz so offen ist der gestern veröffentlichte neue Breitbandplan der amerikanischen Regulierungsbehörde FCC (Übersichtsseite, gesamter Plan) nicht, obgleich die radikalen Vorgaben zur Frequenznutzung (innerhalb der nächsten zehn Jahre sind 500 MHz für Breitband freizumachen, davon 300 MHz für mobile Nutzung innerhalb der kommenden fünf Jahre) durchaus in diese Richtung geht. Insgesamt wirkt der FCC-Plan ähnlich ambitioniert wie die auch in Europa üblichen Pläne (etwa auch im Rahmen der sogenannten "digital agenda" der Europa 2020-Strategie, die unter anderem  Breitband-Internetzugang für alle bis 2013 anstrebt), aber doch schon um einiges konkreter, bis hin zu den Überlegungen, wie die Zielerreichung konkret gemessen werden soll. Was beim FCC-Plan bei einer ersten Durchsicht ebenfalls auffällt, ist der klare Fokus auf Wettbewerb und dabei wiederum auf der Erhebung und Bereitstellung anwenderorientierter Daten, sowie überhaupt die starken Ausrichtung an der Nutzerperspektive. "Establishing competition policies" ist Punkt 1 der Zusammenfassung, und dabei kommt an vorderster Stelle das Sammeln, Analysieren und Veröffentlichen detaillierter, auf geographische Märkte bezogener Informationen über Preise und Wettbewerb, außerdem "disclosure requirements" für Breitbandanbieter, basierend auf tatsächlicher Performance (nicht: "bis zu x MBit/s"). Daten zur tatsächlichen Geschwidingkeit von Breitbandverbindungen erhebt die FCC übrigens schon jetzt - im Weg von "Crowdsourcing" über eine eigene iPhone-App (mehr dazu hier bei Florian Novak).

PS (ohne Zusammenhang): ich habe meinen Foliensatz zu einem gestern gehaltenen Vortrag über das "Reformpaket" und die EuGH-Rechtsprechung zum Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste hier bereitgestellt.

Wednesday, March 10, 2010

Vermischte Lesehinweise (6)

"Regulating Communications: Stories from the First Hundred Years" war das Thema eines Vortrags von Glen O. Robinson;(Manuskript, Audio). Robinson war einst (1974-1976) selbst FCC-Mitglied, seither ist er einer der beständigsten Kritiker ihrer Regulierungspraxis. Auch im aktuellen Vortrag greift er die FCC massiv an, vor allem auch deren Aktivitäten zur Netzneutralität und zur Verbesserung lokaler Fernsehprogramme (Zitate: "Congress and the FCC itself have said that the Internet should not be fettered by regulation; therefore, the FCC tells itself that what it proposes to regulate cannot be the Internet."; "The FCC has chanted the importance of local broadcasting as the 'true and only heaven' of media policy for so long it has given itself little room for pursuing options that are inconsistent with this mantra."). Die 100 Jahre Kommunikationsregulierung rechnet Robinson übrigens ab Mann-Elkins Act von 1910. In Österreich könnte man da schon einige Zeit länger zurückgehen - zB zum Telegraphenpatent 1847 - siehe Bild.

Next Generation Connectivity - A review of broadband Internet transitions and policy from around the world ist eine Studie des Berkman Center for Internet & Society at Harvard University für die FCC (Übersichtsseite, Gesamttext). Österreich - das immer noch davon träumt, sich in "der Spitze der IKT-Nationen zu positionieren" - wird, anders als Schweden oder die Schweiz, in der Länderübersicht nicht näher beleuchtet; in der Übersichtstabelle für ein Gesamtranking (S. 53) kommt Österreich auf den 20. Platz.

Der BBC-Trust hat die Vorschläge des BBC-Generaldirektors zur "Strategy Review", teilweise schon mit ersten Beurteilungen durch den Trust, veröffentlicht und holt nun Meinungen dazu ein: "In particular, we want to find out what licence fee payers think of the proposals, and to test opinions and reactions from outside the BBC." Das Dokument enthält umfassende Vorschläge, vor allem auch für Einsparungen, und wird auch schon breit diskutiert (nur ein Beispiel hier). "Strategy Review" heißt übrigens, dass es schon eine Strategie gibt, die man sich anschaut und revidieren will. Zum Vergleich ein Zitat aus einer Presseaussendung des ORF vom 12.9.2008 zum Rechnungshof-Bericht: "Der RH kritisiert, dass es keine vom Stiftungsrat diskutierte und beschlossene langfristige Gesamtstrategie für die ORF-Entwicklung gibt. Dazu der ORF: Tatsächlich gibt es seit mehr als 20 Jahren keine vom Stiftungsrat beschlossene Gesamtstrategie." Angeblich hat sich das seither geändert; das am 2.4.2009 dem Stifungsrat vorgelegte  "Strategie- und Strukturkonzept für den ORF im digitalen Zeitalter" (aka "ORF 2015") wird vom ORF allerdings vertraulich behandelt und gerade nicht öffentlich diskutiert.

