"das Recht der Skype Communications S.a.r.l., Kommunikationsdienste, die eine Verbindung in das PSTN herstellen, insbesondere den Dienst 'Skype Out', in Österreich öffentlich bereitzustellen, bis zur Befolgung der gesetzlichen Vorschriften der §§ 15, 20, 22 und 25 Abs. 1 TKG 2003 ausgesetzt."Hintergrund der Entscheidung ist, dass der Dienst Skype Out, bei dem Verbindungen ins "traditionelle" Festnetz hergestellt werden, von der Regulierungsbehörde als elektronischer Kommunikationsdienst bzw noch spezifischer als öffentlicher Telefondienst eingestuft wird - und daher die Erreichbarkeit von Notrufen gewährleisten müsste (s dazu auch die Richtlinien der Regulierungsbehörde für Anbieter von VoIP-Diensten).
Die Entscheidung ist noch nicht allzu lange im Web verfügbar, damals habe ich dazu auf content and carrier berichtet. Nun ist sie mir wieder untergekommen, weil die britische Regulierungsbehörde mit Presseaussendung vom 8.9.2008 ankündigte, nun ebenfalls genauer zu prüfen, ob die VoIP-Anbieter die Verplichtung zur Erreichbarkeit von Notrufnummern gewährleisten.
1 comment :
Dass Skype nach wie vor keine Erreichbarkeit von Notrufnummern zur Verfügung stellt, kann ich nicht verstehen. Die technischen Möglichkeiten gäbe es ja, schließlich schaffen andere Anbieter von VoIP (z.B. http://nfon.at/ ) das auch.
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