Das neue Postmarktgesetz soll, so heißt es in § 1 Abs. 1 des Entwurfs, "gewährleisten, dass der Bevölkerung und der Wirtschaft vielfältige, preiswerte und qualitativ hochwertige Postdienste angeboten werden." Insbesondere soll das Gesetz im gesamten Bundesgebiet eine ausreichende und preiswerte Grundversorgung mit Postdiensten (Universaldienst) gewährleisten und "einen fairen Wettbewerb beim Erbringen von Postdiensten ermöglichen."
Der politische Schwerpunkt liegt eindeutig näher beim Universaldienst als beim Wettbewerb, was im Begutachtungsverfahren auch entsprechende Kritik hervorgerufen hat (siehe die Stellungnahmen auf der Website des Parlaments). So sieht zB die "Initiative Zukunft Postmarkt" im Gesetzesentwurf "eine klare Absage an Markt und Wettbewerb." Natürlich ist das die Position der Interessenvertreter von (möglichen) Postkonkurrenten - aber es ist doch bemerkenswert, dass immerhin der frühere Chef der Telekom-Regulierungsbehörde, Univ.-Prof. Dr. Heinrich Otruba, als Sprecher der Initiative diese Sicht teilt (Stellungnahme der "Intitiative Zukunft Postmarkt").
Und es ist nicht nur der frühere Regulator, der sich kritisch mit dem Entwurf auseinandersetzt: auch die aktuellen Post-Regulierungsbehörden (Telekom-Control-Kommission, Senat für Post-Regulierung [TKKP] und RTR-GmbH) finden in ihrer Stellungnahme recht klare Worte: die Regulierungsbehörden finden es etwa "nicht nachvollziehbar, dass sich im vorliegenden Gesetzesentwurf zu zentralen Angelegenheiten der Wettbewerbs- und Zugangsregulierung ... kaum Bestimmungen finden." Als "strukurelles Manko" wird festgestellt, dass "kein effizientes und effektives ex ante-Einschreiten der Regulierungsbehörde" vorgesehen ist.
Die Österreichische Post AG sieht dies in ihrer Stellungnahme natürlich anders - und geht überdies davon aus, dass "ihre besondere Position im Gesetzwerdungsprozeß nochmals [!] gewürdigt wird." Die Post sieht im Entwurf offenbar Vorteile für mögliche Wettbewerber, denn sie wendet sich auch ausdrücklich dagegen, dass diesen "noch weitere Vorteile" eingeräumt werden könnten. Dies würde nämlich "eine unverhältnismäßige Belastung für die Post [bedeuten], welche zu einschneidenden Ergebnisverschlechterungen führen und damit den Wert der Post für den Mehrheitsaktionär, die Republik Österreich, sowie die anderen Aktionäre, unter ihnen zahlreiche Postbedienstete, dramatisch mindern würde".
Abzuwarten bleibt, ob und in welcher Form die Regierungsvorlage im Ministerrat beschlossen wird; geplant war ein Beschluss am 9. Juni 2009, sodass auch die parlamentarische Behandlung noch vor der Sommerpause abgeschlossen sein könnte [update 09.06.2009: laut Medienberichten ist die Angelegenheit noch blockiert - vielleicht kommt es nächste Woche im Ministerrat zum Beschluss; update 04.08.2008: am 28.07.2009 wurde die Regierungsvorlage im Ministerrat beschlossen].
PS: ein Beispiel für die Erbringung des Universaldienstes in den USA illustriert dieser Artikel der New York Times ($ 46.000 jährlich für die Versorgung von 20 Abgabestellen - per Flugzeug).
Der politische Schwerpunkt liegt eindeutig näher beim Universaldienst als beim Wettbewerb, was im Begutachtungsverfahren auch entsprechende Kritik hervorgerufen hat (siehe die Stellungnahmen auf der Website des Parlaments). So sieht zB die "Initiative Zukunft Postmarkt" im Gesetzesentwurf "eine klare Absage an Markt und Wettbewerb." Natürlich ist das die Position der Interessenvertreter von (möglichen) Postkonkurrenten - aber es ist doch bemerkenswert, dass immerhin der frühere Chef der Telekom-Regulierungsbehörde, Univ.-Prof. Dr. Heinrich Otruba, als Sprecher der Initiative diese Sicht teilt (Stellungnahme der "Intitiative Zukunft Postmarkt").
Und es ist nicht nur der frühere Regulator, der sich kritisch mit dem Entwurf auseinandersetzt: auch die aktuellen Post-Regulierungsbehörden (Telekom-Control-Kommission, Senat für Post-Regulierung [TKKP] und RTR-GmbH) finden in ihrer Stellungnahme recht klare Worte: die Regulierungsbehörden finden es etwa "nicht nachvollziehbar, dass sich im vorliegenden Gesetzesentwurf zu zentralen Angelegenheiten der Wettbewerbs- und Zugangsregulierung ... kaum Bestimmungen finden." Als "strukurelles Manko" wird festgestellt, dass "kein effizientes und effektives ex ante-Einschreiten der Regulierungsbehörde" vorgesehen ist.
Die Österreichische Post AG sieht dies in ihrer Stellungnahme natürlich anders - und geht überdies davon aus, dass "ihre besondere Position im Gesetzwerdungsprozeß nochmals [!] gewürdigt wird." Die Post sieht im Entwurf offenbar Vorteile für mögliche Wettbewerber, denn sie wendet sich auch ausdrücklich dagegen, dass diesen "noch weitere Vorteile" eingeräumt werden könnten. Dies würde nämlich "eine unverhältnismäßige Belastung für die Post [bedeuten], welche zu einschneidenden Ergebnisverschlechterungen führen und damit den Wert der Post für den Mehrheitsaktionär, die Republik Österreich, sowie die anderen Aktionäre, unter ihnen zahlreiche Postbedienstete, dramatisch mindern würde".
Abzuwarten bleibt, ob und in welcher Form die Regierungsvorlage im Ministerrat beschlossen wird; geplant war ein Beschluss am 9. Juni 2009, sodass auch die parlamentarische Behandlung noch vor der Sommerpause abgeschlossen sein könnte [update 09.06.2009: laut Medienberichten ist die Angelegenheit noch blockiert - vielleicht kommt es nächste Woche im Ministerrat zum Beschluss; update 04.08.2008: am 28.07.2009 wurde die Regierungsvorlage im Ministerrat beschlossen].
PS: ein Beispiel für die Erbringung des Universaldienstes in den USA illustriert dieser Artikel der New York Times ($ 46.000 jährlich für die Versorgung von 20 Abgabestellen - per Flugzeug).
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