Der Presse-Artikel schließt jedenfalls mit den Worten: "[Eva] Dichands Blatt 'Heute' zeigte allerdings 2007 Fotos von Natascha Kampusch beim Schmusen in einer Disco. Die heimischen Gerichte billigten das."
Ein Blick ins eigene Archiv hätte gezeigt, dass das natürlich nicht stimmt: Unter dem Titel "Später Schutz für Kampusch - Oberster Gerichtshof verbietet Fotos aus Diskothek" berichtete die Presse nämlich vor nicht einmal einem halben Jahr über das Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 19.8.2009, die das Gegenteil besagt. Ein Zitat daraus:
"Die demnach gänzlich undistanzierte, die körperliche Nähe der Antragstellerin zu ihrem Tanzpartner beim gemeinsamen Tanzen auf der Tanzfläche einer Diskothek sowohl fotografisch als auch textlich fokussierend und detailliert darstellende, mit der spekulativen Deutung einer facettenreich geschilderten 'ersten Liebe' versehene inkriminierte Berichterstattung war nach der Art und Weise der Erörterung und Darstellung jedenfalls geeignet, die Antragstellerin in der Öffentlichkeit bloß zu stellen. Denn die dafür charakteristische Entfremdung des Privatlebens [...] war ohne weiteres in der die Antragstellerin realitätsverzerrend zum Objekt einer klischeehaften Spekulation über ihre 'erste Liebe' degradierenden medialen Darstellung gelegen."Es trifft zu, dass das Berufungsgericht (abweichend übrigens vom Erstgericht) anderer Meinung war - aber dessen Entscheidung wurde vom Obersten Gerichtshof eben ausdrücklich als "mit dem Gesetz nicht im Einklang" stehend beurteilt.
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