Tuesday, April 06, 2010

Für Österreich praktisch irrelevantes EU-Telekomrecht

Der Beschluss der Europäischen Kommission vom 19.03.2010 ist zwar "an die Mitgliedstaaten" gerichtet, Österreich wird sich aber nicht allzusehr anstrengen müssen, um ihm nachzukommen: es geht nämlich um "harmonisierte Frequenznutzungsbedingungen für den Betrieb von Mobilfunkdiensten an Bord von Schiffen (MCV-Dienste)", und damit sind nicht Binnenschiffe gemeint (siehe dazu in Österreich übrigens die Binnenschifffahrtsfunkverordnung), sondern Schiffe, die in den Küstenmeeren der EU (und internationalen Gewässern) unterwegs sind. Der Beschluss verpflichtet die Mitgliedstaaten, mindestens 2 MHz (gepaart) innerhalb des 900 MHz- und /oder des 1800 MHz-Frequenzbandes für Systeme verfügbar zu machen, die MCV-Dienste in ihren Küstenmeeren erbringen. Faktisch betrifft das bordeigene GSM-Dienste, mit denen vor allem auf größeren Passagierschiffen Reisende auch dann mit ihrem GSM-Endgerät telefonieren können, wenn vom Land her keine Netzabdeckung mehr besteht. Der Beschluss wird ergänzt durch eine Empfehlung, in der die Kommission den Mitgliedstaaten die üblichen Dinge nahelegt; zum Beispiel sollten sie "aktiv, konstruktiv und solidarisch zusammenarbeiten und gegebenenfalls auf bestehende Verfahren zurückgreifen, um jegliche Probleme [...] zu lösen." (Ich warte übrigens auf die erste Empfehlung zur passiven, destruktiven und unsolidarischen Zusammenarbeit)

PS: Dass Mitgliedstaaten ohne Küstenmeere vom MCV-Beschluss nicht wirklich betroffen sind, wird auch im Erwägungsgrund 10 zu diesem Beschluss zum Ausdruck gebracht. Dort heißt es: "Dieser Beschluss erlegt Mitgliedstaaten, die über keine Küstenmeere verfügen, keine Verpflichtungen auf. Dies gilt unbeschadet der Genehmigung von MCV-Diensten, die nicht Gegenstand dieses Beschlusses ist, die jedoch Maßnahmen von Mitgliedstaaten im Einklang mit EU-Recht im Hinblick auf Schiffe, die ihrem Staat angehören, erfordern." Was immer das auch heißen mag.

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