Wednesday, August 12, 2009

Rundfunkforum 2009 und Dokumentation des Rundfunkforums 2008

Das nächste Rundfunkforum - dieses Jahr zum Thema "Public Value" - findet, wie schon angekündigt, am 17. und 18. September 2009 in Wien statt (Achtung neuer Veranstaltungsort: Kommunalkredit, Türkenstraße 9, 1090 Wien) - hier der Link zur Einladung mit dem endgültigen Programm und zum Anmeldeformular. Zusätzlich zu den schon in der ersten Ankündigung genannten ReferentInnen wird auch Dr. Susanne Pfab, Geschäftsführerin der ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz, einen Vortrag halten, der sich mit dem (deutschen) Drei-Stufen-Test befasst. Eine spannende Diskussion ist garantiert, insbesondere auch zur Frage, welche Form eines Public Value-Tests in Österreich zu erwarten ist.

Im vergangenen Jahr stand das Rundfunkforum unter dem Generalthema "Medien im Web" (siehe dazu hier und hier). Die dort gehaltenen Referate sind nun im Manz-Verlag erschienen (Bestellformular); hier das Inhaltsverzeichnis:
[Disclosure: ich bin Vorstandsmitglied des Veranstalters]

In der Krise lieber kommunizieren als dinieren: Ofcom Report (und anderer Lesestoff)

"Consumers prefer communications over celebrations in recession", so fasst die britische Regulierungsbehörde Ofcom wesentliche Ergebnisse ihres aktuellen Communications Market Report 2009 (pdf) zusammen (Presseaussendung; siehe auch die Übersicht über die Daten): "When asked which items consumers were likely to cut back on in the recession, 47 per cent would choose to cut back on going out for dinner ... only a fifth (19 per cent) who would cut back on mobile phone spend, 16 per cent on TV subscriptions and 10 per cent on their broadband services."

Wenig überraschend ist, dass die Ofcom-Leute wieder ganz beeindruckt davon sind, wie gut es den Menschen dank ihrer Arbeit geht ("People taking control and getting good deals in downturn"), auch wenn es für sie sonst manchmal weniger zu lachen gibt (siehe zB "Tories would cut Ofcom powers", Maggie Bown: Why I have sympathy for Cameron's view on Ofcom's policy role", "Ofcom hits back at David Cameron", "Ofcom is out of date", "Does Ofcom deserve it?", "Ofcom trims pay at top", usw).

In diesem Zusammenhang gleich noch Hinweise auf weiteren Lesestoff:

Tuesday, August 11, 2009

10. Salzburger Telekom-Forum mit Reding, Ostermayer (und überhaupt Jedermann)

Schon zum zehnten Mal findet heuer das Salzburger Telekom-Forum statt, diesmal aber nicht wie üblich im September, sondern bereits am 27. und 28. August (Programm, Online-Anmeldeformular). Veranstaltet wird das Telekom-Forum von der Universität Salzburg gemeinsam mit der Europäischen Kommission - GD Informationsgesellschaft und der RTR.

Zur Jubiläumsveranstaltung wird auch Kommissarin Reding selbst dabei sein und zu "i2010: Stand und Ausblick" sprechen (zu "post i2010" läuft noch bis 9. Oktober eine Konsultation; allzuviel Konkretes kann man daher wohl kaum erwarten, aber für ein paar starke Worte ist die Kommissarin immer gut, auch wenn sie nicht immer zutreffend sind, siehe zB hier oder hier). Daran anschließend referiert Staatssekretär Ostermayer zu "Auswirkungen elektronischer Kommunikation auf die Mediennutzung und den Medienstandort", und schließlich wird Harald Himmer, Vorstand von Alcatel-Lucent Austria und zugleich Vizepräsident des Bundesrats "Erwartungen der Industrie an eine IKT-Politik" (also irgendwie wohl auch an ihn selbst) formulieren (jede Wette, dass dabei wieder einmal "die Einrichtung einer zentralen Stelle zur Koordinierung aller österreichischen IKT-Maßnahmen" gefordert und auf die tolle Internetoffensive verwiesen werden wird).

Aus rechtlicher Sicht besonders spannend sind die beiden Vorträge am frühen Nachmittag des 27. August: zunächst wird Wolfgang Bier (Richter am deutschen Bundesverwaltungsgericht) über "Regulierungsrecht und Ermessensspielraum" sprechen (siehe dazu auch seine Ausführungen beim Seminar der Kommission für nationale Richter am 1.12.2008); im Anschluss daran Josef Azizi (Richter am EuG) über "Die Grenzen richterlicher Kontrolle im Marktmissbrauchsverfahren".

Der zweite Tag des Telekom-Forums ist dann der zukünftigen Rechtsentwicklung gewidmet: Wolf-Dietrich Grussmann von der Europäischen Kommission spricht zum Stand des "Review",
Christian Singer vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie über
Rechtsetzungsvorhaben im Telekommunikationsrecht und Patrick Segalla vom Bundeskanzleramt über Rechtsetzungsvorhaben im Rundfunkrecht.

Und wenn sozusagen jedermann zum Telekom-Forum kommt, so kommt diesmal auch das Telekom-Forum zum Jedermann: Die Veranstalter haben den Termin nämlich so angesetzt, dass am 27. August auch eine Aufführung des Jedermann bei den Salzburger Festspielen besucht werden kann.

