Mit "digitaler Dividende" bezeichnet man (etwas vereinfacht) das durch Abschaltung der analogen Fernsehsender freiwerdende Frequenzspektrum. Wieviel diese Dividende genau ausmachen wird, ist längst noch nicht klar, denn derzeit ist die Umsetzung der Fernseh-Digitalisierung entsprechend dem Genfer Plan aus dem Jahr 2006 (GE06) gerade erst im Gang. Und wofür die Dividende verwendet werden soll, steht auch noch nicht zwingend fest - mobiles Breitband ist der große Wunsch der Telekombetreiber, manche Rundfunkunternehmen träumen auch von der terrestrischen Verbreitung von HD-Fernsehen.
Eine wesentliche Entscheidung wurde schon getroffen: auf der Weltfunkkonferenz 2007 wurde in der Vollzugsordnung für den Funkdienst in der Region 1 (Europa und Afrika) der Frequenzbereich 790 - 862 MHz (also die derzeitigen Fernsehkanäle 61 bis 69) auch dem mobilen Funkdienst als primärem Dienst zugewiesen (damit sind in diesem Bereich nun der mobile genauso wie der feste Funkdienst und auch der Rundfunkdienst als primäre Funkdienste festgelegt). Wie in der internationalen Frequenzplanung üblich, sind allerdings lange Vorlaufzeiten vorgesehen: die Zuweisung (auch) an den Mobilfunkdienst wird erst mit 17. Juni 2015 wirksam, und in den GE06-Staaten (also ua allen europäischen Staaten) ist zudem das dort vorgesehene Verfahren einzuhalten, um tatsächlich Frequenzen für Mobilfunkdienste in diesem Band nutzen zu können.
Die Schweiz hat letzte Woche beschlossen, ihren nationalen Frequenzzuweisungsplan zu ändern und den Bereich 790 - 862 MHz nur mehr für den mobilen Funkdienst auf primärer Basis vorzusehen (Presseaussendung; auf der Website des BAKOM ist derzeit noch der Plan 2008 mit der Primärzuweisung "BROADCASTING" und der Sekundärzuweisung "Mobile").
In Österreich ist dieser Frequenzbereich bislang ausschließlich dem Rundfunkdienst zugewiesen (siehe die Anlage 1 zur FBZV). Wie es mit der Verteilung der digitalen Dividende weitergeht, wird auch Thema in der Vollversammlung der "digitalen Plattform" im Jänner 2009 sein.
Die britische Regulierungsbehörde, die ihre Digital Dividend Review schon 2006 gestartet hat und im Sommer 2009 schon Frequenzzuteilungen vornehmen will (für Frequenzen, die spätestens 2012 frei werden), beginnt mittlerweile auch schon mit der Vergabe von "geographic interleaved spectrum" - also Frequenzen, die zwar grundsätzlich im weiterhin für digitales Fernsehen genutzten Band liegen, aber in der konkreten Region nicht dafür gebraucht werden.
EU-Kommissionsmitglied Reding forderte recht offensiv eine Verteilung der digitalen Dividende zugunsten der Telekomanbieter - wenn auch mittlerweile mit Nuancen: Im Oktober hat sie erstmals zugestanden, dass eine 50:50 Verteilung möglich wäre. Die Hälfte des freiwerdenden Spektrums solle demnach dem Rundfunkdienst zugewiesen werden, die andere Hälfte neuen Anwendungen.
Thursday, November 20, 2008
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