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Thursday, September 22, 2011

Kleine Räte-Rundschau (Publikums-, Stiftungs- und andere Räte)

ORF-Publikumsrat (1): Der EuGH wird sich in der Rechtssache C-162/11, Publikumsrat des Österreichischen Rundfunks gegen Österreichischer Rundfunk, nun leider doch nicht mit der Frage befassen, ob Eigenwerbung als Werbung im Sinne der Fernsehrichtlinie (nun: Audiovisuelle Mediendienste-RL) anzusehen ist (dazu im Blog hier). Denn mit dem erst vor wenigen Tagen veröffentlichten Beschluss vom 26. Juli 2011 wurde die Streichung dieser Rechtssache aus dem Register des EuGH angeordnet, da der Bundeskommunikationssenat das Vorabentscheidungsersuchen zurückgezogen hat - weil der ursprünglich gegen den ORF beschwerdeführende Publikumsrat des ORF es sich nun doch wieder anders überlegt hat und nicht mehr daran interessiert daran ist, dass eine Verletzung des ORF-Gesetzes wegen der "Einblendung eines nicht zum Film gehörenden Tanzpärchens mit einem Programmhinweis auf 'Dancing Stars' in dem Spielfilm 'Der Teufel trägt Prada' am 1.3.2009 um 20.15 Uhr in ORF 1" festgestellt werde. Was den Publikumsrat - der mit dieser Sache auch schon beim Verfassungsgerichtshof war (Erkenntnis vom 02.03.2010, B 1019/09) und beim Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 23.06.2010, B 2009/03/0137) - zu diesem Rückzieher veranlasst hat, darüber kann man nur Mutmaßungen anstellen, die veröffentlichten Protokolle der Publikumsrats-Sitzungen schweigen dazu. [Dass auf der Website des EuGH übrigens "Publikationsrat" steht - siehe screenshot oben -, weist nicht auf ein neues Gremium des ORF hin, sondern ist schlicht ein Schreibfehler]

ORF-Publikumsrat (2): Aber vielleicht wird es ja auch bald einen neu gestalteten Publikumsrat geben, falls nämlich der Verfassungsgerichtshof die bei ihm letztes Jahr entstandenen "Bedenken ob der Verfassungsmäßigkeit des § 28 Abs. 6 bis 10 [ORF-G] ... sowie ob der Gesetzmäßigkeit der "Wahlordnung für die Wahl von sechs Mitgliedern des Publikumsrats gemäß § 28 Abs. 6 bis 10 ORF-G [...] für die Funktionsperiode 2010-2013" aufrechterhalten sollte (siehe den Prüfungsbeschluss vom 16.12.2010, B 786/10-9, in der Beschwerdesache des Dr. Gerhard H. [die verlinkte Presseaussendung des Umweltdachverbands ist übrigens unrichtig, weil ein Prüfungsbeschluss natürlich kein Erkenntnis ist, was Gerhard H., Präsident dieses Verbands und studierter Jurist, wohl auch weiß]). Der VfGH wird die Sache in der aktuellen Session des Verfassungsgerichtshofs weiter beraten (und wohl abschließen); ich möchte mich derzeit dazu nicht weiter äußern.

ORF-Stiftungsrat: wie immer ein medienpolitisches Lehrstück waren die Vorgänge im Zusammenhang mit der Bestellung der ORF-DirektorInnen und LandesdirektorInnen durch den Stiftungsrat (auf Vorschlag des Generaldirektors, nach vorheriger Anhörung des Landes; siehe dazu schon hier). Vorarlbergs Landeshauptmann - der laut dem Vorarlberger Stiftungsratsmitglied (nicht aber nach dem Gesetz) die Entscheidung über den Landesdirektor trifft - hat übrigens ganz richtig und bemerkenswert deutlich mitgeteilt, dass es sich "um eine Unternehmensentscheidung und -verantwortung" handle, worauf er den Generaldirektor auch hingewiesen habe. Ich würde nicht ausschließen, dass der Generaldirektor auf diese Verantwortung bei Gelegenheit noch einmal hingewiesen werden wird.