Monday, August 10, 2009

Weiterentwicklung in "abermals verschärftem Umfeld": ORF-Geschäftsbericht 2008

Irgendwann hat auch die beständigste "erfolgreiche Weiterentwicklung" ein Ende: das Einleitungsstatement des Generaldirektors im ORF-Geschäftsbericht für das Jahr 2008 spricht von einem "umfassenden Überblick über die Weiterentwicklung des Unternehmens" - in den Jahren zuvor war stets von einer "erfolgreichen Weiterentwicklung" die Rede gewesen (siehe dazu schon hier). Nicht verändert hat sich freilich die fortschreitende Verschärfung, und so kann man neuerlich von "verschärfte[n] Rahmenbedingungen" (S. 5), "einem abermals verschärften Konkurrenzumfeld" (S. 9) und einer "verschärften Wettbewerbssituation" (S. 14) lesen (siehe auch dazu den Vergleich mit den Vorjahren hier). Daneben finden sich, wenn auch etwas sparsamer als letztes Jahr, die üblichen Hinweise auf "Highlights" und "Höhepunkte" des Programms und eine Übersichtsdarstellung sonstiger Leistungen und Aktivitäten.

Die wirtschaftliche Situation des Unternehmens wird - wie ebenfalls üblich - nur sehr knapp abgehandelt; nicht einmal der Jahresabschluss wird vollständig wiedergegeben. "Dank konsequenter Sparmaßnahmen und Strukturverbesserungen liegt der Jahresabschluss über den Prognosen", heißt es im Geschäftsbericht auf Seite 14 (gemeint ist wohl, dass das Ergebnis besser als prognostiziert ausfiel). Ein Hinweis auf Urheber und Zeitpunkt der Prognosen wäre hilfreich gewesen: denn noch im Februar 2008 erwartete der ORF selbst, dass der Bilanzgewinn "am Jahresende 2008 15,6 Millionen Euro betragen" werde - erst gegen Ende des Geschäftsjahres gab es dann Prognosen von "minus 100 Mio Euro" und im Februar 2009 ein vorläufiges Ergebnis, das wundersamer Weise "deutlich besser als erwartet" war (siehe dazu hier). Und dass diese sozusagen in letzter Sekunde erfolgte Verbesserung auf konsequente Sparmaßnahmen und Strukturverbesserungen zurückzuführen ist, stimmt immerhin unter der Annahme, dass auch "Stukturverbesserungen" in den Beteiligungen damit gemeint sind - schließlich ist die "Ergebnisverbesserung" im Wesentlichen Folge einer Neustrukturierung und damit verbunden Neubewertung der Beteiligung des ORF an den Österreichischen Lotterien (siehe dazu hier).

Über diese Beteiligung an den Lotterien verliert der Geschäftsbericht allerdings kein Wort (die Hinweise auf eine "Kreuzfahrt ins Glück" [S. 39] und "Wege zum Glück" [S. 40] beziehen sich auf Programmangebote, nicht auf die Beteiligung am Glücksspielunternehmen und die glückliche Bilanzverbesserung). Auch wer analog zu Geschäftsberichten börsenotierter Unternehmen einen Lagebericht oder einen Bericht über wesentliche Entwicklungen seit dem Ende des Geschäftsjahres 2008 sucht, wird im ORF Geschäftsbericht 2008 nicht fündig (siehe dazu auch schon hier).

Wer gerne vergleichen möchte, wie es andere öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten mit ihren Jahresberichten halten:

Wednesday, August 05, 2009

Update zu den Telekom-Richtlinien: Reformpaket und GSM-RL

Das Reformpaket zum Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste konnte bekanntlich vor dem Sommer nicht mehr beschlossen werden, weil das Plenum des Parlaments den in informellen Verhandlungen zwischen Vertretern des Rats, des Parlaments und der Kommission erzielten Kompromiss in einem einzigen Punkt - der allerdings von hoher Symbolkraft ist - nicht mitgetragen hat (siehe dazu hier). Die legislativen Entschließungen des Parlaments (1, 2, 3) wurden dem Rat dann auch formell nicht mehr so rechtzeitig vorgelegt, dass eine offizielle Befassung im Rat "Verkehr, Telekommunikation und Energie" am 11. und 12. Juni möglich gewesen wäre. Die Minister haben sich allerdings auch so darauf verständigt, die vom Parlament gewünschte Änderung nicht so ohne weiteres anzunehmen und das Verfahren in den Vermittlungsausschuss zu bringen. Wie Kommissarin Reding sagte: "It's a question of institutional pride".

Um die damit berühmt gewordene "Abänderung 138" ist eine auf beiden Seiten recht emotional geführte Auseinandersetzung entstanden, die mit dem tatsächlichen normativen Gehalt dieser Änderung oft kaum etwas zu tun hat (es geht um eine Ergänzung der Regulierungsziele des Art 8 RahmenRL; siehe zum Text schon hier). Selbst reguläre bürokratische Vorgänge wie die nach der zweiten Lesung im Parlament vorgesehenen Stellungnahmen der Kommission, die letzte Woche veröffentlicht wurden (1, 2, 3), geben da verschiedenen Verschwörungstheorien neue Nahrung. Monica Horten von iptegrity etwa schreibt: "DG Information Society has quietly released its position on the Telecoms Package Second Reading, just as everyone is heading off for the summer holidays. No doubt Commissioner Viviane Reding was hoping no-one would see it." Was die Kommission in dieser Stellungnahme wirklich gesagt hat, war:
"Nach der ersten Lesung im Europäischen Parlament übernahm die Kommission die Abänderung 138 in ihren geänderten Vorschlag, befürwortete dann aber den zwischen Europäischem Parlament und Rat anschließend ausgehandelten Kompromisstext als ausgewogene Lösung. Die Kommission könnte die Abänderung daher übernehmen, wird aber alles tun, um in dieser Frage die Herbeiführung eines Kompromisses zwischen beiden Gesetzgebern zu erleichtern."
Man könnte das auch anders formulieren - etwa: "uns ist das herzlich egal".
Neuer Zielzeitpunkt für den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist übrigens das Jahresende; das Europäische Parlament hat als vorläufiges Datum für eine dritte Lesung den 15. Dezember 2009 vorgesehen.

