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Thursday, September 22, 2011

Kleine Räte-Rundschau (Publikums-, Stiftungs- und andere Räte)

ORF-Publikumsrat (1): Der EuGH wird sich in der Rechtssache C-162/11, Publikumsrat des Österreichischen Rundfunks gegen Österreichischer Rundfunk, nun leider doch nicht mit der Frage befassen, ob Eigenwerbung als Werbung im Sinne der Fernsehrichtlinie (nun: Audiovisuelle Mediendienste-RL) anzusehen ist (dazu im Blog hier). Denn mit dem erst vor wenigen Tagen veröffentlichten Beschluss vom 26. Juli 2011 wurde die Streichung dieser Rechtssache aus dem Register des EuGH angeordnet, da der Bundeskommunikationssenat das Vorabentscheidungsersuchen zurückgezogen hat - weil der ursprünglich gegen den ORF beschwerdeführende Publikumsrat des ORF es sich nun doch wieder anders überlegt hat und nicht mehr daran interessiert daran ist, dass eine Verletzung des ORF-Gesetzes wegen der "Einblendung eines nicht zum Film gehörenden Tanzpärchens mit einem Programmhinweis auf 'Dancing Stars' in dem Spielfilm 'Der Teufel trägt Prada' am 1.3.2009 um 20.15 Uhr in ORF 1" festgestellt werde. Was den Publikumsrat - der mit dieser Sache auch schon beim Verfassungsgerichtshof war (Erkenntnis vom 02.03.2010, B 1019/09) und beim Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 23.06.2010, B 2009/03/0137) - zu diesem Rückzieher veranlasst hat, darüber kann man nur Mutmaßungen anstellen, die veröffentlichten Protokolle der Publikumsrats-Sitzungen schweigen dazu. [Dass auf der Website des EuGH übrigens "Publikationsrat" steht - siehe screenshot oben -, weist nicht auf ein neues Gremium des ORF hin, sondern ist schlicht ein Schreibfehler]

ORF-Publikumsrat (2): Aber vielleicht wird es ja auch bald einen neu gestalteten Publikumsrat geben, falls nämlich der Verfassungsgerichtshof die bei ihm letztes Jahr entstandenen "Bedenken ob der Verfassungsmäßigkeit des § 28 Abs. 6 bis 10 [ORF-G] ... sowie ob der Gesetzmäßigkeit der "Wahlordnung für die Wahl von sechs Mitgliedern des Publikumsrats gemäß § 28 Abs. 6 bis 10 ORF-G [...] für die Funktionsperiode 2010-2013" aufrechterhalten sollte (siehe den Prüfungsbeschluss vom 16.12.2010, B 786/10-9, in der Beschwerdesache des Dr. Gerhard H. [die verlinkte Presseaussendung des Umweltdachverbands ist übrigens unrichtig, weil ein Prüfungsbeschluss natürlich kein Erkenntnis ist, was Gerhard H., Präsident dieses Verbands und studierter Jurist, wohl auch weiß]). Der VfGH wird die Sache in der aktuellen Session des Verfassungsgerichtshofs weiter beraten (und wohl abschließen); ich möchte mich derzeit dazu nicht weiter äußern.

ORF-Stiftungsrat: wie immer ein medienpolitisches Lehrstück waren die Vorgänge im Zusammenhang mit der Bestellung der ORF-DirektorInnen und LandesdirektorInnen durch den Stiftungsrat (auf Vorschlag des Generaldirektors, nach vorheriger Anhörung des Landes; siehe dazu schon hier). Vorarlbergs Landeshauptmann - der laut dem Vorarlberger Stiftungsratsmitglied (nicht aber nach dem Gesetz) die Entscheidung über den Landesdirektor trifft - hat übrigens ganz richtig und bemerkenswert deutlich mitgeteilt, dass es sich "um eine Unternehmensentscheidung und -verantwortung" handle, worauf er den Generaldirektor auch hingewiesen habe. Ich würde nicht ausschließen, dass der Generaldirektor auf diese Verantwortung bei Gelegenheit noch einmal hingewiesen werden wird.

Aber Verantwortung tragen natürlich auch und gerade die Stiftungsratsmitglieder, die die Bestellungen "einhellig mit sehr großer Mehrheit" (DirektorInnen) bzw. "einhellig mit großer Mehrheit" (LandesdirektorInnen) beschlossen haben. Die Vorsitzende des Stiftungsrates kritisierte in diesem Zusammenhang den Redakteursrat, der sich Kritik an Mitgliedern des Stiftungsrates erlaubt hatte, als "selbstgerecht und selbstherrlich" und bezeichnete die andauernde Kritik als öffentlichen Autoimmunkonflikt - aber nur wenige Tage später schickte sie selbst, vielleicht als paradoxe Intervention gedacht, ein kritisches Mail an die anderen Mitglieder des Stiftungsrates (wie genau es manche von diesen mit ihrer Verschwiegenheitspflicht nehmen, ist bekannt). Wenn man Medienberichten glauben darf, erhebt die Stiftungsratsvorsitzende in diesem Mail schwere Vorwürfe gegenüber dem soeben wieder bestellten burgenländischen Landesdirektor und will damit auch nachträglich(!) erklären, weshalb sie sich bei der DirektorInnenbestellung der Stimme enthalten (nicht: dagegen gestimmt) hat. Was hätte sie eigentlich daran gehindert, ihre KollegInnen im Stiftungsrat vor der Abstimmung über die Bedenken zu informieren? [Andererseits: wer weiß, ob die das überhaupt interessiert hätte - zumindest ein Mitglied des Stiftungsrates befasst sich ja vorrangig mit viel wichtigeren Themen]

Und was tut sich bei sonstigen Räten?

