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Monday, February 04, 2013

"Gebührenrefundierung": ORF behandeln wie Telekom oder ÖBB?

Zwei Anmerkungen zu einem Bericht über die "Strategieklausur" des ORF-Stiftungsrates

1. Die in Kauf genommene Katastrophe:
Horizont.at berichtete am 01.02.2013 unter der Überschrift "ORF denkt über neue Sender nach" über eine "Strategieklausur" des ORF-Stiftungsrates am 31.01.2013. Dabei seien unter anderem auch Sparmaßnahmen erörtert worden, falls die "Gebührenrefundierung" (gemeint sind die für die Jahre 2010 bis 2013 nach § 31 Abs 11 bis 16 ORF-G vorgesehenen Zahlungen des Bundes an den ORF in der Höhe von jeweils 50 Mio. € 2010 und 2011 bzw jeweils 30 Mio. € 2012 und 2013) nicht verlängert  - das ORF-Gesetz also diesbezüglich nicht geändert - werden sollte. Dazu heißt es im Artikel wörtlich:
Im Stiftungsrat kamen diese Szenarien nicht gut an: Josef Kirchberger, Leiter des SPÖ-„Freundeskreises“, nannte diesen sogenannten Plan B „eine wirkliche Katastrophe“. [...] Der Stiftungsrat sei „immer einhellig für die Fortsetzung der Refundierung eingetreten“ und es sei wichtig, dass der ORF dieses Geld von der Politik „nicht gnadenhalber“ erhalte, sondern dass der ORF behandelt werde, wie andere Unternehmen - etwa die Telekom und die ÖBB - auch.
Daran ist zunächst bemerkenswert, dass diese "wirkliche Katastrophe" vom Stiftungsrat vor etwas mehr als einem Jahr (am 15.12.2011) sehenden Auges in Kauf genommen wurde: denn die Höhe des Programmentgelts ist vom Stiftungsrat nach § 31 Abs 2 ORF-Gesetz so festzulegen, "dass unter Zugrundelegung einer sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Verwaltung der öffentlich-rechtliche Auftrag erfüllt werden kann; hierbei ist auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung Bedacht zu nehmen. Die Höhe des Programmentgelts ist mit jenem Betrag begrenzt, der erforderlich ist, um die voraussichtlichen Nettokosten des öffentlich-rechtlichen Auftrags angesichts der zu erwartenden Zahl der zur Entrichtung des Programmentgelts Verpflichteten in einem Zeitraum von fünf Jahren ab Festlegung des Programmentgelts (Finanzierungsperiode) decken zu können. Der Berechnung der Höhe des Programmentgelts zu Grunde liegende Annahmen über zu erwartende Entwicklungen haben begründet und nachvollziehbar zu sein."

Mit anderen Worten: bei der Festlegung des Programmentgelts hatte der Stiftungsrat den Finanzbedarf für die Periode bis 2016 zu berücksichtigen; die Mitglieder des Stiftungsrates (zu deren Sorgfaltspflicht siehe § 20 Abs 2 ORF-G) konnten dabei angesichts der klaren Gesetzeslage nicht davon ausgehen, dass es nach 2013 weitere Subventionen des Bundes geben würde - und sie teilten offenbar die Auffassung des Generaldirektors, der in einer ORF-Aussendung zu den Beschlüssen des Stiftungsrates über das Programmentgelt für die Finanzierungsperiode 2012 bis 2016 und den Finanzplan 2012 so zitiert wurde:
"Die Beschlüsse schaffen die Basis für eine nachhaltige Weiterentwicklung der umfassenden Programmleistungen des ORF"
Die nun so bezeichnete "Katastrophe" (Einsparungen, wenn die Subventionen nicht fortgesetzt werden) war nicht nur abzusehen, sie musste Grundlage des Beschlusses des Stiftungsrates über die Höhe des Programmentgelts sein. Hätte der Stiftungsrat diese nun offenbar notwendigen weiteren Einsparungen nicht als annehmbar angesehen, dann hätte er das Programmentgelt höher festlegen müssen. (Theoretisch könnte es natürlich auch sein, dass der Stiftungsrat bei seiner Beschlussfassung nicht über die notwendigen Informationen verfügt oder diese nicht sorgfältig genug geprüft hat - beides Szenarien, die man bei einem professionellen aufsichtsratsähnlichen Aufsichtsgremium, wie es der Stiftungsrat sein soll, eigentlich nicht annehmen sollte.)

Aber natürlich kann man sich immer mehr Geld vom Bund und größeres Spielzeug neue Programme wünschen; beides geht aber nicht ohne Novellierung des ORF-Gesetzes (um Missverständnisse zu vermeiden: ich will hier nicht kommentieren, ob eine Fortsetzung der "Refundierung" oder eine Ausweitung des Programmangebotes kommen soll). Da derzeit gerade eine eher technische ORF-Gesetz-Novelle in Begutachtung ist (es geht um Anpassungen im Zuge der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit, mehr dazu hier), gibt es auch eine passende Gelegenheit, diese Wünsche in den Gesetzgebungsprozess einzubringen.

