Saturday, November 15, 2008

Angemessen ignorieren: wie der ORF mit der Causa Emmerich umgeht

Besser als mit dem nebenstehenden Bild von blog.bassena.org (CC-Lizenz) kann man den Auftritt von KKKlaus Emmerich in der Diskussion im ORF am Morgen des 5. November 2008 kaum illustrieren. Nun ist es in einer Live-Diskussion natürlich nicht zu verhindern dass sich ein Teilnehmer offen rassistisch äußert - aber dass weder der Moderator noch die anderen Diskutanten eine klare Antwort fanden, ist doch bemerkenswert.
Wie wahrscheinlich viele andere auch habe ich mich noch am selben Tag an den ORF gewandt und in einem höflichen Mail auch dringend um Information ersucht, in welcher Weise der ORF darauf reagieren wird. Es versteht sich wahrscheinlich von selbst, dass außer einem automatisierten Bestätigunsgmail ("Vielen Dank für Ihr E-Mail und Ihr Interesse an den Programmen des ORF. ... ist uns Ihre Meinung besonders wichtig und wertvoll ...") keine Reaktion erfolgte.

Mitdiskutant Hoffmann-Ostenhof, der immerhin seine mangelnde Geistegegenwart einräumt, meint nun zwar im Profil, der ORF habe sich "stante pede distanziert" - aber nicht nur ich kann das leider nicht erkennen. Auch der US-Botschafter, der in einem offenen Brief an Generaldirektor Wrabetz das Ausbleiben einer klaren Verurteilung kritisiert, hat bislang keine Reaktion des ORF wahrgenommen: "Außer einigen Medienberichten, in denen Ihr [Wrabetz'] Sprecher dahingehend zitiert wird, daß sich der ORF von Herrn Emmerichs Kommentaren 'distanziert', gab es jedoch keine solch kategorische Verurteilung."

Und wie reagiert der ORF nun darauf? Zitat derStandard.at: "Der Generaldirektor werde dem US-Botschafter selbstverständlich auf dessen Brief antworten, meinte Strobl dazu: 'Die Frage, was wir für angemessen halten, obliegt aber dem ORF'."

Vielleicht könnte sich der ORF aber auch in einer Form äußern, die ihm meines Erachtens wirklich angemessen wäre: mit einer Sendung, in der die rassistische Entgleisung des Ex-Korrespondenten zum Thema gemacht wird - und überhaupt mit einem Programm, dass dem Auftrag des ORF-Gesetzes zur "Förderung des Verständnisses für alle Fragen des demokratischen Zusammenlebens" gerecht wird.

Friday, November 14, 2008

Umfärbung - was man von den USA lernen könnte

Wenn in Österreich eine neue Regierung ihr Amt antritt, ist schnell einmal vom "Umfärben" die Rede - und sogar wenn nun die SPÖ/ÖVP-Koalition fortgesetzt werden sollte, gibt es offenbar einige Umfärbe-Überlegungen. Von solchen Spekulationen betroffen sind zB auch manche ORF-Direktoren und der ORF-Generaldirektor (siehe zB Standard und Presse). Die rechtlichen Fragen, wie so eine "Umfärbung" des ORF ablaufen könnte, sind nur auf den ersten Blick etwas komplex; im "Notfall" würde wohl einfach das Gesetz geändert, um eine politisch akkordierte Vorgangsweise zu ermöglichen (Vorbild 2001), sodass es müßig ist, hier derzeit etwas dazu zu überlegen.

Einen Überblick darüber, welche Jobs die Regierung zu vergeben hat und allenfalls umfärben kann, muss man sich in Österreich aber mühsam zusammensuchen (einige Beispiele beim Standard hier). In den USA gibt es dazu das Plum Book, offiziell vom Government Printing Office (GPO, eine Art Staatsdruckerei) herausgegeben und nach jeder Präsidentenwahl neu aufgelegt. Es enthält "United States Government Policy and Supporting Positions", eine Aufstellung der Positionen, die politisch von der neuen Administration vergeben werden können, mit Angaben zu laufenden Verträgen (und deren Ende), zum Gehalt und zum Ernennungsmodus (zB Präsident mit Senatszustimmung, Präsident allein, etc.). Außerdem ist natürlich angegeben, wer gerade diese Positionen besetzt.

Aus der Sicht dieses Blogs interessant sind zB die Listen für die Postregulierungskommission, das United States Postal Service, die Federal Communications Commission oder das Broadcasting Board of Governors. Gerade frei ist zB der Vorsitz im Advisory Board for Cuba Broadcasting, allerdings mit mickrigen 66 $ Sitzungsgeld pro Tag; siehe auch die Erklärung der Abkürzungen und die Gehaltstabelle. Der Chairman der FCC verdient demnach übrigens jährlich 158.500 $, also etwa 126.000 € nach aktuellem Kurs.

Thursday, November 13, 2008

EuGH zur polnischen Regulierungsbehörde - Kommission nur teilweise erfolgreich

Die nationalen Regulierungsbehörden (NRB) nehmen im gemeinschaftlichen Telekomrecht eine zentrale Rolle ein - und die Kommission wacht daher besonders genau darüber, dass die Mitgliedstaaten den NRBs auch tatsächlich alle nach den Richtlinien notwendigen Befugnisse - aber auch nur diese - einräumen. Schon in mehreren Fällen hat die Kommission in diesem Zusammenhang Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, besonderes Interesse gilt dabei natürlich der Rechtssache C-424/07 Kommission/Deutschland ("Regulierungsferien"), außerdem ist noch eine Sache anhängig, in der es um die Unabhängigkeit der NRB geht (C-309/08 Kommission/Polen).