Aber Verantwortung tragen natürlich auch und gerade die Stiftungsratsmitglieder, die die Bestellungen "einhellig mit sehr großer Mehrheit" (DirektorInnen) bzw. "einhellig mit großer Mehrheit" (LandesdirektorInnen) beschlossen haben. Die Vorsitzende des Stiftungsrates kritisierte in diesem Zusammenhang den Redakteursrat, der sich Kritik an Mitgliedern des Stiftungsrates erlaubt hatte, als "selbstgerecht und selbstherrlich" und bezeichnete die andauernde Kritik als öffentlichen Autoimmunkonflikt - aber nur wenige Tage später schickte sie selbst, vielleicht als paradoxe Intervention gedacht, ein kritisches Mail an die anderen Mitglieder des Stiftungsrates (wie genau es manche von diesen mit ihrer Verschwiegenheitspflicht nehmen, ist bekannt). Wenn man Medienberichten glauben darf, erhebt die Stiftungsratsvorsitzende in diesem Mail schwere Vorwürfe gegenüber dem soeben wieder bestellten burgenländischen Landesdirektor und will damit auch nachträglich(!) erklären, weshalb sie sich bei der DirektorInnenbestellung der Stimme enthalten (nicht: dagegen gestimmt) hat. Was hätte sie eigentlich daran gehindert, ihre KollegInnen im Stiftungsrat vor der Abstimmung über die Bedenken zu informieren? [Andererseits: wer weiß, ob die das überhaupt interessiert hätte - zumindest ein Mitglied des Stiftungsrates befasst sich ja vorrangig mit viel wichtigeren Themen]

Und was tut sich bei sonstigen Räten?

Der PR-Ethik-Rat hat sich in einer Aussendung für volle Transparenz bei Medienkooperationen sowie die lückenlose Aufklärung der Vorwürfe bezüglich der angeblich vom damaligen Infrastrukturminister beauftragten ÖBB-Inserate ausgesprochen. "Es sei üblich geworden, Meinung auf breiter Basis zu kaufen", meint der PR-Ethik-Rat.

Beim Presserat gibt es entscheidungsmäßig nichts Neues, bislang sind noch immer erst zwei veröffentlichte Entscheidungen ergangen.

Der sogenannte Medienrat wiederum wäre ja grundsätzlich überhaupt nicht erwähnenswert, aber wer würde denn sonst dessen Leistung würdigen, sich auch mehr als zwei Jahre nach seiner großspurig verkündeten Gründung weiterhin mit so viel Erfolg tot zu stellen? (Die Gründungspressekonferenz kann man immer noch auf der Website anschauen, sonst gibt es dort unverändert weiterhin nur dieses .jpg zu sehen.)

Mehr Aktivitäten gibt es beim Werberat, der in den letzten Jahren erkennbar moderner geworden ist und laufend alle Beschwerdefälle und Entscheidungen im Web dokumentiert. Eine Selbstregulierungseinrichtung, die sich auch mit Schleichwerbung befassen soll, bei der aber zugleich Prof. Bankhofer im Entscheidungsgremium sitzt, hat freilich mit einem gravierenden und strukturellen Glaubwürdigkeitsproblem zu kämpfen. Ich bin jedenfalls gespannt, ob wir dem Herrn Professor - der es immerhin geschafft hat, sogar "Bibel TV" eine Beanstandung durch die deutsche Rundfunkaufsicht wegen Schleichwerbung einzubringen - auch im neu bestellten Entscheidungsgremium des Werberates wieder begegnen werden (am 29. September ist Mitgliederversammlung, ich nehme an, dass danach auch das neue Entscheidungsgremium präsentiert wird).

Und zuletzt noch ein Hinweis auf eine Art Geheimrat: der Telekommunikationsbeirat war seit 1997 in jedem Telekommunikationsgesetz vorgesehen (derzeit § 131 TKG 2003), es ist aber noch nie zur tatsächlichen Einrichtung dieses Beratungsgremiums gekommen (wirklich gefehlt hat er wohl noch niemand). Daher war ich auch nicht überrascht, als der Ministerialentwurf für die TKG-Novelle § 131 TKG schlicht entfallen lassen wollte. Die nun im Parlament zu behandelnde Regierungsvorlage ist aber nicht mehr so mutig: die Bestimmung über den Telekommunikationsbeirat soll unverändert bestehen bleiben. Ob dieser Beirat 14 Jahre nach seiner Erfindung vielleicht tatsächlich eingerichtet werden soll?