Der PR-Ethik-Rat hat sich in einer Aussendung für volle Transparenz bei Medienkooperationen sowie die lückenlose Aufklärung der Vorwürfe bezüglich der angeblich vom damaligen Infrastrukturminister beauftragten ÖBB-Inserate ausgesprochen. "Es sei üblich geworden, Meinung auf breiter Basis zu kaufen", meint der PR-Ethik-Rat.

Beim Presserat gibt es entscheidungsmäßig nichts Neues, bislang sind noch immer erst zwei veröffentlichte Entscheidungen ergangen.

Der sogenannte Medienrat wiederum wäre ja grundsätzlich überhaupt nicht erwähnenswert, aber wer würde denn sonst dessen Leistung würdigen, sich auch mehr als zwei Jahre nach seiner großspurig verkündeten Gründung weiterhin mit so viel Erfolg tot zu stellen? (Die Gründungspressekonferenz kann man immer noch auf der Website anschauen, sonst gibt es dort unverändert weiterhin nur dieses .jpg zu sehen.)

Mehr Aktivitäten gibt es beim Werberat, der in den letzten Jahren erkennbar moderner geworden ist und laufend alle Beschwerdefälle und Entscheidungen im Web dokumentiert. Eine Selbstregulierungseinrichtung, die sich auch mit Schleichwerbung befassen soll, bei der aber zugleich Prof. Bankhofer im Entscheidungsgremium sitzt, hat freilich mit einem gravierenden und strukturellen Glaubwürdigkeitsproblem zu kämpfen. Ich bin jedenfalls gespannt, ob wir dem Herrn Professor - der es immerhin geschafft hat, sogar "Bibel TV" eine Beanstandung durch die deutsche Rundfunkaufsicht wegen Schleichwerbung einzubringen - auch im neu bestellten Entscheidungsgremium des Werberates wieder begegnen werden (am 29. September ist Mitgliederversammlung, ich nehme an, dass danach auch das neue Entscheidungsgremium präsentiert wird).

Und zuletzt noch ein Hinweis auf eine Art Geheimrat: der Telekommunikationsbeirat war seit 1997 in jedem Telekommunikationsgesetz vorgesehen (derzeit § 131 TKG 2003), es ist aber noch nie zur tatsächlichen Einrichtung dieses Beratungsgremiums gekommen (wirklich gefehlt hat er wohl noch niemand). Daher war ich auch nicht überrascht, als der Ministerialentwurf für die TKG-Novelle § 131 TKG schlicht entfallen lassen wollte. Die nun im Parlament zu behandelnde Regierungsvorlage ist aber nicht mehr so mutig: die Bestimmung über den Telekommunikationsbeirat soll unverändert bestehen bleiben. Ob dieser Beirat 14 Jahre nach seiner Erfindung vielleicht tatsächlich eingerichtet werden soll?

Wednesday, May 25, 2011

Follow-up zur "Schleichwerbungs-Studie"

Am vergangenen Sonntag habe ich mich hier mit der ersten öffentlichen Mahnung des sogenannten "PR-Ethik-Rats" befasst und dabei auch die Presseaussendung dieses Rats über die von ihm präsentierte - nach seinen Angaben - "umfassende Studie über 'Schleichwerbung in Österreich'" erwähnt. Nun ist dieses Werk - unter dem Titel "Zukunftstauglichkeit des Trennungsgrundsatzes im Sinne des § 26 MG" (mit "MG" ist das Mediengesetz gemeint) - auch online verfügbar (pdf, Achtung: 20 MB!).

Laut Vorwort war es (unter anderem) Ziel der Studie, "vor allem Formen gängiger redaktionell gestalteter Werbung in österreichischen Printmedien zu erheben und aufzuzeigen." Dieses Ziel wurde mit Teil II der Studie durchaus erreicht; dabei handelt es sich um ein durchaus brauchbares Kompendium von Beispielen (vermuteter) unsauberer Trennung zwischen Werbung und redaktionellen Beiträgen, die ordentlich systematisiert und beschrieben werden; diese Zusammenstellung ist damit auch gut als Diskussionsgrundlage oder zur Demonstration der aus der Praxis bekannten Unschärfen - etwa beim "Umfeldjournalismus" oder bei "Kooperationen" - geeignet.