In den beiden bereits vom EuGH entschiedenen Vertragsverletzungsverfahren war die Kommission allerdings nicht sehr erfolgreich. Gegen Finnland verlor die Kommission schon im Jänner dieses Jahres zur Gänze (siehe dazu hier), heute hat der EuGH der Kommission im (diesbezüglich ersten) Verfahren gegen Polen (C-227/07) auch nur teilweise Recht gegeben.

Der EuGH kam zum Ergebnis, dass die Republik Polen Art. 4 Abs. 1 der Zugangsrichtlinie 2002/19/EG nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat. In dieser Bestimmung ist vorgesehen, dass die Betreiber öffentlicher Kommunikationsnetze berechtigt und auf Antrag verpflichtet sind, über die Zusammenschaltung zu verhandeln; im polnischen Telekom-Gesetz wurde diese Verpflichtung über die Zusammenschaltung hinaus auf den gesamten Zugangsbereich ausgedehnt - eine solche Verpflichtung müsste aber gegebenenfalls erst durch Entscheidung der NRB nach einem Marktanalyseverfahren auferlegt werden.

Mit der zweiten Rüge ist die Kommission allerdings abgeblitzt. Die Kommission sah nämlich auch Art Abs 1 erster Unterabsatz der ZugangsRL als nicht ausreichend umgesetzt, da das polnische Telekom-Gesetz einen recht komplexen Mechanismus vorsieht, wenn sich Unternehmen nicht auf Zugangsvereinbarungen einigen können (Verhandlungspflicht, Fristsetzung durch den Regulator, behördliche Entscheidung über den Zugang dann nur auf Antrag eines Beteiligten). Diese Bestimmungen seien einerseits zu weit (weil die NRB nicht in jedem Fall solche Zugangsentscheidungen treffen dürfe, sondern nur bei Vorliegen beträchtlicher Marktmacht oder sonst unter der Voraussetzung des Art 8 Abs 3 ZugangsRL), andererseits zu eng (da die NRB auch eingreifen können müsse, wenn kein Rechtsstreit zwischen Unternehmen anhängig sei).

Für den EuGH war das zuwenig: Art 5 Abs 1 Unterabsatz 1 sieht nämlich "nur eine allgemeine Ermächtigung der nationalen Regulierungsbehörden zur Verwirklichung der Ziele des Art. 8 der Rahmenrichtlinie im besonderen Rahmen des Zugangs und der Zusammenschaltung vor." Der polnischen Regulierungsbehörde sind auch in den Art 26 bis 30 des polnischen Telekom-Gesetzes "weitgehende Interventionsmöglichkeiten" eingeräumt. Und die Kommission hat sich schließlich
"auf das Vorbringen beschränkt [...], dass Art. 5 Abs. 1 Unterabs. 1 der Zugangsrichtlinie nicht durch eine allgemeine Rechtsvorschrift umgesetzt werden könne, sondern nur durch eine Bestimmung, die angebe, zu welchen Entscheidungen die nationale Regulierungsbehörde ermächtigt sei, und nicht aufgezeigt [...], dass die betreffenden Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes die Ziele der Rahmenrichtlinie nicht verwirklichten".
Sie hat damit rechtlich nicht hinreichend dargetan, dass diese Bestimmungen keine ordnungsgemäße Umsetzung von Art. 5 Abs. 1 Unterabs. 1 der Zugangsrichtlinie sind.

Der EuGH folgte in dieser Sache den Schlussanträgen von Generalanwalt Colomer, der in seiner üblichen blumigen Sprache darauf hingewiesen hatte, dass es darum gehe, "die Lösung herauszuarbeiten, die das gemeinschaftliche Normengeflecht gleich einem zu hebenden Schatz in sich birgt." Und er hatte auch gleich die Mahnung für die Leser, in der Form eines Zitats von so Quevedo y Villegas: „Nicht der ist Philosoph, der weiß, wo der Schatz liegt, sondern der, der arbeitet und ihn birgt. Doch nicht einmal dieser ist es vollständig, sondern der, der ihn richtig nutzt, nachdem er ihn in Besitz genommen hat.“

Tuesday, November 11, 2008

ORF - Sch...öne Geschäfte im Internet?

Schon bemerkenswert: Wolfgang Lorenz bedauerte vor ein paar Tagen, dass sich die Jugendlichen ins "Scheiss Internet" verkriechen - und heute erfährt man aus einer Aussendung des ORF, dass sich das Angebot des ORF in eben diesem ScheissInternet eines "beständigen Zugewinns an Reichweite und Nutzungsintensität" erfreut.

Auch die dort erzielten Werbeeinnahmen - auf die der ORF laut Pressemeldungen auch verzichten würde, sofern ihm im Gegenzug eine Erhöhung der TV-Werbezeit zugestanden würde - werden allerdings kaum mehr als einen symbolischen Beitrag zur Verringerung des voraussichtlichen Verlusts für das Jahr 2008 (Erwartung derzeit laut Standard: 100 Mio) leisten. Mit konkreten Zahlen ist der ORF gegenüber der Öffentlichkeit immer sehr zurückhaltend, und so wurde etwa bis heute (11. November 2008!) noch nicht einmal der Geschäftsbericht für das Jahr 2007 veröffentlicht (geschweige denn der [Konzern-]Lagebericht). Die letzten Informationen zur wirtschaftlichen Situation des ORF auf seiner Website betreffen das Ergebnis des 4. Quartals 2007 und die Genehmigung des Jahresabschlusses 2007 durch den Stiftungsrat.