Monday, January 24, 2011

Wieder einmal: Schleichwerbungsvorwurf gegen Mitglied des Werberats

Soll - und kann - sich Rundfunkregulierung wirklich mit jedem einzelnen der unzähligen über Satellit empfangbaren Sender befassen, auch wenn die tatsächlich erzielte Publikumsreichweite gering ist? Ich habe solche Nischensender in einem Vortrag einmal - in Anlehnung an das Buch von Chris Anderson - als "TV-long tail" bezeichnet und die Auffassung vertreten, dass dort (rechtspolitisch betrachtet) eine besondere Rundfunkregulierung "auf den ersten Blick nicht notwendig erscheint"; als Beispiel habe ich - eher willkürlich - "Bahn TV" (mittlerweile eingestellt) und "Bibel TV" genannt. Solange freilich die RL über audiovisuelle Mediendienste in Kraft ist, müssen die Regulierungsbehörden sich auch um die Long Tail-Sender kümmern, was nicht immer sonderlich erfreulich sein dürfte, wie eine aktuelle Meldung der Kommission für Zulassung und Aufsicht der deutschen Landesmedieanstalten (ZAK) zeigt. Denn "Bibel TV" mag zwar "ein ganzer Sender für ein einziges Buch" sein, machte aber Schleichwerbung für andere Produkte, wie die ZAK feststellte:
"Bibel TV muss ebenfalls eine Programmbeanstandung durch die ZAK hinnehmen. In zwei Ausgaben der Sendung 'Der gesunde Weg' vom September 2010 hatte der Sender gegen das Schleichwerbeverbot verstoßen. In dem Gesundheitsmagazin kamen u.a. Experten zu Wort, die über den Nutzen von bestimmten Produkten bzw. Wirkstoffen sprachen, von deren Verkauf sie wirtschaftlich profitieren. Die Zuschauer wurden über diese Zusammenhänge im Unklaren gelassen. Die Produkte waren jeweils mehrfach und deutlich erkennbar im Bild zu sehen."
Bei der betroffenen Sendung handelt es sich um ein "Magazin mit Prof. Hademar Bankhofer", interessante nähere Details dazu erfährt man bei Marcus Anhäuser in seinem Blog "Plazeboalarm" (bitte nachlesen!), der auch auf frühere Schleichwerbungsvorwärfe gegen Bankhofer hinweist. Anhäuser zitiert übrigens aus einem christlichen Medienmagazin folgende Aussage des Geschäftsführers von Bibel TV: "Die beanstandeten Beiträge wurden von einem österreichischen Fernsehsender übernommen. Die zuständige Produzentin und Herr Prof. Bankhofer haben uns ausdrücklich versichert, dass für die Sendung 'Der gesunde Weg' keine Zuwendungen, Gefälligkeiten und Vorteile entgegengenommen wurden." Bei diesem österreichischen Sender dürfte es sich um "Austria 9" handeln, der im letzten Jahr stolz ein "TV-Jubiläum von Bankhofer: 25 Jahre im Fernsehen" feierte (Presseaussendung).

Ich weise hier nur ergänzend darauf hin, dass "Prof. Hademar Bankhofer c/o TV-Gesundheitsexperte" (sic!) Mitglied des Österreichischen Werberats ist; er sitzt im Entscheidungsgremium, das auf der Website des Werberats als "das Herzstück des Vereins" bezeichnet wird. Weiters heißt es auf der Website: "Selbstregulierung ist immer nur so gut, wie ihr Beurteilungs-Gremium". Na dann!

PS: Zu Prof. Bankhauser gab es auch hier im Blog schon etwas zu lesen, lesenswert ist auch ein Beitrag im Blog von Stefan Niggemeier.

PPS: Die Website des Werberats behauptet, dass ihm "auch Persönlichkeiten aus anderen Disziplinen und Spezialgebieten – Anwälte, Mediziner und Psychologen" angehören; ein Mediziner ist aber im Verzeichnis der Mitglieder nicht zu finden.

