Monday, September 29, 2008

Die Kommission teilt mit: Das Internet der Dinge

Im September ist die Europäische Kommission wieder recht aktiv geworden - und zwar so aktiv, dass sie sich schon selbst überholt: in ihrer heute veröffentlichten Mitteilung über künftige Netze und das Internet wird etwa angekündigt, dass die Kommission demnächst eine Mitteilung zum Universaldienst vorlegen werde - diese Mitteilung wurde allerdings schon vor ein paar Tagen von der Kommission veröffentlicht (siehe dazu auch hier).

Aber auch sonst gibt es offenbar eine steile Lernkurve: vor drei Tagen hat Kommissarin Reding noch stolz verkündet, erstmalig öffentlich etwas zu Social Networking zu sagen (Presseaussendung; Rede), und nun geht es gleich um die "Führungsrolle Europas beim Übergang zum Web 3.0".

Die Mitteilung versteht sich als "erster vorbereitender Schritt auf dem Weg zum Internet der Zukunft, bei dem es zunächst darum geht, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, damit das Internet dynamisch und offen bleibt und gleichzeitig sicherer wird." Auf den folgenden zwölf Seiten wird in sehr allgemeiner Form dargestellt, was aus der Sicht der Kommission die wichtigsten Herausforderungen und damit verbundenen politischen Fragen sind.
Die Entwicklung sozialer Netze, das "Internet der Dinge", ortsunabhängige Nutzung und die sprunghafte Zunahme des Datenverkehrs sind in dieser Sicht die wesentlichsten "challenges", auf die policy-seitig unter anderem mit der Förderung von Investitionen in den Hochgeschwindigkeits-Breitbandzugang ("Breitbandzugang für alle") und einem konsequenten Einsatz des Wettbewerbsrechts zur Verhindung wettbewerbsfeindlicher Praktiken reagiert werden soll. In diesem politisch-strategischen Teil des Mitteilung wird umfassend auf alle möglichen anderen Politiken und Initiativen der Kommission verwiesen, vom Vorschlag zur Änderung der Universaldienstrichtlinie über die Mitteilung über kreative Online-Inhalte und Maßnahmen im Bereich der IKT-Normung bis zu den Leitlinien für die Breitbandförderung. Neu ist ein "Breitbandleistungsindex", der nicht mehr nur die Durchdringung misst (hier ist Österreich schon unterdurchschnittlich), sondern auch Faktoren wie Übertragungsgeschwindigkeit, Preise, Wettbewerb und den "soziökonomischen Kontext" mit berücksichtigt (wie das berechnet wird, steht in einem Staff Working Paper); Österreich ist hier am achten Platz.

Die Mitteilung betont besonders die Bedeutung des Zugangs zu Kabelkanälen und die Möglichkeiten von "Behörden vor allem auf kommunaler Ebene", Investitionskosten in neue Netze zu fördern und Baukosten zu verringern, etwa durch Gewährung von Zugang zu eigenen Kabelkanälen, aber auch durch Beihilfen, wobei diese "auf die Errichtung passiver Infrastrukturen (z. B. Kabelkanäle, Einstiegsschächte oder unbeschaltete Glasfaserkabel) zu beschränken" sind offenen, gleichberechtigen Zugang für alle Betreiber gewährleisten müssen. Die Kommission will dazu auch die Beihilfeleitlinien für Breitbandvorhaben und Zugangsnetze der nächsten Generation "unter Berücksichtigung der sich entwickelnden Rechtsprechung" überarbeiten. [Als Beispiel für die Kommissionspraxis instruktiv ist die jüngst veröffentlichte Entscheidung über eine Beihilfe der Stadt Amsterdam in ein Glasfasernetz].