Die letztverfügbaren offiziellen Daten sind damit jene des Jahresabschlusses 2007, der am 9. Juli 2008 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht wurde (online nur mehr den wenigen Abonnenten der Wiener Zeitung zugänglich). An Finanzanlagen sind da zB ganz überwiegend Miteigentumsanteile an diversen Fonds angeführt, wobei unter anderem rund € 164 Mio in Fonds veranlagt wurden, die von der Raiffeisen Kapitalanlage GmbH verwaltet wurden (6,25% an dieser Kapitalanlagegesellschaft hält die Raiffeisenlandesbank Kärnten, der der Stiftungsratsvorsitzende des ORF bis vor wenigen Monaten als Generaldirektor vorstand); ca € 187 Mio wurden von Pioneer Investments (UniCredit-Gruppe) und ca. € 71 Mio von der ERSTE-Sparinvest verwaltet. Auch ohne die konkreten Fondsbestimmungen recherchiert zu haben, würde ich aber nicht annehmen, dass es sich dabei um besonders spekulative Anlagen gehandelt hätte, wie das nun gelegentlich vermutet wird.

PS: eben lese ich in den Oberöstereichischen Nachrichten vom Köpferollen in der Führung des ORF; Zitat: "Programmdirektor Wolfgang Lorenz wird pensioniert. Er hat sich jüngst mit Aussagen über das 'Scheiß-Internet' selbst disqualifiziert"

Monday, November 10, 2008

Wolkige Facts: die RTR präsentierte das IKT Factbook

Zur Vorstellung des IKT Factbooks, des neuen Bandes der Schriftenreihe der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, hatte die RTR am 10. November auf "Wolke 19" geladen - der Blick war wunderschön (siehe auch das Bild nebenan), aber die Diskussion zum Thema "Informationsgesellschaft für alle?" blieb tatsächlich etwas wolkig. Das "Factbook" selbst (download hier) stellt im Wesentlichen Zahlenmaterial im Zusammenhang mit Informationstechnologien aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen zusammen, geht also ein wenig über die Aufzählung von Handy-Penetrationsraten oder Statistiken zur Computernutzung hinaus. Nicht zufällig orientiert sich die Gliederung wohl an den Bereichen, die auch in der sogenannten Internetoffensive thematisiert werden (die "Internetdeklaration", die bis Anfang Oktober 2008 hätte ausgearbeitet werden sollen, steht übrigens laut Aussendung von heute angeblich "planmäßig kurz vor der Fertigstellung").

Zusätzlich gibt es im Factbook auch kurze Beiträge von ExpertInnen aus den angesprochenen Bereichen - hier [fast] ohne Kommentar die Eröffnungssätze einiger dieser Beiträge:
  • "Informations- und Kommunikationstechnologien sind heute aus unserer Alltagswelt nicht mehr wegzudenken."
  • "Die Informationstechnologie bleibt spannend."
  • "Wie kaum ein anderer Bereich sind Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) nicht nur bereits heute ein zentraler Bestandteil der Gesamtwirtschaft, ...." [der längste Satz - es kommen noch 20 weitere wolkige Worte - kommt natürlich von einer Vertreterin der Wissenschaft; JuristInnen, die da leicht hätten mithalten können, wurden offenbar nicht gefragt]
  • "Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind für wirtschaftliches Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung von außerordentlicher Bedeutung."
  • "Das Internet ist aus unser aller Alltag nicht mehr wegzudenken." [Wolfgang Lorenz würde sagen: sch...ade]

Telekom-Paket: geänderte Kommissionsvorschläge

Letzten Freitag stellte die Europäische Kommission ihre geänderten Vorschläge zum sogenannten "Telekom-Paket" vor (siehe dazu die Presseaussendung der Kommission). Die Kommission reagiert damit auf das Ergebnis der Beratungen des Europäischen Parlaments, das in erster Lesung am 24. September einige weitreichende Abänderungen beschlossen hat. Die Kommission akzeptiert einige Änderungen, einige nur mit neuerlichen Änderungen, und zahlreiche Änderungen werden auch völlig abgelehnt. Am 27. November 2008 wird nun der Rat das Paket erörtern (erste Lesung; zum grundsätzlichen Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens siehe das Schema hier). Die Kommission strebt jedenfalls an, das ganze Paket noch vor den Europawahlen im kommenden Jahr durchzubringen, daher sind auch einige Änderungen vorgesehen, die zumindest auf den ersten Blick als Zugeständnisse an die Mitgliedstaaten und das Parlament gesehen werden könnten. In der Presseaussendung werden die aus Sicht der Kommission wesentlichen Punkte zusammengefasst; der Teufel steckt freilich in der Regel in den Details (und Monica Horten hat zum Beispiel auch schon eine interessante Frage im Hinblick auf das Amendment 138 aufgeworfen: "Reding deals a split hand on citizens' rights").

Ich werde die Details erst zu einem späteren Zeitpunkt prüfen können, hier daher nur einmal die Links auf die Texte:

Sunday, November 09, 2008

ORF-Programmdirektor: "Scheiß Internet" - "aber wir verkaufen auch Klopapier"

Dieses Posting ist vielleicht ein wenig unappetitlich, aber es geht eben um Aussagen von ORF-Programmdirektor Prof. Wolfgang Lorenz, in denen das "s-word" gefallen ist (bei Lorenz ist das auch weiter nicht ungewöhnlich, siehe zB auch hier; sein Sager zum Klopapierverkauf ist übrigens hier). Beim ORF-Dialogforum zum Thema "Jugend, Medien und Öffentlichkeit" am vergangenen Freitag sollte es laut Ankündigung unter anderem darum gehen, wie öffentlich-rechtlicher Rundfunk den "generation gap" oder auch den "technology gap" überbrücken kann, "um wieder einen Kommunikationskanal zu schaffen, der die Menschen direkter anspricht".