Was man mit diesen Beispielen aber nicht belegen kann, sind Verstöße gegen die Pflicht zur "Kennzeichnung entgeltlicher Veröffentlichungen" im Sinne des im Titel der Studie explizit genannten  § 26 MedienG. In immerhin zwei Drittel "der untersuchten und kritisch zu bewertenden Fälle" war nämlich ohnehin eine "zulässige Kennzeichnung" (gemeint einer der in § 26 MedienG genannten Begriffe "Anzeige", "entgeltliche Einschaltung" oder "Werbung") vorhanden, und auch in den anderen Fällen wurde nicht festgestellt (wie wäre dies auch möglich gewesen?), dass für die Veröffentlichung des jeweiligen Beitrags tatsächlich ein Entgelt gezahlt wurde. Die Studie räumt durchaus ein, dass sie mit Vermutungen arbeitet - auf Seite 6 etwa heißt es: "Nicht deklarierte Werbung ist natürlich vorderhand nicht einfach auszumachen. Die Beispiele wurden an Hand des Kriteriums 'unkritisch-werbende Sprache, d.h. die unbegründet positive Darstellung von Produkten oder Dienstleistungen' ausgewählt sowie das Vorhandensein zusätzlicher Detailinformationen, die über ein durchschnittliches 'Leserservice' hinausgehen. Die Übernahme von unbearbeiteten PR-Materialien ist naheliegend."

Für quantitative Aussagen - wie sie die Presseaussendung nahelegt ("550 Beiträge gesichtet, 325 davon waren kritisch") - war das Studiendesign aber evident nicht ausgerichtet. Zur Auswahl der analysierten Berichte heißt es auf Seite 56 der Studie nur: "empiriegeleitet konnten sowohl einzelne Artikel, als auch ganze Seiten oder ganze beigelegte Veröffentlichungen (wie Beilagen) zur Analyseeinheit werden"; wie aber aus allen Beiträgen/Anzeigen in den untersuchten Medien die 550 ausgewählt wurden, und nach welchen Kriterien dann beurteilt wurde, welche davon als "kritisch" anzusehen waren, bleibt im Dunkeln.

Nicht nachvollziehen kann ich den in Teil I der Studie unternommenen Versuch, "den derzeitigen Stand der rechtlichen Rahmenbedingungen in Österreich im Vergleich zu Deutschland und der Schweiz aufzuzeigen". Geworden ist daraus eine merkwürdige Aneinanderreihung von eher unsystematisch ausgewählten Rechtstexten, Entscheidungs-Exzerpten und nacherzählter (Kommentar-)Literatur, die vor allem mangelnde Vertrautheit mit juristischer Methodik und Systematik erkennen lässt. So wird etwa die "Sanktionierung" von Verstößen gegen das Trennungsgebot nur mit dem Hinweis auf Verwaltungsstrafen nach § 27 MedienG abgehandelt, ohne auf die in der Praxis ungleich bedeutenderen lauterkeitsrechtlichen Folgen  einzugehen - obwohl die in der Folge zitierte OGH-Rechtsprechung ganz überwiegend in UWG-Verfahren ergangen ist. Beim Versuch, die Rechtslage im Rundfunkbereich darzulegen, werden ebenso bloß die Verwaltungsstrafdrohungen als mögliche Sanktionen erwähnt, nicht aber die in der Praxis wesentlichen Verfahren zur Feststellung von Rechtsverletzungen nach PrR-G, AMD-G oder ORF-G oder - wiederum - die UWG-Verfahren. Und ungeachtet der auf die Rechtsprechung ausdrücklich Bezug nehmenden Kapitelüberschrift ("Kriterien der Rechtssprechung für Radio und Fernsehen") fehlt zum Rundfunk selbst der Versuch einer Darstellung der Judikatur. Gänzlich ausgespart bleibt schließlich auch der im Fernsehbereich wesentliche unionsrechtliche Hintergrund. Aber zur rechtlichen Information wird diese Studie wohl ohnehin niemand lesen.

Sunday, May 22, 2011

Shoot the messenger: "PR-Ethik-Rat" mahnt auch den Überbringer der schlechten Nachricht

Ungefähr jedes halbe Jahr meldet sich der sogenannte "PR-Ethik-Rat" zu Wort, meist mit einer Presseaussendung, einmal im Jahr auch mit einer Pressekonferenz - und nun sogar mit so etwas Ähnlichem wie einer echten Entscheidung (siehe zum Stand vor etwa einem Jahr hier, vor rund einem halben Jahr hier). Vor wenigen Tagen - mehr als drei Jahre nach seiner Gründung - hat der "PR-Ethik-Rat" tatsächlich seine allererste "öffentliche Mahnung" gegenüber einem PR-Unternehmen ausgesprochen.

