Aber schon im vergangenen Juni war der PR-Ethikrat ja der Auffassung, dass es sich bei der Verletzung der medienrechtlichen Kennzeichnungspflicht um ein branchenweites Problem handle, sodass es "nicht sinnvoll wäre, Einzelfälle herauszugreifen". Dafür wollte man bei einem anderen Problemfall
"Entschlossen zeigt sich der Rat, wenn es um die Reputation der Branche geht. Im Vorjahr hat das Thema BUWOG/Peter Hochegger monatelang die Medien gefüllt. 'Wenngleich es sich um einen klaren Fall für die Gerichte und damit nicht für eine Institution der freiwilligen Selbstkontrolle wie den Ethik-Rat handelt, hat die Causa zwangsläufig nachteilige Effekte für die Branche gebracht', sagt Renate Skoff, stellvertretende Vorsitzende des Rats. 'Man muss hier eine klare Grenze ziehen und festhalten, dass die überwiegende Mehrheit der österreichischen PR-Berater professionell und verantwortlich handelt und nicht mit einem Kriminalfall in den gleichen Topf geworfen werden darf,' bricht Skoff eine Lanze für die Branche."
Das ist wahre Entschlossenheit: stets bereit, "aktiv zu beobachten" - und im Übrigen haben sich die elf Mitglieder des PR-Ethikrates seit dessen Einrichtung mit ganzen acht Beschwerden befasst (mit fünf davon in der Sache - das Verhältnis Presseaussendungen zu [zulässigen] Beschwerden - letzten Juni 3:3 - bleibt daher mit 5:5 weiterhin recht ausgewogen).
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