Das mit der direkten Ansprache ist vielleicht gelungen, das mit dem technology gap und generation gap scheint der bald 65jährige Programmdirektor nicht ganz hingekriegt zu haben: Sebastian Bauer berichtet auf seinem Blog über eine nicht weiter sensationelle Veranstaltung, bis

"auf einmal Prof. Wolfgang Lorenz, der Programmdirektor Fernsehen des ORF, von einem 'scheiß Internet' zu reden beginnt. Hat er das gerade wirklich gesagt, 'scheiß Internet'? Er hat! Und wird nicht müde es zu wiederholen, er redet sich geradezu in Ekstase. Die Jugend von heute sei nicht in der Lage sich richtig zu artikulieren. Außer in Postings im Internet. Und ihm sei es 'scheißegal', was wir in diesem Internet machen würden.
Auf heftigen Widerspruch aus dem Publikum und die Feststellung, dass man im Internet interessantere Angebote finden würde als sie der ORF biete, folgte der Sager des Abends. 'Es ist mir scheißegal, ob Sie zuschauen oder nicht.' Wortwörtlich hat er es so gesagt, der Programmdirektor des ORF."

Die Darstellung wird von einem Teilnehmer der Diskussion, Heinz Wittenbrink, ausdrücklich bestätigt; die Diskussion in den Blogs ist eröffnet (zB 1, 2, 3). Die APA (hier im Standard wiedergegeben) fand die Äußerungen des ORF-Programmdirektors offenbar nicht im Wortlaut berichtenswert, sondern fasste das so zusammen: "ORF-Programmdirektor Lorenz ging auf die Medienkraft des Internet nicht wirklich ein".

Für mich sind die Aussagen des ORF-Programmdirektors nur insofern interessant, als sich wieder einmal die Frage nach der Internet-Strategie des ORF stellt - angesichts des laufenden Beihilfenverfahrens wäre eine konsistente Position des österreichischen öffentlich-rechtlichen Rundfunks vielleicht ganz angebracht. Derzeit könnte man die Position des ORF - zusammengefasst aus Aussagen des Generaldirektors und des Programmdirektors - vielleicht so zusammenfassen: "Fernsehen ist ohne Scheiß-Internet in Zukunft nicht denkbar." Und: "Scheißegal, ob wer zuschaut, die Quote ist wichtig."

Wolfgang Lorenz, der bekannt dafür ist, nicht an sich selbst zu zweifeln, und auch "nicht an eine mögliche Absturzgefahr" zu denken (und dem, eigenem Bekunden zufolge "jede Art von Publikumsverachtung zuwider" ist), konnte vor einem halben Jahr noch sagen, dass derzeit kein Mensch auf ihn losgehe. Vielleicht hat es damals gestimmt. Vielleicht stimmt es auch heute. Aber ob er heute immer noch glaubhaft behaupten kann, seine Programmreform sei "ein deutlicher Versuch, an die junge Generation anzuschließen?"

[update: 10./11.11.2008: weitere Medienberichte Die Presse, Der Standard, ChiLLi.cc; Blogs zB Bruckner, affectionista, medienpaedagogik, digiom, freshzweinull, heulnicht.6x.to, lost and found, maymar 1 - 3, lanu, datenschmutz, dasdenkfabrik.at, werbeblogger; twitter - zB diese Message; facebook; Fotos von der Diskussion]- und von monochrom: der "Wolfgang Lorenz Gedenkpreis für internetfreie Minuten"]

Saturday, November 08, 2008

Aus aktuellem Anlass: Postamtsschließungen

"In die Diskussion um mögliche Schließungen von Postämtern hat sich nun auch die SPÖ eingeschaltet. SP-Bundesgeschäftsführer Norbert Darabos spart dabei nicht mit Attacken gegen die Regierung." Das war 2004, und Darabos wusste damals - mittlerweile ist er ja selbst Regierungsmitglied - auch, wo der Fehler lag: bei der Post-Universaldienstverordnung - die "Regierung" (richtig: der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie) habe nämlich im Jahr 2002 eine Post-Universaldienstverordnung beschlossen, die lediglich eine "ausreichende flächendeckende Versorgung" vorschreibe (ohne die Kriterien dafür zu konkretisieren). Werner Faymann, seit bald zwei Jahren Verkehrsminister, dürfte offenbar anderer Meinung gewesen sein, jedenfalls wurde die Post-Universaldienstverordnung auch in seiner Zeit als Minister nicht geändert und ist seit 2002 unverändert in Kraft.

Nun gibt es also die nächste Aufregung um geplante Postamtsschließungen: der Verkehrsminister solle weitere Schließungen mit Bescheid untersagen, wird dabei zum Beispiel gefordert, und der Gemeindebund zieht laut Aussendung auch eine Klage in Erwägung (gegen wen eigentlich?).