Diese "Mahnung" betrifft Konzepte einer für die TIWAG arbeitenden PR-Agentur für eine Kooperation zwischen der TIWAG und Tiroler Wochenzeitungen. Unter anderem hieß es darin: "Klar ist, dass die Gegner nicht zu Wort kommen und dass die gesamte Berichterstattung in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgt. Die Themen, Daten und Fakten gibt der Auftraggeber vor." Die Dokumente wurden teilweise im Faksimile zusammen mit einer Darstellung des Ablaufs auf der TIWAG-kritischen Website www.dietiwag.org publiziert. Allzuviel Spielraum lässt diese Dokumentation nicht offen: Sollten die Dokumente echt sein, liegt selbst nach den wunderweichen Kodizes der PR-Ethiker ein Verstoß gegen eine der Kernpflichten für PR-Leute (offene Kommunikation, keine Täuschung Dritter, vgl zB Art 4 Lissabonner Kodex) auf der Hand. [Und wären die veröffentlichten Dokumente falsch, so wäre die TIWAG, die PR-Agentur oder auch ein betroffenes Medium wohl längst gerichtlich dagegen vorgegangen; zumindest die TIWAG war ja bisher nicht eben zurückhaltend, wenn es gegen dietiwag.org gegangen ist.]

So kam denn auch der "PR-Ethik-Rat" zum Schluss, dass die veröffentlichten Dokumente bzw Dokumentteile authentisch sind und sprach "gegen hofherr communikation die Mahnung aus, Konzepte in Zukunft so abzufassen, dass sie nicht in Konflikt mit den anerkannten ethischen und professionellen Standards der Branche kommen."

Zur Klarstellung: eine Mahnung ist - nach der Selbstdarstellung des "PR-Ethik-Rats" - nur "in weniger schweren Fällen" eines Fehlverhaltens auszusprechen, sonst müsste eine Rüge erteilt werden. Der "PR-Ethik-Rat" sieht in der Vorgangsweise der betroffenen PR-Agentur also ein "weniger schweres Fehlverhalten" (siehe auch die Reaktion der PR-Agentur und von dietiwag.org). 

Soweit wäre das alles nicht wirklich bemerkenswert, außer eben dass es sich um die erste veröffentlichte Entscheidung des "PR-Ethik-Rats" betreffend eine PR-Agentur handelt (zur eigenwilligen Vorgangsweise bei der ersten öffentlichen "Rüge", die aber nicht gegen die beteiligte PR-Agentur, sondern gegen das veröffentlichende Medium ausgesprochen wurde, siehe hier). Wirklich interessant ist allerdings, dass sich der "PR-Ethik-Rat" - wohl nach dem Motto: shoot the messenger! - bemüßigt fühlt, auch den Betreiber der Website www.dietiwag.org öffentlich zu mahnen. In der Aussendung steht das zwar nicht so deutlich wie auf der Übersichtsseite, aber immerhin wirft der "PR-Ethik-Rat" dem Betreiber von dietiwag.org, dem Publizisten/Blogger Markus Wilhelm, ohne nähere Konkretisierung vor, "dass Dokumente teilweise in manipulativer Weise und mit herabwürdigenden Kommentaren versehen veröffentlicht" worden seien. Und weil der "Rat" dann immerhin doch erkennt, dass er für Markus Wilhelm nicht zuständig ist, leitet er "dieses Vorgehen" (!?) an den evident ebenso unzuständigen Presserat "zur Beurteilung" weiter, nicht ohne auch noch - ebenso öffentlich - auf die "Selbstreinigungskräfte der Medienbranche" zu hoffen.

Was soll man da jetzt erwarten: dass Markus Wilhelm - der sich jahrelang gegen massivste, auch gerichtliche, Angriffe der TIWAG gewehrt hat (und zwar erfolgreich) - jetzt Selbstreinigungsanfälle bekommt und in Zukunft nur mehr schöne Bilder aus den Ötztaler Alpen publiziert? Oder soll er vielleicht ethisch mit der TIWAG gleichziehen und eine PR-Agentur engagieren, die mit ihm Medienkooperationen plant, damit lokale Medien dann "objektiv und damit glaubwürdig" und "in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber" so berichten, "dass Gegner nicht zu Wort kommen"?

Dabei sollte der "PR-Ethik-Rat" wissen, wofür der Presserat zuständig ist - immerhin scheint die Verweisung an den Presserat nämlich das Hauptgeschäft des "PR-Ethik-Rats" zu sein. Seit Anfang 2010 weist die Website des "PR-Ethik-Rats" zehn Beschwerden aus, von denen fünf an den Presserat verwiesen wurden, eine an den Werberat und eine "an Aufsichtsbehörde der Privatradios und Ärztekammer" (dabei ging es allerdings um eine Veröffentlichung auf der Website [!], nicht im Rundfunkprogramm, des Privatradioveranstalters). Insgesamt gab es laut Website des "PR-Ethik-Rats" seit dessen Einrichtung 18 Beschwerden und vier "Eigenaktivitäten".

