Tuesday, December 09, 2008

"Wert über Gebühr": Der erste Public Value Bericht des ORF

Wie der ORF seinen gesetzlichen Auftrag erfüllt, muss er in seinem Jahresbericht nach § 8 ORF-Gesetz jedes Jahr bis zum 31. März an National- und Bundesrat berichten (dort interessierte sich übrigens lange Zeit lang niemand für diesen Bericht - nach der Geschäftsordnung ist er auch kein Gegenstand der Verhandlung im National- oder Bundesrat; nur die Grünen haben heuer einmal versucht, den Bericht auch zu thematisieren). Und der ORF selbst versteckte diesen Bericht immer so gut als möglich, was angesichts der textlich wie grafisch lieblosen Zusammenstellung durchaus verständlich war; online waren die Jahresberichte überhaupt nie verfügbar.

Der heute von ORF-Generaldirektor Wrabetz präsentierte Public Value Bericht unterscheidet sich schon optisch deutlich vom Jahresbericht und ist - beim ORF ist das nicht selbstverständlich - auch online verfügbar (pdf-download 12,85 MB!). Unter dem Titel "WERT über GEBÜHR" versucht der Bericht auch einen moderneren Zugang, der über die beziehungslose Aufzählung von mehr oder weniger öffentlich-rechtlichen Programminhalten hinausgeht. In "fünf Qualitätsdimensionen [individueller Wert, Gesellschafts-, Österreich-, internationaler und Unternehmenswert] und 18 Kategorien [Vertrauen, Service, Unterhaltung, Wissen, Verantwortung; Vielfalt, Orientierung, Integration, Bürgernähe, Kulturauftrag; Identität, Wertschöpfung, Föderalismus; Europa-Integration, Globale Perspektive; Innovation, Transparenz, Kompetenz]" will der Bericht "Wert und Nutzen der ORF-Leistungen" dokumentieren. Auch wenn das an mancher Stelle noch recht allgemein ist, könnte es doch eine gute Basis für die weitere Diskussion schaffen - etwa ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk tatsächlich als Teil seines Auftrags unbedingt Telefonseelsorge-Leistungen anbieten und noch weiter ausbauen muss, um nur ein Beispiel zu nennen. Der Bericht nimmt jedenfalls auch auf die aktuellen Debatten Bezug und will sich ausdrücklich dem Urteil des Publikums stellen (eine Zwischenüberschrift lautet: "Unser Angebot: WIR dokumentieren. SIE urteilen.").

Und natürlich fallen auch bei einer ersten Durchsicht schon ein paar Punkte auf, an denen die Glaubwürdigkeit des Berichts strapaziert wird; etwa wenn (auf Seite 41) die "Gesundheitsbeiträge" im Magazin Herbstzeit bzw Winterzeit hervorgehoben werden (siehe dazu zB hier; Stichwort: "PR wie geschmiert"). Und eher unfreiwillig komisch wirkt es, wenn ausgerechnet Wolfgang Lorenz (ja, der!) schreibt:
"Besser miteinander leben zu können, zivilisierter miteinander umzugehen, und respektvoll miteinander zu reden: Wenn der ORF dazu nicht verleiten und verführen wollte, verachtete er sein Publikum und sich selbst. "
Aber kann man ganz sicher sein, dass Lorenz mit den Wortformen "wollte" und "verachtete" wirklich den Konjunktiv verwenden wollte und nicht bloß die Mitvergangenheit?

PS: Es soll auch (so Seite 171 des Berichts) einen gesonderten Public Value Bericht der Landesstudios geben, der aber jedenfalls derzeit auf der ORF-Website nicht zu finden ist. Und auf Seite 237 des Berichts wird stolz vermeldet, dass der Geschäftsbericht 2007 "wieder einen detaillierten Einblick in das vergangene Geschäftsjahr" bietet. Allerdings ist auch dieser Bericht auf der Website des ORF unauffindbar.
Update 11.12.2008: auf Anfrage wurde mir von der Pressestelle des ORF bestätigt, dass es diese beiden Berichte (Landesstudios und Geschäftsbericht) geben wird, dass sie aber derzeit noch nicht verfügbar sind und auch noch nicht genau gesagt werden kann, wann sie auf der Website abrufbar sein werden.

"Yes we can?" Bell v. Linkline vor dem US Supreme Court

Fälle von angeblichem oder tatsächlichem "price squeeze" oder "margin squeeze" (bzw. nach der Firmenfarbe eines bestimmten, einschlägig aufgefallenen Unternehmens auch "magenta squeeze") beschäftigen Regulierungsbehörden (zB hier), Wettbewerbsbehörden (zB hier) und Gerichte (zB hier). "Simply expressed," schreiben Geradin und O'Donoghue (in ihrem lesenwerten Aufsatz zur parallelen Anwendung von Wettbewerbsrecht und Regulierung in margin-squeeze-Fällen im Telekombereich), "a margin squeeze amounts to a reduction by a dominant operator of the margin between wholesale and retail prices so as to make entry difficult or to encourage exit."

Vor dem US Supreme Court wurde gestern über einen Price-Squeeze Fall - in der Sache Pacific Bell v. Linkline - verhandelt (das Transkript ist hier); mehr dazu in meinem Beitrag auf content and carrier. Rechtlich geht es im Kern um eine Abgrenzungsfrage zwischen Wettbewerbs- und sektorspezifischem Recht, die aus europäischer Sicht wegen der deutlich anderen Rechtslage mit klarer Verpflichtung zur parallelen Anwendung nicht besonders spannend ist; für Wettbewerbsrechtler ist die vor dem US Supreme Court geführte Diskussion über die bekannten Fälle Alcoa, Brooke Group und Verizon v. Trinko aber durchaus interessant.
Hier zwei kurze Ausschnitte aus der Verhandlung - einmal das Echo von Obama's Wahlslogan:
"MR. BLECHER: I think -
JUSTICE BREYER: Is that a possible thing to say?
MR. BLECHER: And -
JUSTICE BREYER: Yes or no, please.
MR. BLECHER: It avoids the need to -
JUSTICE BREYER: Is it, yes, we could do that, or no -
MR. BLECHER: Yes.
JUSTICE BREYER: Yes we can?
MR. BLECHER: Yes, you can. That’s what we’re suggesting.”
Und hier eine Passage, in der sich Justice Breyer über die Europäische Kommission lustig macht:

"JUSTICE BREYER: I'm quite surprised that Vickers has written that under the circumstances I have outlined that there is a valid price squeeze antitrust claim or that the British Commission [er meint offenbar die Competition Commission] has held that. I would be very interested to know the citation of that. Because he may have done. I don't read everything.
MR. BRUNELL: The European commission --
JUSTICE BREYER: I'm not saying the European Commission. They have done all kinds of things. I am saying the -- the --
(Laughter.)
JUSTICE BREYER: I am saying the British Monopolies or Restricted Practices Commission of which Vickers was the head."