Ohne Kommentar dazu nur ein Hinweis zur Rechtslage: § 4 Postgesetz
verlangt vom Universaldienstbetreiber (Österreichische Post AG) ein Universaldienstkonzept, einschließlich Filialnetzkonzept, das der obersten Postbehörde vorzulegen - also nicht zwingend zu veröffentlichen - ist, und lässt Schließungen von Postämtern nur zu, wenn die kostendeckende Führung eines Postamtes dauerhaft ausgeschlossen ist und die Erbringung des Universaldienstes durch eine alternative Lösung (Post-Geschäftsstelle, Landzusteller, 'Mobiles Postamt' o. ä.) gewährleistet ist. Vor der Schließung eines Postamtes sind die bisher versorgten Gemeinden zu informieren, innerhalb von 3 Monaten sollen mit diesen alternative Lösungen gesucht werden. Der Verkehrsminister kann die Vorlage von Unterlagen zum Nachweis der Einhaltung dieser Kriterien verlangen. Nur wenn diese Kriterien nicht erfüllt oder die verlangten Nachweise nicht vorgelegt werden, kann er auch die Schließung eines Postamtes bescheidmäßig untersagen. § 3 Abs 4 der Post-Universaldienstverordnung führt dieses Verfahren noch näher aus, insbesondere wird dort festgelegt, dass auch den Gemeinden Unterlagen vorzulegen sind, die die fehlende Kostendeckungsaussicht belegen. Ein subjektives Recht der Gemeinden, den Verkehrsminister zur bescheidmäßigen Untersagung einer Postamtsschließung zu bewegen, ergibt sich daraus aber nicht (siehe den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 18.10.2005, 2005/03/0193).

Thursday, November 06, 2008

Gesundheitsschutz im TKG? Und ein Nachtrag zur falschen oder nicht falschen "Krebsstudie"

Dass zwischen Umweltmediziner Dr. Oberfeld und den Mobilfunkbetreibern auch nach dem verglichenen Prozess in Sachen "Krebsstudie" (siehe hier) nicht gerade Freundschaft herrschen würde, war zu erwarten. Und schon am Tag des Vergleichsschlusses ist die Sache auch wieder eskaliert: Studie zurückgezogen, sagte das Forum Mobilkommunikation, Studie nicht zurückgezogen, konterte Oberfeld (bzw für ihn das Land Salzburg, das zumindest als Urheber der Presseaussendung aufscheint).

Am nächsten Tag veröffentlichte das FMK den Vergleichstext, begleitet mit ins Persönliche gehenden "Fragen" (zB "Wer glaubt noch an Dr. Oberfeld und seine Ergebnisse?"). Außerdem stellte das FMK eine chronologische Zusammenstellung auf seine Website, in der auch ein E-Mail-Austausch zwischen Dr. Oberfeld und Mobilkom vor der Studienfertigstellung wiedergegeben wird. Darauf folgte wiederum eine Aussendung des Landes Salzburg für Dr. Oberfeld, mit folgender Aussage:
"Eine Studie ist dann falsch, wenn falsche Schlüsse aus den zugrunde liegenden Fakten gezogen werden. Unter der Annahme der Existenz einer C-Netz-Mobilfunkanlage hat Dr. Gerd Oberfeld die richtigen Schlüsse gezogen. Aufgrund der nunmehrigen Erkenntnis, dass eine C-Netz-Anlage nicht vorhanden war, wird Dr. Gerd Oberfeld seine Schlüsse überprüfen und berichtigen."
Wenn ich das richtig verstehe, heißt das: "Angenommen, die der Studie zugrundegelegten Fakten wären zutreffend, so würden auch die Schlüsse stimmen." Für mich klingt das ein wenig nach den klassischen Ökonomen-Witzen, bei denen der auf einer Insel gestrandete Ökonom eine Dose aufmachen soll und sagt "nehmen wir an, wir hätten einen Dosenöffner" (der Ökonom Harold Furchtgott-Roth, damals FCC-Commissioner, hat auf diesem Witz übrigens einmal eine Keynote-Address vor dem American Law Institute aufgebaut: "Can-Opener Merger Review Law").

Dass die Ergebnisse einer Studie diskreditiert sind, heißt natürlich noch nicht, dass damit alles geklärt und unbedenklich ist. Dr. Gabriela Moser, Nationalratsabgeordnete der Grünen, wendet sich daher auch gegen "Versuche, das bisherige Nichtvorliegen gesicherter wissenschaftlicher Beweise für biologische Schäden fälschlicherweise in eine Unbedenklichkeit umzudeuten" und hat letzte Woche einen Antrag zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes eingebracht, der laut Aussendung der Parlamentskorrespondenz auf die "Verankerung einer gesetzlichen Verpflichtung zur Berücksichtigung gesundheitlicher, ökologischer und anrainerrechtlichen Aspekte für den gesamten vom Gesetz abgedeckten Bereich" abzielt. Das klingt allerdings nach mehr als es tatsächlich ist. Der Entwurf bechränkt sich nämlich darauf, in der Zweckbestimmung des § 1 Abs 1 TKG 2003 kleine Ergänzungen vorzunehmen (hier fett hervorgehoben):
"Zweck dieses Bundesgesetzes ist es, durch Förderung des Wettbewerbs im Bereich der Telekommunikation [derzeit: "elektronischen Kommunikation"] die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft in ganz Österreich mit zuverlässigen, preiswerten, hochwertigen und innovativen Kommunikationsdienstleistungen unter Wahrung von Leben, Gesundheit, Wohlbefinden und Eigentum der Menschen und mit Bedachtnahme auf den Schutz der Umwelt zu gewährleisten."
Damit würden freilich weder Anrainer von Sendeanlagen Parteistellung im Genehmigungsverfahren erhalten, noch käme es sonst zu inhaltlichen Änderungen: "der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen" etwa muss beim Betrieb von Funkanlagen natürlich auch jetzt schon (vgl § 73 TKG 2003) gewährleistet sein. Der Vorschlag für eine TKG-Novelle scheint damit nicht viel mehr als eine Trägerrakete zu sein, um im Verkehrsausschuss wieder einmal über das Thema Mobilfunk und Gesundheit sprechen zu können.