Die Netzneutralität wird in der Mitteilung nur recht vorsichtig angesprochen. Die Kommission akzeptiert ausdrücklich, dass Betreiber "Netzverwaltungstechniken" (network management) einsetzen, "um in einer Zeit der rasant steigenden Nachfrage und der zunehmenden Verstopfung der Netze zu den Hauptzeiten den Verkehrsfluss zu optimieren und eine gute Dienstqualität zu garantieren." Gegen einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die darauf abzielen, andere Dienste oder alternative Betreiber vom Markt fernzuhalten, sollen nach Ansicht der Kommission die zur Änderung der Universaldienst-Richtlinie gemachten Vorschläge (die allerdings nur Informationspflichten vorsehen) sowie das allgemeine Wettbewerbsrecht ausreichen. Vielleicht sagt Reding mehr bei einer Konferenz am 30. Spetember in Dänemark (mehr dazu hier).

Im Zusammenhang mit der Mitteilung steht auch eine Konsultation zum "Internet der Dinge" (mit einem entsprechenden Staff Working Paper).

Saturday, September 27, 2008

Europäisches Parlament zu "Bürgermedien", Medienpluralismus und Blogs

Am Tag nach der Abstimmung über das Telekom-Paket (dazu hier) hat das Europäische Parlament zwei Entschließungen zu Medienthemen angenommen. In der Entschließung zu gemeinnützigen Bürger- und Alternativmedien in Europa (in der englischen Sprachfassung ist einfach von "community media" die Rede), wird die Bedeutung solcher nicht kommerzieller Alternativmedien betont, etwa für den Medienpluralismus, aber auch für Medienkompetenz, Integration, Vielfalt etc. Die Entschließung enthält auch den Aufruf an die Mitgliedstaaten und die Kommission, "Bürger- und Alternativmedien als Medien zu definieren, die:
  • nicht-kommerziell und – sowohl von staatlicher als auch von lokaler Macht – unabhängig sind, sich hauptsächlich Aktivitäten widmen, die für die Allgemeinheit und die Bürgergesellschaft von Interesse sind, klar definierte Ziele verfolgen, die immer auf einen sozialen Zugewinn ausgerichtet sind, und zum Dialog zwischen den Kulturen beitragen;
  • gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, an die sie sich richten, verantwortlich sind, was bedeutet, dass sie über ihre Aktionen und Entscheidungen informieren, sie rechtfertigen und bei möglichem Fehlverhalten dafür sanktioniert werden müssen, so dass die Dienste immer im Sinne der jeweiligen Gemeinde erbracht werden und die Entstehung von Netzwerken vermieden wird, die 'von oben' kontrolliert werden;
  • den Mitgliedern der jeweiligen Interessengruppen zur Beteiligung an der Schaffung von Inhalten und auch an allen Aspekten der Betreibung und des Managements offen stehen, wobei allerdings die redaktionelle Arbeit Fachleuten auf diesem Gebiet vorbehalten bleiben muss"
Das ist vielleicht mehr Wunschvorstellung der Abgeordneten oder mögliches Leitbild als eine brauchbare Definiton - aber es ist ohnehin unklar, wozu die Definition überhaupt gut sein soll.

Ähnlich unscharf ist auch die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. September 2008 zu Medienkonzentration und -pluralismus in der Europäischen Union. Wer sich da klare Positionen zur Medienkonzentration erwartet, wird enttäuscht, statt dessen gibt es vor allem hochfliegende Bekenntnisse zur Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und gegen Beschränkungen der "Beteiligung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an technologischen Entwicklungen". Das Parlament "fordert die Kommission nachdrücklich auf, den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ... großzügig aufzufassen, und zwar insbesondere im Hinblick auf eine unbeschränkte Beteiligung ... an technologischen Entwicklungen"; zur Erfüllung des Auftrags der öffentlich-rechtlichen audiovisuellen Medien hält es das Parlament "für notwendig, dass diese über die traditionellen Programme hinaus neue Informationsdienste und Medien entwickeln und in der Lage sind, sich an jedem digitalen Netzwerk und jeder digitalen Plattform zu beteiligen."

Ansonsten dominiert das Wortgeklingel (daher habe ich oben auch ein wordle-Bild eingefügt, das aus der Entschließung abgeleitet ist); und auch Blogs kommen in der Entschließung vor (allerdings nicht wie von manchen befürchtet), und zwar so:
"Das Europäische Parlament, ...
in der Erwägung, dass Weblogs einen wichtigen neuen Beitrag zur Freiheit der Meinungsäußerung darstellen und immer mehr von Angehörigen der Medienberufe sowie von Privatpersonen genutzt werden, ...
ermutigt zu einer offenen Diskussion über alle den Status von Weblogs betreffenden Themen"
Nicht wirklich spektakulär, oder?

