Sunday, February 06, 2011

Funkstille? Wie sich profil die österreichische Telekomregulierung vorstellt

Das aktuelle profil berichtet über diverse angebliche "Ideenkonzepte" der PR-Agentur HocheggerCom -  früher (jetzt nicht mehr) für die Telekom Austria tätig -, die unter anderem für zwei FPÖ-Infrastrukturminister und für "den unabhängigen Telekom-Regulator Georg Serentschy" erstellt worden seien (etwa um das Jahr 2002). Zur Position der RTR und von Dr. Georg Serentschy dazu siehe deren heutige Aussendung, in der sie sich "alle möglichen rechtlichen Schritte in alle Richtungen gegen das Aufstellen und Verbreiten rufschädigender Unterstellungen" vorbehalten. Zu den alten Sachen will ich hier nichts anmerken (für ein kleines Stimmungsbild von damals illustrativ zB das, das, das und das), ich möchte nur die profil-Missverständnisse zur Organisation der Telekom-Regulierung in Österreich kurz aufklären - dazu zunächst ein Zitat aus dem profil-Bericht:
"Seit 2002 sitzt Georg Serentschy für die Republik Österreich an der Spitze der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, kurz RTR.. Er erfüllt damit eine wichtige Funktion. Die von der Papierform her unabhängige RTR wacht unter anderem darüber, dass Kundentarife wie Geschäftsbedingungen klar kalkuliert und formuliert werden und kein Anbieter eine allfällige marktbeherrschende Stellung zu seinen Gunsten missbraucht. Und wenn doch, kann die RTR scharfe Sanktionen verhängen. Kurzum: Ohne Georg Serentschy herrschte auf dem österreichischen Telekommunikationsmarkt Funkstille."
1. Von der Papierform her unabhängige RTR?
Unabhängig ist die RTR von den Betreibern (zB von der Telekom Austria), nicht aber von der Politik: die RTR unterliegt - im Fachbereich Telekommunikation und Post - der Aufsicht und den Weisungen der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, bzw in fachlicher Hinsicht in der Tätigkeit für die Telekom-Control-Kommission den Weisungen der Vorsitzenden dieser Kommission (siehe näher dazu § 18 KOG).

2. RTR wacht über Kalkulation von Kundentarifen etc.?
Die von profil hier genannten Aufgaben, soweit sie überhaupt von einer Regulierungsbehörde wahrgenommen werden, sind nicht Aufgaben der RTR, sondern der Telekom-Control-Kommission, zu deren Unterstützung die RTR dient (§ 16 KOG; § 17 Abs 2 KOG).

3. RTR kann scharfe Sanktionen bei Marktmachtmissbrauch verhängen?
Unsinn: beim Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung kann die RTR keinerlei Sanktionen (oder gar "scharfe Sanktionen") verhängen; über die theoretisch mögliche Abschöpfung der Bereicherung nach § 111 TKG 2003 wäre auf Antrag der Telekom-Control-Kommission durch das Kartellgericht zu entscheiden; einzige Aufgabe der RTR in diesem Zusammenhang wäre es, den abgeschöpften Betrag zu ihrer Finanzierung entgegenzunehmen (§ 111 Abs 2 TKG 2003).

4. Funkstille?
Ohne Aufgaben und Bedeutung des Geschäftsführers für den Fachbereich Telekommunikation und Post der RTR gering achten zu wollen: auch ohne ihn - egal, wer diese Funktion gerade ausübt - würde auf dem österreichischen Telekommunikationsmarkt wohl kaum Funkstille herrschen. Bei aller Liebe zur journalistischen Zuspitzung und Übertreibung sollte der Tatsachenbezug nicht ganz verloren gehen.

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