Wednesday, November 05, 2008

Entwurf für neue Rundfunk-Mitteilung der Kommission

Seit die Europäische Kommission im Jahr 2001 ihre Mitteilung über die Anwendung der Vorschriften über Staatliche Beihilfen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (2001/C 320/04) veröffentlicht hat, wurden im Rundfunksektor einige Beihilfeverfahren geführt (siehe die Zusammenstellung der Kommissionsentscheidungen hier) und es gibt mittlerweile auch erste einschlägige Urteile des EuG (insbesondere die Rechtsachen T-442/03 SIC und T-309/04 (ua) TV2, siehe dazu hier und hier). Die Kommission hat daher nun - nach einer ersten Konsultation - einen Entwurf für eine neue Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen auf den öffentlichrechtlichen Rundfunk vorgelegt (siehe dazu auch die Presseaussendung sowie ein Memo (FAQs) der Kommission). Bis zum 15. Jänner 2009 kann man dazu Stellung nehmen.

Große Überraschungen enthält das Dokument nicht, vor allem nach der Kommissions-Entscheidung zum deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk - und für Österreich der vorläufigen Auffassung der Kommission zur Finanzierung des ORF - sowie dem EuG-Urteil in der Rs T-442/03 SIC (das erst kürzlich ergangene Urteil T-309/04 TV2 konnte im vorliegenden Mitteilungsentwurf offensichtlich nicht mehr berücksichtigt werden) war die Linie vorhersehbar:

  • ungeachtet des Erfordernisses einer Einzelfallbetrachtung ist die staatliche Finanzierung öffentlich-rechtlicher Rundfunkveranstalter (auch wenn sie durch Gebühren von Teilnehmern erfolgt) in der Regel als Beihilfe anzusehen (außer wenn alle vier Altmark-Kriterien erfüllt werden)
  • bei der Beurteilung der Vereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt kommt es im Kern auf die Definition des Auftrags und die Betrauung des Unternehmens (beides obliegt im Fall des öffentlich-rechtlcihen Rundfunks den Mitgliedstaaten) sowie auf die Verhältnismäßigkeit an
  • Bei der Definition des Auftrags prüft die Kommission nur, ob "offensichtliche Fehler" vorliegen ("Dies ist u. a. bei Werbung, elektronischem Handel, Teleshopping, Sponsoring und Merchandising in der Regel der Fall."). Der Auftrag soll so genau wie möglich definiert werden, die Kommission akzeptiert jedoch - im Lichte der Rechtsprechung des EuG naheliegend - auch die Betrauung mit der Aufgabe, "ein großes Programmspektrum und ein ausgewogenes und abwechslungsreiches Programm zu bieten".
  • Die Bereitstellung audiovisueller Medieninhalte in Form linearer Dienste über
    neue Vertriebsplattformen und das Anbieten von Spartenprogrammen und Mediendiensten, die keine "Programme" im herkömmlichen Sinne sind (Online-Informationsdienste, nichtlineare Dienste und Dienste auf Abruf) ist auch als Teil des öffentlich-rechtlichen Auftrags zulässig, "sofern sie den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der jeweiligen Gesellschaft entsprechen und keine unverhältnismäßigen und für die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags nicht notwendigen Auswirkungen auf den Markt haben."
  • Auch entgeltliche Angebote können (im Ausnahmefall) unter den öffentlich-rechtlichen Auftrag fallen ("muss jedoch mit besonderer Vorsicht abgewogen werden"), als (wohl zulässiges) Beispiel wird der Zugang zu technologisch besodners fortschrittlichen Diensten genannt oder wenn zB beim Handy-TV Übertragungsentgelt des Plattformbetreibers verlangt werden. Keinesfalls als Teil des öffentlich-rechtlcihen Auftrags zulässig sind jedoch das Anbieten von "Premium-Inhalten" (wie dem Endspiel der UEFA Champions League) auf Pay-per-View-Basis oder "etwa die Veranstaltung von Gewinnspielen, an denen die Zuschauer durch Anrufen einer Telefonnummer mit erhöhter Gebühr teilnehmen können" (gebührenfinanziertes Call-In TV, wie es der ORF mit dem Quiz-Express angeboten hat, will die Kommission also nicht dulden)
  • Für neue Dienste ist eine vorgängige Prüfung durch die Mitgliedstaaten notwendig, wobei eine Konsultation mit den Betroffenen und die Veröffentlichung des Ergebnisses samt Begründung vorzusehen ist. Die Prüfung "sollte" von einer externen Stelle vorgenommen werden, die von der Leitung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt unabhängig ist. Ausnahmsweise (zu lesen als: zB in Deutschland) kann auch eine zur öffentlich-rechtlcihen Rundfunkanstalt gehörende Stelle mit der Prüfungsdurchführung betraut werden, wobei noch einige Vorkehrungen zur Sicherung der Unabhängigkeit notwendig sind (näher dazu in RNr. 62 des Mitteilungsentwurfs).
  • Auch die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags muss von einer geeigneten Behörde oder "benannten Stelle" kontrolliert werden, die unabhängig von der Rundfunkanstalt ist und "mit den erforderlichen Befugnissen und Ressourcen ausgestattet ist, um eine regelmäßige Kontrolle vorzunehmen und zur Gewährleistung der Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen nötigenfalls geeignete Abhilfemaßnahmen zu beschließen (z. B. verbindliche Verpflichtungen, geeignete Sanktionen)."
  • Mischfinanzierung (Werbung und Gebühren) ist grundsätzlich zulässig, die Transparenz muss freilich gewährleistet sein. Damit in Zusammenhang legt die Kommission die Ausgliederung abtrennbarer kommerzieller Tätigkeiten nahe: "Daher ruft die Kommission die Mitgliedstaaten auf, eine funktionale oder strukturelle Trennung erheblicher und abtrennbarer kommerzieller Tätigkeiten als vorbildliches Verfahren in Erwägung zu ziehen."
  • Bei der Frage der Überkompensierung scheint mir im Lichte des jüngsten Urteils des EuG in der Sache TV2 noch ein gewisser Überarbeitungsbedarf gegeben. Der Kommissionsentwurf geht von der Höchstgrenze von 10% aus, die nur in speziellen Ausnahmesituationen (zB wenn eine Rücklage ausdrücklich für einmalige erhebliche Investition, etwa die Digitalisierung, gewidmet wird) überschritten werden dürfte (RNr. 95). Auch für die Verwendung der Finanzierungsmittel ist eine "regelmäßige und wirksame Aufsicht" zu gewährleisten.
  • "Um ... wettbewerbsschädliches Verhalten auszuschließen, fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, den allgemeinen Rahmen für den Erwerb, die Nutzung und die etwaige Sublizenzierung von Premium-Rechten durch öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten transparenter zu gestalten." (RNr. 103; in der englischen/französichen Fassung RNr. 102)
  • Und schließlich haben die Mitgliedstaaten auch "geeignete Mechanismen zur Verhinderung
    unangemessener Marktverzerrungen und zur Kontrolle des Marktverhaltens der
    öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten einzurichten."