GSM-Richtlinie:
Immerhin eine Richtlinie wird aber schon früher zustandekommen: die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 87/372/EWG des Rates über die Frequenzbänder, die für die koordinierte Einführung eines europaweiten öffentlichen zellularen digitalen terrestrischen Mobilfunkdienstes in der Gemeinschaft bereitzustellen sind wurde am 27. Juli 2009 auch vom Rat angenommen und soll im September formell unterzeichnet und dann im Amtsblatt veröffentlicht werden (Vorschlag der Kommission, Legislative Entschließung des Parlaments vom 06.05.2009, Presseaussendung des Rates über die Annahme am 27.07.2009, Presseaussendung der Kommission; siehe in diesem Blog auch schon hier, sowie zu einem ersten Vorschlag der Kommission aus dem Jahr 2007, mit dem die GSM-RL ganz aufgehoben werden sollte, auch hier).

Nach dieser Richtlinie machen die Mitgliedstaaten das bisher ausschließlich für GSM gewidmete 900 MHz-Band (880–915 MHz und 925–960 MHz) auch für UMTS-Dienste "sowie für andere terrestrische Systeme verfügbar, die europaweite elektronische Kommunikationsdienste erbringen und im Einklang mit den technischen Umsetzungsmaßnahmen, die gemäß der Entscheidung Nr. 676/2002/EG erlassen werden, störungsfrei neben GSM-Systemen betrieben werden können" (die Kommission will solche Entscheidungen in Richtung LTE demnächst in Angriff nehmen). Für die Umsetzung bleiben den Mitgliedstaaten nur sechs Monate ab dem Inkrafttreten, sodass etwa ab April 2010 die Öffnung bewirkt sein sollte. Freilich müssen die Mitgliedstaaten auch untersuchen, "ob aufgrund der bestehenden Zuteilung des 900-MHz-Bands an die in ihrem Gebiet im Wettbewerb stehenden Mobilfunkbetreiber Wettbewerbsverzerrungen auf den betreffenden Mobilfunkmärkten wahrscheinlich sind"; solche Verzerrungen müssen, "soweit dies gerechtfertigt und verhältnismäßig ist, in Übereinstimmung mit Artikel 14 der Richtlinie 2002/20/EG" behoben werden.

Tuesday, August 04, 2009

Zauberwort "demnächst": die zielstrebige Internetoffensive

Nur eine kleine Merkpost: im Oktober 2008 wollte die mit großem Brimborium gestartete sogenannte "Internetoffensive" ihre "Internetdeklaration" (ich verzichte hier auf die penetrante durchgängige Großschreibung, wie sie auf der Website der "Internetoffensive" üblich ist) als "Basis für eine längst überfällige IKT-Strategie für Österreich" an die Bundesregierung übergeben. Anfang November 2008 wollte man dann auf die neue Bundesregierung warten (die am 2. Dezember 2008 ganz offiziell stand). Im April 2009 fragte ich einmal nach, und bekam die Antwort, dass "in den nächsten Wochen" der Termin zur Übergabe der natürlich längst fertigen Deklaration stehen werde. Und vor etwa einem Monat war in einer Presseaussendung der Verkehrsministerin (siehe auch Bericht in der futurezone) Folgendes zu lesen:
"Internetoffensive Österreich
Weiters kam bei der Unterredung die Notwendigkeit einer zentralen Koordinierungsstelle für IKT-Fragen auf Bundesebene zur Sprache, um eine einheitliche IKT-Strategie für Österreich zielstrebig voranzubringen. Dazu haben sich im Vorjahr 170 Unternehmen, Organisationen und Institutionen zur 'Internetoffensive Österreich' zusammengetan; in sieben Arbeitskreisen wurden die Grundlagen für eine solche Strategie entwickelt, die in einer 'Österreichischen INTERNETDEKLARATION' festgehalten und demnächst an die Bundesregierung übergeben werden." [Hervorhebung hinzugefügt]
Demnächst ist ein dehnbarer Begriff: bis heute ist noch immer keine "Internetdeklaration" auf der seit Monaten ziemlich verwaisten Website der "Internetoffensive" zu finden, und von einem Präsentationstermin ist auch nichts mehr zu hören. Ob die für die Koordination verantwortlichen Lobbyisten das Projekt schon abgerechnet haben?
[Zur Geheimsache Internetdeklaration in diesem Blog bisher zB hier, hier und hier]

Monday, August 03, 2009

Auf dem Weg zur Nutzung der "digitalen Dividende": FZBV und FNV-Novellen

Die Nutzung der digitalen Dividende bedarf nicht nur großer Worte, sondern auch kleiner (und größerer) rechtlicher Voraussetzungen. Die nun kundgemachten Novellen zur Frequenzbereichszuweisungsverordnung 2005 (FBZV 2005) und zur Frequenznutzungsverordnung 2005 (FNV 2005) sind dazu ein erster Schritt auf nationaler Ebene. Entsprechend den Ergebnissen der letzten Weltfunkkonferenz wird damit die Nutzung des Frequenzbandes von 790 bis 862 MHz durch Mobilfunkdienste (außer dem mobilen Flugfunkdienst) auf ko-primärer Basis - dh gleichrangig mit Rundfunkdiensten - ab 17. Juni 2015 ermöglicht.