[Eine Monopolies or Restricted Practices Commission gab es übrigens im UK nicht, nur eine Monopolies and Merger Commission, die seit 1999 Competititon Commission heißt; John Vickers, ehemals Chef des Office of Fair Trading, war auch nie Vorsitzender der MMC bzw. Competition Commission]

Monday, December 08, 2008

Gimme Three Steps: NDR beginnt mit 3-Stufen-Test

"Three Steps To Heaven" werden es wohl nicht werden, vielleicht geht es auch eher um jene "three steps towards the door", von denen Lynyrd Skynyrd singen ("Gimme Three Steps"), und die man als drei Schritte Vorsprung (auf der Flucht) übersetzen muss: jedenfalls beginnt der NDR nun für seine geplante Mediathek mit dem ersten "Drei-Stufen-Test" (Presseaussendung, Kurz-Info, Projektbeschreibung). Medienökonomen, die die Bewertung durchführen möchten, können ihr Interesse bis 8. Dezember anmelden (also schnell melden! Andererseits: es würde mich nicht überraschen, wenn der NDR hier oder in diesem Umfeld [zB hier] fündig würde).
EU-Medienkommissarin Viviane Reding ist zwar skeptisch, ob ein vom Rundfunkrat durchgeführter Drei-Stufen-Test ausreichen wird (dazu schon hier), schließt es aber nicht von vornherein aus; sie hält es offenbar mehr mit Police: Every step you take, I'll be watching you.

Der ORF kündigt zunächst einmal einen Public Value Bericht an (das mit dem für Jänner 2008 angekündigten Public Value Test ist sich offenbar nicht ganz ausgegangen), immerhin ein erster Schritt. Und nur als PS: ein Geschäftsbericht des ORF für das Jahr 2007 ist noch immer nicht verfügbar (aber vielleicht ist er dem Sparpaket zum Opfer gefallen).

Sunday, December 07, 2008

Vermischtes: Struve, TW1, saarländischer medienpolitischer Stammtisch und Reding

Ein paar nur lose zusammenhängende Anmerkungen, die sich im Lauf der Tage so angesammelt haben:

1. Rettet Struve den ORF?
In der Bestellung von Günter Struve zum Sachverständigen für das Qualitätssicherungssystem des ORF (dazu schon hier und hier) vermag wohl nur die Frankfurter Rundschau einen "Schachzug" zu erkennen, dessen "strategische Güte" (!) dem ORF-Generaldirektor aber "womöglich gar nicht bewusst war" (mir ist sie noch immer nicht bewusst). Ex-WDR-Intendant (und derzeit EBU-Präsident) Fritz Pleitgen sagte etwa zeitgleich über Struve: "Er war ein starker Programmdirektor, oft der Gegenpol meiner öffentlich-rechtlichen Vorstellungen." (Quelle: epd-medien). Dass aber Struve gar "den ORF retten" soll, wie dies auf Meedia zu lesen ist, scheint doch ein wenig weit hergeholt. Andererseits: hätte der ORF den genauen Auftrag und Zeitplan für die Arbeit von Herrn Struve bekannt gegeben, würde es wohl nicht zu solchen Gerüchten kommen. Ich persönlich würde dem ORF jedenfalls nicht wünschen, dass ausgerechnet an "Struves Expertise ... nun die Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Senders" hängt, wie Meedia meint.

2. TW1 einstellen, ausbauen oder weiter so gesetzestreu wie bisher betreiben?
Falls Struve aber doch als "ORF-Notretter" tätig werden will, könnte er einmal auf den dafür erstellten Merkzettel mit zehn Spar- und Reformvorschlägen von Walter Gröbchen schauen; gleich in Punkt 1 sagt er zu TW1: "bislang hat mir kein Mensch erklären können, wofür man eisern eine Frequenz mit einem Trash-, Randsport- und Nebelwetter-Sammelsurium besetzt hält". Andreas Khol, einer treuesten Freunde von TW1, möchte dennoch gerade dieses Programm aus- und umbauen; dem von Khol geleiteten Seniorenkongress am 28. Oktober 2008 lag daher auch ein Papier mit Beiträgen aus der sogenannten "Denkwerkstatt" vor, das sich auch mit TW1 befasste. Auch der ORF sei schon kontaktiert worden, aber er argumentiere, dass es für eine Änderung in Richtung Kulturkanal einen Gesetzesauftrag brauche. Offenbar durchaus ernstgemeint heißt es dann: "Das ORF-Gesetz lässt gegenwärtig TW1 nur mit jenen Inhalten zu, wie sie derzeit gesendet werden." Dazu schreibe ich jetzt besser gar nichts mehr. Nein, wirklich nicht.