Dass in der BBC auch nicht immer alles in bester Ordnng ist, scheint sich derzeit am Beispiel einer Geschichte über NGOs, die (angeblich) Waffen für Aufständische in Äthiopien gekauft haben, zu zeigen. Ich habe die Details nicht verfolgt, aber die zornige Reaktion von Bob Geldof ist definitiv eine bemerkenswerte Lektüre: er schreibt vom totalen Zusammenbruch der Standards bei BBC World Service und fordert etwas Demut ein: "It's about time a little humility was allowed into your closed self-regarding little media world. But like the bankers and the MPs these days, you lot just don't get it, do you? ... your pathetic interpretation of press freedom as allowing any clown carte blanche to interpret reporting as an excuse for half-truth, distortion, and innuendo and unsubstantiated claims."

Zu "Public Value" wird dieser Tage viel gesagt und gedruckt: jüngst hat die RTR in ihrer Schriftenreihe zwei Beiträge zum Thema "Public Value und privater Rundfunk in Österreich" veröffentlicht, nämlich "Rundfunk und Public Value - ein rechtlicher Ansatz" von Susanne Lackner und "Die Bedeutung des privaten Rundfunks in Österreich" von Julia Wippersberg (pdf-Download der Publikation). 

Und als ein erstes Zwischenergebnis des Public-Value-Forschungsprojekts der FH Wien haben Reinhard Christl und Daniela Süssenbacher das Buch "Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Europa" herausgegeben (im Falter-Verlag erschienen)

Thursday, October 29, 2009

"und mach dann noch 'nen zweiten Plan": nationaler Breitbandplan für Österreich?

"Gegen das Fehlschlagen eines Plans gibt es keinen besseren Trost, als auf der Stelle einen neuen zu machen" (Jean Paul) - und manchmal hilft es vielleicht auch schon, einen neuen Plan vorzuschlagen.

Ziel des IKT-Masterplans (2005) war es, "in drei Jahren unter die Top 10 IKT-Länder der Welt und die Top 5 der Europäischen Union zu kommen". Das Ergebnis wird im heute veröffentlichten Band 2/2009 der Schriftenreihe der RTR "Breitbandanschlussnetze in Österreich" etwas euphemistisch so beschrieben: "Dieses Ziel wurde je nach Messmethode und Indikator unterschiedlich gut erreicht" (statt "unterschiedlich gut" könnte man wohl auch schreiben: "nicht"). Was liegt da näher, als einen neuen Plan zu machen vorzuschlagen: den "nationalen Breitbandplan".
"Mit einem nationalen Breitbandplan könnte man mittelfristig konsistente Ziele setzen, die einschlägigen Zielsetzungen des aktuellen Regierungsübereinkommens operationalisieren und in zeitlicher und finanzieller Hinsicht ein gewisses Momentum entwickeln."
Die Veröffentlichung der RTR bringt aber nicht nur Schlagworte, sondern geht durchaus ernsthaft auf die Themenstellung "Kooperationsmodelle und Finanzierung für Infrastruktur für Next Generation Access" ein und bietet eine gute Übersicht über die Bestandssituation in Österreich, über mögliche Kooperationsmodelle (auch im internationalen Vergleich), über Finanzierungsvarianten, aber auch über die zu berücksichtigenden regulatorischen Rahmenbedingungen.