Es ist Wahljahr, daher nehme ich an, dass die ORF-Wünsche zur "Gebührenrefundierung" zwar noch nicht Bestandteil der Regierungsvorlage sein werden, wohl aber in der Ausschussdiskussion im Nationalrat (oder vielleicht auch erst in der Plenardebatte) Eingang ins Gesetz finden werden, vielleicht auch im Abtausch gegen eine Erhöhung der Presseförderung, und beides angesichts der Budgetnöte eher nicht ganz so hoch wie von ORF bzw VÖZ gewünscht. Außerdem könnte dabei auch das sogenannte "facebook-Verbot" (§ 4f Abs 2 Z 25 ORF-G), das von VÖZ- und ORF-Vertretern vor der letzten größeren ORF-G-Novelle 2010 ausgehandelt wurde, fallen,*) auch hier vielleicht im Abtausch gegen ein Zugeständnis an die Verleger (zB Übernahme von ORF-Content auf Zeitungsportalen, wie hier im Standard angedeutet - mit einer gesetzlichen Festlegung dazu könnte man kartellrechtliche Probleme leichter umgehen). Dass auch die weitere allgemein diskutierte Baustelle im ORF-Gesetz - die Gremienstruktur - bei dieser Gelegenheit bereits geändert wird, würde ich aber eher nicht erwarten.
[Update 28.04.2013: meine Einschätzung war falsch - der Gesetzesbeschluss erfolgte am 26.04.2013 im Nationalrat ohne sogenannte "Gebührenrefundierung" - vor den Wahlen wird eine Neuregelung nun vom zuständigen Staatssekretär als unwahrscheinlich beurteilt]

2. ORF behandeln wie "Telekom oder ÖBB"
Damit zurück zum eigentlichen Thema dieses Blogposts: der von einem Mitglied des Stiftungsrates angesprochene Wunsch, der ORF möge gleich wie "Telekom und ÖBB" behandelt werden (im Hinblick auf die "Refundierung der Gebührenbefreiung", also wohl nicht was zB die mehrheitliche Privatisierung der A1 Telekom Austria betrifft, nehme ich an). Ähnliches hat auch der Publikumsrat schon in einer vom Stiftungsrat einstimmig unterstützten Erklärung gesagt:
Der Publikumsrat des ORF hat sich seit der Einführung der Befreiung vom Rundfunkentgelt für Personen mit niedrigem Einkommen immer dafür eingesetzt, dass - wie von Anfang an ja auch vorgesehen - der Bund die Kosten der von ihm beschlossenen Befreiung trägt. Wie er das ja auch in vollem Umfang bei der Gebührenbefreiung beim Telefon macht.
Schon im ersten Satz sind übrigens drei Fehler: erstens gibt es kein Rundfunkentgelt, zweitens gibt es die Befreiung [vom Programmentgelt und von den Rundfunkgebühren] schon sehr viel länger als es überhaupt einen Publikumsrat gibt, und drittens war natürlich nicht "von Anfang an ja auch vorgesehen", dass der Bund die Kosten der Befreiung trägt (die stetige Wiederholung solcher Behauptungen macht sie nicht richtiger; ich habe zu ähnlichen Behauptungen schon im Jahr 2008 hier im Blog dazu etwas geschrieben). 

Wie werden also "Telekom und ÖBB" vom Bund behandelt?
Beide Unternehmen (ich nehme jetzt an, Kirchberger meint die A1 Telekom Austria AG und die ÖBB Personenverkehr AG) erbringen, auch wenn sie österreichweit Marktführer sind, Leistungen im Wettbewerb, wobei anders als beim ORF auch die Finanzierung im Wettbewerb erfolgt und Entgelte nur von jenen zu bezahlen sind, die einen Vertrag mit A1 oder ÖBB eingehen. Der Gesetzgeber sieht, im Unterschied zur Situation beim ORF, nicht vor, dass jeder, der ein Telefon bereithält, schon deshalb jedenfalls auch an A1 ein von diesem Unternehmen festzusetzendes Entgelt zu bezahlen hat (selbst wenn er zB nur UPC oder Tele2-Kunde ist). Dasselbe gilt auch bei den ÖBB: kein Gesetz ermächtigt die ÖBB, ein Entgelt festzulegen, das von allen Eisenbahnnutzern (oder sonst mobilen Personen, denn die Bahn steht ja im Wettbewerb zB auch zu Bus, PKW oder Flugzeug) unabhängig davon zu bezahlen ist, ob sie die ÖBB nutzen oder nicht.