3. Saarländische Lobbyisten und kein Geschäft im Internet
Fritz Raff, Intendant des Saarländischen Rundfunks und derzeit Vorsitzender der ARD, trat kürzlich in Brüssel auf, passender Weise anlässlich der Eröffnung eines Anwaltsbüros, das von seinem "alten Freund Reinhold Kopp" geleitet werden soll, der früher Chef der saarländischen Staatskanzlei und Wirtschaftsminister (Stichwort: staatsferner Rundfunk) und zuletzt einige Jahre VW-Lobbyist in Brüssel war. In seinem Vortrag regt sich Raff zunächst über den Entwurf der neuen Rundfunkmitteilung der Kommission (Details dazu hier) auf (wie übrigens auch die Bundesländer), lobt erwartungsgemäß den deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk und kommt dann ebenso erwartungsgemäß auf das Internet zu sprechen. Zitat:
"Natürlich ist das Internet auch ein großer Markt. Es wird geworben und verkauft. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist aber keine wirtschaftliche Konkurrenz, denn das Internet als Plattform für Geschäfte interessiert ihn nicht."
(Betonung hinzugefügt; in Österreich dürfte das etwas anders ausschauen)
4. Saarländischer Mythos, Redings Retourkutsche
Das Saarland, für das Fritz Raff spricht, wurde von EU-Kommissarin Viviane Reding in einer Rede am 10. November 2008 als "Epizentrum" eines Mythos "vom medienpolitischen Stammtisch" ausgemacht. Der Mythos laute: „Brüssel will die Rundfunkräte von ARD und ZDF abschaffen und durch neue Bürokratien ersetzen.“ Und noch bevor man lange nachdenken kann, ob das nicht vielleicht sogar eine Verbesserung sein könnte, fährt Reding - teilweise durchaus mit Ironie - fort (in eckiger Klammer habe ich eingefügt, was Reding sich dabei gedacht haben könnte):
Meine Damen und Herren, ich kenne viele Rundfunkräte von ARD und ZDF seit Jahren persönlich aus meiner Arbeit [Reding hätte auch "schätze" statt "kenne" sagen können; so heißt es bloß: die waren ziemlich lästig und wollten andauernd Termine mit mir]. Es handelt sich dabei regelmäßig [= nicht immer] um engagierte [= nicht zwingend kompetente] Einzelpersonen [= ziemlich unorganisiert bzw. uneinheitlich], die sich ehrenamtlich und nebenberuflich [=Amateure!] für Medienvielfalt und für die Zukunftsfähigkeit von ARD und ZDF einsetzen [sie setzen sich dafür ein, aber sie können es nicht unbedingt sicherstellen]. Es gibt meines Wissens niemand in Brüssel, der diese Rundfunkräte ersetzen möchte, zumal [=weil] mehrere von ihnen als hauptberufliche Mitglieder des Europäischen Parlaments regelmäßig die als Rundfunkräte erworbenen Kenntnisse [= also nicht besonders viel, denn es sind ja Amateure] aktiv in die europäische medienpolitische Debatte einbringen [= lästige Besserwisser].
In der Folge wünscht sich Reding zwar, dass die „Public Value“-Prüfung von unabhängigen und sachkundigen Schiedsrichtern durchgeführt wird und nicht von ARD/ZDF selbst. Aber sie schließt dann auch "nicht von vornherein" aus, dass die Rundfunkräte in der Lage sein könnten, dies auch selbst zu leisten: "Wenn Deutschland also den Sonderweg einer 'Public Value'-Prüfung durch die Rundfunkräte von ARD und ZDF wählt, dann müssen diese Rundfunkräte in ihrer persönlichen Unabhängigkeit gegenüber ARD und ZDF und auch in ihrer sachlichen und finanziellen Ausstattung erheblich gestärkt werden."

5. Nicht vergessen: brav über Europa berichten!
Interessant sind Redings Ausführungen (in der selben Rede) aber auch, wenn sie den medienpolitischen Umgang mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durchaus mit inhaltlichen Fragen der Berichterstattung in Zusammenhang bringt. So lobt sie ARD und ZDF, die den Weg bestritten hätten, "durch Sendungen wie 'Bericht aus Brüssel', 'Jetzt red i Europa', 'Heute Europa' sowie die regelmäßige kompetente Berichterstattung aus der Straßburgwoche ihren öffentlichen Mehrwert auch auf europäischer Ebene sehr deutlich zu demonstrieren. ... Ich kann Ihnen versichern, dass dies bei europäischen Medienpolitikern in Parlament und Kommission seinen Eindruck nicht verfehlt hat". Das klingt fast ein wenig wie: wenn ihr brav über Europa berichtet, dann behandeln wir euch auch regulatorisch besser.

Friday, December 05, 2008

"Interaktives Unterhaltungsformat" aka Call-In-TV: regulatory capture in Bayern

Einfache, leicht nachvollziehbare Beispiele für regulatory capture kann man immer brauchen, wenn man sich mit Fragen der Wirtschaftsregulierung befasst. In diesem Sinne herzlichen Dank an Simon Möller und Christiane Müller von Telemedicus, die sich mit einer Programmbeschwerde betreffend diverse Call-In-Shows der Sender Kabel Eins, Viva und DSF an die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) gewandt und die Antwort der BLM veröffentlicht haben.

Die BLM, die immerhin (knapp) innerhalb Jahresfrist antwortete, ist der Ansicht, die Call-In-Formate seien weder Werbung noch Teleshopping, sondern "ein interaktives Unterhaltungsformat". Diese Möglichkeit habe, so die BLM, auch der EuGH unter Rn. 38 des Urteils in der Rechtssache C-195/06 KommAustria / ORF explizit angesprochen. Stimmt natürlich - aber wörtlich sagte der EuGH dort Folgendes:
"Es kann nämlich nicht ausgeschlossen werden, dass der Fernsehveranstalter angesichts des Ziels der Sendung, in der das Spiel stattfindet, nur eine interaktive Gestaltung im Sinn hatte, dass er aber kein tatsächliches Dienstleistungsangebot im Bereich von Geldspielen abgeben wollte; dies gilt insbesondere, wenn das Spiel inhaltlich und zeitlich nur einen sehr kleinen Teil der Unterhaltungssendung ausmacht und aus diesem Grund nicht deren Charakter ..." (Betonung hinzugefügt)
Meines Erachtens lässt sich mit der Feststellung "Es sind interaktive Programmformate" (so die BLM nochmals gegen Ende des bei Telemedicus veröffentlichten Schreibens) nichts belegen, denn auch der Verkauf von Heizdecken via TV kann als interaktives Format ausgestaltet sein.

Die BLM zieht es jedenfalls vor, die in der Programmbeschwerde aufgezeigten Handlungsmöglichkeiten nicht zu nutzen und stattdessen zunächst einmal weiter zu beobachten (vielleicht könnte man auch zwischendurch wieder einmal beklagen, dass man nichts tun kann?) und zuzuwarten, bis das - durch den 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ermöglichte - bürokratische Ungetüm der sogenannten "Gewinnspielsatzung" voraussichtlich irgendwann im Frühjahr 2009 in Kraft tritt. Eine Win-Win-Situation sozusagen für Sender, Freistaat und BLM:
  • die Sender können zunächst praktisch weitermachen wie bisher, die Blütezeit des Formats scheint ohnehin vorbei zu sein; ab In-Kraft-Treten der Satzung halten sie sich eben an die Regeln, die ihnen zwar ein wenig, aber nicht zu viel weh tun, und die vor allem sicherstellen, dass es weiterhin Call-In-TV geben kann (irgendwie erinnert mich das Ganze an eine Geschichte von Günter Bruno Fuchs mit dem Titel "Ein Erlaß über die Ausübung des Diebstahls in ferner Zeit"),
  • der Freistaat Bayern braucht sich nicht zu sorgen, dass die in Bayern niedergelassenen Call-In-Sender sich einen "regulatorisch liberaleren" Standort (in NRW? in Luxemburg?) suchen (im Gegenteil, Unterföhring entwickelt ja zuletzt eine gewisse Anziehungskraft),
  • und die - stets staatsferne - BLM schließlich kann die Gewinnspielsatzung dann auslegen und ihre Einhaltung kontrollieren, womit sie eine Zeit lang wieder ganz gut beschäftigt sein wird.
Außerhalb der Win-Win-Situation bleiben, wie in Fällen von regulatory capture üblich, die öffentlichen Interessen, hier an einem wirksamen Vollzug der Vorgaben der Fernseh- bzw. Mediendienste-RL. Die Gewinnspielsatzung (ich werde sie in memoriam G.B. Fuchs in Hinkunft als "Erlass über die Ausübung des Call-In-TVs" bezeichnen) aber hat ihr implizites Ziel erreicht: den Erhalt der Call-In-Sender zu sichern.