Update 30.10.2009: Weitere Unterlagen dazu: Präsentation der RTR zur Pressekonferenz, Präsentationen "Perspektiven 2010" und "Breitbandanschlussnetze in Österreich" beim Regulierungsworkshop am 29.10.2009

Sunday, October 18, 2009

Ernsthafte Zweifel: Kommission leitet "Phase II" zur Breitbandmarktdefinition der RTR ein

Schon mit Presseaussendung vom 5. 10.2009 hat die Kommission bekanntgegeben, dass sie "ernsthafte Zweifel" an der Marktabgrenzung der RTR für den Breitbandzugang hatte (Entwurf für eine Novelle zur Telekommunikationsmärkteverordnung 2008; Erläuterungen; Begleittext; Stellungnahmen in der Konsultation). Erst am 16.10.2009 wurde aber der offizielle "serious doubts-letter" (ergänzt um eine Berichtigung vom 15.10.2009) auch online zugänglich gemacht.

Die Kommission zweifelt vor allem an der "Austauschbarkeit von Mobilfunk- und Festnetz-Produkten", von der die RTR hinsichtlich des von ihr abgegrenzten Marktes für den Breitbandzugang für Privatkunden ausgeht. Auch auf der Vorleistungsebene ist nach Ansicht der Kommission die Austauschbarkeit detaillierter zu analysieren. In den kommenden zwei Monaten darf der Maßnahmenentwurf gemäß Artikel 7 Abs 4 der RahmenRL nun nicht angenommen werden.

PS: Dass man sich auf europäischer Ebene mit der merkwürdigen Struktur der österreichischen Regulierungsbehörden schwer tut (siehe für den EuGH schon hier) merkt man auch im aktuellen serious doubts-letter, der von der "Auferlegung von Verpflichtungen durch RTR" spricht, wo selbstverständlich Bescheide der Telekom-Control-Kommission gemeint sind.

Saturday, October 17, 2009

"unimpressed by the current approach": Britische Allparteien-Parlamentariergruppe zum Thema "hands off the net"

"Can we keep our hands off the net?" fragte sich ApComms ("an independent group of MPs and Lords, from all political parties") in einer aktuellen Untersuchung. Die Ergebnisse und Empfehlungen sind im Abschlussbericht zusammengestellt (mehr dazu auch bei TJ McIntyre) und Scott Vine). Interessant sind aus meiner Sicht vor allem zwei Punkte:

Zu network neutrality:
"From the evidence we have received we are persuaded that in the UK, at present, 'network neutrality' is being delivered by market mechanisms. However, we also believe that the evidence shows that this situation could change. Therefore, we recommend that Ofcom keep the issue of 'network neutrality' under review and include a section in each annual report that indicates whether there are any signs of change."

Zur Werbung für Breitbanddienste:
"We are unimpressed by the current approach of advertising a maximum speed, which few if any customers will actually achieve. Although we recognise that speeds can be affected by many different variables, we do not consider the current method of advertising broadband speeds to be acceptable. ... Hence we recommend that Ofcom regulate to require ISPs to advertise a minimum guaranteed speed for broadband connections."

Friday, October 16, 2009

Vermischte Lesehinweise (1)

Ad hoc wieder einmal ein paar nicht weiter strukturierte Lesehinweise:

In Sachen Medienvielfalt verweise ich auf die in der Endfassung vorliegende Studie zu Indikatoren für Medienvielfalt, die von der Kommission beauftragt worden war; ergänzend dazu gibt es einen User Guide und ein Excel Sheet als "Media Pluralism Monitor"; ebenso verfügbar ist eine Präsentationen von einem Workshop am 8. Juni 2009 (alle weiteren Informationen und Dateien dazu auf dieser Seite]. Über die Beta-Version der Studie habe ich schon hier geschrieben; ein kurzer Blick in die Endfassung zeigt, dass für die Korrektur der Detailfehler offenbar keine Zeit mehr blieb. Ich bin jedenfalls weiterhin gespannt, ob sich in Österreich jemand an die Berechnung der in der Studie vorgesehenen Indikatoren wagt.

Net Neutrality bleibt in den USA ein heißes Thema, nicht nur auf der politischen Ebene - dazu verweise ich auf die Rede von Senator Al Franken vom 5.10.2009 (Al Franken, der ja eine Comedy-Vergangenheit hat, macht sich darin auch ein wenig über den ehemaligen Senator Ted Stevens - legendär für sein "series of tubes"-Statement - lustig, auf dessen "Expertise" der Senat nun verzichten müsse). Auf der rechtlichen Ebene spannend ist der derzeit am DC Cirucit Court anhängige Rechtsstreit zwischen Comcast und der FCC, dazu verweise ich auf diesen lesenswerten Beitrag auf Balkinization (mit weiteren Links zu den Gerichtsdokumenten). Eine andere Sichtweise kommt wieder einmal von Christopher S. Yoo ("Free Speech and the Myth of the Internet as an Unintermediated Experience", zugänglich über SSRN). Wer das Thema aus europäischer Perspektive verfolgen will, sei insbesondere auch den Blog von Chris Marsden hingewiesen, von dem demnächst auch ein einschlägiges Buch erscheint.