PS: In Sachen Public Service Broadcasting im Vereinigten Königreich gibt es auch wieder Neues: Ofcom hat nun die zweite Phase der zweiten "Public Service Broadcasting Review" in Angriff genommen; Näheres dazu hier (bzw hier das gesamte Konsultationsdokument).

Friday, September 26, 2008

Verdrängungspreise und Verlustausgleich: France Télécom / Kommission:

In der Rechtssache C-202/07 P France Télécom SA / Kommission hat der Generalanwalt am 24. 9.2008 die Schlussanträge erstattet. Zu entscheiden ist über ein Rechtsmittel der France Télécom gegen das Urteil des EuG vom 30.1.2007, T-340/03 (siehe dazu hier). In der Sache geht es um den Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung auf dem Markt für den Breitband-Internetzugang für Privatkunden (im Wesentlichen in den Jahren 2001 und 2002), der von der Europäischen Kommission in ihrer Entscheidung vom 16.7.2003, COMP/38.233 — Wanadoo Interactive, festgestellt worden war.

Die Kommission hatte dem betroffenen marktbeherrschenden Unternehmen vorgeworfen, Verdrängungspreise ("predatory pricing") angewendet zu haben, um seine Marktmacht noch zu stärken; das EuG hatte die Entscheidung bestätigt. Der Generalanwalt schlägt nun vor, das Urteil des EuG aufzuheben. Zum einen meint er, dass der Einwand der Anpassung (alignment) der Preise an jene anderer Marktteilnehmer nur allgemein und nicht anhand des konkreten Sachverhalts geprüft worden sei. Zum anderen aber geht es um den Verlustausgleich: ein Unternehmen, das Verdrängungspreise anwendet, muss zumindest annehmen können, dass es die dadurch entstehenden Verluste wieder ausgleichen kann (zB wenn die Konkurrenten aufgrund der Verdrängungspreise aus dem Markt aussteigen). Kommission und EuG hatten hingegen angenommen, dass es zur Annahme eines Marktmachtmissbrauchs durch Verdrängungspreise nicht notwendig sei, die Möglichkeit des Verlustausgleichs ausdrücklich festzustellen.

Thursday, September 25, 2008

Universaldienst-Bericht / NGA-Konsultation

Die Kommission hat heute eine Mitteilung über die zweite regelmäßige Überprüfung des Umfangs des Universaldienstes in elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten gemäß Artikel 15 der Richtlinie 2002/22/EG veröffentlicht (erste kritische Anmerkungen dazu bereits hier). Aus österreichischer Sicht ist interessant, dass die Kommission festhält, dass Ausgleichszahlungen für die Erbringung des Universaldienstes bisher nur in Frankreich, Italien und Rumänien erfolgten (Seite 4 der Mitteilung). Doch auch in Österreich ist Geld geflossen, wenngleich nicht im dafür vorgesehenen Verfahren. Im Kommunikationsbericht 2007 der RTR heißt es dazu (S. 95):

"Telekom Austria hatte sich für die Jahre, in denen sie den Universaldienst erbracht hat, bis inklusive 2004 auf privatrechtlicher Basis mit den alternativen Telekom-Betreibern über den Ausgleichsbetrag geeinigt. Für das Jahr 2005 hatte Telekom Austria gegen Ende des Jahres 2006 einen Antrag auf Abgeltung der Kosten des Universaldienstes bei der TKK eingebracht. Parallel zum Verfahren vor der TKK liefen allerdings im ersten Quartal 2007 weiterhin Gespräche zwischen der Telekom Austria und ANB. Als Ergebnis dieser Gespräche konnte im Mai 2007 eine privatrechtliche Einigung erzielt werden. Telekom Austria erhielt von mehreren ANB in Summe EUR 1,9 Mio. Diese Einigung wurde auch für das Jahr 2006 übernommen, Telekom Austria erhielt ebenfalls eine Abgeltung in Höhe von EUR 1,9 Mio."