Der ORF will keine Finanzspritze und keine Subvention - bloß 57 Mio € aus dem Bundesbudget

Die sogenannte "Refundierung der Gebührenbefreiung" ist ein wiederkehrendes Thema im Zusammenhang mit der aktuellen wirtschaftlichen Situation des ORF. Im Regierungsprogramm, das habe ich schon in meiner kleinen Übersicht dargestellt, wurde dem Wunsch des ORF auf diese "Refundierung" nicht Rechnung getragen. Dass es "keine Finanzspritze für den ORF" geben werde (jedenfalls vorerst), geht auch aus einem Interview mit dem neuen Medienstaatssekretär Josef Ostermayer (in der Tageszeitung Österreich) hervor. "Österreich" war es eine Vorausmeldung wert, und der ORF reagierte umgehend mit einer eigenen Aussendung. "ORF-Marketing und Kommunikation" (Chef: Pius Strobl, der offenbar demnächst noch weitere Aufgaben übernehmen soll) lässt uns also Folgendes wissen (wörtlich!):
ORF verlangt Fairness, keine "Finanzspritze"

Der ORF hat zu keiner Zeit eine "Finanzspritze" verlangt, er verlangt keine "Finanzspritze" und er benötigt auch keine "Finanzspritze". Der ORF ist ein wirtschaftlich gesundes Unternehmen, das sich nicht um staatliche Subventionierung bemüht, sondern lediglich die ihm zustehende Refundierung der gesetzlich verordneten Gebührenbefreiungen einfordert.
Die aus sozialpolitischen Gründen sehr wichtige Befreiung von den Rundfunkgebühren wurde vom Gesetzgeber beim ORF bestellt, der daraus entstehende Einnahmenverlust wird dem Unternehmen allerdings unfairerweise nicht ersetzt.
Nur gegen diese Ungleichbehandlung wehrt sich der ORF im Sinne der Gesamtheit der österreichischen Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler.
Strobl kann zwar bei anderen recht penibel sein, an die eigenen Aussendungen legt er aber offenbar keine so strengen Maßstäbe an. Immerhin bietet diese Aussendung Gelegenheit, kurz die rechtlichen Hintergründe der sogenannten "Refundierung der Gebührenbefreiung" darzulegen.

1. Seit Jahrzehnten gibt es das Programmentgelt, die Rundfunkgebühren und die "Gebührenbefreiung": § 20 Abs 3 des Rundfunkgesetzes legte schon zwischen 1984 und Ende 1999 fest, dass der ORF selbst die Höhe des Programmentgelts bestimmt, während Beginn und Ende der Zahlungspflicht sowie die Befreiung davon vom Bundesgesetzgeber entsprechend der Regelung bei den Rundfunkgebühren bestimmt wird. Das heißt: wer (insbesondere aus sozialen Gründen) kein Programmentgelt zu zahlen hat, wurde und wird vom Bundesgesetzgeber festgelegt. Dem ORF steht von den "gebührenbefreiten Rundfunkteilnehmern" kein Programmentgelt zu.

2. Im Jahr 1999, kurz vor den Wahlen, kam es im Nationalrat zu einem Initiativantrag; der Text dazu wurde vom ORF vorbereitet (siehe die Debatte hier; Abg. Schieder [der Ältere] sagte dazu: "Das ist ein Vorschlag. Der Gesetzgeber ist ja nicht verpflichtet, den Vorschlag irgendeiner Gruppe in Betracht zu ziehen oder ihn gleichermaßen zu behandeln wie eine Regierungsvorlage." - er tat es aber). Der in diesem Text enthaltene "Vorschlag", dem ORF den aus den "Gebührenbefreiungen" entstehenden Entfall des Programmentgelts vom Bund abzugelten (stufenweise ab 2001), wurde in den Erläuterungen nicht einmal erwähnt; beschlossen wurde er dennoch. Festzuhalten ist, dass es in diesem Zusammenhang zu keinen Änderungen bei den bisherigen Befreiungstatbeständen kam - es ging also gerade nicht darum, zusätzlich hinzugekommene Befreiungsfälle abzudecken.

3. Ein Jahr später, als der Gesetz gewordene "Vorschlag" budgetwirksam zu werden drohte, wurde im Budgetbegleitgesetz 2001 die geplante "Refundierung" wieder gestrichen - als eine von zahlreichen Maßnahmen, die laut Parlamentskorrespondenz "den Weg Richtung Nulldefizit ebnen" sollten. Eine "Refundierung" hat daher - auch wenn sie ein Jahr lang im Rundfunkgesetz verheißen wurde - daher faktisch nie stattgefunden.

4. Natürlich wäre die "Refundierung der Gebührenbefreiung" eine "Finanzspritze" oder "Subvention" (und, rechtlich betrachtet, eine staatliche Beihilfe, die - da sie neu wäre - zumindest auch der Europäischen Kommission notifiziert werden müsste). Dass dem ORF die Refundierung zustehe, wie dies in der Aussendung behauptet wird, kann man nur als gewissermaßen moralisches Werturteil stehen lassen; einen Rechtsanspruch gibt es jedenfalls nicht. Dass der ORF eine solche Subvention, die laut GD Wrabetz immerhin 57 Mio Euro ausmachen würde, einfach als ihm zustehend "einfordert", zeugt von gesundem Selbstbewusstsein (aber schließlich ist der ORF ja auch keine "Pimperlbank")

5. Vollends kraus wird die ORF-Aussendung, wenn darin behauptet wird, die Befreiung von den Rundfunkgebühren (gemeint: Programmentgelten) sei "vom Gesetzgeber beim ORF bestellt" worden. Vielleicht verwechselt Strobl den ORF mit den Eisenbahnen, bei denen der Bund gemeinwirtschaftliche Leistungen bestellt; beim ORF hingegen gibt der Bund dem ORF gesetzlich die Möglichkeit, ein Programmentgelt (in der vom ORF festgesetzten Höhe!) einzuheben - und der Bund legt auch fest, von welchem Personenkreis dieses Entgelt eingehoben werden kann.
Der implizite Vergleich mit der Eisenbahn hinkt: die Eisenbahnen sind privatrechtlich organisierte Unternehmen, die marktwirtschaftlich Leistungen anbieten; will der Bund (oder eine andere Gebietskörperschaft) weitere Leistungen, dann sind diese zu bestellen und zu bezahlen. Der ORF, eine öffentlich-rechtliche Stiftung, hat die gesetzlich festgelegten Aufträge zu erfüllen, und er kann genau dafür - zusätzlich zu Werbeeinnahmen - ein Programmentgelt einheben; schon dieses Programmentgelt ist - wenn man einem Eisenbahnvergleich nahetreten will - das Entgelt für die "bestellte Leistung". Ähnliches gilt für den Vergleich mit den Telekom-"Gebührenbefreiungen": hier "bestellt" der Bund Leistungen (für die "Gebührenbefreiten"), und ersetzt den Unternehmen die Kosten. Beim ORF "bestellt" der Bund die Leistung "öffentlich-rechtlicher Auftrag" und ersetzt dem ORF die Kosten (indirekt) im Wege des Programmentgelts. Wo die "Ungleichbehandlung" liegt, müsste daher erst einmal erklärt werden.