"Gebührenbefreiungen" bei den ÖBB sind mir nicht bekannt, falls damit gemeinwirtschaftliche Leistungen gemeint sein sollen, die von Gebietskörperschaften bestellt und bezahlt werden, so haben jedenfalls die ÖBB kein Monopol auf diese Leistungen; die Vergabe solcher Leistungen hat nach der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zu erfolgen. Sollten die Schüler- und Lehrlingsfreifahrten nach dem Familienlastenausgleichsgesetz gemeint sein, so ist auch dabei festzuhalten, dass erstens keine Verpflichtung der Schüler bzw Lehrlinge besteht, die ÖBB in Anspruch zu nehmen, und zweitens, dass die konkrete Vergütung vertraglich zwischen dem Bund und den jeweiligen Verkehrsträgern geregelt wird. Auch hier hätten es die Verkehrsträger (wie zB die ÖBB Personenverkehr AG) nicht in der Hand, durch die Erhöhung  von Tarifen, die von allen ohne Rücksicht auf die Inanspruchnahme der Leistung der Verkehrsträger zu zahlen wären, die Einnahmenentfälle aus Freifahrten zu kompensieren.

Zur Telefonie: Das Fernsprechentgeltzuschussgesetz regelt "Zuschussleistungen zu den Fernsprechentgelten bestimmter Personen und Institutionen" (zuvor ähnlich wie beim ORF als "Gebührenbefreiung" bekannt). Diese Zuschussleistungen sind nicht nur seit ihrer Einführung gesunken (auf nunmehr 10 € pro Monat), sie werden vor allem nicht nur für Leistungen der A1 Telekom Austria AG erbracht, sondern auch für Leistungen anderer Telekommunikationsunternehmen, die mit dem Bund (vertreten durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie) einen Vertrag abgeschlossen haben (die Kundmachung auf der Website des BMVIT dürfte nicht mehr ganz auf dem letzten Stand sein, zeigt aber jedenfalls, dass es neben der "Telekom" auch andere Unternehmen gibt, bei denen der "Fernsprechentgeltzuschuss" eingelöst werden kann).

Nähme man die Forderung des Stiftungsratsmitglieds Dr. Kirchberger also ernst und sollte die "Politik" (hier wohl gemeint: in der Form des Gesetzgebers) den ORF gleich behandeln "wie andere Unternehmen - etwa die Telekom und die ÖBB - auch", dann würde dies bedeuten, die Verpflichtung zur Entrichtung von Programmentgelten auch durch jene, die Programme des ORF nicht sehen bzw hören, abzuschaffen und  sodann für Personen mit geringem Einkommen Zuschüsse vorzusehen, damit sie sich ein ORF- (oder wenn ihnen das lieber wäre, vielleicht auch ein Sky-)Abo leisten können. Ganz so dürfte die Forderung aber wohl nicht gemeint sein.

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*) Zum "facebook-Verbot" hat Niko Alm übrigens einen Individualantrag zur (teilweisen) Aufhebung des § 4f Abs 2 Z 25 ORF-G beim Verfassungsgerichtshof eingebracht (siehe dazu die Beiträge in seinem Blog hier und hier sowie den Antrag hier). Seine Antragslegitimation leitet er daraus ab, dass seine "Möglichkeiten, Meinungen gegenüber dem ORF in der Kommunikationsform 'soziale Netzwerke' kundzutun und zu empfangen", eingeschränkt seien. Ich will das hier nicht weiter kommentieren (Update 02.04.2013: der VfGH hat den Individualantrag mittlerweile zurückgewiesen, aufgrund der Beschwerde des ORF aber einen Prüfungsbeschluss gefasst).

Monday, June 21, 2010

Elmar Oberhauser, leicht paraphrasiert: Das Problem ist, dass die Politik auf mich hört

In einem profil-Interview letztes Jahr sagte ORF-Informationsdirektor Oberhauser, angesprochen auf die damaligen Finanzprobleme des ORF: "In Wirklichkeit muss man auch einmal die Politik daran erinnern, dass sie eine Eigentümerfunktion hat." (siehe dazu - und zu den von Oberhauser dabei gennanten Zahlen - schon hier).

Gestern moderierte Elmar Oberhauser in ORF 2 die "Runde der Chefredakteure" (anwesend war auch Vorstandsvorsitzender Hermann Petz von der Moser Holding, dessen Funktion als Chefredakteur - welches Mediums eigentlich? - mir bislang unbekannt war). In der Diskussion erwähnte Profil-Chefredakteur Rainer den vor kurzem erfolgten Nationalratsbeschluss für ein Gesetz, "das dem ORF Geld verspricht ..."; dabei fällt ihm Oberhauser ins Wort ("Geld, das man uns zehn Jahre lang vorenthalten hat"), Rainer versucht fortzusetzen, "... weil im Hintergrund das eine oder andere Postenbesetzungsspiel gespielt wurde". Und dann nimmt sich Oberhauser wieder das Wort und sagt. "Ich toppe das noch, das Problem ist, dass sich die Politik als Eigentümer des ORF aufspielt, was sie in Wirklichkeit ja gar nicht ist." (in der ORF TVThek aktuell hier zu sehen, etwa bei 26:00)

Da kann einem "die Politik" fast leid tun: zuerst wird sie von Oberhauser an ihre Eigentümerfunktion erinnert, und kaum will sie diese wahrnehmen, wird sie von Oberhauser in die Schranken gewiesen - weil sie ja gar nicht Eigentümerin ist (Letzteres ist tatsächlich richtig, der ORF, das sei hier sicherheitshalber nochmal angemerkt, ist eine - per Definition eigentümerlose - Stiftung).