Wer an meiner Lehrveranstaltung zur Frequenzverwaltung teilgenommen hat, sollte wissen, was primäre und sekundäre Funkdienste sind, für die anderen muss hier ein Hinweis auf § 5 FBZV 2005 (insb. Abs 3) genügen. Das obige Bild zeigt die neue Frequenzbereichszuweisung für den 790 bis 862 MHz-Bereich: in der rechten Spalte steht die Frequenzbereichszuweisung im österreichischen Bundesgebiet, in der mittleren Spalte jene gemäß Artikel 5 VO Funk. Die kryptischen Zahlenkombinationen verweisen auf die Fußnoten gemäß VO Funk; die neuen Fußnoten sind in der aktuellen Novelle zu finden (die FBZV ist rechtstechnisch insofern bemerkenswert, als sie zu einem wesentlichen Teil in englischer Sprache erlassen wird!)

Die Frequenznutzung ergibt sich aus der ebenfalls geänderten FNV 2005. Darin wird in den Nutzungsbedingungen zum 790 bis 862 MHz-Bereich festgelegt, dass es - ausgenommen befristete Zuteilungen im Zuge von Simulcastphasen in der Dauer bis zu 18 Monaten - keine Neuzuteilungen mehr für Rundfunkdienste mehr geben soll. Für die Nutzung durch den Mobilfunkdienste heißt es wörtlich:
"Bemerkung zum Datum 17. Juni 2015: Abhängig von der endgültigen Analog-Digital Umstellung des Fernsehens, vom Spektrumsbedarf für die Nutzung durch terrestrisches Fernsehen, vom Spektrumsbedarf für Rundfunkhilfsdienste, von den Entscheidungen zur Nutzung der Digitalen Dividende auf österreichischer und europäischer Ebene und vom Ergebnis der Frequenzkoordinierung mit den Nachbarverwaltungen und deren Umstellungsplänen auf digitalen Rundfunk wird angestrebt, das Datum des Inkrafttretens der Frequenzzuweisung vorzuverlegen."
Vorerst aber ist - bis zum 17. Juni 2015 - die Nutzung (auf sekundärer Basis) durch Rundfunkhilfsdienste (insbesondere drahtlose Mikrofone) weiter möglich. Was mit diesen Mikrofonen geschehen soll, ist eine der kritischen Fragen bei der Nutzung der digitalen Dividende. Die Europäische Kommission, die vor kurzem eine Konsultation zur Digitalen Dividende gestartet hat (siehe auch die Presseaussendung dazu, mit weiteren Links auch zu den von der Kommission beauftragten Studien), denkt diesbezüglich an "spezifische Maßnahmen zur Frequenzharmonisierung, innerhalb oder außerhalb der digitalen Dividende", was nicht gerade sehr konkret klingt. Im Wesentlichen dürfte die Diskussion aber nur mehr darum gehen, wie teuer die Absiedlung dieser Mikrofonsysteme aus dem 790 bnis 862 MHz-Bereich ist und ob diese Kosten aus dem Erlös der zu erwartenden Frequenzversteigerung gedeckt werden (vergleiche dazu etwas den Beschluss des Deutschen Bundesrats bei der Zustimmung zur "Zweiten Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung".

Zur innerösterreichischen Debatte verweise ich auf die unterschiedlichen Positionen der Geschäftsführer der RTR (siehe hier, hier und hier) - was wieder einmal zeigt, dass wir in Österreich von einer konvergenten Regulierungsbehörde noch weit entfernt sind. Die Telekom-Sprecher der Regierungsparteien haben sich demgegenüber vor kurzem bei der Debatte zur TKG-Novelle klar positioniert (siehe dazu hier).

PS: an der Konsultation der Europäischen Kommission ist wieder einmal der liberale Umgang mit den angenommenen wirtschaftlichen Vorteilen beeindruckend: "opening up the digital dividend to wireless broadband services creates a value of anywhere between EUR 3 billion and EUR 97 billion", heißt es im Konsultationsdokument. Diese Zahlen aus dem Traumbuch einer Studie (siehe die Folie 31 dieser Zusammenfassung) beruhen auf unterschiedlichen Szenarien, die allerdings nicht nur das 790 bis 862 MHz-Band - sondern teilweise das gesamte 470-862 MHz-Band - betreffen. Die Überschrift der Presseaussendung sieht aber ohnehin "Vorteile für die Verbraucher und Wirtschaftswachstum im Volumen von bis zu 50 Mio. EUR" (und auch wenn im Text deutlich wird, dass nicht Millionen, sondern Milliarden gemeint sind, sind die 50 Mrd. EUR immerhin um 3 Mrd. mehr als in derStudie für alle Szenarien genannt wird, in denen nur das 790-862 MHz-Band freigegeben wird).