Was geschah mit den bisher 18 Beschwerden an den "PR-Ethik-Rat"?
  • 8 Beschwerden wurden weiterverwiesen
  • 4 Beschwerden bezogen sich zwar auf konkrete Fälle, der "PR-Ethik-Rat" hat aber einfach beschlossen, darüber nicht zu entscheiden (und statt dessen ein "Positionspapier" veröffentlicht); mehr dazu hier
  • 1 Beschwerde wurde zurückgezogen
  • 1 Beschwerde betraf nicht den Zuständigkeitsbereich des "PR-Ethik-Rats" (und konnte offenbar - da es damals auch noch keinen Presserat gab - nicht weiterverwiesen werden)
  • 1 Beschwerde (vom 25. März 2010) blieb entweder unerledigt oder führte jedenfalls zu keinem Ergebnis, das auf der Website angemerkt worden wäre
  • 1 Beschwerde führte zur Empfehlung an eine ärztliche Standesvertretung, "bei der Wahl der Mittel mehr Sensibilität walten zu lassen" (mehr ist nicht veröffentlicht)
  • 1 Beschwerde über "unethische Behandlung/Verunglimpfung eines Journalisten durch einen PR-Berater" führte zu einer - unveröffentlichten - Mahnung (in Artikel 3 der Geschäftsordnung des "PR-Ethik-Rats" heißt es übrigens: "Der Ethik-Rat agiert öffentlich. Seine Entscheidungen ('Rüge', 'Mahnung' oder 'Feststellung, dass ein Verstoß nicht vorliegt') werden auf eine dem Anlassfall angemessene Weise publiziert.")
  • 1 Beschwerde schließlich führte zur oben schon erörterten "öffentlichen Mahnung".
Schleichwerbungs-Studie?
In seiner rituellen jährlichen Pressekonferenz hat der "PR-Ethik-Rat" nun laut Presseaussendung auch eine "umfassende Studie über 'Schleichwerbung in Österreich'" präsentiert (untersucht wurden aber nur ausgewählte Printmedien). Leider ist die Studie (zumindest bis heute) nicht publiziert, sodass seriöse Aussagen zu Methodik und Ergebnissen nicht möglich sind. Mich hätte insbesondere interessiert, wie die untersuchten Beiträge ausgewählt wurden und wie in diesen Fällen verifiziert wurde, dass es sich um Schleichwerbung im Sinne des § 26 Mediengesetz handelte. Update 24.05.2011: die Studie wurde nun auf der Website des "PR-Ethik-Rats" veröffentlicht (pdf, 20 MB!); siehe dazu hier.

Natürlich ist Schleichwerbung ein Problem (und auch ich habe den Eindruck, dass sich die Situation in den letzten Jahren eher verschärft haben dürfte), aber ich bin skeptisch, ob die vom "PR-Ethik-Rat" vorgeschlagenen Änderungen des § 26 MedienG wirklich dagegen helfen würden. Denn auch wenn die Kennzeichnung "deutlich und gut sichtbar" sein müsste und wenn der Strafrahmen (derzeit gemäß § 27 MedienG Geldstrafe bis zu € 2.180), wie vom "PR-Ethik-Rat" gewünscht, erhöht würde, bliebe dennoch das wesentliche Problem, dass ein Verstoß erst einmal objektiv festgestellt werden muss. Dafür aber muss - mit der im Strafverfahren erforderlichen Sicherheit! - insbesondere nachgewiesen sein, dass für die Veröffentlichung der Beiträge ein Entgelt geleistet wurde. Wenn da nicht irgendwer irgendwem (und zwar rechtzeitig innerhalb der kurzen verwaltungsstrafrechtlichen Verjährungsfristen) vertrauliche Dokumente zuspielt, wird eine Strafverfolgung in der Regel schon am Nachweis des objektiven Tatbildes scheitern, egal wie hoch der Strafrahmen ist.

Tuesday, November 30, 2010

Der neue Trend: Selbstregulierung ohne Selbst (am Beispiel PR-Ethik-Rat)

"Selbstregulierung" ist kein klar definierter Begriff, und so kann man wunderbare Studien darüber verfassen  (zB diese). Ein Aspekt aber schien mir bisher stets unstrittig: Selbstregulierung setzt ein "Selbst" voraus, das sich regulieren möchte, zum Beispiel einen Berufsverband, der für die ihm angehörenden Unternehmen Regeln aufstellt, deren Einhaltung kontrolliert und erforderlichenfalls sanktionierend eingreift. Diese Besorgung der eigenen Aufgaben einer Branche durch die Branche selbst ("das eigene Haus in Ordnung bringen", damit staatliche Regulierung vermieden werden kann) ist ja gerade eines der Hauptargumente, das für Selbstregulierung vorgebracht wird.

