Heute hat die Europäische Kommission, DG Trade, den aktuellen Verhandlungsstand betreffend das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) offengelegt. Der noch mit zahlreichen offenen Fragen, verschiedenen Formulierungsvorschlägen und unterschiedlichen Optionen versehene Entwurf dieses Handelsabkommens ist hier zu finden. Die Kommission bemüht sich, die Sorgen der "Zivilgesellschaft" über möghliche Einschränkungen der Offenheit des Internets azufgrund dieses Abkommens zu zerstreuen und behauptet: "The negotiation draft shows that specific concerns, raised in particular by the civil society, are unfounded. No party in the ACTA negotiation is proposing that governments should introduce a compulsory '3 strikes' or 'gradual response' rule to fight copyright infringements and internet piracy."
Die angeprochenen Kritiker werden damit nicht zufriedengestellt sein, denn ausgeschlossen sind solche "3 strikes"-Vorschriften durch das Abkommen jedenfalls auch nicht, vielmehr dürfte ein mehr oder weniger sanfter Druck in diese Richtung zu erwarten sein. Die Initiative "European Digital Rights" fragt dazu: "what will be left of the EU's historical credibility in the fight for free speech and democracy when it starts asking grateful undemocratic governments to place obligations on Internet access providers to 'terminate or prevent' infringements?"
(Update 22.4.2010: Eine gute Einführung/Übersicht in ACTA von Margot Kaminski: Teil 1, Teil 2)
Dazu passend: der Digital Economy Act 2010 aus dem UK, im letzten Aufwaschen vor der anstehenden Wahl beschlossen ("wash up", bei uns würde man wohl Parlamentskehraus sagen), sieht bereits Maßnahmen zur Beschränkung des Internetzugangs im Falle von Urheberrechtsverletzungen vor (siehe mit weiteren Hinweisen zB die Beiträge von "panGloss" Lilian Edwards: 1, 2, 3, 4). Die Übersichtsseite im UK Parliament ist hier zu erreichen, der Text des Digital Economy Act ist hier (bzw hier in pdf).
Wednesday, April 21, 2010
Vermischte Lesehinweise (9): "three strikes" noch nicht ad ACTA gelegt
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