Monday, August 03, 2009

Auf dem Weg zur Nutzung der "digitalen Dividende": FZBV und FNV-Novellen

Die Nutzung der digitalen Dividende bedarf nicht nur großer Worte, sondern auch kleiner (und größerer) rechtlicher Voraussetzungen. Die nun kundgemachten Novellen zur Frequenzbereichszuweisungsverordnung 2005 (FBZV 2005) und zur Frequenznutzungsverordnung 2005 (FNV 2005) sind dazu ein erster Schritt auf nationaler Ebene. Entsprechend den Ergebnissen der letzten Weltfunkkonferenz wird damit die Nutzung des Frequenzbandes von 790 bis 862 MHz durch Mobilfunkdienste (außer dem mobilen Flugfunkdienst) auf ko-primärer Basis - dh gleichrangig mit Rundfunkdiensten - ab 17. Juni 2015 ermöglicht.

Wer an meiner Lehrveranstaltung zur Frequenzverwaltung teilgenommen hat, sollte wissen, was primäre und sekundäre Funkdienste sind, für die anderen muss hier ein Hinweis auf § 5 FBZV 2005 (insb. Abs 3) genügen. Das obige Bild zeigt die neue Frequenzbereichszuweisung für den 790 bis 862 MHz-Bereich: in der rechten Spalte steht die Frequenzbereichszuweisung im österreichischen Bundesgebiet, in der mittleren Spalte jene gemäß Artikel 5 VO Funk. Die kryptischen Zahlenkombinationen verweisen auf die Fußnoten gemäß VO Funk; die neuen Fußnoten sind in der aktuellen Novelle zu finden (die FBZV ist rechtstechnisch insofern bemerkenswert, als sie zu einem wesentlichen Teil in englischer Sprache erlassen wird!)

Die Frequenznutzung ergibt sich aus der ebenfalls geänderten FNV 2005. Darin wird in den Nutzungsbedingungen zum 790 bis 862 MHz-Bereich festgelegt, dass es - ausgenommen befristete Zuteilungen im Zuge von Simulcastphasen in der Dauer bis zu 18 Monaten - keine Neuzuteilungen mehr für Rundfunkdienste mehr geben soll. Für die Nutzung durch den Mobilfunkdienste heißt es wörtlich:
"Bemerkung zum Datum 17. Juni 2015: Abhängig von der endgültigen Analog-Digital Umstellung des Fernsehens, vom Spektrumsbedarf für die Nutzung durch terrestrisches Fernsehen, vom Spektrumsbedarf für Rundfunkhilfsdienste, von den Entscheidungen zur Nutzung der Digitalen Dividende auf österreichischer und europäischer Ebene und vom Ergebnis der Frequenzkoordinierung mit den Nachbarverwaltungen und deren Umstellungsplänen auf digitalen Rundfunk wird angestrebt, das Datum des Inkrafttretens der Frequenzzuweisung vorzuverlegen."
Vorerst aber ist - bis zum 17. Juni 2015 - die Nutzung (auf sekundärer Basis) durch Rundfunkhilfsdienste (insbesondere drahtlose Mikrofone) weiter möglich. Was mit diesen Mikrofonen geschehen soll, ist eine der kritischen Fragen bei der Nutzung der digitalen Dividende. Die Europäische Kommission, die vor kurzem eine Konsultation zur Digitalen Dividende gestartet hat (siehe auch die Presseaussendung dazu, mit weiteren Links auch zu den von der Kommission beauftragten Studien), denkt diesbezüglich an "spezifische Maßnahmen zur Frequenzharmonisierung, innerhalb oder außerhalb der digitalen Dividende", was nicht gerade sehr konkret klingt. Im Wesentlichen dürfte die Diskussion aber nur mehr darum gehen, wie teuer die Absiedlung dieser Mikrofonsysteme aus dem 790 bnis 862 MHz-Bereich ist und ob diese Kosten aus dem Erlös der zu erwartenden Frequenzversteigerung gedeckt werden (vergleiche dazu etwas den Beschluss des Deutschen Bundesrats bei der Zustimmung zur "Zweiten Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung".

Zur innerösterreichischen Debatte verweise ich auf die unterschiedlichen Positionen der Geschäftsführer der RTR (siehe hier, hier und hier) - was wieder einmal zeigt, dass wir in Österreich von einer konvergenten Regulierungsbehörde noch weit entfernt sind. Die Telekom-Sprecher der Regierungsparteien haben sich demgegenüber vor kurzem bei der Debatte zur TKG-Novelle klar positioniert (siehe dazu hier).

PS: an der Konsultation der Europäischen Kommission ist wieder einmal der liberale Umgang mit den angenommenen wirtschaftlichen Vorteilen beeindruckend: "opening up the digital dividend to wireless broadband services creates a value of anywhere between EUR 3 billion and EUR 97 billion", heißt es im Konsultationsdokument. Diese Zahlen aus dem Traumbuch einer Studie (siehe die Folie 31 dieser Zusammenfassung) beruhen auf unterschiedlichen Szenarien, die allerdings nicht nur das 790 bis 862 MHz-Band - sondern teilweise das gesamte 470-862 MHz-Band - betreffen. Die Überschrift der Presseaussendung sieht aber ohnehin "Vorteile für die Verbraucher und Wirtschaftswachstum im Volumen von bis zu 50 Mio. EUR" (und auch wenn im Text deutlich wird, dass nicht Millionen, sondern Milliarden gemeint sind, sind die 50 Mrd. EUR immerhin um 3 Mrd. mehr als in derStudie für alle Szenarien genannt wird, in denen nur das 790-862 MHz-Band freigegeben wird).

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