Monday, February 15, 2010

Der Presserat kommt, eine Stiftungsrätin geht (und der Werberat geht weiter)

Drei kurze und nicht weiter zusammenhängende Notizen:

1. Alles mit der Zeit: seit heute gibt es tatsächlich den Trägerverein für den neuen Presserat: wie aus diesem Vereinsregister-Auszug hervorgeht, ist der "Verein zur Selbstkontrolle der österreichischen Presse - Österreichischer Presserat" mit heutigem Tag entstanden; als Gründer sind der Verband Österreichischer Zeitungen und der Österreichische Gewerkschaftsbund angegeben, Organe wurden noch nicht bestellt (aber, in Österreich wichtig, einen Präsidenten oder eine Präsidentin wird es jedenfalls geben). Die vom VÖZ registrierte Domain www.presserat.eu ist derzeit noch nicht aktiv (bei der naheliegenderen Domain www.presserat.at ist dem neuen Verein schon jemand zuvorgekommen).

2. Helga Rabl-Stadler, derzeit noch Mitglied des ORF-Stiftungsrates, will dieses Gremium laut Meldung im Standard verlassen, mit einer bemerkenswerten Begründung: "Ich sehe keine Perspektive, vom Stiftungsrat aus im ORF Positives zu bewirken". Das ist erstaunlich konsequent, war es doch Rabl-Stadler selbst, die sich über das Fehlen fachlicher Kompetenz im Stiftungsrat beschwerte (dazu hier), die nach eigener Auffassung "dem ORF untragbare finanzielle Lasten gebracht" hat (dazu hier), und die im Hinblick auf die ORF-Tochtergesellschaften eingestanden hat, von nichts zu wissen (dazu hier). Irgendwie verständlich, dass sie angesichts dieses bisherigen Erfolgs ihrer Stiftungsrats-Tätigkeit für die Zukunft offenbar auch keine positiven Perspektiven gesehen hat.

3. Der Werberat hat seine Website neu designt, seinen Selbstbeschränkungskodex, insbesondere die Regeln betreffend sexistische Werbung, adaptiert und den Geschäftsbericht 2009 vorgestellt. Das alles wirkt nun etwas moderner, inhaltlich muss ich es mir aber bei Gelegenheit (die wohl so schnell nicht kommen wird) erst einmal in Ruhe näher anschauen. Das ganze Redesign ändert freilich nichts daran, dass Hademar Bankhofer (im Ernst!) weiterhin Mitglied im Entscheidungsgremium des Werberats ist. Mutig, wenn der Werberat angesichts dessen noch selbst auf die Bedeutung der "Reputation jedes einzelnen Mitglieds" hinweist ...

Sunday, July 19, 2009

Räte-Republik-Rundreise (Teil 3): Werberat - don't copy this advice

Auf meiner kleinen Rundreise durch die Räte-Republik (Teil 1, Teil 2) kann ich natürlich am "Österreichischen Werberat" nicht vorbei.

Der Werberat ist eine Selbstregulierungseinrichtung der Werbewirtschaft. Er beschränkt seine Tätigkeit ausschließlich auf "Wirtschaftswerbung" und schließt politische Werbung, Werbung aus dem Bereich Kunst und Kultur sowie von und für Non-Profit-Organisationen ausdrücklich aus seinem Zuständigkeitsbereich aus (Art 2 Abs 2 und 4 der Verfahrensordnung). Der Werberat befasst sich einerseits mit Beschwerden, und andererseits kann er auch "Vorprüfungen von Werbemaßnahmen im Rahmen des Services 'Copy Advice' vornehmen" (Art 2 Abs 7 der Verfahrensordnung).

Bei Beschwerden sieht der Werberat die Abgrenzung der Wirtschaftswerbung sehr eng: so hat er jüngst etwa die Auffassung vertreten, dass es sich bei einem Spiel auf der Website einer "volkstümlichen" Musikgruppe nicht um Wirtschaftswerbung bzw. kommerzielle Kommunikation handle (obgleich die Website zumindest der mittelbaren "Förderung des Absatzes von Waren und Dienstleistungen oder des Erscheinungsbilds" dieser Musikgruppe diente und daher durchaus als kommerzielle Kommunikation angesehen werden könnte).

