Tuesday, September 27, 2011

Transparenz von Medieneigentümern und Presserat - ein Schweizer Beispiel

Mitarbeiter/innen einer Zeitung und die Öffentlichkeit müssen sich ein genaues Bild darüber machen können, wer an einer Zeitung wesentlich beteiligt ist - das entschied der Schweizer Presserat am 13. Juli 2011 zur Basler Zeitung:
"Für den Presserat deutet die anhaltende öffentliche Diskussion über das Thema darauf hin, dass wesentliche Zweifel daran bestehen, ob die formal-rechtliche Eigentümerstellung von Moritz Suter auch den tatsächlichen, wirtschaftlichen Verhältnissen entspricht.
Zwar genügen in der Regel Angaben über die Beteiligungsstruktur, um abschätzen zu können, wer eine Aktiengesellschaft beherrscht. Der Presserat hat aber bereits in der Stellungnahme 26/2003 darauf hingewiesen dass - beispielsweise bei Stimmrechtsaktien oder Aktionärsbindungsverträgen - die blosse Angabe der Zusammensetzung des Aktionariats und der Umfang der grösseren Beteiligungen nicht genügend Transparenz gewährleistet. Dies gilt aber auch dann, wenn deutliche Indizien darauf hinweisen, dass das rechtliche Eigentum nicht mit den tatsächlichen wirtschaftlichen Besitzverhältnissen übereinstimmt."
Der Schweizer Presserat sieht eine der wichtigsten Aufgaben der Medien darin, Transparenz über gesellschaftliche Akteure und wichtige gesellschaftliche Vorgänge herzustellen: "Aufgrund ihrer grossen Bedeutung für eine pluralistische, demokratische Gesellschaft sind die Medien und deren Besitzer selber wichtige gesellschaftliche Akteure. Es erscheint deshalb widersprüchlich, wenn die Forderung nach Transparenz, welche die Medien gegenüber Behörden und Gesellschaft stellen, bei Printmedien nur in eingeschränktem Massstab gelten sollte."

Grundlage dieser Entscheidung des Schweizer Presserates war eine Bestimmung in der "Erklärung der Pflichte und Rechte der Journalistinnen und Journalisten", wonach Journalistinnen und Journalisten "Anspruch auf Transparenz über die Besitzverhältnisse ihres Arbeitgebers" haben. Der "Ehrenkodex für dei österreichische Presse", der vom österreichischen Presserat angewendet wird, enthält keine vergleichbare Bestimmung - aber dieser Kodex soll ja in absehbarer Zeit überarbeitet werden.

(Mehr zur Transparenz von Medieneigentümern im nächsten Post)

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