PS: Natürlich kann sich der ORF 57 Mio € aus dem Budget wünschen; die obigen Ausführungen sind auch nicht als inhaltliche Bewertung dieses Wunsches in die eine oder andere Richtung gedacht. Bloß: wenn man Subventionen will, soll man es nicht zugleich leugnen.

Thursday, December 04, 2008

EGMR: Vorratsdatenspeicherung zum Schutz der Privatsphäre?

In der Regel gehen die Argumente in die andere Richtung: "Vorratsdatenspeicherung verletzt die Privatsphäre" heißt es etwa beim "AK Vorrat". Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat jedoch nun in seinem Urteil K.U. gegen Finnland sozusagen den Spieß umgedreht: gerade der Schutz der Privatsphäre kann es zwingend erforderlich machen, dass der Nutzer einer dynamischen IP-Adresse, der im Schutze der (vermeintlichen) Anonymität verleumderische Aussagen macht, ausgeforscht werden kann.

Der konkrete Anlassfall war freilich durchaus gravierend: ein Unbekannter hatte (1999) auf einer Dating-Seite ein Online-Inserat im Namen eines damals Zwölfjährigen aufgegeben, mit dem Wunsch nach einer intimen Beziehung zu einem gleich alten oder älteren Buben; das Inserat enthielt das Geburtsdatum und eine detaillierte Beschreibung des Aussehens sowie einen Link zur Website des Betroffenen, die auch ein Foto und Kontaktinformationen zeigte. Der Betroffene wurde auf diese Anzeige aufmerksam, als er daraufhin von einem Mann per E-Mail kontaktiert wurde.

Der EGMR hielt fest, dass das in Art 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens effektive Schritte erfordert, um einen Verletzer (der im konkreten Fall das falsche Online-Inserat aufgegeben hatte) identifizieren und verfolgen zu können. Im konkreten Fall war keine effektive Verfolgung möglich, da sich der Service Provider auf Vertraulichkeit berufen konnte. Wörtlich heißt es im Urteil (Nr. 49):
"Although freedom of expression and confidentiality of communications are primary considerations and users of telecommunications and Internet services must have a guarantee that their own privacy and freedom of expression will be respected, such guarantee cannot be absolute and must yield on occasion to other legitimate imperatives, such as the prevention of disorder or crime or the protection of the rights and freedoms of others. Without prejudice to the question whether the conduct of the person who placed the offending advertisement on the Internet can attract the protection of Articles 8 and 10, having regard to its reprehensible nature, it is nonetheless the task of the legislator to provide the framework for reconciling the various claims which compete for protection in this context."
Ausdrücklich hielt der EGMR auch fest, dass in diesem Fall der Verweis auf bloße Schadenersatzansprüche gegen den "service provider" (damit dürfte hier eher der Betreiber der Dating-Plattform als der ISP gemeint sein) nicht ausreicht, um die Rechte des Betroffenen nach Art 8 EMRK zu schützen. Die bloße Statuierung eines strafrechtlich zu ahndenden Delikts (nach finnischem Recht war das im konkreten Fall Verleumdung [calumny], der EGMR betont aber in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass es im konkreten Fall um die phyische und moralische Integrität der Person geht) reicht nicht aus, um die positiven Schutzpflichten des Staates zu erfüllen - es muss auch die effektive Ausforschung und Verfolgung in der Praxis sichergestellt werden.

Die Frage, ob es dazu auch notwendig ist, die Speicherung angefallener Verbindungsdaten (und wenn ja, wie lange) vorzusehen, wird vom EGMR in der rechtlichen Beurteilung nicht berührt. Im konkreten Fall scheiterte die Verfolgung schon daran, dass der Service Provider die Daten (es handelte sich um dynamische IP-Adressen) nicht herausgeben musste; ob er sie überhaupt hatte (haben durfte), geht aus dem Urteil nicht hervor. Allerdings zitiert der EGMR im dritten Abschnitt des Urteils (unter "Relevant International Materials") nicht nur die Convention on Cybercrime (mit dem besonderen Hinweis, dass nach Art 18 dieser Konvention die Herausgabe der "Teilnehmer-Information" verlangt werden kann), sondern auch die RL über die Vorratsspeicherung von Daten, und zwar konkret die Verpflichtung nach Art 5, dass Name und Anschrift des Teilnehmers oder Benutzers, dem eine IP-Adresse zum Zeitpunkt der Nachricht zugewiesen war, auf Vorrat gespeichert werden müssen.

In der rechtlichen Beurteilung nimmt der EGMR auf diese internationalen Materialien allerdings nur sehr indirekt Bezug, indem er darlegt, dass er "any evolving convergence as to the standards zu be achieved" zu berücksichtigen hat. Daraus kann man wohl ableiten, dass der EGMR auch die RL zur Vorratsspeicherung von Daten als eine Art gemeinsamen Standard der Mitgliedstaaten ansieht (und damit indirekt wohl auch, dass ein Delikt wie das im konkreten Fall zu beurteilende jedenfalls als schwere Straftat im Sinne dieser RL zu beurteilen wäre).

Tuesday, December 02, 2008

krone.tv, empfohlen vom ORF-GD: "Das musst du gesehen haben!"

Der ORF-Generaldirektor macht Werbung für die Konkurrenz: "krone.tv. Das musst du gesehen haben!" sagt er in die krone.tv-Kamera (zu sehen gleich am Beginn und auch am Ende dieses Videos), und er hat natürlich recht: das offenbar am 28. November 2008 (nähere Informationen fehlen bei krone.tv) von Nadia Weiss mit Wrabetz geführte Interview sollte man wirklich gesehen haben. Fast zehn Minuten lang erzählt der Generaldirektor ein wenig über die geplanten Sparmaßnahmen und streift auch die Medienpolitik ("In der Politik sind jetzt einige weg, die doch ... sag ich jetz einmal, wie sag ich das ... keine besondere Freundschaft zum ORF hatten." [ca. bei 1:35]; später nennt er in diesem Zusammenhang Franz Morak, den früheren Medienstaatssekretär und ÖVP-Mediensprecher [sowie Blogger]).