Anders hält es der Werberat offenbar beim "Copy Advice"-Service. Auch dieses Service sollte nach der Verfahrensordnung nur für Wirtschaftswerbung angeboten werden - ausgerechnet bei der "Es gibt keinen Gott"-Kampagne hat der Werberat aber eine Ausnahme gemacht und eine Vorprüfung durchgeführt. Er hätte es besser nicht getan, denn das Ergebnis ist erschreckend:
"'Wir sind mit einer sehr knappen Mehrheit zur Überzeugung gekommen, dass auch für den Atheismus das Prinzip der Religionsfreiheit gilt', sagte [Werberat-]Geschäftsführer Markus Deutsch." (Der Standard)
Das muss man langsam und nochmals lesen, um es verarbeiten zu können: da erzählt der Geschäftsführer der zentralen Selbstregulierungseinrichtung der österreichischen Werbewirtschaft ganz unbekümmert, dass der Werberat nur mit einer sehr knappen Mehrheit zur Überzeugung gekommen sei, dass die Religionsfreiheit auch für den Atheismus gelte. Mit anderen Worten: fast die Hälfte der Werberatsmitglieder ist offenbar der Ansicht, dass ein elementares Menschenrecht für Atheisten nicht gelten solle (wieviele und welche Werberatsmitglieder an der Entscheidung beteiligt waren, wurde nicht bekannt gegeben, auf der Website des Werberats steht zu diesem Fall gar nichts - ist wohl auch besser so).

Glücklicherweise sind aber die Menschenrechte in Österreich keine Sache der persönlichen Überzeugung von Werberatsmitgliedern. Dennoch ist es zutiefst erschütternd, welches Grundrechtsverständnis bei einem substanziellen Teil der Werberatsmitglieder hier zutage getreten ist.

PS - Falls noch jemand überzeugt werden muss, dass die Religionsfreiheit auch die Freiheit der Atheisten ist: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte betont in ständiger Rechtsprechung die Bedeutung der Religionsfreiheit auch für Atheisten, Agnostiker, Skeptiker und "the unconcerned" - hier ein Zitat aus dem Urteil der Großen Kammer des EGMR vom 10.11.2005, LEYLA ŞAHİN v. TURKEY, Application no. 44774/98:
"The Court reiterates that, as enshrined in Article 9, freedom of thought, conscience and religion is one of the foundations of a 'democratic society' within the meaning of the Convention. This freedom is, in its religious dimension, one of the most vital elements that go to make up the identity of believers and their conception of life, but it is also a precious asset for atheists, agnostics, sceptics and the unconcerned. The pluralism indissociable from a democratic society, which has been dearly won over the centuries, depends on it. That freedom entails, inter alia, freedom to hold or not to hold religious beliefs and to practise or not to practise a religion". [Betonung hinzugefügt]
PPS: Bisherige Stationen Räte-Republik-Rundreise waren der "Medienrat" und der PR-Ethik-Rat; bei Gelegenheit werde ich die Reise fortsetzen und dabei nochmals auf den Werberat zurückkommen

Wednesday, June 17, 2009

"Alles kein fake": Kleine Rundreise durch eine zumindest teilweise virtuelle Räte-Republik (Teil 1)

Vor drei Wochen wurde in Wien der sogenannte "Österreichische Medienrat" vorgestellt (dazu schon hier) - und noch heute findet man auf der Website nicht mehr als die Kontaktadresse, ein Bild der Mitglieder und deren Namen (kein Text, alles in einem jpg), sowie das Video der Pressekonferenz vom 27. Mai 2009.

Der Initiator des Medienrats, Fred Turnheim, sagte bei dieser Pressekonferenz: "Der Medienrat hat ab heute eine Adresse [...], er hat eine Telefonnummer und ist ab sofort auch erreichbar, diese Telefonnummer funktioniert auch schon, also es ist alles kein fake, sondern es ist einfach so wie es ist" (im Video bei ca. 4:50).