Nur in einem sehr indirekten Zusammenhang mit dem Universaldienst stehen Fragen der Zugangsregulierung zu Next Generation Networks. Da aber auch die Kommission in ihrer Pressemitteilung zum Universaldienst-Bericht darauf Bezug genommen hat, kann ich auch gleich an dieser Stele auf die aktuelle Konsultation der Kommission im Hinblick auf eine geplante Empfehlung für NGA (Next Generation Access) hinweisen (Presseaussendung, Empfehlungsentwurf, Explanatory Note).

Empfehlenswert ist auch ein Bericht des WIK zu NGA (sowie die dazugehörende Präsentation).

Telekom-Paket im Europäischen Parlament

Das Europäische Parlament hat am 24. September 2008 über das von der Kommission im November letzten Jahres vorgelegte "Telekom-Paket" in erster Lesung abgestimmt; bis zuletzt war unklar, welche der Abänderungsanträge eine Mehrheit finden würden. Nun gibt es eine erste (vorläufige) Ausgabe der angenommenen Texte (der gesamten Plenarsitzung) auf der Parlamentswebsite; zwecks besserer Übersicht habe ich hier nur die Telekom-Sachen bereitgestellt (und hier die englische Version).

PS: Zum kürzlich vorgestellten Entwurf für eine Änderung der Roaming-Verordnung verweise ich auf mein Blog-Post auf www.contentandcarrier.eu.

Wednesday, September 24, 2008

Reise, Wetter, Freizeit, Parlament? TW1 im Wandel

TW1 ist ein "gebührenfreies Spezialprogramm für Reise, Wetter und Freizeit", so steht es auf der ORF-Website, und so entspricht es etwa auch dem, was anlässlich der gänzlichen Übernahme von TW1 duch den ORF kommuniziert wurde. Auf der Website von TW1 aber findet sich mittlerweile eine etwas andere Umschreibung: demnach handelt es sich bei TW1 um ein "gebührenfreies Spartenprogramm für Information, Kultur, Freizeit und Wetter". Von einem Stiftungsratsbeschluss, der diesem neuen Spartenprogramm zugestimmt hätte (§ 9 Abs 2 ORF-G), habe ich zwar nichts gehört, aber das muss nichts heißen, denn solche Beschlüsse werden ja nicht veröffentlicht.

Und heute habe ich soeben mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass es möglich ist, auf diesem gebührenfreien Spartenprogramm TW1 sogar umfangreiche Berichterstattung aus dem Parlament - stundenlange (auch kommentierte) Live-Übertragung - zu bieten. Das passiert zwar unter Einsatz von ORF-Personal (oder ist "ORF-Star" Dr. Robert Stoppacher gerade zu TW1 gewechselt?), aber da für TW1 kein Gebührengeld fließen darf, wird dies sicher genauestens mit dem ORF abgerechnet. Der ORF als Subauftragnehmer für TW1 - eine bemerkenswerte Situation, die auch dem Kommentator noch neu ist, denn er spricht gelegentlich noch - irrtümlich - von einer ORF-Übertragung.

Interessant wäre freilich auch, wie eigentlich die Entscheidung fällt, wenn das kommerzielle ("gebührenfreie") TW1 plötzlich seine Sendezeit zu Lasten des öffentlich-rechtlichen, gebührenfinanzierten Programms Sport Plus ausweiten möchte. Immerhin musste ja heute dieses öffentlich-rechtliche Sportprogramm (angekündigt waren alte Fußballaufzeichnungen) dem kommerziellen Programm - der ausschließlich aus Werbeeinnahmen finanzierten Parlamentsübertragung - weichen. Was, wenn das nächste Mal vielleicht die "gesunde halbe Stunde" ausgeweitet werden soll (zB in Form einer "Langen Nacht der Nahrungsergänzungsmittel")?

Eigentümerwillen ohne Eigentum?