Unterhaltsame Urlaubslektüre: Nationalratsprotokolle zur TKG-Novelle

Im Urlaub ist bei der Lektüre eher fiction als non-fiction angesagt. Ein gelegentlicher Blick in die stenographischen Protokolle des Nationalrats passt da aber durchaus dazu. Zur jüngsten TKG-Novelle (siehe dazu hier und hier), die in der 27. Sitzung des Nationalrats am 17.06.2009 beschlossen wurde, ist zwar erst das vorläufige Protokoll verfügbar, aber die Lektüre lohnt sich allemal. Hier einfach einmal ein paar unkommentierte Auszüge aus dem Debattenbeitrag der Abg. Mag. Karin Hakl, die gemeinsam mit Abg. Ing. Kurt Gartlehner den Initiativantrag zu dieser TKG-Novelle eingebracht hat:
"In diesem Gesetz sehen wir vor, dass in Zukunft sämtliche Telekommunikationsleitungen von allen Telekommunikationsdiensteanbietern mitbenutzt werden können, dass Leitungsrechte gewährt werden, die es möglich machen, dass ein Telekom-Unternehmen in jedem privaten Haus, über öffentlichem Grund, überall in Österreich seine Leitungen verlegen kann. ...
Jene Elektrizitätsunternehmen oder kleinen Telekom-Anbieter, die bis jetzt keine große Flächendeckung erreicht haben, können auf die Netze derer gehen, die eine große Flächendeckung haben, und ihre Produkte anbieten. ...
Es ist gesetzlich festgeschrieben worden, wie Märkte neu definiert werden können, weil es klar ist, dass sich bei der Telefonie der Wettbewerb nicht mehr nur im Festnetzbereich abspielt. Wenn ich bei 10 Prozent Festnetzkunden irgendwann immer noch der Marktführer bin, weil alle anderen längst mobil telefonieren, dann heißt das, dass Märkte längst neu zu definieren sind. Das wurde in der Vergangenheit bereits gemacht, die gesetzlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen schaffen wir mehr oder weniger im Nachhinein."
Eine kleine Empfehlung dazu: Bevor Sie auf Basis dieser Ausführungen ein Geschäftsmodell entwickeln, sollten Sie doch besser in das Gesetz schauen. Und: Auf vielen Redemanuskripten findet sich der Hinweis "Es gilt das gesprochene Wort" - in diesem Fall sollte der Hinweis lauten: "Es gilt das beschlossene Gesetz".
[Aus der ständigen Rechtsprechung: "Die in Gesetzesmaterialien zum Ausdruck kommende Absicht des historischen Gesetzgebers ist weder das einzige noch das wichtigste Mittel der Gesetzesauslegung. Stehen die Materialien in eindeutigem Widerspruch zum Wortlaut des Gesetzes, sind sie für die Auslegung bedeutungslos" zB VwGH 23.02.2001, 98/06/0240]

Ich will nicht die ganze Debatte exzerpieren, nur noch zwei kleine Zitate:
Ganz im Ernst ist an der Debatte noch interessant, dass sich beide Abgeordnete, die den VP/SP-Initiativantrag eingebracht haben, für die Nutzung der digitalen Dividende durch den Mobilfunk aussprechen (was allerdings insofern wenig überraschend ist, als es sich um die jeweiligen Telekomsprecher der Parteien handelt, die gewiss einschlägig gut gebrieft wurden - ob das die für Rundfunkfragen zuständigen Mediensprecher ebenso sehen, ist nicht bekannt) :
  • Abg Hakl: "Da wäre es zum Beispiel volkswirtschaftlich wichtig und sinnvoll, die sogenannte Digitale Dividende dem Mobilfunk zuzuteilen."
  • Abg. Gartlehner: "Ich möchte darüber hinaus darauf verweisen, dass die Digitale Dividende natürlich eine kosteneffiziente Möglichkeit wäre, in entlegenen Regionen eine leistungsfähige Infrastruktur herzustellen."
    [zur digitalen Dividende siehe auch hier, hier und hier]
Neu war für mich, dass schon in diesem Herbst eine weitere TKG-Novelle kommen soll, "mit der neue Rahmenbedingungen für den Wettbewerb geschaffen werden", wie dies Abg. Hakl ankündigte. Bekannt ist, dass die - verspätete - Umsetzung der Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten im Herbst erfolgen soll. Wirklich neue Rahmenbedingungen für den Wettbewerb wird diese Novelle allerdings kaum bringen. Dass aber die Änderungen des EU-Rechtsrahmens schon umgesetzt werden sollen, noch bevor es auf EU-Ebene zu einer endgültigen Einigung gekommen ist, kann ich mir kaum vorstellen.

Monday, July 27, 2009

Postraub: Was das Volk begehren soll

Nach dem österreichischen Strafgesetzbuch begeht einen Raub, "wer mit Gewalt gegen eine Person oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89) einem anderen eine fremde bewegliche Sache mit dem Vorsatz wegnimmt oder abnötigt, durch deren Zueignung sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern". Postraub - also ein Raub, der auf die Wegnahme von Sachen wie zB Briefen oder Geld gerichtet ist, die sich im Gewahrsam der Post befinden - ist in Österreich, anders als zB in den USA, kein besonders qualifiziertes Delikt.

Ganz sicher kein Postraub ist es, wenn die Österreichische Post AG eigene Filialen schließt (schließen will), denn dabei wird ihr weder etwas weggenommen oder abgenötigt, sondern es geht um ihre unternehmerische Entscheidung, die allerdings bestimmten Beschränkungen auf Grund des von der Post zu erbringenden Universaldienstes unterworfen ist (siehe dazu näher schon in diesem Beitrag).

Dennoch ist gerade für Postamtsschließungen der Begriff "Postraub" wieder in Mode gekommen: Die Sozialistische Jugend protestiert gegen die geplanten Filialschließungen unter der Domain http://www.postraub.at/, und die Christgewerkschafter haben unter dem Slogan "Stopp dem Postraub" ein Volksbegehren initiiert. Da genügend Unterstützungserklärungen vorgelegt wurden, hat die Innenministerin die Eintragungswoche (27. Juli bis 3. August 2009) festgelegt; in dieser Woche müssen 100.000 Eintragungen erfolgen, damit das Volksbegehren im Parlament behandelt werden muss (die schon vorgelegten Unterstützungserklärungen werden eingerechnet).