Gut, dass er das erwähnt hat. Vielleicht sollte man alle Selbstregulierungseinrichtungen um eine ausdrückliche Erklärung ersuchen, dass es sich dabei (jedenfalls nach Auffassung der Initiatoren) nicht um ein fake handelt. Mit der Frage nach der "Legitimation" kann man eine Unterscheidung nämlich nur schwer treffen. Der auch gerade neu gegründete, wunderbar schräge Österreichische Internetrat (ÖIR) etwa schreibt zu seiner Legitimation (ausdrücklich als Selbstlegitimation bezeichnet): "Der ÖIR hat sich selbst gegründet und verfügt über die Legitimation, sich als erste Institution als Österreichischer Internetrat bezeichnet zu haben ..."

Beim Österreichischen Medienrat sieht das - allerdings ironiefrei - nicht viel anders aus. Medienratsmitglied Silvia Ettl-Huber sagt in der Pressekonferenz (ca. bei 13:00 im Video): "Wir sitzen als Privatpersonen in diesem Medienrat drinnen, wir sind zwar vorgestellt worden mit unseren Funktionen, um zu zeigen, aus welchem beruflichen Kontext wir kommen, aber wir sitzen als Privatpersonen in diesem Medienrat, wir gehören diesem Medienrat privat an und wir haben sozusagen auch keine Legitimationen, die wir gegenüber Arbeitgebern etc. haben."

Macht alles nichts, denn wo die Not groß ist, kann es auch darauf nicht ankommen (und ganz im Ernst: die "Legitimation" ist dann kein Problem, wenn die Akzeptanz gesichert ist - aber gerade die Akzeptanz ist oft, wenn auch keineswegs zwingend, eine Folge entsprechender Legitimation). Gegen Schluss der Pressekonferenz (ca. bei 38:30 im Video) wird der Fred Turnheim deutlich:

"Wir sind einfach notwendig, der Österreichische Medienrat ist notwendig geworden, weil es sonst abgedriftet wäre in diesem Land. Hier geht es um demokratiepolitische Erwägungen, hier geht's um medienpolitische Erwägungen, hier geht's natürlich um den Schutz des Journalismus, hier geht's um die Pressefreiheit, und das sind die Fragen, um die es geht."

Damit wäre ja alles klar (vielleicht bis auf die angewendeten Standards, aber auch dazu sagt Fred Turnheim etwas: "Wir erkennen alle Codices an, alle, inländische, ausländische, die sind alle ehrenwert, gar keine Frage." Hoffentlich meint er damit nicht auch den Codex Hammurabi, dessen Bedeutung für Medienrechtler Simon Möller jüngst beschrieben hat?).

Lose vorgesehene weitere Räte für diese kleine Serie:

Wednesday, October 22, 2008

Neu im österreichischen Werberat: der Namensgeber des "Deutschen Schleichwerbepreises"

Es ist wohl kein Zufall, dass der Deutsche Schleichwerbepreis, jüngst erfunden von boocompany.com, als "Goldener Hademar" bezeichnet wird (siehe nebenstehendes Bild, Quelle: www.boocompany.com); vor einer Woche wurde dieser Preis erstmals symbolisch an drei Vertreter deutscher öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten vergeben - zwei der Preisträger bekamen ihn für ihren (mangelnden) Einsatz im "Fall Bankhofer". In Österreich, wo Bankhofer auf TW1 "nur bezahlte Beiträge" moderiert (siehe dazu in diesem Blog hier, hier, hier und hier), hat der ORF - der auch das Programm TW1 veranstaltet - vor knapp drei Monaten der "Welt" (25. Juli 2008) eine "sehr genaue" Prüfung versprochen. Ergebnisse sind mir bislang nicht bekannt geworden.