ORF-Stiftungsratsvorsitzender Pekarek überlegt, "bestimmte Unternehmensteile und Sparten des ORF" auszugliedern, denn "mangels Eigentümerwillen kann man die derzeit nicht professionell führen". Die Diskussion um Auslagerungen ist ebensowenig neu wie die von Pekarek ebenfalls angesprochene Überlegung zur (Teil-)Privatisierung. Interessant ist aber die Begründung: denn der ORF ist ja eine Stiftung des öffentlichen Rechts, die sich dadurch auszeichnet, dass sie keinen Eigentümer hat. Die Erläuterungen zur Novelle 2001, mit der diese Rechtsform geschaffen wurde, bringen es auf den Punkt: "Die Stiftung hat keinen Eigentümer – begünstigt ist die Allgemeinheit."

Der ORF hat gesetzlich festgelegte Aufgaben, die - für die begünstigte Allgemeinheit! - zu erbringen sind; und der Stiftungsrat sollte sicherstellen, dass dies geschieht. Einen "Eigentümerwillen" kann es daher per gesetzlicher Definition schon mangels Eigentümer nicht geben, und nach der Intention des Gesetzgebers sollte es ihn auch nicht geben: "Es werden bei dieser Stiftung im Gegensatz zu anderen gesellschaftsrechtlich möglichen Unternehmensformen keinerlei Anteile von Bund oder Ländern gehalten, wodurch die Unabhängigkeit garantiert bleibt."

Da Pekarek als Vorbild für eine Beteiligung Privater am ORF selbst die (indirekte) Raiffeisen-Beteiligung an der ORF-Sendertochter ORS erwähnt, klingt das natürlich ein wenig nach "Fernsehen unter dem Giebelkreuz". Frei nach einem alten Raiffeisen-Motto ("Der Bauer schafft mit Gottes Kraft - sein Helfer die Genossenschaft") könnte man das Angebot vielleicht so formulieren: "Wenn's der ORF nicht schafft mit Gottes Kraft, dann hilft ihm die Genossenschaft."

Tuesday, September 23, 2008

Überkompensation durch Fernsehgebühren? EuG entscheidet am 22.10.2008

Seit 2004 sind beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (EuG) vier Klagen anhängig, die sich gegen die Entscheidung der Kommission in der Beihilfensache C 2/2003 (TV2 Dänemark, ABl L 85 v. 26.3.2006, S. 20), richten (T-309/04 TV2/Kommission, T-317/04 Dänemark/Kommission, T-329/04 Viasat Broadcasting UK/Kommission und T-336/04 SBS und SBS Danish Television/Kommission). Mit dieser Entscheidung hatte die Kommission festgestellt, dass die dem (damals) aus Gebühren und Werbeeinnahmen finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter TV2 im Zeitraum 1995 bis 2002 zugeflossenen Fernsehgebühren (und einige weitere Maßnahmen wie Steuerbefreiungen, zinslsoe Darlehen, "zu billige" Frequenzen) staatliche Beihilfen darstellen.

Die Kommission ging von einem ordnungsgemäßen (gesetzlichen) öffentlich-rechtlichen Auftrag für TV2 aus, bemängelte aber, dass der dänische Rechnungshof keine Befugnis hatte, eine Überkompensierung der Kosten der öffentlichen Dienstleistungen von TV2 zu verhindern. Die Kommission stellte eine Überkompensation in der Höhe von 84,3 Mio Euro (in den untersuchten Jahren 1995 bis 2002) fest. Dieser Betrag muss nach der Kommissionsentscheidung daher zurückgefordert werden; im Übrigen aber wurde die Beihilfe als mit dem gemeinsamen Markt vereinbar beurteilt. Gegen die Entscheidung der Kommission haben nicht nur TV2 und die Republik Dänemark Klage erhoben, sondern auch private Wettbewerber von TV2.

Das nun für den 22. Oktober 2008 angekündigte EuG-Urteil wird auch für das laufende österreichische Beihilfenverfahren (dazu zB hier) von Interesse sein. Wie auch immer aber das EuG entscheidet, es wird damit wohl kaum das letzte Wort gesprochen sein, denn zumindest eine Seite wird wohl ein Rechtsmittel an den EuGH erheben.

