Tuesday, June 23, 2009

Ethik auf Probe?

Als kleiner aktueller Exkurs in der Mini-Serie über die Räte-Republik: ein Blick nach Deutschland, wo auch neue (Bei)Räte eingerichtet werden sollen. Denn in Deutschland, aber nicht nur dort, hat die RTL-Sendereihe "Erwachsen auf Probe" für einigen Wirbel gesorgt, was zur Quotensteigerung wohl durchaus eingeplant (wenn auch nicht besonders erfolgreich) war. [Stefan Niggemeier hat unter dem Titel "Missverständnis in der Traumawelt" treffend beschrieben, wie hier die Welten von TV-Verantwortlichen und Kinderschutzverbänden aufeinander getroffen sind.]

Die deutsche "Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten" (KJM) prüfte die Sendung und kam, so sollte man meinen, zu einem klaren Ergebnis - wörtlich heißt es in der Pressemitteilung:
"In ihrer rechtlichen Bewertung kam die KJM zu dem Ergebnis, dass eine Menschenwürdeverletzung nicht gegeben ist und angesichts der Sendezeit nach 20.00 Uhr eine Beeinträchtigung von Zuschauern über zwölf Jahren nicht vorliegt."
Der Ausstrahlung (jedenfalls der ersten Doppelfolge) stand damit rundfunkrechtlich nichts im Wege. Aber die KJM beschränkte sich nicht auf die Erledigung ihrer gesetzlichen Aufgabe, sondern gab - wer den Vorsitzenden der KJM, Prof. Ring, kennt, konnte es nicht anders erwarten - auch eine moralische Bewertung ab: "Nach Einschätzung der KJM ist 'Erwachsen auf Probe' weder pädagogisch wertvoll noch pädagogisch begründet", heißt es in der Pressemitteilung, und in der Überschrift wird die Ausstrahlung gleich als "ethisch und pädagogisch unverantwortlich" bezeichnet.
[Update 17.07.2009: Die KJM bekräftigte am 16.07.2009 ihre Kritik und stufte auch die weiteren Folgen des Formats als "ethisch und pädagogisch unverantwortlich" - aber rechtlich zulässig - ein; siehe die Presseaussendung der KJM]

Das mag durchaus sein. Faktum ist aber auch, dass die Ausstrahlung ausdrücklich zulässig war. Darin liegt eben das Wesen ethischer bzw. moralischer Vorstellungen: dass sie in aller Regel über die rechtlich zwingenden Vorschriften hinausgehen. Ich kann etwas auf Grund meiner ethischen Überzeugung ablehnen, auch wenn es rechtlich zulässig ist.

Nun aber kommt die Politik ins Spiel: wie DWDL heute berichtete, hat sich die Kinderkommission des deutschen Bundestags für die "Einrichtung eines 'Ethikbeirats' für TV-Produktionen" ausgesprochen. Dieser "Ethikbeirat" solle dafür sorgen, dass "nicht nur die rechtlichen Regelungen eingehalten werden, sondern die Sender auch moralische Fragen berücksichtigen." Die Vorsitzende der Kinderkommission wird in diesem Bericht so zitiert: "Wir wollen die Grundsatzdebatte, was Fernsehformate dürfen und was nicht, weiterführen. Es muss uns gelingen ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass Kinder Rechte haben und dass auch das Privatfernsehen eine moralische Verantwortung trägt".

Was jetzt? Sollen die Sender moralische Fragen berücksichtigen müssen (und werden daher bestimmte Moralvorstellungen zu rechtlichen Verpflichtungen)? Wenn darüber diskutiert werden soll, was Fernsehformate dürfen, dann kann es wohl kaum nur um das Tragen moralischer Verantwortung gehen (an der sich die Rundfunkveranstalter, ob privat oder öffentlich-rechtlich, tatsächlich kaum überheben werden), sondern dann klingt das schon eher nach neuen rechtlichen Grenzen.

Aber vielleicht soll tatsächlich rechtlich alles beim Alten bleiben und der neue "Ethikbeirat für TV-Produktionen" bliebe dann schlicht eine weitere "Anlaufstelle für besorgte Hobby-Ethiker" (von denen es jedenfalls in Österreich ja mittlerweile so viele wie nie zuvor gibt, wie Ritchie Pettauer vor kurzem diagnostizierte).

PS: Seriöse Ethikkommissionen haben natürlich ihren legitimen Platz, insbesondere im Gesundheitswesen (siehe zB § 30 UG, § 41 ArzneimittelG, § 8c KAKuG, § 58 MedizinprodukteG)

Monday, June 22, 2009

347 Mio. Euro jährlich Staatshilfe für den ORF? Was sich die ORF-Retter wünschen

Eine "Rettungsbeihilfe" im engeren (gemeinschaftsrechtlichen) Sinne soll es nicht sein, was sich die vereinigten ORF-Retter* - nun unter der Bezeichnung "Inititative PRO ORF" - für den ORF vorstellen. Denn Rettungsbeihilfen könnten erstens nur Finanzhilfen in Form eines Darlehen oder einer Darlehensbürgschaft sein und dürften zweitens nur bis zu höchstens sechs Monate gezahlt werden.