Die Initiatoren des Volksbegehrens haben den Weg gewählt, nicht einen fertigen Gesetzesantrag zu stellen, sondern eine bloße "Anregung" (vergleiche § 3 Abs 1 des Volksbegehrengesetzes). Hier der Wortlaut:
„Wir fordern: Aufrechterhaltung der Infrastruktur und dadurch Sicherung von Postdienstleistungen zu gleichen Bedingungen für die gesamte Bevölkerung. Novellierung des Postgesetzes und Erhebung in den Verfassungsrang;
Fixierung von mindestens 1300 Postfilialen im Postgesetz welche durch die Post AG zu führen sind.
Schaffung von rechtlichen Rahmenbedingungen die auch nach der Liberalisierung Brief einen fairen Wettbewerb sicher stellen.“
Die Kundmachung der Entscheidung der Innenministerin über die Einleitung des Volksbegehrens erfolgte im Amtsblatt zur Wiener Zeitung am 27. März 2009 (da die Wiener Zeitung das gedruckte Amtsblatt ja als letzte Rettung vor dem Staatschaos sieht, ist die Kundmachung natürlich nicht mehr frei elektronisch zugänglich - sonst könnte das ja vielleicht jeder lesen! - und ich kann daher nicht darauf verlinken - mittlerweile sind die Informationen aber auf der Website des BMI verfügbar).

Dass zur Richtlinienumsetzung eine Novelle des Postgesetzes kommen wird müssen, ist klar; spannender wären konkrete Vorstellungen, was in dieser Novelle aus der Sicht der Initiatoren des Volksbegehrens stehen sollte, abgesehen von der Mindestanzahl an Filialen, die von der "Post AG" (gemeint sicher: "Österreichische Post AG") geführt werden sollen. Interessant wäre vor allem, wie sich die Initiatoren konkret die Sicherung des fairen Wettbewerbs vorstellen. Denn über das Gebot des fairen Wettbewerbs sind sich wohl alle einig (jedenfalls ist mir keine Forderung bekannt, die auf die Ermöglichung unfairen Wettbewerbs abzielt), Streit gibt es meist erst, wenn es um konkrete Maßnahmen geht.

Update 04.08.2009: Vorläufiges Endergebnis des Volksbegehrens (mit Grafiken): 140.622 gültige Eintragungen - das Volksbegehren ist daher vom Nationalrat zu behandeln. Ebenfalls vom Nationalrat zu behandeln ist die am 28.07.2009 im Ministerrat beschlossene Regierungsvorlage für ein neues Postmarktgesetz.

Sunday, July 26, 2009

Wir Besserwisser: ORF-Stiftungsrätin moderiert selbst

Im heutigen Kurier, auf den ORF angesprochen, meint Helga Rabl-Stadler: "Die Weltgeschichte sollte von 30-jährigen kommentiert werden, nicht immer von uns Besserwissern."

Da trifft es sich gut, dass die Salzburger Festspiele nichts mit der Weltgeschichte zu tun haben, denn die Moderation von Gesprächsrunden zu den Festspielen, deren Präsidentin sie ist, übernimmt Rabl-Stadler doch gerne selbst. Und so kann man also demnächst im ORF-Programm TW1 sehen, wie die Festspielpräsidentin, die zugleich ORF-Stiftungsrätin ist, Gespräche zu den Festspielen moderiert (was kommt als Nächstes? Könnte man vielleicht ORF-Stiftungsrat Domany, Ex-Vorstand des Flughafens Wien, als Moderator einer Diskussionssendung zum Skylink am Flughafen Wien gewinnen?) .

Da Rabl-Stadler für die Moderation wohl kein Arbeitsverhältnis mit dem ORF oder seiner Tochtergesellschaft TW1 eingehen wird, liegt eine Unvereinbarkeit im Sinne des § 20 Abs 3 Z 1 oder 3 ORF-G nicht vor. Und was potentielle Interessenkonflikte betrifft, so bastelt der Stiftungsrat seit zumindest 2006 an einem Corporate Governance-Kodex, der "weit über die gesetzlichen Vorgaben hinaus, Rahmenbedingungen und Qualitätsnormen für Stiftungsratsmitglieder schaffen" soll (so Stiftungsratsvorsitzender Pekarek laut einer APA-Meldung vom 9.7.2007; siehe in diesem Blog auch hier). Und auch wenn zuletzt sogar das Regierungsprogramm einen Corporate Governance-Kodex für den ORF, "differenziert nach Organmitgliedern und MitarbeiterInnen", gefordert hat: geben tut es ihn bis heute nicht.

Ob diese Verzögerung beim Corporate Governance-Kodex auch damit zu tun hat, dass es "in den Aufsichtsgremien an fachlicher Kompetenz" fehlt, wie Rabl-Stadler, selbst Mitglied des wesentlichsten Aufsichtsgremiums, als Unterzeichnerin der "Rettet den ORF"-Erklärung meint? Oder bezog sich die Kritik an der Fachkompetenz vielleicht nur darauf, dass Mitglieder des Stiftungsrates (wie zB Rabl-Stadler) Maßnahmen zugestimmt haben, die nach Auffassung von Rabl-Stadler "dem ORF untragbare finanzielle Lasten gebracht" haben (siehe dazu schon hier)?

PS: Auch ohne Moderatorinnen-Tätigkeit kann sich Stiftungsrätin Rabl-Stadler über mangelnde Präsenz im ORF nicht beklagen: zB Frühstück bei mir, Morgenjournal - und vor wenigen Wochen auch Club 2, in dem sie bedauerte, dass es ihr (als Festspielpräsidentin) auf Grund der Antikorruptionsbestimmungen nicht einmal möglich sei, den ORF-Generaldirektor zu den Salzburger Festspielen einzuladen.