Aus rundfunk(organisations)rechtlicher Sicht interessant ist das Verständnis des Generaldirektors von der ORF-Geschäftsführung; dazu zunächst ein Auszug aus dem Interview:
Weiss: Überlegen Sie sich da auch personelle Veränderungen?
Wrabetz: Die Geschäftsführung ist jetzt einmal bis 2011 gewählt und daher stell ich keine öffentlichen Spekulationen über die Geschäftsführung an.
Weiss: Aber es wäre ja in ihrer Hand, es wäre ja dann keine Spekulation?
Wrabetz: Ja, aber wir müssen jetzt als Geschäftsführung zusammenhalten und dieses schwierige Sparprogramm bewältigen, das stellt alle an [sic] ganz große Herausforderungen, da ist ein großes Umdenken im Haus auch notwendig.
Wer ist aber "die Geschäftsführung" des ORF, die da bis 2011 "gewählt" (besser: bestellt) ist und nun zusammenhalten muss? Nach § 19 Abs 1 ORF-Gesetz sind die Organe des ORF der Stiftungsrat, der Generaldirektor, der Publikumsrat und die Prüfungskommission. Nach § 23 Abs 1 ORF-G besorgt der Generaldirektor die Führung der Geschäfte des ORF. Die auf seinen Vorschlag hin bestellten Direktoren und Landesdirektoren unterliegen seinen Weisungen und haben ansonsten "im Rahmen der langfristigen Pläne für Programm, Technik und Finanzen, der Stellenpläne sowie der Jahressendeschemen die laufenden Geschäfte ihres Bereiches selbständig zu führen." (§ 25 ORF-G)

Die Geschäftsführung des ORF ist also Sache des Generaldirektors, ein Kollegialorgan "Geschäftsführung" besteht im ORF nicht. Zusammenhalten wird also vor allem einmal der Generaldirektor mit sich selbst müssen, wenn er die Sparpläne umsetzt. Dieses Verständnis einer Alleingeschäftsführung des ORF liegt zutreffend auch dem Jahresabschluss zugrunde, in dem ja nach den Rechnungslegungsvorschriften auch die an die "Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrats oder ähnlicher Einrichtungen" entrichteten Bezüge auszuweisen sind - dies kann aber nach § 241 Abs 4 UGB unterbleiben, wenn weniger als drei Personen betroffen sind; von dieser Möglichkeit (es ist keine Verpflichtung!) hat der ORF Gebrauch gemacht und die Bezüge der "Geschäftsführung" nicht ausgewiesen.

PS: Im Konzernabschluss allerdings werden Geschäftsführungsbezüge in der Höhe von rund € 2,1 Mio für das Jahr 2007 ausgewiesen - wer hier zur "Geschäftsführung" des ORF-Konzerns gezählt wird, geht aus dem in der Wiener Zeitung veröffentlichten Abschluss nicht hervor, aber vielleicht wurden hier neben dem Generaldirektor doch die Direktoren einbezogen, was unter Zugrundelegung der von Harald Fidler in seinem neuen Buch angegebenen Richtwerte für die Bezüge halbwegs plausibel wäre. Ganz konsistent scheinen mir da ORF- und ORF-Konzernabschluss nicht.

PPS (Ergänzung 3.12.2008): Der Rechnungshof-Bericht über die durchschnittlichen Einkommen in den Jahren 2005 und 2006 weist für "Vorstand bzw. Geschäftsführung" des ORF 16 Personen aus, mit einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von € 253.500. Die Zahl 16 weist darauf hin, dass hier wohl Generaldirektor, 6 Direktoren und 9 Landesdirektoren berücksichtigt wurden. Da die Landesdirektoren (laut Harald Fidler, Österreichs Medienwelt von A bis Z, S. 429) bei € 160.000 bis € 190.000 liegen, deutet dies darauf hin, dass nicht nur der Bezug des Generaldirektors, sondern auch jener der 6 Direktoren über dem des Bundeskanzlers liegt (dieser bezog im Jahr 2006 € 273.600). Jedenfalls insofern scheint das Vorbild BBC erreicht: dort beziehen zehn Manager ein höheres Einkommen als der Premier (Details hier).

Sunday, November 30, 2008

"Die Entscheide sind uns nicht leicht gefallen": Zur Vergabe der Schweizer Fernseh- und Radiokonzessionen

Dieses Blog hat weder Vollständigkeits- noch Aktualitätsanspruch, also kann ich es mir auch erlauben, auf die schon rund ein Monat zurückliegende Vergabe von Radio- und Fensehkonzessionen in der Schweiz hinzuweisen: Am 31. Oktober 2008 erteilte das eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) Konzessionen für jene Gebiete bzw. Frequenzen, für die es zwei oder mehr Bewerbungen gab (siehe dazu die Presseaussendung und die Übersicht über alle Entscheidungen auf der Website des BAKOM).

Das Vegabeverfahren war insofern interessant, als nach der Neufassung des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) neue Auswahlkriterien zur Anwendung kamen - und außerdem ging es damit auch um deutlich höhere Förderungen, die dne privaten Veranstaltern in der Schweiz im Rahmen des sogenannten Gebührensplittings zukommen werden (insgesamt - Radio und Fernsehen - rund 32 Mio Euro). Art 45 RTVG sieht generell vor, dass bei mehreren Bewerbungen derjenige Bewerber bevorzugt wird, "der am besten in der Lage ist, den Leistungsauftrag zu erfüllen. Sind mehrere Bewerbungen unter diesem Gesichtspunkt weitgehend gleichwertig, so wird jener Bewerber bevorzugt, der die Meinungs- und Angebotsvielfalt am meisten bereichert."

In der Schweizer Medienszene hat es für einige Aufregung gesorgt, dass das UVEK unter Bundesrat Moritz Leuenberger die Bestimmung wirklich ernst genommen hat: so wurde "Tele Züri" (aus dem tamedia Konzern) bei der Fernsehkonzession für den Raum Zürich nicht berücksichtigt und ebenso ging Radio Energy - in der Schweiz zu Ringier gehörend - leer aus, begründet jeweils mit der starken Marktposition der beiden Verlagshäuser. Bundesrat (in österreichischer Teminologie entspräche das einem Bundesminister) Moritz Leuenberger begründete die Entscheidungen nicht nur in der Pressekonferenz, sondern auch in seinem Blog. Dass die Entscheidungen in der Presse nicht immer gut aufgenommen wurden, ist angesichts der betroffenen Verlagshäuser wenig überraschend, so etwa aus dem Verlagshaus Ringier (Blick), aus der tamedia-Gruppe (Bund-Blog 1, Bund-Blog 2); differenziertere Kritik auch in medienheft und medienspiegel; dass der Gewinner der Radiokonzession, Roger Schwawinski, das etwas anders sieht (hier oder hier) überrascht auch nicht.