Die "Initiative PRO ORF" will aber, wenn ich die kryptischen Forderungen richtig verstanden habe, dem ORF Jahr für Jahr etwa 347 Mio. Euro staatliches Geld zukommen lassen (zusätzlich zu den derzeit von den ZuseherInnen und ZuhörerInnen schon bezahlten Programmentgelten). Das wären immerhin rund 82 Mio. Euro mehr, als der ORF letztes Jahr an Werbeerlösen erzielt hat.

Ausdrücklich stehen die 347 Mio. Euro jährlich zwar nicht im Forderungspapier, aber wenn der zweite Satz der zweiten "PRO ORF"-Forderung irgendeinen Sinn ergeben soll, dann kann man ihn wohl nur so verstehen. Dieser Satz lautet:
"Die ORF-Gebühren müssen zu 100 Prozent für den ORF verwendet und automatisch an die Preisentwicklung angepasst werden, Gebührenbefreiungen sind zu ersetzen."
Da es keine "ORF-Gebühren" gibt und die Programmentgelte zu 100% dem ORF zukommen, dürfte mit den "ORF-Gebühren" wohl das gemeint sein, was auch die GIS oft einfach (und falsch) als "Rundfunkgebühren" bezeichnet: die Summe aus Programmentgelt und den mit den Programmentgelten eingehobenen Abgaben. Davon gehen derzeit laut GIS 66% an den ORF - im Jahr 2008 waren das 504 Mio. Euro - und 34% an Bund und Länder.

Die Forderung von "PRO ORF", 100% der "ORF-Gebühren" an den ORF gehen zu lassen, würde demnach also eine Verschiebung von etwa 260 Mio. Euro von Bund und Ländern zum ORF bedeuten (jährlich!).

Der zweite Teil der Forderung, "Gebührenbefreiungen sind zu ersetzen", würde eine öffentliche Finanzspritze von jährlich etwa 57 Mio. Euro allein auf Basis der derzeitigen Programmentgelte bedeuten (siehe dazu zB schon hier oder hier). Da aber nach dem ersten Teil der Forderung 100% der "ORF-Gebühren" dem ORF zukommen sollen, muss man wohl auch beim Ersatz der Befreiungen nicht nur vom Programmentgelt, sondern von der Summe aus Programmentgelt und (derzeitigen) Abgaben ausgehen. Damit ergibt sich unter dem Titel "Ersatz von Gebührenbefreiungen" ein Betrag von rund 87 Mio. Euro.

In Summe wären es also rund 347 Mio. Euro jährlich, oder - jedenfalls nach der geforderten Inflationsanpassung - fast 1 Mio. Euro pro Tag, die nach den Vorstellungen von "Pro-ORF" aus öffentlichen Haushalten dem ORF zusätzlich zugeschossen werden sollten. (Die Berechnung ist - auch mangels detaillierter publizierter Zahlen - natürlich nur eine Annäherung. Da im vergangenen Jahr am 1. Juni eine Erhöhung des Programmentgelts vorgenommen wurde, müsste in der Tendenz wohl mit noch höheren Beträgen gerechnet werden). Finanzierungsvorschläge dafür sind auf der Pro-ORF-Website nicht zu finden, auch in den ersten Berichten über die Pressekonferenz (hier und hier) habe ich dazu noch nichts gelesen.

*) Die in der Initiative zusammengeschlossenen "Organisationen" sind Rettet den ORF, Plattform Zivilgesellschaft für einen unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, "Österreichische Filmwirtschaft" (was immer man sich darunter vorstellen mag, der Fachverband dürfte es offenbar nicht sein) und die Petition zur Rettung des Radio-Symphonieorchesters Wien.
Update 14.07.2009: mittlerweile wurde auf der PRO ORF-Website die "Österreichische Filmwirtschaft" still und leise durch eine "Plattform Filmwirtschaft und Filmkultur mit dem ORF" ersetzt. Diese Plattform setzt sich wiederum aus verschiedenen Verbänden (FilmAustria, Association of Austrian Filmproducers, Verband Filmregie Österreich, und Dachverband der Filmschaffenden zusammen, sowie ausdrücklich auch dem Fachverband der Audiovisions- und Filmindustrie der Wirtschaftskammer) zusammen (Links auf der Plattform-Seite).

Sunday, June 21, 2009

Neuigkeiten von der USB-Stick-Fraktion: Digital Britain


Während die österreichische Internetoffensive weiterhin in geheimer Mission unterwegs ist, macht die in ähnlicher Weise mit einem USB-Stick als Symbol operierende britische "Digital Britain"-Initiative ziemlichen Wind.

Der vergangene Woche vorgestellte Endbericht brachte durchaus einige kontroverse Ideen: von der Steuer auf Festnetzanschlüsse (50p pro Monat), über die Abschaltung von Internetzugängen bei Verstößen gegen Urheberrechte, die Abschaltung des analogen UKW-Hörfunks bis 2015, bis hin schließlich zur Neuverteilung eines Teils der BBC-Licence Fee ("top-slicing"), zugunsten vor allem von ITV (da trifft es sich - für ihn - gut, wenn Stephen, mittlerweile Lord, Carter, früherer Chef von Ofcom und nun zuständiger Minister, demnächst Chef von ITV werden dürfte, siehe zB "Lord Carter to quit").