Mit dem Hinweis auf das "zehn Jahre lang vorenthaltene Geld" spielt Oberhauser auf die sogenannte "Refundierung der Gebührenbefreiung" an, die 1999 schon einmal im Gesetz stand, aber nie wirksam wurde (siehe dazu hier, Punkt 1). Dennoch wird die Legende, früher hätte es eine solche Refundierung tatsächlich gegeben, in manchen Medien als Faktum behandelt, etwa in der Wiener Zeitung oder jüngst in der Kleinen Zeitung, wo es zur aktuellen Novelle des ORF-Gesetzes hieß: "Rund 40 zusätzliche Millionen Euro per annum fließen neuerdings in den nächsten vier Jahren dem ORF zu. Bloß: Die flossen auch früher schon als Ersatz für gebührenbefreite Mitbürger." Der letzte Satz stimmt nicht (wenn man es genau nimmt, stimmt natürlich auch der erste Satz nicht, denn in den ersten beiden Jahren werden es je 50 Mio € sein, in den darauffolgenden beiden Jahren je 30 Mio €), aber wie Florian Klenk unlängst bei einer Diskussion etwas sarkastisch anmerkte: "wer recherchiert, gilt als meinungsschwach".

PS: Ich wurde schon - persönlich, per Mail und online - "gerügt", weil ich zur ORF-Gesetz-Novelle nichts geschrieben habe; meine online-Antwort darauf ist hier in den Kommentaren.

Sunday, August 16, 2009

Transparenz: ORF-Programmentgelte, Werbung, Befreiungen im Lauf der Zeit

"Transparenz ist die nächste Killerapplikation", heißt es heute in einem Beitrag auf der ORF-futurezone.*) Leider hat der ORF selbst diese Killerapplikation für sein Unternehmen noch nicht entdeckt, und stellt nur sehr wenige Unternehmensdaten öffentlich zur Verfügung; soweit abseits der zwingend zu veröffentlichenden Jahresabschlüsse (und natürlich der Teletest-Werte) überhaupt Daten bekanntgegeben werden, erfolgt dies meist in Pressemitteilungen, aus denen sich natürlich kaum konsistente Datenreihen entwickeln lassen.

Die Entwicklung der Erlöse aus Programmentgelten und Werbung wurde zuletzt im Standard unter dem Titel "Der ORF auf dem Weg zu einem reinen Gebührensender" dargestellt. Ich habe die Entwicklung des Verhältnisses zwischen den Erlösen aus Programmentgelten auf der einen Seite und aus Werbung und sonstigen Erlösen auf der anderen Seite im obigen Diagramm (für eine lesbare größere Fassung bitte anklicken!) zusammengestellt. Die zugrundeliegenden Werte und Quellen sind hier in einem Google Doc Spreadsheet zugänglich.

Anders als in der Standard-Grafik sind in meinem obigen Diagramm Werbe- und sonstige Erlöse zusammengefasst. Aus der bis 1968 zurückreichenden (allerdings 1995-1997 unterbrochenen) Zeitreihe sieht man auch, dass 2009 ziemlich genau wieder der Status von 1969 erreicht wird. Dazu passend: "ORF feiert im August den Summer of 69", hieß es vor kurzem in einer Presseaussendung.

Die Entwicklung der absoluten Werte, getrennt nach Programmentgelten, Werbung und sonstigen Erlösen, ist im Diagramm links dargestellt; zum Vergleich ist auch die Entwicklung des VPI 66 in diesem Zeitraum eingefügt. Eine "VPI-bereinigte" Version (dh die um die Inflation bereinigte Entwicklung) ist darunter abgebildet (jeweils anklicken für ein lesbares Bild!); sinnvoll wäre wohl auch eine an den Tariflohnindex angepasste Darstellung.
Der Wert solcher Zahlenreihen ist freilich ohne ergänzende Informationen äußerst begrenzt, denn die Rundfunkwelt 1968 ist mit jener 2009 kaum zu vergleichen - weder in programmlicher oder technischer Hinsicht, noch im Hinblick auf den medienpolitischen und rechtlichen Rahmen und das Konkurrenzumfeld - bis hin zum "Scheiß-Internet" (copyright ORF-Programmdirektor Lorenz). Umso spannender wäre es daher, anhand öffentlich zugänglicher umfassender Basisdaten eine Debatte über den Einfluss solcher Faktoren führen zu können.