Noch ein Zitat aus der Verfügung betreffend die Radiokonzession:
"Aus dem Vorstehenden geht hervor, dass bei Gleichwertigkeit beide Elemente von Artikel 45 Absatz 3 RTVG gleichermassen ausschlaggebend sind, d.h. die inhaltliche Ausrichtung der beiden Programme und die strukturelle Unabhängigkeit der Bewerberinnen. In inhaltlicher Hinsicht (Bereicherung der Angebotsvielfalt) kann keine Bewerberin etwas für sich ableiten. Beide sprechen in ihrer musikalischen und programmlichen Ausrichtung je ein eigenes Zielpublikum an, welches im Versorgungsgebiet in dieser Form bisher noch nicht bedient wird. ...
Entscheidend ist aus diesen Gründen das zweite Element von Artikel 45 Absatz 3 RTVG, die grössere Unabhängigkeit einer Bewerberin. Energy gehört zu 51 Prozent der Ringier AG. Die Ringier AG ist eines der drei grössten Medienunternehmen der Schweiz. Im Printbereich zählen auflagenstarke Titel wie Blick, Sonntagsblick, Blick am Abend, Cash daily, Le Temps und il caffè dazu, ebenso zahlreiche Zeitschriften. Im Bereich der elektronischen Medien zählt nebst Energy und Radio for Youngsters auch das Berner Lokalradio BE1 zum Ringier Konzern. Beim Fernsehen ist die Ringier AG zu 50 Prozent an Sat.1, zu 33 Prozent am Teleclub und zu 30 Prozent an Presse TV beteiligt. Radio 1 gehört demgegenüber zur Radio Tropic AG, deren Inhaber zu 100 Prozent Roger Schawinski ist. Dieser ist überdies Aktionär und Verwaltungsratspräsident des Buchverlags Kein&Aber AG, welcher seit zehn Jahren besteht und der vor allem Belletristik und Hörbücher veröffentlicht.
Bei dieser Konstellation hat Radio 1 im Lichte von Artikel 45 Absatz 3 Vorteile. Gegen diese Sicht spricht auch nicht die Tatsache, dass sich die erwähnten Ringier–Medien in erster Linie an die ganze Deutschschweiz oder an andere schweizerische Sprachregionen richten. In der medialen Realität der Schweiz hat der Raum Zürich auch in den sprachregionalen Medien grosse Bedeutung, so dass die Verflechtung zwischen einem Lokalradio im Grossraum Zürich und auflagenstarken sprachregionalen Medien hier ins Gewicht fallen muss. Dies gilt insbesondere darum, weil bei Radio 1 praktisch keine Abhängigkeiten vorliegen."

Thursday, November 27, 2008

"Pimperlbanken" vs. sorgfältig geführtes Unternehmen

"Ein gesundes Unternehmen mit entsprechenden Eigenmitteln und Reserven kann einen Abgang mitunter nämlich aus Eigenem verkraften - genau deshalb werden in 'guten Zeiten' Reserven gebildet, um wirtschaftliche Dellen auszuhalten." Also dozierte ORF-Kommunikationschef Pius Strobl im Falter diese Woche (in einer Reaktion auf einen in der Woche zuvor erschienenen Artikel) - die Hervorhebung des Wortes "mitunter" stammt von mir, das Wort ist mir erst beim zweiten Lesen aufgefallen, aber es wurde sicher mit Bedacht gewählt. Mitunter heißt hier wohl: manchmal schon, jetzt aber nicht - jedenfalls nicht in einer Zeit, wo "jede Pimperlbank" laut ORF-Generaldirektor "vom Staat Milliarden bekommt" (wen meint er? RZB? Erste Bank?).

Strobl, der in seinem Artikel penibel eine terminologische Unschärfe der Falter-Autorin bemäkelt, ist selbst übrigens auch nicht unfehlbar, etwa wenn er behauptet, dass der ORF "keinen Cent Schulden" und "keinerlei Verbindlichkeiten" habe (Jahresabschluss 2007: ORF 128 Mio Euro Verbindlichkeiten zum 31.12.2007, ORF-Konzern: 260 Mio - nicht aufregend, angesichts des Bilanzvolumens nicht hoch und überwiegend wohl aus dem regulären Betriebsablauf erklärbar, etwa bei Verpflichtungen gegenüber Lieferanten - aber "kein Cent" sieht anders aus).

Über die heute vorgestellten Sparpläne wurde in den den Medien ausführlich berichtet (zB Standard, Presse, Kurier, Kleine Zeitung, uva, auch ORF On [!] - und sogar Dilbert scheint sich heute gerade diesem Thema zu widmen), ich will das nicht näher kommentieren, nur drei kurze Anmerkungen:

1. Der Onlinedirektor wird dem bisherigen TW 1-Chef Werner Mück folgen (dieser wird "nach einer Kündigungszeit von einem Jahr in Pension geschickt"); er soll TW 1 zum Spartenkanal für Information und Kultur machen. Das klingt öffentlich-rechtlich, und das klingt jedenfalls so, als würde man es nicht mit den Werbeeinnahmen eines Senders mit deutlich unter einem Prozent Marktanteil finanzieren können. Wie man damit etwas einsparen wird, leuchtet mir nicht ein.

Derzeit dürfte der teuer erworbene kommerzielle Sender jedenfalls nur einen überschaubaren Erfolg bringen; der Jahresabschluss 2007 weist einen Jahresverlust der TW1 Betriebsführungs GmbH von 88.300 Euro aus und einen Überschuss der TW1 Tourismus Fernsehen GmbH von 106.600 Euro. Näher erläutert werden die Ergebnisse im Jahresabschluss nicht (und habe ich eigentlich schon erwähnt, dass der ORF noch immer keinen Geschäftsbericht für das Jahr 2007 veröffentlicht hat?); Details zu den finanziellen (und sonstigen) Bedingungen der vollständigen Übernahme von TW1 hat der ORF ohnehin nie bekannt gegeben. Einen (dafür notwendigen) gesetzlichen Auftrag zum Umbau von TW1 in einen "Informations- und Kulturkanal" gibt es nicht, das Regierungsprogramm meint dazu lediglich, dass die Möglichkeit dazu offen gehalten werden soll.