Zum Digital Britain-Bericht gäbe es viel zu sagen/schreiben - aber aus Zeitgründen müssen hier einmal ein paar Links auf britische Reaktionen reichen. Zunächst einmal die vom Medienministerium veröffentlichten media releases (1), (2), (3), weiters Berichte auf Times Online, im Guardian (PSB blow, Ofcom wins und Emily Bell mit "Digital Britain: pipes, not poetry"; sowie die Gesamtübersicht hier) und bei der BBC selbst (expert reactions, BBC fee could fund ITV Wales news, ITV to gain licence fee share, licence fee could be shared).

Erwartungsgemäß besonders kritisch äußerte sich natürlich der konservative Schatten-Staatssekretär für Medien und Kultur, Jeremy Hunt; aber liegt er wirklich ganz daneben, wenn er Folgendes anmerkt:
"The introduction of the report on page 3 says it seeks to achieve 7 things. What are they? The first is an analysis. The second is an analysis. The third, a statement of ambition. The fourth a restatement. The fifth an analysis. The sixth a framework. And the seventh a review.

Where in all this is a single action? But there is one area in which this report has excelled itself: consultations. The interim report published in January announced 8 consultations. This one announces 12 - plus one new quango [quasi-NGO]. This is surely government of the management consultants for the management consultants by the management consultants."

Allerlei zu lesen

Wieder einmal ein paar Lesetipps, ohne besondere Ordnung oder Kommentierung:

Räte-Republik-Rundreise (Teil 2): PR-Ethik-Rat oder Rat für Ethik-PR

Der österreichische "PR-Ethik-Rat" ist bisher mit drei Presseaussendungen in Erscheinung getreten: am 6. März 2008 ("PR-Branche beschließt Ehtik-Rat"), am 12. Dezember 2008 "Österreichischer Ethik-Rat für Public Relations nimmt Arbeit auf") und am 16. Juni 2009 ("PR-Ethik-Rat fordert klare Erkennbarkeit bezahlter Einschaltungen").

Der PR-Ethikrat "soll unredliche PR-Arbeit öffentlich rügen", hieß es noch in der ersten Presseaussendung; in der zweiten Presseaussendung rühmte die stellvertretende Vorsitzende die "Gründung des Ethik-Rats als einen großen und mutigen Schritt vorwärts." Und sie meinte auch, dass die PR-Branche damit "die strengen Verhaltensregeln, die wir in den letzten Jahren geschaffen und weiterentwickelt haben, mit einem wirksamen Sanktionsmechanismus versehen" habe.

Wie also sieht also nun die öffentliche Rüge, der mutige Schritt nach vorne, der wirksame Sanktionsmechanismus aus? Dazu nochmals ein Blick auf die Überschrift der aktuellen Presseaussendung:
"PR-Ethik-Rat fordert klare Kennzeichnung von Werbung"
Da gehört wirklich Mut dazu: etwas zu fordern, was seit Jahrzehnten gesetzlich verpflichtend vorgesehen ist. Aber das wirklich Faszinierende an der Presseaussendung ist, dass weder ein einziges Beispiel (von wegen "öffentliche Rüge"), noch auch nur die geringste Andeutung einer Sanktion - und sei es nur die Namensnennung - vorkommt. Der Grund dafür ist besonders nett: es gibt einfach zu viele schwarze Schafe. Aus der Presseaussendung:
"Die Beschwerden beziehen sich zwar auf konkrete Fälle, doch wissen die Mitglieder des PR-Ethik-Rats aus eigener Wahrnehmung, dass es sich um ein branchenweites Problem handelt – weshalb es nicht sinnvoll wäre, Einzelfälle herauszugreifen. Der Rat hat sich daher entschlossen, die Angelegenheit auf breiter Basis zu thematisieren, und ein Positionspapier zum Thema 'Klare Erkennbarkeit bezahlter Einschaltungen' veröffentlicht".
In diesem - laut Presseaussendung "umfassenden" - Positionspapier, das immerhin um ein gutes Drittel kürzer ist als die Presseaussendung*, werden Teile der Pressemitteilung mit anderen Worten wiederholt:
"Der PR-Ethik-Rat ist daher der Meinung, dass es weder sinnvoll noch gerechtfertigt wäre, einzelne Fälle herauszugreifen und dazu Sprüche zu fällen. Vielmehr scheint es angebracht, die Angelegenheit auf breiter Basis zu thematisieren und diskutieren."
Dafür braucht man also Selbstregulierung in der PR: nicht zur Förderung ethischer Standards, die über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehen, sondern um über die massenhafte Verletzung der gesetzlichen Mindeststandards "auf breiter Basis" zu diskutieren (mit anderen Worten: nichts Konkretes zu unternehmen bis zur nächsten Presseaussendung, die in etwa einem halben Jahr zu erwarten ist).