PPS (update 26.7.2009, 16 Uhr): Praktischerweise sorgt der ORF per Presseaussendung auch gleich für die Weiterverbreitung der Aussagen der Festspielpräsidentin, die - ausgerechnet bei Claudia Stöckl, die doch "Botschafterin des guten Gesprächs" im Dienste von ORF und Kraft Foods ist - "erbost" auf Kritik von Martin Kusej, Gerard Mortier und Ioan Holender reagierte.

Noch ein update (01.08.2009): Der Standard vom 29.07.2009 berichtete über diese Sache. Ich lerne daraus a) TW1 sieht keinen Interessenkonflikt und b) es handelt sich um "die Fernsehfassung einer Radiosendung aus dem Studio Salzburg"; dass es sich um abgefilmten Hörfunk handelt, wurde in der TW1-Aussendung leider nicht erwähnt. Zum Interessenkonflikt: wenn ich richtig unterrichtet bin, sieht der Entwurf für den Verhaltenskodex eine Unvereinbarkeit bei der "Mitwirkung an der Gestaltung einer Sendung/eines Beitrags, die/der sich auf die eigene Person oder auf Personen bezieht, zu denen eine enge Beziehung besteht".

Wednesday, July 22, 2009

EGMR: Journalistin des öffentlich-rechtlichen Rundfunks darf Programmpolitik kritisieren

So etwas soll ja auch in Österreich schon vorgekommen sein: ein Journalist des öffentlich-rechtlichen Fernsehens kritisiert seinen Arbeitgeber - und erntet daraufhin "einen heftigen Rüffel" seiner Chefin. Mehr als bloß eine öffentliche Rüge gab es allerdings im Fall einer Journalistin der öffentlich-rechtlichen polnischen TVP: Helena Wojtas-Kaleta hatte in einem Interview und in einem offenen Brief Kritik an der Einstellung zweier Klassiksendungen geäußert und erhielt deshalb eine förmliche Verwarnung ihres Arbeitgebers nach dem polnischen Arbeitsgesetzbuch. Sie zog dagegen vor die nationalen Gerichte und verlor, denn nach Auffassung auch des letztinstanzlichen Gerichtes habe sie ihre Loyalitätspflicht gegenüber ihrem Arbeitgeber verletzt und zu dessen Nachteil gehandelt. Dass die Journalistin zugleich auch Gewerkschaftsvorsitzende war, nutzte ihr vor dem nationalen Gericht nichts, da die Kritik an der Programmgestaltung (zB am gesendeten "pseudo-musikalischen Kitsch") nicht auf den Schutz der Arbeitnehmerrechte abgezielt habe.

Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte Helena Wojtas-Kaleta nun mehr Erfolg: der Gerichtshof stellte in seinem Urteil vom 16. Juli 2009, Wojtas-Kaleta v. Poland (Application no. 20436/02), einstimmig eine Verletzung des Artikel 10 EMRK fest. Der EGMR sah es nicht als notwendig an, in der Analyse zwischen den Rollen der Klägerin als Angestellte, als Gewerkschafterin und als Journalistin zu unterscheiden, zumal die Freiheit der Meinungsäußerung auch im Arbeitsleben gilt; er bemerkt aber, die Funktion als Journalistin und Gewerkschafterin müsse bei der Abwägung, ob der Eingriff in die Meinungsfreiheit im Sinne des Art 10 EMRK in einer demokratischen Gesellschaft notwendig war, berücksichtigt werden.

Im Hinblick auf die Rolle der Journalisten in der Gesellschaft und ihre Verantwortung, zur öffentlichen Diskussion beizutragen und sie zu fördern, hält der Gerichtshof fest (Abs. 46), dass die Verpflichtung zur Verschwiegenheit und Zurückhaltung ("discretion and constraint") nicht in gleicher Weise auf Journalisten angewendet werden kann, da es in der Natur ihrer Aufgaben liegt, Informationen und Meinungen mitzuteilen.

Die Programmpolitik öffentlicher Medien ("public media"; in diesem Zusammenhang dürften damit eher öffentlich-rechtliche Medien bzw. Medien im öffentlichen Eigentum gemeint sein) ist, so der EGMR, eine Angelegenheit des öffentlichen Interesses; Artikel 10 Abs 2 EMRK lässt daher wenig Raum für eine Einschränkung der Debatte.

Eher beiläufig und ohne direkte Herleitung aus der Rechtsprechung oder auch der EMRK trifft der EGMR dann eine durchaus grundsätzliche Aussage (Abs. 47): "Where a State decides to create a public broadcasting system, the domestic law and practice must guarantee that the system provides a pluralistic audiovisual service."

Und die Diskussion über die Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seine Rolle in der Gesellschaft ist jedenfalls eine Angelegenheit des öffentlichen Interesses; die Verpflichtungen der Journalistin zur Loyalität und Zurückhaltung mussten daher gegen den öffentlichen Charakter des Unternehmens abgewogen werden, für das sie tätig war. Die bloße Teilnahme an einer öffentlichen Diskussion über die Programmpolitik und die Kritik an dieser Programmpolitik darf nicht zum Anlass arbeitsrechtlicher Maßnahmen genommen werden; die nationalen Gerichte hätten eine entsprechende Abwägung vornehmen müssen. Verleumderische Anschuldigungen ohne Grundlage oder in schlechtem Glauben sind durch die Meinungsfreiheit nicht geschützt; im konkreten Fall habe aber der Arbeitgeber gar nicht behauptet, dass die Kritik ohne Tatsachengrundlage sei. Außerdem habe es sich teilweise um Werturteile gehandelt, die einem Beweis nicht zugänglich sind. Und schließlich sei auch nie behauptet worden, dass die Kritik der Journalistin als grundloser persönlicher Angriff auf jemanden hätte gesehen werden können, oder dass sie in verletzender Absicht geäußert worden wäre. Der EGMR hielt auch fest, dass der Tonfall der Kritik maßvoll ("measured") war und keine persönlichen Beschuldigungen gegen namentlich genannte Mitglieder des Managements vorgebracht wurden.