Und im weiteren Sinne mit Netzneutralität hängt natürlich auch das EU-Telekompaket zusammen, das sich derzeit im Vermittlungsverfahren befindet. Angeblich steht ein Durchbruch bevor, berichtet jedenfalls EurActiv. Das Amendment 138, eine rechtstechnisch fragwürdige Ergänzung der Regulierungsziele in Art 8 der Rahmenrichtlinie (zum Text der Änderung siehe hier, mit weiteren Links zu vom Parlament beschlossenen Texten) soll demnach fallen bzw durch einen Satz ersetzt werden, der das Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts betont - eine klassische Leerformel, jedenfalls wenn sie nur bei den Regulierungszielen des Art 8 steht. Wunderbar auch die von EurActiv zitierte Äußerung eines Teilnehmers am Vermittlungsverfahren: "As it is now, the text represents a valid compromise, which stresses the importance of the judicial authorities but leaves room for member states to apply a variety of solutions" (mit anderen Worten: die neue Fassung regelt inhatlich gar nichts, Internetsperren durch Provider auf Anordnung von Verwaltungsbehörden, wie in Frankreich geplant, werden damit nicht verhindert). La Quadrature du Net veröffentlichte auch eine vertrauliche Analyse des Juristischen Dienstes des Parlaments zur Rechtsgrundlage von Amendment 138.

Die European Regulators Group (ERG) hat auch wieder einmal ein paar Dokumente veröffentlicht; interessant daran - neben der aktualisierten Übersicht über die Mobilterminierungsentgelte in Europa - ist ein Bericht über den Übergang von sektorspezifischer Regulierung zum allgemeinen Wettbewerbsrecht, der sich insbesondere auch mit der Frage beschäftigt, wie lange die Übergangsperioden bei der Aufhebung spezifischer Verpflichtungen sein sollen (wie bei der ERG üblich gibt es allerdings eher diplomatisch formulierte Überlegungen, was man dabei berückichtigen soll und/oder kann, aber keine ziffernmäßig bestimmten Vorschläge). Ein weiterer Bericht beschäftigt sich mit regulatory accounting in practice 2009.

Die Europäische Kommission hat eine Studie über nationale Aktivitäten zur Bekämpfung von Spam, Spyware und Schadsoftware veröffentlicht (Presseaussendung). Österreich wird in dieser von einer Anwaltskanzlei erstellten Studie zu den sechs aktiven Mitgliedstaaten gerechnet (warum auch immer - aus dem Länderanhang, der auch von Strafen[?] spricht, die von der österreichischen Telekom-Regulierungsbehörde angeblich gegen Malware-Anbieter verhängt worden seien, wird mir das nicht ganz klar).

Breitband: Die FCC hat die vom Berkman Center for Internet and Society erstellte Studie "Next Generation Connectivity - a review of broadband Internet transitions and policy from around the world" veröffentlicht (bzw zur Diskussion gestellt) - wenn man sich dabei die Ländervergleiche anschaut, in denen Österreich durchgängig unter dreißig verglichenen OECD-Ländern unterdurchschnittlich ist (im gewichteten Gesamtvergleich von Penetration, Geschwindigkeit und Preis kommt Österreich auf eine Platzziffer von 18,33 von 30), dann ist der Weg noch weit bis zur "Spitze der IKT-Nationen", wo sich Österreich laut Regierungsprogramm positionieren will.

Monday, September 21, 2009

Net Neutrality: Die Regulierungsbehörde als gewiefter Polizist auf Streife

Vor ziemlich genau einem Jahr zitierte ich in einem Referat zum Thema "net neutrality" beim 4. Rundfunkforum ausnahmsweise eine Wahlkampfrede. In Österreich war der Wahlkampf in vollem Gang, und fast schien es, als hätte der Web-Wahlkampf auch in Österreich Einzug gefunden: ein Spitzenkandidat aktivierte einen persönlichen Youtube-Channel, ein anderer einen Twitter-Account. Was allerdings fehlte, waren Aussagen zur Netzpolitik in den Wahlprogrammen. Die einzige halbwegs einschlägige Aussage, die ich in den programmlichen Dokumenten der Parlamentsparteien gefunden habe, lautete "Zukunftsorienterte Wirtschaftsbereeiche wie im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien ... wollen wir gezielt forcieren." (die naheliegende Frage - wie? - wird auch in diesem Dokument nicht beantwortet). Also nahm ich eben eine Anleihe bei einem anderen Wahlkämpfer: bei Barack Obama, der ein "commitment to network neutrality" abgab (siehe Video).