In der österreichischen Medien-, Presse- und PR-Ethik-Räterepublik ist nun aber ein neuer Trend zu beobachten: "Verurteilungen", Beschwerden oder Rügen betreffen zunehmend (oder gar ausschließlich) nicht etwa die Mitglieder der Trägervereine, sondern richten sich gegen Außenstehende. Drei Beispiele:
  1. Der sogenannte "Medienrat" verurteilte vor kurzem (in seiner bislang einzigen Entscheidung) die Berichterstattung von "Österreich", ohne dass erkennbar geworden wäre, dass diese Zeitung sich am Verfahren beteiligt oder sonst irgendwie die Autorität oder Legitimität des "Medienrats" anerkannt hätte.
  2. Zumindest eine der immer noch bloß drei Beschwerden an den Presserat richtet sich gegen "Österreich", obgleich dessen Medieninhaberin weder Mitglied eines Trägerverbandes ist noch (jedenfalls nicht bis vor ca. zwei Wochen) einer Schiedsvereinbarung zugestimmt hat (mehr zum Presserat hier).
    Besonders bemerkenswert finde ich in diesem Zusammenhang, dass noch nicht einmal alle Medienunternehmen, die Mitglied eines Trägerverbands sind, den Presserat anerkennen ("Auch wenn viele Medienunternehmen im Vorfeld ihren Willen bekundet haben, sich dem Presserat zu unterwerfen, ist Warzilek [Geschäftsführer des Presserats] derzeit noch dabei, die Unterschriften bei den Medienunternehmen einzuholen", heißt es in einem Artikel in der Presse).
  3. Und am vergangenen Freitag hat nun der PR-Ethik-Rat - zweieinhalb Jahre und sechs Presseaussendungen nach seiner Gründung (mehr dazu hier) - seine allererste konkrete Rüge veröffentlicht; gerügt wurde kein PR-Unternehmen, sondern eine Zeitung und deren Chefredakteur, die sich dieser "Selbst"-Regulierung jedenfalls nicht unterworfen haben. 
Der PR-Ethik-Rat bietet dabei ein besonderes Schauspiel: dieses "Organ der freiwilligen Selbstkontrolle der in Österreich tätigen PR-Fachleute" (Eigendefinition!) war noch vor etwa eineinhalb Jahren der Auffassung, bei der mangelnden Kennzeichnung entgeltlicher Veröffentlichungen nach § 26 Mediengesetz handle es sich um ein branchenweites Problem, sodass es "nicht sinnvoll wäre, Einzelfälle herauszugreifen" (mehr dazu hier). Nunmehr hat dieser Rat - aus eigener Initiative! - gerade einen solchen Einzelfall herausgegriffen, und zwar eine "ungekennzeichnete 32-Seiten-Beilage vor der Wien-Wahl" in der "Krone bunt". Dabei handelte es sich nach der Beurteilung dieses Rats um eine bezahlte Kooperation; beteiligt waren - so die Pressemitteilung - "Erste Bank Group, Austrian Airlines, A1 Telekom, Siemens,Vienna Insurance Group, PORR, Flughafen Wien, Signa Holding, REWE Österreich, Austria Trend Hotels (Ruefa, Verkehrsbüro), Wiener Städtische und Donau Versicherung. Für die Umsetzung/Koordination des Projekts zeichnet Chefredakteur Dr. Christoph Dichand, unterstützt von Wolfgang Rosam Change Communications, verantwortlich."

Nun könnte man meinen, dass sich eine Selbstkontrolleinrichtung wie der PR-Ethik-Rat auf das einzige PR-Unternehmen in dieser Aufzählung stürzen würde; immerhin ist Wolfgang Rosam von der Wolfgang Rosam Change Communications prominentes Mitglied des PRVA, eines Gründerverbands des PR-Ethik-Rats.

Was aber macht der PR-Ethik-Rat? Er erklärt zunächst einmal, dass sich "seine Ratssprüche nicht nur auf Mitglieder der drei Berufsverbände der PR-Branche beschränken, sondern das gesamte Feld der Kommunikation von Unternehmen, Institutionen oder anderen Organisationen wie z. B. Medien einbeziehen", und kommt dann zu folgendem Ergebnis:
"Der Österreichische Ethik-Rat für Public Relations stellt fest, dass die Medieninhaberin der 'Krone bunt' und Dr. Christoph Dichand als für die Umsetzung Verantwortlicher die Bestimmungen des Mediengesetzes über die Kennzeichnungspflicht entgeltlicher Veröffentlichungen missachtet haben. Der Österreichische Ethik-Rat für Public Relations spricht deshalb gegen die Medieninhaberin der 'Krone bunt' und Dr. Christoph Dichand eine öffentliche Rüge aus."
Festgestellt wird also keine Verletzung von irgendwelchen Berufsstandards ("Ethikkodizes") der PR-Branche durch "PR-Fachleute", sondern die Verletzung des Mediengesetzes durch eine Zeitung.

Das PR-Unternehmen wird in der Rüge kein weiteres Mal genannt und es gibt auch keine näheren Feststellungen zu seiner konkreten Rolle; insbesondere erfährt man weder, ob es von der mangelnden Kennzeichnung im Vorhinein gewusst hat (immerhin geht der PR-Ethik-Rat davon aus, "dass bezahlte Produkte wie die gegenständliche Beilage allen Beteiligten vor Drucklegung zur Freigabe vorgelegt werden"), oder ob es gegenüber dem PR-Ethik-Rat Stellung genommen hat. Allzu ehrfürchtig gegenüber diesem Rat dürften die betroffenen Unternehmen jedenfalls nicht gewesen sein: von den zwölf genannten weiteren Unternehmen haben sich gleich acht nicht einmal geäußert, auch Dr. Christof Dichand hat - "trotz wiederholten Ersuchens" - keine Stellungnahme abgegeben (ob die Medieninhaberin von "Krone bunt" sich geäußert hat, wird nicht erwähnt).