Interessant ist natürlich auch die Entwicklung der Rundfunkteilnehmer, die im Diagramm links gezeigt wird. Und im Hinblick darauf, dass etwa Herbert Lackner vom profil, den ich einmal für einen auf Qualität bedachten Journalisten gehalten habe, wiederholt behauptet, die Befreiung sozial Schwacher von Rundfunkgebühr und Programmentgelt wäre 1999 eingeführt worden (oder alternativ auch 1998), habe ich auch die Entwicklung des Anteils der gebührenbefreiten Rundfunkteilnehmer, soweit die Daten leicht verfügbar waren, dargestellt. Dabei zeigt sich, dass der Anteil der gebührenbefreiten Teilnehmer in einer Zeit, in der es laut Lackner diese Befreiung gar nicht gegeben hat, deutlich höher war als 2007 oder 2008, nämlich von 1977 bis 1999 immer über 10% mit Spitzen 1987 und 1988 von 13,41%).

Alle den Diagrammen zu Grunde liegenden Daten und die jeweiligen Quellen sind dem Google Doc Spreadsheet zu entnehmen (es handelt sich jeweils um für mich aktuell leicht verfügbare Zahlen, ohne vertiefende Recherche; wer verlässliche ergänzende Daten hat, darf sie mir natürlich gerne mailen).

PS: Generaldirektor Wrabetz hat im Dezember 2008 für Anfang 2009 die Veröffentlichung eines "Finanzierungshandbuchs" angekündigt; bislang ist mir dieses Dokument noch nicht untergekommen. Geht man allerdings vom letzten "ORF-Finanzierungsbuch" aus dem Jahr 2000 aus ("Chefredaktion: Gerhard Weis, Alexander Wrabetz, Thomas Prantner"), so wird man sich davon aber wohl nicht allzuviel Konkretes erwarten dürfen.

[Aktualisierungshinweis 17.08.2009: ein Blog-Leser hat micht dankenswerter Weise darauf hingewiesen, dass eine vollständige Zahlenreihe zu den Teilnehmerzahlen und Befreiungen in den Jahren 1996 bis 2007 der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage zu entnehmen ist; ich habe daher die zuvor unvollständigen Daten dazu ergänzt und die beiden Diagramme neu gemacht (Wer unbedingt die alten Versionen sehen will: hier und hier). Auch das Google Doc Spreadsheet ist nun neu).]

*) [am 24.08.2009 ergänzt] Weil die futurezone ihn nicht zitiert/verlinkt hat, weise ich hier darauf hin: "Transparency is the new objectivity" schreibt David Weinberger in einem lesenswerten Blogbeitrag.

Saturday, March 21, 2009

ORF-Finanzierungswunsch: deutlich höheres Programmentgelt und € 57 Mio vom Bund

"Tatsache ist, dass der ORF strukturell unterfinanziert ist, d.h. dass mit den Programmentgelten der öffentlich-rechtliche Auftrag bei weitem nicht finanzierbar ist." Das steht laut Standard im "Strategie- und Strukturkonzept", das ORF-Generaldirektor Wrabetz gestern den Mitgliedern des Stiftungsrats übermittelt hat (offenbar aber nicht nur diesen: "SPÖ-Medienstaatssekretär Josef Ostermayer habe ein Exemplar des ORF-Konzepts zur Verfügung gestellt bekommen", schreibt der Standard). Unter dieser Prämisse einer strukturellen Unterfinanzierung ist es nur logisch, weitere Finanzierungsquellen zu suchen oder bestehende auszubauen. Die zwei sich anbietenden Varianten: Erhöhung des Programmentgelts und/oder (Zusatz-)Finanzierung aus Steuermitteln.

Die Höhe des Programmentgelts wird allein vom ORF selbst festgelegt (derzeit noch - im Hinblick auf das EU-Beihilfenverfahren könnten hier gesetzliche Änderungen bevorstehen). Zwar ist jeder, der ORF-Programme empfangen kann, gesetzlich zur Zahlung des Programmentgelts - wie hoch auch immer es sein mag - verpflichtet (von den "Gebührenbefreiten" abgesehen). Dennoch würde eine wesentliche Erhöhung wohl auf Widerstand in der Öffentlichkeit stoßen (was sich schon bei der vergleichsweise geringen Anhebung Anpassung im vergangenen Jahr abzeichnete).

Wie also könnte man das Programmentgelt um die Hälfte erhöhen, ohne dass dies von den zahlenden Rundfunkteilnehmern bemerkt würde? Ganz einfach: würden die derzeit zugleich mit dem Programmentgelt eingehobenen Bundes- und Landesabgaben wegfallen, würde der zu zahlende Betrag auch bei einer Erhöhung des Programmentgelts um gut 50% gleich bleiben (Berechnungsgrundlage sind die Zahlen laut GIS-Presseaussendung für 2008: demnach gingen 66% des "Transaktionsvolumens" der GIS von € 724,2 Mio an den ORF, 34% an Bund und Länder - in diesen 34% dürfte allerdings auch die USt vom Programmentgelt enthalten sein).

