Nun folgt noch ein kurzer Blick auf anhängige Verfahren zu Art 10 EMRK, die der EGMR Österreich bereits kommuniziert hat und in denen daher eine öffentlich zugängliche Zusammenfassung des relevanten Sachverhalts ("statement of facts") vorliegt.
- Armellini ua gegen Österreich (Appl. no. 14134/07); betrifft die Verurteilung zweier Redakteure der Neuen Vorarlberger Tageszeitung wegen übler Nachrede im Zusammenhang mit einem Wettbetrug bei Spielen des Fußballvereins Casino SW Bregenz (sowie die Verurteilung der "Neuen" wegen dieses Artikels zu einer Entschädigung nach dem Mediengesetz).
- Österreichische Vereinigung zur Erhaltung, Stärkung und Schaffung eines wirtschaftlich gesunden land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes gegen Österreich (Appl. no. 39534/07); Zugang zu anonymisierten Entscheidungen der Tiroler Landes-Grundverkehrskommission; siehe dazu hier (update 19.11.2013).
- Genner gegen Österreich (Appl. no. 55495/08); Michael Genner, Mitarbeiter von "Asyl in Not", hatte die ehemalige Innenministerin am Tag nach ihrem Tod als "Ministerin für Folter und Deportation" und als "Schreibtischtäterin" bezeichnet, wie es in der grausamen Geschichte des Landes viele gegeben habe; dafür wurde er - nach Privatanklage durch den Ehemann der verstorbenen Ministerin, wegen übler Nachrede verurteilt.
- ATV Privatfernseh-GmbH gegen Österreich (Appl. no. 88842/09); ATV wurde wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs des "neuen Mannes an der Seite" der (damaligen) Gesundheitsministerin "A.K." verurteilt, weil in einem Bericht über eine Charity-Veranstaltung, die A.K. gemeinsam mit diesem Mann besuchte, auch erwähnt wurde, dass dieser Mann gerade "in the middle of divorce proceedings" sei (es geht um dieses Event); am besten gefällt mir an der Sachverhaltsdarstellung des EGMR ja dieser Satz: "The images showed P.I. entering next to A.K., later stepping aside and stroking a puppy. A.K. also cuddled the puppy and expressed her love for animals in the direction of the camera."
- Ärztekammer für Wien und Dorner gegen Österreich (Appl. no. 8895/10): "Heuschreckenfonds wollen Arztpraxen übernehmen", hatte der Wiener Ärztekammerpräsident auf derWebsite der Ärztekammer un in einem E-Mail an alle Kammermitglieder vor einem konkreten Unternehmen gewarnt; dieses Unternehmen ging gegen die Ärztekammer und deren Präsidenten erfolgreich nach dem UWG vor.
- Tretter ua gegen Österreich (Appl. no. 3599/10); die Beschwerdeführer hatten beim Verfassungsgerichtshof - erfolglos - mit Individualantrag die Aufhebung (ua) von Bestimmungen des Sicherheitspolizeigesetzes beantragt (siehe das das Beschluss des VfGH vom 01.07.2009, G 147/08 ua).
- (Update 04.11.2013) Verlagsgruppe News gegen Österreich (Appl. no. 60818/10); die Beschwerdeführerin war wegen der namentlichen Nennung des Treasurers der Hypo Alpe-Adria Bank in der Zeitschrift profil nach § 7a Mediengesetz zu einer Entschädigung von 3.000 € verurteilt worden (in einem Parallelfall, Standard Verlags GmbH gegen Österreich (Nr. 3), hat der EGMR bereits eine Verletzung des Art 10 EMRK festgestellt; siehe dazu im Blog hier).
Und schließlich möchte ich noch auf den Fall Moschitz gegen Österreich (Appl. no. 24714/12) hinweisen, auch wenn dieser in Strassburg nicht unter dem Gesichtspunkt des Art 10 EMRK verhandelt wird. Der ORF-Redakteur Ed Moschitz war Sendungsgestalter der Sendung "Am Schauplatz: am rechten Rand", die zum Ausgangspunkt für einen schließlich vom OGH entschiedenen Streit um das Redaktionsgeheimnis wurde (siehe im Blog dazu hier, zur Vorgeschichte zB hier, hier und hier). In der Beschwerde an den EGMR wendet sich Moschitz nun, gestützt auf Art 6 EMRK, gegen die unangemessen lange Dauer des - mittlerweile eingestellten - strafgerichtlichen Ermittlungsverfahrens, das wegen des Verdachts gegen ihn geführt wurde, er habe zwei Personen vom "rechten Rand" angestiftet, bei einer Wahlveranstaltung verbotsgesetzwidrige Äußerungen zu tätigen.
Veranstaltungshinweis:
Heute um 19 Uhr findet im Dachgeschoß im Juridicum, Schottenbastei 10–16, 1010 Wien, ein Human Rights Talk zum Thema "Meinungsfreiheit in Gefahr?" statt, an dem zwei der oben genannten Beschwerdeführer teilnehmen: Hannes Tretter moderiert, Ed Moschitz ist Diskussionteilnehmer. Weiters diskutieren die pensionierte ORF-Journalistin und Vorsitzende von Reporter ohne Grenzen Österreich, Rubina Möhring, der Mitarbeiter der (deutschen) Grünen Bundestagsfraktion Tarik Tabbara, der über Kommunikations- und Medienfreiheit in den USA dissertiert hat, und Barbara Weichselbaum, Ass.-Prof. an der Universität Wien.
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