Noch etwas zur Statistik: Nach den Angaben auf seiner Website gab es seit Einrichtung des PR-Ethik-Rats so viele Beschwerden wie Presseaussendungen: genau drei (in der Presseaussendung wird in PR-typischer Präzision auf "zahlreiche Beschwerden" hingewiesen). Zwei der Beschwerden betrafen mehrere Fälle, sodass rechnerisch immerhin auf jedes Ratsmitglied (es gibt deren elf!) ein Fall kommt.

Was den versprochenen "großen und mutigen Schritt vorwärts" betrifft, denke ich da eher an Billy Bragg: "You can be active with the activists / Or sleep in with the sleepers / While youre waiting for the great leap forward".

*) Dem Positionspapier angeschlossen sind auch "Erläuterungen", durch die das Gesamtdokument dann sogar etwas länger als die Presseaussendung wird. Warum aber dieser Text, der aus einer kursorischen - und teilweise falschen - Zusammenstellung der gesetzlichen Grundlagen und der Bestimmungen des PRVA-Ehrenkodizes sowie Auszügen aus einer Dissertation zur Schleichwerbung besteht, "Erläuterungen" genannt wird, kann ich nicht ganz nachvollziehen. Der rechtliche Fehler betrifft § 1 UWG, der seit mehr als eineninhalb Jahren einen ganz anderen als im Positionspapier wiedergegebenen Wortlaut hat; ebenso lange gilt auch schon die nicht erwähnte, aber in diesem Zusammenhang einschlägige Z. 11 des Anhangs zum UWG.

PS: bisher in dieser Serie: "Alles kein fake" (zum Medienrat), coming up (bei Gelegenheit) - Werberat, Presserat, Internetrat

Friday, June 19, 2009

Aus meinem Back-Katalog: "Rundfunkregulierung zwischen Public Value und Private Enterprise"

By request: da ich vor kurzem wieder einmal angesprochen wurde, ob mein Vortrag "Rundfunkregulierung zwischen Public Value und Private Enterprise", den ich vor mehr als einem Jahr an der Wirtschaftsuniversität Wien gehalten habe (siehe zu dieser Veranstaltung hier), irgendwo nachzulesen ist, habe ich das Manuskript - mit Ausnahme der Formatierung und fünf knapper Fußnoten unverändert - nun hier auf die Website gestellt. Um eine umfangreichere Überarbeitung vorzunehmen und den klassischen Anmerkungsapparat anzufügen, fehlte mir schlicht die Freizeit (und/oder Motivation).

Thursday, June 18, 2009

"spirit of the age": aus Papierfabrik wird Google Data Center

Die Nachricht ist zwar schon ein paar Monate alt, aber ich bin erst vor kurzem darauf aufmerksam geworden: Google errichtet ein Datacenter in Finnland. Das ist für sich genommen wenig spektakulär - und doch symbolkräftig: denn das neue Datacenter war zuvor eine Fabrik für Zeitungspapier. Seit 1952 produzierte Stora Enso dort Zeitungspapier, erst 2005 wurde die Anlage auch mit österreichischem Know How umfassend modernisiert - und doch musste sie schon 2008 geschlossen werden: wegen des hohen Holzpreises und vor allem auch wegen der bestehenden Überkapazitäten bei der Zeitungspapiererzeugung. Ein Großteil der Anlage wurde an Google zur Errichtung eines Datacenters verkauft (siehe auch die Presseaussendung von Stora Enso und die letzte Seite des Quartalsberichts 1/09).

"Few property deals could better capture the spirit of the age than this", schrieb Helsingin Sanomat.

Wednesday, June 17, 2009

"Alles kein fake": Kleine Rundreise durch eine zumindest teilweise virtuelle Räte-Republik (Teil 1)

Vor drei Wochen wurde in Wien der sogenannte "Österreichische Medienrat" vorgestellt (dazu schon hier) - und noch heute findet man auf der Website nicht mehr als die Kontaktadresse, ein Bild der Mitglieder und deren Namen (kein Text, alles in einem jpg), sowie das Video der Pressekonferenz vom 27. Mai 2009.

Der Initiator des Medienrats, Fred Turnheim, sagte bei dieser Pressekonferenz: "Der Medienrat hat ab heute eine Adresse [...], er hat eine Telefonnummer und ist ab sofort auch erreichbar, diese Telefonnummer funktioniert auch schon, also es ist alles kein fake, sondern es ist einfach so wie es ist" (im Video bei ca. 4:50).

Gut, dass er das erwähnt hat. Vielleicht sollte man alle Selbstregulierungseinrichtungen um eine ausdrückliche Erklärung ersuchen, dass es sich dabei (jedenfalls nach Auffassung der Initiatoren) nicht um ein fake handelt. Mit der Frage nach der "Legitimation" kann man eine Unterscheidung nämlich nur schwer treffen. Der auch gerade neu gegründete, wunderbar schräge Österreichische Internetrat (ÖIR) etwa schreibt zu seiner Legitimation (ausdrücklich als Selbstlegitimation bezeichnet): "Der ÖIR hat sich selbst gegründet und verfügt über die Legitimation, sich als erste Institution als Österreichischer Internetrat bezeichnet zu haben ..."

