- Mitteilung der Kommission "Besserer Zugang zur modernen Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) in ländlichen Gebieten" (siehe auch die Presseaussendung und das Commission staff working document). Darin empfiehlt die Kommission unter anderem, "Aktionen zur Förderung der Nachfrage nach und der Versorgung mit IKT-Technologien voranzutreiben", primär im ländlichen Raum, und sie empfiehlt zB auch IKT- und e-business-Schulungen für Landwirte. [nur als Anmerkung: natürlich trägt die EU auch durch andere Politiken zur Verbreitung von IKT im ländlichen Raum bei - wer als Landwirt zur elektronischen Markierung jedes einzelnen Schafs gezwungen wird, der kann sich den Segnungen der IKT ohnehin nicht mehr entziehen: zum electronic tagging siehe zB hier oder hier]
- Die RTR bereitet die Abkehr von der "FL-LRAIC-Regulierung" im Festnetz vor. Bei sinkenden Mengen (Rückgang der Minuten im Festnetz) könnten andere Konzepte zur Anwendung kommen und die RTR hat daher Prof. Ingo Vogelsang mit einer Studie zu "Regulierungsoptionen bei Leerkapazitäten auf Vorleistungs- und Endkundenmärkten des Festnetzes" beauftragt. Vogelsang kommt zum Schluss, dass in der gegenwärtigen Situation für Entbündelung, aber auch für Festnetz-Vorleistungsmärkte retail-minus als Option ein geeigneter und implementierbarer Ansatz wäre; bei den Festnetz-Vorleistungsmärkten beurteilt er auch capacity based charging (CBC) als geeignete Alternative. Die Studie wurde von RTR nun mit einem Fragenkatalog zur Konsultation gestellt.
- Ebenfalls in Konsultation ist auch der Entwurf der KommAustria für die neue Rundfunkmarktdefinitionsverordnung (Erläuterungen; Marktabgrenzung).
- In diesem Zusammenhang möchte ich auch besonders auf die Entscheidung der niederländischen Regulierungsbehörde OPTA hinweisen, mit der im analogen Kabelnetz preisregulierter Zugang für alternative Anbieter als Regulierungsmaßnahme auferlegt wurde (die Entscheidung - in niederländischer Sprache, 431 Seiten! - ist hier); in der Stellungnahme der Kommission im Artikel 7-Verfahren wird aber auch die Maßnahme zusammengefasst dargestellt.
- "Zugang zum schnellen Bitstrom": Urteil des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Februar 2009, mit dem eine Beschwerde der Swisscom gegen eine Entscheidung der Eidgenössischen Kommunikationskommission, wonach sie bitstream access gewähren muss, abgewiesen wurde (das Bundesverwaltungsgericht ist in der Schweiz das erstinstanzliche - und in Streitigkeiten nach Art 11a des Fernmeldegesetzes (Zugangsstreitigkeiten) auch das letztinstanzliche - Verwaltungsgericht des Bundes).
- Und wenn ich schon beim Schweizer Bundesverwaltungsgericht bin: auch über die (unzulässige) werbliche Ausgestaltung von Sponsorhinweisen durch die SRG hat das BVerG jüngst entschieden; aus österreichischer Sicht interessant ist, dass dabei nach Schweizer Recht auch darauf erkannt wurde, dass dem Bund die Einnahmen abzuliefern sind, welche durch die festgestellte Verletzung erzielt wurden. Für die SRG zahlt sich damit die Verletzung der Regeln über das Sponsoring nicht aus (in diesem Fall ist allerdings noch der Rechtszug an das Bundesgericht offen).
- Die ERG hat wieder einmal zwei Berichte zugänglich gemacht: Report on Fixed-Mobile Convergence und Report on the discussion of the application of Margin Squeeze tests to bundles; angekündigt, aber jedenfalls heute noch nicht verfügbar, ist auch ein Report on Ensuring Transparency of Tariff Information (update 12.03.2009: nun ist der Bericht über die Tariftransparenz auf der IRG[!]-Website abrufbar, noch immer nicht auf jener der ERG).
Sunday, March 08, 2009
Lesestoff
Wieder einmal ein paar Hinweise auf Interessantes zum Lesen:
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