Könnte man also Bund und Länder zu einem Verzicht auf die Abgabe bewegen, wäre Platz für eine aus der Sicht der "Gebührenzahler" aufwandsneutrale Erhöhung des ORF-Programmentgelts. Nach den in den Medien wiedergegebenen Kurzfassungen des Strategiekonzepts strebt der ORF-Generaldirektor an, dass die Bundes- und Landesabgaben "zu einem wesentlichen Prozentsatz für öffentlich-rechtliche Aufgaben des ORF eingesetzt werden." Das klingt eher nicht nach einer direkten Erhöhung des Programmentgelts im Gegenzug zu einem (teilweisen) Wegfall der Abgaben, sondern als Wunsch nach einer neuen Beihilfe aus Bundes- und Landesmitteln, die sich der Höhe nach an den mit dem Programmentgelt eingehobenen Abgaben orientieren - und jedenfalls einen beträchtlichen Teil dieser Abgaben ausmachen - soll. Die Salzburger Nachrichten schreiben von einem konkreten Wunsch des ORF in der Höhe von €177 Mio, was de facto einer Erhöhung des Programmentgelts um etwa 37% gleichkommen würde. (Die gesamte Höhe der Bundes- und Landesabgaben machte laut GIS im Jahr 2008 € 246 Mio aus).

Und zusätzlich wünscht sich der ORF die sogenannte "Refundierung" jener Programmentgelte, die gebührenbefreite Rundfunkteilnehmer, wären sie nicht befreit, zahlen müssten (siehe dazu schon hier, hier und hier). Aktuell geht es dabei um etwa € 57 Mio, Ende 2007 waren 323.139 Rundfunkteilnehmer "gebührenbefreit. Zählt man also die beiden Finanzierungswünsche (€ 177 Mio. und € 57 Mio.) zusammen, kommt man auf einen Betrag, der ziemlich genau einer Programmentgelterhöhung um 50% gleichkommen würde.

Eine Erhöhung des Programmentgelts hätte den Vorteil, dass dies gemeinschaftsrechtlich lediglich eine Ausdehnung einer "bestehenden Beihilfe" wäre und damit jedenfalls nicht vorweg der Europäischen Kommission notifziert werden müsste. Eine Finanzierung des ORF aus allgemeinen Budgetmitteln hingegen bestand zum Zeitpunkt des österreichischen EU-Beitritts nicht. Angesichts des hier angesprochenen Umfangs der gewünschten Budget-Finanzierung scheint es mir ziemlich fraglich, ob dies noch als bloße Modifikation der bisherigen Beihilfe beurteilt werden könnte. Die Kommission steht - zuletzt im Entwurf zur neuen Rundfunkmitteilung - auf dem Standpunkt, dass jeweils im Einzelfall zu prüfen ist, ob Änderungen der Finanzierung nach dem Beitritt "die ursprüngliche Maßnahme in ihrem Kern betreffen (d. h. die Art des Vorteils oder die Finanzierungsquelle, das Ziel der Beihilfe, den Kreis der Begünstigten oder die Tätigkeitsbereiche der Begünstigten) oder ob es sich um rein formale oder verwaltungstechnische Änderungen handelt" (vgl das Urteil des EuGH in der Rs C-44/93 Namur). Eine erstmalige substantielle Finanzierung direkt aus dem Budget (aus nicht zweckgebundenen Abgaben) - und damit eben aus einer neuen Finanzierungsquelle - wäre daher ohne vorherige Notifikation meines Erachtens nicht ohne Risiko. Allerdings wird angesichts des derzeit laufenden Beihilfenverfahrens wohl im Ergebnis ohnehin ein "Gesamtkompromiss" zu finden sein, in dem auch diese Frage zwischen der Kommission und Österreich einvernehmlich geklärt wird. Interessant wird sein, ob bzw wie Frankreich die geplanten Finanzierungsänderungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks notifiziert; vergangenes Jahr wurde etwa eine Kapitaldotation von € 150 Mio von Frankreich notifziert (und von der Kommission als mit dem gemeinsamen Markt vereinbar beurteilt - gegen diese Entscheidung haben M6 und TF1 schon beim EuG Klage erhoben).

Noch ein letztes Wort zur "Refundierung": in der Kurzfassung des Strategiekonzepts steht: "Der ORF verlangt die vollständige staatliche Refundierung der Mittel, die ihm aus dem Titel 'Gebühren-Befreiung aus sozialen Gründen' zustehen. Dies ist nicht mehr als ein Akt der Gleichbehandlung mit den Telekom-Unternehmen, ÖBB, etc." Das wird zwar durch Wiederholung nicht richtiger, ist aber aus PR-Sicht schlicht genial: in zahlreichen Medien wird diese "Argumentation" unreflektiert übernommen. Nur Armin Thurnher im Falter blieb es vorbehalten, gleich einen Betrag von € 120 Mio. zu erfinden, der dem ORF als "Aufwand für die Gebührenbefreiungen" [?] entsteht (der Artikel ist auch online zu finden).