Beim Österreichischen Medienrat sieht das - allerdings ironiefrei - nicht viel anders aus. Medienratsmitglied Silvia Ettl-Huber sagt in der Pressekonferenz (ca. bei 13:00 im Video): "Wir sitzen als Privatpersonen in diesem Medienrat drinnen, wir sind zwar vorgestellt worden mit unseren Funktionen, um zu zeigen, aus welchem beruflichen Kontext wir kommen, aber wir sitzen als Privatpersonen in diesem Medienrat, wir gehören diesem Medienrat privat an und wir haben sozusagen auch keine Legitimationen, die wir gegenüber Arbeitgebern etc. haben."

Macht alles nichts, denn wo die Not groß ist, kann es auch darauf nicht ankommen (und ganz im Ernst: die "Legitimation" ist dann kein Problem, wenn die Akzeptanz gesichert ist - aber gerade die Akzeptanz ist oft, wenn auch keineswegs zwingend, eine Folge entsprechender Legitimation). Gegen Schluss der Pressekonferenz (ca. bei 38:30 im Video) wird der Fred Turnheim deutlich:

"Wir sind einfach notwendig, der Österreichische Medienrat ist notwendig geworden, weil es sonst abgedriftet wäre in diesem Land. Hier geht es um demokratiepolitische Erwägungen, hier geht's um medienpolitische Erwägungen, hier geht's natürlich um den Schutz des Journalismus, hier geht's um die Pressefreiheit, und das sind die Fragen, um die es geht."

Damit wäre ja alles klar (vielleicht bis auf die angewendeten Standards, aber auch dazu sagt Fred Turnheim etwas: "Wir erkennen alle Codices an, alle, inländische, ausländische, die sind alle ehrenwert, gar keine Frage." Hoffentlich meint er damit nicht auch den Codex Hammurabi, dessen Bedeutung für Medienrechtler Simon Möller jüngst beschrieben hat?).

Lose vorgesehene weitere Räte für diese kleine Serie:

Friday, June 12, 2009

Freiheit der Meinungsäußerung erfordert auch Freiheit des Internetzugangs

"Nach den Worten des Artikel 11 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte ist 'die freie Äußerung von Gedanken und Meinungen eines der kostbarsten Menschenrechte; jeder Bürger kann daher frei reden, schreiben und drucken, vorbehaltlich seiner Verantwortlichkeit für den Missbrauch dieser Freiheit in den durch das Gesetz bestimmten Fällen'. Beim gegenwärtigen Stand der Kommunikationsmittel und unter Berücksichtigung der Entwicklung der öffentlichen Online-Kommunikationsdienste sowie der Bedeutung dieser Dienste für die Teilnahme am demokratischen Leben und für den Ausdruck von Gedanken und Meinungen, schließt dieses Recht das Recht auf freien Zugang zu diesen Diensten mit ein."

So leitet der französische Conseil Constitutionnel (Verfassungsgerichtshof) in seiner Entscheidung vom 10. Juni 2009 (Volltext, Presseerklärung) das Recht auf freien Internetzugang direkt aus der 220 Jahre alten Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte ab (siehe Absatz 12 der Entscheidung im Original; oben von mir grob übersetzt). Der Conseil Constitutionnel kam zum Ergebnis, dass das im loi HADOPI vorgesehene Sanktionensystem der sogenannten "riposte graduée" (abgestufte Antwort, besser bekannt unter "three strikes") verfassungswidrig ist, da es die Sperrung des Zugangs zum Internet nach drei (behaupteten) Urheberrechtsverletzungen ohne vorangegangene richterliche Entscheidung ermöglicht; der Gesetzgeber kann solche Entscheidungen nicht in die Hand einer Verwaltungsbehörde legen (siehe insbesondere Absatz 16 der Entscheidung).

Wednesday, June 10, 2009

EuGH C-8/08 T-Mobile Netherlands ua: einmaliges Treffen lässt abgestimmtes Verhalten vermuten