Ein Jahr später bringt Claudia Sommer die aktuelle Situation in einem Tweet so auf den Punkt: "#Obama setzt #Netzneutralität durch http://bit.ly/kLMWQ Unsere Politiker wissen noch nichtmal was das ist..."

Ob diese - für Deutschland abgegebene - Diagnose auch in Österreich zutrifft, kann ich nicht wirklich einschätzen. Sicher ist jedenfalls, dass in den USA nun weitere Schritte gesetzt werden, um die Netzneutralität zu sichern. FCC-Chef Julius Genachowski hat in einer Rede die schon unter Vor-Vorgänger Michael Powell proklamierten "vier Freiheiten" noch um zwei weitere Prinzipien - Nichtdiskriminierung und Transparenz - ergänzt und angekündigt, schon bald die Umsetzung - im formellen Prozess des "Rulemaking" - in Angriff zu nehmen (die Rede ist auch auf der neuen openinternet.gov-Website nachzulesen, s. auch den Bericht in der NYT). Zur Rolle der FCC sagt Genachowski: "I believe the FCC must be a smart cop on the beat preserving a free and open Internet."

Leitlinien zur Förderung des Breitbandausbaus

FTTH heißt anderswo fibre to the home, bei mir (Bild links) heißt es leider "Freileitung to the home" - und trotz versprochener "bis zu 8 Mbit/s" bin ich noch nie über 4 Mbit/s hinausgekommen. Immerhin kann ich mich damit trösten, dass die Bundesregierung bis 2013 eine flächendeckende Versorgung mit 25 Mbit/s erreichen will. Ob das mit den vor kurzem vorgestellten Maßnahmen (bis 2013 stehen 40 Mio € "Anschubfinanzierung" zur Verfügung; zur aktuellen Auschreibung [AT:net] siehe hier) wirklich gelingen wird? Nächste Schritte sind ein Glasfaserkataster und ein sogenanntes "IKT-Kompetenzzentrum". Warum nur erinnert mich das an die legendäre IKT-Task Force, auf die man vor etwa zweieinhalb Jahren ebenso stolz war wie weitere zwei Jahre zuvor auf den IKT-Masterplan? Und nur btw: hat irgendwer in letzter Zeit noch etwas von der (Stealth-)"Internetoffensive" gehört?

Bemerkenswert war jedenfalls, dass das BMVIT die geplanten Maßnahmen auf einer Pressekonferenz bekanntgab, die nicht nur gemeinsam mit einem Vertreter der Regulierungsbehörde, sondern auch mit dem Chef des größten in Österreich tätigen Telekomanbieters abgehalten wurde.

Förderungen für den Ausbau der Breitbandversorgung bzw. für Next Generation Access (NGA)-Netze dürfen jedenfalls nicht so selektiv vergeben werden, dass sie nur einem von vornherein feststehenden Unternehmen zugute kommen. Die genaueren Rahmenbedingungen für solche Beihilfen hat die Europäische Kommission nun in "Leitlinien der Gemeinschaft für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau" festgelegt (Presseaussendung, FAQs; update: nun veröffentlicht im Amtsblatt vom 30.9.2009; siehe zur Konsultation schon hier). Die Leitlinien versuchen im Wesentlichen aus den schon bisher getroffenen Entscheidungen (eine Zusammenstellung gibt es hier) eine Linie zu entwickeln. Daher finden sich auch keine großen Überraschungen, wohl aber einige Klarstellungen bzw. grundsätzliche Positionen, die aus den notwendigerweise sehr fallspezifischen bisherigen Entscheidungen natürlich nicht immer ablesbar waren.

So stellt die Kommission zB klar, dass ein gefördertes ADSL-Netz (unabhängig von einer allenfalls bestehenden Regulierung) jedenfalls vollständige Entbündelung und Bitstreamzugang anbieten muss und dass ein NGA-Glasfasernetz mindestens Zugang zu Dark Fibre und Bitstream ermöglichen sollte, beim Ausbau von FTTC-Netzen auch Zugang zum Sub-Loop. "Staatlich geförderte Breitbandinfrastrukturen müssen auf Vorleistungsebene für Dritte tatsächlich zugangsoffen sein", heißt es zB in RNr. 51f.

