Der ORF hat gesetzlich festgelegte Aufgaben, die - für die begünstigte Allgemeinheit! - zu erbringen sind; und der Stiftungsrat sollte sicherstellen, dass dies geschieht. Einen "Eigentümerwillen" kann es daher per gesetzlicher Definition schon mangels Eigentümer nicht geben, und nach der Intention des Gesetzgebers sollte es ihn auch nicht geben: "Es werden bei dieser Stiftung im Gegensatz zu anderen gesellschaftsrechtlich möglichen Unternehmensformen keinerlei Anteile von Bund oder Ländern gehalten, wodurch die Unabhängigkeit garantiert bleibt."
Da Pekarek als Vorbild für eine Beteiligung Privater am ORF selbst die (indirekte) Raiffeisen-Beteiligung an der ORF-Sendertochter ORS erwähnt, klingt das natürlich ein wenig nach "Fernsehen unter dem Giebelkreuz". Frei nach einem alten Raiffeisen-Motto ("Der Bauer schafft mit Gottes Kraft - sein Helfer die Genossenschaft") könnte man das Angebot vielleicht so formulieren: "Wenn's der ORF nicht schafft mit Gottes Kraft, dann hilft ihm die Genossenschaft."
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