"niemand darf z.B. ReporterInnen vorschreiben, was sie oder was sie nicht berichten dürfen: wie z.B: 'Darüber darfst du nicht berichten, weil, wenn die Menschen davon erfahren, dann wählen die unsere Partei nicht mehr.' Das gilt für alle Medien: Rundfunk, Presse und anderen Medien wie Online-Medien. Außerdem schützt das Recht der Pressefreiheit die ReporterInnen und JournalistInnen in der Ausübung ihrer Tätigkeit."Das steht auf der österreichischen Parlaments-Website - für Kinder (einer lobenswerten Initiative, Kindern das Parlament näher zu bringen). Derzeit ist der Themenschwerpunkt "Pressefreiheit" (für Kinder!) über "Aktuelle Schlagzeilen" auch von der Eingangsseite der Parlaments-Website zu erreichen.
"Die Vereinigung der Parlamentsredakteurinnen und -redakteure verwahrt sich gegen Versuche, die Berichterstattung aus dem Parlament zu behindern. ... Zuletzt ist es in der Nationalratssitzung vom 29. Mai 2009 einem akkreditierten Agenturfotografen unmöglich gemacht worden, den Abschluss der Budgetdebatte bildlich festzuhalten."Das wiederum steht in einer aktuellen Presseaussendung der Vereinigung der Parlamentsredakteurinnen und -redakteure (Reaktionen darauf: Parlamentspräsidentin, FPÖ-Generalsekretär Vilimsky, SP-Abgeordneter Pendl, nochmals Vilimsky; Presseberichte zB hier, hier und hier). Um zu prüfen, was genau da von den Abgeordneten und Präsidenten in der fraglichen Sitzung des Nationalrats in Richtung Pressegalerie gesagt wurde, muss man noch auf die Veröffentlichung des stenographischen Protokolls warten (es war die 23. Sitzung, die am 20.5. begonnen hat und nach mehrmaliger Unterbrechung am 29.5. beendet wurde); gerade zu dieser Sitzung ist das Protokoll aber noch nicht, auch noch nicht vorläufig, verfügbar.
Der Themenschwerpunkt "Pressefreiheit" (für Kinder) bietet übrigens auch ein Quiz. Da kann man sein Wissen testen, zum Beispiel auch zur Unterscheidung privater und öffentlich-rechtlicher "Fernsehsender" (ein kleiner Hinweis: nach § 4 Abs 3 ORF-G ist vom ORF "in Inhalt und Auftritt auf die Unverwechselbarkeit des öffentlich-rechtlichen Österreichischen Rundfunks zu achten."). Und wie erkennt man, laut Parlaments-Website für Kinder, nun wirklich den Unterschied? An der Werbung natürlich:
Update 7.7.2009: Mittlerweile ist das vorläufige Protokoll auf der Parlamentswebsite verfügbar, hier die entsprechenden Ausschnitte:
Teil 1, 29.5.2009, 18:41 Uhr:
"Präsident Fritz Neugebauer: ... Die zum Entwurf des Bundesfinanzgesetzes 2009 eingebrachten Entschließungsanträge werde ich im Anschluss an die dritte Lesung in der Reihenfolge der Einbringung unter Berücksichtigung der vorliegenden Verlangen auf namentliche Abstimmung abstimmen lassen. (Rufe bei der SPÖ in Richtung Besuchergalerie, wo sich jemand anschickt, ins Plenum zu fotografieren.)Teil 2, 29.05.2009, 20:51 Uhr:
Ich konnte das natürlich nicht sehen, weil ich in die Unterlagen geschaut habe. Herr Kollege, wir sind übereingekommen, dass nicht in die Reihen der Abgeordneten, zur Wahrung der Vertraulichkeit der da vorliegenden Papiere, fotografiert wird. Halten Sie sich bitte daran!
Ich wiederhole den letzten Absatz: ..."
"Präsident Mag. Dr. Martin Graf: ... Das ist ebenfalls einstimmig angenommen. (Rufe bei der FPÖ in Richtung eines auf der Galerie stehenden Photographen –: Hey! Da ist ja schon wieder einer oben! Das ist ja unglaublich!)PS: noch ein Zitat aus dem Protokoll dieser Sitzung, wenn auch in ganz anderem Zusammenhang - am Wort ist wieder der Dritte Nationalratspräsident: "Wir sind ja auch Vorbild gegenüber der Öffentlichkeit (ironische Heiterkeit im Saal)"
Ich darf den Photographen bitten, nicht in die Reihen zu photographieren. Das ist die letzte Aufforderung, dass Sie das beachten! (Abg. Vilimsky: Identitätsfeststellung!)
Wir befinden uns weiterhin im Abstimmungsvorgang. ..."
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