PS: Da die Kommission leider die Quellen nicht verlinkt, hier die wichtigsten im Mitteilungsentwurf referenzierten Dokumente mit den entsprechenden Links:

Bleep them: FCC v. Fox

Jamie Oliver zum Beispiel geht mit dem Wort "fuckin" nicht gerade sparsam um (siehe zB hier oder auf YouTube) - aber: "Fucking hell ... it's fucking Great Britain", wie er (im Fernsehen) sagt. In den USA hingegen könnte er im Hauptabendprogramm jedenfalls nicht auf Sendung gehen, denn dass die wiederholte Verwendung des "f-word" absolut tabu ist, steht überhaupt nicht in Frage. Im Fall FCC v. Fox vor dem Supreme Court (siehe schon hier) ist demnach auch nur strittig, ob nicht schon die einmalige Verwendung von "f-word" oder "s-word" ("fleeting expletives") unzulässig sein soll.

In der mündlichen Verhandlung vor dem Supreme Court am 4. November wurden die strittigen Wörter nicht einmal ausgesprochen, sondern tatsächlich nur als "f-word" und "s-word" bezeichnet. Das Transkript der Verhandlung ist hier verfügbar (alle Dokumente zum Fall gibt es im SCOTUS Wiki). Offensichtlich ganz im Ernst wurde zB über die Frage diskutiert, ob das f-word immer im ursprünglichen Wortsinn gemeint ist, was schließlich nicht einmal der FCC-Vertreter behaupten wollte:
"it certainly can be used in a non-literal way. It can be used in a metaphorical way, as Cher used it here, to say 'F them' to her critics."
Aber, so die Ansicht der FCC, gerade bei Veranstaltungen wie den hier fraglichen Galaevents zur Verleihung von Awards ist es den Rundfunkanstalten schon zumutbar, eine Zeitverzögerung vorzusehen - eine Methode, die offensichtlich nicht allen Richtern bekannt war:
"GENERAL GARRE [Anm: Solicitor General, für die FCC]: With respect to live entertainment programming, Justice Breyer, you can do what the networks now do, which is to have a tape delay which permits you to bleep out isolated or offensive --
JUSTICE BREYER: So, what they -- what they now -- they now do this? In other words, whenever they cover a baseball game, whenever they cover anything live, they have to have some kind of tape system or for the Emmys, everything is on tape and it's all delayed five seconds?
GENERAL GARRE: No. It varies based on the type of programming. For example, the Commission has acknowledged -- and this is at pages 94 to 95a of the petition appendix -- that their -- that breaking news coverage is different and that it will not approach it --
JUSTICE BREYER: I'm not talking about breaking news coverage. I guess I'm talking about, you know, any one of -- they cover the wrestling matches, they cover -- you see what I'm driving at. And I would like to know what is the state of the art? You are saying the state of the art is right now when I turn on my television set, they all use a delay.
GENERAL GARRE: Well, I don't think --that's not --
JUSTICE BREYER: Or are you saying they all have to use a delay?
GENERAL GARRE: In a show like the Billboard Music Awards, they will use a delay. And since the incidents in this case, the 2003 and 2002 instances, the networks have gotten more people who are on hand to bleep isolated expletives.
JUSTICE SCALIA: They had a 5-second delay at the time these things occurred, didn't they?
GENERAL GARRE: They did, and I think --
JUSTICE SCALIA: And it wasn't -- it wasn't that they weren't fast enough or something?
GENERAL GARRE: Well, if you look at the Nicole Richie example, they actually bleeped one word that was used, I believe --
JUSTICE SCALIA: Right, right.
GENERAL GARRE: -- before she got to the other two words. But at that time they only had one person working the bleeping machine or whatever it is they call it.
(Laughter.)"
Wie zu erwarten war, versuchte Justice Scalia (wie auch Chief Justice Roberts) schon in den Fragestellungen möglichst FCC-freundlich zu sein, kritisch hakte vor allem Justice Ginsburg nach, die immerhin die Vorgangsweise der FCC als wenig gereimt bezeichnete:
"So that there seems to be very little rhyme or reason to when the Commission says that one of these words is okay and when it says it isn't."
Die Frage, ob und mit welcher Rechtfertigung der Redefreiheit des First Amendment im Fernsehen möglicherweise engere Grenzen gesteckt sind, wurde nur kurz erörtert: Justice Stevens verwies auf die Überlegung, dass die Frequenzknappheit dafür maßgeblich gewesen sein konnte - was Solicitor General Garre für Red Lion (395 U.S. 367) bejahte, aber schon für Pacifica (438 U.S. 726) in Zweifel zog: "as we read the decision, the Court did not rest so much on the scarcity rationale, but, yet, on the unique pervasiveness of broadcasting, the unique accessibility to children, and the fact that broadcasting invades the home in a way that other technologies do not."
Justice Ginsburg dazu trocken: "That was before the Internet."

