Tuesday, May 10, 2011

Untergrund-Bilder: wie österreichische Gratisblätter von heute die Fehler der britischen Tabloids von gestern wiederholen

Gestern noch habe ich leicht amüsiert gelesen, was sich im UK und in der USA medienrechtlich aktuell so tut: da haben Zeitungen fünf Jahre alte Fotos gedruckt, auf denen die Schwester einer durch Hochzeit bekannt gewordenen Frau in privater Umgebung im Bikini bzw beim Aus- oder Anziehen des Bikinis zu sehen ist (Berichte im Guardian, Telegraph). Da braucht man nicht einmal die "Caroline"-Rechtsprechung des EGMR bemühen, um in den halb-nackt-Fotos einen evidenten Bruch der Privatsphäre zu erkennen, den die Betroffene - jedenfalls nach europäischen Standards - nicht hinnehmen muss. Die Betroffene ist, den schon zitierten Zeitungsberichten zufolge, daher gegen die Veröffentlichungen vorgegangen und hat offenbar im UK und den USA damit auch die weitere Verbreitung verhindert.

Und was sehe ich heute früh in der Wiener U-Bahn? Ein Gratisblatt, das mit einem dieser Bilder aufmacht (und das selbe Bild dann noch einmal im Inneren des Blattes zeigt); das zweite Gratisblatt muss man schon aufschlagen, aber bereits auf Seite 3 ist auch dort das selbe Bild abgedruckt. In keiner der beiden Zeitungen findet sich ein Urhebervermerk beim Foto. Ob die Abgebildete auch gegen österreichische Blätter vorgehen wird? Wäre ich Medienanwalt, ich wüsste jedenfalls, um welches Mandat ich mich bemühen würde.

PS: Verlinkungen zu den Blättern spare ich mich hier absichtlich, ebenso wie die Nennung des Namens der Abgebildeten (ich bin ja auf Traffic zu diesem Blog nicht angewiesen).

2 comments :

Unknown said...

"Verlinkungen zu den Blättern spare ich mich hier absichtlich, ebenso wie die Nennung des Namens der Abgebildeten."

Danke!

Wolfgang Pichler said...

ist aber schon fies, die armen gepeinigten Redaktionen sooo an den Pranger zu stellen ;-)