Mobilfunkbetreiber können effizient sein - das ist nicht nur die Auffassung der Kommission im Hinblick auf Terminierungsentgelte, sondern davon geht auch der EuGH in seinem Urteil vom 4. Juni 2009, C-8/08, T-Mobile Netherlands u.a. aus. Allerdings betrifft die Effizienz in diesem Fall die Abstimmung des Marktverhaltens im Hinblick auf Händlerprovisionen: es ist nicht ausgeschlossen, heißt es in RNr 59 des Urteils, "dass eine einzige Kontaktaufnahme wie diejenige, um die es im Ausgangsverfahren geht, je nach Struktur des Marktes grundsätzlich ausreichen kann, um es den beteiligten Unternehmen zu ermöglichen, ihr Marktverhalten abzustimmen und so eine praktische Zusammenarbeit zu erreichen, die an die Stelle des Wettbewerbs und die mit ihm verbundenen Risiken tritt."
(Die "Kontaktaufnahme" wird in RNr 12 beschrieben: "Am 13. Juni 2001 trafen sich Vertreter von Betreibern, die auf dem niederländischen Markt Mobiltelekommunikationsdienste anbieten. Bei diesem Treffen ging es u.a. um die Kürzung der Standardvertragshändlervergütungen für Postpaid-Verträge am oder um den 1. September 2001 gesprochen. Wie sich dem Vorlagebeschluss entnehmen lässt, kamen dabei zwischen den Teilnehmern des Treffens vertrauliche Informationen zur Sprache".)
Der EuGH folgt in allen Punkten den Schlussanträgen von Generalanwältin Kokott (siehe dazu bereits ausführlich hier) und gibt dem Vorlagegericht folgende Antworten auf dessen Fragen:
  1. Eine abgestimmte Verhaltensweise verfolgt einen wettbewerbswidrigen Zweck im Sinne des Art. 81 Abs. 1 EG, wenn sie aufgrund ihres Inhalts und Zwecks und unter Berücksichtigung ihres rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs konkret geeignet ist, zu einer Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Marktes zu führen. Es ist weder erforderlich, dass der Wettbewerb tatsächlich verhindert, eingeschränkt oder verfälscht wurde, noch, dass ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen diesem abgestimmten Verhalten und den Verbraucherpreisen besteht. Der Informationsaustausch zwischen Wettbewerbern verfolgt einen wettbewerbswidrigen Zweck, wenn er geeignet ist, Unsicherheiten hinsichtlich des von den betreffenden Unternehmen ins Auge gefassten Verhaltens auszuräumen.
  2. Im Rahmen der Prüfung des Kausalzusammenhangs zwischen der Abstimmung und dem Marktverhalten der an ihr beteiligten Unternehmen, der Voraussetzung für die Feststellung einer abgestimmten Verhaltensweise im Sinne des Art. 81 Abs. 1 EG ist, muss der nationale Richter vorbehaltlich des den betreffenden Unternehmen obliegenden Gegenbeweises die in der Rechtsprechung des Gerichtshofs aufgestellte Kausalitätsvermutung anwenden, nach der diese Unternehmen, wenn sie weiterhin auf dem Markt tätig sind, die mit ihren Wettbewerbern ausgetauschten Informationen berücksichtigen.
  3. Sofern das an der Abstimmung beteiligte Unternehmen auf dem betroffenen Markt tätig bleibt, gilt die Vermutung des Kausalzusammenhangs zwischen der Abstimmung und dem Verhalten des Unternehmens auf diesem Markt auch dann, wenn die Abstimmung auf einem einzigen Treffen der betroffenen Unternehmen beruht.
Update 27.10.2011: Im fortgesetzten Verfahren hat die niederländische Wettbewerbsbehörde nun Bußen über KPN, T-Mobile Netherlands und Vodafone verhängt; wegen der langen Verfahrensdauer zwar verringert, aber immerhin noch insgesamt über 16 Mio Euro (Pressemitteilung der Wettbewerbsbehörde [niederländisch])

Wednesday, June 03, 2009

Postmarktgesetz: keine ex ante-Regulierung für die Post

Das neue Postmarktgesetz soll, so heißt es in § 1 Abs. 1 des Entwurfs, "gewährleisten, dass der Bevölkerung und der Wirtschaft vielfältige, preiswerte und qualitativ hochwertige Postdienste angeboten werden." Insbesondere soll das Gesetz im gesamten Bundesgebiet eine ausreichende und preiswerte Grundversorgung mit Postdiensten (Universaldienst) gewährleisten und "einen fairen Wettbewerb beim Erbringen von Postdiensten ermöglichen."

Der politische Schwerpunkt liegt eindeutig näher beim Universaldienst als beim Wettbewerb, was im Begutachtungsverfahren auch entsprechende Kritik hervorgerufen hat (siehe die Stellungnahmen auf der Website des Parlaments). So sieht zB die "Initiative Zukunft Postmarkt" im Gesetzesentwurf "eine klare Absage an Markt und Wettbewerb." Natürlich ist das die Position der Interessenvertreter von (möglichen) Postkonkurrenten - aber es ist doch bemerkenswert, dass immerhin der frühere Chef der Telekom-Regulierungsbehörde, Univ.-Prof. Dr. Heinrich Otruba, als Sprecher der Initiative diese Sicht teilt (Stellungnahme der "Intitiative Zukunft Postmarkt").

Und es ist nicht nur der frühere Regulator, der sich kritisch mit dem Entwurf auseinandersetzt: auch die aktuellen Post-Regulierungsbehörden (Telekom-Control-Kommission, Senat für Post-Regulierung [TKKP] und RTR-GmbH) finden in ihrer Stellungnahme recht klare Worte: die Regulierungsbehörden finden es etwa "nicht nachvollziehbar, dass sich im vorliegenden Gesetzesentwurf zu zentralen Angelegenheiten der Wettbewerbs- und Zugangsregulierung ... kaum Bestimmungen finden." Als "strukurelles Manko" wird festgestellt, dass "kein effizientes und effektives ex ante-Einschreiten der Regulierungsbehörde" vorgesehen ist.

