Aus rundfunk(organisations)rechtlicher Sicht interessant ist das Verständnis des Generaldirektors von der ORF-Geschäftsführung; dazu zunächst ein Auszug aus dem Interview:
Weiss: Überlegen Sie sich da auch personelle Veränderungen?Wer ist aber "die Geschäftsführung" des ORF, die da bis 2011 "gewählt" (besser: bestellt) ist und nun zusammenhalten muss? Nach § 19 Abs 1 ORF-Gesetz sind die Organe des ORF der Stiftungsrat, der Generaldirektor, der Publikumsrat und die Prüfungskommission. Nach § 23 Abs 1 ORF-G besorgt der Generaldirektor die Führung der Geschäfte des ORF. Die auf seinen Vorschlag hin bestellten Direktoren und Landesdirektoren unterliegen seinen Weisungen und haben ansonsten "im Rahmen der langfristigen Pläne für Programm, Technik und Finanzen, der Stellenpläne sowie der Jahressendeschemen die laufenden Geschäfte ihres Bereiches selbständig zu führen." (§ 25 ORF-G)
Wrabetz: Die Geschäftsführung ist jetzt einmal bis 2011 gewählt und daher stell ich keine öffentlichen Spekulationen über die Geschäftsführung an.
Weiss: Aber es wäre ja in ihrer Hand, es wäre ja dann keine Spekulation?
Wrabetz: Ja, aber wir müssen jetzt als Geschäftsführung zusammenhalten und dieses schwierige Sparprogramm bewältigen, das stellt alle an [sic] ganz große Herausforderungen, da ist ein großes Umdenken im Haus auch notwendig.
Die Geschäftsführung des ORF ist also Sache des Generaldirektors, ein Kollegialorgan "Geschäftsführung" besteht im ORF nicht. Zusammenhalten wird also vor allem einmal der Generaldirektor mit sich selbst müssen, wenn er die Sparpläne umsetzt. Dieses Verständnis einer Alleingeschäftsführung des ORF liegt zutreffend auch dem Jahresabschluss zugrunde, in dem ja nach den Rechnungslegungsvorschriften auch die an die "Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrats oder ähnlicher Einrichtungen" entrichteten Bezüge auszuweisen sind - dies kann aber nach § 241 Abs 4 UGB unterbleiben, wenn weniger als drei Personen betroffen sind; von dieser Möglichkeit (es ist keine Verpflichtung!) hat der ORF Gebrauch gemacht und die Bezüge der "Geschäftsführung" nicht ausgewiesen.
PS: Im Konzernabschluss allerdings werden Geschäftsführungsbezüge in der Höhe von rund € 2,1 Mio für das Jahr 2007 ausgewiesen - wer hier zur "Geschäftsführung" des ORF-Konzerns gezählt wird, geht aus dem in der Wiener Zeitung veröffentlichten Abschluss nicht hervor, aber vielleicht wurden hier neben dem Generaldirektor doch die Direktoren einbezogen, was unter Zugrundelegung der von Harald Fidler in seinem neuen Buch angegebenen Richtwerte für die Bezüge halbwegs plausibel wäre. Ganz konsistent scheinen mir da ORF- und ORF-Konzernabschluss nicht.
PPS (Ergänzung 3.12.2008): Der Rechnungshof-Bericht über die durchschnittlichen Einkommen in den Jahren 2005 und 2006 weist für "Vorstand bzw. Geschäftsführung" des ORF 16 Personen aus, mit einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von € 253.500. Die Zahl 16 weist darauf hin, dass hier wohl Generaldirektor, 6 Direktoren und 9 Landesdirektoren berücksichtigt wurden. Da die Landesdirektoren (laut Harald Fidler, Österreichs Medienwelt von A bis Z, S. 429) bei € 160.000 bis € 190.000 liegen, deutet dies darauf hin, dass nicht nur der Bezug des Generaldirektors, sondern auch jener der 6 Direktoren über dem des Bundeskanzlers liegt (dieser bezog im Jahr 2006 € 273.600). Jedenfalls insofern scheint das Vorbild BBC erreicht: dort beziehen zehn Manager ein höheres Einkommen als der Premier (Details hier).
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