2. Teilprivatisierung: in der Presse wird dazu "Stiftungsrechtsexperte Heinrich Weninger" zitiert, der der Ansicht ist, dass das funktioniere, "wenn es sich um ein klar abgrenzbares Konglomerat handelt – etwa alle zu Ö3 gehörenden Rechte, Verträge, Mikrofone, Mitarbeiter etc.“ - und dass dazu "auch keine Änderung des ORF-Gesetzes notwendig" wäre. Good luck!
Natürlich ist theoretisch die "Veräußerung und Stilllegung von Unternehmen und Betrieben" (nach § 21 Abs. 2 Z 13 ORF-Gesetz mit Zustimmung des Stiftungsrats) möglich: aber erstens muss der Programmauftrag weiter erbracht werden, und zweitens ist eine Rechtsnachfolge in die Frequenznutzungsrechte des ORF durch einen privaten Käufer von Ö3 (oder ORF 1) ohne Gesetzesänderung nicht möglich. Der ORF ist, das hätte der Stiftungsexperte bedenken sollen, keine Privatstiftung.

3. "Der ORF ist in wirtschaftlicher und programmlicher Hinsicht ein sorgfältig geführtes Unternehmen", das versicherte vor nicht einmal einem halben Jahr der Vorsitzende des Stiftungsrates (die Bank, der er bis vor kurzem vorstand, ist wahrscheinlich nicht einmal eine Pimperlbank, da sie - jedenfalls meines Wissens - bislang noch keine "Milliarden vom Staat" bekommen hat).

Wednesday, November 26, 2008

Die Gert statt der Bert: Telekom-Review im Rat

Etwa ein Jahr nachdem die Kommission ihre Vorschläge zur Reform des aktuellen Rechtsrahmens für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste vorgestellt hat, sind die Vorbereitungen in der Ratsarbeitsgruppe (bzw. im COREPER) soweit gediehen, dass morgen im Rat eine politische Einigung erzielt werden könnte. Neben den Spielereien um die Bezeichnung der neu zu schaffenden europäischen "Regulierungsbehörde" (de facto ein Beratungsgremium, also eine stärker formalisierte ERG), die nun GERT (Gruppe Europäischer Regulierungsstellen für Telekommunikation) statt BERT heißen soll, sind durchaus auch ernste Fragen noch nicht endgültig geklärt, etwa zur Kompetenzaufteilung in der Frequenzverwaltung. Hier aber einmal ohne weiteren Kommentar die Links zu den aktuellen (Kompromiss-)Dokumenten, die dem Rat als Berichte vom COREPER vorliegen:
Im Hinblick auf die Universaldienstrichtlinie wurden zuletzt vor allem Fragen der Netzneutralität bzw der "three strikes" ("abgestufte Antwort" nach dem Modell "Loi Olivennes") diskutiert. Chris Marsden hat den im Telekompaket gewählten Zugang als "Net Neutrality lite" bezeichnet, und das trifft im Kern auch auf das Kompromisspapier im Rat zu: Verträge müssen nach Art 20 "Informationen über die Verkehrsabwicklungsstrategien des Anbieters" und auch über das Mindestniveau der Dienstqualität enthalten; die nationalen Regulierungsbehörden können nach Art 22 auch ein entsprechendes Mindestniveau festlegen und die Veröffentlichung vergleichbarer Informationen anordnen. Allerdings geht der Text offenbar davon aus, dass Änderungen der "Verkehrsabwicklungsstrategie" (traffic managment/shaping) auch bei aufrechtem Vertragsverhältnis zulässig sind, da nach Art 21 Abs 3 lit b nur eine Verständigung vorgesehen ist (bzw angeordnet werden kann), nicht aber eine vertragliche Vereinbarung, wie sie bei Leistungsänderungen an sich notwendig wäre.

Public Value aus Hollywood? Struve, Sonne, Saure Gurken

Günter Struve, Ex-ARD-Programmdirektor, wurde im Juni dieses Jahres vom ORF als "Sachverständiger für das Qualitätssicherungssystem, den Public- Value-Test der ORF-Programme 2008 und 2009" (Zitat aus der APA-Meldung) bestellt (siehe dazu schon hier).

Seither hat man von Struve in Österreich nicht allzuviel gehört: im September erhielt er von den Medienfrauen von ARD, ZDF und ORF die "Saure Gurke", einen Preis, der alljährlich für frauenfeindliche Sendungen in den öffentlich-rechtlichen Medien verliehen wird, und dann gab es auch gelegentlich noch etwas Aufmerksamkeit im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der diversen Schleichwerbungsvorwürfe.

Aber das stört alles nicht weiter, denn die Bestellung Struves zum Sachverständigen für ein Qualitätssicherungssystem ist ohnehin nur verständlich, wenn man darin eine Art paradoxe Intervention sieht - das ist vielleicht so ähnlich, als würde man jemanden, dem "scheißegal" ist, ob die Jugend zuschaut, zum ORF-Programmdirektor bestellen.

Was Günter Struve konkret beim ORF tun soll oder vielleicht sogar schon tut (das Jahr 2008 geht ja bald zu Ende), entzieht sich meiner Kenntnis. Da ich versucht bin, der ORF-Imagekampagne zu glauben (Das Beste kommt erst!), hoffe ich aber noch darauf, dass vielleicht einmal etwas Transparenz in die Qualitätssicherungsarbeit des ORF einkehrt und auch die einfachen "Rundfunkteilnehmer" über die sicher zukunftsweisenden Gutachten des Sachverständigen Struve aufgeklärt werden.

Die Frage ist nur: kann Struve die Gutachten in Hollywood schreiben, oder muss er seine "Altersteilzeit in der Sonne" zwischendurch für Besuche im derzeit grauen Wien unterbrechen? Den Beratervertrag für die ARD mit Dienstort L.A. scheinen Herrn Struve offenbar nicht alle zu gönnen (Meedia schreibt etwa von einem überflüssigem Hollywood-Job) - aber irgendwo muss er sich ja die Expertise in Sachen "Public Value" aneignen!

PS: Die ARD hat jüngst das "ARD-Jahrbuch 08" veröffentlicht, auf gut 500 Seiten findet sich naturgemäß viel Eigenwerbung, aber auch manche brauchbare Information.

PPS: Das Bild links oben hat nichts mit Struve zu tun; der Link führt zu einer Website der Verbraucherschutz-Generaldirektion der Europäischen Kommission mit Infos über unlautere Geschäftspraktiken, unter anderem mit Filmchen, in denen auch Schleichwerbung thematisiert wird. Marienhof, Bankhofer, Emig und andere einschlägige Highlights aus Struves Zeit als ARD-Programmdirektor hätte man aber auch damit wohl nicht verhindern können.