Die Österreichische Post AG sieht dies in ihrer Stellungnahme natürlich anders - und geht überdies davon aus, dass "ihre besondere Position im Gesetzwerdungsprozeß nochmals [!] gewürdigt wird." Die Post sieht im Entwurf offenbar Vorteile für mögliche Wettbewerber, denn sie wendet sich auch ausdrücklich dagegen, dass diesen "noch weitere Vorteile" eingeräumt werden könnten. Dies würde nämlich "eine unverhältnismäßige Belastung für die Post [bedeuten], welche zu einschneidenden Ergebnisverschlechterungen führen und damit den Wert der Post für den Mehrheitsaktionär, die Republik Österreich, sowie die anderen Aktionäre, unter ihnen zahlreiche Postbedienstete, dramatisch mindern würde".

Abzuwarten bleibt, ob und in welcher Form die Regierungsvorlage im Ministerrat beschlossen wird; geplant war ein Beschluss am 9. Juni 2009, sodass auch die parlamentarische Behandlung noch vor der Sommerpause abgeschlossen sein könnte [update 09.06.2009: laut Medienberichten ist die Angelegenheit noch blockiert - vielleicht kommt es nächste Woche im Ministerrat zum Beschluss; update 04.08.2008: am 28.07.2009 wurde die Regierungsvorlage im Ministerrat beschlossen].

PS: ein Beispiel für die Erbringung des Universaldienstes in den USA illustriert dieser Artikel der New York Times ($ 46.000 jährlich für die Versorgung von 20 Abgabestellen - per Flugzeug).

Monday, June 01, 2009

"Regulierungsferien light"? Initiativantrag für TKG-Novelle

Generalanwalt Poaires Maduro brachte es auf den Punkt: "Letztlich geht es um eine politische Entscheidung: Soll die Regulierung eingeschränkt ... werden, um Infrastrukturinvestitionen zu begünstigen?"
(Schlussanträge in der Rs C-424/07 Kommission / Deutschland, "Regulierungsferien"; siehe dazu hier). Die Politik in Deutschland wie in Österreich würde diese Entscheidung auch gerne treffen, aber eine solche nationale politische Entscheidung ist - auch darauf hat der Generalanwalt hingewiesen - nicht mehr gestattet, "wenn eine gemeinschaftliche Regulierung des Telekommunikationssektors vorgesehen ist."

Vor diesem Hintergrund ist auch ein guter Teil des aktuellen Initiativantrages der Abgeordneten Hakl, Gartlehner und Kolleginnen und Kollegen zur Änderung des TKG 2003 zu sehen (da es sich um Abgeordnete der Koalitionsparteien handelt, ist damit zu rechnen, dass der Antrag Gesetz wird). Wenn etwa bei den Regulierungszielen in § 1 Abs 2 Z 2 TKG 2003 ergänzt werden soll, dass auch "die Sicherstellung von bestehenden und zukünfigten Investitionen in Kommunikationsnetze und -dienste durch Berücksichtigung der Kosten und Risiken" erreicht werden soll, und wenn die "Kosten und Risiken von Investitionen" (bzw "für Investitionen") auch bei der Entgeltkontrolle für den Zugang in § 42 TKG 2003 gleich zweimal erwähnt werden, dann hat das wohl eher symbolischen Charakter: denn einerseits sind "Kosten und Risken" schon jetzt zu berücksichtigen, sollte aber andererseits mit diesen Ergänzungen angedeutet werden, dass auch ineffiziente Investitionen geschützt werden oder dass indirekt eine "Regulierungsfreistellung" für NGN-Investitionen gewährt werden könnte, dann stößt dies rasch an die Grenzen des gemeinschaftsrechtlich Zulässigen. Im Ergebnis sind diese Ergänzungen daher eher atmosphärisch denn materiell relevant.