Monday, September 22, 2008

One Web Day

”OneWebDay” Susan Crawford, Professorin an der University of Michigan Law School und ICANN-Board-Mitglied, hat den 22. September zum "OneWebDay" ausgerufen, um einmal im Jahr die Aufmerksamkeit auf "key internet values" zu richten. Dieses Jahr ist "online political participation" das Hauptthema; rund um die Welt sollen dazu Veranstaltungen stattfinden. Wie es beim "Earth Day", dem Vorbild von OneWebDay, um den Schutz und die Rettung der Erde geht, so soll auch OneWebDay zum Schutz des Internet aufrufen - und Crawford ist mit ähnlich missionarischem Eifer bei der Sache wie manche Earth Day-Aktivisten; hier etwa bei einem Interview mit Rocketboom zum OWD 2007:

Ein besonderes Anliegen ist Crawford auch das Thema net neutrality, wie bei einem ihrer Statements (hier zu hören) zum OWD 2008 zum Ausdruck kommt: sie sieht einen Titanenkampf zwischen der "telephone side of the world", die das Internet zurück in eine "managed box" stecken will (den "controlled network people"), auf der einen Seite, und auf der anderen Seite "the people who have fallen in love, became enraptured over the internet in the last ten years, and understand the great social change it can bring about and the empowerment it creates for everybody around the world." Große amerikanische Dramatik.

4. Österreichisches Rundfunkforum - Roundup

Noch ein kurzes Roundup zum zweiten Tag des 4. Österreichischen Rundfunkforums (zum ersten Tag siehe hier): OGH-Präsidentin Irmgard Griss beleuchtete in ihrem Beitrag den Persönlichkeitsschutz in Online-Medien, wobei sie nicht nur die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs darlegte (etwa die Online-Gästebuch-Entscheidung), sondern sich auch mit Fragen auseinandersetzte, die in Österreich noch nicht ausjudiziert sind (etwa Fragen der Bewertung von Unterrichtenden, anhand des Urteils des OLG Köln zu spickmich.de). Abschließend betonte sie, dass die Gerichte nicht nur rasch handeln müssen, sondern dass sie - angesichts des regelmäßig bestehenden Spannungsfeldes zwischen den Grundrechten der Meinungsäußerungsfreiheit und des Schutzes der Persönlichkeitsrechte - die widerstreitenden Interessen sorgfältig und nachvollziehbar gegeneinander abwägen müssen, um auch die Akzeptanz gerichtlicher Entscheidungen zu erhöhen.

Professor Walter Berka befasste sich mit der Frage, wie die Integrität von Informationen im Internet gesichert werden könnte - und legte dar, dass der Beitrag des Rechts dazu recht bescheiden ist: Kommerziell orientierte Internetkonzerne kontrollieren die über das Netz verbreiteten Informationen nach Maßstäben, die sich öffentlich nicht zu legitimieren brauchen. Besonders fatal wird die Situation, so Berka, wenn sich eine kommerziell motivierte Selbstregulierung wie im Falle Chinas mit staatlicher Zensur verbindet.

Beim Vortrag von Rechtsanwalt Albrecht Haller zum Urheber- und Verwertungsgesellschaftenrecht für Onlinemedien konnte ich leider nicht dabei sein, umso mehr freue ich mich daher auf den Tagungsband, der Anfang des kommenden Jahres bei Manz erscheinen wird. Der Vollständigkeit halber ist noch zu erwähnen, dass auch ich bei diesem Rundfunkforum referiert habe - auch diesen Beitrag zum Themenkreis "Net Neutrality" wird man im Tagungsband nachlesen können. Das 5. Österreichische Rundfunkforum wird übrigens am 17. und 18. September 2009 stattfinden - den Termin sollte man sich schon vormerken!

Hier noch Links zu Berichten in den Medien: Standard, nochmals Standard, Die Presse, nochmals Die Presse, futurezone, Wiener Zeitung, nochmals Wiener Zeitung; im Standard auch ein Interview mit Prof. Dörr.