Den "beteiligten Unternehmen und PR-Verantwortlichen" gegenüber erfolgte keine Rüge (auch wenn  manche von ihnen Mitglieder eines weiteren Gründungsverbands des PR-Ethik-Rats sind; zumindest scheinen Erste Bank, "Telekom Austria AG", Wiener Städtische Allgemeine Versicherung AG und Österreichische Verkehrsbüro AG als Mitglieder auf der Website des VIKOM auf). Stattdessen werden diese Unternehmen allgemein ermahnt, "ihre Verantwortung wahrzunehmen", was auch immer damit gemeint sein soll (für die Kennzeichnung entgeltlicher Kooperationen zu sorgen? Aber wenn das eine Berufspflicht sein sollte, warum gab es dann keine Rüge, wo doch das Druckwerk laut PR-Ethik-Rat zur Freigabe vorgelegt worden war?).

Was ergibt sich nun aus der "Rüge" des PR-Ethik-Rats? Erstens keine Information darüber, ob das einzig beteiligte PR-Unternehmen nach Auffassung des PR-Ethik-Rats gegen seine Berufspflichten verstoßen hat oder nicht. Zweitens, dass der PR-Ethik-Rat nicht einmal so viel Respekt gebieten kann, dass ihm von einer Mehrheit der beteiligten Unternehmen geantwortet würde. Und drittens schließlich, dass es allemal leichter ist, außenstehende Dritte zu rügen als wesentliche Mitglieder eines Trägerverbands.

Mit funktionierender Selbstregulierung oder Selbstkontrolle hat das allerdings nichts mehr zu tun.

Sunday, March 07, 2010

PR-Ethikrat: 2 Jahre, 5 Presseaussendungen, 8 Beschwerden, 11 Mitglieder

Am 6. März 2008 wurde die Einrichtung des PR-Ethikrates beschlossen (Presseaussendung), im Dezember 2008 hat er die Arbeit aufgenommen (Presseaussendung), im Juni 2009 gab es eine weitere Presseaussendung (plus ein sogenanntes Positionspapier; siehe dazu hier), die vierte Pressaussendung folgte im September 2009, und nun - zwei Jahre nach dem Startschuss - ist man bei der Presseaussendung Nummer 5 angelangt. Mutig wie immer kämpft der PR-Ethikrat "für Transparenz bei bezahlten Berichten"; der Mut reicht aber offenbar nicht, die betroffenen Medien oder PR-Unternehmen, auf die sich die (wenigen) Beschwerden beziehen, auch zu nennen (siehe die eher bescheidene Darstellung der Beschwerdefälle hier).

Aber schon im vergangenen Juni war der PR-Ethikrat ja der Auffassung, dass es sich bei der Verletzung der medienrechtlichen Kennzeichnungspflicht um ein branchenweites Problem handle, sodass es "nicht sinnvoll wäre, Einzelfälle herauszugreifen". Dafür wollte man bei einem anderen Problemfall hart durchgreifen "aktiv beobachten" und "recherchieren": nämlich im "Fall BUWOG/Hochegger". Wer sich aber erwartet hätte, dass der PR-Ethikrat nach einem dreiviertel Jahr aktiver Beobachtung und Recherchen nun zu diesem Fall eine Aussage treffen könnte, wird auch in der neuen Presseaussendung enttäuscht:
"Entschlossen zeigt sich der Rat, wenn es um die Reputation der Branche geht. Im Vorjahr hat das Thema BUWOG/Peter Hochegger monatelang die Medien gefüllt. 'Wenngleich es sich um einen klaren Fall für die Gerichte und damit nicht für eine Institution der freiwilligen Selbstkontrolle wie den Ethik-Rat handelt, hat die Causa zwangsläufig nachteilige Effekte für die Branche gebracht', sagt Renate Skoff, stellvertretende Vorsitzende des Rats. 'Man muss hier eine klare Grenze ziehen und festhalten, dass die überwiegende Mehrheit der österreichischen PR-Berater professionell und verantwortlich handelt und nicht mit einem Kriminalfall in den gleichen Topf geworfen werden darf,' bricht Skoff eine Lanze für die Branche."

Das ist wahre Entschlossenheit: stets bereit, "aktiv zu beobachten" - und im Übrigen haben sich die elf Mitglieder des PR-Ethikrates seit dessen Einrichtung mit ganzen acht Beschwerden befasst (mit fünf davon in der Sache - das Verhältnis Presseaussendungen zu [zulässigen] Beschwerden - letzten Juni 3:3 - bleibt daher mit 5:5 weiterhin recht ausgewogen).