Auch nicht neu gegenüber dem Konsultationsdokument (dort RNr 62, nun RNr 67), aber doch hervorhebenswert, ist die Vorhersage, dass "neuartige Produkte und Dienste entstehen werden, die weder aus angebots- noch aus nachfrageseitiger Sicht austauschbar sein werden". Diese geradezu prohetische ex-ante Marktabgrenzung von Produkten und Diensten, die es noch nicht einmal gibt, erfolgt selbstverständlich "ohne einer etwaigen Vorabregulierung vorgreifen zu wollen" - aber vielleicht soll dieser Absatz doch einer gewissen Beruhigung der Investoren dienen, die "Regulierungsferien" für die aus ihrer Sicht neuartigen Produkte bzw Dienste erwarten.

PS: Sofern - was ich für nicht sehr wahrscheinlich halte - in den nächsten vier Jahren jemand in meiner Straße zu graben beginnen sollte, um Glasfaser zu verlegen, werde ich natürlich hier Bilder posten (so wie Rudolf van der Berg aus Almere in den Niederlanden vor wenigen Monaten).

Monday, September 14, 2009

Speed oder Valium? Breitband oder Schmalspur?

In Südafrika schaffte vor kurzem eine Brieftaube, die mit einem 4 GB-USB-Stick eine Strecke von 60 Meilen zurücklegte, eine wesentlich schnellere Datenübertragung, als sie mit einer ADSL-Verbindung möglich war (BBC-Bericht mit Video). In Österreich könnte man manchmal auch gleich zu Fuß unterwegs sein, wenn trotz beworbener 100 Mbit/s (im Kabelnetz) gerade mal ein par hundert kbit/s durchs Netz träufeln (ich weiß: kleingedruckt steht in der Werbung irgendwo auch dabei "Die angegebenen Bandbreiten verstehen sich als maximal im geteilt genutzten Netzwerk" - zu dieser Formulierung siehe schon hier).

Einen besonders drastischen Fall kann man im Blog von Manfred Schindler nachlesen - er berichtet von seiner UPC "Fiber Power"-Verbindung zu € 69 pro Monat (nur für Internet!), die ihm gerade ein Hundertstel oder Tausendstel der beworbenen Geschwindigkeit bietet. Vielleicht sollte er sich doch Brieftauben anschaffen.

PS: "höhere Geschwindigkeiten, zuverlässige Übertragungen, mehr Service für unsere Kunden" kündigte UPC-Geschäftsführer DI Thomas Hintze bei der Pressekonferenz zu Fiber Power am 9. Juni 2009 an. Vielleicht wäre es drei Monate später nun Zeit für einen kleinen fact-check, zB beim Anschluss von Herrn Schindler.

Tuesday, May 19, 2009

Beihilfen für Breitbandausbau: Konsultation neuer Leitlinien

Die Kommission hat heute einen Entwurf für neue Leitlinien für die Anwendung der Regeln über staatliche Beihilfen in Bezug auf den raschen Ausbau von Breitbandnetzen veröffentlicht. Im Rahmen der Konsultation können Stellungnahmen bis zum 22. Juni 2009 abgegeben werden (siehe die Website zur Konsultation).

Das Dokument kann man auch als übersichtliche Zusammenfassung der bisherigen Genehmigungspraxis lesen. Alle relevanten Entscheidungen der Kommission im Hinblick auf staatliche Beihilfen für den Breitbandausbau sind zudem auf einem Übersichtsblatt - mit Links zu den jeweiligen Entscheidungen - angeführt (für Österreich ist dort nur die Entscheidung betreffend Breitband für Kärnten vertreten. [Update 20.5.2009: am 26.5.2009 findet eine Veranstaltung der RTR zur "Finanzierung des Ausbaus von breitbandigen Anschlussnetzen" statt, in der ua auch die Beihilfenfrage von einer Vertreterin der Kommission erläutert wird; Programm hier]

Weitere interessante Dokumente zum Beihilfenrecht, die schon ein paar Wochen alt sind, aber in diesem Blog noch nicht ausdrücklich erwähnt wurden, sind

Tuesday, May 12, 2009

Lesestoff: RTR- und BNetzA-Studien, eYou, etc.

