Thursday, April 15, 2010

Neue (=kodifizierte) Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste

Da zum ORF-Gesetz eine Einigung noch nicht absehbar ist (so die Presseaussendung des Parlaments zum heutigen Hearing im Verfassungsausschuss), bleibt dann immerhin noch genügend Zeit, im Text der Regierungsvorlage vor der Beschlussfassung im Nationalrat die Richtlinienzitate anzupassen: statt "Richtlinie 89/552/EWG zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über dieBereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste), ABl. Nr. L 298 vom 17.10.1989 S. 23, in der Fassung der Richtlinie 2007/65/EG, ABl. Nr. L 332 vom 18.12.2007 S. 27" reicht nun nämlich "Richtlinie 2010/13/EU vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste), ABl. Nr. L 95 vom 15.4.2010, S. 1".

Im heutigen Amtsblatt wurde nämlich die kodifizierte Fassung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste veröffentlicht.

3 comments :

ElGraf said...

Wie weiter unten im Text richtig beschrieben, handelt es sich nicht so sehr um eine "konsolidierte" Richtlinie, sondern um eine neue Kodifizierung, oder?

Dass die ganze Aktion, die AVMD-RL (inkl. Erwägungsgründe!) noch mal komplett neu zu nummerieren in hohem Maße unnötig war, steht dann noch auf einem anderen Blatt.

hplehofer said...

@ElGraf: natürlich heißt es ganz korrekt "kodifziert", nicht konsolidiert; ich habe den Titel des Postings nun dementsprechend geändert.
Die Neu-Nummerierung sehe ich nicht so negativ: für uns, die wir uns zB an Art 3a und folgende schon gewähnt haben ist es sicher gewöhnungsbedürftig - aber dafür gibt's ohnehin die Entsprechungstabelle -; für Menschen, die neu in die Materie einsteigen, ist die Kodifikation aber wohl hilfreich.

ElGraf said...

Ich gebe zu, dass das Ganze nun etwas übersichtlicher geworden ist. Allerdings leidet die Brauchbarkeit bislang, zur RL 2007/65/EG, veröffentlichter Texte stark darunter, zumal es für die Erwägungsgründe (naturgemäß) keine Entsprechungstabelle gibt.