PS - disclosure: offenzulegen habe ich, dass ich Vorstandsmitglied des REM (Forschungsinstitut für das Recht der elektronischen Massenmedien) bin, das in Kooperation mit dem Bundeskanzleramt und der RTR das Rundfunkforum veranstaltet.

Thursday, September 18, 2008

Rundfunkforum: Internet als Betriebssystem der Demokratie

Das Österreichische Rundfunkforum des Forschungsinstituts für das Recht der elektronischen Massenmedien (REM) befasst sich diesmal mit "Medien im Web" - am heutigen ersten Tag brachte zunächst Wolfgang Blau, Chefredakteur von Zeit Online, einen Überblick über die aktuellen Herausforderungen für Online-Medien (siehe einen ersten Pressebericht dazu hier).
Kritisch äußerte sich Blau unter anderem zu Regulatoren, die "neue Flaschenhälse schaffen, wo keine sind" (wobei er ausdrücklich die Lizenzierung von Internet-Fernseh-Angeboten in Deutschland ansprach - siehe dazu auch hier) - sehr deutlich sprach er sich auch für ein offenes Internet aus, das er wörtlich auch als "Betriebssystem unserer Demokratie" bezeichnete.

Rechtsanwalt Thomas Höhne erläuterte die medienrechtlichen Ordnungsvorschriften für Onlinemedien - und auch wenn er die Materie als "dull but important" beurteilte, sorgten schon die Einblicke in die umfassenden Praxiserfahrungen des Referenten für einen spannenden Vortrag. Michael Kogler vom Bundeskanzleramt skizzierte erste Überlegungen zur Umsetzung der Mediendienste-Richtlinie in Österreich, soweit Online-Medien davon betroffen sind. Eine Lizenzpflicht von Webcast/Streaming-Angeboten soll es demnach in Österreich auch weiterhin nicht geben, ein Anzeigesystem reiche vollkommen aus. Auf Beamtenebene werde ein erster Entwurf für die Umsetzung der Richtline jedenfalls bis Ende des Jahres vorliegen - wie es politisch weitergeht, ist natürlich derzeit nicht abzusehen.
Professor Dieter Dörr von der Universität Mainz, der früher auch selbst bei einem öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter tätig war, setzte sich in seinem Vortrag differenziert mit der Frage der Online-Tätigkeit öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten auseinander. Bekannt kritisch steht er den Bemühungen der Kommission gegenüber, über das Beihilfeverfahren Einfluss auf die Definition des öffentlich-rechtlichen Auftrags in den Mitgliedstaaten zu gewinnen. Zugleich aber sieht er die im Zuge des deutschen Beihilfeverfahrens gegebenen Zusagen (Stichwort: "Drei-Stufen-Test") auch als große Chance für die Rundfunkanstalten, ihr öffentlich-rechtliches Profil zu schärfen- wenn man den Test denn ernsthaft durchführt. Wenn man aber, wie derzeit im Gespräch, die Marktauswirkungen durch Sachverständige beurteilen lasse, die von den Gremien der Anstalten selbst beigezogen werden, können man wohl vorhersehen, was herauskommen werde. Durchaus kritisch äußerte sich Dörr über so manche Programmleistung der öffentlich-rechtlichen Anstalten; und dass man ihnen Sponsoring erlaubt habe, sei überhaupt ein Danaergeschenk gewesen: die Einnahmen daraus seien gering, der Imageschaden aber riesig.

Update: SPG vor VfGH / Vertragsverletzungsverfahren

In der am kommenden Montag beginnenden Herbstsession wird sich der Verfassungsgerichtshof, wie er heute in einer Presseaussendung bekanntgab, auch mit "Individualanträgen von Telekommunikationsbetreibern beschäftigen, die sich gegen Neuerungen im Sicherheitspolizeigesetz wenden." Dabei geht es um die "Kommunikationsüberwachung", die Antragsteller hätten vorgebracht, dass die neu eingeführten Regelungen (BGBl I 2007/114) aus vielen Gründen verfassungswidrig seien:

"So ergebe sich z.B. die Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen zu einer bestimmten Nachricht (mit Zeitpunkt, Name und Anschrift), obwohl es keine Rechtsgrundlage für diese 'Vorratsdatenspeicherung' gebe. Dass die Sicherheitsbehörden Auskünfte ohne richterliche Genehmigung anfordern können, ist für die Antragsteller ebenfalls verfassungswidrig. Zahlreiche Begriffe im Gesetz (z.B. die Formulierung, dass 'bestimmte Tatsachen' eine Annahme einer Gefahrensituation rechtfertigen) seien unklar definiert. Und schließlich seien nun neue Kommunikationsüberwachungstechniken (IMSI-Catching) erlaubt, die flächendeckend in den Datenschutz völlig Unbeteiligter eingreifen würden."