Wieder einmal ein paar Lesetipps:
  • Breitband-NASE: die RTR veröffentlichte letzte Woche ihre nachfrageseitige Erhebung (NASE) "Der österreichische Breitbandmarkt aus Sicht der Nachfrager" (Presseaussendung, NASE 2007 und 2005);
  • Die deutsche Bundesnetzagentur ließ ebenfalls zum Thema Nachfrage forschen, allerdings auf dem Postmarkt: WIK-Studie Nachfrage nach Postdienstleistungen durch Geschäftskunden, Anhang 1, Anhang 2) (Pressemitteilung);
  • Die schon einmal hier vorgestellte Studie von Prof. Vogelsang zu Regulierungsoptionen bei Leerkapazitäten auf Vorleistungs- und Endkundenmärkten des Festnetzes ist nun auch als Band 1/2009 der Schriftenreihe der RTR-GmbH erschienen (zu dieser Studie hat auch eine Konsultation der RTR stattgefunden, allerdings sind bislang, rund sechs Wochen nach dem Ende der Konsultation, noch keine Stellungnahmen auf der Website veröffentlicht);
  • Der Jahresbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten für das Jahr 2008 (hier eine knappe Übersicht) ist auch verfügbar; auf Seite 54 heißt es: "In case 2681/2007/PB, the Ombudsman criticised the Commission for denying the existence of a certain document during an earlier inquiry. It subsequently acknowledged the document's existence after the complainant received a copy from another source. The Ombudsman pointed out that the presumption of truthfulness of the administration's factual statement that a certain requested document does not exist implies a particularly strict duty of care to ensure the accuracy of such statements." Wer contentandcarrier liest, kennt den Fall.
  • "Verbraucherrechte: Kommission will Verbrauchern grenzenloses Web ermöglichen", lautet die Überschrift der Presseaussendung, mit der die Kommissarinen Reding und Kuneva letzte Woche den "eYouGuide" ("Ihre Rechte online") vorstellten. Wieviel der Guide zu Verbraucherrechten in der digitalen Welt bringen kann, vermag ich nicht wirklich einzuschätzen. Gezwungenermaßen sind die Antworten natürlich oft sehr allgemein oder offen. Die Antwort auf die Frage "Darf ich Video- und Audioinhalte von Streamingdiensten aufzeichnen?" lautet etwa: "Normalerweise ja, wenn die Aufzeichnung für Ihre private Verwendung bestimmt ist und wenn die Gesetze Ihres Landes das erlauben." Das hat geradezu Shakespeare-Qualität: "What do you think of the trade, Pompey? is it a lawful trade? -- If the law would allow it, sir. -- But the law will not allow it, Pompey; nor it shall not be allowed in Vienna." (Measure for Measure, Act II Scene 1)
  • Und wenn wir schon beim Konsumentenschutz sind: zum Thema Collective Redress gibt es auch ein neues Collective Redress Consultation Paper; von kollektiven Rechtsdurchsetzungsinstrumenten können natürlich auch Telekomunternehmen betroffen sein, wie etwa das im Konsultationsdokument genannte Beispiel eines portugiesischen Telekomunternehmens zeigt, das gleich 3 Mio. Kunden eine unzulässige "start up-fee" verrechnet hatte und von einem Gericht zur Rückzahlung von immerhin 70 Mio. Euro verurteilt wurde (das Konsultations-Dokument vermeidet jegliche Namensnennung - wer den Fall nicht kennt, es war DECO gegen Portugal Telecom, ein kurzer Überblick zu diesem Fall in diesem Dokument, Appendix C [S. 77], oder in dieser Präsentation).
  • Und in einem Fall, in dem eine österreichische Verbraucherschutzorganisation gegen ein Mobilfunkunternehmen wegen einer Änderungskündigungsklausel vorging, ist nun auch die zweitinstanzliche Entscheidung des OLG Wien (noch nicht rechtskräftig) zugunsten des VKI ausgefallen (Urteil, Pressemitteilung des VKI) zur erstinstanzlichen Entscheidung des HG Wien in dieser Sache siehe schon hier; update 30.10.2009: der VKI hat auch in dritter und letzter Instanz gewonnen, siehe dazu hier;
  • update: die neue Empfehlung der Europäischen Kommission zum Schutz der Privatsphäre und Datenschutz bei RFID-Anwendungen samt Impact Assessment.