Der EGMR kommt daher zum Schluss, dass Art 10 EMRK verletzt wurde (Abs. 52 und 53):
"Being mindful of the importance of the right to freedom of expression
on matters of general interest, of the applicant's professional obligations and
responsibilities as a journalist and of the duties and responsibilities of
employees towards their employers, and having weighed up the other different
interests involved in the present case, the Court comes to the conclusion that
the interference with the applicant's right to freedom of expression was not
'necessary in a democratic society'. Accordingly, there has been a violation of
Article 10 of the Convention."

Sunday, July 19, 2009

Räte-Republik-Rundreise (Teil 3): Werberat - don't copy this advice

Auf meiner kleinen Rundreise durch die Räte-Republik (Teil 1, Teil 2) kann ich natürlich am "Österreichischen Werberat" nicht vorbei.

Der Werberat ist eine Selbstregulierungseinrichtung der Werbewirtschaft. Er beschränkt seine Tätigkeit ausschließlich auf "Wirtschaftswerbung" und schließt politische Werbung, Werbung aus dem Bereich Kunst und Kultur sowie von und für Non-Profit-Organisationen ausdrücklich aus seinem Zuständigkeitsbereich aus (Art 2 Abs 2 und 4 der Verfahrensordnung). Der Werberat befasst sich einerseits mit Beschwerden, und andererseits kann er auch "Vorprüfungen von Werbemaßnahmen im Rahmen des Services 'Copy Advice' vornehmen" (Art 2 Abs 7 der Verfahrensordnung).

Bei Beschwerden sieht der Werberat die Abgrenzung der Wirtschaftswerbung sehr eng: so hat er jüngst etwa die Auffassung vertreten, dass es sich bei einem Spiel auf der Website einer "volkstümlichen" Musikgruppe nicht um Wirtschaftswerbung bzw. kommerzielle Kommunikation handle (obgleich die Website zumindest der mittelbaren "Förderung des Absatzes von Waren und Dienstleistungen oder des Erscheinungsbilds" dieser Musikgruppe diente und daher durchaus als kommerzielle Kommunikation angesehen werden könnte).

Anders hält es der Werberat offenbar beim "Copy Advice"-Service. Auch dieses Service sollte nach der Verfahrensordnung nur für Wirtschaftswerbung angeboten werden - ausgerechnet bei der "Es gibt keinen Gott"-Kampagne hat der Werberat aber eine Ausnahme gemacht und eine Vorprüfung durchgeführt. Er hätte es besser nicht getan, denn das Ergebnis ist erschreckend:
"'Wir sind mit einer sehr knappen Mehrheit zur Überzeugung gekommen, dass auch für den Atheismus das Prinzip der Religionsfreiheit gilt', sagte [Werberat-]Geschäftsführer Markus Deutsch." (Der Standard)
Das muss man langsam und nochmals lesen, um es verarbeiten zu können: da erzählt der Geschäftsführer der zentralen Selbstregulierungseinrichtung der österreichischen Werbewirtschaft ganz unbekümmert, dass der Werberat nur mit einer sehr knappen Mehrheit zur Überzeugung gekommen sei, dass die Religionsfreiheit auch für den Atheismus gelte. Mit anderen Worten: fast die Hälfte der Werberatsmitglieder ist offenbar der Ansicht, dass ein elementares Menschenrecht für Atheisten nicht gelten solle (wieviele und welche Werberatsmitglieder an der Entscheidung beteiligt waren, wurde nicht bekannt gegeben, auf der Website des Werberats steht zu diesem Fall gar nichts - ist wohl auch besser so).

Glücklicherweise sind aber die Menschenrechte in Österreich keine Sache der persönlichen Überzeugung von Werberatsmitgliedern. Dennoch ist es zutiefst erschütternd, welches Grundrechtsverständnis bei einem substanziellen Teil der Werberatsmitglieder hier zutage getreten ist.

PS - Falls noch jemand überzeugt werden muss, dass die Religionsfreiheit auch die Freiheit der Atheisten ist: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte betont in ständiger Rechtsprechung die Bedeutung der Religionsfreiheit auch für Atheisten, Agnostiker, Skeptiker und "the unconcerned" - hier ein Zitat aus dem Urteil der Großen Kammer des EGMR vom 10.11.2005, LEYLA ŞAHİN v. TURKEY, Application no. 44774/98:
"The Court reiterates that, as enshrined in Article 9, freedom of thought, conscience and religion is one of the foundations of a 'democratic society' within the meaning of the Convention. This freedom is, in its religious dimension, one of the most vital elements that go to make up the identity of believers and their conception of life, but it is also a precious asset for atheists, agnostics, sceptics and the unconcerned. The pluralism indissociable from a democratic society, which has been dearly won over the centuries, depends on it. That freedom entails, inter alia, freedom to hold or not to hold religious beliefs and to practise or not to practise a religion". [Betonung hinzugefügt]
PPS: Bisherige Stationen Räte-Republik-Rundreise waren der "Medienrat" und der PR-Ethik-Rat; bei Gelegenheit werde ich die Reise fortsetzen und dabei nochmals auf den Werberat zurückkommen