Monday, November 24, 2008

Regierungsprogramm 2: Zentrale Ziele, unter Vorbehalt

Nicht nur im Abschnitt Medien und Telekommunikation (siehe dazu in diesem Blog hier bzw diese Übersicht) finden sich im neuen Regierungsprogramm Vorhaben, die für diese Bereiche relevant sind. "Eine moderne Infrastruktur ist unverzichtbare Voraussetzung für den Erfolg des Wirtschaftsstandortes Österreich", heißt es an anderer Stelle, an der auch Telekommunikation zu den "Lebensadern unserer modernen Gesellschaft" gezählt wird. Im Kapitel Infrastruktur-Verkehr gibt es daher auch einen Abschnitt "Telekommunikation", in dem folgende "zentrale Ziele" angeführt sind:
  • In den bislang noch nicht ausreichend versorgten Regionen ist der Ausbau moderner Kommunikationstechnologien weiterhin zu stärken und generell die Nutzung anzuregen: bis 2013 soll die Versorgung der Bevölkerung mit Zugängen von zumindest 25 Mb/s erreicht sein. Dabei ist der Grundsatz "soviel Markt wie möglich, soviel öffentliche Förderung wie notwendig" anzuwenden.
  • Einrichtung eines erweiterten IKT-Kompetenzzentrums mit Regierungsauftrag, gemeinsam finanziert durch die betroffenen IKT-Unternehmen und öffentliche Mittel. Entwicklung von Nutzungs-Projekten mit Fachressorts, Forcierung der Nutzung und des Ausbaus von Breitbandtechnologie.
Freilich stehen gerade die zentralen Ziele ausdrücklich unter "Budgetvorbehalt", das heißt sie "können nur im Rahmen des dem jeweiligen Ressort zur Verfügung gestellten Budgets – z.B. durch Umschichtungen - durchgeführt werden".

Weitere Punkte im Telekommunikationskapitel:
  • Gerade im Zuge der Digitalisierung ist der Ausbau der Verbreitungswege (Breitband, Glasfaser) voranzutreiben. Österreich soll sich in der Spitze der IKT-Nationen positionieren und dazu den im Jahre 2007 aktualisierten IKT-Masterplan zur Förderung von Schlüsseltechnologien umsetzen.
  • Durch eine Novelle zum TKG sollen die optimalen Rahmenbedingungen für einen raschen und kosteneffizienten Breitbandausbau geschaffen werden. Weiters ist eine zeitgemäße Ausgestaltung des Telekom-Universaldienstes vorzusehen.
  • Insbesondere die österreichische Industriestruktur mit ihrem hohen Anteil an dezentralen KMU benötigt ein flächendeckendes, qualitativ hochwertiges Angebot an Kommunikationsinfrastrukturen, das gleichzeitig eine wettbewerbsorientierte Preisfindung für Konsumentinnen und Konsumenten ermöglicht.
Wohl durch die Post-Debatte inspiriert, findet sich übrigens auch ein allgemeines Bekenntnis zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse:
"Die Bundesregierung bekennt sich zur Sicherstellung von qualitativ hochwertigen, leistbaren, flächendeckenden und kosteneffizienten Dienstleistungen von allgemeinem Interesse."

Im Wettbewerbsrecht wird wieder einmal die Evaluierung der Situation angekündigt und eine "Reform der Wettbewerbsbehördenorganisation" mit einer "Stärkung der BWB". Im Justizkapitel heißt es aber: "Ermittlungsbefugnis (BWB) und Entscheidungsbefugnis (Kartellgericht) sind, um ein rechtsstaatliches Verfahren zu gewährleisten, wie bisher zu trennen. Der Kartellanwalt soll berechtigt sein, der BWB Ermittlungsaufträge zu erteilen." Ganz koordiniert wirken diese Positionen nicht.

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