PS: Armin Thurnher hatte übrigens ein zum Nachteil des Falter ergangenes Urteil vor wenigen Wochen zum Anlass genommen, den "Rechtsstaat in der Krise" zu sehen und zu schreiben: "Mittlerweile muss man sich von Leuten aburteilen lassen, die schlampig arbeiten, schlechtes Deutsch schreiben und der indirekten Rede nicht mächtig sind, sodass manche ihrer Sätze das Gegenteil von dem sagen, was sie sagen sollen. Kann man von solchen Leuten verlangen, dass sie das Konzept der Meinungsfreiheit verstehen?"
Vielleicht sollte ich angesichts seiner Fehler* im Artikel zum ORF nun den "Journalismus in der Krise" sehen, etwa so: "Mittlerweile muss man sich von Leuten informieren lassen, die schlampig arbeiten und des Recherchierens nicht mächtig sind, sodass manche ihrer Sätze das Gegenteil davon sagen, was den Tatsachen entspräche. Kann man von solchen Leuten erwarten, dass sie das Konzept der objektiven Information verstehen?"

*) Schon beim flüchtigen Lesen des Artikels im Falter Nr. 12/09 fallen - neben der grundlegend falschen Zahl von €120 Mio - einige weitere Fehler auf: Thurnher schreibt zB auch, dass "die EU" jede Form öffentlicher Finanzierung als unerlaubte Beihilfen betrachte, und er behauptet, dass sich der ORF "überwiegend aus Werbung" finanziere (2007 kamen 30% der ORF-Erlöse aus der Werbung); auch dass das Parlament 1967 ein neues ORF-Gesetz beschlossen habe, ist falsch, und zwar nicht nur weil es damals Rundfunkgesetz hieß, sondern auch weil der Parlamentsbeschluss im Juli 1966 war; und nicht einmal dass Bruno Kreisky "13 Jahre lang mit absoluter Mehrheit das Land regierte", ist richtig: die absolute Mehrheit erreichte Kreisky mit der SPÖ bei den Nationalratswahlen am 10.10.1971, und er verlor sie bei den NR-Wahlen am 24. April 1983 - nicht einmal zwölf Jahre.

Friday, December 05, 2008

Der ORF will keine Finanzspritze und keine Subvention - bloß 57 Mio € aus dem Bundesbudget

Die sogenannte "Refundierung der Gebührenbefreiung" ist ein wiederkehrendes Thema im Zusammenhang mit der aktuellen wirtschaftlichen Situation des ORF. Im Regierungsprogramm, das habe ich schon in meiner kleinen Übersicht dargestellt, wurde dem Wunsch des ORF auf diese "Refundierung" nicht Rechnung getragen. Dass es "keine Finanzspritze für den ORF" geben werde (jedenfalls vorerst), geht auch aus einem Interview mit dem neuen Medienstaatssekretär Josef Ostermayer (in der Tageszeitung Österreich) hervor. "Österreich" war es eine Vorausmeldung wert, und der ORF reagierte umgehend mit einer eigenen Aussendung. "ORF-Marketing und Kommunikation" (Chef: Pius Strobl, der offenbar demnächst noch weitere Aufgaben übernehmen soll) lässt uns also Folgendes wissen (wörtlich!):
ORF verlangt Fairness, keine "Finanzspritze"

Der ORF hat zu keiner Zeit eine "Finanzspritze" verlangt, er verlangt keine "Finanzspritze" und er benötigt auch keine "Finanzspritze". Der ORF ist ein wirtschaftlich gesundes Unternehmen, das sich nicht um staatliche Subventionierung bemüht, sondern lediglich die ihm zustehende Refundierung der gesetzlich verordneten Gebührenbefreiungen einfordert.
Die aus sozialpolitischen Gründen sehr wichtige Befreiung von den Rundfunkgebühren wurde vom Gesetzgeber beim ORF bestellt, der daraus entstehende Einnahmenverlust wird dem Unternehmen allerdings unfairerweise nicht ersetzt.
Nur gegen diese Ungleichbehandlung wehrt sich der ORF im Sinne der Gesamtheit der österreichischen Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler.
Strobl kann zwar bei anderen recht penibel sein, an die eigenen Aussendungen legt er aber offenbar keine so strengen Maßstäbe an. Immerhin bietet diese Aussendung Gelegenheit, kurz die rechtlichen Hintergründe der sogenannten "Refundierung der Gebührenbefreiung" darzulegen.

1. Seit Jahrzehnten gibt es das Programmentgelt, die Rundfunkgebühren und die "Gebührenbefreiung": § 20 Abs 3 des Rundfunkgesetzes legte schon zwischen 1984 und Ende 1999 fest, dass der ORF selbst die Höhe des Programmentgelts bestimmt, während Beginn und Ende der Zahlungspflicht sowie die Befreiung davon vom Bundesgesetzgeber entsprechend der Regelung bei den Rundfunkgebühren bestimmt wird. Das heißt: wer (insbesondere aus sozialen Gründen) kein Programmentgelt zu zahlen hat, wurde und wird vom Bundesgesetzgeber festgelegt. Dem ORF steht von den "gebührenbefreiten Rundfunkteilnehmern" kein Programmentgelt zu.