Aber der Änderungsantrag bringt durchaus auch inhaltliche Neuerungen:
  • Die Leitungsrechte werden ausgebaut: vom Leitungsrecht soll auch die Erweiterung und Erneuerung von Anlagen gedeckt sein, ebenso die Einführung und Durchleitung "in Kabelschächten und sonstigen Einrichtungen zur Verlegung von Kabeln".
  • Die unentgeltliche Inanspruchnahme von Leitungsrechten an öffentlichem Gut wird auch auf das bisher ausgeschlossene öffentliche Wassergut ausgeweitet.
  • Die Verwalter des öffentlichen Gutes müssen einen Alternativvorschlag unterbreiten, falls sie gegen ein geplantes Vorhaben Einwendungen haben.
  • Die Fristen bei der Entscheidung über Leitungsrechte werden gekürzt; bei Leitungsrechten an privaten Liegenschaften kann man, wenn innerhalb von vier Wochen keine Einigung erzielt wird, die Fernemeldebehörde zur Entscheidung anrufen, diese hat dem Verpflichteten eine Stellungnahmefrist von zwei Wochen einzuräumen [das ist nicht ganz schlüssig, denn die Behörde könnte auch vom Verpflichteten angerufen werden!], dann muss sie innerhalb von sechs Wochen entscheiden; die Berufungsbehörde muss innerhalb von zwei Monaten entscheiden.
  • Eine nicht erklärte Neuerung für die österreichische Rechtsordnung ist die Möglichkeit der Fernmeldebehörde (ebenso der Regulierungsbehörde nach § 9 Abs 2 neue Fassung), "gegebenenfalls auch mit Zwischenbescheid" zu entscheiden; damit dürfte wohl so etwas ähnliches wie das Zwischenurteil nach § 393 ZPO gemeint sein - also etwas, das dem österreichischen Verwaltungsverfahren laut Rechtsprechung (bisher) fremd ist.
  • Die Judikaturdivergenz zwischen Verwaltungsgerichtshof und OGH zum § 8 Abs 1 TKG ("wer ein Wegerecht ... in Anspruch genommen hat") wird im Sinne der Rechtsprechung des VwGH geklärt: nicht nur ein durch Bescheid, sondern auch ein durch Vereinbarung eingeräumtes Wegerecht begründet die Pflicht zur Duldung der Mitbenutzung.
  • Auch ein Inhaber "von Kabelschächten oder Rohren oder Teilen davon" muss die Mitbenutzung für Kommunikationslinien gestatten.
  • Für die Mitbenutzungsrechte bzw Duldungspflichten besteht weiterhin eine Entscheidungszuständigkeit der Regulierungsbehörde (anders als bei der Entscheidung über Leitungsrechte durch das Fernmeldebüro gibt es hier auch keine sukzessive Zuständigkeit der Gerichte für die Festsetzung der Abgeltung); auch hier kommt es zu einer Verkürzung der Entscheidungsfristen (sechs Wochen ab Einlangen der Stellungnahme, für die der Verpflichtete zwei Wochen Zeit hat). Mit dem Amtswegigkeitsprinzip nicht leicht in Einklang zu bringen scheint die Regelung, wonach die Regulierunsgbehörde in ihrer Entscheidung "nur fristgerechte Einwendungen des Verpflichteten zu berücksichtigen" hat.
    Da die Mitbenutzungsmöglichkeiten wie schon erwähnt ausgeweitet werden, kann es also in Zukunft sein, dass die Telekom-Control-Kommission (ein dreiköpfiges Kollegialorgan, dem unter anderem eine Hofrätin des Obersten Gerichtshofs angehört, mit Sitz in Wien) über die Mitbenutzung eines Kabelschachtes in Vorarlberg entscheiden muss - bei der Einräumung eines vergleichbaren Leitungsrechts entscheidet das Fernmeldebüro für Tirol und Vorarlberg durch den Behördenleiter (oder ein von ihm ermächtigtes Organ). Ganz gleichgewichtig scheint mir das nicht zu sein.
  • Die Genehmigungspflicht für AGB und Entgelte für den Universaldienst wird beseitigt (die Regulierungsbehörde kann - allerdings nur bei begründetem Verdacht auf einen Gesetzesverstoß - prüfen) - damit wird wohl die Ära behördlich genehmigter Endkundenentgelte - jedenfalls für Verbindungsentgelte - dem Ende zugehen.
  • Wenn in der Marktdefinition ein Markt wegfällt, sollen die bisher in diesem Markt auferlegten spezifischen Verpflichtungen automatisch (und offenbar ohne Übergangsfrist) wegfallen.
  • Bei der Auferlegung von spezifischen Verpflichtungen ist "dem allfälligen Wettbewerb zwischen den unterschiedlichen Märkten im Sinne des Verhältnismäßigkeitsgebotes bei der Wahl und Ausgestaltung der Verpflichtungen angemessen Rechnung zu tragen" (???).
  • Die regionale Differenzierung der Regulierung wird wahrscheinlich wiederkehren - allerdings bei der Marktdefinition, nicht bei der Marktanalyse. Die Marktdefinition soll nämlich "unter Berücksichtigung allfälliger gepographischer Besonderheiten in Bezug auf die Wettbewerbssituation" erfolgen. Das ist zwar inhaltlich nichts Neues, umso mehr aber muss man den ausdrücklichen Hinweis auf die "geographischen Besonderheiten" als Signal verstehen.
Der Initiativantrag soll nicht wie üblich im Verkehrsausschuss beraten werden, sondern im Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie, wohl weil dieser schon am 9. Juni 2009 die nächste Sitzung abhält und damit eine Beschlussfassung im Plenum noch vor dem Sommer möglich wäre.
[Update 09.06.2009:hier die Aussendung der Parlamentsdirektion zur heutigen Beschlussfassung im Forschungsausschuss; und zum Nachlesen, wie die antragstellenden Abgeordneten ihren Antrag sehen, hier die Presseaussendung von Karin Hakl, und hier jene von Kurt Gartlehner]

Update 27.09.2011/06.10.2011: die Vorgeschichte zu diesem Initiativantrag ist Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage des Abg. Dr. Pilz; die A1 Telekom Austria AG hat "Spekulationen, wonach es im Zuge der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes 2009 zu unrechtmäßigen Absprachen gekommen sei," in einer Presseaussendung zurückgewiesen.