Sunday, June 21, 2009

Räte-Republik-Rundreise (Teil 2): PR-Ethik-Rat oder Rat für Ethik-PR

Der österreichische "PR-Ethik-Rat" ist bisher mit drei Presseaussendungen in Erscheinung getreten: am 6. März 2008 ("PR-Branche beschließt Ehtik-Rat"), am 12. Dezember 2008 "Österreichischer Ethik-Rat für Public Relations nimmt Arbeit auf") und am 16. Juni 2009 ("PR-Ethik-Rat fordert klare Erkennbarkeit bezahlter Einschaltungen").

Der PR-Ethikrat "soll unredliche PR-Arbeit öffentlich rügen", hieß es noch in der ersten Presseaussendung; in der zweiten Presseaussendung rühmte die stellvertretende Vorsitzende die "Gründung des Ethik-Rats als einen großen und mutigen Schritt vorwärts." Und sie meinte auch, dass die PR-Branche damit "die strengen Verhaltensregeln, die wir in den letzten Jahren geschaffen und weiterentwickelt haben, mit einem wirksamen Sanktionsmechanismus versehen" habe.

Wie also sieht also nun die öffentliche Rüge, der mutige Schritt nach vorne, der wirksame Sanktionsmechanismus aus? Dazu nochmals ein Blick auf die Überschrift der aktuellen Presseaussendung:
"PR-Ethik-Rat fordert klare Kennzeichnung von Werbung"
Da gehört wirklich Mut dazu: etwas zu fordern, was seit Jahrzehnten gesetzlich verpflichtend vorgesehen ist. Aber das wirklich Faszinierende an der Presseaussendung ist, dass weder ein einziges Beispiel (von wegen "öffentliche Rüge"), noch auch nur die geringste Andeutung einer Sanktion - und sei es nur die Namensnennung - vorkommt. Der Grund dafür ist besonders nett: es gibt einfach zu viele schwarze Schafe. Aus der Presseaussendung:
"Die Beschwerden beziehen sich zwar auf konkrete Fälle, doch wissen die Mitglieder des PR-Ethik-Rats aus eigener Wahrnehmung, dass es sich um ein branchenweites Problem handelt – weshalb es nicht sinnvoll wäre, Einzelfälle herauszugreifen. Der Rat hat sich daher entschlossen, die Angelegenheit auf breiter Basis zu thematisieren, und ein Positionspapier zum Thema 'Klare Erkennbarkeit bezahlter Einschaltungen' veröffentlicht".
In diesem - laut Presseaussendung "umfassenden" - Positionspapier, das immerhin um ein gutes Drittel kürzer ist als die Presseaussendung*, werden Teile der Pressemitteilung mit anderen Worten wiederholt:
"Der PR-Ethik-Rat ist daher der Meinung, dass es weder sinnvoll noch gerechtfertigt wäre, einzelne Fälle herauszugreifen und dazu Sprüche zu fällen. Vielmehr scheint es angebracht, die Angelegenheit auf breiter Basis zu thematisieren und diskutieren."
Dafür braucht man also Selbstregulierung in der PR: nicht zur Förderung ethischer Standards, die über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehen, sondern um über die massenhafte Verletzung der gesetzlichen Mindeststandards "auf breiter Basis" zu diskutieren (mit anderen Worten: nichts Konkretes zu unternehmen bis zur nächsten Presseaussendung, die in etwa einem halben Jahr zu erwarten ist).

Noch etwas zur Statistik: Nach den Angaben auf seiner Website gab es seit Einrichtung des PR-Ethik-Rats so viele Beschwerden wie Presseaussendungen: genau drei (in der Presseaussendung wird in PR-typischer Präzision auf "zahlreiche Beschwerden" hingewiesen). Zwei der Beschwerden betrafen mehrere Fälle, sodass rechnerisch immerhin auf jedes Ratsmitglied (es gibt deren elf!) ein Fall kommt.

Was den versprochenen "großen und mutigen Schritt vorwärts" betrifft, denke ich da eher an Billy Bragg: "You can be active with the activists / Or sleep in with the sleepers / While youre waiting for the great leap forward".

*) Dem Positionspapier angeschlossen sind auch "Erläuterungen", durch die das Gesamtdokument dann sogar etwas länger als die Presseaussendung wird. Warum aber dieser Text, der aus einer kursorischen - und teilweise falschen - Zusammenstellung der gesetzlichen Grundlagen und der Bestimmungen des PRVA-Ehrenkodizes sowie Auszügen aus einer Dissertation zur Schleichwerbung besteht, "Erläuterungen" genannt wird, kann ich nicht ganz nachvollziehen. Der rechtliche Fehler betrifft § 1 UWG, der seit mehr als eineninhalb Jahren einen ganz anderen als im Positionspapier wiedergegebenen Wortlaut hat; ebenso lange gilt auch schon die nicht erwähnte, aber in diesem Zusammenhang einschlägige Z. 11 des Anhangs zum UWG.

PS: bisher in dieser Serie: "Alles kein fake" (zum Medienrat), coming up (bei Gelegenheit) - Werberat, Presserat, Internetrat