2. Im Jahr 1999, kurz vor den Wahlen, kam es im Nationalrat zu einem Initiativantrag; der Text dazu wurde vom ORF vorbereitet (siehe die Debatte hier; Abg. Schieder [der Ältere] sagte dazu: "Das ist ein Vorschlag. Der Gesetzgeber ist ja nicht verpflichtet, den Vorschlag irgendeiner Gruppe in Betracht zu ziehen oder ihn gleichermaßen zu behandeln wie eine Regierungsvorlage." - er tat es aber). Der in diesem Text enthaltene "Vorschlag", dem ORF den aus den "Gebührenbefreiungen" entstehenden Entfall des Programmentgelts vom Bund abzugelten (stufenweise ab 2001), wurde in den Erläuterungen nicht einmal erwähnt; beschlossen wurde er dennoch. Festzuhalten ist, dass es in diesem Zusammenhang zu keinen Änderungen bei den bisherigen Befreiungstatbeständen kam - es ging also gerade nicht darum, zusätzlich hinzugekommene Befreiungsfälle abzudecken.

3. Ein Jahr später, als der Gesetz gewordene "Vorschlag" budgetwirksam zu werden drohte, wurde im Budgetbegleitgesetz 2001 die geplante "Refundierung" wieder gestrichen - als eine von zahlreichen Maßnahmen, die laut Parlamentskorrespondenz "den Weg Richtung Nulldefizit ebnen" sollten. Eine "Refundierung" hat daher - auch wenn sie ein Jahr lang im Rundfunkgesetz verheißen wurde - daher faktisch nie stattgefunden.

4. Natürlich wäre die "Refundierung der Gebührenbefreiung" eine "Finanzspritze" oder "Subvention" (und, rechtlich betrachtet, eine staatliche Beihilfe, die - da sie neu wäre - zumindest auch der Europäischen Kommission notifiziert werden müsste). Dass dem ORF die Refundierung zustehe, wie dies in der Aussendung behauptet wird, kann man nur als gewissermaßen moralisches Werturteil stehen lassen; einen Rechtsanspruch gibt es jedenfalls nicht. Dass der ORF eine solche Subvention, die laut GD Wrabetz immerhin 57 Mio Euro ausmachen würde, einfach als ihm zustehend "einfordert", zeugt von gesundem Selbstbewusstsein (aber schließlich ist der ORF ja auch keine "Pimperlbank")

5. Vollends kraus wird die ORF-Aussendung, wenn darin behauptet wird, die Befreiung von den Rundfunkgebühren (gemeint: Programmentgelten) sei "vom Gesetzgeber beim ORF bestellt" worden. Vielleicht verwechselt Strobl den ORF mit den Eisenbahnen, bei denen der Bund gemeinwirtschaftliche Leistungen bestellt; beim ORF hingegen gibt der Bund dem ORF gesetzlich die Möglichkeit, ein Programmentgelt (in der vom ORF festgesetzten Höhe!) einzuheben - und der Bund legt auch fest, von welchem Personenkreis dieses Entgelt eingehoben werden kann.
Der implizite Vergleich mit der Eisenbahn hinkt: die Eisenbahnen sind privatrechtlich organisierte Unternehmen, die marktwirtschaftlich Leistungen anbieten; will der Bund (oder eine andere Gebietskörperschaft) weitere Leistungen, dann sind diese zu bestellen und zu bezahlen. Der ORF, eine öffentlich-rechtliche Stiftung, hat die gesetzlich festgelegten Aufträge zu erfüllen, und er kann genau dafür - zusätzlich zu Werbeeinnahmen - ein Programmentgelt einheben; schon dieses Programmentgelt ist - wenn man einem Eisenbahnvergleich nahetreten will - das Entgelt für die "bestellte Leistung". Ähnliches gilt für den Vergleich mit den Telekom-"Gebührenbefreiungen": hier "bestellt" der Bund Leistungen (für die "Gebührenbefreiten"), und ersetzt den Unternehmen die Kosten. Beim ORF "bestellt" der Bund die Leistung "öffentlich-rechtlicher Auftrag" und ersetzt dem ORF die Kosten (indirekt) im Wege des Programmentgelts. Wo die "Ungleichbehandlung" liegt, müsste daher erst einmal erklärt werden.

PS: Natürlich kann sich der ORF 57 Mio € aus dem Budget wünschen; die obigen Ausführungen sind auch nicht als inhaltliche Bewertung dieses Wunsches in die eine oder andere Richtung gedacht. Bloß: wenn man Subventionen will, soll man es nicht zugleich leugnen.