Monday, November 03, 2008

Krebsrisiko wegen (nicht existentem) Mobilfunksender? Studie zurückgezogen (oder nicht)

Die Untersuchung, so heißt es in der Zusammenfassung, sei "die weltweit erste Fall-Kontroll-Studie, die die Frage des Krebsrisikos im Zusammenhang mit einem Mobilfunksender mit Hilfe einer speziellen Berechnungssoftware sowie historisch nachgebildeten Messungen untersucht hat." Einziges Problem: es gab keinen Mobilfunksender.

Dr. Gerd Oberfeld, Umweltmediziner im Amt der Salzburger Landesregierung, hatte von der steirischen Landessanitätsdirektion den Auftrag bekommen, die Krebsinzidenz in den Gemeinden Hausmannstätten und Vasoldsberg zu untersuchen. Er wollte klären, "ob die Krebserkrankungen [...] eine zeitliche und örtliche Häufung darstellen und ob diese gegebenenfalls mit der in den Jahren 1984 bis 1997 betriebenen Mobilfunksendeanlage für das Autotelefonnetz in Verbindung stehen." Tatsächlich kam die im Jänenr 2008 veröffentlichte Studie (verfügbar auf zahlreichen mobilfunkkritischen Websites, zB hier oder hier) zu besorgniserregenden Ergebnissen; zusammenfassend konstatierte Dr. Oberfeld eine "signifikante zeitliche und örtliche Häufung von Krebserkrankungen im Bereich um das Wählamt Hausmannstätten [Standort des angenommenen Mobilfunksenders] sowie signifikante Expositions-Wirkungs-Beziehungen zwischen der Strahlungsexposition und dem Auftreten von Brustkrebs und Gehirntumoren."

Im Hinblick auf diese Ergebnisse war es nicht verwunderlich, dass die Mobilfunkbetreiber skeptisch waren - und bald darauf in die Offensive gingen: denn am angeblichen Senderstandort war laut Mobilkom Austria (im Hinblick auf die Mobilfunknetze Rechtsnachfolgerin der früheren Post- und Telegraphenverwaltung, die das "C-Netz" betrieben hatte) nie eine C-Netz-Antenne installiert. Da sich der Studienautor weigerte, die Studie zurückzuziehen, wurde von der Mobilkom Klage eingebracht. Laut heutigen Pressaussendungen der Mobilkom, des Forums Mobilkommunikation (FMK) sowie des Referats Gesundheit, Hygiene und Umweltmedizin des Landes Salzburg (für Dr. Oberfeld) wurde das Verfahren nun durch Vergleich beendet.

Wie genau der Vergleich aussieht, geht aus den Presseaussendungen nicht hervor. Die von Mobilkom und FMK behauptete Zurückziehung der Studie wird in der Oberfeld-Aussendung jedenfalls dementiert: richtig sei, dass "Dr. Oberfeld zur Kenntnis nimmt, dass am Wählamt Hausmannstätten keine C-Netz-Mobilfunkanlage errichtet war." Wenn das nun tatsächlich keine Zurückziehung der Untersuchung bedeuten sollte, so könnte man vielleicht wieder von einer weltweit einmaligen Studie sprechen: über den Zusammenhang von Krebserkrankungen mit angenommenen Emissionen einer fiktiven Sendeanlage.

Auch wenn beide Seiten in ihren Aussendungen nun die Bedeutung sachlicher Diskussion und unabhängiger Forschung betonen, so dürfte es in der Realität doch ein gespanntes Verhältnis bleiben. "Dr. Oberfeld forscht weiter" - so der Untertitel der Aussendung des Landes Salzburg - wird zwar Mobilfunkkritikern Hoffnung geben, von den Betreibern aber eher als Drohung aufgefasst werden.

Wem soll man vertrauen? Der Vorsitzende des beim Verkehrsministerium eingerichteten "Wissenschaftlichen Beirats Funk" gab beim Expertenforum 2008 folgende Orientierung: "Bei Studien, die durch staatliche Stellen oder Non-Profit-Organisationen allein finanziert wurden, zeigte sich eine Überschätzung der Effekte, bei nur von der Mobilfunk-Industrie in Auftrag gegebenen Arbeiten, eine Unterschätzung." Der Wissenschaftliche Beirat Funk selbst gibt jedenfalls in schöner Regelmäßigkeit "Entwarnung" ("Expertenkonsens 2008") bzw sieht "derzeit keinen Nachweis einer gesundheitlichen Gefährdung“ ("Expertenkonsens 2004") oder "keinen Schluss auf gesundheitsschädigende Wirkung" ("Expertenkonsens 2006"). Kein Wunder, dass Dr. Oberfeld - wie Daniel AJ Sokolov bei heise berichtet - "jede Diskussion mit dem Beirat ablehnt."
(update: zur Fortsetzung der Geschichte siehe hier)