Der VfGH muss zuerst entscheiden, ob die Anträge zulässig sind, erst dann kann gegebenenfalls auf den Inhalt eingegangen werden.

Das mit der fehlenden gesetzlichen Grundlage für eine Vorratsdatenspeicherung stört auch die Europäische Kommission - sie will (laut Pressemeldung, eine offizielle Aussendung habe ich jetzt nicht gefunden) daher Österreich und acht anderen Mitgliedstaaten ein "zweites Mahnschreiben" (formal: "eine mit Gründen versehene Stellungnahme") wegen bislang nicht erfolgter Umsaetzung der RL über die Vorratsspeicherung von Daten schicken. Da tatsächlich noch keinerlei Umsetzungsmaßnahmen gesetzt wurden, würde die Kommission wohl kein allzu schweres Spiel haben, wenn sie die Sache dann vor den EuGH bringen möchte (dass Österreich eine Umsetzungsmaßnahme innerhalb der nächsten zwei Monate zustandebringt, würde ich eher nicht erwarten). Spannend wird freilich, wie der EuGH über die Nichtigkeitsklage Irlands gegen die Richtlinie entscheidet. Eine erste Orientierung in der Sache kann man am 14. Oktober erwarten, wenn die Schlussanträge in diesem Verfahren (C-301/06 Irland/Rat und Parlament) gestellt werden.

In anderen Telekomsachen hat die Kommission heute ebenfalls die Einleitung oder Fortsetzung von Vertragsverletzungsverfahren (siehe auch die Übersicht hier) beschlossen:
  • betreffend die Notrufnummer "112" wurde Italien gemahnt, da dort die Anrufe zur Notrufnummer "112" nicht an andere Notdienste weitergeleitet werden kann; gegen Bulgarien und Rumänien soll wegen nicht vollständiger Funktionalität der Notrufnummer "112" Klage vor dem EuGH erhoben werden, allerdings gewährt die Kommission noch gnädig eine Nachfrist von drei Monaten, bevor die Klage eingebracht werden soll (ist das eine neue Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens - nach erstens Mahnschreiben und zweitens mit Gründen versehener Stellungnahmen dann drittens die aufschiebend beschlossene Klage?) - (Link zur Presseaussendung der Kommission)
  • Spanien erhält eine mit Gründen versehene Stellungnahme betreffend die Universaldienstfinanzierung; Polen wird vor dem EuGH geklagt weil dort die Regulierungsbehörde den Breitbandmarkt regulierte, ohne vorher eine Marktanalyse vorgenommen zu haben; Zypern kommt ebenfalls vor den EuGH wegen der nicht ordnungsgemäßen Einräumung von Wegerechten betreffend Mobilfunkunternehmen (Link zur Presseaussendung)
  • drei neue Vertragsverletzungsverfahren wurden eingeleitet "zur Unabhängigkeit und Effizienz der Telekom-Regulierungsbehörden in Lettland, Litauen und Schweden"; bei Lettland und Litauen, weil dort der als Regulierungsbehörde in Teilbereichen zuständige Minister gleichzeitig noch "Tätigkeiten im Zusammenhang mit Eigentum und Kontrolle ('operative Tätigkeiten') bei einigen staatlichen Telekommunikationsunternehmen" ausüben; in Schweden hat die Regulierungsbehörde aufgrund der Rechtsprechung nur eine eingeschränkte Zuständigkeit in Zusammenschaltungsstreitigkeiten zwischen Telekombetreibern (Link zur Presseaussendung).