Umso bemerkenswerter ist nun eine Nachricht aus der wunderbaren Welt der Werbe-Selbstregulierung: der österreichische Werberat stellt sich neu auf (seine Website weiß allerdings heute noch nichts davon) und ließ nun in einem dreistufigen Wahlverfahren (wie auch immer das ausgesehen haben mag) gleich 90 (in Worten: neunzig!) Mitglieder des "Weberats Neu" wählen (Pressemeldungen hier, hier und hier). Positiv zu vermerken ist, dass neben VertreterInnen der klassischen drei Bereiche Agenturen, Auftraggeber und Medien erstmals laut Pressemeldung auch "Persönlichkeiten aus anderen Disziplinen und Spezialgebieten wie Anwälte, Mediziner und Psychologen ... für die kommenden drei Jahren die Selbstregulierung in Österreich prägen" werden.

Das macht natürlich neugierig: werden da vielleicht Konsumentenschutz-VertreterInnen dabei sein? Sonstige Werbebetroffene? Der Blick in die Liste (download hier oder hier) zeigt, dass immerhin eine Vertreterin des Frauenhauses Wien dabei ist (Andrea Brem), wohl im Hinblick auf den Problembereich sexistischer und gewaltverharmlosender/verherrlichender Werbung. Sonst vier einschlägig erfahrene Anwälte (Höhne, Nordberg, Arturo, Pfliegler [keine Website]), die Leiterin der WIFI-Werbeakademie (einer Einrichtung der Wirtschaftskammer) Barbara Posch, der Vizepräsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder Alfred Brogyanyi, die "Motivforscherin" Sophie Karmasin, Angela Fritz von der Fachhochschule St. Pölten, Andreas Klemen (bis vor kurzem Chef der österreichischen Mediaedge:cia) sowie Anthony F. Guedes von der Film Factory.

Und dann sind da noch zwei weitere Vertreter "übergreifender Organisationen"(!) angeführt: einmal "Partner für Werbung" Walter Holiczki (bekannt auch als Produzent der "gesunden halben Stunde" auf TW1) sowie schließlich Prof. Hademar Bankhofer höchstselbst.
Ich habe jetzt alle VertreterInnen der sogenannten "übergreifenden Organisationen" angeführt, weil ich auf der Suche nach den versprochenen Disziplinen bin: Anwälte habe ich gefunden, Sophie Karmasin ist Psychologin - aber wo sind die Mediziner? Sollte gar der "Medizinjournalist" Bankhofer damit gemeint gewesen sein?

Wie auch immer, der Vorstand des Österreichischen Werberats hat - laut Pressemeldung - etwas inhaltlich (wenn auch nicht grammatikalisch) sehr Richtiges gesagt: "Selbstregulierung ist immer nur so gut, wie sein [sic!] Beurteilungs-Gremium." In diesem Sinne: viel Glück mit dem "Melissa-Mann" (copyright Stefan Niggemeier).

PS - Lesetipp: Selbstbeschränkungskodex der österreichischen Werbewirtschaft, speziell der Abschnitt 1.4. Gesundheit - hier ein Auszug: "Werbung soll den Konsum von Heilmitteln, andere die Gesundheit und Ernährung betreffende Präparate nicht verharmlosen und nicht zu einem übermäßigen Konsum ermutigen. ... Es sollen keine Darstellungen und Aussagen erfolgen, die geeignet sind, die Hoffnungen von leidenden Menschen bzw. die Erwartungen von KonsumentInnen auszunützen. Gesundheitswerbung soll nicht irreführen. Angaben, die sich auf physiologische oder pharmakologische Wirkungen berufen und beim (bei der) Konsumenten (Konsumentin) den Eindruck erwecken, dass das beworbene Produkt Gesundheit erhält, den Altersprozess aufhält oder rückgängig macht, bei gleichbleibender Lebensweise das Körpergewicht reduziert, eine diätische Wirkung vortäuscht oder ähnliches, sind zu unterlassen. ... Es sollen keine Darstellungen und Aussagen erfolgen, die den Eindruck erwecken, natürliche Produkte, insbesondere Heilmittel, seien generell wirkungsvoller oder sicherer als andere. ... Im Zusammenhang mit Vitamin-, Mineral- oder anderen Präparaten bzw. Zusatzstoffen sollen keine Darstellungen und Aussagen erfolgen, die den Eindruck erwecken, solche Produkte wären ein Ersatz für ausgewogene und gesunde Ernährung bzw. würden einen wirksamen Schutz vor Krankheiten darstellen."